Personenbezogene Daten zur Verwaltung der Anleger sowie Identitätsfeststellung. Name/Firmierung: Straße: Nr.: Ether- Wallet:

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Transkript:

SWISSCORP ltd. cryptomining Vermittelt durch: Vertrasgsnummer (Bitte nicht ausfüllen) An: SWISSCORP ltd. Email Support: swisscorpltd@outlook.com Neukunde bestehender Kunde Z E I C H N U N G S S C H E I N F Ü R N AC H R A N G DA R L E H E N / STILLE BETEILIGUNG SWISSCORP ltd. Personenbezogene Daten zur Verwaltung der Anleger sowie Identitätsfeststellung Herr Frau Firma Name/Firmierung: Straße: Nr.: Vorname: Geburtsort/Sitz: Geburts-/Gründungsdatum: Staatsangehörigkeit: Zusatzangaben für Unternehmen PLZ: Ort: Telefon: E-Mail: im Folgenden Anleger/- in Registergericht: Registernummer: Bankverbindung für Zinszahlungen Bank: IBAN: BIC: Ether- Wallet: Überprüfung der Identität anhand Vorlage: Reisepass Personalausweis Reisepass-/Personalausweis-Nummer oder andere Personen Ausstellende Behörde I Ausstellungsdatum Gültig bis I I i I Identifizierung erfolgt/e durch Es wurde eine Kopie eingereicht. Vermittler ODER durch Übersendung beglaubigte Kopie des Personalausweises Reisepasses oder andere Personen Post Identverfahren anderen zur Identifizierung Berechtigten (z. B. Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) Unterschrift Vermittler Zeichnungserklärung Ich, der/die Anleger/-in, vergebe hiermit für eigene Rechnung / für fremde Rechnung an die SWISSCORP ltd. eine stille Beteiligung mit der Bezeichnung» SWISSCORP«. Die stille Beteiligung beruht auf den Bedingungen von»swisscorp«(stand: September 2017). Die Zinszahlung erfolgt 1/4-jährlich nach in Betriebnahme des Crypto-Minings. Es ergibt sich folgende Abrechnung: Zeichnungssbetrag (mind. Euro 1.000,-) Euro (in Worten in Euro ) Die Zeichnungssumme ist umgehend nach Unterzeichnung fällig. Die Haftung der SWISSCORP ltd., ihrer Organe sowie ihrer Mitarbeiter für unrichtige oder unvollständige Angaben in dem dieser Beteiligung zugrundeliegenden Prospekt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, eine Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Soweit die Anlage durch Überweisung gezahlt wird, ist diese auf das angegebene Konto der SWISSCORP ltd., vertreten durch die Gesellschafter: Klaus Peter Schneider, Eihhalde 28, 72393 Burladingen / Deutschland; Günter Franz Müllerleile, Von Stauffenbergstr. 12, 72459 Albstadt / Deutschland; Dijana Kolobaric, Frankenstr.25, Stuttgart / Deutschland; Marco Philipp Rothenhoefer, Lemgoer Str. 17, 90425 Nürnberg / Deutschland. PayPal - Zahlung an: PayPal.me/swisscorp. Bitcoin (BTC) - Wallet: 17SAceYKFxztiQVW2ihM1rJyQtpfQqe83, Ethereum (ETH) - Wallet: 0x742b162aa69fc6d317438eba616c7696dbfb1f91, Dash - Wallet: jdazpx3td8b4yo5tfs9wcpxucak9x2t3, Bitcoin - Cash (BCH) - Wallet : 1DS9hfWf8A3aNjds7PZkbwjkmRqNjshPkJ, Litecoin (LTC) - Wallet: LeHiQF6bJPQt22SNx3wYSetSewE2GrzJ

R I S I KO B E L E H R U N G Bei der Kapitalanlage mit der Emissionsbezeichnung»SWISSCORP«handelt es sich um eine unternehmerische Kapitalanlage in Form einer stillen Beteiligung, 5 % Gewinnanteil wöchentlich, die mit Risiken verbunden ist. Der Anleger kann die Zinsen und die Rückzahlung nur verlangen, wenn hierdurch kein Insolvenzeröffnungsgrund bei der Emittentin herbeigeführt wird. In einer Insolvenz ist er nachrangiger Insolvenzgläubiger. Der Anleger trägt mithin Finanzierungsverantwortung für die Emittentin. Der/Die Anleger/in sollte daher stets einen Teil- oder gar Totalverlust der zu zahlenden Zeichnungssumme einschließlich etwaiger Zinsverpflichtungen, die aufgrund einer Fremdfinanzierung der Zeichnungssumme zu leisten sind, wirtschaftlich verkraften können. Datenschutz, Datenverarbeitungsklausel Der/Die Anleger/-in willigt zum Zwecke der Führung des Anlegerregister sowie die Verwaltung der Beteiligung in die Speicherung, Verarbeitung, Auskunftserteilung sowie Nachfrage seiner/ihrer in diesem Zeichnungsschein angegebenen personenbezogenen Daten durch seinen/ihren Finanzdienstleister sowie die Emittentin ein. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte zu Werbezwecken. Die Datenverarbeitung geschieht unter Beachtung der einschlägigen Datenschutzgesetze. Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald eine weitere Speicherung nicht mehr notwendig ist. Dem/Der Anleger/-in wird über die gespeicherten Daten und deren Weitergabe auf Anfrage Auskunft erteilt. Ich bin damit einverstanden, dass mir die SWISSCORP ltd. weitere Informationen und Angebote per E-Mail zusendet. Zur Zeichnung hat zwischen mir und... am... ein persönliches Beratungsbzw. Vermittlungsgespräch stattgefunden. Einwilligung des Anlegers zur Datenverarbeitung Empfangsbestätigung (Zutreffendes bitte ankreuzen) Ich, der/die Anleger/-in, bestätigte hiermit, folgende Unterlagen mit Datum meiner Unterschrift erhalten zu haben: Eine Durchschrift dieses Zeichnungsscheines Eine Durchschrift des ausgefüllten Protokolls für die Vermittlung von Kapitalanlagen Prospekt inklusive Bedingungen und Verbraucherinformationen mit Widerrufsbelehrung zur Unternehmensbeteiligung»SWISSCORP«Vermögensanlagen-Informationsblatt zur Beteiligung an»swisscorp«einwilligung des Anlegers Zeichnungserklärung Annahmeerklärung der SWISSCORP ltd. Zeichnungsantrag des Anlegers Unterschrift Geschäftsführung SWISSCORP ltd., vertreten durch den Vermittler

Vermögensanlagen-Informationsblatt zu der Unternehmensbeteiligung SWISSCORP der SWISSCORP ltd. Hinweis: Rechtliche Einordnung einer stillen Beteiligung bei der SWISSCORP Limited Art der Vermögensanlage Nachrangdarlehen (Stille Beteiligung) Produktbezeichnung SWISSCORP Laufzeit der Vermögensanlage Die Laufzeit beginnt individuell für jeden Anleger am jeweiligen Gewährungszeitpunkt (Tag der Gutschrift des Anlagebetrags nach Zeichnung auf dem Konto der Emittentin) und endet nach Ablauf eines Jahres. Das Recht zur erstmaligen ordentlichen Kündigung besteht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ablauf der Mindestlaufzeit von einem Jahr ab dem jeweiligen Gewährungszeitpunkt. Somit hat die Vermögensanlage eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten ab dem jeweiligen Gewährungszeitpunkt im Sinne des 5a Vermögensanlagengesetz. Kündigung, Kündigungsfrist Eine Kündigung der Vermögensanlage kann sowohl durch den Anleger als auch durch die Emittentin erstmalig zum Ablauf der Mindestlaufzeit erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt in jedem Fall sechs Monate. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann die Vermögensanlage unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ablauf eines weiteren Jahres gekündigt werden. Davon unberührt bleibt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. Anbieter/Emittentin SWISSCORP ltd., Aragon Business Center, Dragonara Road, St. Julians STJ, 3140, Malta, ROC Company ID: C 57038 Anlegergruppe Die Vermögensanlage zielt sowohl auf Privatpersonen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland und deutscher Steueridentifikationsnummer, die über rechtliche, wirtschaftliche und steuerlichen Grundkenntnisse verfügen, als auch auf Unternehmen und sonstigen Personenvereinigungen (Stiftungen) mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland ab. Das Angebot muss nicht ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland erfolgen. Anlageobjekte Die Emittentin beabsichtigt die Finanzierung von Crypto - Mining, wie im Projektplan dargelegt, den jeder Anleger zum Zeichnungsschein erhält, durchzuführen. Dadurch hat der Anleger einen wöchentlichen Anteil von 5% von seiner Zeichnungssumme. Die Anteilauszahlungen erfolgen nach Wunsch des Anlegers monatlich oder vierteljährlich, ausschliesslich auf das von ihm angegebene Bankkonto, nach in Betriebnahme des Projektes. Zusätzlich erhält jeder Anleger zum Jahresabschluss einen Bonus in Höhe von 10 % seiner angelegten Zeichnungssumme. Der Anleger erhält mehrmals jährlich Unternehmensgewinnbeteiligungen in Form von zusätzlichen Bonuszahlungen. Darüber wird er gesondert von der SWISSCORP ltd. per Email unterrichtet. Anlageziel, Anlagestrategie und Anlagepolitik der Vermögensanlage Anlageziel der Vermögensanlage ist eine Mining-Anlage für Cryptowährungen, in erster Linie Ethereum auf Basis von Solarstrom finanziert. Technisch haben wir bereits alles komplett vorbereitet und eine kleinere Anlage ist bereits in Funktion! Die Anlage hat auch alle Genehmigungen und kann sofort in Betrieb genommen werden, sobald die komplette Finanzierung steht. Sie schüttet 24/7 Ertrag aus. Ziel dieses Projektes ist es jedem Anleger gleichberechtigt Crypto Coins zu verschaffen ohne Dauerhafte Investition. Die Anleger haben keinerlei Aufwand, keine Wartung. Einmalanlagen sind möglich. Eckdaten des Projekts: Leistung: 10340 MH/s 352 Stück der R 480 Grafikkarte. Realisierungszeitraum : Sofort. Fundingziel : 686.000. Kategorie : Technologie. Worum geht es in dem Projekt? Bitcoin-Mining mit grünem Punkt. Es wird täglich (24/7) Gewinn erwirtschaftet und ausgeschüttet. Eckdaten des Projektes: Leistung: 10340 MH/s 352 Stück der R 480 Grafikkarte. Stromverbrauch liegt durch die in Betriebnahme einer Solaranlage nicht vor, dadurch wird weit mehr erwirtschaftet werden. Der Vorteil dieses Projektes ist eindeutig: Ausschüttung alle 30 (90) Tage an das gewünschte Wallet des jeweiligen Anlegers bzw. auf dessen Bankkonto. Kein Wartungsaufwand für den Unterstützer. Live Time Ausschüttung (bis auf Widerruf), z.b. wenn das Mining eine umfassende Wartung benötigen sollte, Hardware aus technischen Gründen ersetzt werden muss oder ein neuer Standort benötigt wird. Die Power des Systems wächst ständig weiter, da geringe Summen der Coins für immer weitere Hardware Upgrades hergenommen werden. Es werden auch selbstverständlich viele Vega Grafikkarten folgen, in wie weit die Leistung stimmt. Die Ausschüttung der Crypto Coins errechnet sich prozentual in Höhe der jeweiligen Spende, ein Beispiel wie in folgendem Rechnungsbeispiel: Sie finanzieren das Projekt z.b. mit 34.300,- mit. Dies entspricht ca. 5% der Investitionskosten des vorgeschriebenen Projektes, somit erhalten sie jede Woche 5% aus den durch das Mining entstandenen Coins direkt ausg eschüttet. 5% dieses Mining Systems entspricht bei aktuellem Ethereum - Kurs einen Gegenwert von ca. 5.400,- monatlich in Form von Ethereum Coins. Sollte das Finanzierungsziel übertroffen werden, steigt demnach selbstverständlich auch die MH/s sowie die Coin Mining Rate, da so mehr Hardware beschafft werden kann. Jedem Anleger steht frei, in welcher Höhe sich der Einzelne an diesem Projekt beteiligt (Mindestbeteiligung: 1.000,- ).Es entstehen höhere Gewinne dadurch da durch die vernetzte Solaranlage keinerlei Stromkosten entstehen. 10 % der gesamten Gelder werden im Vornherein für die Errichtung der geeigneten Räumlichkeiten zur Seite gelegt werden. Nach erfolgreicher Finanzierung wird eine Liste aller Unterstützer, sowie ihr prozentueller Anteil erstellt. Jeder einzelne Anleger bekommt eine gesonderte Nachricht über seinen Prozentsatz. Nach Wunsch kann auch die Auflistung dieses Projektes veröffentlicht werden um eine Transparenz zu schaffen. Jeder Anleger beteilgt sich an der Finanzierung dieses Projektes und somit auch an den dadurch gewonnenen Coins während des Minings. Zum Thema Investitionen: Es wird weder jetzt noch später in diesem Projekt Echtgeld in Form von Überweisungen ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich in der entsprechenden Crypto-Währung. Ethereum Coins und andere künftig folgende Crypto Coins stellen derzeit kein offiziell anerkanntes Zahlungsmittel dar. Der Anleger hat zu keinem Zeitpunkt Eigentums- oder Anteilrechte an dem Projekt oder durch das Projekt entstandene Anschaffungen oder Gewinne. Risiken Die angebotene Vermögensanlage ist mit speziellen Risiken behaftet. Nachfolgend können nicht sämtliche mit der Vermögensanlage verbundene Risiken aufgeführt werden; auch die nachfolgend aufgeführten Risiken können in diesem Rahmen nicht abschließend erläutert werden. Maximalrisiko Über den Totalverlust des eingesetzten Kapitals hinaus besteht KEIN Risiko der Gefährdung des weiteren Vermögens des Anlegers bis hin zu dessen Privatinsolvenz da sowohl das Eigenkapital, als auch das Fremdkapital, in diesem Falle eine stille Beteiligung, versichert sind (Abdeckung durch eine Kreditausfallversicherung). Sofern der Anleger den Erwerb der Vermögensanlage teilweise oder vollständig fremdfinanziert hat, hat er den Kapitaldienst für diese Fremdfinanzierung auch dann zu leis-ten, wenn keinerlei Rückflüsse aus der Vermögensanlage erfolgen sollten. Auch eventuelle zusätzliche Zahlungsverpflichtungen aufgrund von Rechtsänderungen auf den Erwerb, die Veräußerung oder die Rückzahlung dervermögensanlage sind vom Unternehmen SWISSCORP Ltd. im Falle fehlender Rückflüsse aus seinem weiteren Vermögen zu begleichen. Das Unternehmen könntesomit nicht nur sein eingesetztes Kapital verlieren, sondern müsste das zur Finanzierung der Vermögensanlage aufgenommene Fremdkapital inklusive Zinsenzurückzahlen und/ oder die eventuellen zusätzlichen Steuern leisten. Risiken aus dem Bereich Unternehmensbeteiligungen Da die Emittentin Investitionen in die Beteiligung an Unternehmen vornehmen wird, können sich Risiken für die Anleger dadurch ergeben, dass die aus den Finanzierungen geplanten Ergebnisse nicht oder nicht dauerhaft realisiert werden können, weil die Ergebnisse des jeweiligen Unternehmens nicht den geprüften Erwartungen entsprochen haben; Bei Eintritt eines Risikos oder mehrerer der aufgezählten Risiken kann es zu geringeren Ergebnissen der Emittentin kommen. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger führen. Handel mit Waren und Dienstleistungen In dem Falle, dass einer oder mehrere wesentliche Vertragspartner insolvent werden, besteht das Risiko, dass bestimmte Einnahmen nicht erzielt werden könnten und neue Verträge mit anderen Dienstleistern oder Kunden abgeschlossen werden müssten. Der Abschluss neuer Verträge sowie die damit verbundenen zeitlichen Verzögerungen würden zunächst weitere Aufwendungen verursachen, die das Ergebnis der Emittentin verringern könnten. Außerdem wäre die Emittentin möglicherweise gezwungen, geringere oder auch höhere Vergütungen mit den neuen Vertragspartnern zu vereinbaren. Dadurch könnte es zu geringeren Ergebnissen der Emittentin kommen. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger führen. Blind-Pool-Risiko Konkrete Anlageobjekte stehen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung fest. Somit ist ein Blind-Pool-Risiko komplett ausgeschlossen. Seite - 1 - von 3

Fremdfinanzierungsrisiko der Emittentin Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist neben dem mit diesem Verkaufsprospekt angebotenen stillen Beteiligung eine weitere Fremdfinanzierung der Investitionen durch Darlehen von Kreditinstituten durch die Emittentin nicht vorgesehen. Hinsichtlich der prognostizierten Aufwendungen für Investitionen besteht jedoch das Risiko einer Kostenüberschreitung. Eine dadurch entstehende Finanzierungslücke müsste die Emittentin möglicherweise durch Aufnahme von weiterem Fremdkapital schließen. Es besteht das Risiko, dass Verträge mit finanzierenden Banken nicht zustande kommen oder nur zu Konditionen, die erhebliche Kosten (z. B. Zinsen) für die Bereitstellung von Kapital vorsehen. Ferner besteht das Risiko, dass abgeschlossene Fremdfinanzierungsverträge vorzeitig aufgelöst und ausstehende Zahlungsbeträge fällig gestellt werden. Es besteht das Risiko, dass die Emittentin dadurch geringere Ergebnisse erzielt. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger führen. Fremdfinanzierungsrisiko der beteiligten Unternehmen Die Finanzierung der einzelnen Unternehmen, in welche die Emittentin zu investieren plant, kann teilweise über Fremdfinanzierungen erfolgen. Sollten Zahlungen gegenüber den Kreditinstituten ausbleiben, besteht das Risiko, dass abgeschlossene Finanzierungsverträge über sämtliche oder einzelne Finanzierungen vorzeitig aufgelöst und ausstehende Zahlungsbeträge fällig gestellt werden. Dadurch würden erhebliche Kosten für die jeweils betroffenen Projekte entstehen. Es besteht das Risiko, dass die Emittentin dadurch geringere Ergebnisse erzielt. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger führen. Risiko aufgrund der Zahlungsvorbehalte Für alle Zahlungsansprüche der Anleger gilt ein Zahlungsvorbehalt. Anleger haben gegen die Emittentin nur dann einen Anspruch auf die Zahlung der Zinsen sowie die Rückzahlung der Vermögensanlage, wenn durch diesen Anspruch ein Insolvenzeröffnungsgrund bei der Emittentin (Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) nicht herbeigeführt werden würde. Daher ist das Bestehen eines Anspruchs der Anleger auf Zahlungen von der wirtschaftlichen Situation der Emittentin und insbesondere auch von deren Liquiditätslage abhängig. Für den Anleger besteht das Risiko, dass er im Falle des Vorliegens eines solchen Zahlungsvorbehaltes keine Zahlungen zum eigentlichen Zahlungstermin mangels Vorliegens eines Anspruchs von der Emittentin verlangen kann. Risiko aufgrund der Rangstellung der Ansprüche der Anleger Die Anleger können nicht von der Emittentin verlangen, dass ihre Zins- und Rückzahlungsansprüche gegenüber anderen Ansprüchen vorrangig ausgezahlt werden, soweit diese anderen Ansprüche im gleichen Rang mit den Ansprüchen der Anleger stehen, auch nicht gegenüber Anlegern aus weiteren, von der Emittentin ausgegebenen anderen Finanzierungstiteln. Im Falle der Liquidation der Emittentin treten die nachrangigen Ansprüche im Rang hinter alle nicht nachrangigen Forderungen und alle nachrangigen Forderungen im Sinne von 39 Absatz 1 Nr. 1 bis 5 der Insolvenzordnung zurück. Im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über die Emittentin kann der Anleger seine Ansprüche (Zinsen, Rückzahlung) gegenüber dem Insolvenzverwalter nur als nachrangiger Insolvenzgläubiger geltend machen. Zahlungen an den Anleger aus der Insolvenzmasse erfolgen erst dann, wenn alle ihm vorgehenden Ansprüche, insbesondere die nicht nachrangigen Ansprüche sowie alle nachrangigen Forderungen im Sinne von 39 Absatz 1 Nr. 1 bis 5 der Insolvenzordnung, vollständig erfüllt wurden. Liquiditätsrisiko Das Erreichen der Geschäftsziele sowie die Angaben zu der Kapitalrückzahlung haben die Aufrechterhaltung einer ausreichenden Liquidität zur Voraussetzung. Die Liquidität der Emittentin hängt entscheidend davon ab, ob die geplanten Investitionen durchgeführt werden und die Emittentin daraus entsprechende Rückflüsse erzielt, um neben ihren sonstigen Aufwendungen und Verbindlichkeiten auch die Zinszahlungen sowie die Rückzahlungen des Anlagebetrags an die Anleger zu bedienen. Es besteht das Risiko, dass ungünstige Anlageobjekte ausgewählt werden und/oder die ausgewählten Anlageobjekte sich negativ entwickeln. Dies könnte zu geringeren Ergebnissen bei der Emittentin führen, so dass sie nicht über die erforderliche Liquidität verfügt. Dies kann für den Anleger zu geringeren Zinszahlungen bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags führen. Ebenso können geringere Ergebnisse und mangelnde Liquidität bei der Emittentin dazu führen, dass sie anstehende Zahlungsverpflichtungen nicht, nicht uneingeschränkt und/oder nicht fristgerecht ihren Vertragspartnern und/oder Gläubigern gegenüber erfüllen kann. Dies könnte ebenfalls zu geringeren Ergebnissen bei der Emittentin führen, so dass sie nicht über die erforderliche Liquidität verfügt. Dies kann für den Anleger zu geringeren Zinszahlungen führen. Risiko aufgrund des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags Die Emittentin weist zum Stichtag 29. August 2017 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag aus. Es besteht das Risiko, dass die Emittentin bei nicht ausreichendem Zufluss von Liquidität (z. B. durch Gesellschafterdarlehen oder die Emission des angebotenen Nachrangdarlehens SWISSCORP ) nicht über die entsprechenden liquiden Mittel für ihre Geschäftstätigkeit verfügt. Risiko aufgrund der Bindungsfrist des Kapitals und Kündigung Eine Kündigung der Vermögensanlage ist zum Ende der Mindestlaufzeit von zwei Jahren unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten möglich. Es besteht das Risiko, dass der Anleger nicht vorzeitig über sein eingesetztes Kapital verfügen kann. Fremdfinanzierung durch den Anleger Bei einer Fremdfinanzierung der Vermögensanlage ist zu beachten, dass der Anleger unabhängig von Auszahlungen aus den Vermögensanlage bzw. dem Totalverlust seines Kapitals verpflichtet ist, Zinsen und Kosten der Fremdfinanzierung sowie die Rückzahlung der Fremdfinanzierung aus seinem weiteren Vermögen zu bedienen. Die Übernahme dieser Kosten kann zu einer Privatinsolvenz des Anlegers führen. Aufsichtsrecht Es besteht das Risiko, dass die Vertrags- oder Anlagebedingungen so geändert werden oder sich die Tätigkeit der Emittentin so verändert, dass sie ein Investmentvermögen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs darstellt, so dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Maßnahmen nach 15 des Kapitalanlagegesetzbuchs ergreifen und insbesondere die Rückabwicklung der Geschäfte der Emittentin der Vermögensanlage anordnen kann. Für den Fall, dass die Emittentin zum Zeitpunkt der Rückabwicklung nicht über die entsprechende Liquidität verfügt, kann es zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger kommen. Konkrete Risikodarstellung Eine konkretere Risikodarstellung bezüglich der Vermögensanlage und der Emittentin erfolgt in dem entsprechenden Prospekt (Stand: 29. August 2017). Verschuldungsgrad Die Bestimmung des Verschuldungsgrades der Emittentin liegt bei 0, Vermögenswerte sind vorhanden. Jahresabschluss Derzeit liegt kein Jahresabschluss vor da "SWISSCORP" in der Projektphase ist. Die Firma SWISSCORP ltd. befindet sich in Gründung. Die Gründung ist Pflichtbestandteil dieses Projektes und des Anlagevertrages. Kapitalrückzahlung Der Anleger hat nach Kündigung bzw. am Ende der Laufzeit vorbehaltlich der Regelungen des qualifizierten Rangrücktritts und des Zahlungsvorbehalts einen Anspruch auf Rückzahlung in Höhe seines eingezahlten Anlagebetrages. Szenarien für die Kapitalrückzahlung am Laufzeitende: Bei für den Anleger neutraler/positiver Marktentwicklung: Rückzahlung des Anlagebetrages, zuzüglich der Gewinnausschüttungen sowie Bonus. Bei für den Anleger negativer Marktentwicklung: Das Nachrangdarlehen unterliegt keiner gesetzlich vorgeschriebenen Einlagensicherung. Im Falle einer unerwartet negativen Geschäftsentwicklung und/oder Insolvenz der Emittentin kann es damit zu einem Teil- oder Totalverlust des gezeichneten Anlagebetrages zzgl. Agio kommen. Erträge Der Anleger hat ab dem Gewährungszeitpunkt (Tag der Gutschrift des Anlagebetrags bzw. der Eröffnungszahlung im Falle gewählter Ratenzahlung nach Zeichnung auf dem Konto der Emittentin, sowie nach in Betriebnahme der Mining-Anlagen) während der Laufzeit der Vermögensanlage gegen die Emittentin grundsätzlich einen Anspruch auf Zahlung eines Zinses in Höhe von 5% wöchentlich, bezogen auf den valutierten (eingezahlten) Anlagebetrag. Die Zinsen werden monatlich bzw. vierteljährlich fällig, d.h. am Ende der Laufzeit der Vermögensanlage wird zusätzlich noch eine einmalige Bonuszahlung in Höhe von 10 % an den Anleger gezahlt. Szenarien für die Zahlung der Erträge: Bei für den Anleger neutraler/positiver Marktentwicklung: Die prognostizierte Ausschüttung von ca. 5 % wöchentlich bezogen auf den Anlagebetrag wird über die Laufzeit erreicht. Bei für den Anleger negativer Marktentwicklung: Die Beteiligung unterliegt keiner gesetzlich vorgeschriebenen Einlagensicherung. Im Falle einer unerwartet negativen Geschäftsentwicklung oder Insolvenz des Emittenten besteht somit keine Gewähr für die Zinssatz-Höhe. Es kann damit zu einem Totalverlust des Zinszahlungsanspruches kommen. Seite - 2 - von 3

Kosten Bei Erwerb: Keine Kosten. Im Bestand: Aufwendungen für Kommunikations- und Portokosten sind vom Anleger zu tragen. Über die konkrete Höhe der vorgenannten Kosten kann von der Anbieterin keine Aussage getroffen werden. Bei Veräußerung: Die Kosten der Übertragung der Rechte und Pflichten aus der stillen Beteiligung trägt der Anleger. Über die konkrete Höhe der vorgenannten Kosten kann von der Anbieterin keine Aussage getroffen werden. Bei Ausscheiden: Keine Kosten. Weitere Kosten können durch individuelle Entscheidungen/Gegebenheiten der Anleger entstehen. Provisionen Es entstehen keinerlei Provisionen oder Provisionsansprüche, wodurch die Kosten ebenfalls minimiert werden. Alle Anlagegelder fliessen in das "SWISSCORP"- Projekt. Wichtige Hinweise: Haftung Haftungsansprüche auf der Grundlage einer in dem Vermögensanlagen-Informationsblatt enthaltenen Angaben können nur dann bestehen, wenn die Angabe irreführend, unrichtig oder nicht mit den einschlägigen Teilen des Verkaufsprospekts vereinbar ist und wenn die Vermögensanlage während der Dauer des öffentlichen Angebots, spätestens jedoch innerhalb von zwei Jahren nach dem ersten öffentlichen Angebot der Vermögensanlage im Inland, erworben wird. Anlageentscheidung Die in diesem Vermögensanlagen-Informationsblatt enthaltenen Angaben geben lediglich die wesentlichen Informationen über die Vermögensanlage im Überblick wieder. Diese Informationen stellen weder eine Aufforderung noch ein Angebot zur Zeichnung der Vermögensanlage dar. Die in diesem Dokument enthaltenen Angaben, Aussagen und Prognosen haben rein informativen Charakter. Die Anbieterin weist deutlich darauf hin, dass eine Anlageentscheidung ausschließlichauf der Grundlage der detaillierten Informationen im Projektprospekt der SWISSCORP ltd. getroffen werden sollte. (Stand: 29. August 2017). Projektprospekt Das Projektprospekt, so wie etwaige Nachträge werden jedem Anleger direkt ausgehändigt. Etwaige Nachträge werden per Email oder auf dem Postwege nachgereicht. Stand: Anzahl der bisherigen Aktualisierungen: 17. September 2017 1 Ich habe das vorliegende Vermögensanlagen-Informationsblatt einschließlich des auf Seite 1 unter der Überschrift hervorgehobenen Hinweises zur Kenntnis genommen. Vorname des Anlegers Nachname des Anlegers Unterschrift des Anlegers Seite - 3 - von 3