Truppausbildung Teil 2 Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt ABC-Gefahrstoffe
Was müssen Sie wissen? Die in der Truppausbildung Teil 1 in der Ausbildungseinheit Gefahren der Einsatzstelle erworbenen Kenntnisse einsatzpraxisbezogen vertiefen und selbstständig anwenden können. 2
Ausbildungsorganisation Gefahren Kennzeichnung Verhalten im Einsatz 3
Gefahren
Begriffsbestimmungen Gefährliche Stoffe und Güter sind Stoffe oder Gegenstände von denen auf Grund: Gefahren ausgehen für: ihres Aggregatzustandes ihrer Eigenschaft ihrer Zusammensetzung Menschen Tiere Sachwerte Umwelt 5
Aggregatzustand Die Aggregatzustände der Materie sind gasförmig flüssig fest 6
Eigenschaften gefährlicher Stoffe und Güter Die Einteilung erfolgt nach der Gefahr, die von dem jeweiligen Stoff ausgehen kann Explosion Brand Brandförderung Verätzung Giftigkeit Infektion Erbgutschädigung Umweltgefährdung Radioaktivität 7
Vorkommen von gefährlichen Stoffen Gefährliche Stoffe können vorhanden sein auf Transportwegen in Gebäuden an der Einsatzstelle entstehen durch Brände durch Unfälle 8
Kennzeichnung
Erkennen von gefährlichen Stoffen Warntafel Gefahrenzettel 10
Erkennen von gefährlichen Stoffen Gefahrensymbol Warnzeichen 11
Warntafel X 423 Gefahrnummer 1. Ziffer = Hauptgefahr 2. Ziffer = weitere Gefahren 3. Ziffer = weitere Gefahren 0 = keine weitere Gefahr 1428 UN - Nummer X = Der Stoff reagiert heftig mit Wasser 12
Gefahrenzettel Gefahrensymbol 5.1 Gefahrenunterklasse 13
Gefahrensymbole werden als Kennzeichnung von Verpackungen verwendet Zum Piktogramm können weitere Gefahrenhinweise verwendet werden Kategorie 1 und 2: Lebensgefahr bei Verschlucken Kategorie 3: Kategorie 4: giftig bei Verschlucken Gesundheitsschädlich bei Verschlucken 14
Gefahrensymbole Explosionsgefahr Entzündlich Brandfördernd Komprimierte Gase Ätzend Sehr giftig, Giftig Gesundheitsschädlich Systemische Gefährdung Umweltgefährlich 15
Atomare Gefahren Radioaktive Stoffe Feuerwehr! Gefahrengruppe I Feuerwehr! Gefahrengruppe II ohne besondere Schutzausrüstung, zur Vermeidung einer Inkorporation sollte jedoch Atemschutz getragen werden mit besonderer Schutzausrüstung und unter besonderer Überwachung und Dekontamination/Hygiene Feuerwehr! Gefahrengruppe III wie Gefahrengruppe II und Anwesenheit eines Fachberaters 16
Biologische Gefahren Ansteckungsgefährliche Stoffe (Klasse 6.2) 6 BIO I ohne besondere Schutzausrüstung, zur Vermeidung einer Inkorporation sollte jedoch Atemschutz getragen werden BIO II mit besonderer Schutzausrüstung und unter besonderer Überwachung und Dekontamination/Hygiene BIO III wie Gefahrengruppe II und Anwesenheit eines Fachberaters 17
Chemische Gefahren / Einteilung in Maßnahmengruppen Maßnahmengruppe 1 2 3 4 5 6 8 9 Bezeichnung Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoffen Gasförmige Stoffe Entzündbare flüssige Stoffe Sonstige entzündbare Stoffe Entzündend (oxidierend) wirkende Stoff Giftige Stoffe Ätzende Stoffe Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände 18
Maßnahmengruppe 1 Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff Kennzeichnung Möglichkeiten Transport Anlagen und Behälter Arbeitsschutz 19
Maßnahmengruppe 2 Gasförmige Stoffe Kennzeichnung Möglichkeiten Transport 2* **** Anlagen und Behälter Arbeitsschutz 20
Maßnahmengruppe 3 Entzündbare flüssige Stoffe Kennzeichnung Möglichkeiten Transport 3* Anlagen und Behälter Arbeitsschutz 21
Maßnahmengruppe 4 Explosionsgefahr bei staubförmigen Stoffen (Gefahrenunterklasse 4.1) Kennzeichnung Möglichkeiten Transport 4* Anlagen und Behälter Arbeitsschutz 22
Maßnahmengruppe 4 Heftige Reaktionen beim Einsatz von Wasser möglich (Gefahrenunterklasse 4.2) Kennzeichnung Möglichkeiten Transport 4* Anlagen und Behälter Arbeitsschutz 23
Maßnahmengruppe 4 Heftige Reaktionen beim Einsatz von Wasser möglich (Metallverb.) (Gefahrenunterklasse 4.3) Kennzeichnung Möglichkeiten Transport X 4** Anlagen und Behälter Arbeitsschutz 24
Maßnahmengruppe 5 Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe Kennzeichnung Möglichkeiten Transport 5* Anlagen und Behälter Arbeitsschutz 25
Maßnahmengruppe 6 Giftige Stoffe Kennzeichnung Möglichkeiten Transport 6* Anlagen und Behälter Arbeitsschutz 26
Maßnahmengruppe 8 Ätzende Stoffe Kennzeichnung Möglichkeiten Transport 8* Anlagen und Behälter Arbeitsschutz 27
Maßnahmengruppe 9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände Kennzeichnung Möglichkeiten Transport Anlagen und Behälter Arbeitsschutz 28
Kennzeichnung an Fahrzeugen ohne Kennzeichnung mit Kennzeichnung Seit dem 01.01.2016 können die schriftlichen Beförderungspapiere durch eine elektronische Version ersetzt werden. Im Notfall der Leitstelle diese Nummer mit KFZ-Kennzeichen durchgeben und Informationen einholen. 29
Kennzeichnung an Eisenbahnwaggons Die Beladungspapiere bei Eisenbahntransporten werden im Lokstand mitgeführt. In der Notfallzentrale der Deutschen Bahn AG ist die Zusammenstellung der Zugverbände hinterlegt und kann dort abgerufen werden. 30
Seeschiffe Seeschiffe Fahrzeuge, die bestimmte gefährliche Güter befördern, und nicht entgaste Tankfahrzeuge, die nicht inertisiert sind: Bei Tag: die Flagge "B" des internationalen Signalbuches Bei Nacht: Ein rotes Rundumlicht 31
Einsatz
Stand 01. Februar 2006, Version 3.0 Stand 01. Februar 2006, Version 3.0 Stand 01. Februar 2006, Version 3.0 Stand 01. Februar 2006, Version 3.0 3 4 5 6 Schutzausrüstung Persönliche Schutzausrüstung Feuerwehrhelm mit Nackenschutz Besonderer Schutz Feuerwehr- Schutzhandschuhe Feuerwehrschutzanzug nach HUPF Herstellungs- und Prüfungsbeschreibungen für Feuerwehrschutzkleidungen Feuerwehr-Schutzschuhwerk Persönliche Schutzausrüstung Feuerwehr-Haltegurt Feuerwehrbeil Persönliche Schutzausrüstung Feuerwehrleine Schlauchhalter Einsatzschutzkleidung und Ausrüstung 33
Sicherheitsabstände beim Ersteinsatz Zu Beginn des Einsatzes ohne Stofferkundungsergebnis nach FwDV 500 50 m Gefahrenbereich 100 m Absperrbereich 34
Verhalten im Einsatz Weisungen der Staffel- oder Gruppenführung befolgen Hinweise auf gefährliche Stoffe sofort melden Bei Brand- und Explosionsgefahr keine Zündquellen mitführen Während des Einsatzes nicht rauchen, essen oder trinken Bei Anzeichen gesundheitlicher Störung oder ungeschütztem Kontakt mit gefährlichen Stoffen Meldung an Gruppen- oder Staffelführung Windrichtung beachten 35
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