Agentur für Arbeit Bergisch Gladbach

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Transkript:

INTEGRATION POINT 2

Integration Point - Ziele Gemeinsame Anlaufstellen zur Beratung und Vermittlung von Flüchtlingen zur frühzeitigen und zielgerichteten Integration in der Arbeits- und Ausbildungsmarkt 3

Aufgaben des Integration Points Berufliche Integration Vermittlung von (berufsbezogenen) Sprachkursen Vermittlung in Praktika oder Beschäftigungsverhältnisse Beratung Unterstützung bei der Anerkennung von Berufsabschlüssen berufliche Weiterbildung finanzielle Unterstützung im beruflichen Kontext 4

GESETZESÄNDERUNGEN 5

Rechtssicherheit während der Ausbildung Ausbildung Rechtssicherheit für Geduldete und Ausbildungsbetriebe Azubi erhält Duldung für Dauer der Ausbildung und weitere 6 Monate nach der Ausbildung zur Arbeitsplatzsuche; für anschließende Beschäftigung wird Aufenthaltserlaubnis für zwei Jahre erteilt ( 3+2-Regel ) Auszubildende erhalten eine Duldung für die Gesamtdauer der Ausbildung nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss wird bei anschließender Beschäftigung ein Aufenthaltsrecht für zwei Jahre erteilt ansonsten wird zur Arbeitsplatzsuche eine weitere Duldung für sechs Monate erteilt die bisherige Altersbegrenzung von 21 Jahren für den Beginn der Ausbildung wird aufgehoben über die Hälfte der Flüchtlinge sind unter 25 Jahre, etwa zwei Drittel sind unter 34 Jahre alt - für sie ist eine Berufsausbildung eine echte Zukunftschance bei Ausbildungsabbruch gibt es einmalig eine weitere Duldung für sechs Monate, um einen neuen Ausbildungsplatz zu suchen das Aufenthaltsrecht wird widerrufen, wenn das anschließende Beschäftigungsverhältnis aufgelöst wird sowie bei Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat 6

Niederlassungserlaubnis hängt von Integration ab Niederlasssungserlaubnis wird von der Integrationsleistung abhängig gemacht nach 5 Jahren muss Sprachniveau A2 vorliegen und der Lebensunterhalt überwiegend selbst gesichert werden einen umfassenden Integrationsanreiz setzt die Bundesregierung mit Blick auf die Erteilung einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis diese bekommt künftig nur, wer als anerkannter Flüchtling Integrationsleistungen erbracht hat für besondere Integrationsleistungen (Sprachniveau C1 ) ist die Niederlassungserlaubnis bereits nach 3 Jahren zu erteilen für Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Resettlement-Flüchtlinge, die längere Zeit in Deutschland bleiben, gibt es eine Neuregelung eine Niederlassungserlaubnis, das unbefristete Aufenthaltsrecht, wird Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingen künftig grundsätzlich erst nach fünf Jahren Aufenthaltserlaubnis - anstatt wie bisher nach 3 Jahren erteilt Voraussetzung: sie erfüllen zudem bestimmte Integrationsleistungen bei herausragender Integration wird es möglich sein, bereits nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten besonderer Anreiz zur Integration (herausragend integriert ist etwa, wer die deutsche Sprache beherrscht und seinen Lebensunterhalt überwiegend selbständig erarbeitet) 7

SPRACHANGEBOTE 8

Sprachangebote Integrationskurse Berufsbezogene Sprachkurse Sprachangebote Ehrenamtliche Sprachkurse Sonstige 9

Integrationskurs Was ist der Integrationskurs? Der Integrationskurs ist die allgemeine Sprachförderung. Er endet mit dem Sprachniveau B1. Was sind die Zugangsvoraussetzungen? Verpflichtung vom Sozialamt oder Jobcenter notwendig eigene Antragsstellung oder Antragstellung durch den Sprachkursträger beim BAMF möglich (Syrien, Iran, Irak, Eritrea und Somalia) die Schulpflicht muss erfüllt sein Wie lange dauert der Integrationskurs? Der allgemeine Teil umfasst insgesamt 600 UE bei fehlender Alphabetisierung 900 UE bei nicht bestandener B1 Prüfung ist eine Wiederholung von 300 UE möglich Im Anschluss an den Sprachkurs ist der Orientierungskurs verpflichtend. Er umfasst 100 Unterrichtseinheiten und erklärt z.b. die Rechtsordnung, Geschichte und Kultur. 10

Berufsbezogene Sprachförderung nach ESF - BAMF Wer kann teilnehmen? Menschen mit Migrationshintergrund mit vorhandenem Sprachniveau A2 Mit und ohne Leistungsbezug SGB II und SGB III Asylbewerber und Flüchtlinge Welche Voraussetzungen gibt es für eine Teilnahme? arbeitssuchend oder arbeitslos geführt bei oder Jobcenter die Schulpflicht muss erfüllt sein Was sind die Inhalte? Fachunterricht Praktikum Betriebsbesichtigungen Wie lange dauert der Kurs? bis zu 730 Unterrichtseinheiten 6 Monate in Vollzeit bzw. 12 Monate bei Teilzeitkursen 11

Deufö - berufsbezogene Deutschförderung Teilnahmeberechtigte: SGB III: Nur aus Iran, Irak, Eritrea, Syrien, Afghanistan und Somalia Sprachniveau B1 sollte vorhanden sein, da vorerst nur die Basismodule angeboten werden Integrationskurs oder den ESF-BAMF-Kurs sollte abgeschlossen sein, muss aber nicht. Meldung bei der als Ausbildungssuchend, arbeitssuchend oder arbeitslos SGB II: Länderunabhängig Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II Integrationskurs muss beendet sein (auch die Wiederholungsstunden) oder ein Sprachniveau von mindestens B1 nachgewiesen werden 12

Deufö berufsbezogene Sprachförderung Module Basismodule nach 12 DeuFöV: Die Basismodule dienen der Erreichung 1. des Sprachniveaus B 2, ausgehend vom Niveau B 1 oder 2. des Sprachniveaus C 1, ausgehend vom Niveau B 2 oder 3. des Sprachniveaus C 2, ausgehend vom Niveau C 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Dauer: Ein Basismodul umfasst in der Regel 300 Unterrichtseinheiten. Spezialmodul für den Erwerb des Sprachniveaus B1 ausgehend vom Sprachniveau A2 sind geplant (voraussichtlich Ende 2017 / Anfang 2018) 13

ARBEITSMARKTZUGANG 14

Arbeitsmarktzugang von Asylsuchenden 1. Zeitlicher Verlauf des Arbeitsmarktzuganges bei Asylsuchenden und Geduldeten Ein Praktikum unterliegt wie eine Arbeitsaufnahme der Zustimmung der Ausländerbehörde und einer Vorrangprüfung (Ausnahmen: Während einer Maßnahme und MAG) 1. - 3. Aufenthaltsmonat - Arbeitsverbot - Ausbildung für Geduldete ab 4. Aufenthaltsmonat - Arbeit möglich, sofern kein Arbeitsverbot - Prüfung Beschäftigungsbedingungen - Zeitarbeit möglich für Arbeitsorte ohne Vorrangprüfung - Zeitarbeit nur für Fachkräfte (Positivliste/Blue-Card) - Ausbildung für Asylbewerber/innen 16. - 48. Aufenthaltsmon at - Prüfung der Beschäftigungsbedingungen - Zeitarbeit möglich 2. Arbeitsmarktzugang von Flüchtlingen mit Aufenthaltserlaubnis Es besteht ein freier Arbeitsmarktzugang für Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge, soweit keine anderweitigen Zusatzbestimmungen der Ausländerbehörde vorliegen. 15

ARBEITSMARKTINTEGRATION 16

Die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen braucht Zeit Sprachkompetenzen erweitern Phase 1 Phase 2 Phase 3 Phase 4 Sprache erlernen Ehrenamtliche Dritte/ Online Basissprachkurse Integrationskurse Aufbausprachkurse z.b. IHK Kompetenzen fördern Profiling Aktivierung und Orientierung Fördermaßnahmen Hospitation / Praktikum Berufsanerkennung Qualifizierung (bei Bedarf) Anpassungsqualifizierung Teilqualifizierung Umschulung Externenprüfung Beschäftigungsverhältnis Vermittlung in Arbeit Vermittlungsbudget Eingliederungszuschuss Begleitung Beschäftigungsaufnahme jederzeit möglich 17

Maßnahmenangebote Sprachförderung Förderzentrum Perspektive für junge Flüchtlinge Qualifizierung Integrationskurse Berufsbezogen Sprachförderung Zuweisung durch die Alle Asylbewerber und Geduldete mit Arbeitsmarktzugang Zuweisung durch die Alle Asylbewerber und Geduldete mit Arbeitsmarktzugang Sprachniveau A1 Ausreichende Sprachkenntnisse (mindestens B1) Arbeitsmarktzugang Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen 18

Leistungen aus dem Vermittlungsbudget Einzelfallprüfung nach vorheriger Antragsstellung Die Voraussetzung für die Gewährung ist die Notwendigkeit für eine berufliche Eingliederung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und die fehlende Eigenleistungsfähigkeit. Beispiele: 1. Kosten für Bewerbungen (z. B. Bewerbungsunterlagen, Reisen zu Vorstellungsgesprächen...) 2. Mobilität (z.b.: Fahrtkosten für Pendelfahrten, Führerschein, Fahrzeug ) 3. Arbeitsmittel (z. B. Arbeitskleidung, Arbeitsgeräte soweit diese nicht vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden) 4. Sonstiges (Kosten für die Anerkennung der ausländischen Abschlüsse) 19

Ausbildungsförderung für Ausländerinnen und Ausländer BVB - Berufsvorbereitungsjahr 51 SGB III BaE Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen 76 SGB III abh ausbildungsbegleitende Hilfen (Nachhilfe) 75 SGB III BAB - Berufsausbildungsbeihilfe 56 SGB III AsA Assistierte Ausbildung 130 SGB III EQ - Einstiegsqualifizierung 54a SGB III 20

Wie geht es für Sie weiter? Damit wir helfen können, müssen die Flüchtlinge bei uns gemeldet sein. Bitte füllen Sie diesen Fragebogen aus. Er enthält z. B. Fragen zur Schulbildung und der Berufserfahrung. Eine Einladung zu einem Beratungsgespräch kann bei guten Chancen auf Arbeit oder Ausbildung zeitnah folgen. 21

Kontaktdaten Name Jobcenter Ansprechpartner Andrea Leuschen Integrationsfachkraft IP Jobcenter Rhein-Berg Swetlana Pil Vermittlungsfachkraft IP Virtuelle Postfächer Jobcenter-Rhein-Berg.Team410@jobcenter-ge.de BergischGladbach.Fluechtlinge@arbeitsagentur.de 22

Jeder Mensch hat Potenziale! شكرا لك - Merci Danke - Thank you - 23