Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

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Transkript:

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/239 11.08.2016 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Thomas Lippmann (DIE LINKE) Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Schulen - Bedarf Kleine Anfrage - KA 7/63 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Bildung Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Im August 2016 wird die Landesregierung in einer Gesamtschau aller angemeldeten Personalbedarfe Entscheidungen zur weiteren Entwicklung des Personalbestandes in der Landesverwaltung treffen. Die hier angegebenen Parameter können diesen Entscheidungen nicht vorgreifen und berücksichtigen die aktuell verfügbaren personellen Ressourcen. Frage 1: 2016/2017 Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf der Grundlage von 4 Abs. 2 Satz 4 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) einzusetzen? Wie lautet der Berechnungsschlüssel? Welcher Stellenbedarf ergibt sich nach diesen Grundsätzen für das Schuljahr 2016/2017? Kriterien für den Einsatz sind: die Schülerzahlen in der Schuleingangsphase und in den Schuljahrgängen, die aufgrund ungünstiger Lernausgangslagen sowie erkennbarer Entwicklungsrückstände der individuellen Unterstützung, Zuwendung und Begleitung zur Umsetzung des Bildungsauftrages bedürfen, Hinweis: Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick im Netz den Acrobat Reader. (Ausgegeben am 15.08.2016)

2 der Umfang der Unterrichtsangebote, für die sich eine ergänzende Begleitung ergibt, der jeweilige Bedarfsgrad zur Sicherung der individuellen Lernunterstützung bei Respektierung der Heterogenität der Schülerschaft, insbesondere der Vielfalt unterschiedlicher Lernausgangslagen, der Umfang der Schülerinnen und Schüler mit ungünstigen Lernausgangslagen trotz längerer Verweildauer beim Übergang in den Schuljahrgang 3 zur Fortsetzung der Unterstützung des Erwerbs der Basiskompetenzen, der jeweilige Bedarfsgrad zur Unterstützung des Kompetenzerwerbs für den Übergang in weiterführende Schulen, Bedarfsgrad an Unterstützung der Fürsorge und Aufsicht bei den schulischen Bildungsprozessen unter den vorhandenen Rahmenbedingungen, Bedarfsgrad an Ergänzung und Begleitung der Zusammenarbeit mit den Eltern. Zum Berechnungsschlüssel wird auf die Anlage 1 verwiesen. Auf der Grundlage der voraussichtlichen Schülerzahlen (Stichtag 17.06.2016) ergibt sich ein Bedarf von ca. 420 VZE. Frage 2: 2016/2017 Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Gestaltung von Ganztagsangeboten an Schulen einzusetzen? Wie lautet der Berechnungsschlüssel? Welcher Stellenbedarf ergibt sich nach diesen Grundsätzen für das Schuljahr 2016/2017? Kriterien für die Einsatzfelder an Ganztagsschulen sind die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, an die sich das Angebot richtet. Der Bedarf resultiert aus der notwendigen alters-, entwicklungs- und schulformbezogenen individuellen Zuwendung. Die Bedarfszuweisung berücksichtigt insbesondere das Konzept des offenen oder gebundenen Ganztages. Es erfolgt eine schülerzahlbezogene Berechnung des Bedarfs (in Wochenstunden) unter Berücksichtigung der Angebotsform. offene Form: Schülerzahl der Sekundarstufe I x 0,13 gebundene Form: Schülerzahl der Sekundarstufe I x 0,27 Für das Schuljahr 2016/2017 stehen den Schulen zur Deckung des Bedarfs 153 VZE sowie Budgetmittel zur Verfügung. Frage 3: 2016/2017 Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Förderschulen einzusetzen? Wie lauten die Berechnungsschlüssel für die einzelnen Förderschwerpunkte? Welcher Stellenbedarf ergibt sich nach diesen Grundsätzen für

3 das Schuljahr 2016/2017? Weisen Sie die Daten nach Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Betreuungskräften und Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern - Therapie getrennt aus. Neben der Schülerzahl sind Kriterien für den Einsatz von Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an Förderschulen Umfang, Tiefe und Ausprägungsgrad an sonderpädagogischem Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsbedarf, vor allem der jeweilige schulische Bedarfsgrad zur: Umsetzung des Bildungsauftrages (was pädagogische Kompetenzen voraussetzt), individuellen Zuwendung bei der Umsetzung der sonderpädagogischen Schwerpunktaufgaben bezogen auf die Spezifik der Behinderungen, Beeinträchtigungen oder Benachteiligungen der jeweiligen Schülerschaft, Sicherung der individuellen Teilhabechancen, Vorbereitung auf ein selbstbestimmtes Leben, Entwicklung der Selbstständigkeit, Gewährleistung von Fürsorge und Aufsicht, Gewährleistung erforderlicher Rückzüge, Einbindung teiltherapeutischer und pflegerischer Leistungen zur Bewältigung des Schulalltages. Zum Berechnungsschlüssel wird auf die Anlage 2 verwiesen. Der Gesamtbedarf in VZE stellt sich aufgrund der Übersicht wie folgt dar: Gesamtbedarfe in VZE pädagogische Mitarbeiter/-innen pädagogische Mitarbeiter/-innen in therapeutischer Funktion 707,8 106,8 125,4 Betreuungskräfte Frage 4: 2016/2017 Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gemeinsamen Unterricht einzusetzen? Sollten dafür Berechnungsschlüssel bestehen, wie lauten sie für die einzelnen Förderschwerpunkte? Wenn der Einsatz nicht nach einheitlichen Kriterien erfolgen soll, auf welcher Grundlage erfolgt dann die Stellenzuweisung? Welcher Stellenbedarf ergibt sich nach diesen Grundsätzen für das Schuljahr 2016/2017? Ein obligatorischer Einsatz von Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern speziell im gemeinsamen Unterricht ist nicht vorgesehen.

4 Frage 5: 2016/2017 Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für weitere Aufgaben (neben den in den Fragen 1 bis 4 erwähnten Einsatzfeldern) einzusetzen? Welche Aufgaben sind das konkret? Sollten für diese Aufgaben je einheitliche Berechnungsschlüssel gelten, wie lauten sie? Wenn der Einsatz nicht nach einheitlichen Kriterien erfolgen soll, auf welcher Grundlage erfolgt dann die Stellenzuweisung? Welcher Stellenbedarf ergibt sich nach diesen Grundsätzen für das Schuljahr 2016/2017? Zu einigen Schulanlagen von Gymnasien und Förderschulen gehören Schülerwohnheime. Hier übernehmen Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Fürsorge, Aufsicht und Gestaltung von Freizeitaktivitäten. Sie helfen beim Erledigen außerunterrichtlicher schulischer Verpflichtungen sowie bei allen Aufgaben, die im häuslichen Bereich von den Personensorgeberechtigten übernommen werden würden. So sind sie z. B. Ansprechpartner für alle persönlichen Belange der Schülerinnen und Schüler in den Wohnheimen, wehren Gefahren ab, sichern die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen und sind auch nachts für sie da. Die Aufgaben in Wohnheimen haben entsprechend der jeweiligen Schülerschaft (Schulform, Lebensalter, physisch-psychische Beeinträchtigung) eine unterschiedliche Wichtung und Intensität. In Wohnheimen von Gymnasien wird von 20 Schülerinnen und Schülern je Pädagogischer Mitarbeiterin bzw. je Pädagogischem Mitarbeiter ausgegangen. Hier ist von einem höheren Grad an Selbständigkeit und Verständnis auszugehen als an Schülerwohnheimen von Förderschulen. Die Bedarfsparameter berücksichtigen dies (vgl. Anlage 2). Es ergibt sich an den Gymnasien ein Bedarf von ca. 22 VZE. Der Bedarf an den Wohnheimen von Förderschulen ist Bestandteil der Angaben zur Beantwortung von Frage 3.

Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt Anlage 1 Beantwortung der KA 7/63 vom 14.06.2016 Rechnerische Bedarfsparameter für PM an Grundschulen 1. Die Bedarfsberechnung wird zunächst auf Grundlage von Kriterien differenziert. Diese gelten als gegeben wenn - der Anteil der Schülerinnen und Schüler im 3. Schulbesuchsjahr der Schuleingangsphase (SEP) größer ist als 10 % aller Schüler/innen in der SEP und/oder - der Anteil der GU-Schülerinnen und GU-Schüler im 3. und 4. Schuljahrgang insgesamt größer als 5 % ist. 2. Der PM-Bedarf berechnet sich dann unter Anwendung der folgenden Parameter: Bestandteil (in Woh von PM) Kriterien unter 1. sind nicht gegeben Kriterien unter 1. sind gegeben Individuelle Lernförderung 1) (Schüler/innen der SEP + Schüler/innen m. Sprachförderung) /22* x X= 4 X=8 Schwimmunterricht 1) Schüler/innen des 3. Sjgg./22 * 2 Kein Unterschied Unterstützung GU 2) Kein Unterschied Sozialstruktur 1) - ( 1) Nach Divsion durch 22 wird mathematisch auf ganze Zahlen gerundet). ( 2) An zertifizierten Grundschulen gilt für den Bestandteil Unterstützung GU : Zusatzbedarf an LWoh = Woh für PM) Schülerinnen der Sjgge 3 und 4)/ 22 * 2

Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt Beantwortung der KA 7/63 vom 14.06.2016 Anlage 2 Zuweisung von Stunden für PM, PMT und BK an öffentlichen Förderschulen hier: Bedarfsparameter PM PM BK Sachverhalt individuelle Lernförd. Schwimmunterricht Gesamtorganisation taubblinde Schüler PMt BK taubblinde Schüler Bezug auf Schüler PM ambulante schulvorbereitende Förderung 1) PM schulvorbereitende Förderung PM im Wohnheim BK im Wohnheim Lernbehinderte Schule mit Ausgleichsklassen Sprachheilschule Hörgeschädigte Geistigbehinderte Körperbehinderte Sehbehinderte gesamt S/11*5 S/8*35 S/11*5 S/14*35 S/9*40 S/16*35 S/14*35 Sjgg. 3 S/11*2 S/11*2 Sjgg. 6 S/11*2 gesamt S/11*10 S/11*10 gesamt tbs * 11 PF/14*35 PF/14*40 PF/14*35 PF/14*35 PF/14*35 PF/14*40 PF/14*35 PF/14*35 gesamt tbs*8 tbs*8 1) Bedingung: LBZ Typ: 64,68,69 (nicht 66 - SchulNr. 204673) (entspricht SchulNr: 204662,204706,305935,307948) 35 35 VS * 5 VS * 5 WH * 8 WH * 8 WH * 8 WH/14 * 40 WH/14 * 40 WH/14 * 40 Legende S - Gesamtschülerzahl der Schule PF - Schüler mit Pflegestufe VS - Schüler im schulvorbereitenden Unterricht WH - Schüler im Wohnheim tbs - taubblinde Schüler PM - pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter PMT - pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in therapeutischer Funktion BK - Betreuungskräfte