MedR. Schriftenreihe Medizinrecht

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M edr Schriftenreihe Medizinrecht

Transkript:

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Springer-Verlag Berlin Heidelberg GmbH

Albrecht Wienke. Hans-Dieter Lippert Wolfgang Eisenmenger (Hrsg.) Die ärztliche Berufsausübung in den Grenzen der Qualitätssicherung Mit 6 Abbildungen und 1 Tabelle i Springer

RA Dr. iur. Albrecht Wienke Lievelingsweg 125 D-53119 Bonn Dr. jur. Hans-Dieter Lippert Von-Stadion-Straße 1 D-89134 Blaustein Prof. Dr. med. Wolfgang Eisenmenger Universität München Institut für Rechtsmedizin Frauenlobstraße 7 a D-80337 München ISBN 978-3-540-64396-8 Die Deutsche Bibliothek - CIP-Einheitsaufnahme Wienke, Albrecht et a1.: Die ärztliche Berufsausübung in den Grenzen der Qualitätssicherung / Albrecht Wienke, Hans-Dieter Lippert, Wolf gang Eisenmenger (Hrsg.). - Berlin; Heidelberg; New York; Barcelona; Budapest; Hongkong; London; Mailand; Paris; Santa Clara; Singapur; Tokio: Springer, 1998 (MedR, Schriftenreihe Medizinrecht) ISBN 978-3-540-64396-8 ISBN 978-3-642-58912-6 (ebook) DOI 10.1007/978-3-642-58912-6 Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, insbesondere die der übersetzung, des Nachdrucks, des Vortrags, der Entnahme von Abbildungen und Tabellen, der Funksendung, der Mikroverfilmung oder der Vervielfliltigung auf anderen Wegen und der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen, bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, vorbehalten. Eine Vervielfältigung dieses Werkes oder von Teilen dieses Werkes ist auch im Einzelfall nur in den Grenzen der gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland vom 9. September 1965 in der jeweils geltenden Fassung zulässig. Sie ist grundsätzlich vergütungspflichtig. Zuwiderhandlungen unterliegen den Strafbestimmungen des Urheberrechtsgesetzes. Springer-Verlag Berlin Heidelberg 1998 Ursprünglich erschienen bei Springer-Verlag Berlin Heidelberg New York 1998 Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, daß solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürften. Umschlaggestaltung: Erich Kirchner, Heidelberg SPIN 10651984 64/2202-5 4 3 2 I 0 - Gedruckt auf säurefreiem Papier

Grußwort zur Tagung der Deutschen Gesellschaft für Medizinrecht im Springer Verlag Heidelberg, 12.113. September 1997 Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich freue mich, Sie in Heidelberg ganz offiziell begrüßen zu können. Es gehört zu einer der Stärken Heidelbergs, daß wir durch die renommierte Universität und die anderen Forschungsstätten nicht nur in vielen Fachbereichen Spitzenforschung aufweisen können, sondern daß darüber hinaus auch - oft vermittelt durch andere, wie den wissenschaftlichen Springer Verlag - interdisziplinäre Themen auf hohem Niveau behandelt werden. Inhaltliche Diskussionen über Querschnittsthemen mit hoher aktueller Bedeutung wie die Frage von Qualität und Kontrolle in der ärztlichen Praxis sind Ausdruck eines fruchtbaren und kooperativen wissenschaftlichen Klimas, und Ihre Veranstaltung ist eine Bestätigung, daß Heidelberg dafür ein guter Ort ist. Kennzeichen und besonderer Reiz Heidelbergs ist, daß sich ein gutes Stück Romantik bis in die Gegenwart gerettet hat, daß die Spannung zwischen der Rolle einer führenden Residenzstadt im 16. und 17. Jahrhundert und die Beschaulichkeit als Provinz- und Universitätsstadt des 18. und 19 Jahrhundert baulich positiv erlebbar ist, und dennoch der Sprung in die Modeme gelungen ist. Große wissenschaftliche Einrichtungen und Unternehmen von Weltgeltung, die hier ihren Standort haben und die Attraktivität der Stadt und ihrer Lage nutzen, tragen dazu entscheidend bei. Ich bin sicher, daß diese Atmosphäre auch Ihren Gesprächen ein anregendes Umfeld bietet. Fragen der Qualitätssicherung einer direkt auf den Menschen bezogenen Dienstleistung wie der von Ärzten haben durchaus Parallelen zu denjenigen, mit denen sich die Stadtverwaltung in Rahmen der Verwaltungsreform beschäftigt.

- VI - Grußwort Durch unsere Produktkostenanalyse wissen wir, was uns eine Beisetzung, das Ausstellen von Familienpässen oder die Pflege der Grünanlagen kostet. Wir konnten ennitteln, daß uns jede Trauung ein Defizit von DM 223.- bringt - wir wissen aber mit diesen verschärften betriebswirtschaftlichen Instrumenten noch nichts über die Zufriedenheit unserer Kundinnen und Kunden, über die Wartezeit, Freundlichkeit im Service und die objektive Qualität unserer Arbeit. Diese Analyse muß folgen. Die Individualität von Patienten wie von Bürgerinnen und Bürgern beläßt einen weiten Bereich von Qualitätskriterien im Bereich subjektiver, schwer vergleichbarer Urteile. Wir versuchen verwaltungsintern, dem durch Zielvereinbarungen und beständig zu präzisierende Kriterienkataloge entgegenzuwirken. Ich bin gespannt darauf, welche Empfehlungen Sie diskutieren, um einen Weg durch das Spannungsfeld zwischen zu optimierender medizinischer Leistung, verbesserter Wirtschaftlichkeit, unternehmerischer Freiheit und Rechtssicherheit zu bahnen. Mit fachübergreifenden Kooperationen, wie sie die Deutschen Gesellschaft für Medizinrecht mit Unterstützung des Springer-Verlages mit dieser Tagung wählt, ist sicherlich die beste Annäherung an dieses komplexe und gesellschaftspolitisch drängende Themenfeld möglich. Ich wünsche Ihrer Tagung einen erfolgreichen Verlauf. Beate Weber Die Oberbürgenneisterin der Stadt Heidelberg im September 1997

Vorwort Der Begriff der Qualitität hat in den letzten Jahren in allen Lebensbereichen unserer Gesellschaft einen besonderen Stellenwert erhalten. Dabei werden Qualität, Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement zusehends zu beherrschenden Themen auch im Gesundheitswesen, häufig allerdings mit unterschiedlichen Inhalten. Mit dem Gesundheitsreformgesetz und dem Gesundheitsstrukturgesetz hat der Gesetzgeber insbesondere im vertragsärztlichen Bereich eine Vielzahl von legislativen Vorgaben für die Qualitätssicherung in der Medizin geschaffen. Durch das Zweite Gesetz zur Neuordnung von Selbstverwaltung und Eigenverantwortung in der gesetzlichen Krankenversicherung (2. GKV-NOG) vom 23.06.1997 sind die Qualitätssicherungsregelungen auf eine sehr viel breitere Basis gestellt worden. Insbesondere hat der Gesetzgeber erkannt, daß er Maßnahmen zur Qualitätssicherung ohne die Beteiligung der betroffenen Ärzte wirksam nicht in das Alltagsgeschehen umsetzen kann. Von verschiedenen Kommentatoren werden die Neuregelungen des 2. GKV-NOG als neue Qualität der Qualitätssicherung und als ein berufspolitischer Erfolg der Bundesärztekammer gepriesen. Dies bedeutet jedoch nicht, daß nunmehr bereits etablierte Qualitätssicherungsstrukturen auf Bundesund Landesebene neu geschaffen werden müßten. Die Kritik der Ärzteschaft wird sich - wie bisher schon - auf Qualitätssicherungsverfahren konzentrieren, die in ihrer Grundtendenz zu wenig patientenorientiert sind und die nicht die Versorgung verbessern, sondern sie durch zusätzlichen administrativen Aufwand belasten. Ziel aller Bemühungen der im Gesundheitswesen Verantwortlichen wird es daher sein, diesen ärztlichen Anspruch zu formulieren und durchzusetzen und gleichzeitig den Kontrollaspekt zurückzudrängen bzw. zu vermeiden. Es wird auch darauf ankommen, eine höhere Akzeptanz der Verfahren der Qualitätssicherung in der Ärzteschaft umzusetzen. Parallel dazu wurden von medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften eine Vielzahl von sog. Leitlinien und Allogarhythmen entwickelt, die ebenfalls einer gewissen standardisierten Qualitätssicherung dienen sollen. Angesichts dieser Regelungsdichte fühlen sich viele Ärzte in ihrer ärztlichen Berufsausübung beschränkt und beklagen eine überreglementierung, die nicht der Sicherung der ärztlichen Qualität, sondern vornehmlich der Kontrolle medizinischer Leistungen diene.

- VIII - Vorwort Die Deutsche Gesellschaft fur Medizinrecht (DGMR) e.v. hat sich im 15. Jahre ihres Bestehen dieses medizinrechtlichen Spannungsfeldes angenommen und am 12. und 13. September 1997 in Heidelberg einen Workshop abgehalten. Hierzu konnten namhafte Referenten und Diskutanten gewonnen werden, die sich in Lehre und Praxis mit der gesetzten Thematik eingehend beschäftigt haben. Die DGMR ist damit ihrer Aufgabe treu geblieben, auf dem Gebiet des Medizinrechts wissenschaftlich tätig zu sein, die interdisziplinären Beziehungen zwischen Recht und Medizin zu vertiefen und fur ein besseres wechselseitiges Verständnis zu sorgen. Das abschließende Ergebnis des Workshops ist in einem Empfehlungstext festgehalten, den die Beteiligten in der hier vorliegenden Form verabschiedet haben. Es ist damit gelungen, eine Empfehlung zu erarbeiten, die von allen Beteiligten getragen wird und die Lehre und Rechtsprechung, aber auch den Selbstverwaltungsorganen im Gesundheitswesen und der Legislative neue Impulse verleihen soll. Besonderen Dank gebührt an dieser Stelle allen Beteiligten, die in kenntnisreichem und engagiertem Einsatz zum Gelingen der vorliegenden Publikation beigetragen haben. Hervorheben möchten die Herausgeber hierbei die maßgebliche Hilfe des Springer-Verlages, ohne dessen engagierte Unterstützung der Workshop in Heidelberg und die Publikation des vorliegenden Werkes nicht möglich gewesen wäre. Zu danken ist hier vor allem Frau Jutta Becker, die in bewährter Weise die Organisation sowie die Zusammenstellung der Manuskripte und deren Redaktion übernahm. Die Herausgeber und die DGMR hoffen, daß das vorliegende Werk einen konstruktiven Beitrag zur weitgehenden Auflösung des Spannungsfeldes der ärztlichen Berufsfreiheit und der Qualitätssicheung in der Medizin leistet. Albrecht Wienke Bonn, im Oktober 1997

Teilnehmer- und Autorenverzeichnis Dr. iur. Karl-Otto Bergmann Rechtsanwalt und Notar Mitglied des wissenschaftlichen Beirates der DGMR Schützenstraße 10 59071 Hamm Dr. iur. Thomas Clemens Richter am Bundessozialgericht, Bundessozialgericht 34114 Kassel Prof. Dr. med. W. Eisenmenger Präsident der DGMR Frauenlobstraße 7a 80337 München Dr. med. Rainer Erlinger Ismainger Straße 92 81675 München Dr. med. Johann Fr. Freund MDK Baden-Württemberg Otto-Hahn-Straße I 77933 Lahr Prof. Dr. med. Toni Graf-Baumann Hauptgeschäftsführer und wissenschaftlicher Koordinator der Deutschen Gesellschaft für Manuelle Medizin - Ärzteseminar Hamm-Boppard (FAC) Lehrbeauftragter für Recht und Ethik in der Medizin im Zusatzstudiengang Public Health, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Schillerstraße 14 79331 Teningen

-x- Teilnehmer- und Autorenverzeichnis Prof. Dr. iur. Günter Hirsch Richter am Europäischen Gerichtshof Willibald-Popp-Straße 3 86179 Augsburg Rechtsanwalt Dr. med. Helge Hölzer Uhlandstraße 11 70182 Stuttgart Michael Jörg Richter am Bayerischen Landessozialgericht Hofenfelsstraße 19 80637 München Prof. Dr. iur. Bernd-Rüdiger Kern Juristenfakultät der Universität Leipzig Otto-Schill-Straße 2 04109 Leipzig Rrechtsanwalt Dr. iur. Dr. med. Hans-Jürgen Kramer Schatzmeister der DGMR BIombergweg 18 82538 Geretsried Prof. Dr. med. Hans Jürgen Kümper Grubenstraße 6 82061 Neuried Dr. iur. Hans-Dieter Lippert Schriftfiihrer der DGMR Von-Stadion-Straße 1 89134 Blaustein

Teilnehmer- und Autorenverzeichnis - XI - Dr. med. Alfred R. Möhrle Präsident der Landesärztekammer Hessen Im Vogelsgesang 3 60488 FrankfurtlMain Prof. Dr. jur. Volker Neumann Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Sozialrecht Juristische Fakultät der Universität Rostock Möllnerstraße 10 18109 Rostock Prof. Dr. med. G. Ollenschläger Ärztliche Zentralstelle Qualitätssicherung Aachenerstraße 233-237 50931 Köln Rechtsanwalt Mike Peters Landsbergerstraße 101 12623 Berlin Rechtsanwältin Elke Rampfl-Platte Mitglied des wissenschaftlichen Beirats der DGMR Kurfürstenstraße 22 8080 I München Rechtsanwalt Martin Rehbom Westenhellweg 40-46 44137 Dortmund Sabine Riemenschneider Mitglied des Wissenschaftlichen Beirates der DGMR Eichendorffring 137 35394 Gießen

- XII - Teilnehmer- und Autorenverzeichnis Prof. Dr. jur. Friedrich E. Schnapp Geschäftsfuhrender Direktor des Instituts für Sozialrecht der Ruhr-Universität Im Lottenta142 44780 Bochum Dr. iur. Günther Schneider Richter am Sächsischen Landessozialgericht Parkstraße 28 09120 Chemnitz Rechtsanwältin Sonja Schneider Gorch-Fock-Straße 11 24229 Strande Prof. Dr. med. Klaus Seifert HNO-Arzt - Chirotherapie Vorsitzender des Deutschen Berufsverbandes der Hals-Nasen-Ohrenärzte e.v. An der B4 Nr. 13 24582 Mühbrook Dr. med. Christian Thomeczek Ärztliche Zentralstelle Qualitätssicherung Aachener Straße 233-237 50931 Köln Rechtsanwalt Dr. iur. Albrecht Wienke Generalsekretär der DGMR Lievelingsweg 125 53119 Bonn

Inhaltsverzeichnis Grußwort... Vorwort. Autorenverzeichnis... Inhaltsverzeichnis... V VII XI XIII Albrecht Wienke Einführung in die Thematik - Problemanalyse. AlfredR. Möhrle Die ärztliche Berufsfreiheit aus ärztlicher Sicht... 9 Thomas Clemens Ärztliche Berufsfreiheit aus juristischer Sicht: Der niedergelassene Kassen- bzw. Vertragsarzt 17 Christian Thomeczek und G. Ollenschläger Qualitätssicherung und ärztliche Berufsausübung: Aktuelle Situation und Ausblick.. 51 Toni Graf-Baumann Die Zertifizierung als Qualitätssicherungsinstrument... 75 Friedrich E. Schnapp Regelungsinstrumente zur Qualitätssicherung.. 89 Volker Neumann Ärztliche Berufsfreiheit und Qualitätssicherung... 101 Michael Jörg Begrenzungsparameter für untergesetzliche Regelungen im Vertragsarztrecht... 123

- XIV - Inhaltsverzeichnis Klaus Seifert KonfIiktlösung: ärztliche Berufsfreiheit versus Regelungen der Qualitätssicherung - Vorschläge aus ärztlicher Sicht Günther Schneider KonfIiktlösung: ärztliche Berufsfreiheit versus Regelungen der Qualitätssicherung - Vorschläge aus juristischer Sicht Empfehlung zur ärztlichen Berufsfreiheit in der Grenzen der Qualitätssicherung 153 167 179