Preis- und Leistungsverzeichnis Kreissparkasse Düsseldorf 13. Januar 2018

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Transkript:

Preis- und Leistungsverzeichnis Kreissparkasse Düsseldorf 13. Januar 2018 s Auszug aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis Kapitel A: Allgemeine Informationen zur Kreissparkasse Düsseldorf Seiten 4, 5, 6 Kapitel B: Girokonto und Zahlungsverkehr Seiten 7, 8, 9, 10, 11, 27, 28, 33, 34, 35 Kapitel F: Fußnotenverzeichnis Seite 45 DSV 101 580 000 EHP 0550 104.11 Deutscher Sparkassenverlag Urheberrechtlich geschützt Die Sparkasse kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der AGB für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind, und die nach den Umständen zu urteilen nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. Ein solches Entgelt kann nur verlangt werden, wenn die Leistungen im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden. Die Sparkasse wird nach Nr. 17 Abs. 4 der AGB für Tätigkeiten, zu deren Erbringung sie bereits gesetzlich oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die sie im eigenen Interesse erbringt, kein Entgelt berechnen, es sei denn, es ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen erhoben. 1

A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse Auf mögliche Änderungen dieser allgemeinen Informationen wird die Kreissparkasse Düsseldorf den Kunden direkt oder per Kontoauszug hinweisen. I. Name und Anschrift der Kreissparkasse KREISSPARKASSE DÜSSELDORF Kasernenstr. 69 40213 Düsseldorf II. Zuständige Aufsichtsbehörden Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn und Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt am Main (Internet: www.bafin.de). Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, 60314 Frankfurt am Main Postanschrift: Europäische Zentralbank, 60640 Frankfurt am Main (Internet: www.ecb.europa.eu) III. Eintragung im Handelsregister Amtsgericht Düsseldorf HRA 13789 IV. Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. 4

A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse V. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Bei Streitigkeiten mit der Kreissparkasse Düsseldorf besteht die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes zu wenden. Das Anliegen ist in Textform an die folgende Adresse zu richten: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.v. Schlichtungsstelle Charlottenstraße 47 10117 Berlin Internet: http://www.dsgv.de/schlichtungsstelle Näheres regelt die Verfahrensordnung der Schlichtungsstelle beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband e.v. (DSGV), die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Kreissparkasse Düsseldorf nimmt am Streitbeilegungsverfahren vor dieser anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle teil. Die Europäische Kommission hat unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform errichtet. Die Online-Streitbeilegungsplattform können Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus online abgeschlossenen Kauf- oder sverträgen nutzen. Die E-Mail-Adresse der Kreissparkasse lautet: info@kreissparkasse-duesseldorf.de. Bei behaupteten Verstößen gegen - das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, - die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder - Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuchs kann auch Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingelegt werden. Die Adressen lauten: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Str. 108 53117 Bonn oder Marie-Curie-Str. 24 28 60439 Frankfurt am Main Zudem besteht in diesen Fällen auch die Möglichkeit, eine Beschwerde unmittelbar bei der Kreissparkasse Düsseldorf (Kapitel A.I.) einzulegen. Die Kreissparkasse wird Beschwerden in Textform (z.b. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) beantworten. 5

A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse VI. Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU- Geldtransferverordnung Die Verordnung (EU) 2015/847 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers (EU-Geldtransferverordnung) dient dem Zweck der Verhinderung, Aufdeckung und Ermittlung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei Geldtransfers. Sie verpflichtet uns als Sparkasse bei der Ausführung von Geldtransfers Angaben zum Auftraggeber (Zahler) und Begünstigten (Zahlungsempfänger) zu prüfen und zu übermitteln. Diese Angaben bestehen aus Name und Kundenkennung von Zahler und Zahlungsempfänger und der Adresse des Zahlers. Bei Geldtransfers innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums kann auf die Weiterleitung der Adresse des Zahlers zunächst verzichtet werden, jedoch kann gegebenenfalls diese Angabe vom Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers angefordert werden. Bei der Angabe von Name und gegebenenfalls Adresse nutzen wir die in unseren Systemen hinterlegten Daten, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Mit der Verordnung wird erreicht, dass aus den Zahlungsverkehrsdatensätzen selber immer eindeutig bestimmbar ist, wer Zahler und Zahlungsempfänger ist. Das heißt auch, dass die Sparkasse Zahlungsdaten überprüfen, Nachfragen anderer Kreditinstitute zur Identität des Zahlers bzw. Zahlungsempfänger beantworten und auf Anfrage diese Daten den zuständigen Behörden zur Verfügung stellen muss. 6

I. Girokonten 1. Preismodelle für Privatkonten Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7; B.II; B.III. und E berechnet. 1.1 S-Giro Premium Grundpreis pro Monat 12,90 Guthabenverzinsung variabel Entgelt 1 - Auftrag mit Beleg je Geschäftsvorfall 0,00 Entgelt 1 - Auftrag ohne Beleg je Geschäftsvorfall 0,00 Sparkassen-Card (Haupt- und Partnerkarten) alle Karten 0,00 Goldkreditkarte Mastercard bzw. Visa Card 1 Karte 0,00 - jede weitere Karte Kapitel B Nummer II.3.1 einmalige Bereitstellung eines TAN-Generators 0,00 1.2 S-Giro Inklusiv / Basiskonto Inklusiv Grundpreis pro Monat 6,90 Guthabenverzinsung 0,00 % Entgelt 1 - Auftrag mit Beleg je Geschäftsvorfall 0,00 Entgelt 1 - Auftrag ohne Beleg je Geschäftsvorfall 0,00 Sparkassen-Card (Haupt- und Partnerkarten) 2 Karten 0,00 - jede weitere Karte Kapitel B Nummer II.3.2 Goldkreditkarte Mastercard bzw. Visa Card Kapitel B Nummer II.3.1 1.3 S-Giro Direkt / Basiskonto Direkt Grundpreis pro Monat 2,90 Guthabenverzinsung 0,00 % Entgelt 1 - Auftrag mit Beleg je Geschäftsvorfall 2,00 Entgelt 1 - Auftrag am Selbstbedienungsterminal 1,00 Dauerauftrag: Einrichtung, Änderung im Auftrag des Kunden - über SB-Terminal 1,00 - von Mitarbeitern im Kundenservice 2,00 Kontoauszug am Drucker 1,00 Kontoauszug per Postversand* zzgl. Porto 1,00 Sparkassen-Card (Haupt- und Partnerkarten) 2 Karten 0,00 - jede weitere Karte Kapitel B Nummer II.3.2 Goldkreditkarte Mastercard bzw. Visa Card Kapitel B Nummer II.3.1 * kein Entgelt nur Porto bei Zusendung eines Zwangsauszuges 7

1.4 S-Giro easy spar Grundpreis pro Monat 0,00 Guthabenverzinsung 0,25 % Sparkassen-Kundenkarte 0,00 Das Konto ist für Kleinkinder und Grundschüler bis maximal 11 Jahre. 1.5 S-Giro easy 4you Grundpreis pro Monat 0,00 Guthabenverzinsung 0,25 % Entgelt 1 - Auftrag mit Beleg je Geschäftsvorfall 0,00 Entgelt 1 - Auftrag ohne Beleg je Geschäftsvorfall 0,00 Sparkassen-Card 1 Karte 0,00 - jede weitere Karte Kapitel B Nummer II.3.2 Das Konto ist für Schüler ab 12 Jahre bis maximal 17 Jahre. 1.6 S-Giro easy start Grundpreis pro Monat 0,00 Guthabenverzinsung 0,25 % Entgelt 1 - Auftrag mit Beleg je Geschäftsvorfall 0,00 Entgelt 1 - Auftrag ohne Beleg je Geschäftsvorfall 0,00 Sparkassen-Card 1 Karte 0,00 - jede weitere Karte Kapitel B Nummer II.3.2 Das Konto ist für Schüler, Studenten, Auszubildende, freiwillig Wehrdienstleistende sowie Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst längstens bis 27 Jahre. 1.7 S-Giro Premium young Grundpreis pro Monat 3,00 Guthabenverzinsung 0,00 % Entgelt 1 - Auftrag mit Beleg je Geschäftsvorfall 0,00 Entgelt 1 - Auftrag ohne Beleg je Geschäftsvorfall 0,00 Sparkassen-Card (Haupt- und Partnerkarte) 2 Karten 0,00 - jede weitere Karte Kapitel B Nummer II.3.2 Standardkreditkarte oder Basiskreditkarte 1 Karte 0,00 (Mastercard bzw Visa-Card) Der Kontoinhaber ist 18 bis maximal 29 Jahre alt und Schüler, Student, Auszubildender, freiwillig Wehrdienstleistender, Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst oder Berufsstarter (die Berufsstarterphase endet 2 Jahre nach Abschluss der Ausbildung / des Studiums). 8

2. Preismodell für Geschäftskonten Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7; B.II.; B.III. und E berechnet. 2.1 Standard Grundpreis pro Monat 7,50 Guthabenverzinsung 0,00 % Entgelt 1 - Auftrag mit Beleg je Geschäftsvorfall 1,50 Entgelt 1 - Auftrag ohne Beleg je Geschäftsvorfall 0,10 Sparkassen-Card (Hauptkarte) 0,00 - jede weitere Karte Kapitel B Nummer II.3.2 Mastercard Business Standard oder Visa Card Standard Kapitel B Nummer II.3.1 Mastercard Business Gold oder Visa Card Gold Kapitel B Nummer II.3.1 folgende Karten sind bei Neuabschluss nicht mehr bestellbar Standardkreditkarte / Basiskreditkarte (Mastercard bzw. Visa-Card) Goldkreditkarte Mastercard bzw. Visa Card Bereitstellung eines TAN-Generators 9,90 Bereitstellung von smstan je smstan 0,09 Bereitstellung von pushtan je pushtan 0,05 Anlage zum Kontoauszug / Umsatzanlage je Anlage 0,10 Nachttresoreinzahlung je Buchung 10,00 3. Preismodell für Fremdwährungskonten (Konten in einer anderen Währung als Euro) Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7; B.II.; B.III. und E berechnet. Grundpreis pro Monat 5,00 Entgelt 1 - Überweisungsaufträge mit/ohne Beleg und per DFÜ 0,50 - Ausführung eines Dauerauftrages 0,50 - Zahlungseingänge 0,50 - Scheckeinreichungen 0,50 - Rückbuchungen, Rückbelastungen, Saldobuchungen 0,50 Versand Kontoauszug Porto 9

4. Kontoauszug (pro Vorgang) Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren keine gesonderte Berechnung Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden, soweit dies über das Vereinbarte hinausgeht (pro Vorgang): - Tagesauszug Porto* - Wochenauszug Porto* - Monatsauszug Porto* *soweit Portokosten entstehen Postversand von Kontoauszügen, die nach 26 Wochen am Kontoauszugsdrucker nicht abgerufen werden: Porto Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung einer Kontoauszug-Zweitschrift von Kontoauszügen auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - bei Postversand je Auszug zzgl. Porto 2,50 - bei Abholung in der Geschäftsstelle je Auszug 2,50 - bei Selbsterstellung am SB-Terminal je Auszug 1,50 Die Kreissparkasse unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen 2. 5. Rechnungsabschluss Die erstmalige Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich. Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung einer Kontoauszug-Zweitschrift von Rechnungsabschlüssen auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - bei Postversand je Auszug zzgl. Porto 2,50 - bei Abholung in der Geschäftsstelle je Auszug 2,50 - bei Selbsterstellung am SB-Terminal je Auszug 1,50 10

6. Kontoüberziehungen Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben oder einen eingeräumten Kreditrahmen gedeckt sind (Kontoüberziehungen), sind die vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Unternehmer. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften. 7. Kontowecker Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. - je Mail-Benachrichtigung 0,00 - je SMS-Benachrichtigung 0,00 - je push-benachrichtigung 0,00 11

3. Kartengestützter Zahlungsverkehr 3.1 Kreditkarten a) Jahrespreise Mastercard Standard oder Visa Card Standard - Hauptkarte 30,00 - Zusatzkarte 18,00 Mastercard Gold oder Visa Card Gold - Hauptkarte 78,00 - Zusatzkarte 54,00 Mastercard Basis oder Visa Card Basis - optionale Auslandsreisekrankenversicherung 8,00 - Kinder und Jugendlichen 14 17 Jahre 18,00 - Erwachsene ab 18 Jahre 30,00 Mastercard Platinum 150,00 - Zusatzkarte 150,00 b) Ausstattung mit Bild im Privatgirobereich 0,00 c) Eindruck des Firmenlogos einmalig 49,00 Eindruck des Firmenmotives einmalig 199,00 d) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgrund eines Auftrags des Kunden - für eine beschädigte Karte soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht unentgeltlich - wegen Namensänderung unentgeltlich - bei Vergessen der PIN unentgeltlich - für eine verlorene, gestohlene, missbräuchlich verwendete oder sonst nicht autorisiert genutzte Kreditkarte 14 unentgeltlich e) Postversand nicht abgeholter Kreditkartenabrechnungen 15 Porto f) Erstellung eines Duplikats der Kreditkartenabrechnung auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - pro Abrechnung pro angefangene Stunde 40,00 g) Sperren einer Mastercard/Visa Card auf Veranlassung und im Interesse des 0,00 Kunden. (Die Sperranzeige gemäß den Kreditkartenbedingungen ist unentgeltlich.) h) Einsatz der Karte im EWR-Raum 3, sofern die Zahlungen in Euro erfolgen unentgeltlich i) Einsatz der Karte im EWR-Raum 3, sofern Zahlungen in 1,5 % vom Umsatz Fremdwährung 16 erfolgen j) Einsatz der Karte außerhalb des EWR-Raums 17 1,5 % vom Umsatz k) Barauszahlung ausschließlich am GAA (siehe Kapitel B Nummer II.3.4) 27

3.2 Debitkarte (Sparkassen-Card) a) Jahrespreise Sparkassen-Card 12,00 Sparkassen-Kundenkarte 6,00 b) Täglicher Verfügungsrahmen 18 Sparkassen-Card je nach Einsatz 19 1.000,00 EUR Abheben von Bargeld an eigenen/fremden 20 Geldautomaten An Geldautomaten der Sparkasse bis zu 1.000,00 EUR An allen anderen Geldautomaten im Inland bis zu 1.000,00 EUR An allen anderen Geldautomaten im Ausland bis zu 1.000,00 EUR Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und sunternehmen 21 bis zu 2.000,00 EUR Aufladen der girogo-karte / Geldkarte bis zu 200,00 EUR Eingabe von Überweisungen an Selbstbedienungsterminals der Sparkasse bis zu 10.000,00 EUR pro Auftrag bis zu 50.000,00 EUR Tageslimit c) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgrund eines Auftrags des Kunden - für eine beschädigte Karte soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht unentgeltlich - wegen Namensänderung unentgeltlich - bei Vergessen der PIN unentgeltlich - für eine verlorene, gestohlene, missbräuchlich verwendete oder sonst nicht autorisiert genutzte Karte 14 d) Sperren einer Debitkarte auf Veranlassung und im Interesse des Kunden. (Die Sperranzeige gemäß den Bedingungen für die Sparkassen-Card und eine daraufhin erfolgende Sperre sind unentgeltlich.) unentgeltlich unentgeltlich e) Einsatz der Karte im EWR-Raum 3, sofern Zahlungen in Euro erfolgen unentgeltlich f) Einsatz der Karte im EWR-Raum 3, sofern Zahlungen in Fremdwährung erfolgen 16 1 % mind. 1,00 max. 4,00 g) Einsatz der Karte außerhalb des EWR-Raums 3 1 % mind. 1,00 max. 4,00 h) Barauszahlung Kapitel B Nummer II.3.4. i) Zusendung der Sparkassen-Card in die Geschäftsstelle und Abholung durch den Kunden - pro Karte 20,00 - pro PIN 20,00 28

5. Online-Banking und Electronic Banking 5.1 Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) für Privatgirokonten Bereitstellung des Online-Banking Zuganges mtl. 0,00 Bereitstellung von pushtan 24 - je pushtan 0,00 Bereitstellung von HBCI-Chipkarte 20,00 Bereitstellung von smstan 24 - je smstan 0,00 Bereitstellung einer elektronischen Unterschrift 0,00 Bereitstellung eines TAN-Generators 9,90 5.2 Electronic Banking für Geschäftsgirokonten Zugangsverwaltung für EBICS pro Konto mtl. 15,00 jedes weitere Konto mtl. 6,00 darin enthalten - Einrichtung: Kunden ID - Einrichtung: zusätzliche Kunden ID - Einrichtung: Kontonummer für die Kunden ID der DATEV - Einrichtung: Teilnehmer ID - Einrichtung Konto - Einrichtung / Änderung von Auftragstypen Zusätzliche Bereitstellung von Kontoinformationen auf Verlangen des Kunden 25 - Elektronische Avise (MT 942) pro Kontonummer und je Übertragungs-/ Sicherungsverfahren mtl. 0,00 - Elektronischer Kontoauszug im SWITF-Format MT 940, camt/052/053 pro Kontonummer und je Übertragungs-/ Sicherungsverfahren (z.b. für die DATEV) mtl. 6,00 Bereitstellung des Online-Banking Zuganges mtl. 0,00 Bereitstellung von pushtan 24 - je pushtan 0,05 Bereitstellung von smstan 24 - je smstan 0,09 Bereitstellung eines TAN-Generators 9,90,09 33

5.3 Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS 26 Beauftragung mittels FinTS: Überweisungen - im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten) 3 - im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten) 10 Lastschrifteinzug - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten) 3 - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten) 10 - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten) 3 - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten) 10 Beauftragung mittels EBICS (ELKO): Datenfernübertragung mit / ohne elektronische Unterschrift Überweisungen - im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten) 3 - im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten) 10 Eilüberweisungen CCU - je Auftrag 10,00 Lastschrifteinzug - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten) 3 - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten) 10 - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten) 3 - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten) 10 Zahlungen mit der Sparkassen-Card an automatisierten Kassen bei Händlern und sunternehmen analog ec/edc 0,10 34

6. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich. Der Währungsumrechnungskurs beim Auslandseinsatz der Mastercard/Visa Card ergibt sich aus Nummer 16 der Bedingungen für die Mastercard/Visa Card. Der von Mastercard/Visa Card festgelegte Referenzwechselkurs ist auf Anfrage erhältlich. Die Währungsumrechnungskurse für Maestro und VPay Transaktionen in Nicht-Euro-Währung sind unter www.helaba.de/cbd-kursinformationen abrufbar. 7. Geschäftstage und Annahmezeiten der Kreissparkasse Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Kreissparkasse unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme von - Sonnabenden, - dem 24. und 31. Dezember, - bundesweiten und NRW-spezifischen Feiertagen und - Rosenmontag. Zeitpunkt, ab dem eingehende Zahlungsaufträge als am nächsten Geschäftstag zugegangen gelten (Cutt-Off-Zeit) (sofern nicht an der konkreten Annahmevorrichtung abweichende Cut-Off-Zeiten angegeben sind) Geschäftsstelle: Montag Mittwoch und Freitag 15:30 Donnerstag 18:00 SB-Terminal, Online-Banking / FinTS 15:30 Datenfernübertragung 15:30 35

F. Fußnotenverzeichnis 1. Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn der Auftrag vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 2. Zahlungsvorgänge sind insbesondere Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto oder Barauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die Übermittlung von Geldbeträgen auf ein anderes Zahlungskonto durch Ausführung von Lastschriften, Überweisungen oder Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments. 3. Andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 4. Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 5. Beleglos: Überweisungen per Selbstbedienungsterminal, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 6. Beleghaft: Überweisungen per Vordruck, Sammeldateien mit Begleitzettel, incl. Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 7. Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 8. Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisungsgutschrift vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde. 9. z.b. US-Dollar 10. Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 11. Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn der Zahlungsdienst / die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 12. Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 13. Entgelte werden nur für die beauftragte und fehlerfreie Ausführung erhoben. 14. Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Sparkasse nicht zur Ausstellung der Ersatzkarte verpflichtet ist. 15. Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. 16. Zum Umrechnungskurs die Nummer II.6 dieses Kapitels. 17. Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende Zahlungsdienstleister vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. 18. Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt der Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Debitkarte. Änderungen des Verfügungsrahmens werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat. 19. Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nicht anderes vereinbart wurde. 20. Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein. 21. Verfügungslimit im Ausland kann geringer sein. 22. In diesen Fällen wird uns als Kartenherausgeber regelmäßig ein sogenanntes Interbankenentgelt berechnet. 23. Diese Entgelte werden nur erhoben, falls das Zahlscheingeschäft bzw. das Kassengeschäft fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 24. Wird nur erhoben, wenn die TAN vom Kunden angefordert, der Zahlungsauftrag vom Kunden mit der bereitgestellten TAN erteilt worden ist und dieser der Sparkasse zugegangen ist. 25. Die Übermittlung von Kontoauszügen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. 26. Für Überweisungen wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung von Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. Für Lastschrifteinlösungen werden Entgelte nur für die beauftragte und fehlerfreie Ausführung erhoben 27. Sofern das Entgelt nicht gemäß Auftrag vom ausländischen Empfänger / Auftraggeber zu zahlen ist. 28. Die Erstellung der Jahressteuerbescheinigung erfolgt unentgeltlich. 45