ElektroG2: Was ändert sich für den Fach- und Onlinehandel Informationsveranstaltung am 16.09. 2015 in den Räumen der IHK Aachen Referent: Dipl. Ing. André Brümmer Seniorexpertenservice für Unternehmer und Existenzgründer, IHK Aachen A. Brümmer 2015
Vorstellung des Referenten: Dipl. Ing. André Brümmer Studium Fachrichtung Elektrotechnik 30 Jahre Führung eines Handwerks- und Handelsunternehmens für Unterhaltungselektronik Div. Verbandstätigkeiten bei IHK,HWK, EHDV,
Inhaltsübersicht : Seite: 4-7: Bisherige Entsorgungspraxis: 8: Das ElektroG2: Rücknahmepflicht 9-15: Rücknahmepflicht 16-19: Informationspflicht 20: Auswirkungen, kleinflächiger stationärer Handel 21-23: Auswirkungen, großflächiger stationärer Handel 24-26: Auswirkungen, Onlinehandel 27-28: Auswirkungen generell auf E-Handel
Bisherige Entsorgungspraxis Endverbraucher: Keine einheitlichen Regelungen! Konsumenten entsorgten teilweise ihre alten Elektrogeräte selbst über Hausmüll und Recyclingeinrichtungen.
Bisherige Entsorgungspraxis Stationärer Facheinzelhandel: Der stationäre Fach-Einzelhandel nahm meist Altgeräte bei Lieferung eines entsprechenden Neukaufs bei Lieferung kostenlos mit und verwertete oder entsorgte sie. Entsprechendes galt beim Verkauf von Kleingeräten.
Bisherige Entsorgungspraxis Stationärer Großflächenhandel (E-Märkte): Der stationäre Großflächenhandel nahm meist Altgeräte bei Lieferung eines entsprechenden Neukaufs und entsorgte sie. Diese Serviceleistung war meist kostenpflichtig, (Buchung eines Service-Pakets), insbesondere die Transportkosten. Selten: Kleingeräte- Annahme und Entsorgung
Bisherige Entsorgungspraxis Onlinehandel: Die Entsorgung von Altgeräten wurde in der Regel nicht angeboten.
Das Elektrogesetz (ElektroG2) Die Annahme und Entsorgung von Elektrogeräten wird zukünftig durch das ElektroG2 geregelt. Zur Rücknahmepflicht gibt es Ausführungen in 17 des ElektroG2.
ElektroG2, 17: Rücknahmepflicht der Vertreiber (1)Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern sind verpflichtet, 1. bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer ein Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen, und
ElektroG2, 17: Rücknahmepflicht der Vertreiber (1)Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern sind verpflichtet, 2. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen entweder im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen; die Rücknahme darf nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft werden.
ElektroG2, 17: Rücknahmepflicht der Vertreiber (2)Bei einem Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikations- mitteln gelten als Verkaufsfläche im Sinne von Absatz 1 alle Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte. Die Rücknahme im Fall eines solchen Vertriebs ist durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer zu gewährleisten.
ElektroG2, 17: Rücknahmepflicht der Vertreiber (3) Unbeschadet der Pflichten aus den Absätzen 1 und 2 dürfen Vertreiber Altgeräte freiwillig unentgeltlich zurücknehmen.
ElektroG2, 17: Rücknahmepflicht der Vertreiber (4) 13 Absatz 5 Satz 1 (Ablehnung der kostenlosen Annahme von Altgeräten aufgrund einer Verunreinigung = Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit von Menschen) gilt für die Rücknahme nach den Absätzen 1 bis 3 entsprechend.
ElektroG2, 17: Rücknahmepflicht der Vertreiber (4)Die Rücknahme durch die Vertreiber darf weder an Sammel- noch an Übergabestellen der öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger... erfolgen.... Soweit die Vertreiber zusätzlich zur Rücknahme am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu...eine Abholleistung beim privaten Haushalt anbieten, können sie für diese ein Entgelt verlangen.
ElektroG2, 17: Rücknahmepflicht der Vertreiber (5) Übergeben die Vertreiber zurückgenommene Altgeräte oder deren Bauteile nicht den Herstellern,... sind sie verpflichtet, die Altgeräte wiederzuverwenden oder nach 20 (Behandlung und Beseitigung) zu behandeln und nach 22 (Ver- wertung) zu entsorgen. Für die Übergabe, Behandlung und Entsorgung von Altgeräten... darf der Vertreiber kein Entgelt von privaten Haushalten verlangen.
Das ElektroG2, 18: Informationspflicht Zur Informationspflicht gibt es Ausführungen in 18 des ElektroG2. Dieser Paragraph regelt die Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten.
Das Elektrogesetz (ElektroG2) Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten ( 18) (1) Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger informieren die privaten Haushalte über die Pflicht nach 10 (Altgeräte müssen von Batterien und Akkus und vom unsortierten Restmüll getrennt vorschriftsgemäß entsorgt werden)
Das Elektrogesetz (ElektroG2) Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten ( 18) Sie informieren die privaten Haushalte darüber hinaus über: 1. Die im Gebiet des öffentlich- rechtlichen Entsorgungsträgers durch diesen eingerichteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten.... Diese Informationspflicht gilt auch für... Bevollmächtigte (von) rücknahmepflichtigen Vertreiber(n) entsprechend.
Das Elektrogesetz (ElektroG2) Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten Fazit, vereinfacht: Private Haushalte müssen von den rücknahmepflichtigen Vertreibern von Elektrogeräten oder deren Bevollmächtigten umfangreich über die Möglichkeiten und Pflichten der Entsorgung informiert werden.
Das ElektroG2: Auswirkungen Was ändert sich für den kleinen Fachhandel Wenn ihre Verkaufsfläche weniger als 400 qm groß ist: Nichts! Sie können weiterhin die Altgeräte-Rücknahme als Service- Leistung anbieten, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Das ElektroG2: Auswirkungen Was ändert sich für den großflächigen Fachhandel? Die Pflicht zur Rücknahme ist neu. Sie gilt für die ca. 9.000 Elektromärkte mit einer Ladenfläche von mehr als 400 qm. Die Rücknahme ist nur dann verpflichtend, wenn es sich 1. um ein Großgerät über 25 cm Kantenlänge handelt und wenn 2. ein gleichartiges Gerät gekauft wird (Waschmaschine, TV) Kleingeräte unter 25cm Kantenlänge ( Uhrenradio, kl. Toaster) müssen auch ohne Ersatzkauf zurückgenommen werden.
Auswirkungen des ElektroG2 Was ändert sich für den großflächigen Fachhandel? II Weitere Rücknahmepflichten: Die Rücknahme erfolgt am Ort der Verkaufsstelle oder in unmittelbarer Nähe hierzu und ist unentgeltlich! Den Geräten darf vor ihrer Entsorgung kein Teil (außer Batterien/Akkus) entnommen werden. Für die freiwillige Abholung des Altgerätes beim Konsumenten kann ein Entgelt verlangt werden.
Auswirkungen des ElektroG2 Was ändert sich für den großflächigen Fachhandel? III Die Regelungen für den großflächigen Fachhandel gelten nicht für Discounter, wenn Ihre Verkaufsfläche für Elektrogeräte unter 400 qm groß ist.
Auswirkungen des ElektroG2 Was ändert sich für den Onlinehandel? I Beim Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmittel (Onlinehandel) gelten für die Rücknahme von Altgeräten Regeln entsprechend dem stationären, großflächigen Elektrohandel. Zur Bestimmung der Rücknahmepflicht zählt die gesamte Lager- und Versandfläche für Elektro- und Elektronikgeräte.
Auswirkungen des ElektroG2 Was ändert sich für den Onlinehandel? II Die Rücknahme im Fall eines solchen Vertriebs ist durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer zu gewährleisten. Das wird durch Rücknahmekooperationen mit dem stationären Handel oder Partnerschaften mit Sozialeinrichtungen wie der Caritas ermöglicht und entspricht einer Empfehlung des Umweltministeriums.
Auswirkungen des ElektroG2 Was ändert sich für den Onlinehandel? III Persönliche Bewertung Die bisher durch die unterschiedlichen Kosten zur Entsorgung bestehenden Wettbewerbsverzerrungen zwischen stationärem und Online-Handel werden reduziert.
Auswirkungen des ElektroG2 Was ändert sich für den stationären- und Onlinehandel? Für alle Vertriebsformen gilt die Informationspflicht gegenüber dem Endverbraucher über die Möglichkeiten und Pflichten der Entsorgung, sofern die betreffende Fläche 400-Quadratmeter und mehr beträgt.
Auswirkungen des ElektroG2 Was ändert sich für den stationären- u. Onlinehandel? Anmerkungen: Die im Beitrag gegebenen Informationen beruhen auf dem Text eines Entwurfs der Bundesregierung. Nach Beschluss durch den Bundestag wird die letztlich gültige Fassung im Bundesanzeiger veröffentlicht. Zur besseren Verständlichkeit ist der Gesetzestext stellenweise vereinfacht und zusammengefasst worden. Im Zweifelsfall sollte der Gesetzestext im Original beachtet werden.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit.