Vorprüfung zur FFH-Verträglichkeit

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Transkript:

Vorprüfung zur FFH-Verträglichkeit BBS Büro Greuner-Pönicke Russeer Weg 54 24111 Kiel Tel. 0431/ 69 88 45, Fax: 698533, Funk: 0171 4160840, BBS-Umwelt.de

Vorprüfung zur FFH-Verträglichkeit Auftraggeber: Stadt Bargteheide Bau- und Planungsabteilung Rathausstr. 24-26 22941 Bargteheide Verfasser: BBS Büro Greuner-Pönicke Beratender Biologe VBIO Russeer Weg 54 24 111 Kiel Bearbeiter/in Dipl. Landschaftsökol. S. Walter Dipl. Biol. S. Greuner-Pönicke Kiel, den 31.10.2013

Inhaltsverzeichnis 1 Anlass...5 2 Vorgehensweise...5 2.1 Begriffsbestimmung...6 2.2 Verwendete Quellen...7 3 Beschreibung des Vorhabens, Wirkfaktoren und Abgrenzung des Untersuchungsraums...7 3.1 Beschreibung des Vorhabens...7 3.2 Wirkfaktoren und Wirkräume...8 4 Übersicht über die Schutzgebiete und deren für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteile...10 4.1 BSG NSG Hansdorfer Brook (DE 2227-401)...10 4.1.1 Übersicht über das Schutzgebiet...10 4.1.2 Erhaltungsziele des Schutzgebietes...10 4.1.3 Überblick über die Vogelarten des Anhangs I der VSchRL und der Zug- (Rast-) vögel nach Art. 4 Abs. 2 der VSch-RL...10 4.2 BSG Duvenstedter Brook (DE 2226-303)...11 4.2.1 Übersicht über das Schutzgebiet...11 4.2.2 Erhaltungsziele des Schutzgebietes...12 4.2.3 Überblick über die Vogelarten des Anhangs I der VSchRL und der Zug- (Rast-) vögel nach Art. 4 Abs. 2 der VSch-RL...12 4.3 BSG Wohldorfer Wald (DE 2226-302)...12 4.3.1 Übersicht über das Schutzgebiet...12 4.3.2 Erhaltungsziele des Schutzgebietes...12 4.3.3 Überblick über die Vogelarten des Anhangs I der VSchRL und der Zug- (Rast-) vögel nach Art. 4 Abs. 2 der VSch-RL...13 4.4 Beziehungen der Schutzgebiete zu anderen Natura 2000-Gebieten...13 5 Ermittlung und Bewertung der vorhabensbedingten Beeinträchtigungen des Schutzgebiets...13 5.1 BSG Hansdorfer Brook (DE 2227-401)...14 5.2 BSG Duvenstedter Brook (DE 2226-303)...17 3

5.3 BSG Wohldorfer Wald (DE 2226-302)...19 5.4 Zusammenwirken mit anderen Projekten und Plänen...21 6 Zusammenfassung...21 7 Literatur...22 4

1 Anlass Die Stadt Bargteheide plant die Errichtung von drei Windenergieanlagen westlich von Bargteheide. Es handelt sich bei dem Vorhabensort um die vom Land Schleswig-Holstein ausgewiesene Windeignungsfläche Nr. 246. Als besondere Schutzgebiete (=Vogelschutzgebiete) sind in diesem Zusammenhang im Umfeld zu betrachten: Die Vogelschutzgebiete NSG Hansdorfer Brook (DE 2227-401), Duvenstedter Brook (DE 2226-303) und Wohldorfer Wald (DE 2226-302) erfüllen die fachlichen Auswahlkriterien des Art. 4 Abs.1 und 2 der Richtlinie 2009/147/EG über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (EU-Vogelschutz-Richtlinie, im folgenden auch: VSch-RL) vom 30.11.2009 und wurden als Besondere Schutzgebiete (BSG) als Teil des europaweiten Natura 2000 Schutzgebietssystems ausgewiesen und an die EU gemeldet. Diese Gebiete befinden sich innerhalb eines 6 km-radius um den geplanten Standort der Windenergieanlagen. Das Büro BBS wurde mit der Erstellung der Unterlage zur FFH- Vorprüfung beauftragt, um zu prüfen, ob die Erhaltungsziele der Schutzgebiete durch das Vorhaben beeinträchtigt werden könnten. 2 Vorgehensweise Die FFH-Vorprüfung beruht auf folgender Vorgehensweise: 1. Darstellung der Schutzgebiete und der für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteile 2. Beschreibung des Vorhabens und Ermittlung seiner Wirkfaktoren 3. Abgrenzung und Beschreibung des Untersuchungsbereichs 4. Beurteilung der vorhabensbedingten Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebiets 5. Ermittlung von Beeinträchtigungen durch das Vorhaben im Zusammenwirken mit anderen Plänen oder Projekten (Synergieeffekte) 6. Gesamtübersicht über Beeinträchtigungen durch das Vorhaben, Beurteilung der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen 7. Beurteilung der Verträglichkeit des Vorhabens mit den Erhaltungszielen. Die Darstellung der Schutzgebiete und der für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteile erfolgt anhand des Standard-Datenbogens und der in Kap. 2.2 angegebenen Datenquellen. Die Beschreibung des Vorhabens wird dem Landschaftspflegerischen Begleitplan (BWW, Stand September 2013) entnommen. Wirkfaktoren sind alle von der Planung ausgehenden Faktoren, die Veränderungen der Umwelt in dem von dem Vorhaben betroffenen Raum verursachen können, beispielsweise Emissionen, Bodenversiegelungen oder Störungen. Sie werden aus der Begründung der Planung abgeleitet. 5

Zur Abgrenzung des Untersuchungsbereichs ist der Wirkbereich der verschiedenen Wirkfaktoren mit der Abgrenzung des/der Schutzgebiete/s und eventuell außerhalb liegender, für das Schutzgebiet relevanter Flächen zu überlagern. Im Überschneidungsbereich (=Wirkraum) ist zu prüfen, ob es zu einer Beeinträchtigung der Erhaltungsziele kommen kann. Aufgrund der detaillierten Darstellung vorhandener Daten und der Wirkfaktoren des Vorhabens werden vorhabensbedingte Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele der Schutzgebiete beurteilt. Zu prüfen ist weiterhin, ob auf die Schutzgebiete andere Pläne oder Projekten einwirken werden, die in die Beurteilung einfließen müssen (Synergieeffekte). In der Beurteilung der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen ist darzulegen, ob und in welchem Umfang Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele vorliegen. 2.1 Begriffsbestimmung Gegenstand der FFH-Vorprüfung sind alle Lebensräume gemäß Anhang I und Arten gemäß Anhang II FFH-RL, sofern sie im Standard-Datenbogen als signifikant eingestuft werden (Repräsentativität und Populationen der Kategorie A, B oder C), außerdem die Vogelarten gemäß Anhang I VSch-RL. Von den Zugvogelarten, die nicht in Anhang I der VSch-RL aufgeführt sind, sind alle in einem BSG regelmäßig in international bedeutsamen Beständen auftretenden Arten Gegenstand der Prüfung. Arten, die in anderen Anhängen beider Richtlinien aufgeführt sind, oder als besondere Arten der Fauna und Flora eines Gebietes im Standard-Datenbogen genannt werden, sind nicht Gegenstand der Prüfung, es sei denn sie bestimmen als charakteristische Arten der Lebensräume gemäß Anhang I FFH-RL die Erhaltungsziele mit. Der Begriff der Erhaltungsziele ist in 7 Abs. 1 Nr. 9 BNatSchG definiert. Als Erhaltungsziele eines Schutzgebietes gelten die konkreten Festlegungen zur Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der in GGB vorkommenden Lebensräume gemäß Anhang I und Arten gemäß Anhang II FFH-RL bzw. in BSG die in Anhang I genannten Vogelarten sowie Zugvögel nach Art. 4 Abs. 1 VSch-RL und ihre Lebensräume. Der Erhaltungszustand für Lebensraumtypen wird in der FFH-RL definiert als "die Gesamtheit der Einwirkungen, die den betreffenden Lebensraum und die darin vorkommenden charakteristischen Arten beeinflussen und die sich langfristig auf seine natürliche Verbreitung, seine Struktur und seine Funktionen sowie das Überleben seiner charakteristischen Arten auswirken können". Bei den in 33 Abs. 1 BNatSchG bezeichneten "maßgeblichen Bestandteilen eines Gebiets" handelt es sich um das gesamte ökologische Arten-, Strukturen-, Faktoren- und Beziehungsgefüge, das für die Wahrung bzw. Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands der Lebensräume und Arten von Bedeutung ist. 6

2.2 Verwendete Quellen Als Datengrundlagen wurden u.a. der Standarddatenbögen, die Ergebnisse des Artenmonitorings und die Erhaltungsziele verwendet. Es wurden folgende Datenquellen und Gutachten ausgewertet: Standard-Datenbogen BSG NSG Hansdorfer Brook (DE 2227-401) Standard-Datenbogen BSG Duvenstedter Brook (DE 2226-303) Standard-Datenbogen BSG Wohldorfer Wald (DE 2226-302) SPA Hansdorfer Brook (2227-401) - Monitoring 2012 (KIECKBUSCH & ROMAHN) Erhaltungsziele für das BSG NSG Hansdorfer Brook (DE 2227-401). Erklärung zu Europäischen Vogelschutzgebieten in Schleswig-Holstein sowie Auswahl von nach Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates (FFH-Richtlinie) zu benennenden Gebieten. Amtsblatt, Ausgabe 36, 04. September, 2006, Kiel. Verordnung über das Naturschutzgebiet Wohldorfer Wald Vom 25. Juni 2013 Ornithologische Jahresberichte Brook & Umgebung für 2007-2011 (J.-P. Stödter). Berichte zu den Betreuungsgebieten Avifauna Duvenstedter Brook, NABU Walddörfer. Verordnung über das Naturschutzgebiet Duvenstedter Brook vom 29. Juli 1958. Zuletzt geändert am 24. April 2012. Zur artenschutzrechtlichen Betrachtung wurde in 2013 eine Erfassung von Vögeln und Fledermäusen im 1 km-umfeld um die Windeignungsfläche sowie eine artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden hier als Grundlage für die Ermittlung möglicher Betroffenheiten verwendet: BIOPLAN (2013a): Faunistischer Fachbeitrag zur Windeignungsfläche Nr. 246 der Stadt Bargteheide, Kreis Stormarn. Im Auftrag der Stadt Bargteheide. BIOPLAN (2013b): Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag gemäß 44 BNatSchG für den geplanten Windpark westlich Bargteheide (Nr. 246) (Kreis Stormarn). Im Auftrag der Stadt Bargteheide. 3 Beschreibung des Vorhabens, Wirkfaktoren und Abgrenzung des Untersuchungsraums 3.1 Beschreibung des Vorhabens Die Stadt Bargteheide plant die Errichtung von drei Windenergieanlagen westlich von Bargteheide. Es handelt sich bei dem Vorhabensort um die vom Land Schleswig-Holstein ausgewiesene Windeignungsfläche Nr. 246. Es sind hier drei Windenergieanlagen vom Typ VESTAS V 112 NH 140 mit einer Gesamthöhe von 196 m, einer Nabenhöhe von 140 m und einem Rotordurchmesser von 112 m geplant. Die untere Rotorblattspitze befindet sich somit in einer Höhe von 84 m. 7

3.2 Wirkfaktoren und Wirkräume Wirkfaktoren sind alle von dem Vorhaben ausgehenden Faktoren, die Veränderungen der Umwelt in dem vom Vorhaben betroffenen Raum verursachen können, beispielsweise Emissionen, Bodenversiegelungen oder Trenneffekte. Sie werden aus der Beschreibung des Vorhabens abgeleitet. Diese Wirkungen, die entsprechend ihren Ursachen auch den verschiedenen Phasen des Vorhabens zugeordnet werden können, sind z.t. dauerhaft, z.t. regelmäßig wiederkehrend und z.t. zeitlich begrenzt. Baubedingte Wirkfaktoren Baubedingte Wirkfaktoren sind auf den Vorhabensort oder die direkte Umgebung begrenzt. Beeinträchtigungen können durch Flächeninanspruchnahme, Baulärm und optische Störungen auftreten. Davon gehen keine Wirkungen aus, die auf die Erhaltungsziele der in einem Abstand von mind. 1,5 km Entfernung gelegenen Schutzgebiete wirken könnten. Die Schutzgebiete liegen nicht im Wirkraum von Lärm oder o.g. Störungen. Eine weitere Betrachtung wird daher nicht erforderlich. Anlagebedingte Wirkfaktoren Anlagebedingte Wirkungen sind ebenfalls von geringerer Reichweite und reichen nicht bis in die Vogelschutzgebiete. Als anlagebedingte Wirkung ist insbesondere eine Scheuchwirkung zu nennen, d.h. Tiere könnten die Nähe der Vertikalstrukturen meiden. Auswirkungen auf die Erhaltungsziele der Vogelschutzgebiete können jedoch aufgrund der Entfernung ausgeschlossen werden. Betriebsbedingte Wirkfaktoren Als betriebsbedingte Wirkung besteht das Risiko des Vogelschlags an den Anlagen während des Betriebs. Dies könnte auch Zielarten der Schutzgebiete mit großem Aktivitätsradius betreffen, wenn diese den Bereich der Windenergieanlagen aufsuchen würden und dort einem erhöhten Tötungsrisiko unterliegen würden. Für Windenergieanlagen wurden in verschiedenen Publikationen Prüfbereiche benannt, innerhalb derer Auswirkungen auf Vogelarten durch Windenergieanlagen (WEA) zu prüfen sind. Es ist dies nach LANU (2008) für Vogelschutzgebiete ein Radius vom 10- fachen der Anlagenhöhe als Prüfbereich um die WEA. Die Höhe der geplanten Anlagen beträgt 196 m, das 10-fache der Anlagenhöhe beträgt somit 1.960 m. Für einige Arten werden größere Prüfbereiche genannt, so z. B. für den Seeadler sowie für Kranich- Schlafplätze bis zu 6.000 m. Es wird daher zur Ermittlung der weiter zu betrachtenden Vogelschutzgebiete ein Radius von 6.000 m angesetzt. Für die innerhalb dieses Radius liegenden Vogelschutzgebiete wird geprüft, ob die Erhaltungsziele für die Schutzgebiete durch das Vorhaben beeinträchtigt werden. Es werden daher die Vogelschutzgebiete NSG Hansdorfer Brook (Schleswig-Holstein), Duvenstedter Brook und Wohldorfer Wald (beide Hamburg) weiter betrachtet (s. Abb. 1). 8

Eine Betroffenheiten von FFH-Gebieten ist aufgrund der Entfernung zum Vorhabensort (ca. 1,5 km) und der fehlenden Empfindlichkeit der Lebensraumtypen und Arten nicht zu befürchten. FFH-Gebiete werden daher nicht weiter betrachtet. BSG Duvenstedter Brook (2226-303) Bargteheide BSG NSG Hansdorfer Brook (2227-401) BSG Wohldorfer Wald (2226-302) Ahrensburg Abb. 1: Übersicht über die Schutzgebiete (blau) und Lage des Vorhabens (Sternchen) 9

4 Übersicht über die Schutzgebiete und deren für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteile Es werden im Folgenden die im 6km-Radius um den Vorhabensort liegenden Vogelschutzgebiete betrachtet. Dieser Radius bezieht sich auf maximale Prüfbereiche, die in Artenschutzprüfungen zur Betrachtung von Großvögeln bei Planungen von Windenergieanlagen anzuwenden sind (LANU, 2008). FFH-Gebiete werden nicht weitere betrachtet, da aufgrund der Entfernung zum Vorhabensort und der fehlenden Empfindlichkeit der Lebensraumtypen und Arten gegenüber Windkraftanlagen in dieser Entfernung Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele ausgeschlossen werden können. 4.1 BSG NSG Hansdorfer Brook (DE 2227-401) Das BSG Hansdorfer Brook befindet sich in ca. 1,4 km Entfernung zum Vorhabensort. 4.1.1 Übersicht über das Schutzgebiet Das Vogelschutzgebiet NSG Hansdorfer Brook liegt etwa 5 km nordwestlich von Ahrensburg. Es umfasst den Niedermoorkomplex des Hansdorfer Brooks sowie Teile des Tals der Ammersbek und besitzt eine Größe von 257 ha. In der Niederung der Ammersbek befinden sich auf den häufig überschwemmten Niederungsflächen Staudenfluren, Großseggenbestände, Feuchtgrünland, Auwaldreste und Bruchwälder. An den Talrändern kommen Laubwäldern vor. Nördlich der Ammersbek-Niederung liegt das NSG Hansdorfer Brook, wobei es um einen in Teilen noch naturnahen Niedermoorkomplex handelt. Kleinflächig tritt Vegetation der Übergangsmoore und Moorwald auf. Als typische Brutvögel des Feuchtgrünlands kommen Bekassine und Großer Brachvogel vor, in größeren Röhrichtbeständen brüten Schilfrohrsänger und Rohrweihe. Die Moore sind als Brutplatz für den Kranich von besonderer Bedeutung. In Gebüschen und Einzelgehölzen kommt der Neuntöter vor, die Laubwälder werden von Mittelspecht und Wespenbussard besiedelt. 4.1.2 Erhaltungsziele des Schutzgebietes Die Erhaltungsziele werden in Kap. 5.1 aufgeführt. 4.1.3 Überblick über die Vogelarten des Anhangs I der VSchRL und der Zug- (Rast-) vögel nach Art. 4 Abs. 2 der VSch-RL Die VSch-RL betrifft nach Art. 1 den Erhalt sämtlicher wildlebender Vogelarten, die im europäischen Gebiet der Mitgliedsstaaten (außer Grönland) heimisch sind. Die Mitgliedsstaaten treffen gemäß Art. 3 Abs. 1 die erforderlichen Maßnahmen, um für alle unter Art. 1 fallenden Vogelarten eine ausreichende Vielfalt und Flächengröße der Lebensräume zu erhalten und wiederherzustellen. 10

Für die in Anhang I genannten Arten sind gemäß Art. 4 Abs. 1 besondere Schutzmaßnahmen hinsichtlich ihrer Lebensräume anzuwenden, um ihr Überleben und ihre Vermehrung in ihrem Verbreitungsgebiet zu sichern. Die Mitgliedsstaaten erklären die für die Erhaltung dieser Arten zahlen- und flächenmäßig geeignetsten Gebiete zu Vogelschutzgebieten (BSG). Entsprechende Schutzmaßnahmen sind nach Art. 4 Abs. 2 auch für die nicht in Anhang I aufgeführten, regelmäßig auftretenden Zugvogelarten hinsichtlich ihrer Vermehrungs-, Mauser- und Überwinterungsgebiete sowie der Rastplätze in ihren Wanderungsgebieten anzuwenden. Im Folgenden werden die Zielarten für das BSG Hansdorfer Brook gemäß Anhang I VSch-RL sowie die übrigen international bedeutsamen und im Standartdatenbogen genannten Vogelarten aufgeführt: Das Gebiet ist für die Erhaltung folgender Vogelarten und ihrer Lebensräume a) von besonderer Bedeutung: (fett: Arten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie; B: Brutvögel): Kranich (Grus grus) (B) b) von Bedeutung: (fett: Arten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie; B: Brutvögel) Rohrweihe (Circus aeruginosus) (B) Wespenbussard (Pernis apivorus) (B) Mittelspecht (Dendrocopos medius) (B) Neuntöter (Lanius collurio) (B) Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus) (B) Bekassine (Gallinago gallinago) (B) Großer Brachvogel (Numenius arquata)(b). Sonstige im Standard-Datenbogen genannte Arten Weitere Arten sind nicht genannt. 4.2 BSG Duvenstedter Brook (DE 2226-303) Das BSG Duvenstedter Brook befindet sich in ca. 1,9 km Entfernung zum Vorhabensort. 4.2.1 Übersicht über das Schutzgebiet Der Duvenstedter Brook mit einer Größe von 785 ha umfasst eine eiszeitlich geformte Moränen- und Sanderlandschaft mit einem Komplex aus offene und waldbestandenen Moorflächen, Feuchtgrünland, Fließ- und Stillgewässern und Röhrichten, Bruch- und Auwäldern sowie Heideflächen. Als Brutvögel kommen u.a. Kranich (mit mehreren Brutpaaren), Seeadler, Schwarz- und Mittelspecht vor. 11

4.2.2 Erhaltungsziele des Schutzgebietes Die Erhaltungsziele werden in Kap. 5.2 aufgeführt. 4.2.3 Überblick über die Vogelarten des Anhangs I der VSchRL und der Zug- (Rast-) vögel nach Art. 4 Abs. 2 der VSch-RL Im Folgenden werden die Zielarten für das BSG Duvenstedter Brook gemäß Anhang I VSch-RL sowie die übrigen international bedeutsamen und im Standartdatenbogen genannten Vogelarten aufgeführt: Das Gebiet ist (gemäß den Erhaltungszielen) für die Erhaltung folgender Vogelarten und ihrer Lebensräume von Bedeutung: Kranich (Grus grus) Seeadler (Haliaeetus albicilla) Rohrweihe (Circus aeruginosus) Wespenbussard (Pernis apivorus) Wachtelkönig (Crex crex) Neuntöter (Lanius collurio) Eisvogel (Alcedo atthis) Schwarzspecht (Dryocopus martius) Mittelspecht (Dendrocopos medius) Sonstige im Standard-Datenbogen genannte Arten - Rohrdommel (Botaurus stellaris) - Fischadler (Pandion haliaetus) - Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana) - Waldschnepfe (Scolopax rusticola) 4.3 BSG Wohldorfer Wald (DE 2226-302) Das BSG Wohldorfer Wald befindet sich in ca. 4,8 km Entfernung zum Vorhabensort. 4.3.1 Übersicht über das Schutzgebiet Bei dem Wohldorfer Wald mit einer Größe des Schutzgebiets von 134 ha handelt es sich überwiegend um Buchenwald mit hohem Altholz- und Totholzanteil. Des Weiteren befinden sich im Schutzgebiet Orchideenwiesen, natürliche Bachläufe und Quellen. Zielarten sind u.a. Schwarz- und Mittelspecht als typische Waldarten. 4.3.2 Erhaltungsziele des Schutzgebietes Die Erhaltungsziele werden in Kap. 5.3 genannt. 12

4.3.3 Überblick über die Vogelarten des Anhangs I der VSchRL und der Zug- (Rast-) vögel nach Art. 4 Abs. 2 der VSch-RL Im Folgenden werden die Zielarten für das BSG Wohldorfer Wald gemäß Anhang I VSch-RL sowie die übrigen international bedeutsamen und im Standartdatenbogen genannten Vogelarten aufgeführt: Das Gebiet ist (gemäß den Erhaltungszielen) für die Erhaltung folgender Vogelarten und ihrer Lebensräume von Bedeutung: Uhu Eisvogel Schwarzspecht Mittelspecht Wespenbussard Sonstige im Standard-Datenbogen genannte Arten - Zwergschnäpper (Ficedula parva), - Schellente (Bucephala clangula), - Hohltaube (Columba oenas), - Kolkrabe (Corvus corax), - Waldschnepfe (Scolopax rusticola) 4.4 Beziehungen der Schutzgebiete zu anderen Natura 2000-Gebieten Das BSG NSG Hansdorfer Brook ist Teil des FFH-Gebiets Hansdorfer Brook mit Ammersbek (2227-303). Die BSG Duvenstedter Brook (2226-303) und Wohldorfer Wald (2226-302) sind auch als FFH-Gebiete ausgewiesen. 5 Ermittlung und Bewertung der vorhabensbedingten Beeinträchtigungen des Schutzgebiets Zur Ermittlung der vorhabensspezifischen Betroffenheit der Natura-2000-Gebiete ist der Wirkbereich des Vorhabens mit den Abgrenzungen der Schutzgebiete zu überlagern. Kommt es zu Überschneidungen, ist zu überprüfen, ob es zu einer Beeinträchtigung der Erhaltungsziele kommen kann. Im folgenden wird daher geprüft, ob das Vorhaben zu einer Beeinträchtigung der Erhaltungsziele oder der maßgeblichen Gebietsbestandteile führen kann. 13

5.1 BSG Hansdorfer Brook (DE 2227-401) Im Folgenden wird zunächst ermittelt, welche der wertgebenden Vogelarten eine Empfindlichkeit gegenüber Windkraftanlagen haben. Dabei werden Prüfbereiche berücksichtigt, die für unterschiedliche, gegen Windkraftanlagen empfindliche Arten vorliegen. Anschließend wird geprüft, ob diese Arten den Vorhabensort nutzen und dieser eine besondere Bedeutung für die Art aufweist. Ist dies nicht der Fall, ist eine weitere Betrachtung nicht erforderlich, da nicht mit Betroffenheiten der Arten zu rechnen ist. Anschließend werden die Erhaltungsziele aufgeführt und mögliche Beeinträchtigungen ermittelt. Tab. 1: Prüfung möglicher Betroffenheiten für das BSG Hansdorfer Brook Art Kranich (Grus grus) Rohrweihe (Circus aeruginosus) Wespenbussard (Pernis apivorus) Mittelspecht (Dendrocopos medius) Neuntöter (Lanius collurio) Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus) Bekassine (Gallinago gallinago) Großer Brachvogel (Numenius arquata) Mögliche Empfindlichkeit gegenüber WEA bei größerem Abstand zwischen BSG und WEA (hier: >1,4 km) Mögliche Empfindlichkeit gegeben, Prüfradius nach LANU (2008): 1.000m, bzw. 6.000 m um Schlafplätze Mögliche Empfindlichkeit gegeben, Prüfradius nach LAG-VSW (2007): 6.000 m Keine Angabe Nachweis am Vorhabensort 2013 (BIOPLAN, 2013a) Flüge an 2 von 20 Beobachtungstagen festgestellt, Flughöhe: <50m Flüge an 13 von 20 Erfassungstagen, Durchschnittsflughöhe: 25m Kein Nachweis Keine Empfindlichkeit gegeben, keine Bedeutung des Vorhabensorts für das Schutzgebiet. Von den Arten konnten weder 2006 noch 2012 Brutnachweise im Schutzgebiet erbracht werden. Prüfung der Erhaltungsziele: Die Erhaltungsziele sind in der NSG-VO vom 25. Juni 2013 aufgeführt. Übergreifende Ziele: Erhaltung stabiler und reproduktionsfähiger Brutpopulationen des Kranichs sowie der anderen aufgeführten Vogelarten einschließlich Erhaltung ihrer Lebensräume, insbesondere Erhaltung der ausgedehnten, feuchten Niederung mit Niedermoorsümpfen, extensivem Feuchtgrünland, Relikten von Auen- und Bruchwäldern sowie Seggenriedern und Staudenfluren. Im Umfeld der Bruthabitate von Kranich, Wespenbussard und 14

Rohrweihe sind Räume zu erhalten, die weitgehend frei von vertikalen Fremdstrukturen wie Stromleitungen und Windkrafträdern sind. Durch das Vorhaben werden in einer Entfernung von >1,4 km zum Schutzgebiet Vertikalstrukturen in Form von 3 Windenergieanlagen geschaffen. Von den Zielarten des Schutzgebiets wurden Kranich und Rohrweihe am Vorhabensort nachgewiesen (BIOPLAN, 2013a+b). Beide Arten flogen in geringer Tiefe fast ausschließlich unterhalb der geplanten Rotoren. Eine besondere Gefährdung von Kranichen während der Brutzeit ist nicht zu erwarten. BIOPLAN (2013b): Für den Kranich scheinen Kollisionen mit Windenergieanlagen zumindest während der Brutzeit keine besondere Rolle zu spielen.[...] Während der Brutzeit bleiben die Kraniche weitgehend auf die Waldbereiche und ihre Umgebung innerhalb der Reviere beschränkt und suchen ihre Nahrung zu Fuß. Standortwechsel werden zumeist in niedrigen Flügen in einer Höhe von etwa 20 m vollzogen und auch während der Jungenaufzucht sind Flughöhen über 50 m sehr selten. [...] Konfliktpotenzial durch mögliche Kollisionen bzw. durch Scheuchwirkungen und damit durch Habitatentwertungen kann im Gegensatz zu Brutplätzen für Kranichschlafplätze sowie innerhalb von Hauptflugkorridoren zwischen Schlaf- und Nahrungsplätzen und allgemein während des Zuges entstehen. Am Vorhabensort wurden von BIOPLAN (2013a+b) zwei Nachweise von Kranichen erbracht mit einer Flughöhe von 50 m bzw. <20 m. Auch die am Vorhabensort festgestellten Rohrweihen jagten fast ausschließlich in niedriger Höhe und somit unterhalb der zukünftigen Rotoren. Die Unterkante der Rotorenblätter der geplanten Anlagen liegt mit 84 m deutlich höher. Eine Gefährdung der Arten ist daher nicht zu erwarten und wird auch in der artenschutzrechtlichen Betrachtung (BIOPLAN, 2013a+b) ausgeschlossen. Eine bis in das Schutzgebiet hineinreichende Scheuchwirkung ist aufgrund der Entfernung nicht zu erwarten. Eine Beeinträchtigung der übergreifenden Ziele für das Schutzgebiet ist nicht zu erwarten. Ziele für Vogelarten: Erhaltung eines günstigen Erhaltungszustandes der oben genannten Arten und ihrer Lebensräume. Hierzu sind insbesondere folgende Aspekte zu berücksichtigen: Arten der Laub-, Misch- und Bruchwälder wie Kranich, Wespenbussard und Mittelspecht Erhaltung von Bruthabitaten wie Bruchwälder, Sümpfe, Moore und Waldweiher mit ausreichend hohen Wasserständen (Kranich), von Feuchtgebieten und extensiv genutztem Grünland als geeignete Nahrungshabitate im Umfeld der Brutplätze (Kranich), eines möglichst störungsfreien Brutplatzumfeldes zwischen dem 01.03. bis 31.08 (Kranich), von alten, lichten Waldbeständen mit Lichtungen, Waldwiesen und strukturreichem Offenland wie Grünland, Brachen, Rainen etc. in der Umgebung (Wespenbussard), 15

der traditionell genutzten Horstbäume und der Strukturen im direkten Umfeld sowie geeigneter Horstbäume, insbesondere alter, starkastiger Laub- und Nadelbäume (Wespenbussard), der Störungsarmut im Horstumfeld zwischen dem 01.05. und 31.08. (Wespenbussard), eines - bezogen auf das Gesamtgebiet - ausreichend hohen Anteils zusammenhängender, über 80jähriger Laubwaldbestände mit einem ausreichenden Anteil an Alteichen, sonstigen rauborkigen Bäumen wie z.b. Uralt-Buchen und stehendem Totholz mit BHD über 25 cm (Mittelspecht), von Erlen- und Eschenbeständen auf Feuchtstandorten mit hohem Alt- und Totholzanteil (Mittelspecht), eines naturnahen Wasserregimes (Mittelspecht). Die genannten Strukturen (Brut- und Nahrungshabitate) im Schutzgebiet werden nicht verändert. Aufgrund der Entfernung zum Vorhabensort ist hier auch keine Beeinträchtigung durch Störungen zu erwarten. Aufgrund der Entfernung zum Vorhabensort sind keine Auswirkungen auf das Umfeld der Brutplätze zu befürchten. Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele treten nicht ein. Arten der Waldränder, Lichtungen, Feldgehölze, Knicks wie Neuntöter Erhaltung von halboffenen, strukturreichen Landschaften mit natürlichen Waldsäumen, Knicks, Gehölzen und Einzelbüschen, insbesondere Dornenbüschen, als wichtige Strukturelemente (Ansitz- und Brutmöglichkeiten), von extensiv genutztem Grünland und einer artenreichen Krautflora in Feldrainen, Staudenfluren und Brachflächen mit reichem Nahrungsangebot. Die genannten Strukturen im Schutzgebiet werden nicht beeinträchtigt, Auswirkungen auf die Erhaltungsziele sind nicht zu befürchten. Arten der Feuchtgrünländer und Niedermoore wie Großer Brachvogel und Bekassine Erhaltung großflächig offener und zusammenhängender Grünlandbereiche mit möglichst geringer Zahl von Vertikalstrukturen und ausreichend feuchtem Grünland mit extensiver landwirtschaftlicher Nutzung und mit kleinen offenen Wasserflächen wie Tümpel, Gräben, Blänken und Mulden und Überschwemmungsbereichen, von störungsarmen Brutplätzen Die genannten Strukturen im Schutzgebiet werden nicht beeinträchtigt, Störungen bis in das Schutzgebiet treten nicht ein. Auswirkungen auf die Erhaltungsziele sind nicht zu befürchten. Arten der Röhrichte, Weidengebüsche, Hochstauden wie Rohrweihe und Schilfrohrsänger Erhaltung 16

von naturnahen Bruthabitaten wie Röhrichten und Verlandungszonen in Niederungen sowie an Teichen und Seen (Rohrweihe), von Verlandungszonen, Kleingewässern, extensiv genutztem Feuchtgrünland u.ä. als Nahrungsgebiete in der Umgebung der Brutplätze (Rohrweihe), von Schilfröhricht nasser Standorte in strukturell vielfältigem Umfeld mit Hochstaudenriedern, einzelnen Weidenbüschen und extensiv genutztem Grünland (Schilfrohrsänger). Die genannten Strukturen im Schutzgebiet werden nicht beeinträchtigt, Auswirkungen auf die Erhaltungsziele sind nicht zu befürchten. 5.2 BSG Duvenstedter Brook (DE 2226-303) Im Folgenden wird ermittelt, welche der wertgebenden Vogelarten eine Empfindlichkeit gegenüber Windkraftanlagen haben. Dabei werden Prüfbereiche berücksichtigt, die für unterschiedliche, gegen Windkraftanlagen empfindliche Arten vorliegen. Anschließend wird geprüft, ob diese Arten den Vorhabensort überhaupt nutzen. Ist dies nicht der Fall, ist eine weitere Betrachtung nicht erforderlich, da nicht mit Betroffenheiten der Arten zu rechnen ist. Anschließend werden die Erhaltungsziele aufgeführt und mögliche Beeinträchtigungen ermittelt. Tab. 2: Prüfung möglicher Betroffenheiten für das BSG Duvenstedter Brook Art Kranich (Grus grus) Rohrweihe (Circus aeruginosus) Wespenbussard (Pernis apivorus) Mittelspecht (Dendrocopos medius) Neuntöter (Lanius collurio) Seeadler (Haliaeetus albicilla) Wachtelkönig (Crex crex) Eisvogel (Alcedo atthis) Schwarzspecht (Dryocopus martius) Mögliche Empfindlichkeit gegenüber WEA bei größerem Abstand zwischen BSG und WEA (hier: >1,9 km) Mögliche Empfindlichkeit gegeben, Prüfradius nach LANU (2008): 6.000 m um Schlafplätze Mögliche Empfindlichkeit gegeben, Prüfradius nach LAG-VSW (2007): 6.000 m Keine Angabe Nachweis am Vorhabensort 2013 (BIOPLAN, 2013a) An 2 von 20 Beobachtungstagen, Höhe: <50m an 13 von 20 Erfassungstagen, Durchschnittshöhe: 25m Kein Nachweis Keine Empfindlichkeit gegeben, keine weitere Betrachtung erforderlich Mögliche Empfindlichkeit gegeben, Prüfradius nach LANU (2008): 6.000 m Kein Nachweis Keine Empfindlichkeit gegeben, keine Bedeutung des Vorhabensortes für die Erhaltungsziele des Schutzgebietes 17

Prüfung der Erhaltungsziele: Übergreifende Ziele: Schutzzweck ist, die natürliche Funktionsfähigkeit der Torfmoore, Niedermoore, Röhrichte, Feuchtwiesen, Heiden, Fließ- und Stillgewässer sowie der einheimischen Laubwälder, der Bruch- und Auwälder und der in ihnen vorkommenden besonders gefährdeten Tier- und Pflanzenarten wie Kranich, Seeadler, Schwarz- und Mittelspecht, Kreuzotter, Kamm-Molch, Laubfrosch, Große Moosjungfer, Schillerfalter und Bauchige Windelschnecke sowie Grüne Waldhyazinthe, Fleischfarbenes Knabenkraut, Mittlerer Sonnentau, Weißes Schnabelried, Kleiner Wasserschlauch, Kümmelblättrige Silge und Gelbes Windröschen zu erhalten und zu entwickeln. Die genannten Strukturen im Schutzgebiet werden nicht beeinträchtigt. Störwirkungen bis in das Schutzgebiet hinein sind nicht zu befürchten. Die Erhaltungsziele werden nicht beeinträchtigt. Ziele für Vogelarten: Erhaltungsziele sind, den günstigen Erhaltungszustand 1. des Kranichs als europäisch besonders zu schützende Vogelart mit seinen als Brutgebiet genutzten Lebensstätten aus eng miteinander verzahnten Bruchwäldern, Moorbiotopen, Verlandungszonen und Feuchtwiesen, 2. des Seeadlers als europäisch besonders zu schützende Vogelart mit seinen als Nahrungs- oder Brutgebiet genutzten Lebensstätten aus naturnahen Laubwaldbeständen in Verbindung mit fisch- und wasservogelreichen Gewässern, 3. der Rohrweihe als europäisch besonders zu schützende Vogelart mit ihren als Brutgebiet genutzten Lebensstätten aus Schilfröhrichten in Verbindung mit größeren Wasserflächen, 4. des Wespenbussards als europäisch besonders zu schützende Vogelart mit seinen als Brutgebiet genutzten Lebensstätten aus naturnahen Laubwaldbeständen in Verbindung mit einer strukturreichen, halboffenen Landschaft mit reichem Angebot an Hautflüglern, 5. des Wachtelkönigs als europäisch besonders zu schützende Vogelart mit seinen als Brutgebiet genutzten Lebensstätten aus eng miteinander verzahnten und kleinräumig verteilten Mähwiesen, Seggenriedern, Schilfflächen, Gebüschgruppen und Hochstaudenfluren, 6. des Neuntöters als europäisch besonders zu schützende Vogelart mit seinen als Brutgebiet genutzten Lebensstätten aus reich strukturierten Hochstaudenfluren, Hecken und Gebüschen, 7. des Eisvogels als europäisch besonders zu schützende Vogelart mit seinen als Brutgebiet genutzten Lebensstätten aus naturnahen Gewässern mit ausreichender Sichttiefe und Uferdynamik mit Abbruchkanten und 8. des Schwarzspechts und des Mittelspechts als europäisch besonders zu schützende Vogelarten mit ihren als Brutgebiet genutzten Lebensstätten aus strukturreichen, durch Alt- und Totholz geprägten Laubwäldern zu erhalten und zu entwickeln. 18

Auswirkungen auf die Flächen des Schutzgebiets treten aufgrund der Entfernung von >1,9 km zum Vorhabensort nicht ein. Kranich und Rohrweihe wurden im Umfeld der geplanten Standorte der Windenergieanlagen nur in niedrigen Höhen festgestellt. Die Unterkante der Rotorenblätter der geplanten Anlagen liegt mit 84 m deutlich höher. Eine Gefährdung der Arten ist daher nicht zu erwarten und wird auch in der artenschutzrechtlichen Betrachtung (BIOPLAN, 2013b) ausgeschlossen. Der Seeadler brütet nach BIOPLAN (2013a) in >3km Entfernung zum Vorhabensort. Bei den Untersuchungen am Vorhabensort wurde eine Nutzung durch den Seeadler nicht festgestellt. Eine Gefährdung der Art ist daher nicht zu erwarten und wird auch in der artenschutzrechtlichen Betrachtung (BIOPLAN, 2013b) ausgeschlossen. Für die übrigen genannten Arten ist der Vorhabensort für den Erhaltungszustand im Schutzgebiet nicht relevant bzw. die Arten wurden am Vorhabensort nicht nachgewiesen. Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele treten nicht ein. 5.3 BSG Wohldorfer Wald (DE 2226-302) Im Folgenden wird ermittelt, welche der wertgebenden Vogelarten eine Empfindlichkeit gegenüber Windkraftanlagen haben. Dabei werden Prüfbereiche berücksichtigt, die für unterschiedliche, gegen Windkraftanlagen empfindliche Arten vorliegen. Anschließend wird geprüft, ob diese Arten den Vorhabensort überhaupt nutzen. Ist dies nicht der Fall, ist eine weitere Betrachtung nicht erforderlich, da nicht mit Betroffenheiten der Arten zu rechnen ist. Anschließend werden die Erhaltungsziele aufgeführt und mögliche Beeinträchtigungen ermittelt. Tab. 3: Prüfung möglicher Betroffenheiten für das BSG Wohldorfer Wald Art Wespenbussard (Pernis apivorus) Mittelspecht (Dendrocopos medius) Eisvogel (Alcedo atthis) Schwarzspecht (Dryocopus martius) Uhu (Bubo bubo) Mögliche Empfindlichkeit gegenüber WEA bei größerem Abstand zwischen BSG und WEA (hier: >4,5 km) Keine Angabe Nachweis am Vorhabensort 2013 (BIOPLAN, 2013a) Kein Nachweis Keine Empfindlichkeit gegeben, keine Bedeutung des Vorhabensorts für das Schutzgebiet Mögliche Empfindlichkeit gegeben, aber Prüfradius nach LANU (2008): 4.000 m Abstand des BSG zum Vorhabensort >4 km, d.h. außerhalb des Prüfbereichs, daher keine Auswirkungen zu erwarten 19

Prüfung der Erhaltungsziele: Die Erhaltungsziele sind in der NSG-VO vom 25. Juni 2013 aufgeführt. Übergreifende Ziele: Schutzzweck des NSG ist die Erhaltung und Entwicklung der durch unterschiedliche Standortverhältnisse geprägten, naturnahen Laubwaldbestände mit ihren vielgestaltigen, reich strukturierten Waldtypen, der in ihnen eingebetteten artenreichen Orchideenwiesen, Quellen und natürlichen Bachläufen sowie als Lebensstätte der auf diese Lebensräume angewiesenen, seltenen und gefährdeten Pflanzen- und Tierarten wie Wasserfeder, Sumpf-Calla, Waldveilchen, Waldschnepfe, Schellente, Braunes Langohr, Rauhautfledermaus oder Mädesüß-Perlmutterfalter sowie an Alt- und Totholz gebundene Käferarten, wie Aeletes atomarius, Allecula rhenana, Corticeus bicoloroides, Corticeus fasciatus und Colydium elongatum. Die genannten Strukturen im Schutzgebiet werden nicht beeinträchtigt. Auch Störwirkungen bis in das Schutzgebiet hinein sind nicht zu befürchten. Die Erhaltungsziele werden nicht beeinträchtigt. Ziele für Vogelarten: Die Erhaltungsziele des Europäischen Vogelschutzgebietes sind, den günstigen Erhaltungszustand des Uhus als europäisch besonders zu schützende Vogelart mit seinen als Nahrungs- oder Brutgebiet genutzten Lebensstätten, des Eisvogels als europäisch besonders zu schützende Vogelart mit seinen als Brutgebiet genutzten Lebensstätten aus naturnahen Gewässern mit ausreichender Sichttiefe und Uferdynamik mit Abbruchkanten, des Schwarzspechts und Mittelspechts als europäisch besonders zu schützende Vogelarten mit ihren als Brutgebiet genutzten Lebensstätten aus strukturreichen, durch Alt- und Totholz geprägten Laubwäldern und des Wespenbussards als europäisch besonders zu schützende Vogelart mit seinen als Brutgebiet genutzten Lebensstätten aus naturnahen Laubwaldbeständen mit Übergangsbereichen zu Offenlandbiotopen und Feuchtgebieten zu erhalten und zu entwickeln. Der Abstand des BSG Wohldorfer Wald zum Vorhabensort beträgt > 4 km, der Prüfradius für den Uhu beträgt 4.000 m und reicht somit nicht bis zum BSG. Zudem wurde der Uhu am Vorhabensort nicht festgestellt. Auswirkungen auf den Erhaltungszustand des Uhus im BSG sind daher nicht zu befürchten. Auch der Wespenbussard wurde am Vorhabensort nicht festgestellt (BIOPLAN 2013a+b). Für Eisvogel und Spechtarten im BSG stellt der geplante Windpark aufgrund der Entfernung (>4,8 km) keine Bedeutung dar. Eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele tritt nicht ein. 20

5.4 Zusammenwirken mit anderen Projekten und Plänen Vorhaben können ggf. erst im Zusammenwirken mit anderen Plänen oder Projekten zu erheblichen Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen führen. Voraussetzung für eine mögliche Kumulation von Auswirkungen durch das Zusammenwirken mit anderen Plänen und Projekten sind mögliche Auswirkungen anderer Pläne und Projekte auf das jeweils von dem zu prüfenden Vorhaben betroffene gleiche Erhaltungsziel. Eine Kumulation von Auswirkungen tritt hier nicht ein, da durch das Vorhaben keine Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele zu befürchten sind, also auch keine Kumulation eintreten wird. 6 Zusammenfassung Die Stadt Bargteheide plant die Errichtung von drei Windenergieanlagen westlich von Bargteheide. Es handelt sich bei dem Vorhabensort um die vom Land Schleswig-Holstein ausgewiesene Windeignungsfläche Nr. 246. Für die im Umfeld bis zu 6 km-radius ausgewiesenen Vogelschutzgebiete, u.a. mit Großvögeln wie Kranich, Rohrweihe und Seeadler als Zielarten, wurde geprüft, ob Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele auftreten können. Aufgrund der Entfernung zwischen den Schutzgebieten und dem Vorhabensort und unter Berücksichtigung von vorliegenden Untersuchungen zur Avifauna am Vorhabensort können Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele für die Schutzgebiete ausgeschlossen werden. Eine FFH-Hauptprüfung wird nicht erforderlich. 21

7 Literatur ARBEITSGEMEINSCHAFT KIFL, PLANUNGSGEMEINSCHAFT UMWELT, STADT UND VERKEHR COCHET CONSULT, TRÜPER GONDESEN PARTNER (2004): Gutachten zum Leitfaden für Bundesfernstraßen zum Ablauf der Verträglichkeits- und Ausnahmerpüfung nach 34, 35 BNatSchG, Endfassung 20. August 2004. im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. BAUER, H.-G., E. BEZZEL, & W. FIEDLER (2008): Das Kompendium der Vögel Mitteleuropas. Passeriformes - Sperlingsvögel. -- AULA-Verlag, Wiesbaden. BAUER, H.-G., E. BEZZEL, & W. FIEDLER (2008): Das Kompendium der Vögel Mitteleuropas. Nonpasseriformes - Nichtsperlingsvögel. -- AULA-Verlag, Wiesbaden. BERNDT, R. K., KOOP, B., STRUWE-JUHL, B. (2002): Vogelwelt Schleswig-Holsteins, Band 5, Brutvogelatlas. Wachholtz Verlag, Neumünster. BIOPLAN (2013a): Faunistischer Fachbeitrag zur Windeignungsfläche Nr. 246 der Stadt Bargteheide, Kreis Stormarn. Im Auftrag der Stadt Bargteheide. BIOPLAN (2013b): Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag gemäß 44 BNatSchG für den geplanten Windpark westlich Bargteheide (Nr. 246) (Kreis Stormarn). Im Auftrag der Stadt Bargteheide. BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) in der aktuell gültigen Fassung. BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, BAU UND STADTENTWICKLUNG (2008): Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung an Bundeswasserstraßen. BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, BAU- UND WOHNUNGSWESEN (HRSG.) (2004): Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im Bundesfernstraßenbau (Leitfaden FFH- VP). Ausgabe 2004. FFH-RICHTLINIE (Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen) vom 21 Mai 1992, Abl. Nr. L 206, S. 7. FLADE, M. (1994): Die Brutvogelgemeinschaften Mittel- und Norddeutschlands: Grundlagen für den Gebrauch vogelkundlicher Daten in der Landschaftsplanung, IHW-Verlag, Eching. KIECKBUSCH, J. & K. ROMAHN (2012): SPA Hansdorfer Brook (2227-401) - Monitoring 2012. LAMBRECHT H. & J. TRAUTNER (2007): Fachinformationssystem und Fachkonventionen zur Bestimmung der Erheblichkeit im Rahmen der FFH-VP - Endbericht zum Teil Fachkonventionen - Schlussstand Juni 2007. FuE-Vorhaben im Rahmen des Umweltforschungsplanes des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz - FKZ 804 82004. 22

LANU (Landesamt für Natur und Umwelt Schleswig-Holstein) (2008): Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei Windenergieplanungen in Schleswig-Holstein. LAG-VSW (Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten) (2007): Abstandsregelungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten. Berichte zum Vogelschutz 44, S. 151-153. J.-P. STÖDTER (2007-2011): Ornithologische Jahresberichte Brook & Umgebung. Berichte zu den Betreuungsgebieten Avifauna Duvenstedter Brook, NABU Walddörfer. Vogelschutz-Richtlinie (Richtlinie 79/409/EWG des Rates über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten) vom 2. April 1979, AbI. Nr. L 103, S. 1. 23