Dresden 19.01.2018 21.01.2018 Persönliche Absicherung für Selbständige www.bmwi.de
Persönliche Absicherung allgemein Kranken- und Pflegeversicherung Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung Unfallversicherung
gesetzliche Krankenversicherung/Pflegeversicherung Anmeldung der selbständigen Tätigkeit bei der gesetzlichen Krankenversicherung Prüfung der gesetzlichen Krankenversicherung: - Tätigkeit im Haupterwerb? - Tätigkeit im Nebenerwerb? - Fortführung der Versicherung als freiwilliges Mitglied? - Familienversicherung?
gesetzliche Krankenversicherung/Pflegeversicherung Beiträge zur freiwilligen Versicherung: Es zählt die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Das sind in der Regel alle Einnahmen, die dem Lebensunterhalt dienen. = 4425 Euro mtl. (2018) jährlicher Nachweis des Einkommens anhand Einkommensteuerbescheides Beitragssatz 14 % ohne Krankengeld/14,6% mit Krankengeld individueller Zusatzbeitrag der Krankenkasse Einstufung in Mindestbemessungsgrenzen
gesetzliche Krankenversicherung/Pflegeversicherung der Beitrag für hauptberuflich Selbständige beträgt bis zur Summe von 2.283,75 = ca. 320 Beitrag im Monat für Personen, die durch die Agentur für Arbeit mit dem Gründungszuschuss gefördert werden oder auf Antrag Bedürftigkeit festgestellt wurde, wird die Bemessungsgrundlage auf 1.522,50 abgesenkt = ca. 213 Beitrag im Monat für Personen im Nebenerwerb, ohne die Möglichkeit einer Absicherung in der Familienversicherung, beträgt die Mindestbemessungsgrundlage mtl. 1015,00. = ca. 142 Beitrag im Monat
gesetzliche Krankenversicherung/Pflegeversicherung Pflegeversicherung folgt grundsätzlich der gesetzlichen Krankenversicherung Grundlagen zur Beitragsbemessung werden analog der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen der Beitragssatz beträgt für Versicherte mit Kind 2,55 % Versicherte ohne Kind haben einen erhöhten Beitragssatz von 2.80 %
private Krankenversicherung/Pflegeversicherung Beitrag richtet sich nach dem Leistungsumfang Auskunft über gesundheitlichen Status Bildung von Altersrückstellungen Basistarif/Notlagentarif Beratung und Information über Verbraucherzentralen: www.verbraucherzentrale.de
Rentenversicherung Rentenversicherungspflicht per Gesetz bestimmte Personengruppen bsp.: selbständige Lehrer, Dozenten, Erzieher; Seelosten; Hebammen; Pflegeberufe; Künstler und Publizisten Rentenversicherungspflicht auf Antrag Ausübung einer selbständigen Tätigkeit Nachweis durch Gewerbeanmeldung/Finanzamt alle Rechte und Pflichten eines Pflichtversicherten kann nicht einfach gekündigt werden bis 5 Jahre nach der Gründung möglich endet, wenn die Vorraussetzung Selbständigkeit nicht mehr gegeben ist freiwillige Versicherung ist unabhängig von einer selbständigen Tätigkeit,
Rentenversicherung Beiträge Selbständige können entweder den Regelbeitrag oder einen einkommensgerechten Beitrag zahlen bis zum Ablauf von 3 Kalenderjahren nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit kann ohne Nachweis des erzielten Arbeitseinkommen der halbe Regelbeitrag gezahlt werden Selbständige zahlen ihren Beitrag alleine Ausnahme: Künstler und Publizisten, sowie Hausgewerbetreibene hälftig und einkommensgerecht
Rentenversicherung Rechengrößen der gesetzlichen Rentenversicherung: Beitragssatz allgemein 18,6 % monatliche Bezugsgröße West: 3.045 / Ost: 2.695 Regelbeitrag 566,37 / 501,27 mtl. halber Regelbeitrag: 283,19 / 250,64 mtl. Beitragsbemessungsgrenze 2018 West: monatlich 6500 / Ost 5800
Rentenversicherung freiwillige Rentenversicherung: Beiträge steigern Rentenanspruch Jahr 2018 : Mindestbeitrag 83,70 Euro monatlich Erhöhung des monatlichen Rentenanspruchs um rund 4,40 Euro Höchstbetrag 1.209 Euro, Erhöhung monatlich rund 60 Euro Regelbeitrag 566,37 Euro, Erhöhung monatlich um 30 Euro Vorteile einer freiwilligen Versicherung: Beitragsleistung sichert Anwartschaft auf Rente bei vorzeitiger Erwerbsminderung, wenn am 31. Dezember 1983 bereits die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 5 Jahren zurückgelegt wurde, seit Januar 1984 jeder Monat mit einer rentenrechtlichen Zeit belegt ist und ohne Unterbrechung freiwillige Beiträge gezahlt sind. Wartezeiterfüllung bei Altersrenten/Regelaltersrente
3 Säulen der Altersvorsorge Gesetzliche Altersvorsorge Gesetzliche Rentenversicherung Alterssicherung der Landwirte Beamten- und Soldatenversorgung Berufsständische Versorgung Regelsicherungsfunktion Betriebliche Altersversorgung Direktversicherung Pensionskasse Pensionsfonds Unterstützungskasse Direktzusage Ergänzungsfunktion Private Altersvorsorge Versicherungsprodukte Bankprodukte Fondsprodukte Riester-Rente Rürup Rente Wohnriester Ergänzungsfunktion
Arbeitslosenversicherung Voraussetzung/Vorversicherung innerhalb der letzten 24 Monate vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit mindestens 12 Monate Versicherungspflicht nach dem SGB III Bezug einer Entgeltersatzleistung nach dem SGB III / Dauer unabhängig Selbständigkeit muss mindestens 15 Stunden wöchentlich ausgeübt werden Antrag 3 Monate Antragsfrist ab Beginn der Selbständigkeit bei Agentur für Arbeit am Wohnort Nachweis der Tätigkeit durch Gewerbeanmeldung oder Anmeldung Finanzamt
Arbeitslosenversicherung Ausschluss zweimal Bezug Arbeitslosengeld aus demselben Anspruch Beitrag monatliche oder jährliche Zahlung ist vom Versicherten alleine zu tragen Grundlage für die Beitragsberechnung ist die monatliche Bezugsgröße West/Ost 2018 Gründer zahlen im ersten Jahr die Hälfte des aufgezeigten Beitrages Bezugsgröße Beitragssatz Beitrag/mtl. West 3045 Euro 3 % 91,35 Euro Ost 2695 Euro 3 % 80,85 Euro
Eintritt der Arbeitslosigkeit Leistungsanspruch Prüfung der Agentur für Arbeit, ob in den letzten 2 Jahren noch 150 Tage versicherungspflichte Zeit durch Arbeitsentgelt wenn keine Zeiten vorhanden, erfolgt die Berechnung anhand eines fiktiven Arbeitsentgelt, abhängig von den Vermittlungsbemühung und Qualifikationsstufen: Höhe des monatlichen Arbeitslosengeldes* (Steuerklasse III, ohne Kind) für das Jahr 2017 Hoch-/Fachhochschule (Q-Gruppe 1) 1.494,30 Fachschule/Meister (Q-Gruppe 2) 1.295,10 abgeschlossener Ausbildungsberuf (Q-Gruppe 3) 1.086,00 Keine Ausbildung (Q-Gruppe 4) 846,00 * Quelle: Hinweise BA zum Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung 2017
Gesetzliche Unfallversicherung Meldepflicht bei Gründung innerhalb einer Woche bei zuständiger Berufsgenossenschaft unabhängig von Art und Größe des Unternehmens Hilfe durch Infoline der DGUV unter 0800/6050404 mögliche Beitragspflicht regelt die Satzung oder das Gesetz freiwillige Versicherung der Unternehmer möglich Was muss gemeldet werden? Beginn der unternehmerischen Tätigkeit Art und Gegenstand des Unternehmens Arbeitnehmer?
Informationsangebot Informationstelefon des BMWi: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung 030-340 60 65 60 Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 20:00 Uhr Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
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Informationsangebot Starthilfe - Der erfolgreiche Weg in die Selbständigkeit GründerZeiten Nr. 01: Existenzgründung in Deutschland GründerZeiten Nr. 05: Versicherungen GründerZeiten Nr. 16: Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit