20. Wasserwirtschaftlicher Gesprächskreis "Die Umsetzung der Industrieemissionenrichtlinie 2010/75/EU im Wasserrecht 7. Mai 2012

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Transkript:

20. Wasserwirtschaftlicher Gesprächskreis "Die Umsetzung der Industrieemissionenrichtlinie 2010/75/EU im Wasserrecht 7. Mai 2012 Die BVT-Merkblätter nach der Umsetzung der IE-Richtlinie Dr. Johanna Raasch

Überblick I. Begriffe II. Entstehung der BVT-Merkblätter: Sevilla-Prozess III. Arten von BVT-Merkblättern IV. Aufbau der BVT-Merkblätter V. Beispiele: BVT-Merkblätter für die chemische Industrie VI. Anwendung der BVT-Merkblätter VII. Fazit Dr. Johanna Raasch - BVT-Merkblätter 2

I. Begriffe Beste verfügbare Techniken (BVT), Art. 3 Nr. 10 IED - effizientester und fortschrittlichster Entwicklungsstand - praktisch geeignet als Grundlage für Emissionsgrenzwerte - unter Berücksichtigung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses - am wirksamsten zur Erreichung eines hohen Schutzniveaus für die Umwelt BVT-Merkblätter (BVT-M), Art. 3 Nr. 11 IED/ 3 Abs. 6a BImSchG-E - im Sevilla-Prozess erstellt Stand der Technik 3 Nr. 11 WHG - Beschreibung angewandter Techniken, Emissions- u. Verbrauchswerte u. Techniken, die für die Festlegung der BVT und der BVT-S berücksichtigt wurden BVT-Schlussfolgerungen (BVT-S), Art. 3 Nr. 12 IED/ 3 Abs. 6b BImSchG-E - im Sevilla-Prozess erlassen - Schlussfolgerungen zu den BVT: insbes. ihre Beschreibung, Informationen zur Bewertung der Anwendbarkeit und Emissionsbandbreiten bzw. mit den BVT assoziierte Emissionswerte (EB bzw. BVT-AEW) Dr. Johanna Raasch - BVT-Merkblätter 3

II. Entstehung der BVT-M: Sevilla-Prozess JRC IPTS EIPPCB TWG Kommission Joint Research Center Institute for Prospective Technological Studies European IPPC Bureau Technical Working Groups > 40 100 Mitglieder > Kommission/Behörden der MS/NGOs > BVT-M-Entwurf Kommission R-Ausschuss Veröffentlichung der BVT-M Erlass der BVT-S im Komitologieverfahren Berücksichtigung der Stellungnahme des IEF Übersetzung der BVT-S Regelungsausschussverfahren Vertreter der MS und der Kommission IEF Information Exchange Forum Leitlinien zum Informationsaustausch Stellungnahme zum BVT-M- Entwurf UBA Nationale Koordinierungsstelle Nationale Expertengruppe Übersetzung der BVT-M Dr. Johanna Raasch - BVT-Merkblätter 4

III. Arten Vertikale BVT-M Horizontale BVT-M bestimmte industrielle Tätigkeiten Sektorenübergreifende Themen z.b. BVT-M Zellstoff- und Papierindustrie BVT-M Großfeuerungsanlagen BVT-M Abfallbehandlung BVT-M Polymerherstellung z.b. BVT-M industrielle Kühlsysteme BVT-M Energieeffizienz BVT-M Monitoring - Anlage/Tätigkeit - Stoffgruppe allgemeine Fragen mit Bedeutung für mehrere Industriezweige Dr. Johanna Raasch - BVT-Merkblätter 5

IV. Aufbau Zusammenfassung 1. Kapitel: Allgemeine Informationen 2. Kapitel: Angewandte Prozesse und Techniken 3. Kapitel: Aktuelle Emissions- und Verbrauchswerte 4. Kapitel: Techniken, die bei der Festlegung der BVT zu berücksichtigen sind 5. Kapitel: (Schlussfolgerungen zu den) BVT 1. Referenzdokument für die Festlegung von Genehmigungsauflagen 2. BVT-AEW= Emissionsgrenzwerte 6. Kapitel: Techniken in der Entwicklung Aufbau: 1. Umweltziel/Umweltnutzen 2. Technik 3. Umweltleistungsstufe: z.b. Emissionswerte als Wertebereich (BVT-AEW) 7. Kapitel: Abschließende Bemerkungen Dr. Johanna Raasch - BVT-Merkblätter 6

V. Beispiele 1. BVT-M Abwasser- und Abgasbehandlung/-management in der chemischen Industrie - Februar 2003, in Revision (letzter Entwurf: Juli 2011) - horizontale Elemente - Allgemeine BVT: z.b. Einführung eines Abwasser-/Abgasmanagementsystems - Spezielle BVT zum Abwasserteil z.b. Emissionswerte bei Behandlungsverfahren für Schwermetalle (z.b. bei Kristallisation für Zink: 1 mg/l) 2. BVT-M "Herstellung organischer Grundchemikalien" - Februar 2002, in Revision (bisher kein Entwurf) - Allgemeine BVT BVT-AEW für einzelne behandelte Abwasserströme (z.b. für Quecksilber: 0,05 mg/l) - BVT für Beispielsprozesse: z.b. Olefine BVT-AEW für die Abwasserendbehandlung (z.b. für Stickstoff: 25 mg/l) Dr. Johanna Raasch - BVT-Merkblätter 7

VI. Anwendung (1): Vorgaben der IE-Richtlinie "BVT-Grundpflicht" BVT-S dienen als Referenzdokument für die Festlegung der Genehmigungsauflagen Festlegung von Emissionsgrenzwerten, die die BVT-AEW aus den BVT-S unter normalen Betriebsbedingungen nicht überschreiten - Festlegung abweichender Grenzwerte in Bezug auf Werte, Zeiträume u. Referenzbedingungen möglich bei jährlicher Emissionsüberwachung durch die Behörde, dass im Betrieb die BVT-AEW nicht überschritten wurden - Festlegung abweichender Grenzwerte möglich, wenn Erreichung der BVT-AEW gemessen am Umweltnutzen zu unverhältnismäßig hohen Kosten führen würde Absolute Grenze: Die Emissionsgrenzwerte dürfen die in Anhang I festgelegten Grenzwerte nicht überschreiten Übergangsregelung - Bis zum Erlass der BVT-S im neuen Verfahren gelten die bisherigen BVT-M - Ausnahme: Bindung der Emissionsgrenzwerte an BVT-AEW gilt hier nicht Dr. Johanna Raasch - BVT-Merkblätter 8

VI. Anwendung (2): Umsetzung im Wasserrecht BVT-M Kriterium zur Bestimmung des Standes der Technik 3 Nr. 11 S. 2 i.v.m. Anlage 1 Nr. 13 WHG-E Festsetzung von Emissionsgrenzwerten in der Abwasserverordnung - Bindung an den Stand der Technik, 57 Abs. 1 WHG - tatsächlich im Betrieb erreichte Emissionen sollen unter normalen Bedingungen die BVT-EB aus den BVT-S nicht überschreiten, 57 Abs. 2 S. 4 WHG-E - Die in der AbwV festgelegten Emissionsgrenzwerte können folglich außerhalb der BVT-EB liegen Übergangsregelungen - bis zum Erlass von BVT-S und ihrer Umsetzung in das untergesetzliche Regelwerk gelten die bisherigen Bestimmungen - Emissionsgrenzwerte aus Anhang I IED dürfen nicht überschritten werden - ggf. abweichende Anforderungen für vorhandene Anlagen wg. Unverhältnismäßigkeit - Anpassung bestehender Erlaubnisse innerhalb von 4 Jahren Dr. Johanna Raasch - BVT-Merkblätter 9

VI. Anwendung (3): Beispiele Regelfall: Festlegung von Emissionsgrenzwerten in der Genehmigung auf Grundlage der BVT und insbesondere BVT-S Konkretisierung des Stands der Technik: 3 Nr. 11 i.v.m. Anlage 1 Nr. 13 WHG-E 3 Abs. 6 i.v.m. Anlage 1 Nr. 13 BImSchG, Nr. 5.1.1 TA Luft Emissionshandel Zuteilung der Berechtigungen für Neuanlagen auf Basis der BVT, 11 ZuG 2007 Abgrenzung energetische Verwertung/Beseitigung Bestimmung der Energieeffizienzschwelle nach BVT-M für die Abfallverbrennung, R1 Anlage 2 Fn. 1 KrWG Abfallverbringung BVT Grundlage für Einwände gegen Verbringung, Art. 11, 12 AbfVerbrVO BVT als Anhaltspunkt für finanzielle Förderung z.b. nach LIFE-Umwelt und LIFE+ Rechtsprechung Dr. Johanna Raasch - BVT-Merkblätter 10

VII. Fazit Stärkung des Konzepts der BVT und damit der Harmonisierung des Umweltniveaus in Europa: BVT-S verbindlich Größere Klarheit in der Anwendung der BVT-M durch größere Regelungstiefe (P) abnehmende Offenheit der Industrievertreter im Sevilla-Prozess durch die unmittelbare Verbindlichkeit der BVT-EB/BVT-AEW? (P) Systematische Friktionen? (P) Demokratiedefizit durch Komitologie? (P) Übersetzungen? Dr. Johanna Raasch - BVT-Merkblätter 11

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Johanna Raasch Rechtsanwältin Associate CMS Hasche Sigle Stadthausbrücke 1-3 D-20355 Hamburg Tel: +49 (0)40/3 76 30 318 Fax: +49 (0)40/3 76 30 40547 Johanna.Raasch@cms-hs.com www.cms-hs.com Dr. Johanna Raasch - BVT-Merkblätter 12

Rückblatt Dr. Johanna Raasch - BVT-Merkblätter 13