Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr am TOP 7 - Mögliche Risiken im Zuge des Neubaus der Leverkusener Autobahnbrücke

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Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Präsidentin des Landtags Nordrhein Westfalen Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf LANDTAG. Oktober 2016 Seite 1 von 1 Aktenzeichen (bei Antwort bitte angeben) 111 A 1 - Telefon 0211 3843-3206 Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr am 3.11.2016 TOP 7 - Mögliche Risiken im Zuge des Neubaus der Leverkusener Autobahnbrücke A 1 Anlage: Bericht (60-fach) Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, für den Ersatz und den Ausbau der Rheinbrücke Leverkusen zwischen der Anschlussstelle Köln-Niehl und dem AK Leverkusen-West im Zuge der A 1 hat der Landesbetrieb Straßenbau NRW eine umfassende Planung durchgeführt. Darin sind Lösungen für alle anstehenden verkehrstechnischen, naturschutzfachlichen und sonstigen Fragen einschließlich der Behandlung der Altablagerung Dhünnaue entwickelt worden. Für diese Planung wird zzt. unter Beteiligung aller Betroffenen und der entsprechenden Fachbehörden das Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Zu den Fragen des Herrn Voussem MdL übersende ich Ihnen in der Anlage einen Bericht. Ich bitte diesen an die Mitglieder des Ausschusses für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr zu verteilen. Dienstgebäude und Lieferanschrift: Jürgensplatz 1 40219 Düsseldorf Telefon 0211 3843-0 Telefax 0211 3843-9110 poststelle@mbwsv.nrw.de www.mbwsv.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: Straßenbahnlinien 706, 708, 709 bis Haltestelle Landtag/Kniebrücke

!\li",""!"~ih", Risiken Neubaus der Leverkusener Voussem Mdl lulll-deo,onledhünnaue? Ziel der der Altabl;ag :rl erhalten. Um dies ein redundantes das durch die Kombination Mittel (Einhausung, Absaugsysteme, Spezialverpackungen, etc.) und Baubereichen lö.',r';;';'ivld" und die des Die u",,,,ne:,r anhand der weitere,+.. ".,'1"'1"",,,,.., wird damit aller Maßnahmen wird anwesende ergeben Vorfeld mit

TOP 7 - Mögliche Risiken im des Neubaus der Zur Frage 3: War die Planungen informiert? über die geplante Streckenführung Zeitpunkt der Im Rahmen des mgsdroze~sse~s hat der Landesbetrieb das Landes- und das Bundesverkehrsministerium sowohl in turnusmäßigen Planungsbesprechungen über den Pianungsstand informiert. Dieser in separaten InoC'nY"""7':lC'C' ist durch die Erteilung von Sichtvermerken für die Vorentwurfsunterlagen durch die beiden Ministerien abgeschlossen. Zur Frage 4: Welche Prüfungen hat die landesregierung in diesem IC~iml'1n,::tlr'1lh:;lna veranlasst? Das Projekt Ausbau A 1 AS Köln-Niehl bis AK Leverkusen-West einschließlich Neubau Rheinbrücke leverkusen wird im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens genehmigt. Die entsprechende Prüfung und Genehmigung erfolgt durch die Planfeststellungsbehörde (Bezirksregierung Köln). Alle Betroffenen konnten ihre Anliegen vortragen und wurden mit den Trägern öffentlicher Belange im Rahmen des Verfahrens angehört. Darüber hinaus wurden seitens Straßen.NRW diverse Fachplaner und Gutachter beauftragt; die pianerisch und beratend für Straßen.NRW sind. Für die Sicherung der Altablagerung Dhünnaue wurde beispielsweise neben einem entsprechendes Fachbüro mit einer Prüfung beauftragt. Zur Wie li'u.a,hnic: dieser Der der Bezirksregierung Köln nur und dem gesetzlichen Rahmen und dem entsprechen. der kontinuierlichen Überwachung und des flexiblen von Emissionen des Einsatzes Qrr"\r,."nT,,~r QrT~h!rQn werden sein. einschließlich von der wenn die Technik.jJ...!.,... '~... zur Akribie koruepuonllert konnten wie aus Das einem der bereits am 18.01.2016 veröffentlichten entnommen. Die Begründung der Rahmen von und ist im Zuge Planung leverkusen. mit der Stadt Leverkusen und im nicht einvernehmlich 2/3

Straßen- des und Ausbau der A der ersten Brückenhälfte ist Rheinbrücke und die kann