Strafbefehl. es 722 Js 54976/13. Ausfertigung. Herrn. Rechtskräftig. Cloppenburg. Weitere Angaben:

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Transkript:

/ Amtsgericht Ausfertigung Amtsgericht Clopperburg, Postfach 1941,49649 Strafrichter \ Herrn. snummer (bitte stets angeben) es 722 Js 54976/13 Rechtskräftig seit Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Weitere Angaben: - qeb...-.. i~geburtsname: Familienstand: verheiratet - Staatsangehörigkeit: deutsch Rechtsanwalt Kurt Spangenberg Osterstr. 12, 49661 Strafbefehl Die Staatsanwaltschaft Oldenburg beschuldigt Sie, In der Zeit von Februar 2013 bis Mai 2013 in durch vier Straftaten Sachen, die ein anderer gestohlen hat, angekauft zu haben, um sich zu bereichern, wobei Sie die Hehlerei gewerbsmäl?>ig begingen. Ihnen wird! ZUIi" Last gelegt: 1.-4. Sie erwarben als Inhaber des Gewerbebetriebes in mindestens fiinf Fällen von dem gesondert verfolgten die dieser jeweils kurz zuvor von seinem Arbeitgeber, entwendet hatte. Dabei war Ihnen spätestens beim zweiten Angebot des zum Ankauf von neuen aufgrund des von Ihnen zu entrichtenden Preises von jeweils 80,00-100,00 Euro pro _ klar, dass die durch eine Straftat erlangt worden sein mussten. "g 'C ~,,-, 0" ~ (") Dienstgebäude _ ~~ Burgstraße 9 ;;;; 0> ~:J, 49661 Cioppel,burg oe cn '" (/) ~ 5 Telefon 04471 8800-0 Telefax 044718800-10

Sie handelten, weil Sie durch die Taten Vermögensvorteile erlangen wollten, die Sie mit dem rechtmäßigen Handel - also mit regulärem Einkauf - von~ nicht hätten erzielen können und weil Sie von dem durch den Weiterverkauf der? 2 im Rahmen Ihres Erwerbsbetriebes erlösten Geld Ihren Lebensunterhalt zumindest mitbestreiten wollten. Vergehen, strafbar gemäß 259 Abs. 1Var. 1Begeh. 1,260 Abs. 1Nr. 1,53 StGB Beweismittel: Zeugen: 1'1==I~(BI. 21 d. A.) 2. ~ (PI Nechta) AUlf Antrrag der Staatsanwaltschaft wird gegen Sie eine Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten verhängt. ;:::::- Diese ist gebildet aus Einzelstrafen von 7 Monaten Freiheitsstrafe für die Straftat zu 1.) und 7 Monaten Freiheitsstrafe für die Straftat zu 2.) und 7 Monaten Freiheitsstrafe für die Straftat zu 3.) und 7 Monaten Freiheitsstrafe für die Straftat zu 4.). Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Sie haben auch die Kosten des Verfahrens und Ihre notwendigen Auslagen zu tragen. Dieser Strafbefehl wird rechtskräftig und vollstreckbar, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung bei dem oben bezeichneten Amtsgericht schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einspruch einlegen Es steht Ihnen frei, den Einspruch zu begründen. Es empfiehlt sich jedoch anzugeben, ob Sie den Einspruch auf bestimmte Beschwerdepunkte, z. B. das Strafmaß, die Entziehung der Fahrerlaubnis oder die Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis, beschränken möchten. In der Einspruchsschrift können Sie auch weitere Beweismittel (Zeugen, Sachverständige, Urkunden) angeben. Ist der Einspruch rechtzeitig eingegangen, findet eine Hauptverhandlung statt. In dieser entscheidet das Gericht, nachdem es die Sach- und Rechtslage erneut geprüft hat. Dabei ist es an den Schuld- und Strafausspruch in dem Strafbefehl nicht gebunden. Bei Durchführung einer Hauptverhandlung und Erlass eines Urteils kann das Gericht die Dauer des Fahrverbots, der Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis oder Wiedererteilung der entzogenen Fahrerlaubnis verlängern oder ein im Strafbefehl nicht verhängtes Fahrverbot oder eine Entziehung der Fahrerlaubnis anordnen. Wenn Sie den Einspruch in zulässiger Weise auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränken, erstreckt sich die Hauptverhandlung in der Regel nur darauf In den übrigen Punkten steht der Strafbefehl dann einem rechtskräftigen Urteil gleich. Gegen die Entscheidung über die Verpflichtung, Kosten oder notwendige Auslagen zu tragen, können Sie sofortige Beschwerde einlegen, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht innerhalb einer Woche einzulegen. Seite 2/3

Ausfertigung \ //i es A,mtsgericht Bewährungsbeschluss für den Fall der Rechtskraft des Strafbefehls b~,d!ftit:i; 54976/13 (StA Oidenburg) in der Strafsache gegen _ 49661 - geb. ' in"'- Geburtsname: Familienstand: verheiratet - Staatsangehörigkeit: deutsch 1. DieBewährungszeit wirdaugtgesetzt. 2. Dem Verurteilten wird aufgegeben, während der Bewährungszeit jeden Wechsel seiner Wohnung oder jeden nicht nur kurzzeitigen Wechsel seines Aufenthalts dem Gericht unter Angabe der obigen Geschäftsnummer sofort unaufgefordert schriftlich mitzuteilen. Ferner hat der Verurteilte x 3. einen Geldbetrrag in Höhe vo~onatlichen Raten von 300, erstmalig an dem auf die Rechtskraft des Str~~~'~nden Zahlungstermin, an die Landeskasse zu zahlen., ':::' 9.' DEI. W14 Richter/in am Amtsgericht Urkundsbeamtin/er der Geschäftsstelle Hinweis: Beachten Säe die an~iegende Bntehrung über die Bedleutung der Strafaussetzung zur Bewährung.

Amtsgericht Oldenbrurg Beschluss 28 Gs 722 Js 54976/13 (3010/14) In dem Ermittlungsverfahren gegen geboren wohnhaft Rechtsanwalt Kurt Spangenberg, Osterstr. 12,49661 wegen gewerbsmäßiger Hehlerei hat das Amtsgericht Strafsachen Oldenburg durch den Richter am Amtsgericht am 24.07.2014 beschlossen: Die Rechtmäßigkeit der Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung durch die Polizeiinspektion Nechta vom 05.05.2014 gegen den Beschuldigten wird festgestellt. Gründe: Der Beschuldigte ist verdächtig, in der Zeit vom 01.10.2012 bis 14.05.2013 in bei der von dem Beschuldigten betriebenen aus einem Diebstahl stammend-=- von dem gesondert chuldigten weit unter Neupreis angekauft, obwohl ihm bewusst war, dass di~ aus stammen (= gewerbsmäßige Hehlerei gem. 260 Abs. 1 S. 1 StGB). Der Verdacht beru in erster' auf den Angaben des gesondert verfolgten _. Der Beschuldigte die angekauft zu haben. Durch Fertigung von Lichtbildern des Beschuldl nder Durchführung einer Wah"ichtbildvorlage bei dem gesond kann sich der Verdacht bestätigen oder der Beschuldigte ent dient also dem Zweck der Durchführung des Strafverfahrens Beschuldigten und der Sachaufklärungspflicht. Sie steht auch nicht außer s zu den Straftaten, derer der Beschuldigte verdächtig ist. Ii(,, I

- Ausfertigung- Amtsgericht 11.03.2015 18 es 722 Js 54976/13 (451/14) Beschluss Vertr. F'isll IKRI Mdt.: nol. KfA RA EINGEGANGEN ~e.nnt Dlln. t-- r-- Rück SB 1 7. MRZ. 2015 Ipr. r-!-- RÜtk. Rechtsa.nwaltskanzlei Zahlspr. Spangen berg ung ZdA Stell u_i!d_n. Rechtsanwalt Kurt Spangenberg, Osterstr. 12,49661 wegen gewerbsmäßige Hehlerei wird das Verfahren gemäß 153 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) auf Kosten der Staatskasse ~. Notwendige Auslagen werden nicht erstattet ( 467 Abs. 4 Strafprozessordnung). Ṟichterin am Amtsgericht Ausgefertigt Amtsgericht....._.,...