Baurecht in Eisenstadt

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Transkript:

Baurecht in Eisenstadt Kurzbeschreibung: Die langgezogene Liegenschaftsteilfläche der Autobahnmeisterei (Gst.-Nr. 3837/3) im Ausmaß von ca. 13.800 m² befindet sich im Süden der Landeshauptstadt Eisenstadt in zentraler Lage auf Höhe der beiden Anschlussstellen Eisenstadt-Mitte und Eisenstadt-Süd der S 31 Burgenland Schnellstraße. Eine Anbindung an den Individualverkehr ist problemlos über einen Feldweg, der über die Siegfried Marcus-Straße erreicht werden kann, gegeben. Wenige Meter von der westlichen Grundstücksgrenze entfernt verlaufen die Schienen der Österreichischen Bundesbahnen. Die angrenzenden Liegenschaften sind als Verkehrsflächen Park & Ride Verkehrsanalage gewidmet. In unmittelbarer Nähe liegen der Haidäcker-Park, sowie der Stop-Shop Einkaufspark an der Ruster Straße, die den Konsumenten viele Einkaufsmöglichkeiten bieten. Das Technologiezentrum Eisenstadt, der Campus der Fachhochschule Burgenland, ein Möbelhaus sowie ein Baumarkt sind ebenfalls in nur wenigen Minuten erreichbar. Die Baurechtsliegenschaft weist die Widmung Aufschließungsgebiet Betriebsgebiet auf und soll unter Einräumung eines Baurechts (ca. 40 Jahre mit Verlängerungsoption) zur Verfügung gestellt werden. Lageplan: Quelle: Google Maps

Umgebungsbild: Quelle: Teleatalas, ASFINAG Flächenwidmung: Quelle: gis.bgld.gv.at/webgis/synserver

Sonstige Informationen und Rahmenbedingungen: Angebote für die gegenständliche Liegenschaftsteilfläche, Gst.-Nr. 3837/3, im ungefähren Flächenausmaß von 13.800 m² über die Einräumung eines Baurechts (ca. 40 Jahre mit Verlängerungsoption) können nur für die gesamte Teilfläche gelegt werden. Eine weitere Teilung ist nicht vorgesehen. Ein Teilungsplan ist auf Kosten des Käufers zu erstellen. Die gegenständliche Liegenschaftsteilfläche ist nicht aufgeschlossen (Strom, Ortswasser, Kanal). Immissionsschutz: Es wird darauf hingewiesen, gemäß 20 Abs. 3 IG-L sind in belasteten Gebieten in denen eine neue Anlage oder eine emissionserhöhende Anlagenerweiterung oder ein Neubau einer straßenrechtlichen genehmigungspflichtigen Straße genehmigt werden soll, die Erteilung einer Betriebsanlagengenehmigung nur unter emissionsbegrenzenden Auflagen möglich ist. Die Errichtung von Tankstellen, Raststätten, gast- und schankgewerblichen Betrieben oder ähnlicher Unternehmen ist nicht gestattet. Im Hinblick auf die Nähe zur Autobahn ist darauf hinzuweisen, dass insbesondere die Bestimmungen des BStG ( 21 Schutzzone, 25 Werbeverbot) zu beachten sind. Eine Unterschreitung der Entfernung kann unter Einhaltung bestimmter Auflagen (Betrieb der Straße darf nicht beeinträchtigt werden, ) je nach Bauprojekt durch Sondergenehmigung der ASFINAG genehmigt werden. An der südlichen Liegenschaftsgrenze wird ein 3,5 m breiter Streifen (als Weg ersichtlich) in das Eigentum der Rep. Österreich (Bund/Bundesstraßenverwaltung) zur Sicherstellung des Betriebes der Autobahn S31 übertragen.

Fotos: Blickrichtung Nordwesten (Haidäcker-Park) Blickrichtung Westen Blickrichtung Osten (Autobahnmeisterei)

Grundbuchauszug: Angebotslegung: Kontakt: Schriftliche Angebote mit jährlicher Bauzinsvorstellung per E-Mail oder an: ASFINAG Raststationen und Liegenschaften Rotenturmstraße 5-9 1011 Wien Frau Charlotte Lovass charlotte.lovass@asfinag.at Tel.: +43 (0)50108 10641 Fax.: +43 (0)50108 10632 Mobil: +43 (0)664 60108 10641

An die AUTOBAHNEN UND SCHNELLSTRASSEN- FINANZIERUNGS-AKTIENGESELLSCHAFT z.hd. Abt. Raststationen und Liegenschaften Rotenturmstraße 5-9 1010 Wien ANBOT Wir Vor- und Zuname, Titel Geburtsdatum Beruf Anschrift E-Mail: bieten für die Einräumung eines Baurechts folgender Grundfläche den nebenstehenden jährlichen Bauzins: EZ Grundbuch Gst.Nr. Fläche m² EUR je m² EUR gesamt 4316 30003 Eisenstadt 3837/3 Teilfläche ca. 13.800 m² Der vorstehend angeführte Bauzins versteht sich netto. Unser Angebot ist bedingungsfrei und steht unter keinem Vorbehalt. Alle sonstigen Kosten (Vermessungs-, Vertragserrichtungs-, Lastenfreistellungs-, Verbücherungskosten, etc.) gehen zu unseren Lasten und sind im Bauzins nicht enthalten. Der Vertrag wird auf der Basis des uns ausgehändigten Vertragsmusters errichtet. Uns ist bewusst, dass keine Verpflichtung der ASFINAG zur Annahme unseres Angebotes besteht. Mit der Vertragserstellung anhand des ausgehändigten Vertragsmusters und der grundbücherlichen Durchführung des Vertrages beauftragen wir Herrn Notar/ Rechtsanwalt: Name Anschrift Telefon Wir nehmen zur Kenntnis, dass alle von uns getroffenen Veranlassungen bzw. Vorbereitungsmaßnahmen (Schätzungen, techn. Maßnahmen, Vermessungen, etc.) bei Nichtzustandekommen der Transaktion ausschließlich zu unseren Lasten gehen und werden bei Nichtzustandekommen der Transaktion keinerlei Forderungen gegenüber der ASFINAG geltend machen. Datum und Unterschrift