Zu einer effizienten und für die Klienten sinnvolle Zusammenarbeit zählen folgende Aspekte:



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Ersteller Ansprechpartner Abschlussbericht H.S.I. Hamburger Schuldnerund Insolvenzberatung Deichhausweg 2 21073 Hamburg Petra Russmann E-Mail: russmann@jugendhilfe.de Telefon: 040/413608-10 Fax 040/413608-29 Modellprojektantrag im Rahmen des Art. 6-Projektes "Beschäftigung in der Wachsenden Stadt - neue Chancen für Benachteiligte" Projektbezeichnung: Modellprojekt Schuldner- und Insolvenzberatung nach SGB II Empfänger: Johann Daniel Lawaetz-Stiftung, Neumühlen 16-20, 22763 Hamburg Berichtszeitraum: 15. April 2005 bis 31.10. 2005 I. Kurzbeschreibung des Projektes In dem Modellprojekt wurde die Zusammenarbeit zwischen der Hamburger Arbeitsgemeinschaft (ARGE) und Schulderberatung in einem Zeitraum von 6 1/2 Monaten erprobt. Hauptziel des Modellprojektes war es, eine Kooperationsstruktur mit der ARGE aufzubauen und innerhalb der Projektdauer die Zusammenarbeit zu definieren, das Konzept in einem räumlich und zeitlich begrenzten Rahmen zu erproben und die Erfahrungen auszuwerten. Dabei sollten durch die Vernetzung der Modellprojekte des DRK und der H.S.I. bereits innerhalb der Projektdauer Erfahrungen für ein hamburgweites Handlungskonzept erarbeitet werden. Zu einer effizienten und für die Klienten sinnvolle Zusammenarbeit zählen folgende Aspekte: - Definition des Zugangs zur Schuldnerberatung für die Klienten der ARGE nach SGB II (ergänzend zum freien Zugang nach SGB XII) - Definition und Erprobung der Feststellung des Hilfebedarfs durch eine Basisberatung seitens der Schuldnerberatung - Sensibilisierung und Information der MitarbeiterInnen der ARGE über Ursachen und Wirkungszusammenhängen von Verschuldung - Entwicklung einer Checkliste zu Verschuldungs-Kriterien und ersten Handlungsempfehlungen für die MitarbeiterInnen der ARGE - Klärung und Erprobung der Arbeitsabläufe zwischen ARGE und Beratungsstelle im Hinblick auf schnelle Zugangssteuerung und Hilfebedarf Das Projekt ist in drei aufeinander folgende Phasen aufgeteilt: Sondierung, Erprobung und Auswertung. Das Modellprojekt wurde in Kooperation mit der Beratungsstelle des Deutschen Roten Kreuzes, Landesverband Hamburg, durchgeführt. Mit dieser Kooperation sollte die Bandbreite an sozialräumlichen Besonderheiten der Freien und Hansestadt Hamburg berücksichtigt werden, um ein möglichst passgenaues Handlungskonzept für ganz Hamburg zu erarbeiten. Darüber hinaus sollten die bundesweiten Erfahrungen in den Bereichen Schuldner- und Insolvenzberatung sowie SGB II und XII seitens des DRK und die

Modellprojekterfahrungen im Bereich der Arbeit mit Langzeitarbeitslosen (Projekt Pluspunkt ) von der H.S.I. in die Arbeit eingebracht. II. Umsetzung Das Projekt startete planmäßig im April mit der Sondierungsphase. Vom 20. Juni bis 30. September fand die Erprobungsphase statt. Erprobt wurde eine spezielle Beratungsleistung für den ARGE Standort Harburg: die Schuldenanalyse. Das nachfolgende Schaubild 1 verdeutlicht den gesamten Ablauf dieser Beratungsleistung: Von der Feststellung des Vermittlungshemmnisses Ver- und Überschuldung seitens der ARGE, über die eigentliche Beratungsleistung der Schuldnerberatung Schuldenanalyse bis zur Überführung der Leistungsberechtigten in die Komplettberatung durch die Schuldnerberatung, abhängig vom individuell bestehenden Beratungsbedarf. Schaubild 1: Ablauf der Beratungsleistung während des Modellprojektes: 1. ARGE stellt Ver- oder Überschuldung fest durch Erweiterung des Anmeldebogens durch die Checkliste durch Befragung im persönlichen Gespräch Auf Wunsch des Kunden 2. ARGE nimmt mit Beratungsstelle Kontakt auf ARGE nimmt zeitgleich telefonischen Kontakt mit Schuldnerberatung auf: 040/413608-18 Mo. Fr. von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr (außer Dienstags und eingeschränkt in der Urlaubszeit ) und vereinbart für Kunden einen Beratungstermin in der Beratungsstelle. 3. ARGE übergibt Schuldnerberatungsmappe an Kunden Beratungsmappe enthält den fixierten Termin sowie Unterlagen zur Vorbereitung des Beratungstermins 4. KUNDE kommt zum vereinbarten Termin in die Beratungsstelle Beratungsstelle bescheinigt die Inanspruchnahme des Termins 5. SCHULDNERBERATUNG führt die Schuldenanalyse durch U.a. Krisenintervention, Hilfe zur Selbsthilfe, existenzsichernde Maßnahmen, Übersicht über Schuldensituation und Planung des möglichen weiteren Vorgehens. Ergebnisse am Ende der Beratung können sein: a. Krisenintervention abgeschlossen b. Schuldensituation wird selbst behoben c. Keine weiterführende Beratung notwendig d. Regelinsolvenz, Beratung nicht möglich, Weiterleitung an andere Beratungssträger oder Insolvenzgericht e. Weiterführende Schuldner-/Insolvenzberatung ist notwendig Statistische Sondererfassung der Fälle durch die Beratungsstelle. 6. SCHULDNERBERATUNG führt ggf. die Komplettberatung einschließlich der Vorbereitung für das Insolvenzverfahren durch.

Beratungszeitraum Start: 20. Juni 2005 Ende: 30. September 2005 Terminvereinbarung Ansprechpartnerin: Frau Russmann Montag bis Freitag 9.00 16.00 Uhr außer Dienstags und eingeschränkte Telefonzeiten während der Urlaubszeiten vom 10.07.2005 bis 08.08.2005 Rufnummer: 040-413608 - 18 Schuldenanalyse Beratungstermine: variabel Ansprechpartner: Frau Russmann Beratungsort: H.S.I. Beratungsstelle Dokumentation Statistische Erhebung der Fälle Version 0.3 Der Inhalt der Beratung (Anamnese, Problembeschreibung, Zielfindung) umfasst je nach Bedarf folgende Themen: Information über die Arbeitsweise in der Schuldnerberatung Erfassung der persönlichen Daten, der familiären und beruflichen Situation Überprüfung der Notwendigkeit existenzsichernder Maßnahmen Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhaltes Beratung und Hilfestellung bei Kontopfändungen, Lohnabtretung und Aufrechnung Hilfen bei drohendem Verlust der Wohnung und bei vergleichbaren Notlagen Verhinderung von Ersatzfreiheitsstrafen Erhalt des Girokontos und Hilfe bei der Einrichtung eines Girokontos Budgetberatung (Einnahmen und Ausgaben) Klärung des Selbsthilfepotenzials des Schuldners/der Schuldnerin Beschreibung des Beratungszieles Nennung der nächsten möglichen Schritte: Schuldnerberatung oder InsO. Verbindliche Aufnahme auf Warteliste, Nennung des möglichen Zeitraums für Termin zur Komplettberatung, Prognose über den gesamten Verfahrenszeitraum ggf. Absprachen zur Zusammenarbeit mit der ARGE Die Beratungsstelle trat bei der Beratungsleistung Schuldenanalyse Basisberatung i.d.r. nicht nach außen auf. Vielmehr werden dem Ratsuchenden entsprechende Informationen zum weiteren Vorgehen gegeben sowie geeignete Musterbriefe.

Die Anzahl der zu beratenden Klienten von der ARGE war limitiert. Ein Beratungsschein wurde erstellt und der ARGE zusammen mit einer Informationsmappe der Schuldnerberatungsstelle zur Verfügung gestellt (Siehe Anlage 2). Der Beratungsschein dokumentiert zum einen das Erscheinen zum Beratungstermin sowie das Ende und das Ergebnis der Beratung. III. Erreichte Meilensteine Leitidee der Zusammenarbeit war, die Arbeitslosengeld-II-Empfänger als gemeinsame Kunden zu verstehen und die Motivationsförderung dieser Zielgruppe in den Mittelpunkt zu stellen. Dabei leistet die Schuldner- und Insolvenzberatung einen wesentlichen Beitrag durch die Überwindung des akuten und dauerhaften Vermittlungshemmnisses. Der Stand der Umsetzung, der unter Punkt II dargestellt wurde, leitet sich aus den nachstehenden Meilensteinen ab, die erreicht wurden. Diese Meilensteine sind im Modellprojektantrag als Phasen definiert. 1. Sondierungsphase Der Workshop am 14. und 15. April 2005 in Bad Honneff mit dem Thema Zusammenarbeit Schuldnerberatung Jobcenter ermöglichte den intensiven fachlichen Austausch mit Schuldnerberatern aus dem gesamten Bundesgebiet. Weiterführende Erkenntnisse ergaben sich aus den praktischen Erfahrungen, die die Mitarbeiter des Kölner Modell s einbringen konnten. Auf der Jahresfachtagung der BAG-SB Ende April 2005, wurde die Zusammenarbeit zwischen den Schuldnerberatungsstellen und der Jobcentren ebenfalls thematisiert. Wichtige Erkenntnis war, dass keine vergleichbaren Modellprojekte zwischen Schuldnerberatungsstellen und ARGEN bekannt sind. Vielmehr führen die Beratungsstellen zurzeit langwierige Verhandlungen mit den jeweiligen ARGEN über die Finanzierung der Schuldnerberatung nach SGB II. Besonders effizient gestaltet sich die Zusammenarbeit mit dem Partner DRK. Hier konnten in zahlreichen persönlichen Terminen die Grundpfeiler für eine praxisnahe Beratungsleistung für die ARGE Harburg und Eimsbüttel erarbeitet werden. Neben dem fachlichen Austausch wurden folgende Unterlagen gemeinsam entwickelt, die z.t. auf die individuellen Bedürfnisse des Trägers sowie der jeweiligen ARGE-Standorte abheben: Erstellung einer Checkliste für die ARGE Mitarbeiter Erstellung eines Beratungsscheins für die Beratungsleistung innerhalb des Modellprojektes Erstellung einer Mustermappe für die Ratsuchenden Erstellung von Musterbriefen für die Ratsuchenden Erstellung eines einheitlichen Erhebungsbogen für die Beratungsleistung, der eine Auswertung zum Modellende ermöglicht Darüber hinaus wurden die Beratungsinhalte und die Zugangswege für die ARGE Kunden festgelegt. Seit Anfang Mai 2005 haben Gespräche mit dem Leiter des ARGE-Standortes Hamburg- Harburg stattgefunden. In diesen Gesprächen wurden das Modellprojekt und die Zielsetzungen erläutert, diskutiert und das Konzept vorgestellt. Ferner dienten sie dem allgemeinen Kennenlernen und fachlichen Austausch.

Mitte Juni 2005 erfolgte eine Informationsveranstaltung für die Mitarbeiter der ARGE. Bei diesem Treffen stellte sich die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle den ARGE MitarbeiterInnen vor. Es wurden Inhalte, Arbeitsweisen und Aufbau der Beratungsstelle den MitarbeiterInnen der ARGE erläutert. Ein Schwerpunkt dieser Informationsveranstaltung lag auf dem Erkennen von Überschuldung bei ARGE-Kunden, die ein Vermittlungshemmnis darstellen und auf der konkreten Zusammenarbeit zwischen den ARGE-MitarbeiterInnen und der H.S.I. (Siehe Schaubild 1) 2. Erprobungsphase Das erste Modul Beratungsleistung wurde vom 20. Juni bis zum 30.September für den ARGE Standort Harburg angeboten. Für Kunden der ARGE wurden von Seiten der Beratungsstelle durchschnittlich 8 Termine pro Woche mit flexiblen Uhrzeiten freigehalten. Die telefonische Ansprechpartnerin hatte Zugriff auf diese Termine und konnte diese entsprechend der Anfrage des ARGE Mitarbeiters individuell belegen. Zudem wurden in der ARGE entsprechende Plakate ausgehängt, die auf dieses zusätzliche Beratungsangebot der Schuldnerberatung aufmerksam machten, so dass die Kunden die Möglichkeit hatten, sich bei ihrem ARGE Berater über dieses Angebot zu informieren. Sehr positiv wurde von den ARGE-MitarbeiterInnen die Erreichbarkeit der Beratungsstelle über eine nur für sie eingerichtete Telefonnummer bewertet. Die Zusammenarbeit zwischen dem Leiter des ARGE-Standortes Hambur-Harburg als auch den MitarbeiterInnen und der H.S.I. gestaltete sich sehr positiv. Die telefonische Anmeldung über die ARGE-MitarbeiterInnen im Beisein des Kunden hatte eine hohe Verbindlichkeit. Von 36 ARGE-Kunden, die auf diesem Wege angemeldet wurden, erschienen nur 2 Kunden nicht zum Beratungsgespräch. 4 Kunden, die nicht direkt angemeldet werden konnten, haben sich nicht gemeldet. Die Inhalte der Basisberatung sind im Einzelnen Punkt II zu entnehmen. Die Beratung der Kunden dauerte mit Vor- und Nachbereitungszeit ca. 1 ½ bis 2 Stunden. Bis auf einen ARGE-Kunden gaben alle an, dass sie freiwillig diese Beratung nutzen. Zum Teil hatten sie über die Plakataktion ihren ARGE Berater auf dieses Angebot angesprochen, zum anderen waren sie selbst motiviert gewesen, sich bei einer Schuldnerberatung anzumelden. Wichtig war allen die Vertraulichkeit der Beratungsgespräche. Hauptursache der Verschuldung war in den meisten Fällen die Arbeitslosigkeit. Am häufigsten stellte sich als akutes Vermittlungshemmnis Kontolosigkeit dar. Bei ca. 66% der ARGE Kunden ergab die Basisberatung dass eine längfristige Schuldnerund Insolvenzberatung angezeigt war, um die Verschuldung und damit das Vermittlungshemmnis zu beheben. 3. Auswertungsphase

Hierzu zählte zum einen die Auswertung der Protokollbögen. Diese wurden standardisiert bei jedem Beratungsfall, der stattgefunden hat, bei H.S.I. und DRK erhoben. Es wurden insgesamt 55 Fälle dokumentiert (36 aus Harburg und 19 aus Eimsbüttel). Die Auswertung erfolgte gemeinsam mit dem Kooperationspartner H.S.I. Die Anlage 3 stellt somit das Gesamtergebnis beider Projekte dar. Es ist festzustellen, dass die sozialen Strukturen der Bezirke, in denen die am Projekt beteiligten ARGE-Standorte liegen, zwar unterschiedlich sind. Dieses hat sich innerhalb des Modellprojektes und des Beratungsverlaufes aber nicht widergespiegelt. IV. Bewertung des Modellprojektes 1.1 Zusammenarbeit mit der ARGE Harburg Die Zusammenarbeit mit dem Standortleiter der ARGE Harburg und mit den ARGE MitarbeiterInnen gestaltete sich von Beginn an als sehr positiv und konstruktiv. Das Beratungsangebot wurde im Rahmen der Möglichkeiten von vielen ARGE MitarbeiterInnen genutzt und als gut bewertet. Grundsätzlich ist festzustellen, dass Dank des Modellprojektes Erfahrungen ausgetauscht, Vorurteile abgebaut und weitergehende Kooperationen entwickelt wurden. Der Erfolg der weiterführenden Zusammenarbeit hängt, so zeigen es die Erfahrung und Erwartungen innerhalb des Projektes, sehr stark davon ab, wie schnell kurzfristige Terminangebote seitens der Beratungsstelle gemacht werden können und welche Kapazitäten die Schuldnerberatung für eine Komplettberatung hat. Darüber hinaus werden die vielfältigen persönlichen Kontakte, die sich zwischen den MitarbeiterInnen ergeben haben, für die zukünftige Arbeit positiv auswirken. 1.2 Erkennen des Vermittlungshemmnisses Festzustellen ist, dass seitens der ARGE-Mitarbeiter weitere Schulungen zum Thema Verund Überschuldung sinnvoll und notwendig sind. Eine Checkliste und die Kurzinformation zum Thema Wie erkennt man Überschuldung reicht auf Dauer nicht aus, um im Verlauf der Vermittlungsgespräche auf Ver- und Überschuldung ausreichend aufmerksam zu werden. Darüber hinaus können Fehleinschätzungen über einzuleitende Maßnahmen reduziert werden und die Betreuungsqualität verbessert werden (zum Beispiel im Umgang mit der Problematik ehemals Selbständiger). 1.3 Datenschutz Seitens der Beratungsstelle ist der gewählte Weg mit dem Beratungsschein und der Dokumentation des Beratungsergebnisses und der geplanten Dauer einer möglichen Komplettberatung ein gangbarer Weg, um der ARGE notwendige Informationen über den Status der Überwindung des Vermittlungshemmnisses zu geben. 1.4 Beratungsleistung Die Ratsuchenden haben das zusätzliche Angebot von einer unabhängigen Stelle sehr gut angenommen. Dabei war es vielen Ratsuchenden im Laufe des Gespräches wichtig, dass trotz der Kooperation mit der ARGE alle Informationen vertraulich behandelt werden. Die Dokumentation des Beratungsergebnisses auf dem Beratungsschein wurde akzeptiert. Die in Anlage 1 wiedergegebenen Ergebnisse verdeutlichen, dass diese Form der Beratung für rund 33 Prozent der Ratsuchenden außerordentlich hilfreich war, um ein

Vermittlungshemmnis nach 16 SGB II abzubauen. Der überwiegende Teil der Ratsuchenden benötigte aber eine darüber hinausgehende umfassende und längerfristige Beratung. 1.5 Organisation Der gewählte organisatorische Ablauf (siehe Schaublid 1) war sehr effizient und sinnvoll. Wurde vom ARGE-Mitarbeiter das Vermittlungshemmnis identifiziert, konnte dieser im Beisein des Ratsuchenden sofort einen verbindlichen Termin mit der Beratungsstelle vereinbaren. Allerdings ist verursacht ein solches Vorgehen bei der Beratungsstelle einen erhöhten Personal- und Verwaltungsaufwand, weil Termine und Beratungskapazität gesondert vorgehalten werden müssen und es zudem in ca. 10 % der Fälle zu keiner Beratung gekommen ist, weil Ratsuchende zu vereinbarten Termine nicht erschienen sind und dieser nicht abgesagt wurde. Die daraus resultierenden Mehrkosten werden von den derzeit für die Schuldner- und Insolvenzberatung nach 11 SGB XII gewährten Fallpauschalen nicht gedeckt. Auch der Ort der Beratung innerhalb der Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle wurde von den Ratsuchenden uneingeschränkt positiv wahrgenommen und die Anreise stellte kein Problem dar. 1.6 Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Modellprojektes Anpassung der Logistik, so dass neben der normalen Beratungsleistung für Ratsuchende, die im herkömmlichen Verfahren in die Beratungsstelle gekommen sind, genügend Beratungskapazitäten für die ARGE Kunden,, bereitzustellen. Die erste Woche der Erprobungsphase konnte von den ARGE Mitarbeitern kaum genutzt werden, da der Zeitraum zwischen der Informationsveranstaltung und dem Beginn der Erprobungsphase zu kurz war. Das die Beratungsstelle aus internen Gründen Dienstags nicht zu erreichen ist stellt sich als weiteres Problem dar, da an diesem Tag viele Kundenberatungsgespräche in der ARGE statt finden. Bemängelt wurde von den ARGE MitarbeiterInnen das die H.S.I. im Rahmen dieses Modellprojektes kein spezielles Angebot für den Personenkreis der unter 25 Jährigen vorsieht. Aufgrund des kurzen Projektzeitraums und der Tatsache, dass das Modellprojekt in die Hamburger Schulferien fiel, konnten einige Details nicht im Modellprojekt erarbeitet, sondern vielmehr aufgedeckt werden. 1.7 Kooperation mit dem DRK Die Entscheidung im Projektantrag, eine enge Zusammenarbeit mit dem Modellprojekt des DRK anzustreben, war überaus lohnend. In allen Fragen der Organisation, hinsichtlich der Gestaltung von Beratungsinhalten und bei der Durchführung des Projektes konnten dank kurzfristiger Abstimmungen unkomplizierte und schnelle Lösungen gefunden werden. Diese Kooperation soll nach Ende des Modellprojektes fortgeführt und intensiviert werden.

1.8 Austausch der Hamburger ESF Projekte Die 3 Hamburger Modellprojekte der Träger, DRK - Landesverband Hamburg, H.S.I. Hamburger Schuldner- und Insolvenzberatung und Diakonisches Werk Hamburg, sind im Rahmen des ESF-Art. 6 Projektes in vielen Punkten zu vergleichbaren Abschlussergebnissen gekommen. Bemerkenswert ist ein Resultat, wonach die Basisberatung in 34% aller Fälle erfolgreich war, während in 66% der Fälle eine darüber hinausgehende Langzeitberatung erfolgen muss. 1.9 Schlussbemerkung Die Basisberatung unterstützt den Abbau von sozialer Benachteiligung, indem die Vermittlung von Erwerbslosen in Arbeit durch eine schnelle und gezielte Aufklärung von Verschuldungsproblemen verbessert wird. In 34% der ausgewerteten Fälle war die Basisberatung ausreichend. In 66% der Fälle war das Ergebnis eine längerfristige Beratung, damit das Vermittlungshemmnis auf Dauer gelöst werden kann. Die Problematik Überschuldung muss in der ARGE aktiv erfasst werden. Daher sind Schulungen der ARGE MitarbeiterInnen sinnvoll, um das Problem der Verschuldung zuerkennen. Voraussetzung für eine erfolgreiche Kooperation ist die Schaffung kurzfristiger Terminangebote in der Schuldnerberatung. Dabei muss der freie Zugang nach SGB XII zur Schuldner- und Insolvenzberatung auch weiterhin für alle Ratsuchenden mit geringem Einkommen gewährleistet sein