Christoph Tometten, LL.M. (Köln / Paris I) Migrationsrecht im Parlament im Rahmen der Vorlesung Einführung in das europäische und deutsche Asylsystem Humboldt-Universität zu Berlin 19. Dezember 2017
I. Einleitung II. Überblick über die migrationspolitische Gesetzgebung in der 18. Wahlperiode (2014-2017) 1. Gesetzgebung vor Sommer 2015 2. Die Ereignisse von Sommer 2015 3. Gesetzgebung seit Sommer 2015 III. Weitere Aktivitäten des Parlaments 1. Ausübung der Kontrollfunktion 2. Beteiligung an der Gesetzgebung auf EU-Ebene IV. Bewertung und Ausblick
II. Überblick über die migrationspolitische Gesetzgebung in der 18. Wahlperiode (2014-2017)
II. 1. Gesetzgebung vor Sommer 2015 Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer v. 31.10.2014 Rechtsstellungsverbesserungsgesetz v. 23.12.2014 sowie Zweite Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung v. 6.11.2014 Zweites Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes v. 13.11.2014 Gesetz zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften v. 2.12.2014 Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Sozialgerichtsgesetzes v. 10.12.2014 Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung v. 27.7.2015
Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer v. 31.10.2014 Bestimmung von Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Serbien zu sicheren Herkunftsstaaten Arbeitsmarktzugang für Schutzsuchende nach drei Monaten
Rechtsstellungsverbesserungsgesetz v. 23.12.2014 sowie Zweite Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung v. 6.11.2014 Grundsätzliche Beschränkung des Sachleistungsprinzips auf Erstaufnahmeeinrichtungen Beschränkung der Residenzpflicht Abschaffung der Vorrangprüfung nach Voraufenthalt von 15 Monaten
Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung v. 27.7.2015 Stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung Neue Einreiseverbote für bestimmte abgelehnte Asylbewerber Detaillierte Regelung der Abschiebungshaft Schaffung eines Ausreisegewahrsams Reform des Ausweisungsrechts
II.2. Die Ereignisse von Sommer 2015 Jürgen Bast und Christoph Möllers, Dem Freistaat zum Gefallen: über Udo Di Fabios Gutachten zur staatsrechtlichen Beurteilung der Flüchtlingskrise, Verfassungsblog 16.1.2016 (und zahlreiche weitere Beiträge zum Thema auf dem Verfassungsblog) Was geschah wirklich? ZEIT / ZEIT ONLINE 22.8.2016
II.3. Gesetzgebung seit Sommer 2015 Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher v. 28.10.2015 Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz v. 20.10.2015 Asylpaket I Datenaustauschverbesserungsgesetz v. 2.2.2016 Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren v. 11.3.2016 Asylpaket II Gesetz zur erleichterten Ausweisung straffälliger Ausländer und Ausschluss der Fluchtlingsanerkennung bei straffälligen Asylbewerbern v. 1.3.2016 Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten vom 6.4.2016
Integrationsgesetz v. 31.7.2016 Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes v. 17.10.2016 Gesetz zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II und in der Sozialhilfe nach SGB XII v. 22.12.2016 Gesetz und Verordnung zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der EU zur Arbeitsmigration v. 12.5.2017 Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen v. 17.7.2017 Gesetz zur Änderung gebührenrechtlicher Regelungen im Aufenthaltsrecht v. 13.7.2017 Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht v. 20.7.2017
Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz v. 20.10.2015 Asylpaket I Bestimmung von Albanien, Kosovo und Montenegro zu sicheren Herkunftsstaaten Erstmalige Verknüpfung der Einschränkung von sozialen und wirtschaftlichen Rechten mit der Herkunft aus sicheren Herkunftsstaaten - Unbegrenzter Verbleib in Erstaufnahmeeinrichtungen - Sachleistungsprinzip - Residenzpflicht - Arbeitsverbot - Ausschluss von Integrationsleistungen Privilegierter Arbeitsmarktzugang für Menschen aus dem Westbalkan Verbesserungen beim Zugang zu den Integrationskursen
Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren v. 11.3.2016 Asylpaket 2 Beschleunigte Verfahren in besonderen Aufnahmeeinrichtungen Einstellung von Asylverfahren infolge des Nichtbetreibens oder des mehrfachen Verstoßes gegen die Residenzpflicht Beschränkung des Abschiebungsverbots bei Krankheit Befristete Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten
Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten vom 6.4.2016
Ausbildungsduldung Integrationsgesetz v. 31.7.2016 Befristete Öffnung der Ausbildungsförderung nach SGB III für Schutzsuchende mit guter Bleibeperspektive Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (Arbeitsgelegenheiten) Befristung der Geltung von Verpflichtungserklärungen auf fünf Jahre, aber unabhängig vom Status der Betroffenen Erschwerung der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis an anerkannte Flüchtlinge Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge
Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht v. 20.7.2017 Verpflichtung von Asylsuchenden zur Aushändigung von Datenträgern, inkl. Mobiltelefonen Verpflichtung zum Verbleib in Erstaufnahmeeinrichtungen bis zu 24 Monate Verpflichtung des Jugendamtes zur Asylantragstellung für unbegleitete Minderjährige Abschiebungen ohne vorherige Ankündigung bei Personen, die Ausreisehindernisse selbst zu vertreten haben Residenzpflicht für Personen, die Ausreisehindernisse selbst zu vertreten haben Abschiebungshaft und elektronische Fußfesseln für "Gefährder" Verlängerung des Ausreisegewahrsams
III. Weitere Aktivitäten des Parlaments 1. Ausübung der Kontrollfunktion 2. Beteiligung an der Gesetzgebung auf EU-Ebene
IV. Bewertung und Ausblick
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!