Sinkende MwSt-Sätze per 01.01.2018 SORECO AG Ringstrasse 7 8603 Schwerzenbach http://www.soreco.ch SORECO AG, Oktober 2017
Neue MWST-Sätz per 01. Januar 2018... 3 MWST-Satz - Steuerungsmöglichkeiten in der Xpert.Line... 3 Neuer MWST-Satz auf MWST-Code mit Gültig ab / Gültig bis Datum... 4 Anpassung MWST-Code und deren Bezeichnungen... 4 Empfehlung: Interne Abklärung mit den Warentwirtschaftssystem-Verantwortlichen... 5 Rechnungserhalt 2017 Leistungserbringen 2018 / Übergangs-MWST-Code... 5 Rechnungserhalt 2017 Leistungserbringen im 2017/2018 sowie umgekehrt... 6 Gemäss Publikation der ESTV: Rechnungsstellung und Steuerausweis auf Kaufbelegen oder Rechnungen / Berichtigung von ausgewiesener Steuer... 6 Seite: 2
Neue MWST-Sätze per 01. Januar 2018 Anlässlich der Volksabstimmung vom 24. September 2017 wurden der Bundesbeschluss vom 17. März 2017 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer und das Bundesgesetz vom 17. März 2017 über die Reform der Altersvorsorge 2020 abgelehnt. Dadurch werden die MWST-Sätze per 1. Januar 2018 angepasst. Volk und Stände haben aber in der Volksabstimmung vom 9. Februar 2014 zugestimmt, dass alle drei MWST-Sätze per 1. Januar 2018 zugunsten der Finanzierung des Ausbaus der Bahninfrastruktur (FABI) um 0,1 Prozentpunkte erhöht werden. In der nachfolgenden Tabelle sind die vorstehenden Ausführungen zusammengefasst: Normalsatz Sondersatz Beherbergungsleistungen Reduzierter Satz Aktuelle Steuersätze 8.0% 3.8% 2.5% - Per 31.12.2017 Auslaufende IV-Zusatzfinanzierung -0.4% -0.2% -0.1% + Ab 01.01.2018 bis 31.12.2030 Steuererhöhung FABI +0.1% +0.1% +0.1% = Stand per 01.01.2018 ohne Reform Altersvorsorge 2020 =7.7% =3.7% =2.5% MWST-Satz - Steuerungsmöglichkeiten in der Xpert.Line In der Xpert.Line besteht die Möglichkeit, dass jeder MWST-Code respektive MWST-Satz mit einem von-/ bis-gültigkeitsdatum definiert werden kann. Dadurch kann eine MWST-Code verschiedene MWST- Sätze aufführen. Die effektive MWST-Satzsteuerung ist von der unter Xpert.Finance, Basis, Stammdaten, Ritter Parameter, MWST-Satzsteuerung hinterlegten Parametrisierung abhängig. Beispiel: Die MWST-Satzsteuerung ist mit Buchungs-Datum definiert Anhand des Buchungs-Datums wird der jeweilige MWST-Satz verwendet. Die MWST-Satzsteuerung ist mit Lieferdatum definiert Anhand des Lieferdatums wird der jeweilige MWST-Satz verwendet das Buchungs-Datum wird ignoriert. Nachfolgend ein Beispiel, wie sich ein MWST-Code mit neuem MWST-Satz und Gültig ab Datum präsentieren kann. Seite: 3
Neuer MWST-Satz auf MWST-Code mit Gültig ab / Gültig bis Datum Da (wie oben erwähnt) die MWST-Satzsteuerung unterschiedlich definiert werden kann, beschränken wir unser Beispiel auf die Einstellung MWST-Satzsteuerung gemäss Buchungs-Datum. Wir empfehlen, auf den bestehenden MWST-Coden einen neuen MWST-Satz mit Gültig ab 01.01.2018 zu hinterlegen. Belege mit Buchungs-Datum ab 01.01.2018 werden automatisch mit dem neuen und Belege mit Buchungs-Datum bis 31.12.2017 mit dem alten MWST-Satz gebucht. Da kein neuer MWST-Code und Satz eröffnet wurde, müssen die allfällig auf den Konten, Debitoren und/oder Kreditoren, Kostenstellen, Excel-Upload s, Xpert.Billing Rechnungsvorlagen usw. hinterlegen MWST-Code, nicht angepasst werden. Anpassung MWST-Code und deren Bezeichnungen Sehr oft werden die MWST-Code mit einem sprechenden Code erfasst Beispiel VST80 für Vorsteuer MWST Material, Waren, Dienstleistungen. Auf dem Konto wird entsprechend der MWST-Code VST80 angezeigt Das Feld MWST-Code ist offen (änderbar), sodass der VST80-Code beispielsweise auf VST77 angepasst werden kann: Seite: 4
Auf den Konto wird automatisch der angepasste MWST-Code angezeigt, ohne dass eine manuelle Änderung durchgeführt werden muss: Empfehlung: Interne Abklärung mit den ERP (Warentwirtschaftssystem) Verantwortlichen In Bezug auf die Bewegungs- und/oder Partnerschnittstelle empfehlen wir, frühzeitig die internen Abklärungen durchzuführen. Werden in Ihrem Warenwirtschafts-System die gleichen Möglichkeiten geboten oder müssen allfällig doch neue MWST-Code eröffnet werden? Falls neue MWST-Code eröffnet werden müssen, überprüfen Sie bitte, ob die vorhergehenden aktuellen MWST-Code allfällig auf den Debitoren und/oder Kreditoren, Konten, Kostenstellen, Excel-Upload s, Xpert.Billing Rechnungsvorlagen usw. hinterlegt sind. Allfällig können auch unterschiedliche MWST-Code eingesetzt werden - Beispiel: MWST-Code für Warenwirtschaftsbelege und MWST-Code für Xpert.Finance Buchungen. Mit der MWST-Formular Möglichkeiten in der Xpert.Cross Applicationen, entfällt die manuelle Zusammenführungen der beiden MWST-Code. Rechnungserhalt 2017 Leistungserbringen 2018 / Übergangs- MWST-Code Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass bereits heute (2017) - für eine Leistungserbringen - die im nächsten Jahr erfolgt (2018) - die neuen MWST-Sätze angewendet werden müssen. Gemäss der ESTV gilt das Prinzip der Leistungserbringung. Das bedeutet, der zu verwendete MWST-Satz ist abhängig vom Datum der Leistungserbringung siehe auch Publikation der ESTV MWST Info 19 Steuersatzänderung per 01. Januar 2018. Beispiel: Sie erhalten im Jahr 2017 Rechnungen für das Jahr 2018, welche den neuen MWST-Satz ausweisen. Im umgekehrten Fall erhalten Sie im 1. Quartal 2018 Rechnungen für Leistungserbringungen aus dem Jahr 2017 - welche noch den vorhergehenden MWST-Satz ausweisen. Da die Buchungsperiode und/oder das Geschäftsjahr bereits abgeschlossen sind, empfehlen wir, einen Übergangs-MWST-Code zu erfassen. Dieser MWST-Code und Satz kann sich wie folgt darstellen: Seite: 5
Rechnungserhalt 2017 Leistungserbringen im 2017/2018 sowie umgekehrt Rechnungen mit jahresübergreifenden Leitungserbringungen müssen aufgeteilt/gesplittet werden. Das bedeutet, Positionen/Beträge welche die Leistungerbringungen für das Jahr 2017 ausweisen, muss der bis Ende 2017 gültige MWST-Satz verwendet werden. Positionen/Beträge die als Leistungserbringung das Jahr 2018 ausweisen, muss der ab 01.01.2018 gültige MWST-Satz verwendet werden. Gemäss Publikation der ESTV: Rechnungsstellung und Steuerausweis auf Kaufbelegen oder Rechnungen / Berichtigung von ausgewiesener Steuer Quelle: www.estv.admin.ch / Publikationen: Es ist unbedingt darauf zu achten, auf Kaufbelegen oder Rechnungen für Leistungen ab dem 1. Januar 2018 die Mehrwertsteuer mit den neuen Steuersätzen auszuweisen. Werden die bisherigen Steuersätze ausgewiesen, sind diese gegenüber der ESTV abzurechnen (Art. 27 Abs. 2 MWSTG wonach die Steuer auch dann geschuldet ist, wenn sie zu hoch oder zu Unrecht ausgewiesen ist) auch wenn die Leistungserbringung nach dem 31. Dezember 2017 erfolgt. Eine nachträgliche Berichtigung der Steuer von den bisherigen auf die neuen Steuersätze kann nur erfolgen, wenn eine Korrektur der Rechnung nach Artikel 27 Absatz 2 Buchstabe a MWSTG erfolgt oder der Leistungserbringer glaubhaft machen kann, dass dem Bund durch die zu Unrecht höher fakturierte Mehrwertsteuer kein Steuerausfall entstanden ist (Art. 27 Abs. 2 Bst. b MWSTG). Seite: 6