SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 015 Unfallversicherung (UV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt): Beilage(n): 60 Minuten 13 Keine Maximale Punktzahl: 60 Erzielte : Note: Hinweise: Schreiben Sie Ihre auf das Deckblatt und jede Seite. Prüfen Sie den Aufgabensatz auf seine Vollständigkeit. Schreiben Sie Ihre Antworten ausschliesslich auf die Vorderseiten der Antwort-/Lösungsblätter. Stichworte sind zugelassen (auf Ausnahmen wird hingewiesen). Der blosse Hinweis auf einen Gesetzes- oder Verordnungsartikel genügt nicht (ausser, es wird ausdrücklich erlaubt). Verwenden Sie bei Bedarf für Ihre Lösungen ein Zusatzblatt. Es sind ausschliesslich die offiziellen Zusatzblätter erlaubt. Die Zusatzblätter werden Ihnen bei Bedarf durch die Prüfungsaufsicht abgegeben. Sie erhalten die Zusatzblätter nach Prüfungsbeginn durch Handzeichen. Die Prüfungsaufgaben können in beliebiger Reihenfolge gelöst werden. Teillösungen ergeben ebenfalls. Das maximum wird bei jeder Aufgabe angegeben. Die Experten/innen Unterschriften Datum Experte/in1 Experte/in
Aufgabe 1: Zuständigkeit 3.5 Die Stadt Zürich verfügt über diverse Tätigkeitsgebiete. Bestimmen Sie anhand der unten aufgeführten Angaben, welcher Versicherer für welchen Tätigkeitsbereich zuständig ist. 3.5 Tätigkeitsbereich Finanzdepartement Tiefbau- und Entsorgungsdepartement Sozialdepartement Schul- und Sportdepartement Departement der industriellen Betriebe Polizeidepartement Hochbaudepartement Suva anderer Versicherer Seite
Aufgabe : Versicherte Personen 3.5 Benno Studer hilft gelegentlich am Wochenende seinem Freund, Hans Pfister, bei dessen Hausrenovation. Hans Pfister bezahlt ihm für diese Tätigkeit CHF 30.-- pro Stunde..1 Muss Hans Pfister seinen Freund für diese Tätigkeit gemäss UVG gegen die Folgen von Unfällen versichern? Allenfalls bei welchem Versicherer? Begründen Sie Ihre Antwort, und nennen Sie die massgebende(n) Rechtsgrundlage(n). 3.5 Seite 3
Aufgabe 3: Versicherte Personen 5 Elsa Marthaler will per 01.01.016 als selbstständige Architektin tätig werden. 3.1 Wo befindet sich die rechtliche Grundlage mit der sozialversicherungsrechtlichen Definition Selbstständigerwerbende? 0.5 3. Welche Voraussetzungen (mindestens zwei) muss Elsa Marthaler erfüllen, um als Selbstständigerwerbende anerkannt zu werden? 3.3 Unter welchem Titel kann sich Elsa Marthaler im UVG versichern? 0.5 3.4 Nennen Sie mindestens zwei Abweichungen im Vergleich zur obligatorischen Unfallversicherung für Arbeitnehmer. Seite 4
Aufgabe 4: Örtlicher Geltungsbereich 7 Heinrich Deutscher wohnt in Basel. Er ist bei der Hausverwaltung Lamit mit Sitz in Lörrach/Deutschland als Hauswart zu 5% angestellt, bei der Immobilienverwaltung Polie mit Sitz in Lyon/Frankreich als Immobilienverkäufer zu 30% und bei der Investment AG mit Sitz in Basel als Sachbearbeiter zu 40%. 4.1 In welchem Land muss die Unfallversicherung abgeschlossen werden? Begründen Sie Ihre Antwort. 3 4. Die Hausverwaltung Lamit in Lörrach/Deutschland und die Immobilienverwaltung Polie in Lyon/Frankreich werden von der Investment AG, Basel, gekauft. Was ändert sich bezüglich der Unfallversicherung von Heinrich Deutscher? Begründen Sie Ihre Antwort. 4.3 Heinrich Deutscher verlegt seinen Wohnsitz nach Lyon/Frankreich. Wo ist er nun unfallversichert? Begründen Sie Ihre Antwort. Seite 5
Aufgabe 5: Prämienpflichtiger Verdienst 4 Handelt es sich bei den nachfolgend aufgezählten Lohnarten um prämienpflichtigen Verdienst gemäss UVG? 4 Lohnart Ja Nein Honorar mitarbeitender Verwaltungsrat Beiträge an Fahrkosten für Arbeitsweg Erwerbsersatz bei Militärdienst Taggelder der UVG-Zusatzversicherung Reisekosten für notwendige Auslagen zur Arbeitserledigung Anerkennungsprämie für Verbesserungsvorschlag Kinderzulagen Entschädigung für Schmutzarbeit Seite 6
Aufgabe 6: BU/NBU, Unfallereignis 6 Sofia Meier reist für Ihren Arbeitgeber mit dem Flugzeug für vier Tage nach Berlin und nimmt an einem Kongress teil. Am zweiten Abend stolpert sie um 19.30 Uhr im Hotelzimmer und verletzt sich am Fuss. 6.1 Handelt es sich hier um einen Berufs- oder einen Nichtberufsunfall? Begründen Sie Ihre Antwort. Nennen Sie auch die massgebende(n) Rechtsgrundlage(n). 3.5 6. Nennen Sie mindestens 4 Elemente des Unfallbegriffs. 1 6.3 Müssen alle Elemente des Unfallbegriffs erfüllt sein, damit ein Unfallereignis rechtsgenüglich vorliegt? 0.5 6.4 Warum liegt im Falle von Sofia Meier ein Unfallereignis vor? 1 Seite 7
Aufgabe 7: Nichteignungsverfügung 10 Peter Müller arbeitete seit 03.0.014 als Bäcker in der Dorfbäckerei Steiner. Kurz nach Anstellung trat ein wiederkehrender Reizhusten auf. Am 0.03.015 füllte er Mehl in die Teigmaschine. Dabei kam es plötzlich zu akuter Atemnot. Der am 04.03.015 aufgesuchte Arzt diagnostizierte ein leichtes Asthma, ausgelöst durch die berufliche Tätigkeit. Nach weiteren medizinischen Abklärungen erhält Peter Müller von der Suva die Nichteignungsverfügung. 7.1 Wann gilt bei Peter Müller die Berufskrankheit als ausgebrochen? Begründen Sie Ihre Antwort. 3 7. Welche Geldleistungen und für welche Dauer stehen Peter Müller als Folge der Nichteignungsverfügung zu? 7.3 Sind an das Erbringen dieser Geldleistungen Bedingungen geknüpft? Allenfalls welche? Nennen Sie auch die massgebende(n) Rechtsgrundlage(n). 3 7.4 Hat Peter Müller neben den Geldleistungen Anspruch auf weitere Leistungen, welche im direkten Zusammenhang mit der Nichteignungsverfügung stehen? Allenfalls welche? Seite 8
Aufgabe 8: Kürzung 6 8.1 Definieren Sie den Begriff Wagnis. 8. Nennen Sie mindestens zwei Beispiele von Wagnis-Handlungen. 8.3 Welche Konsequenzen hat es auf die Leistungspflicht des UVG- Versicherers, wenn eine Wagnis-Handlung vorliegt? Seite 9
Aufgabe 9: Taggeld 5 Carina Reinhard (verheiratet, ohne Kinder) ist aktuell stellenlos und hat Anspruch auf ein Taggeld der Arbeitslosenversicherung. Sie verunfallt am 3.08.015. Das Netto-ALV-Taggeld beträgt CHF 168.--. Daten der Arbeitsunfähigkeit: 100% ab 5.08.015 50% ab 01.09.015 30% ab 05.09.015 0% ab 10.09.015 Aufgrund des Unfalls war sie vom 5. bis 9.08.015 stationär im Spital. 9.1 Wie hoch ist der Taggeld-Ansatz der Unfallversicherung? Zeigen Sie den Lösungsweg auf. 1 9. Wie hoch ist Taggeldentschädigung, welche aufgrund der genannten Arbeitsunfähigkeit ausbezahlt wird? Zeigen Sie den Lösungsweg auf. 4 Seite 10
Aufgabe 10: Integritätsentschädigung 4 Konrad Meister erlitt beim Skiunfall vom 01.1.007 eine Luxation der rechten Schulter. Es kam in der Folge zu verschiedenen Re-Luxationen. Bei Abschluss des Falls wurde die Diagnose einer habituellen Schulterluxation gestellt. 10.1 Wie hoch in Prozenten muss der Integritätsschaden mindestens sein, damit eine Integritätsentschädigung ausgerichtet wird? 1 10. Wer schätzt die Höhe des Integritätsschadens? 1 10.3 Wie hoch ist der Integritätsschaden im Falle von Konrad Meister? 1 10.4 Berechnen Sie die Integritätsentschädigung. Zeigen Sie den Lösungsweg auf. 1 Seite 11
Aufgabe 11: Arbeitssicherheit Art. 8 Abs. 1 UVG fordert, dass der Arbeitgeber Massnahmen zur Verhütung von Unfällen trifft. Ein Kriterium zur Beurteilung der Massnahmen ist die Verhältnismässigkeit. 11.1 Woran orientiert sich die Verhältnismässigkeit primär? 1 Finanzielle Möglichkeiten des Betriebs Pay-Back der Sicherheitsinvestition Risiko des Arbeitsprozesses Zeitdauer des Arbeitseinsatzes 11. Welche weiteren Kriterien sind zudem gemäss UVG zu beachten? 1 Seite 1
Aufgabe 1: Aktuelles 4 Sarah Fehlmann (15.05.1996) arbeitet gelegentlich an Samstagabenden für ihre Nachbarn als Babysitter, um ihr Taschengeld während des Studiums aufzubessern. Sie erhält einen Stundenlohn von CHF 5.--. Sarah Fehlmann rutschte am 05.09.015 auf der Treppe der Familie Tobel aus, als sie Benjamin Tobel ins Bett bringen wollte. Sie musste sich in ärztliche Behandlung begeben. 1.1 Weshalb muss die Familie Tobel keine obligatorische Unfallversicherung für Sarah Fehlmann abschliessen? 1. Welche Versicherung kommt im konkreten Fall für die Behandlungskosten von Sarah Fehlmann auf? 1 1.3 Welche Konsequenzen hat der Unfall für die Familie Tobel aus der Sicht des UVG-Versicherers? 1 Seite 13