Internetauftritte barrierefrei gestalten- Die Barrierefreie-Informationstechnik- Verordnung BITV 2.0 BAR-Seminar Frankfurt/Main 12. Juni 2012 Praktische Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention: Barrierefreiheit in Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Fahrplan Einführung (BMAS & UN-Behindertenrechtskonvention) Rückblick / Evaluierung & Überarbeitung der BITV Ressortabstimmung & EU-Notifizierung des Entwurfs der BITV 2.0: Grundlagen, Notwendigkeit und Ablauf Vorstellung der BITV 2.0 (Inhalte & Strukturierung) Ausblick: Umsetzung der BITV 2.0 durch die Bundesbehörden
Ausgangssituation 11 BGG und BITV 1.0 konkretisieren seit 2002 die Anforderungen an Internet-/ Intranetauftritte und grafische Programmoberflächen spätestens seit 1.1.2006 für alle Bundesbehörden verbindlich Grundlage für privatrechtliche Zielvereinbarungen zwischen Verbänden und Unternehmen
Evaluierung der BITV 1.0 2004/2005 Wesentliche Anregungen der Behörden und Verbände: Anpassung der BITV an den aktuellen Stand der Technik - Streichung/ Überarbeitung überholter Bedingungen - Einbeziehung der WCAG 2.0 Berücksichtigung der besonderen Belange... - gehörloser und hörbehinderter Menschen sowie - lern- und geistig behinderter Menschen Bereitstellung von Umsetzungshilfen (z. B. FAQ, praktische Leitfäden )
Überarbeitung der BITV Mai 2007: Einrichtung einer Arbeitsgruppe (bestehend aus BMAS, BVA, Experten für Barrierefreiheit) Prüfung und Umsetzung der genannten Anregungen (Einbeziehung von Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache; Berücksichtigung der WCAG 2.0)...mit zielgerichteter Beteiligung von Verbänden, weiteren Experten etc. nach Verabschiedung der WCAG 2.0 im Dezember 2008: Finalisierung des BITV 2.0-Entwurfs
Abstimmung und Inkrafttreten der BITV 2.0 ab Frühjahr 2009: Diskussion und Abstimmung des Entwurfs der BITV 2.0 innerhalb der Bundesregierung ab Anfang 2011: Notifizierung der BITV 2.0 auf Ebene der EU gemäß der EU-Richtlinie 98/34/EG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften Sommer 2011: Abschluss des Notifizierungsverfahrens 21. September 2011: Verkündung der BITV 2.0 im Bundesgesetzblatt
Die BITV 2.0 - Die Verordnung - orientiert sich strukturell an der zuvor geltenden BITV 1.0: Verordnungstext weitgehend identisch NEU: 3 Absatz 2: Bereitstellung von Informationen in: Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache In Verbindung mit Anlage 2 angepasste Übergangsfristen zur Umsetzung und Regelungen zur Überprüfung ( 4, 5 der Verordnung) gestaffelte Fristen für die Umsetzung
Die BITV 2.0 - Anlage 1 bildet die am 11.12.2008 verabschiedeten WCAG 2.0 ab behält damit Kopplung an internationale Entwicklung bei strukturell folgt Anlage 1 der WCAG 2.0, greift aber auch den bekannten Aufbau der BITV 1.0 auf: Struktur WCAG 2.0 Struktur BITV 2.0 Anlage 1 Prinzipien Richtlinien Erfolgskriterien Glossar Prinzipien Anforderungen Bedingungen Glossar
Die BITV 2.0 - Anlage 1 Priorisierung: WCAG 2.0 priorisiert nach Level A, AA und AAA BITV 2.0 priorisiert (wie BITV 1.0) nach Priorität I und II das heißt: Anforderungen und Bedingungen der Priorität I der BITV 2.0 fassen Richtlinien und Erfolgskriterien der Level A und AA der WCAG 2.0 zusammen Anforderungen und Bedingungen der Priorität II der BITV 2.0 entsprechen den Richtlinien und Erfolgskriterien des Level AAA der WCAG 2.0 Achtung: Priorität II s o l l umgesetzt werden, soweit technisch möglich (BITV 1.0: m u s s)
Die BITV 2.0 - Anlage 1 technologieunabhängig formuliert Techniques der WCAG 2.0: http://www.w3.org/translations/wcag20-de/ (für jede Anforderung einzeln über Kasten erfüllen dargestellt) technische Anleitung zu Umsetzungsmöglichkeiten; (teils nur auf englisch vorliegend) an die technische Entwicklung anpassbar, daher veränderbar Deshalb: nicht direkter Bestandteil der BITV 2.0 (Begründung zur VO verweist auf WCAG 2.0-Techniques)
Anlage 1 BITV 2.0 vs. WCAG 2.0 Problem: inhaltlich bzw. in ihrer Priorisierung richtet sich die WCAG 2.0 z. T. nach dem Realisierungsaufwand Anpassung der BITV 2.0 an die nationalen Gegebenheiten und Erfahrungen aus der Evaluation bzw. an die Bedarfe behinderter Menschen, insbesondere: Bed. 2.4.8 Standort: laut WCAG 2 = Level AAA, BITV 2 legt Prio. I fest, Prio. II hierfür wäre ein Rückschritt zur BITV 1.0 Bed. 3.1.2 Auszeichnung der Sprache von Abschnitten: WCAG 2.0 lässt hier Ausnahmen zu, BITV 2.0 nicht; Bed. 3.1.5 Sprachniveau: WCAG 2.0 stellt auf Bildungsniveau ab, BITV 2.0 verwendet klarste und einfachste Sprache
Überlegungen: Die BITV - Anlage 2 WCAG 1.0 und BITV 1.0 berücksichtigten Belange hörbehinderter und lern- bzw. geistig behinderter Menschen nicht ausreichend WCAG 2.0 enthält zwar Regelungen zu Gebärdensprache (Bed. 1.2.6 für aufgezeichnete Audio-Inhalte) aber... nur unter Priorität II (nur für Portale wie www.bund.de) verpflichtend Regelungen zu Leichter Sprache fehlen
Die BITV - Anlage 2 Deshalb: Aufnahme einer Verpflichtung zur Bereitstellung zusätzlicher Informationen in Gebärdensprache und in Leichter Sprache (allgemeine Infos zur Behörde, angebotenen Services usw.) Grundlage: 3 Absatz 2 BITV 2.0, Anlage 2 Anlage 2: - regelt Mindestanforderungen für diese Informationen - in Zusammenarbeit mit Experten und Verbänden entwickelt - so konzipiert, dass Erstellung in Eigenregie möglich ist bzw. auf Basis der Anforderungen günstig vergeben werden kann - einmalig zu erstellen, nur selten zu aktualisieren
Anlage 2 mögliche Lösungen neben der Vergabe eines professionellen Auftrags Leichte Sprache Texte können von den Internet-/ Fachverantwortlichen entsprechend der Vorgaben der Anlage 2 selbst erstellt werden Umsetzung wird durch Hilfen, Schulungen und Workshops unterstützt Gebärdensprache Beauftragung von Gebärdendolmetschern zur Darstellung der Informationen Aufzeichnung der Darstellungen und Upload Umsetzungshilfen werden bereitgestellt
BITV 1.0 vs. BITV 2.0 - Was gilt wann? Bestehende Angebote, die nicht neu gestaltet oder wesentlich verändert werden Es gilt BITV 1.0 bis spätestens 22.09.2012 Es gilt 3 Abs. 1 i. V. m. Anl. 1 BITV 2.0 ab 23.09.2012 Angebote, die neu gestaltet oder wesentlich verändert werden Angebote, die bis 22.03.2012 neu gestaltet/ verändert werden Es gilt BITV 1.0 bis spätestens 22.09.2012 Angebote, die ab 23.03.2012 neu gestaltet/ verändert werden Es gilt 3 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 BITV 2.0 ab Veröffentlichung Zusätzlich gilt 3 Abs. 2 i. V. m. Anlage 2 BITV 2.0 für alle Internetauftritte spätestens ab 23. März 2014
Umsetzung der BITV 2.0 Information Begleitende Maßnahmen
Umsetzung - Information Informationsveranstaltungen für Bundesbehörden am 29.11.2011 und 06.12.2011 (Bonn/ Berlin) wegen großem Interesse: Folgeveranstaltungen in 2012 geplant Informationsaustausche mit den Bundesländern, den Internet-Verantwortlichen der Ressorts und dem Rat der IT-Beauftragten der Bundesregierung weitere Erfahrungsaustausche (nach Bedarf) Folgeveranstaltungen zu unterschiedlichen Detailthemen
Umsetzung Begleitende Maßnahmen Webguide für Verwaltungen Leitfaden Leichte Sprache und verständliches Schreiben Best-Practice-Sammlung BITV 2.0 Kontaktlisten mit professionellen Übersetzungsdiensten (Leichte Sprache und Dienstleister für DGS-Videos) sowie Listen mit Gebärdendolmetschern Überarbeitung der Musterausschreibung für DGS-Videos Überarbeitung und Ausbau des Schulungsangebots und Durchführung von Schulungen und Beratungen (BVA, Projektpartner, BMAS)
Hilfreiche Webseiten: Digital informiert im Job integriert (Di-Ji Projekt): www.di-ji.de Barrierefrei informieren und kommunizieren (BIK-Projekt): www.bik-online.info Barrieren finden Nutzbarkeit sichern (Ba-Nu-Projekt): www.banu.bund.de Einfach-Teilhaben.de Webportal des BMAS: www.einfach-teilhaben.de
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kai Morten Bundesministerium für Arbeit und Soziales Referat Va1 Gleichstellung behinderter Menschen, Grundsatzfragen und internationale Regelungen der Behindertenpolitik Va1@bmas.bund.de kai.morten@bmas.bund.de www.einfach-teilhaben.de