Baugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Eingang in der Gemarkung: Fuhlsbüttel

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Freie und Hansestadt Hamburg B ez irksamt Hamburg - Nord Bezirksamt Hamburg-Nord, Postfach 20 17 44, D - 20243 Hamburg Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt Fachamt Bauprüfung Kümmellstraße 6 20249 Hamburg Telefon 040-4 28 04-68 07 Telefax 040-4 28 04-67 10 E-Mail wbz@hamburg-nord.hamburg.de Ansprechpartner: Zimmer Telefon 040-4 28 04 - Telefax GZ.: N/WBZ/04269/2014 Hamburg, den 20. August 2015 Verfahren Baugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Eingang 25.11.2014 Grundstück Belegenheit Baublock 431-077 Flurstück 02440 in der Gemarkung: Fuhlsbüttel Neubau für die Grundschule Ratsmühlendamm GENEHMIGUNG Nach 72 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) in der geltenden Fassung wird unbeschadet der Rechte Dritter die Genehmigung erteilt, das oben beschriebene Vorhaben auszuführen. Dieser Bescheid gilt nach 58 Absatz 2 HBauO auch für und gegen die Rechtsnachfolgerin oder den Rechtsnachfolger. Die bauordnungsrechtliche Genehmigung erlischt nach 73 Absatz 1 HBauO, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Ausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist. Öffnungszeiten des Foyers: Mo, Di 8:00-15:00 Do 8:00-18:00 Fr 8:00-12:00 Beratungstermine nach Vereinbarung Öffentliche Verkehrsmittel: Kellinghusenstraße U1, U3 Tarpenbekstraße Bus 22, 39 Julius-Reincke-Stieg Bus 20, 25

Sie kann auf schriftlichen Antrag nach 73 Absatz 3 HBauO jeweils um bis zu einem Jahr verlängert werden. Dieser Bescheid schließt ein: 1. Änderung nach 18 Abs. 2 HWG der bestehenden Erlaubnis nach 18 Abs. 1 HWG für die, an der südöstlichen Grundstücksgrenze (ca. 13 m südwestlich der nördlichen Grundstücksgrenze) vorhandene Überfahrt zum Fuhlsbütteler Damm entsprechend der dieser Änderung beigefügten Anlage zur geänderten Erlaubnis nach 18 Abs. 1 HWG. Es handelt sich um die Feuerwehrzufahrt zum Schulgrundstück. Es ist die ausschließliche Nutzung als Feuerwehrzufahrt vorgesehen. Einer ständigen Nutzung zum Befahren und Verlassen des Schulgrundstückes wird nicht zugestimmt. Nebenbestimmung Die Erlaubnis ist an die Gültigkeit des Bescheides gebunden. Die Überfahrt ist auf Kosten des Antragstellers umzubauen. Des Weiteren ist im Bereich der Zufahrt auf Privatgrund das Schild "Feuerwehrzufahrt" gem. DIN 4066- D1-210x594 aufzustellen. 2. Änderung nach 18 Abs. 2 HWG der bestehenden Erlaubnis nach 18 Abs. 1 HWG für die, an der südöstlichen Grundstücksgrenze (ca. 20 m nordöstlich der südwestlichen Grundstücksgrenze) vorhandene Überfahrt zum Fuhlsbütteler Damm entsprechend der dieser Änderung beigefügten Anlage zur geänderten Erlaubnis nach 18 Abs. 1 HWG. Es handelt sich um die Zufahrt zum Schulgelände für Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t. Es wird die Zufahrt zur Stellplatzanlage gewährleistet. Des Weiteren erfolgt die Anlieferung der Schulküche über diese Gehwegüberfahrt. Nebenbestimmung Die Erlaubnis ist an die Gültigkeit des Bescheides gebunden. Die Überfahrt ist auf Kosten des Antragstellers umzubauen. N/WBZ/04269/2014 Seite 2 von 9

3. Genehmigung nach 8 des Denkmalschutzgesetzes in der geltenden Fassung für die Veränderungen an der Umgebung des Denkmals. Bei dem Ensemble Ratsmühlendamm 39 (Schulgebäude und Turnhalle) handelt es sich gemäß 4 DSchG (Denkmalschutzgesetz vom 05. April 2013 (HmbGVBl S. 142)) um ein geschütztes Denkmalensemble. Gemäß 8, 9, 10, 11 DSchG sind Veränderungen genehmigungspflichtig. Grundsätzlich ist ein Denkmal im Bestand zu erhalten; d.h. dass die Grundstruktur erhalten bleibt, dass von den noch vorhandenen originalen Materialien möglichst viel zu erhalten ist und Schäden werk-, material- und formgerecht repariert werden müssen. Im Einzelfall kann eine fachgerechte Dokumentation erforderlich werden. Nebenbestimmung Es sind Detailabstimmungen zur Fassade und Bemusterungen vor Ort erforderlich. Es ist ein passender Klinker für die Fassade zu wählen, der sowohl Bezüge zum Altbau als auch dem denkmalgeschützten Schumachergebäude sucht und sich ins Gesamtensemble einfügt. Auch die Fensterfarbe muss sich einfügen und bemustert werden. Da neue Fahrradbügel im Eingangsbereich entstehen, sollten diejenigen direkt vor dem denkmalgeschützten Schumachergebäude entfallen. Notfalls sollten an der neuen Stelle mehr Fahrradstellplätze angeordnet werden, um die Situation beim Denkmal zu verbessern. Dachaufbauten sind ausgeschlossen. Folgende Genehmigungen wurden bereits im Rahmen der Teilbaugenehmigung N/WBZ/04269/2014 vom 24.02.2015: 4. Ausnahmegenehmigung nach 4 der Verordnung zum Schutz des Baumbestandes und der Hecken in der Freien und Hansestadt Hamburg (Baumschutzverordnung) in der geltenden Fassung für das Fällen von 5 Birken (Baum Nr. 1, 2, 3, 6 und 7) einer Eiche (Baum Nr. 4) und eines Ahorn (Baum Nr. 5) - gemäß Baumfällantrag vom 17.11.2014 5. Ausnahmegenehmigung nach 4 der Verordnung zum Schutz des Baumbestandes und der Hecken in der Freien und Hansestadt Hamburg (Baumschutzverordnung) in der geltenden Fassung für das Roden von ca. 4 m Hecke, Crataegus monogyna, Höhe ca. 1,60 m, Breite ca. 0,80 m. Nebenbestimmung Ausführungsfrist: vom 1. Oktober bis 28. Februar innerhalb der Gültigkeit der Baugenehmigung N/WBZ/04269/2014 Seite 3 von 9

Planungsrechtliche Grundlagen Bebauungsplan Fuhlsbüttel 16 mit den Festsetzungen: für den Gemeinbedarf Schule Baunutzungsverordnung vom 26.11.1968 Bebauungsplan Fuhlsbüttel 9 mit den Festsetzungen: Gemeinbedarf Schule Baunutzungsverordnung vom 26.06.1962 Ausführungsgrundlagen Bestandteil des Bescheides - die Vorlagen Nummer 28 / 28 Dachaufsicht 28 / 31 Lageplan 28 / 32 Lageplan - Flächen der Feuerwehr 28 / 40 Brandschutzkonzept 28 / 41 Grundriss EG 28 / 42 Grundriss 1.OG inkl. Zwischengeschoss Technik 28 / 43 Schnitte 28 / 44 Ansichten - die in Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 1 vom 31.07.2015 benannten Vorlagen Sie sind im Rahmen des gesetzlich geregelten Prüfungsumfanges verbindlich. Die Grüneintragungen in den Vorlagen sind zu beachten. Erteilte Abweichungen von öffentlich-rechtlichen Vorschriften 6. Folgende bauordnungsrechtliche Abweichungen werden nach 69 HBauO zugelassen 6.1. das Führen von Rettungswegen über Kompartments abweichend von der Forderung nach einem notwendigen Flur gem. 34 Abs. 1 HBauO. Bei der vorliegenden Planung sollen im Obergeschoss 2 Kompartments mit den Maßen 194 m² und 200 m² sowie 1 Kompartment mit 108 m² im Erdgeschoss hergestellt werden. Um das Ziel umsetzen zu können, für Hamburger Schulen offene Unterrichtsbereiche zu schaffen und die Flächen zwischen den Unterrichtsräumen besser nutzen zu können, ist gem. BPD 6/2011 die Bildung von Kompartments möglich. Die Bedingung über zwei unabhängige Rettungswege ins Freie oder zu notwendigen Treppenräumen zu verfügen werden bei der vorliegenden Planung erfüllt. Einer der beiden Rettungswege darf dabei über ein anderes Kompartment führen. N/WBZ/04269/2014 Seite 4 von 9

6.2. für den Verzicht auf die Errichtung einer Brandwand nach 40 m nach 28 Abs. 2 Nr. 2 HBauO. Nach dem BPD 6/2011 sind innere Brandwände zur Unterteilung ausgedehnter Gebäude abweichend von 28 Abs. 2 Nr. 2 HBauO nach 60 m zulässig, wenn die Größe des Brandabschnittes nicht mehr als 1.600 m² beträgt. Bei der vorliegenden Planung handelt es sich gemäß Brandschutzgutachten um eine Brandabschnittsfläche von 955 m² mit brandschutztechnisch unterteilter Nutzungsbereiche (Kompartments) und entspricht somit den Brandschutzanforderungen. Aufschiebende Bedingung 7. Von der Genehmigung darf erst Gebrauch gemacht werden, wenn 7.1. bis Baubeginn ein überarbeiteter Freiflächen- und Bepflanzungsplan, der Angaben zu Standorten, Arten, Stückzahl und Qualitäten der geplanten Bepflanzung enthält, eingereicht wurde. 7.2. durch den Antragsteller ein Baustelleneinrichtungsplan (mit Angaben zum Baugrubenverbau) zur Prüfung und Freigabe vorgelegt wurde. Der Plan hat geeignete Schutzmaßnahmen für die Bestandsbäume zu beinhalten. Diese Nebenbestimmungen verlängern nicht die Geltungsdauer der Genehmigung nach 73 Absatz 1 HBauO. Genehmigungseinschränkungen (aufschiebende Bedingung) 8. Mit den entsprechenden Bauarbeiten darf erst begonnen werden, wenn über folgende Prüfgegenstände ein Ergänzungsbescheid erteilt worden ist: 8.1. Prüfung der abwasserrechtlichen Belange Hierfür sind die erforderlichen Bauvorlagen gemäß 18 Abs. 2 der Bauvorlagenverordnung in der geltenden Fassung (BauVorlVO) zur Prüfung nachzureichen. 8.2. Starkstromanlage Hierfür sind die erforderlichen Bauvorlagen gemäß 15 der Bauvorlageverordnung in der geltenden Fassung (BauVorlVO) zur Prüfung nachzureichen. Diese Einschränkungen verlängern nicht die Geltungsdauer der Genehmigung nach 73 Absatz 1 HBauO. N/WBZ/04269/2014 Seite 5 von 9

Baustelleneinrichtung 9. Die Prüfung der Baustelleneinrichtung/-überfahrt, soweit sie den öffentlichen Grund betrifft, ist nicht Bestandteil dieser Genehmigung. Die dafür erforderlichen Erlaubnisse / Genehmigungen sind gesondert zu beantragen. Zuständige Dienststelle für die Durchführung der Belange des Tiefbaus: Kundenzentrum des Zentrum Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt (WBZ) Bezirksamt Hamburg-Nord Kümmellstraße 6 20249 Hamburg Die aktuellen Öffnungszeiten und mitzubringenden Unterlagen sind beim Telefonischen HamburgService unter der Rufnummer 42828-0 zu erfragen. Hinweis: Zuständige Dienststelle für die Durchführung der Belange des öffentlichen Raumes - Stadtgrün: Fachamt Management des öffentlichen Raumes Stadtgrün Kümmellstraße 6 20249 Hamburg Tel.: 42804-6052 Nicht betroffen davon ist die Genehmigung der Baustelleneinrichtung auf Privatgrund. Diese obliegt weiterhin dem Fachamt Bauprüfung. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der im Briefkopf bezeichneten Dienststelle einlegen ( 70 VwGO). Der Bescheid umfasst auch die Unterschrift N/WBZ/04269/2014 Seite 6 von 9

Gebühr Über die Gebühr ergeht ein gesonderter Bescheid. Weitere Anlagen Formblatt - Mitteilung über die Innutzungnahme Anlage - Statistikangaben zur Umsetzung des HmbTG N/WBZ/04269/2014 Seite 7 von 9

Anlage zum Bescheid N/WBZ/04269/2014 Seite 8 von 9

Anlage STATISTIKANGABEN ZUR UMSETZUNG DES HmbTG Dieser Bescheid wird im Transparenzportal Hamburg veröffentlicht ( 3 Abs. 1 Nr. 13 HmbTG). Vor der Veröffentlichung werden persönliche Daten aus dem Dokument entfernt. Für das Transparenzportal wird der Bescheid um folgende Angaben ergänzt: Art der Baumaßnahme: Errichtung Art der beantragten Anlage: Gebäude, Gebäudeklasse 3 Art des Gebäudes nach künftiger Nutzung: Nichtwohngebäude Zahl der Vollgeschosse: 2 Vollgeschosse N/WBZ/04269/2014 Seite 9 von 9