2. Organisation 2.1 Erfassung des Fortbildungsbedarfs und Aufstellung des Fortbildungsplans 2.2 Anmeldeverfahren

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Transkript:

Verantwortung: Herr Schmitt, StD (Fortbildungsbeauftragter) 1. Grundsätze und Ziele 1.1 Rechtliche Vorgaben 1.2 Bezug zum Schulprogramm 1.3 Ziele, Struktur und Inhalte 2. Organisation 2.1 Erfassung des Fortbildungsbedarfs und Aufstellung des Fortbildungsplans 2.2 Anmeldeverfahren 3. Fortbildungsbudget 4. Evaluation 5. Dokumentation 6. Entwicklungsziele 7. Anhang: Formblätter 1. Grundsätze und Ziele 1.1 Rechtliche Vorgaben Nach 57 Abs. 3 des Schulgesetzes sowie 7 ADO sind Lehrerinnen und Lehrer verpflichtet sich fortzubilden. Zur Ausgestaltung dieser Forderung dient der RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 27.4.2004. Der Erlass beschreibt Formen, Strukturen und Inhalte von Fortbildung, stellt den Schulen ein Fortbildungsbudget zur Verfügung und fordert ein im Rahmen des Schulprogramms, das hiermit für das Hans-Sachs-Berufskolleg festgelegt wird und auf der Lehrerkonferenz vom 1.7.2009 vorgestellt wurde. 1.2 Bezug zum Schulprogramm Nach dem RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein- Westfalen vom 16.9.2005 zur Schulprogrammarbeit enthält ein Schulprogramm neben der Schuldarstellung eine Planung der Schulentwicklung als Grundbestandteil. Zur Schulentwicklung gehört u.a. die Fortbildungsplanung. Unterricht und Erziehungsarbeit sowie das Prinzip der Förderung aller Schülerinnen und Schüler sind dabei besonders zu berücksichtigen. Als Teil des Schulprogramms ist das mit diesem zusammen in der Lehrerkonferenz am 4.3.2010 und der Schulkonferenz am 11.3.2010 beschlossen worden. Stand: April 2010 Seite 1

1.3 Ziele, Struktur und Inhalte Lehrerfortbildung ist ein Teil der Personalentwicklung und ein Instrument zur Sicherung bzw. Steigerung der Qualitätsstandards. Ziel von Lehrerfortbildung ist es, Lehrerinnen und Lehrer in ihrem Bemühen zu unterstützen, ihren Unterricht und ihr sonstiges schulisches Handeln zu verbessern, um dadurch höhere Lernerfolge bei den Schülerinnen und Schülern zu erzielen. Das Augenmerk der Verantwortlichen muss dabei darauf gerichtet sein, das gesamte Kollegium mit auf den Weg zu nehmen. Auf einen Weg, der am Hans-Sachs-Berufskolleg mehrspurig begangen wird: An einem gewerblich-technischen Berufskolleg ist die berufsspezifische Anpassungsfortbildung an den technischen und technologischen Fortschritt sowie an den Wandel in der Berufspädagogik (z.b. Lernfeldkonzept) für die Lehrerinnen und Lehrer unverzichtbar. Deshalb bilden solche Fortbildungen besonders in den Berufsfeldern mit hohem Innovationspotential an unserer Schule einen Schwerpunkt. Durch die Zunahme der berufsvorbereitenden und der vollzeitschulischen Ausbildung sowie der Klassen mit Schülern ohne Berufsausbildung ist die Lehrerschaft am Berufskolleg zunehmend stärker in pädagogischer und erzieherischer Hinsicht gefordert. Für Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und zur Gewaltprävention, um nur zwei Beispiele zu nennen, bedarf es speziell ausgebildeter Lehrkräfte. Eine Gruppe von Lehrerinnen und Lehrern hat in den letzten Jahren durch mehrere Fortbildungen in diesem Bereich Kompetenzen aufgebaut und baut sie in Zukunft weiter aus. Darüber hinaus sind Fortbildungen für besondere Funktionen beispielsweise im Schulrecht sowie für Beratungs-, Lehrerrats- und Leitungsaufgaben nötig. In Anbindung an bzw. in Hinblick auf solche Funktionen werden Lehrkräfte am Hans- Sachs-Berufskolleg gezielt weitergebildet. 2. Organisation 2.1 Erfassung des Fortbildungsbedarfs und Aufstellung des Fortbildungsplans Im Hinblick auf die Personal- und Qualitätsentwicklung der Schule muss die Schulleitung Einfluss auf die Lehrerfortbildung nehmen. Sie gibt Impulse und initiiert Veranstaltungen. Die Lehrerinnen und Lehrer werden bezüglich ihrer Fortbildung beraten und gefördert. Um den spezifischen Fortbildungsbedürfnissen der Lehrerinnen und Lehrer in den verschiedenen Berufen und Bildungsgängen gerecht werden zu können, ist darüber hinaus die Diskussion des Fortbildungsbedarfs und die anschließende Formulierung von Fortbildungswünschen in den Abteilungen bzw. Bildungsgängen nötig. Die Abteilungsleiter/innen bzw. Bildungsgangleiter/-innen reichen bis zum 31. Mai eines Jahres den für das jeweils kommende Schuljahr ermittelten Fortbildungsbedarf so konkret wie möglich (Thema, Veranstalter, Ort, Datum, Zeit, Teilnehmer, Kosten) beim Fortbildungsbeauftragten ein. Dieser prüft die gewünschten Fortbildungen der verschiedenen Abteilungen auf inhaltliche Doppelungen, zeitliche Überschneidungen sowie bezüglich des Kostenrahmens. Auf der Basis dieser Daten wird der Fortbildungsplan für das kommende Schuljahr aufgestellt. Einzelne individuelle Fortbildungswünsche sowie spontan angebotene Fortbildungsveranstaltungen (z.b. von Firmen und Verbänden) können nach Rücksprache mit dem Fortbildungsbeauftragten nachträglich in den Fortbildungsplan aufgenommen werden. Stand: April 2010 Seite 2

2.2 Anmeldeverfahren Die Teilnahme an Fortbildungen wie auch die Durchführung schulinterner Fortbildungsmaßnahmen bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Genehmigung der Schulleitung auf dem hausinternen Formblatt Antrag auf Genehmigung eines Dienstganges/Unterrichtsganges. Dabei wird nach folgenden Gesichtspunkten entschieden: Anzahl der beantragten Fortbildungen der Lehrkraft im Laufe des Jahres Dringlichkeit der Qualifizierung der Lehrkraft Bedeutung des Inhalts der Fortbildung für die Schule, für den Bildungsgang bzw. für das Fach Beachtung der zu erwartenden Unterrichts- und Vertretungssituation. Danach meldet sich der/die Teilnehmer/-in zur gewünschten Fortbildung an: Bei amtlicher Fortbildung erfolgt die Anmeldung online oder mit dem entsprechenden Formblatt auf dem Dienstweg. Bei einer Zusage erhält die Lehrerin/der Lehrer in der Regel eine schriftliche Abordnung mit Dienstreisegenehmigung auf dem Dienstweg. Bei Fortbildung fremder Träger meldet sich die Lehrerin/der Lehrer direkt beim Träger der Maßnahme an. In diesem Fall ist zusätzlich ein Antrag auf Genehmigung von Sonderurlaub für Veranstaltungen gemäß 4 SurlVO insbesondere der nichtamtlichen Lehrerfortbildung mit dem entsprechenden Formular bei der Schulleitung zu stellen. Der Schulleiter entscheidet über den Antrag, der nachrichtlich an die Bezirksregierung geleitet wird. 3. Fortbildungsbudget Seit 2004 steht den Berufskollegs ein jährliches Fortbildungsbudget zur Verfügung, welches zweckgebunden ist und für folgende Kosten schulinterner und externer Fortbildungsveranstaltungen verwandt werden kann: Schulinterne Fortbildungen Honorare und Fahrtkosten für externe Referenten/-innen Reisekosten der Moderatoren/-innen der Bezirksregierung Materialkosten Schulexterne Fortbildungen Teilnahmegebühren Fahrt- und Übernachtungskosten Kosten für Fortbildungsmaterial Da nach aller Erfahrung an unserer Schule mit dem Budget nicht alle anfallenden Fortbildungskosten bestritten werden können, gilt zur Ausgabenbeschränkung folgende Entscheidungsreihenfolge für die Kostenerstattung: Zuerst muss die Finanzierung der Kosten schulfremder Referenten/-innen und Moderatoren/-innen sicher gestellt sein, sowie die des Tagungshauses, wenn eine schulinterne Fortbildung außerhalb des Schulgebäudes geplant wird. Danach wird das verbleibende Budget für externe Fortbildungen gemäß der Lehrerkonferenz vom 18.12.2008 nach folgenden Kriterien vergeben: Stand: April 2010 Seite 3

Bedeutung der Fortbildungsveranstaltung für die Schule Teilnahmegebührenerstattung hat Vorrang vor Fahrt- und Übernachtungskostenerstattung Kostenübernahme wird vorrangig den Angehörigen der niedrigeren gegenüber denen der höheren Gehaltsgruppen zugesagt Fahrt- und Übernachtungskosten werden nur im Einzel- bzw. Sonderfall erstattet Die Erstattung von Fortbildungskosten ist beim Fortbildungsbeauftragten zu beantragen (Formblatt Antrag auf Erstattung von Kosten für schulexterne Fortbildungen ). Der Antrag ist zusammen mit dem Antrag auf Genehmigung der Fortbildung zu stellen. Eine nachträglich beantragte Kostenübernahme kann nicht berücksichtigt werden. Der Fortbildungsbeauftragte verwaltet das Budget auf dem Online-Fortbildungsbudget-Konto NRW (FBON) und bewilligt die Ausgaben in Absprache mit dem Schulleiter. Die Abrechnung und Auszahlung der Kosten erfolgt durch Frau Teschner. Für die Fortbildung der Mitglieder der Lehrerräte wird gemäß RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 6.4.2009 eine Qualifizierung mit eigenem Budget angeboten. 4. Evaluation Der personelle und finanzielle Aufwand von Lehrerfortbildung und ihre Bedeutung für die Personal- und Schulentwicklung erfordern die schulweite regelmäßige Evaluation aller Fortbildungsmaßnahmen. Sowohl Veranstaltungen mit einem guten Verhältnis von Aufwand und Nutzen als auch solche mit einem schlechten Preis-Leistungs-Verhältnis müssen bekannt sein, um vor Fehlentscheidungen bei der Auswahl und Genehmigung von Fortbildungen zu bewahren. Darüber hinaus wird die schulinterne Evaluation beim Austausch der Erfahrungen der Fortbildungsbeauftragten auf der jährlichen Tagung der Bezirksregierung und bei den Treffen der Regionalgruppen schulübergreifend wirksam. Am Hans-Sachs-Berufskolleg erhält jede Lehrkraft mit der Genehmigung der Teilnahme einen Evaluationsfragebogen, der innerhalb von vier Wochen nach Beendigung der Maßnahme ausgefüllt an den Fortbildungsbeauftragten zur Auswertung zu leiten ist. 5. Dokumentation Neben der Dokumentation des Fortbildungsbudgets in FBON wird jede der Schule angezeigte Teilnahme an einer Fortbildung im Modul Vertretungsplanung des Stundenplanprogramms Untis nach Datum, Teilnehmer, Fortbildungsbereich, Titel/Inhalt der Veranstaltung und Veranstalter dokumentiert. Dabei werden wie im Fortbildungsbedarfsplan folgende Fortbildungsbereiche unterschieden: Berufsspezifische Fachfortbildung (F) Lehrplanentwicklung (L) Lehrerfortbildung für besondere Schülerzielgruppen (S) Berufskollegspezifische Unterrichtsentwicklung (U) Sonstige berufskollegspezifische Lehrerfortbildung (So) Stand: April 2010 Seite 4

Durch Vergleich der Dokumentationen mit dem Fortbildungsbedarfsplan kann nach Ablauf des Schuljahres festgestellt werden, in welchem Maße der Fortbildungsbedarf gedeckt werden konnte und an welchen Stellen weiterer Handlungsbedarf besteht. Die Abfrage des System lässt jederzeit einen Blick über die aktuelle Fortbildungssituation zu: Welche Fortbildungsbereiche werden stark bearbeitet, in welchen besteht Nachholbedarf? Welche Abteilungen/Fachbereiche sind fortbildungsaktiv, welche weniger? Welche Lehrkraft nimmt wie häufig an welcher Fortbildung teil? Welche Mittel stehen noch zur Verfügung? Dieser Überblick ermöglicht, beratend und steuernd einzugreifen, da Übertreibungen und Schwächen offen gelegt werden. 6. Entwicklungsziele Die Bekanntmachung von Fortbildungsangeboten am schwarzen Brett ist aufgrund der Abteilungsstruktur der Schule und der Verteilung des Kollegiums auf mehrere Lehrerzimmer weder sinnvoll noch zeitgemäß. Deshalb ist beabsichtigt, dass Mitteilungen aus dem Fortbildungsbereich über die persönliche Ansprache von Lehrkräften hinausgehend im geschützten Bereich der Homepage einsehbar gemacht werden. Als inhaltlicher Fortbildungsschwerpunkt ist für das Schuljahr 2010/11 die methodischdidaktische Unterrichtsentwicklung und zwar besonders im Hinblick auf die Prüfungsaufgabenerstellung (FHR und AHR) vorgesehen. Maßnahme Evaluation Verantwortung Termin Fortbildungsmitteilungen Schmitt Jan. 2011 über die Homepage Prüfungsaufgabenerstellung Schmitt Deutsch E-Technik Englisch 7.7.2010 Herbst 2010 Jan. 2011 7. Anhang: Formblätter Anhang1: Antrag auf Genehmigung eines Dienstganges/Unterrichtsganges Anhang2: Antrag auf Erstattung von Kosten für schulexterne Fortbildungen Anhang3: Anmeldeformular zur amtlichen Lehrerfortbildung Anhang4: Antrag auf Genehmigung von Sonderurlaub (bei Fortbildung fremder Träger) Anhang5: Fortbildungsevaluation Stand: April 2010 Seite 5

Anhang 1 Stand: April 2010 Seite 6

Anhang 2 Stand: April 2010 Seite 7

Anhang 3 Stand: April 2010 Seite 8

Anhang 4 Stand: April 2010 Seite 9

Anhang 5 Stand: April 2010 Seite 10