Vom Quertierplan zur Baubewilligung - Planungswerte ES II und deren Wirkung auf das Projekt H.P. Bertschinger / Stauffer Engineering GmbH dipl. el. Ing. HTL / ETH dipl. Akustiker SGA
2015? 20130418 SGA-SSA Frühjahrstagung Seite 1
2015 gesehen aus 1989 20130418 SGA-SSA Frühjahrstagung Seite 2
Back To The Future Wir sind angekommen! ohne DeLorean und Fluxkompensator aber auch ohne schwebende und säuselnde Fahrzeuge ;-( Die LSV aus dem Jahre 1986 überspannt nun einen vergleichbaren Zeithorizont wie der Film mit Doc Brown und den McFly s. 20130418 SGA-SSA Frühjahrstagung Seite 3
Problemstellung Problemstellung im Grundsatz è Vielerorts wird mit den IGW der ES III in städtischen wie auch in ländlichen Strukturen entlang von Verkehrsachsen gelebt. è Bereits diese Anforderungen können bei Erneuerungsvorhaben zu erheblichen Schwierigkeiten in der Anordnung der Baukörper und der Wohnraumfenster führen. è Sollen Bauzonen neu erschlossen werden oder liegen Quertierpläne für bestimmte Parzellen vor, so kommen vermehrt Planungswerte ES III / IGW ES II oder gar Planungswerte der ES II zum Einsatz è Das sind bis zu 10 db strengere Anforderungen für manchmal direkt benachbarte Parzellen! è 10 db bedeuten bei Strassen (Linienquellen) eine 10-fach grössere Distanz zur Einhaltung der Anforderungen. è Dieser Platz steht in der Schweiz schlichtweg nicht zur Verfügung! 20130418 SGA-SSA Frühjahrstagung Seite 4
Realitätsfremde Zonenpläne è ES II entlang von bekannten Verkehrsachsen Problemstellung 20130418 SGA-SSA Frühjahrstagung Seite 5
Problemstellung Lärmpraxis è Abwendung der Wohnräume von den Verkehrsachsen è Lüftungsfensterregelung, kantonal unterschiedlich zur Entschärfung der gesetzlichen Vorgaben è Festverglasungen, kantonal unterschiedlich, dito è Wohnen in urbanem Raum zur weiteren Lockerung rsp. zur einheitlichen Regelung von Ausnahmen è Grundrisse müssen statt den architektonischen Anforderungen (Sonnenbahn, Aussichtssituation) häufig dem Lärmschutz unterworfen werden è Grundrissplanung muss unter frühzeitiger Berücksichtigung der Lärmeinwirkungen erfolgen è Strassenschluchten, typischerweise auch bei ländlichen Ausfallachsen, ohne eigentliches Wohnen zur Strasse hin Wollen wir das wirklich oder stehen uns hier Altlasten einer zu optimistischen Zukunftsperspektive im Wege? 20130418 SGA-SSA Frühjahrstagung Seite 6
Beispiel #1 - Abklärung für Umzonung è PW ES II falls reines Wohngebiet, PW ES III falls Mischgebiet entstehen soll 20130418 SGA-SSA Frühjahrstagung Seite 7
Beispiel #1 - Abklärung für Umzonung è PW ES II sind für frontal exponierte Fenster in einer Distanz von 140 m zur Strasse eingehalten (bei 60 km/h) è Grundstücktiefe ab Strasse beträgt lediglich 120 m è es muss ein Lärmschutzriegel hin, obwohl weiter im Dorf ganz normal gebaut und gelebt wird 20130418 SGA-SSA Frühjahrstagung Seite 8
Beispiel #2 - Quartierplan è Quertierplan fordert Einhaltung der IGW ES II entlang einer Verkehrsachse è Frontal exponierte Wohnraumfenster erfordern 63 m Abstand von der Verkehrsachse, mehr als die halbe Bebauungstiefe des neu erschlossenen Gebietes 20130418 SGA-SSA Frühjahrstagung Seite 9
Beispiel #2 - Quartierplan è Schallschutzmauer ist durch das Projekt auf ca. 1.8 m Höhe vorgesehen, 4.8 m wären nötig um alle Einheiten zu schützen 20130418 SGA-SSA Frühjahrstagung Seite 10
Beispiel #3 - Überbauungsplan è Quertierplan fordert Einhaltung der Planungswerte ES II entlang einer Verkehrsachse, strassennah sind sogar die PW ES III zugelassen (übrigens, mitten im Dorf!!). è Trotzdem wären 25 m Distanz von der Strassenachse notwendig, um die Anforderungen ES III einzuhalten, die Gebäude befinden sich jedoch in kürzerer Distanz. è Für die ES II sind es demnach rund 75 m bei einer Grundstückstiefe von ebenso 75 m è Es muss für die rückwärtigen Gebäude eine Lärmschutzverbauung durch vorgelagerte Gebäude erstellt werden. 20130418 SGA-SSA Frühjahrstagung Seite 11
Beispiel #4 - Umzonungsverfahren è Direkt neben ein bestehendes Industrieunternehmen wird im Umzonungsverfahren eine ES II platziert. 20130418 SGA-SSA Frühjahrstagung Seite 12
Wollen wir so bauen (müssen)? 20130418 SGA-SSA Frühjahrstagung Seite 13
oder so? 20130418 SGA-SSA Frühjahrstagung Seite 14
oder so? 20130418 SGA-SSA Frühjahrstagung Seite 15
Mein persönliches Fazit In Anlehnung an Kurt Friedrich Gödel (Gödelscher Unvollständigkeitssatz): Gesetze können nicht jeden vor Allem schützen, es braucht auch hier den Mut zur Lücke (oder wenigstens zu IGW ES III). In Anlehnung an den Weingärtner und die Reben: Gesetze wachsen (fast) von selber und schnüren unser Lebenskorsett immer enger, es braucht aber den weisen Gärtner, welcher zwischendurch das Messer ansetzt, damit die Frucht gedeihen kann. 20130418 SGA-SSA Frühjahrstagung Seite 16
Wo soll dieser Spielraum zurückgewonnen werden? bei Umzonungsverfahren und Quartierplänen bei Revisionen von Zonenplänen bei Revisionen von USG und LSV Dies werden die Herausforderungen an die kommenden Jahre sein, wenn wir nicht in der selbst geschaffenen Regelkomplexität ersticken wollen. 20130418 SGA-SSA Frühjahrstagung Seite 17
Abschluss / Varia Fragen oder Anregungen? 20130418 SGA-SSA Frühjahrstagung Seite 18
ENDE 20130418 SGA-SSA Frühjahrstagung Seite 19
Danke ;-) 20130418 SGA-SSA Frühjahrstagung Seite 20