Freiwilliger Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit

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Transkript:

Freiwilliger Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit Caritas Akademie Köln 8.11.2017 Dr. med. Susanne Hirsmüller M.A. MSc Palliative Care Definition FVNF = freiwilliger Verzicht auf Nahrungszufuhr und (weitestgehend) auf Flüssigkeitszufuhr eines einwilligungsfähigen Menschen mit der Absicht, den eigenen Tod herbei zu führen (auch Sterbefasten genannt). Dies ist nicht dasselbe, wie die zunehmende Inappetenz bis hin zur Unmöglichkeit der Nahrungsaufnahme im Finalstadium einer (Tumor-)Erkrankung oder die Beendigung einer künstlichen Ernährung aufgrund einer Therapiezieländerung. 1

Merkmale Unterschiedliche Dauer bis zum Tod, abhängig von Konsequenz der Flüssigkeitsabstinenz, dem Allgemeinzustand zu Beginn und von sonstigen Begleiterkrankungen (ca. 5 18 Tage) Entschluss kann einige Tage ohne bleibenden Schaden zurück genommen werden (Reversibilität) Euphorie durch Endorphinausschüttung Durstgefühl mit guter Mundpflege meist beherrschbar Verlauf Hungergefühl an Appetit gebunden verschwindet beim Fasten und bei PEG-Ernährung meist nach 3-4 Tagen Nach Einstellung der Flüssigkeitszufuhr innerhalb von wenigen Tagen Nierenversagen mit Eintrübung und schließlich (meist) Bewusstseinsverlust Tod meist durch Herzstillstand im Schlaf 2

Zahlen 62% der Hausärzte und Palliativmediziner gaben an, in den letzten 5 Jahren mindestens einen Patienten beim FVNF begleitet zu haben. 21% berichteten im diesem Zeitraum, mindestens fünf Patienten beim FVNF betreut zu haben. (Simon/ Hoekstra 2015) Symptome und Behandlung Durstgefühl zunehm. Schwäche evtl. Schmerzen Angst gute Mundpflege keine Therapie Schmerztherapie psychosoziale und pharmakologische Maßnahmen 3

Studienergebnis II 97 Fälle von FVNF in den Niederlanden Tage bis zum Tod Tödliche Erkrankung Schwere Erkrankung Keine Erkrankung 7-9 10 9 5 10-12 10 7 4 13-15 8 4 10 16-18 3 0 1 19-30 8 4 3 > 30 0 7 4 Lit.: Chabot (2014) Taking control of your death by stopping eating and drinking Patienten - Gründe Bedürfnis, die Umstände des eigenen Todes zu kontrollieren Sinn- bzw. Aussichtslosigkeit des Leidens Ineffektive Palliativmedizin/Symptomkontrolle Wunsch, zuhause zu sterben Wunsch, anderen nicht zur Last zu fallen Wissen, dass dem Arzt/den Angehörigen keine rechtlichen Konsequenzen drohen (?) Wird als natürliches Sterben wahrgenommen Lit.: Ivanovic et al. 2014 4

Angehörige Wird als natürliches Sterben wahrgenommen Können Abschied nehmen Können Begleitung und Unterstützung leisten Problem: häufig lange, belastende Zeit Der Zeitraum des Sterbenwollens kann geplant werden, nicht aber der genaue Zeitpunkt. Dem Unverfügbaren wird dadurch Raum eingeräumt, den alle Beteiligten miteinander zu durchleben haben. (Brickhardt/ Hanke, 2014) Argumentation kein Suizid (Bickhardt/ Hanke 2014) Eigene Handlungsweise, bei der über viele Tage ein Umdenken mit der Konsequenz eines Abbrechens, Verschiebens oder Verwerfens möglich ist Es liegt zwar eine bewusste Entscheidung zum Sterben vor, allerdings keine Suizidhandlung im engeren Sinn. Beim FVNF findet anders als beim Suizid keine Einwirkung von außen statt, es handelt sich um einen natürlichen Tod Das Sterben wird durchlebt, die Sterbewilligen haben keine Kontrolle über das Wie und Wie lange. Sie überlassen sich ihrem Sterben. 5

Argumentation passiver Suizid Wie der aktive Suizid ist das Sterbefasten eine Form des autonomen Gestaltens des Sterbeprozesses von eigener Hand - mit dem alleinigen Unterschied, dass die Gestaltung in diesem Fall die Form eines Unterlassens statt eines aktiven Tuns annimmt. (Birnbacher 2015) Vieles spricht dafür, den FVNF als Selbsttötung einzustufen, da es sich um ein bewusstes Herbeiführen des eigenen Todes handelt, wenn auch durch passives Unterlassen statt aktives Tun. (Jox 2015) Pflegende / Ärztinnen Handeln des Arztes / der Pflegenden Hilfe zum Suizid? Therapiebegrenzung? Sterbebegleitung? Verweigerung indizierter palliativmedizinischer Versorgung als unterlassene Hilfeleistung? 6

Pflegende / Ärztinnen Fest stehen dürfte, dass zumindest die palliativmedizinische Symptomlinderung in dem stattfindenden protrahierten Sterbeprozess nicht als Beihilfe zum Suizid zu werten ist. (Alt-Epping, Radbruch, Nauck 2016) Juristisch ist festzuhalten, dass die ärztliche Begleitung bei einem Suizid und Symptomlinderung erlaubt ist. (Jox 2015) Hat der Arzt Kenntnis von der Freiverantwortlichkeit der Entscheidung, entfällt die Garantenpflicht zur Suizidintervention. (Simon/ Hoekstra 2015) Totenschein Betrachtet man FVNF als passiven Suizid, muss nichtnatürlicher-tod auf dem Totenschein angegeben werden, was zur Folge hat, dass die Polizei informiert werden muss. ggf. Beschlagnahmung des Leichnams ggf. Probleme (Ausbezahlen von Lebensversicherung) Entscheidet sich der Arzt für die Angabe natürlichen Tod, könnte zusätzlich der Hinweis auf Nierenversagen infolge FVNF notiert werden 7

Bewertung Handeln des Patienten Ziel: Herbeiführung des eigenen Todes Form des passiven Suizids (Birnbacher 2015) Moralische Bewertung: ist abhängig von der eigenen Einstellung zum Suizid Rechtliche Bewertung Suizid(-versuch) nicht strafbar Bei freiverantwortlicher Entscheidung: keine Pflicht, aber auch kein Recht, den Patienten am FVNF zu hindern Position der DGP Freiwilliger Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit kann für einige Patienten eine mögliche Alternative sein. Auf diese Weise das Ende des eigenen Lebens herbeizuführen, dieses Vorhaben aber auch jederzeit unter- bzw. abbrechen zu können, ermöglicht diesen Patienten ein selbstbestimmtes Leben und Sterben. S. 12 Lit.: http://www.dgpalliativmedizin.de/dgp-aktuell/aerztlich-assistierter-suizid-reflexionen-der-deutschengesellschaft-fuer-palliativmedizin.html 8

Gesetzesänderung 217 StGB Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung (1) Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Als Teilnehmer bleibt straffrei, wer selbst nicht geschäftsmäßig handelt und entweder Angehöriger des in Abs. 1 genannten anderen ist oder diesem nahesteht." www.sterbefasten.de 9

Literatur Bickhardt, J.; Hanke, R. M. (2014): FVNF Eine ganz eigene Handlungsweise. Dtsch Ärztebl 2014; 111(14): A 590-2 Birnbacher, D. (2015): Ist Sterbefasten eine Form von Suizid? Ethik Med 27;4: 315-324 Chabot, B.; Walter, C. (2015): Ausweg am Lebensende: Selbstbestimmtes Sterben durch freiwilligen Verzicht auf Essen und Trinken Broschiert. 4. aktual. Auflage Zur Nieden, C. (2016): Sterbefasten. FVNF eine Fallbeschreibung. Film: Freiheit zum Tod, Sterbefasten (2013) 45 Min. Medienprojekt Wuppertal Fragen / Probleme? susanne.hirsmueller@evk-duesseldorf.de 10