Stadtamt Tulln Tulln,4. März 2015

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G e m e i n d e r a t

Stadtamt Tulln Tulln,1. Juli 2015

G E M E I N D E G I L C H I N G

Transkript:

1/I/2015 Stadtamt Tulln Tulln,4. März 2015 P R O T O K O L L über die am Dienstag, dem 3. März 2015, um 19.00 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses stattgefundene Sitzung des Gemeinderates. Tagesordnung: Siehe Beilage Anwesend: Bgm. Mag. Peter Eisenschenk 1. Vzbgm. KommR Harald Schinnerl 2. Vzbgm. Hubert Herzog 3. Vzbgm. OStR Mag. Susanne Schimek STR ÖkR Johann Mayerhofer STR Karl Mayr STR Ing. Norbert Pay STR Elfriede Pfeiffer STR Mag. Johannes Sykora STR Dr. Harald Wimmer.erscheint um 19.04 Uhr vor Tagesordnungspunkt 2) STR Ludwig Buchinger STR Liane Marecsek GR Thomas Baumgartlinger verlässt die Sitzung um 21.03 Uhr vor Tagesordnungspunkt 12) GR Johannes Boyer GR Annemarie Eißert GR Mag. Franz Hebenstreit GR Eva Koloseus GR Peter Liebhart GR Wolfgang Mayrhofer GR Ernst Pegler GR Wolfgang Polakovic GR Susanne Stöhr-Eißert GR Markus Urban GR Rudolf Doppler GR Franz Eichberger GR Sabrina Felber GR Erich Oberleitner GR Gerlinde Sieberer GR Leopold Handelberger GR Richard Schuh GR Gustav Rödl GR Mag. Johannes Scholz.verlässt die Sitzung um 20.25 Uhr vor Tagesordnungspunkt 12) Entschuldigt: GR Mag. Leo König, GR Gerhard Zimmermann, GR LAbg. Günter Kraft, GR Andrea Roiß, GR Manfred Redl Vorsitzende: Bgm. Mag. Peter Eisenschenk, Vzbgm KommR Harald Schinnerl

2/I/2015 Schriftführer: StADir. DI Dr. Viktor Geyrhofer, StADir.-Stv. Mag. Christian Resch Beglaubiger: GR Peter Liebhart, STR Dr. Harald Wimmer, STR Ludwig Buchinger, GR Gustav Rödl A) ÖFFENTLICHE SITZUNG Bgm Mag. Peter Eisenschenk eröffnet um 19.00 Uhr die öffentliche Sitzung und stellt nach Begrüßung der Anwesenden die Beschlussfähigkeit fest. Auf Antrag des Vorsitzenden werden die Punkte 6) und 24) von der Tagesordnung genommen. Bgm Mag. Peter Eisenschenk unterbricht die Sitzung um 19.02 Uhr, um den anwesenden Bürgern die Möglichkeit zu geben, an die Mitglieder des Gemeinderates Fragen zu stellen. Es werden keine Fragen gestellt. Die Sitzung wird vom Vorsitzenden um 19.03 Uhr fortgesetzt. 1) Genehmigung des letzten Sitzungsprotokolls Der Vorsitzende stellt fest, dass gegen das Protokoll vom 18. Dezember 2014 keine Einwendungen eingebracht worden sind. Das Protokoll gilt daher als genehmigt. 2) Einschau Prüfungsausschuss v. 22.12.2014 und v. 26.02.2015, 014 Die Niederschriften und die Stellungnahmen des Bürgermeisters und der Kassenverwalterin bilden einen Bestandteil des Protokolls. 3) Rechnungsabschluss 2014, 902 Der Gemeinderat beschließt mit 13 Gegenstimmen (SPÖ, TOP, Grüne), den vorliegenden Rechnungsabschluss 2014 zu genehmigen. Der Rechnungsabschluss der Stadtgemeinde Tulln weist folgendes Ergebnis aus:

3/I/2015 1. Ordentlicher Haushalt 2014 Einnahmen 42.463.126,73 Ausgaben 42.153.890,54 Ergibt einen Sollüberschuss von 309.236,19 Veranschlagt waren im ordentlichen Haushalt für 2014 41.380.100,00 2. Außerordentlicher Haushalt 2014 Einnahmen 16.075.632,94 Ausgaben 14.570.428,79 Ergibt einen Sollüberschuss von 1.505.204,15 Veranschlagt waren im außerordentl. Haushalt für 2014 15.592.300,00 3. Der Kassenbestand per 31.12.2014 beträgt 4.489.517,18 4. Das Maastrichtergebnis beträgt - 2.915.715,16 Die öffentliche Kundmachung über die Auflage des Rechnungsabschlusses 2014 erfolgte in der Zeit von 17. Februar 2015. bis 3. März 2015 durch Anschlag an der Amtstafel. Die Bilanz 2013 der Messe Tulln GmbH, die Bilanz 2013 der Tullner Liegenschaftsaufbereitungs GmbH, die Bilanz 2013 der Tullner Wohn Immobilien KG, die Bilanz 2013 der Tullner Kommunal Immobilien KG, die Bilanz 2013 der Fachhochschule Wiener Neustadt für Wirtschaft und Technik GesmbH, die Bilanz 2013 der DIE GARTEN TULLN GmbH, die Bilanz 2013 der Techno-Park Tulln GmbH und die Bilanz 2013 der TFZ Technologie- und Forschungszentrum Tulln Ges.m.b.H. liegen bei. Ebenso die Einnahmen und Ausgabenrechnung der Volkshochschule Tulln für das Jahr 2014. Zu Wort meldeten sich: GR Rödl, STR Pay, STR Buchinger, STR Dr. Wimmer 4) 1. Nachtragsvoranschlag 2015, 902 Der Gemeinderat beschließt mit 13 Gegenstimmen (SPÖ, TOP, Grüne), den vorliegenden 1. Nachtragsvoranschlag für das Haushaltsjahr 2015 im Sinne der Bestimmungen der 72 und 73 der NÖ GO 1973 zu genehmigen: Der vorliegende Entwurf des 1. Nachtragsvoranschlages für das Jahr 2015 sieht vor: Einnahmen - Ausgaben VA 2015 Änderung Gesamt-VA 2015 1. Ordentlicher Haushalt 43.088.700,00 205.400,00 43.294.100,00 2. Außerordentlicher Haushalt 10.262.700,00 1.980.700,00 12.243.400,00 3. Gesamtvoranschlag 53.351.400,00 2.186.100,00 55.537.500,00 Die öffentliche Kundmachung über den Entwurf des 1. Nachtragsvoranschlages 2015 erfolgt in der Zeit von 17. Februar 2015 bis 3. März 2015 durch Anschlag an der Amtstafel.

4/I/2015 5) Entschädigungsverordnung, 014 Der Gemeinderat beschließt mit 3 Stimmenthaltungen (Grüne), gemäß 18 NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetz 1997 folgende Verordnung über die Bezüge der Mitglieder des Gemeinderates zu beschließen: VERORDNUNG des Gemeinderates der Stadtgemeinde Tulln vom 03.03.2015 über die Bezüge der Mitglieder des Gemeinderates. Aufgrund des 18 des NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetz 1997, LGBl.0032-14, wird verordnet: 1 Die Höhe des Bezuges des Bürgermeisters ist in 15 Abs.1 NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetz 1997 gesetzlich festgesetzt. 2 Die monatliche Entschädigung des Ersten Vizebürgermeisters beträgt 46,25 % (vormals 46,84 %) des Bezuges des Bürgermeisters. 3 Den Mitgliedern des Stadtrates mit Ausnahme des Vizebürgermeisters gebührt eine monatliche Entschädigung von 27,75 % (vormals 28,1 %) des Bezuges des Bürgermeisters. 4 Den Mitgliedern des Gemeinderates gebührt eine monatliche Entschädigung in der Höhe von 6,94 % (vormals 7,03 %) des Bezuges des Bürgermeisters. 5 Den Vorsitzenden der Gemeinderatsausschüsse gebührt eine monatliche Entschädigung von 13,87 % (vormals 14,05 %) des Bezuges des Bürgermeisters. 6 Diese Verordnung tritt mit 10. März 2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisher geltende Verordnung des Gemeinderates über die Bezüge der Mitglieder des Gemeinderates und der Ortsvorsteher vom 21. Dezember 2011 außer Kraft. Auf Anfrage von GR Rödl wird festgehalten, dass die Anzahl der Stadträte ausschließlich in der konstituierenden Gemeinderatssitzung beschlossen werden kann. Zu Wort meldeten sich: Bgm Mag. Eisenschenk, STR Marecsek, GR Mag. Scholz, STR Dr. Wimmer, STR Buchinger, Vzbgm Schinnerl, GR Rödl 7) Fördervertrag Tulln Kultur 2015 2017, 3811 Der Gemeinderat beschließt mit 3 Gegenstimmen (TOP) und 3 Stimmenthaltungen (Grüne) die beiliegende Fördervereinbarung mit dem Land NÖ bezüglich der kulturellen Veranstaltungen in Tulln auf der Donaubühne (ausgenommen Großveranstaltungen), im Danubium, im Atrium und im Minoritenkloster für die Jahre 2015 bis 2017 mit einer Jahresförderung von jeweils 160.000,-. Veranstalter laut Fördervereinbarung sind die Stadtgemeinde Tulln und die E&A GesmbH.

5/I/2015 8) Donaubühnenprogramm 2015 Ergänzung, 3811 Der Gemeinderat beschließt mit 3 Gegenstimmen (TOP) folgende Änderung des in der Gemeinderatssitzung vom 18.12.2015 beschlossenen Generalunternehmervertrages der Stadtgemeinde Tulln mit der Agentur E&A in Punkt 2: Das im Vertrag vorgesehene Ausgabenlimit bei den Zahlveranstaltungen von 345.000,- wird um 51.000,- auf 396.000,- erhöht. Für den zusätzlichen Programmpunkt "Passenger" - International bekannter britischer Sänger erhöhen sich damit die laut derzeitigen Programm vorgesehenen Ausgaben von 312.000,- auf 396.000,-. Mit den prognostizierten 3.000 Besuchern würde sich das Ergebnis der Donaubühne 2015 um ca. 3.000,- verbessern. Mit diesem zusätzlichen Programmpunkt kommt es zu einer Werbekooperation mit Ö3. Der Gegenantrag von STR Buchinger, das Konzert Passenger als eigene Veranstaltung von E&A durchführen zu lassen und von Seiten der Stadtgemeinde Tulln ein fixes Kontigent an Karten zu kaufen (somit das Risiko auszuschließen), wird mit 28 Gegenstimmen (TVP, SPÖ, Grüne) abgelehnt. 9) Tulln Kultur 2015, Fördervereinbarung, 3811 Die E&A Public Relations GmbH hat in Abstimmung mit der Stadtgemeinde Tulln und der Kulturabteilung des Amtes der NÖ Landesregierung unter dem Marken-Label Tulln Kultur ein Konzept für ein hochwertiges Musik- und Theaterprogramm unter anderem zur Bespielung des neuen Tullner Stadtsaales entwickelt. Auf Basis dieses Konzeptes wurde von Seiten des Amtes der NÖ Landesregierung nun am 20. Jänner 2015 der Beschluss gefasst, im Rahmen eines Fördervertrages das Tullner Kulturprogramm 2015 bis 2017 mit jeweils 160.000,- zu fördern. Der Gemeinderat beschließt mit 3 Gegenstimmen (TOP), die E&A Public Relations GmbH, 3430 Tulln, bezüglich der Produktionskosten für die Durchführung der Kulturveranstaltungen im neuen Tullner Stadtsaal Danubium im Jahr 2015 mit 160.000,- zu fördern. Die Fördervereinbarung mit der E&A Public Relations GmbH berücksichtigt die Förderbedingungen des Amtes der NÖ Landesregierung. Die Förderungen sind im Budget unter 1/3811-7550 bzw. 2/3811+8710 veranschlagt. Das Förderansuchen der E&A GmbH liegt vor. 10) Telekommunikation der Stadtgemeinde Tulln, Neue Verträge - Bericht, 0160 Dem Gemeinderat wird berichtet: Der Mobiltelefonie Vertrag wurde mit dem Bestbieter, der A1 Telekom Austria AG mit einer Mindestvertragsdauer von 24 Monaten abgeschlossen. Im Vergleich zum Vorvertrag kann eine jährliche Einsparung von über 35% erzielt werden. Die Kosten der Mobiltelefonie im Jahr 2014 betrugen ca. 16.000,- (die Einsparung von 35% beträgt ca 6.000,00.

11) Änderungen des FWP und Bebauungsplanes Verordnungen, 0310 A) Flächenwidmungsplan 6/I/2015 Der Gemeinderat beschließt mit 3 Gegenstimmen bei Punkt d) (Grüne), die nachfolgenden Verordnungen, die einen Bestandteil des Protokolls bilden: a) 85. Änderung FWP KG Nitzing, Anpassung Widmungsgrenze, Landstraße b) 87. Änderung FWP KG Tulln, Langenlebarner Straße 103-105, Umwidmung von VF in BK c) 90. Änderung FWP KG Neuaigen, Tennisplatz Umwidmung von Glf in Gspo Hierzu wird die Stellungnahme des Bauamtes vom 09.02.2015 berücksichtigt. d) 91. Änderung FWP KG Tulln, Areal ehemalige Feuerwehrschule, Umwidmung von BK in BS- Hotel Vzbgm. Schinnerl verlässt während der Behandlung von B) a) den Sitzungssaal. B) Bebauungsplan Der Gemeinderat beschließt mit 3 Stimmenthaltungen bei Punkt a) (Grüne) nachfolgende Verordnungen, die einen Bestandteil des Protokolls bilden: a) 110. Änderung Bebauungsplan KG Tulln, Baufluchtlinie Kaplanstraße b) 111. Änderung Bebauungsplan KG Tulln, Langenlebarner Straße 103-105 12) Bericht des Rechnungshofes Der Bericht des Rechnungshofes wird dem Gemeinderat gemäß 127a B-VG ivm 121 Abs.7 RHG vorgelegt. Der Bericht des Rechnungshofes (Reihe Niederösterreich 2015/1) wurde am 16. Jänner 2015 vom Rechnungshof veröffentlicht und steht seither unter www.rechnungshof.gv.at im Internet zur Verfügung. StADir. Dr. Geyrhofer berichtet über die Umsetzungsmaßnahmen der Stadtgemeinde Tulln bezüglich der Empfehlungen des Rechnungshofberichtes. Zu Wort meldeten sich: STR Mag. Sykora, GR Oberleitner, Vzbgm Schinnerl, STR Marecsek, GR Rödl, Bgm Mag. Eisenschenk, STR Buchinger, STR Dr. Wimmer, GR Rödl regt an, dem Finanzausschuss über die mittelfristige Finanzplanung von der TKI und der TWI zu berichten Der Antrag von STR Buchinger, den Rechnungshof auf gesonderte Überprüfung der Messe Tulln GmbH zu ersuchen, wird mit 17 Gegenstimmen (TVP) abgelehnt. Vzbgm Harald Schinnerl übernimmt um 21.04 Uhr den Vorsitz

7/I/2015 13) Darlehensaufnahmen 2015, 920 Der Gemeinderat beschließt mit 2 Gegenstimmen (Grüne) die Aufnahme von Bankdarlehen in der Gesamthöhe 4.119.400,00 für die Bedeckung von Vorhaben des außerordentlichen Haushalts laut Voranschlag 2015: Zur Anbotslegung für die Aufnahme der nachstehenden Darlehen wurden acht Banken (Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG, Raiffeisenbank Tulln, Volksbank Tullnerfeld eg, UniCredit Bank Austria AG, Oberbank Filiale Tulln, Hypo NÖ Gruppe Bank AG, BAWAG P.S.K., Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG) eingeladen. Die Anbotsöffnung fand am Montag, 16. Februar 2015, um 09.00 Uhr, statt. Ausgeschrieben wurden 3- und 6-Monats-Euribor-Zinssatz mit veröffentlichtem Tageswert 14.01.2015 sowie Fixzinssätze gültig für die gesamte Laufzeit und für 10 Jahre mit anschließender Neuverhandlung. Nach Prüfung der Anbote liegt für die einzelnen Vorhaben folgender Vergabevorschlag vor: Darlehen 1: FF Langenlebarn Fahrzeugankauf Darlehenssumme 35.000,00 Verzinsung: 0,742 % p.a. derzeit (6-Monats-EURIBOR 0,162 % plus Aufschlag von 0,58 %-Punkte, Laufzeit: 10 Jahre Gesamtbelastung: 36.309,89 Darlehen 2: FF Tulln Fahrzeugankauf Darlehenssumme 100.000,00 Verzinsung: 0,859 % p.a. derzeit (3-Monats-EURIBOR 0,069 % plus Aufschlag von 0,79 %-Punkte, Laufzeit: 20 Jahre Gesamtbelastung: 109.001,81 Darlehen 3: Volksschule Tulln I Darlehenssumme 137.000,00 Verzinsung: 0,859 % p.a. derzeit (3-Monats-EURIBOR 0,069 % plus Aufschlag von 0,79 %-Punkte, Laufzeit: 20 Jahre Gesamtbelastung: 149.332,47 Darlehen 4: Sportplätze Darlehenssumme 56.000,00 Verzinsung: 0,742 % p.a. derzeit (6-Monats-EURIBOR 0,162 % plus Aufschlag von 0,58 %-Punkte, Laufzeit: 10 Jahre Gesamtbelastung: 58.095,79 Darlehen 5: Inline-Skater Platz Darlehenssumme 40.000,00 Verzinsung: 0,742 % p.a. derzeit (6-Monats-EURIBOR 0,162 % plus Aufschlag von 0,58 %-Punkte, Laufzeit: 10 Jahre

8/I/2015 Gesamtbelastung: 41.496,99 Darlehen 6: Virtuelles Heimatmuseum Darlehenssumme 100.000,00 Verzinsung: 0,742 % p.a. derzeit (6-Monats-EURIBOR 0,162 % plus Aufschlag von 0,58 %-Punkte, Laufzeit: 10 Jahre Gesamtbelastung: 103.742,51 Darlehen 7: Restaurierung Kulturdenkmäler Darlehenssumme 275.000,00 Verzinsung: 0,859 % p.a. derzeit (3-Monats-EURIBOR 0,069 % plus Aufschlag von 0,79 %-Punkte, Laufzeit: 20 Jahre Gesamtbelastung: 299.755,19 Darlehen 8: Stadterneuerung Darlehenssumme 21.400,00 Verzinsung: 0,742 % p.a. derzeit (6-Monats-EURIBOR 0,162 % plus Aufschlag von 0,58 %-Punkte, Laufzeit: 10 Jahre Gesamtbelastung: 22.200,89 Darlehen 9: Attraktivierung Donaubühne Darlehenssumme 50.000,00 Verzinsung: 0,742 % p.a. derzeit (6-Monats-EURIBOR 0,162 % plus Aufschlag von 0,58 %-Punkte, Laufzeit: 10 Jahre Gesamtbelastung: 51.871,26 Darlehen 10: Gemeindestraßen Erneuerung Darlehenssumme 1.250.000,00 Bestbieter: Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien AG Verzinsung: 1,495 % p.a. über die Gesamtlaufzeit (per 13.02.2015, bei Abschl. Anp. an Marktgeg., Laufzeit: 20 Jahre Gesamtbelastung: 1.446.600,61 Darlehen 11: Verkehrsberuhigung Langenlebarn Darlehenssumme 150.000,00 Verzinsung: 0,859 % p.a. derzeit (3-Monats-EURIBOR 0,069 % plus Aufschlag von 0,79 %-Punkte, Laufzeit: 20 Jahre Gesamtbelastung: 163.502,74 Darlehen 12: Infrastrukturelle städt.verkehrsm. Darlehenssumme 150.000,00 Verzinsung: 0,859 % p.a. derzeit (3-Monats-EURIBOR 0,069 % plus Aufschlag von 0,79 %-Punkte, Laufzeit: 20 Jahre Gesamtbelastung: 163.502,74 Darlehen 13: Bahn Lärmschutz Darlehenssumme 200.000,00 Verzinsung: 0,859 % p.a. derzeit (3-Monats-EURIBOR 0,069 % plus Aufschlag von 0,79 %-Punkte,, Laufzeit: 20 Jahre

9/I/2015 Gesamtbelastung: 218.003,66 Darlehen 14: Rad- u. Wanderwege Darlehenssumme 175.000,00 Verzinsung: 0,859 % p.a. derzeit (3-Monats-EURIBOR 0,069 % plus Aufschlag von 0,79 %-Punkte, Laufzeit: 20 Jahre Gesamtbelastung: 190.753,19 Darlehen 15: Technologiezentrum Darlehenssumme 250.000,00 Verzinsung: 0,859 % p.a. derzeit (3-Monats-EURIBOR 0,069 % plus Aufschlag von 0,79 %-Punkte, Laufzeit: 20 Jahre Gesamtbelastung: 272.504,63 Darlehen 16: Kunst- und Erholungsraum an der Donaulände Darlehenssumme 90.000,00 Verzinsung: 0,742 % p.a. derzeit (6-Monats-EURIBOR 0,162 % plus Aufschlag von 0,58 %-Punkte, Laufzeit: 10 Jahre Gesamtbelastung: 93.368,25 Darlehen 17: Straßenbeleuchtung Erneuerung Darlehenssumme 350.000,00 Bestbieter: Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien AG Verzinsung: 1,495 % p.a. über die Gesamtlaufzeit (per 13.02.2015, bei Abschl. Anp. an Marktgeg., Laufzeit: 20 Jahre Gesamtbelastung: 405.048,17 Darlehen 18: Haus des Miteinanders Darlehenssumme 20.000,00 Verzinsung: 0,742 % p.a. derzeit (6-Monats-EURIBOR 0,162 % plus Aufschlag von 0,58 %-Punkte, Laufzeit: 10 Jahre Gesamtbelastung: 20.748,49 Darlehen 19: Deponie Sanierung Darlehenssumme 240.000,00 Verzinsung: 0,859 % p.a. derzeit (3-Monats-EURIBOR 0,069 % plus Aufschlag von 0,79 %-Punkte, Laufzeit: 20 Jahre Gesamtbelastung: 261.604,45 Darlehen 20: Photovoltaikanlagen Darlehenssumme 430.000,00 Bestbieter unter Berücksichtigung von EU-Förderung ELENA in Höhe von 60.000,00: Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG Verzinsung: 1,069 % p.a. derzeit (3-Monats-EURIBOR 0,069 % plus Aufschlag von 1,00 %-Punkte, Laufzeit: 13 Jahre Gesamtbelastung: 461.199,67 Zu Wort meldeten sich: STR Buchinger, GR Rödl

10/I/2015 14) Änderung der Förderrichtlinien zur Wohnbauförderung PRO TULLN, 8530 Dem Gemeinderat wird über folgende Änderung der Förderrichtlinien zur Förderung von PRO TULLN bezüglich Wohnbau berichtet: Der Verein Pro-Tulln bezweckt die Unterstützung von Tullner BürgerInnen bei der Schaffung von Wohnraum und Sozialcard-Inhabern bei der Deckung ihres Wohnbedarfes in Tulln. Förderung von Wohnbau 1) Förderhöhe Der Verein erkennt eine Förderung in der Höhe von 32% der für das Grundstück bezahlten Aufschließungsabgabe ( 38 Nö. Bauordnung 1996) und Ergänzungsabgabe ( 39 Nö. Bauordnung 1996) nach Maßgabe der vorhandenen Mittel zu. 2) Förderberechtigte Alle Bürgerinnen und Bürger Tullns, die entweder a) durchgängig in den letzten 3 Jahren oder b) innerhalb der letzten 10 Jahre mindestens 5 Jahre ihren Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Tulln gemeldet hatten und c) Bescheidempfänger einer Aufschließungs- oder Ergänzungsabgabe sind oder d) direkt von einem Bescheidempfänger gemäß lit. c) das Grundstück entgeltlich oder unentgeltlich erworben haben. 3) Fördervorraussetzung a) Vorschreibung der Aufschließungs- oder Ergänzungsabgabe mit einem nach dem 1.7.2012 geltenden Einheitssatz. b) Ordnungsgemäß fertiggestelltes Bauvorhaben mit max. 2 Wohneinheiten pro Bauplatz c) Meldung des Hauptwohnsitzes dort 4) Förderstelle Verein Pro-Tulln, 3430 Tulln an der Donau, Minoritenplatz 1 Zuständige Sachbearbeiterin: Frau Isabella Toth, Tel: 02272/690-123 Das Förderansuchen ist im Bürgerservice im Erdgeschoss des Rathauses Tulln erhältlich. Zu Wort meldeten sich: StADir. Dr. Geyrhofer, STR Buchinger 15) Sportförderung 2014, 0612 Der Gemeinderat beschließt einstimmig, aufgrund der vom GR beschlossenen Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Tulln die Sportförderung für das Jahr 2014 zu gemnehmigen:

11/I/2015 A) Spitzensportförderung 18 % von 135.000 (VA 2014) 24.300,00 B) SPORTFÖRDERUNG 82 % von 135.000 (VA 2014) 110.700,00 I. Jugendliche 3 35 % von 38.745,00 II. Mietkosten 4 25 % von 27.675,00 III. Vereinsmitglieder 5 15 % von 16.605,00 IV. Trainingsbetrieb / Trainer 6 15 % von 16.605,00 V. Projektförderung 7.1 und 11.070,00 Sonderprojekte 7.1.c. Sportförderung 2014 135.000,00 16) Kulturveranstaltungen 1. Halbjahr 2015 Bericht, 3811 Im 1. Halbjahr 2015 sind folgende Veranstaltungen geplant: Mi. 21.01., Minoritensaal, 19.30 Uhr Wiener Klaviertrio, in Zusammenarbeit mit der Jeunesse So. 15.03., Minoritensaal, 10.30 Uhr Tullner Matinee Nix Ernstes Nr. 3 mit Alfred Sramek Sa. 25.04.-So. 24.05., Minoritenkloster Ausstellung Rosenmädchen Seelenclown in-pulse of life, anlässlich des 70. Geburtstages von Gerlinde Zickler So. 03.05., Minoritensaal, 10.30 Uhr Tullner Matinee Unbeugsame Frauen mit Dany Sigel & Sabine Muhar Mi. 06.05., Minoritensaal, 19.30 Uhr 4 Saxes, in Zusammenarbeit mit der Jeunesse Fr. 19.06., Minoritensaal, 19.30 Uhr Jahresabschlussfeier Malakademie Tulln Gesamtkosten: ca. 10.000,- 17) Öffentliches Gut Übernahme der Grundstücke der alten B14 und alten B19, 60005 Die Durchführung der grundbücherlichen Übertragung der Grundstücke Nr. 2701/5, 2701/6, 2701/2, 832/2, 344/2, 341/2, 204/1, 1285/1 und 3944/5, allesamt in der KG Tulln vom Land NÖ zur Stadtgemeinde Tulln. Die Grundstücken sind Öffentliches Gut und Parzellen der ehem. durch das Stadtgebiet führenden B 14 und B 19. Die Übertragung ist seit der Errichtung der Südumfahrung (B 14) ausständig und soll vom Land NÖ durchgeführt werden.

12/I/2015 18) Öffentliches Gut Grundabtretung Rudolf-Matt-Gasse Eva und Erich Schreiber, 60005 Die Durchführung des Teilungsplanes GZ 4137 der Vermessung DI Pauler und die damit verbundene Flächenübernahmen ins öffentliche Gut: Teilfläche 1 im Ausmaß von 68 m², des Grundstückes 1016, KG Langenlebarn ins öffentliche Gut zu Grundstück 1015/3, Teilfläche 5" im Ausmaß von 36 m² des Grundstückes 61/2 KG Langenlebarn ins öffentliche Gut zu Grundstück 892/1 und Teilfläche 7" im Ausmaß von 15 m² des Grundstückes 63/2 KG Langenlebarn ins öffentliche Gut zu Grundstück 892/1, abgetreten von Eva und Erich Schreiber 3425 Langenlebarn Wienerstraße 86. Gegen die Durchführung gem. 15 LiegTeilG sind keine Hinderungsgründe bekannt. 19) Öffentliches Gut Grundabtretung L2136 Heidegger, 60005 Abschluss eines Abtretungsvertrages mit Frau Elisabeth Heidegger 3452 Hütteldorf Obere Bachstraße 17 mit folgenden Inhalt: Frau Heidegger übergibt ins öffentliche Gut die mit Teilungsplan GZ 16982 der Vermessung Brunner und Strobl neu entstehende Parzelle 211/2 mit 184 m². Die Abtretung erfolgt unentgeltlich. Sämtliche Kosten der Durchführung werden von Frau Heidegger getragen. 20) Öffentliches Gut Grenzberichtigung L2148 Kreisverkehr Landesgartenschau, 60005 Die Durchführung des Teilungsplanes GZ 50437 der Vermessung des Amtes der NÖ Landesregierung und die damit verbundenen Grenzberichtigungen. Teilfläche "1" im Ausmaß von 15 m², des Grundstückes 2715 KG Tulln, abgetreten von der NÖ Landesregierung 3109 St. Pölten Landhausplatz 1, zu Grundstück 2752/3 der Stadtgemeinde Tulln 3430 Tulln Minoritenplatz 1, Teilfläche "2" im Ausmaß von 0 m² des Grundstückes 2752/3 zu Grundstück 2715 und Teilfläche "3" im Ausmaß von 415 m² des Grundstückes 2752/1 werden von der Stadtgemeinde Tulln, zu Grundstück 2715 vom Amt der NÖ Landesregierung abgetreten. Gleichzeitig möge der Gemeinderat die Teilflächen 3 im Ausmaß von 415 m² des Grundstückes 2752/1, EZ1814, KG Tulln, als Gemeindestraße dem öffentlichen Gut entwidmen. Damit wird der Katasterstand nach Fertigstellung des Kreisverkehres Landesgartenschau L 2148 dem Naturstand angepasst. Der Flächentausch erfolgt unentgeltlich. Gegen die Durchführung gem. 15 LiegTeilG sind keine Hinderungsgründe bekannt.

13/I/2015 21) Öffentliches Gut Grenzberichtigung L2152 Kreisverkehr Staasdorferstr./Frauentorgasse, 60005 Die Durchführung des Teilungsplanes GZ 50636 der Vermessung des Amtes der NÖ Landesregierung und die damit verbundenen Grenzberichtigungen. Teilfläche "4" im Ausmaß von 61 m², des Grundstückes 2332/1 KG Tulln, abgetreten von der NÖ Landesregierung 3109 St. Pölten Landhausplatz 1, zu Grundstück 2330/3 öffentliches Gut der Stadtgemeinde Tulln 3430 Tulln Minoritenplatz 1 sowie Teilfläche 8 im Ausmaß von 200 m² des Grundstückes 2332/1 (NÖ Landesreg.) zu Grundstück 2334/3 (Öffentl. Gut Stgem. Tulln). Teilfläche "3" im Ausmaß von 157 m² des Grundstückes 2330/3 sowie Teilfläche 6 im Ausmaß von 20m² des Grundstückes 2334/2 und Teilfläche 7 im Ausmaß von 19 m² des Grundstückes 2334/3 alle Stadtgemeinde Tulln werden zu Grundstück 2332/1 vom Amt der NÖ Landesregierung abgetreten. Gleichzeitig möge der Gemeinderat die Teilflächen 3 im Ausmaß von 157 m² des Grundstückes 2330/3, die Teilfläche 6 im Ausmaß von 20 m² des Grundstückes 2334/2 und die Teilfläche 7 im Ausmaß von 19 m² des Grundstückes 2334/3 alle EZ1703, KG Tulln, als Gemeindestraße dem öffentlichen Gut entwidmen. Damit wird der Katasterstand nach Fertigstellung des Kreisverkehres L 2152 Staasdorferstr. /Frauentorg. dem Naturstand angepasst. Der Flächentausch erfolgt unentgeltlich. Gegen die Durchführung gem. 15 LiegTeilG sind keine Hinderungsgründe bekannt. 22) Öffentliches Gut Grenzberichtigung B14 Ortsdurchfahrt Langenlebarn Oberaigen, 60005 Die Durchführung des Teilungsplanes GZ 50637 der Vermessung des Amtes der NÖ Landesregierung und die damit verbundenen Grenzberichtigungen. Vom Grundstück 1424/3 EZ 581 KG Langenlebarn Oberaigen der NÖ Landesregierung 3109 St. Pölten Landhausplatz 1 werden die Teilfläche 1 im Ausmaß von 2155 m² und die Teilfläche 2 im Ausmaß von 65 m² zu Grundstück 1417 EZ 732 KG Langenlebarn Oberaigen, die Teilfläche 3 im Ausmaß von 2918 m² zu Grundstück 92/2 EZ 731 KG Langenlebarn Oberaigen, die Teilfläche 4 im Ausmaß von 5 m² zu Grundstück 217/1 EZ 732 KG Langenlebarn Oberaigen und Teilfläche 5 im Ausmaß von 159 m² zu Grundstück 1416/2 EZ 732 KG Langenlebarn Oberaigen, alle öffentliches Gut der Stadtgemeinde Tulln 3430 Tulln Minoritenplatz 1, abgetreten. Damit wird der Katasterstand nach Fertigstellung der Rückbaumaßnahmen bei der Westeinfahrt Langenlebarn dem Naturstand angepasst. Die Flächenübergabe erfolgt unentgeltlich. Gegen die Durchführung gem. 15 LiegTeilG sind keine Hinderungsgründe bekannt.

23) Öffentliches Gut Grundabtretung Langenlebarner Straße, DI Pichler, 60005 14/I/2015 Die Durchführung des Teilungsplanes GZ 16985 der Vermessung Brunner und Strobl und die damit verbundene Flächenübergaben: Herr DI Roland Pichler übergibt die Teilfläche 1 im Ausmaß von 2 m² des Grundstückes 1461, KG Tulln, ins öffentliche Gut zu Grundstück 1285/5 und die Teilfläche "3" im Ausmaß von 1 m² des Grundstückes 1461 zu Grundstück 1447 der Stadtgemeinde Tulln. Die Stadtgemeinde Tulln, öffentliches Gut, übergibt die Teilfläche 2 im Ausmaß von 1m² des Grundstückes 1285/5 an DI Pichler, zu Grundstück 1461/2, und die Teilfläche "6" im Ausmaß von 0 m² zu Grundstück 1447 der Stadtgemeinde Tulln, alle KG Tulln. Gleichzeitig möge der Gemeinderat die Teilflächen 2 im Ausmaß von 1 m² und der Teilfläche "6" im Ausmaß von 0 m² des Grundstückes 1285/5, EZ1703, KG Tulln, als Gemeindestraße dem öffentlichen Gut entwidmen. Somit sind die Voraussetzungen des 10 Abs. 1 NÖ BO 1996 erfüllt. 25) Grundverpachtung Erholungsgebiet linkes Donauufer, 84010 Der Gemeinderat beschließt mit 9 Stimmenthaltungen (SPÖ, Grüne): 1) Mitaufnahme von Hrn. Peter Bicsik, Vorgartenstrasse 177/25, 1020 Wien in den bestehenden Pachtvertrag von Frau Andrea Hiller, Schrekergasse 17a/1/9, 1160 Wien in Linkes Donauufer, Parzelle 27d im Ausmaß von ca. 1.173 m². Das jährliche, wertgesicherte Pachtentgelt beträgt derzeit Euro 1,02/m² inkl. USt. 2) Verpachtung der Parzelle 191 im Ausmaß von ca. 544 m² an Fr. Eva Maria Anderle-Bochkor, Feldergasse 10/1/1, 3400 Weidling, nach Verzicht von Fr. Elisabeth Kainz (geb. Kreissl), Handelskai 214/16/15, 1020 Wien. Das jährliche, wertgesicherte Pachtentgelt beträgt 0,94 je m² inkl. USt. Zu Wort meldeten sich: STR Mayerhofer, STR Buchinger 26) Grundverpachtung Erholungsgebiet EHZ Mitaufnahme, 84009 1. Mitaufnahme von Frau Eva Haibl, Hauptstraße 3a/1/1, 3013 Tullnerbach in den bestehenden Pachtvertrag mit Hrn. Erich Haibl, Göllersbachweg 81, 2014 Dietersdorf in EHZ II, Parzelle 78 im Ausmaß von ca. 180 m². Das jährliche, wertgesicherte Pachtentgelt beträgt derzeit Euro 3,77/m² inkl. USt. 2. Verpachtung der Parzelle 26 EHZ I im Ausmaß von 150 m² an Hrn. Helmut Neubauer u. Fr. Verena Schiffleithner, Kochgasse 26/15, 1080 Wien, nach Verzicht von Fr. Elisabeth Neubauer, 3430 Tulln an der Donau, Judenauer Weg 12 (vormals Hollerweg 5-7/4/4). Das jährliche, wertgesicherte Pachtentgelt beträgt derzeit Euro 2,83/m² inkl. USt. 3. Verpachtung der Parzelle 87 EHZ II im Ausmaß von 180 m² an Hrn. Bernhard Nagel, Gartengasse 3, 3441 Baumgarten, nach Verzicht von Fr. Ulrike Wolf, 3430 Tulln an der Donau, Badhausweg 87. Das jährliche, wertgesicherte Pachtentgelt beträgt derzeit Euro 3,77/m² inkl. USt.

27) Ackergrundverpachtung - Grst. 2943/4, KG 20189, Berthold Übertragung der Betriebsübernahme, 84006 15/I/2015 Verpachtung der Teilfläche Au 8 u. Au 9 im Grünland von 14.245 m² des Grundstückes 2943/4 (Eigentümer: Bürgerspitalfondsstiftung in Tulln) im Gesamtausmaß von 1.246.360 m², KG Tulln (20189) von Fr. Hedwig Berthold, Trübensee 18, 3430 Tulln an Hrn. Martin Berthold (Sohn), Trübensee 18, 3430 Tulln, im Rahmen der Betriebsübernahme von Hrn. Martin Berthold. Das jährliche, wertgesicherte Pachtentgelt beträgt 386,69/ha inkl. Ust. 28) Pachtvertrag SV Neuaigen, 84006 Verpachtung des Grundstückes Nr. 502/2, sowie 502/3, KG 20157 Neuaigen im Gesamtausmaß von 4.124m2 an den Sportverein Neuaigen zum jährlichen Anerkennungszins von EUR 100,- (wertgesichert). Der neue Pachtvertrag ersetzt jenen vom 7.12.1993, und dient zum weiteren Ausbau der bestehenden Tennisanlage. 29) Grundstück Nr. 499/1 - Übertragung Vorkaufsrecht, Übertragung des Vorkaufsrecht am Grundstück Nr. 499/1, KG 20157 Neuaigen im Zuge der Betriebsübergabe auf Hrn. Martin Berthold, geb. 02.05.1985, 3430 Tulln, Trübensee 16-18/2. Das Vorkaufsrecht wird nicht ausgeübt. Das Vorkaufsrecht wurde erstmalig durch Gemeinderatsbeschluss vom 25.06.2007 im Zuge des Parzellierungsübereinkommens (Neuaigen-Sonnfeldgasse) eingetragen. 30) Mietvertrag Messe Tulln GmbH, 84006 Der Gemeinderat beschließt mit 5 Gegenstimmen (TOP, Grüne): 1. Verpachtung des Grundstückes Nr. 2718/1 im Ausmaß von 18.814 m² an die Messe Tulln GmbH zum jährlichen Bestandszins (wertgesichert) von EUR 873,02 inkl. gesetzlicher Ust. 2. Verpachtung des Grundstückes Nr. 2723 im Ausmaß von 14.237 m² an die Messe Tulln GmbH zum jährlichen Bestandszins (wertgesichert) von EUR 660,64 inkl. gesetzlicher Ust. 3. Verpachtung der Grundstücke Nr. 3136/3, 3132, 3134/1 im Ausmaß von 13.090 m² an die Messe Tulln GmbH zum jährlichen Bestandszins (wertgesichert) von EUR 607,41 inkl. gesetzlicher Ust. 4. Verpachtung des Grundstückes Nr. 3105 im Ausmaß von 16.819 m² an die Messe Tulln GmbH zum jährlichen Bestandszins (wertgesichert) von EUR 780,44 inkl. gesetzlicher Ust. 5. Verpachtung des Grundstückes Nr. 3143/8 im Ausmaß von 7.080 m² an die Messe Tulln GmbH zum jährlichen Bestandszins (wertgesichert) von EUR 328,53 inkl. gesetzlicher Ust. Die Grundstücke dienen zur Sicherung des Messebetriebes, sowie zur Nutzung als Abstellplätzen bei Messeveranstaltungen. Die beiliegenden Mietverträge sind ein integrierender Bestandteil des Beschlusses.

16/I/2015 Zu Wort meldeten sich: GR Rödl, STR Buchinger, STR Mag. Sykora 31) Konvent der Bürgermeister, EU Projekt Beitritt, 5200 Ziele des Konvents der Bürgermeister sind, die von der EU für 2020 gesteckten Ziele, die Co2- Emissionen um mindestens 20 % zu reduzieren, noch zu übertreffen. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass die Stadtgemeinde Tulln dem CONVENANT OF MAYORS (CoM) - Konvent der Bürgermeister, beitritt. Der zu erstellende Aktionsplan für nachaltige Energie (APNE), wird entprechend der GO ausgeschrieben werden. In diesem APNE soll die nachhaltige Entwicklung der Stadtgemeinde Tulln beschrieben und in zweijährigem Abstand an die tatsächliche Entwicklung angepasst werden. Dadurch soll die nachhaltige Entwicklung Tullns als Trendstadt gefestigt werden. 32) Smart-Industry-City, EU Projekt Beitritt, Grundsatzbeschluss, 5200 Die Stadtgemeinde Tulln bewirbt sich im Förderprogramm der Forschungs- u. Förderungs. GmbH des Bundes als Smart City gemeinsam mit Partnern aus Industrie und Gewerbe. Zweck ist die Steigerung der Energieeffizienz und Senkung des CO 2 Ausstoßes Für die Stadtgemeinde Tulln selbst wird beabsichtigt: - Gründung Tulln Energie - Ausbau der E-Tankstellen inkl. Abrechnung - e-carsharing für Bürgerinnen und Bürger Der Gemeinderat fasst einstimmig den Grundsatzbeschluss für den Beitritt zum EU-Projekt Smart-Industry-City. 33) Umweltanalytik für Wasser und Kanal - Verlängerung der Rahmenvereinbarung mit NUA-Umweltanalytik GmbH, 85001 Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Rahmenvereinbarung mit der NUA-Umweltanalytik GmbH, 2344 Maria Enzersdorf, Südstadtzentrum 4, Die Umweltanalytik (Probenahme und Analytik) für Kanal und Wasser, um weitere 3 Jahre zu verlängern. Die Möglichkeit für die Verlängerung ist in 151 Bundesvergabegesetz geregelt, wo in Absatz 5 die Verlängerung einer Rahmenvereinbarung so definiert ist, wenn sich sachlich gerechtfertigte Gründe für eine Verlängerung erklären lassen, kann eine Jahresvereinbarung eine max. Zeit von 5 Jahren haben. 34) PV-Anlagen Messe, Halle 3 u. 4 Nutzungsvereinbarung, 8700 Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Nutzungsvereinbarung mit der Messe Tulln, GmbH in Bezug auf die PV-Anlagen auf den Messehallen 3 und 4 laut beiliegendem Vertrag.

17/I/2015 35) Notfallwohnung Kerschbaumergasse, 8530 Durch Gemeinderatsbeschluss vom 4.12.2014 genehmigte der Gemeinderat die Anmietung der Wohnung Nr.2 in der Wohnhausanlage Staasdorf, Rosenfeldstraße 1, 36,75 m² zu einem monatlichen Mietzins von 249,92 inkl. Betriebs- und Verwaltungskosen sowie gesetzlicher Ust. von der TWI. Befristung 3 Jahre, Mietzinsbildung nach 16 MRG, angemessener Mietzins. Nachdem nun direkt in Tulln die Wohnung in der Kerschbaumergasse 12/4/17 frei geworden ist, und bei dieser keine wesentlichen Sanierungs,- bzw. Umbaukosten notwendig sind, beschließt der Gemeinderat einstimmig, den Beschluss vom 4.12.2014 wie folgt abzuändern: Anmietung der Wohnung Kerschbaumergasse 12/4/17, 51,11m² zu einem monatlichen Bruttomietzins von 470,35 inkl. Betriebs- und Verwaltungskosten sowie gesetzlicher Ust von der Tullner Wohn Immobilien KG. Befristung auf 3 Jahre. Mietzinsbildung nach 16 MRG, angemessener Mietzins. Zu Wort meldete sich: GR Sieberer 36) Sanierung Gemeindewohnungen Hauptplatz 17 Bericht, 8530 Am 4. Dezember 2014 wurde ein Dringlichkeitspunkt durch die SPÖ betreffend WHA Hauptplatz 17 eingebracht. Wohnungen, die in Verlassenschaftsverfahren gerichtlich behandelt werden müssen, stehen leer solange das Verfahren nicht abgeschlossen wurde. Diese Wohnungen werden renoviert. Dazu gehören auch die Kellerbereiche. Die beiden leerstehenden Wohnungen wurden bereits vergeben. Der Kanalgeruch kam von einem Gebrechen des Hauptkanals und wurde bereits beseitigt. Der Gang wird in der nächsten Zeit saniert. Die anderen angeführten Punkte, sind zum Teil kein Mangel oder werden im Zuge der Wohnungssanierungen bzw. im Laufe der nächsten Zeit beseitigt. Zu Wort meldete sich: Dr. Harald Wimmer 37) Tageszentrum für Senioren in Tulln Bericht, 8530 Am 4. Dezember 2014 wurde ein Dringlichkeitspunkt durch TOP betreffend eines Tageszentrums für Senioren in Tulln eingebracht. Das Landespflegeheim Rosenheim befindet sind in Tulln. Hier wird nicht nur Langzeitbetreuung angeboten, sondern es gibt auch eine Tagespflege. Dies ist die Betreuung und Pflege von hilfsbedürftigen Menschen, die noch zu Hause wohnen. Die Tagespflege/Betreuung wird in der Regel von Montag bis Freitag angeboten, ist jedoch auch Samstag und Sonntag auf Anfrage und flexibel nach Vereinbarung möglich. Die Betreuung erfolgt durch diplomiertes Pflegepersonal, Psychologen und Therapeuten. Weiters gibt es ein Angebot für Musik, Werken, Gesprächsrunden, Spaziergänge, usw. Es können alle Einrichtungen des Rosenheims genutzt werden (z.b. Frisör, Fußpflege, Kaffeehaus). Die Nacht verbringen die Tagesgäste zu Hause, pflegende Angehörige werden dadurch entlastet. STR Buchinger regt an, dass noch im Jahr 2015 die Situation in einem Seniorentagesheim besichtigt wir,. Eine Bedarfserhebung könnte zb über einen Artikel in der TULLN INFO durchgeführt werden. Mit dem Rosenheim und dem Land NÖ sollen bei Bedarf Gespräche über einen eventuellen Zubau bzw. einer Erweiterung geführt werden.

18/I/2015 38) Jahreskarten für Hallenbad/Sauna DonauSplash, 8330 lt. GR-Beschluss vom 19.04.2014 sowie 04.12.2014 gelten die derzeitigen Preise bis 31.08.2015. Ab 01.09.2015 werden derzeit gültigen Preise automatisch lt. VPI 2010 (Bezugsmonat September 2014) angepasst. Eine Einführung von Jahreskarten ist derzeit nicht vorgesehen. Nach Vorlage der Auslastungszahlen und Statistik wird dieser Punkt in einer Ausschuss-Sitzung im Juni/Juli nochmals behandelt. Änderung der Öffnungs- und Betriebszeiten während der Sommermonate (Juli-August bis zur Wiederinbetriebnahme nach der Sommerrevision): ÖFFNUNGSZEITEN HALLENBAD Gültig ab 06.07.2015 bis zur Wiederinbetriebnahme nach Sommer-Revision Sauna während der Sommerferien MO-SO einheitlich bis 20:00 Uhr MO 15:30-20:00 DI 10:00-20:00 MI 10:00-20:00 Kein Morgenschwimmen DO 10:00-20:00 FR 10:00-20:00 SA 10:00-20:00 SuF 10:00-20:00 ÖFFNUNGSZEITEN SAUNA Gültig ab 06.07.2015 bis zur Wiederinbetriebnahme nach Sommer-Revision Sauna während der Sommerferien MO-SO einheitlich bis 20:00 Uhr Gemischt MO 15:30-20:00 Herren bis 17:00 Uhr / Gemischt ab 17:00 Uhr DI 10:00-20:00 Damen bis 17:00 Uhr / Gemischt ab 17:00 Uhr MI 10:00-20:00 Damen bis 17:00 Uhr / Gemischt ab 17:00 Uhr DO 10:00-20:00 Herren bis 17:00 Uhr / Gemischt ab 17:00 Uhr FR 10:00-20:00 Gemischt SA 10:00-20:00 Gemischt SuF 10:00-20:00 Betriebstage während der Sommer-Ferien SAUNA 2 Wochen Anfang September GESCHLOSSEN HALLENBAD (nur Sportbecken) 4 Wochen Mitte August bis Mitte September GESCHLOSSEN HALLENBAD (Erlebnisbecken, Rutsche) 2 Wochen Anfang September GESCHLOSSEN

39) Eintrittsermäßigungen für Verein TRIATHLON Tulln und Tullner Delfine im Hallenbad DonauSplash, 0612 19/I/2015 50 %ige Eintrittsermäßigung für Mitglieder der Tullner Sportvereine "Triathlon Tulln" und "Tullner Delfine" beim Training im Hallenbad DonauSplash (ohne Sauna) im Rahmen der Sportförderung. Im Zuge der Verwaltungsvereinfachung werden die 50 % Ermäßigung bei jedem Eintritt direkt abgezogen. Die Vorlage eines Mitgliedsausweises des Vereines (bestätigt durch die Betriebsleitung der Tullner Freizeitbetriebe) ist erforderlich. Die Umbuchung der 50%igen Sportförderung vom Konto "Sportförderung" auf das Konto "Hallenbad" erfolgt im Rahmen der jährlichen Sportförderung. 40) Gratiseintritt im Hallenbad Tulln für Mitglieder der Feuerwehren Tulln und Rotes Kreuz Tulln, 8330 Gratiseintritt im Hallenbad Tulln DonauSplash ohne Sauna (max. 4 Stunden) - für aktive Mitglieder der Feuerwehren Tulln und Katastralgemeinden - für aktive Mitglieder vom Roten Kreuz Tulln Zu Wort meldeten sich: GR Rödl, Vzbgm Schinnerl 41) Fußballplatz Ökosiedlung (Komponistenviertel) - Sanierung, 60005 Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Grundsatzbeschluss zu fassen, den Kleinfußballplatzes im Komponistenviertel mit einem Kostenrahmen von ca. 90.000,- inkl. Mwst. zu sanieren. 42) Straßenbau 2015 Auftragsvergabe, 61200 Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Straßenbauarbeiten inkl. Planung, Bepflanzung und Bodenmarkierungen laut beil. Aufstellung zum Gesamtpreis von 1.650.000,- inkl. Mwst. Die Arbeiten für Straßenbau werden an den Billigst- und Bestbieter der Straßenbauausschreibung (Rahmenvereinbarung lt. Gemeinderatsbeschluss) 2014 2016 (7 Anbote), das ist die Fa. Pittel & Brausewetter, Porschestraße 15, 3430 Tulln, vergeben. Die Arbeiten für die Bepflanzung werden an den Bestbieter der jeweiligen Saisonausschreibung vergeben. Die Arbeiten für Verkehrszeichenaufstellung und Bodenmarkierung werden an den jeweiligen Bestbieter vergeben.

20/I/2015 43) Straßenbeleuchtung 2015 Neuerrichtung bzw. Sanierung 2015 Auftragsvergabe, 81600 Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Neuerrichtung bzw. Sanierung der Straßenbeleuchtung im Zuge der einzelnen Straßenbaumaßnahmen lt. beil. Aufstellung zum Gesamtpreis von 350.000,- inkl. Mwst. Die Arbeiten für die Straßenbeleuchtung werden an den Billigst- und Bestbieter der Straßenbeleuchtungsausschreibung (Rahmenvereinbarung lt. Gemeinderatsbeschluss) 2014 2016 (2 Anbote), das ist die Fa. Schmidberger, Königstetterstr.167, 3430 Tulln, vergeben. 44) Rad- und Wanderwege 2015 Auftragsvergabe, 61600 Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Arbeiten für den Bau von Rad- und Wanderwegen laut beil. Aufstellung zum Gesamtpreis von 200.000,-- inkl. Mwst.. Die Arbeiten werden an den Billigst- und Bestbieter der Straßenbauausschreibung (Rahmenvereinbarung lt. Gemeinderatsbeschluss) 2014-2016 (7Anbot), das ist die Fa. Pittel & Brausewetter, Porschestraße 15, 3430 Tulln a.d.donau, vergeben. Die Arbeiten für die Bepflanzung werden an den Bestbieter der jeweiligen Saisonausschreibung vergeben. 45) Nächtigungsstatistik 2014 Bericht, 7710 STR Buchinger berichtet über die Nächtigungsstatistik 2014. Der Stadtrat wird informiert, dass von Jänner bis Dezember 2014 36.495 Ankünfte und 81.179 Nächtigungen verzeichnet wurden. Das bedeutet einen Anstieg bei den Ankünften im Vergleichszeitraum 2013 von 2 % bzw. einen Rückgang bei den Nächtigungen um 1 %. Aus den Ankunfts- und Nächtigungszahlen ergibt sich eine durchschnittliche Aufenthaltsdauer von 2,224 Nächten. Die beruflich bedingten Nächtigungen machen laut Statistik 24.679 aus, das sind 30 % der Gesamtnächtigungen. Ende: 21.58 Uhr Die nicht-öffentliche Sitzung wird getrennt abgelegt. Die Schriftführer: Der Bürgermeister: Die Beglaubiger: