Der Leitfaden Baden-Württembergs zum Artenschutz bei Brückensanierungen. - Werkstattbericht -

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Transkript:

Der Leitfaden Baden-Württembergs zum Artenschutz bei Brückensanierungen - Werkstattbericht - Dipl.-Ing. Franz Feil Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg, Referat 54, Verkehrsökologie und Naturschutz Stuttgart, 27. Oktober 2014

Verbesserung der Straßenverkehrsinfrastruktur Ziele der Landesregierung: funktionsfähige Verkehrsinfrastruktur Substanzerhalt vor Aus- und Neubau Maßvoller Ausbau/Neubau nachhaltige Finanzierung aus Haushaltsmitteln und Nutzerfinanzierung (Lkw-Maut) Folie 2 Beispiel Brückensanierung

Verbesserung der Straßenverkehrsinfrastruktur 200 Brücken an Landesstraßen müssen mit einem Finanzaufwand von 600 Mio. Euro ertüchtigt werden Badische Zeitung 22.09.14 Folie 3

Verbesserung der Straßenverkehrsinfrastruktur am Beispiel Brückensanierung Brückenbauwerke sind Ersatz - Lebensraum für gefährdete und geschützte Tier- und Pflanzenarten: Im Zusammenhang mit der Sanierung, Ertüchtigung oder dem (Teil-)Abriss von Brücken können unterschiedlichste natur- und artenschutzfachliche bzw. -rechtliche Sachverhalte betroffen sein. Folie 4

Innenministerium 2005 MINISTERIUM FÜR VERKEHR UND INFRASTRUKTUR Leitfaden Aufgaben: u.a. Standards in der Straßenplanung erarbeiten Folie 5

Aufgabenstellung und Ziele Erarbeitung praxistauglicher Empfehlungen zur frühzeitigen und umfassenden Beachtung bzw. Berücksichtigung der natur- und artenschutzfachlichen Anforderungen bei Planung und Durchführung von Brückensanierungen, zu Art und Umfang der umweltfachlichen Beiträge zu den Planungs- bzw. Genehmigungsunterlagen sowie für Standards bei deren Erstellung, für einen zielorientierten, fachgebietsübergreifend abgestimmten Planungsablauf, für die Einbeziehung der Umweltverbände bzw. fach- und ortskundiger Dritter Folie 6

Aufgabenstellung und Ziele Darstellung und Erläuterung der relevanten verfahrens-, natur- und artenschutzrechtlichen Aspekte Überblick zu den möglichen nachteiligen Auswirkungen einer Brückensanierung auf natur- und artenschutzrelevante Belange sowie Möglichkeiten zu deren vorhabenseitiger Vermeidung bzw. Minimierung oder aber zur Kompensation 19 BNatSchG Folie 7

Aufgabenstellung und Ziele Überblick über die wesentlichen Bestandteile von Brückenbauwerken, Schadenfälle, Sanierungsarbeiten Darstellung der (Ersatz-) Lebensraumfunktionen, die Brücken bieten, sowie der hiervon profitierenden Pflanzen- und Tierarten grundsätzliches Verständnis für die technischen Arbeiten und betroffenen Artenschutzbelange wecken Folie 8

Zielgruppe des Leitfadens Planungs- und Baureferate sowie die Referate Ingenieur- / Brückenbau der Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg, Planungs- / Baureferate der Landkreise und Kommunen, die Brückenprüfer, die regelmäßig den Bauwerkszustand vor Ort überwachen, die Naturschutzfachverwaltung der private Naturschutz bzw. die Umweltverbände Folie 9

Vorgehensweise und Rahmen Erstellung des Leitfadens durch die Referate Verkehrsökologie und Naturschutz und Straßenerhaltungsmanagement und Ingenieurbau des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Auftragsvergabe an erfahrene Planungs-, Ausführungsbüros in Arbeitsgemeinschaft Einrichtung eines begleitenden Arbeitskreises, bestehend aus VertreterInnen aus Planung, Ausführungsplanung, Bau, Naturschutz und privaten Verbänden Folie 10

Materialsammlung und Gliederung 1 Anlass, Aufgabenstellung und Zielsetzung 2 Brücken 2.1 Brückentypen, -schäden 2.2 Brückenelemente und Ersatzlebensraumfunktion Folie 11

Materialsammlung und Gliederung 1 Anlass, Aufgabenstellung und Zielsetzung 2 Brücken 2.1 Brückentypen, -schäden 2.2 Brückenelemente und Ersatzlebensraumfunktion 3 Natur- und artenschutzrechtliche Rahmenbedingungen, die bei der Sanierung von Brücken von Bedeutung sind - Artenschutzbelange nach 44 f. BNatSchG - Regelungen zu Natura-2000 nach 33 f. BNatSchG - Eingriffsregelung nach 14 f. BNatSchG - Umweltschadensrecht nach 19 BNatSchG, Umweltschadensgesetz (USchadG) Folie 12

Materialsammlung und Gliederung 3 Natur- und artenschutzrechtliche Rahmenbedingungen, die bei der Sanierung von Brücken von Bedeutung sind - Artenschutzbelange nach 44 f. BNatSchG - Regelungen zu Natura-2000 nach 33 f. BNatSchG - Eingriffsregelung nach 14 f. BNatSchG - Umweltschadensrecht nach 19 BNatSchG, Umweltschadensgesetz (USchadG) Folie 13

Materialsammlung und Gliederung 4 Relevante Pflanzen und Tierarten, die Ersatzlebens-räume an / auf / in Brücken finden sowie FFH-Lebensraumtypen an und im Umfeld von Brücken 5 Relevante Konfliktsachverhalte, die bei der Sanierung von Brücken auftreten können 5.1 Inhaltlich-materielle Anforderungen 5.2 Potenzielle bauzeitliche Projektwirkungen und hieraus resultierende Folgen für die Umwelt 5.3 Potenzielle dauerhafte Projektwirkungen und hieraus resultierende Folgen für die Umwelt Folie 14

Materialsammlung und Gliederung 6 Inhaltliche und verfahrenstechnische sowie verfahrensrechtliche Anforderungen an die Berücksichtigung von Natur- und Artenschutzbelangen bei der Brückensanierung 6.1 Inhaltlich-materielle Anforderungen 6.2 Verfahrenstechnische Anforderungen 6.3 Verfahrensrechtliche Anforderungen 7 Fallbeispiele Folie 15

Fragen / Diskussion im Arbeitskreis Wie kann der Adressatenkreis bestmöglich bedient werden? -> Struktur und Inhalt des Leitfadens -> Sind Vereinfachungen möglich? Folie 16

Fragen / Diskussion im Arbeitskreis Definition von Notsanierung / Konsequenzen für die Beachtung naturbzw. artenschutzrechtlicher Anforderungen Wegfall der Freistellung für national besonders geschützte Arten bei Vorhaben, die nicht unter die Eingriffsregelung fallen ( 44 (5)) Bei der Sanierung Lebensraumfunktion für geschützte Arten an/in Brücken künftig unterbinden? Folie 17

Fragen / Diskussion im Arbeitskreis Freistellung von den Sanierungspflichten gemäß 19 (1) BNatSchG in Verbindung mit USchadG setzt bestimmte formale Prüfverfahren voraus Rechtliche Absicherung von Maßnahmen / Maßgaben zur Vermeidung bzw. Minimierung und Schadensbegrenzung, mit denen beispielsweise das Eintreten von artenschutzrechtlichen Verbotssachverhalten verhindert werden soll bei vereinfachten Genehmigungsverfahren Folie 18

praxisorientierte Handreichung Unterscheidung der Phasen einer Brückensanierung A) Vor Sanierung / Laufender Betrieb B) Klärung der Aufgabenstellung nach Feststellung Sanierungsbedarf C) Planerische / konzeptionelle Vorbereitung der Sanierung D) Durchführung der Sanierung E) Nach erfolgter Sanierung / Monitoring Folie 19

Bsp. für Ablaufschema (Phase A) maßgebliche Handlungsfelder A1 laufende Unterhaltungsund Erhaltungsarbeiten Handlungsanleitung Zusammenstellung einer Liste der möglichen Unterhaltungs- /Erhaltungsmaßnahmen einschl. einer Beurteilung der artenschutzrechtlichen Relevanz A2 Brückenprüfung/Einfache Prüfung (alle 3 Jahre) A3 Brückenprüfung / Hauptprüfung (alle 6 Jahre) Sammlung natur-, bzw. artenschutzrelevanter Informationen, z.b. in den Bauwerksbüchern Folie 20