Die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und die Pflege

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Warum Anerkennung? Anerkennung ist ein MUSS Zugang zu reglementierten Berufen (z.b. Arzt, Krankenpfleger) Anerkennung ist ein KANN Ausübung nicht-reglementierter Berufe (z.b. Ausbildungsberufe) Selbstständigkeit im zulassungspflichtigen Handwerk in bestimmten Mangelberufen Kriterium für die Zuwanderung aus Drittstaaten Verbesserung der Bewerbungsund Arbeitsplatzchancen Feste Stelle/höheres Gehalt Wertschätzung gleiche Rechtsfolgen wie deutscher Abschluss 3

Struktur des Anerkennungsgesetzes Anerkennungsgesetz: seit 1. April 2012 in Kraft Zielgruppe: Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen Artikel 1: Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) Artikel 2-61: Anpassung in: Handwerksordnung Bundesärzteordnung Krankenpflegegesetz Altenpflegegesetz... 4

Anerkennungsgesetz Bund Ziele Arbeitsmarktintegration Signal an ausländische Fachkräfte Wertschätzung von ausländischen Qualifikationen 5

Anerkennungsgesetz in Deutschland Was ist neu? Rechtsanspruch auf Verfahren Einheitliche Kriterien und Verfahren Unabhängigkeit von Staatsangehörigkeit Anträge von In- und Ausland möglich 6

Anerkennungsverfahren Festlegung Referenzberuf Gleichwertigkeitsprüfung Gleichwertigkeit wesentlicher Unterschiede reglementierte Berufe: Berufszulassung unter Auflage von Ausgleichsmaßnahmen nicht reglementierte Berufe: Bescheid über teilweise Gleichwertigkeit Bescheid / Berufszulassung Kenntnisprüfung Eignungsprüfung Anpassungs -lehrgang Anpassungsqualifizierung Bewerbung auf dem Arbeitsmarkt 7

Anerkennungsverfahren Pflegeberufe Krankenpflege EU-Abschlüsse: Automatische Anerkennung Altenpflege keine automatische Anerkennung Nicht-EU- Abschlüsse: Individuelles Anerkennungsverfahren Individuelles Anerkennungsverfahren 8

Sonderfall Altenpflege in der Praxis Im internationalen Umfeld keine speziell auf Altenpflege ausgerichtete Studien- bzw. Ausbildungsgänge Referenzberuf i.d.r.: Gesundheits- und Krankenpflege Gleichwertigkeit ausländ. Abschlüsse mit dt. Altenpflege oft verneint Anerkennungsmöglichkeiten als Altenpfleger gering Arbeitsmigration von Altenpflegefachkräften gering 9

Sonderfall Altenpflege in der Praxis Folgen für Altenpflegeeinrichtungen und Antragsteller: Altenpflege kaum Referenzberuf Anpassungslehrgänge für Gesundheits- und Krankenpflege finden in der Regel im Krankenhaus statt: o Längerfristiger Ausfall der Fachkraft bei fortlaufenden Gehaltszahlung o Gefahr der Abwanderung ins Krankenhaus (qualifiziertere Tätigkeiten und bessere Vergütung) 10

Ergebnisse Anerkennungsstatistik 2012 Arzt/Ärztin (Approbation) 5.697 Insg. rd. 11 Anträge Gesundheits- und Krankenpfleger/-in Zahnarzt/Zahnärztin (Erteilung der Approbation) Apotheker/-in (Erteilung der Approbation) Bürokaufmann/-kauffrau Physiotherapeut/-in Elektroniker/-in 342 321 267 243 123 1.482 Häufigste Referenzberufe Besonderes Interesse an Gesundheitsberufen: Mehr als ¾ aller Anträge in einem Referenzberuf dieser Berufshauptgruppe Industriemechaniker/-in Tierarzt/Tierärztin (Erteilung der Approbation) 120 114 0 2.000 4.000 6.000 Anzahl der Anträge Mehr als die Hälfte der Anträge auf Approbation als Ärztin/Arzt 11

Ergebnisse Statistik 2012 Anerkennungs-Entscheidungen 2012 100% 3,5% 12,7% 11,5% 15,4% keine Gleichwertigkeit 50% 29,8% 53,1% 42,3% Auflage einer Ausgleichsmaßnahme volle Gleichwertigkeit 83,8% 15,6% 58,7% 31,3% 42,3% 0% alle reglementierten Berufe Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen Altenpfleger/-innen Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in 12

Anpassungsmaßnahmen Pflegeberufe Aktuell wenig Angebote: Modellprojekt IQ-Hamburg: Modularisierte Anpassungsqualifizierung Gesundheits- und Krankenpflege für zugewanderte Pflegekräfte (MinA) Akademie der Gesundheit Berlin-Buch: Vorbereitungskurs auf Kenntnisprüfung für Gesundheits-und Krankenpfleger Vitanas Berlin: Anpassungslehrgang Altenpflege Ab Januar 2015 Neuer Schwerpunkt Qualifizierung im Förderprogramm IQ Geplant z.b. in IQ-Netzwerk Berlin: Europäische Bildungswerk (ebg ggmbh): 11-monatige modularisierte Anpassungsqualifizierung für Gesundheits- und Krankenpfleger Berufsbezogene Sprachkurse mit TELC-Abschluss/B2 für Gesundheitsund Krankenpfleger 13

Sprachanforderungen Pflegeberufe Regelfall Niveau B2 Krankenpflege Altenpflege Webanalyse zuständige Stellen: Keine einheitlichen Anforderungen 3 spezielle Einträge zur Altenpflege 2x B2, 1x B2 plus persönl. Gespräch Uneinheitlicher Zeitpunkt 7x B2 allg. Gesundheitsberufe 9 x keine Angaben 14

Sprachanforderungen Gesundheits- und Krankenpflege gefordertes Sprachniveau Bundesland Gesundheits- und Krankenpfleger/-in (Stand Okt.'13) Gesundheits- und Krankenpfleger/-in (Stand Aug.'14) Baden-Württemberg B2 *3 / k.a. *4 B2 *3 / k.a. *4 Bayern B2 *5 / k.a. *6 B2 Berlin k.a. k.a. Brandenburg B2 B2 Bremen B2 B2 Hamburg B2 B2 Hessen Goethe-Zertifikat B1: Zertifikat Deutsch (ZD), telc Deutsch B1, TestDaF Niveaustufe 3, Deutsch-Test für Zuwanderer (B 1) oder Diplom des did deutsch-instituts Goethe-Zertifikat B2 (oder höher), telc Deutsch B1 Pflege (oder B 2), telc Deutsch B2 (oder höher), TestDaF Niveaustufe 3 (oder höher) oder GfdS Diplom B2 des did deutsch-instituts Mecklenburg-Vorpommern B2 B2 Niedersachsen B2 B2 Nordrhein-Westfalen k.a. Im Rahmen des Antragsverfahrens "Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung" werden beim Gesundheitsamt werden die Sprachkenntnisse geprüft. Rheinland-Pfalz Zertifikat Deutsch (entspricht B1) k.a. Saarland B2 B2 Sachsen k.a. k.a. Sachsen-Anhalt B2 B2 Schleswig-Holstein k.a. k.a. Thüringen B2 B2 *1) Regierung von Oberbayern *2) Regierung von Unterfranken *3) Regierungspräsidien Karlsruhe und Stuttgart (Aug '14 auch Tübingen) *4) Regierungspräsidien Freiburg und Thübingen (Aug.'14 nur Freiburg) *5) Regierungen von Mittelfranken, Unterfranken, Niederbayern, Oberbayern und der Oberpfalz *6) Regierungen von Oberfranken und Schwaben Quelle: Bericht BMBF 2014 www.anerkennung-in-deutschland.de 15

www.anerkennung-in-deutschland.de Zentrales Informationsportal des Bundes Datenbank mit aktuell über 700 Referenzberufen 7 Sprachen: D, Eng, ES, IT, POL, RUM, TÜK 16

Anerkennungsportal Ergebnisseite = Zuständige Stelle + Informationen zum Verfahren 17

Gesundheits- und Krankenpfleger/in Altenpfleger/in Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in Altenpflegehelfer/in Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in Anerkennungsportal Zugriffe auf deutsche Berufsprofile (einmalige Seitenansichten) 12000 8000 4000 2012 2013 2014 0 18

Förderprogramm BMAS, BMBF, BA Integration durch Qualifizierung - IQ 68 Beratungsstellen bundesweit Info+Beratung zum Verfahren, Vorprüfung Unterlagen, Ersteinschätzung zum Referenzberuf, Beratung zu Fördermöglichkeiten und Anpassungsqualifizierungen IQ-Landesnetzwerk Berlin: Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen - Integrationsbeauftragte Potsdamer Str. 65, 10785 Berlin www.berlin.netzwerk-iq.de 19

Beratungen bei IQ-Anlaufstellen und BAMF Hotline Häufigsten Ausbildungsstaaten Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen Polen (287), Russland (273), Rumänien (203), Ukraine (159), Bosnien und Herzegowina (149) Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-innen Polen (26), Russland (20), Kosovo (17), Rumänien (12), Serbien (12), Bosnien und Herzegowina (12) Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/-innen Spanien (24), Rumänien (20), Polen (19), Griechenland (19), Italien (14), Ungarn (14) Altenpfleger/-innen Bosnien und Herzegowina (36), Polen (28), Rumänien (22), Ungarn (20), Spanien (19) Altenpflegehelfer/-innen Polen (21), Rumänien (11), Italien (11), Ungarn (10), Philippinen (10) 20

IQ-Netzwerk (Anerkennungsberatung) http://www.berlin.netzwerk-iq.de/ Anerkennungsfinder: www.anerkennung-in-deutschland.de Konkreter Fall: Ugandische Krankenschwester in Berlin Schritt 1: Info/Beratung Schritt 2: Zuständige Stelle finden www.anerkennung-in-deutschland.de BAMF-Hotline: (0)30-1815-1111 Ergebnis: Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LaGeSo) Unterlagen (u.a. Ausbildungsnachweis, Nachweise über Berufserfahrung) Schritt 3: Antrag stellen Zuständige Stelle überprüft die Gleichwertigkeit mit deutschem Abschluss Schritt 4: Bescheid mit Auflage einer Ausgleichsmaßnahme Bei Abschlüssen aus Drittstaaten sind häufig Ausgleichsmaßnahmen nötig. 21

Konkreter Fall: Ugandische Krankenschwester in Berlin Schritt 5: Anpassungslehrgang oder Kenntnisprüfung Anpassungslehrgang, z.b. über 11 Monate beim EBG Berlin (mit Bildungsgutschein) Kenntnisprüfung an einer Berufsfachschule, z.b. Akademie in Berlin-Buch Schritt 6: Bescheid erhalten/erlaubnis zur Führung Berufsbezeichnung 22

Zuwanderung nach Deutschland EU/EWR Freizügigkeit / kein Visum USA, AUS, CAN, ISR, J... Visumsfreie Einreise Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit innerhalb 3 Monate bei Ausländerbehörde Drittstaaten Visum + Aufenthaltstitel Akademiker: Blaue Karte EU Ausländ. Berufsausbildung: Mangelberuf+Arbeitsplatz+Anerkennung 23

Zuwanderung Pflegekräfte Visum + Aufenthaltstitel zu Erwerbszwecken Voraussetzung: Arbeitsplatzangebot oder Vertrag Mangelberuf/Positivliste BA (oder Vermittlungsabsprache) Anerkennung Falls keine volle Anerkennung oder fehlende Sprachkenntnisse: -> Aufenthaltstitel für Anpassungsqualifizierung (geplant: neuer 17a AufenthG: Beschäftigung begleitend zur Anpassungsmaßnahme) 24

Ausländische Fachkräfte Unterstützung bei Rekrutierung von Fachkräften aus dem Ausland ZAV Info-Center Tel:0049 228 713 1313 E-Mail: zav@arbeitsagentur.de z.b. TRIPLE WIN Projekt (Gewinnung von Pflegefachkräften aus Philippinen, Tunesien, Serbien, Bosnien-Herzegowina) 25

Erfolgsgeschichten Laila Alim, Gesundheits- und Krankenpflegerin aus Afghanistan Alberto Garcia, Gesundheit- und Krankenpfleger aus Spanien mehr unter: www.anerkennung-in-deutschland.de 26

Vielen Dank! www.anerkennung-in-deutschland.de Ralf Maier Bundesministerium für Bildung und Forschung Ralf.Maier@bmbf.bund.de 27