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Amtsblatt d e s E n n e p e - R u h r - K r e i s e s H e r a u s g e b e r : K r e i s v e r w a l t u n g E N 9. Jahrgang Schwelm, 07.12.2016 Nr. 28 Inhaltsverzeichnis: Lfd.Nr. Datum Titel Seite 1. 23.11.2016 Bekanntmachung Öffentliche Zustellung 1 2. 23.11.2016 Bekanntmachung Öffentliche Zustellung 2 3. 23.11.2016 Bekanntmachung Öffentliche Zustellung 2 4. 23.11.2016 Bekanntmachung Öffentliche Zustellung 3 5. 24.11.2016 Bekanntmachung Öffentliche Zustellung 3 6. 24.11.2016 Bekanntmachung Öffentliche Zustellung 4 7. 25.11.2016 Bekanntmachung Öffentliche Zustellung 4 8. 28.11.2016 Bekanntmachung Öffentliche Zustellung 5 9. 25.11.2016 Bekanntmachung Öffentliche Zustellung 5 10. 25.11.2016 Bekanntmachung Öffentliche Zustellung 6 11. 29.11.2016 Bekanntmachung Öffentliche Zustellung 6 12. 30.11.2016 Bekanntmachung Einladung mit Tagesordnung zum Kreistag am 12.12.2016 7 1. Bekanntmachung Öffentliche Zustellung Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung gemäß 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) An Marc Richter Letzter bekannte Adresse Sprockhöveler Straße 134 58455 Witten Die derzeitige Anschrift der vorgenannten natürlichen Person ist unbekannt. Zustellungsversuche durch die Post und Ermittlungen über die aktuelle Anschrift sind ergebnislos geblieben. Eine Zustellung an einen Vertreter ist nicht möglich ( 10 Abs. 1 Nr. 1 VwZG).Der vorgenannten natürlichen Person ist folgendes Dokument zuzustellen: Änderungsbescheid vom 23.11.2016, Aktenzeichen: 9070101961 Der vorbezeichnete Bescheid wird nach 10 Abs. 1 VwZG öffentlich zugestellt und kann gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises durch die o.g. Person oder durch eine(n) bevollmächtigte(n) Vertreter(in) abgeholt oder eingesehen werden bei: Ennepe-Ruhr-Kreis, der Landrat, Jobcenter EN, Regionalstelle Witten, Holzkampstraße 7 b, 58453 Witten Zimmer 314Vor der Abholung des Bescheides ist Kontakt aufzunehmen mit:

2 Sachbearbeiter(in): Herr Krones 02302/204-5744 Durch die öffentliche Zustellung können gem. 10 Abs. 2 Satz 3 VwZG Fristen (z.b. Rechtsbehelfsfrist) in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Ein Dokument gilt nach 10 Abs. 2 Satz 5 VwZG als öffentlich zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Witten, 23.11.2016 gez.krones 2. Bekanntmachung Öffentliche Zustellung Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung gemäß 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) An Marc Richter Letzter bekannte Adresse Sprockhöveler Straße 134 58455 Witten Die derzeitige Anschrift der vorgenannten natürlichen Person ist unbekannt. Zustellungsversuche durch die Post und Ermittlungen über die aktuelle Anschrift sind ergebnislos geblieben. Eine Zustellung an einen Vertreter ist nicht möglich ( 10 Abs. 1 Nr. 1 VwZG).Der vorgenannten natürlichen Person ist folgendes Dokument zuzustellen: Abhilfebescheid vom 23.11.2016, Aktenzeichen: 9070101961 Der vorbezeichnete Bescheid wird nach 10 Abs. 1 VwZG öffentlich zugestellt und kann gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises durch die o.g. Person oder durch eine(n) bevollmächtigte(n) Vertreter(in) abgeholt oder eingesehen werden bei:ennepe-ruhr-kreis, der Landrat, Jobcenter EN, Regionalstelle Witten, Holzkampstraße 7 b, 58453 Witten,Zimmer 314. Vor der Abholung des Bescheides ist Kontakt aufzunehmen mit: Sachbearbeiter(in): Herr Krones 02302/204-5744 Durch die öffentliche Zustellung können gem. 10 Abs. 2 Satz 3 VwZG Fristen (z.b. Rechtsbehelfsfrist) in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Ein Dokument gilt nach 10 Abs. 2 Satz 5 VwZG als öffentlich zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Witten, 23.11.2016 gez.krones 3. Bekanntmachung Öffentliche Zustellung Der Bußgeldbescheid vom 02.08.2016, Aktenzeichen 3246046473-HS, an Herrn Florian Scherers geb. am 21.07.1989 in Hagen Akazienweg 4, 58089 Hagen die Post gemäß 3 LZG NRW nicht möglich. Es ist daher die öffentliche Zustellung gemäß 10 LZG NRW durchzuführen. Zwei Wochen ab Tag der Bekanntmachung gilt der Bußgeldbescheid als zugestellt.

3 Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen ab dieser Zustellung. Danach wird der Bescheid rechtskräftig und vollstreckbar. Der Bußgeldbescheid kann beim Ennepe-Ruhr-Kreis, Hattinger Str. 2 A, 58332 Schwelm, Zimmer 111, vom Betroffenen gegen Vorlage des Personalausweises abgeholt oder eingesehen werden. Auskunft zur Sache erteilt Frau Hellmann. Schwelm, den 23.11.2016 gezeichnet Thomas 4. Bekanntmachung Öffentliche Zustellung - 36/1 - Meine Verfügung vom 17.11.16 Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen EN-QT 469 an Herrn Angelo Pucci geb.: 10.02.1978 in Mazzarino 58256 Ennepetal, Wilhelmshöher Str. 7 die Post gemäß 3 LZG nicht möglich. Es ist daher die öffentliche Zustellung gemäß 10 LZG durchzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. 10 Abs. 2 LZG NRW durch die öffentliche Zustellung Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Die Verfügung kann beim Ennepe-Ruhr-Kreis in Schwelm, Hattinger Str. 2 a, Zimmer 026-027, zu den Öffnungszeiten des Straßenverkehrsamts eingesehen werden. Schwelm, 23.11.16 gez. Völker 5. Bekanntmachung Öffentliche Zustellung 36/2 Mein Schreiben vom 07.11.2016 Ermahnung wegen wiederholter Verkehrszuwiderhandlungen an x Herrn Frau Janusz Sandor geb.: in Warschau /Polen

4 Friedrichstr. 14, 58256 Ennepetal wird hiermit gemäß 10 des Landeszustellungsgesetzes (LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV.NRW. S. 94) die Post gemäß 3 LZG nicht möglich. Es ist daher die öffentliche Zustellung gemäß 10 LZG durchzuführen. Die Verfügung kann beim Ennepe-Ruhr-Kreis in Schwelm, Hattinger Str. 2 a, Zimmer 010, zu den Öffnungszeiten des Straßenverkehrsamtes - Führerscheinstelle - eingesehen werden. Schwelm, 24.11.2016 e gez. Götte 6. Bekanntmachung Öffentliche Zustellung Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung gemäß 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) An Selina Barcik Letzter bekannte Adresse Röhrchenstraße 10 58452 Witten Die derzeitige Anschrift der vorgenannten natürlichen Person ist unbekannt. Zustellungsversuche durch die Post und Ermittlungen über die aktuelle Anschrift sind ergebnislos geblieben. Eine Zustellung an einen Vertreter ist nicht möglich ( 10 Abs. 1 Nr. 1 VwZG).Der vorgenannten natürlichen Person ist folgendes Dokument zuzustellen: Ablehnungsbescheid vom 10.11.2016, Aktenzeichen: 9070036785 Der vorbezeichnete Bescheid wird nach 10 Abs. 1 VwZG öffentlich zugestellt und kann gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises durch die o.g. Person oder durch eine(n) bevollmächtigte(n) Vertreter(in) abgeholt oder eingesehen werden bei:ennepe-ruhr-kreis, der Landrat, Jobcenter EN, Regionalstelle Witten, Holzkampstraße 7 b, 58453 Witten, Zimmer 319. Vor der Abholung des Bescheides ist Kontakt aufzunehmen mit: Sachbearbeiter(in): Herr Bußhoff 02302 204 5733 Durch die öffentliche Zustellung können gem. 10 Abs. 2 Satz 3 VwZG Fristen (z.b. Rechtsbehelfsfrist) in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Ein Dokument gilt nach 10 Abs. 2 Satz 5 VwZG als öffentlich zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Witten, 24.11.2016 gez.bußhoff 7. Bekanntmachung Öffentliche Zustellung Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung gemäß 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) An Wolf-Martin Riegermann Letzter bekannte Adresse Langenbochumer Straße 22 45770 Marl Die derzeitige Anschrift der vorgenannten natürlichen Person ist unbekannt. Zustellungsversuche durch die Post und Ermittlungen über die aktuelle Anschrift sind ergebnislos geblieben. Eine Zustellung an einen Vertreter ist nicht möglich ( 10 Abs. 1 Nr. 1 VwZG). Der vorgenannten natürlichen Person ist folgendes Dokument zuzustellen: Unterlagenanforderungsbescheid vom 14.10.2016, Aktenzeichen:

5 Der vorbezeichnete Bescheid wird nach 10 Abs. 1 VwZG öffentlich zugestellt und kann gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises durch die o.g. Person oder durch eine(n) bevollmächtigte(n) Vertreter(in) abgeholt oder eingesehen werden bei: Ennepe-Ruhr-Kreis, der Landrat, Jobcenter EN, Regionalstelle Gevelsberg / Sprockhövel, Hagener Straße 20, 58285 Gevelsberg Zimmer 07 Vor der Abholung des Bescheides ist Kontakt aufzunehmen mit: Sachbearbeiter(in): Herr Bauer 02332-553817 Durch die öffentliche Zustellung können gem. 10 Abs. 2 Satz 3 VwZG Fristen (z.b. Rechtsbehelfsfrist) in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Ein Dokument gilt nach 10 Abs. 2 Satz 5 VwZG als öffentlich zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Gevelsberg / Sprockhövel, 25.11.2016 gez. Bauer 8. Bekanntmachung Öffentliche Zustellung Der Bußgeldbescheid vom 31.10.2016, Aktenzeichen 3246046822-HS, an Frau Anna Rudi geb. am 26.01.1989 in Karaganda Oberbilker Allee 129, 3.Etage, 40227 Düsseldorf die Post gemäß 3 LZG NRW nicht möglich. Es ist daher die öffentliche Zustellung gemäß 10 LZG NRW durchzuführen. Zwei Wochen ab Tag der Bekanntmachung gilt der Bußgeldbescheid als zugestellt. Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen ab dieser Zustellung. Danach wird der Bescheid rechtskräftig und vollstreckbar. Der Bußgeldbescheid kann beim Ennepe-Ruhr-Kreis, Hattinger Str. 2 A, 58332 Schwelm, Zimmer 111, vom Betroffenen gegen Vorlage des Personalausweises abgeholt oder eingesehen werden. Auskunft zur Sache erteilt Frau Hellmann. Schwelm, den 28.11.2016 gezeichnet Thomas 9. Bekanntmachung Öffentliche Zustellung Der Bußgeldbescheid vom 12.10.2016, Aktenzeichen 3246039618-JK, an Herrn Ian-Catalin Gapie geb. am 05.04.1997 in Rumänien Werler Str. 50, 59423 Unna

6 die Post gemäß 3 LZG NRW nicht möglich. Es ist daher die öffentliche Zustellung gemäß 10 LZG NRW durchzuführen. Zwei Wochen ab Tag der Bekanntmachung gilt der Bußgeldbescheid als zugestellt. Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen ab dieser Zustellung. Danach wird der Bescheid rechtskräftig und vollstreckbar. Der Bußgeldbescheid kann beim Ennepe-Ruhr-Kreis, Hattinger Str. 2 A, 58332 Schwelm, Zimmer 106, vom Betroffenen gegen Vorlage des Personalausweises abgeholt oder eingesehen werden. Auskunft zur Sache erteilt Frau I. Jakobi. Schwelm, den 25.11.2016 gezeichnet Thomas 10. Bekanntmachung Öffentliche Zustellung Der Bußgeldbescheid vom 21.07.2016, Aktenzeichen 3246035417-JK, an Herrn Frank Dahlhaus geb. am 12.06.1968 in Wuppertal Konrad-Adenauer-Ring 40, 58135 Hagen die Post gemäß 3 LZG NRW nicht möglich. Es ist daher die öffentliche Zustellung gemäß 10 LZG NRW durchzuführen. Zwei Wochen ab Tag der Bekanntmachung gilt der Bußgeldbescheid als zugestellt. Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen ab dieser Zustellung. Danach wird der Bescheid rechtskräftig und vollstreckbar. Der Bußgeldbescheid kann beim Ennepe-Ruhr-Kreis, Hattinger Str. 2 A, 58332 Schwelm, Zimmer 106, vom Betroffenen gegen Vorlage des Personalausweises abgeholt oder eingesehen werden. Auskunft zur Sache erteilt Frau I. Jakobi. Schwelm, den 25.11.2016 gezeichnet Thomas 11. Bekanntmachung Öffentliche Zustellung - 36/2 - Meine Verfügung vom 15.11.2016 an Herrn Frau Martin Waap

7 geb.: 12.03.1989 in Witten Galenstr. 11, 58452 Witten die Post gemäß 3 LZG nicht möglich. Es ist daher die öffentliche Zustellung gemäß 10 LZG durchzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. 10 Abs. 2 LZG NRW durch die öffentliche Zustellung Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Die Verfügung kann beim Ennepe-Ruhr-Kreis in Schwelm, Hattinger Str. 2a, Zimmer 007-011, zu den Öffnungszeiten des Straßenverkehrsamtes - Führerscheinstelle - eingesehen werden. Schwelm, 29.11.2016 gez. Sander 12. Bekanntmachung Einladung mit Tagesordnung zum Kreistag am 12.12.2016 Einladung zur Sitzung des Kreistages Nr. KT/004/2016 am Montag, 12.12.2016, 16:00 Uhr im Kreishaus in Schwelm, Hauptstraße 92, Kreistagssitzungssaal Zur Sitzung des Kreistages lade ich Sie herzlich ein. Ich habe folgende Tagesordnung vorgesehen: Öffentliche Sitzung 1. Mitteilungen 2. Umbesetzung von Ausschüssen 3. Landtagswahl am 14.05.2017 Wahl der Beisitzer und deren Stellvertreter für den Kreiswahlausschuss Wahlkreis104 4. Landtagswahl am 14.05.2017 Wahl der Beisitzer und deren Stellvertreter für den gemeinsamen Wahlausschuss Wahlkreise 105 und 106 5. Feststellung des Jahresabschlusses 2015 sowie Beschluss über die Behandlung des Jahresfehlbetrages 2015 6. Entlastungserteilung für den Landrat bezüglich des Jahresabschlusses 2015 7. Beteiligungsverfahren gem. 55 KrO zum Kreishaushalt 2017 8. Kreishaushalt 2017 9. Besondere Geschäftsanweisung über den Abschluss von Finanzgeschäften 10. Fünfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung für den Ennepe-Ruhr-Kreis

8 11. Bereitstellung überplanmäßiger Auszahlungsmittel - Gerichtsverfahren zur Ruhegeldordnung der VER mbh 12. Breitbandversorgung im Ennepe-Ruhr-Kreis 13. Verschmelzung der Revierparkgesellschaften Mattlerbusch, Vonderort und Nienhausen auf die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbh (vormals Freizeitzentrum Kemnade GmbH) 14. Dritte Fortschreibung des Nahverkehrsplans für den Ennepe-Ruhr-Kreis (NVP EN) 15. Eingliederungsplanung 2017 16. Wahrnehmung der Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung für die Stadt Herdecke und die Stadt Wetter (Ruhr) durch die Rechnungsprüfung des Kreises 17. Leistungs- und Vergütungsvereinbarung Haus im Park e.v. 18. Leistungs- und Vergütungsvereinbarung für die ambulant psychiatrischen Dienste 19. Förderung von ambulant betreuten Wohngemeinschaften für pflegebedürftige und demenzerkrankte Menschen - Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der pflegerischen Versorgungsstruktur 20. Abrechnung der Entsorgungskosten 2015 für Elektroaltgeräte im Ennepe- Ruhr-Kreis 21. Vorlage des abfallwirtschaftlichen Ist-Ergebnisses 2015 22. Berechnung der Entsorgungskosten 2017 für Elektroaltgeräte im Ennepe- Ruhr-Kreis 23. Erlass einer 14. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Abfallwirtschaft im Ennepe-Ruhr-Kreis vom 17.12.2004 24. CDU-Antrag vom 24.10.16 zu Drucksache 066/2016 25. CDU-Antrag vom 24.10.16 zu Drucksache 064/2016 26. Neu-und Erweiterungsbaumaßnahmen an der Wilhelm-Kraft-Gesamtschule und dem Berufskolleg Witten im Zusammenhang mit der Umsetzung der Brandschutzmaßnahmen Nichtöffentliche Sitzung 27. Erhöhung des Kommanditkapitals der Betriebsgesellschaft Ennepe-Ruhr-Kreis mbh & Co.KG Schwelm, 30.11.2016 gez. Olaf Schade Landrat