Assistierte Ausbildung Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Fachkonzeptes und der Rahmenbedingungen des 130 SGB III

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Transkript:

Stellungnahme Assistierte Ausbildung Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Fachkonzeptes und der Rahmenbedingungen des 130 SGB III Das Instrument der Assistierten Ausbildung wurde im Frühjahr 2015 mit dem 130 SGB III zunächst befristet bis zum Jahr 2018 eingeführt. Die Allianz für Aus- und Weiterbildung hatte die bundesweite Einführung der Assistierten Ausbildung gefordert. Die Bilanz im Mai 2017 zeigt: es konnten knapp 10.000 junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe die Assistierte Ausbildung in Anspruch nehmen. Alle Akteur_innen Träger, Berufsberatung, Jobcenter sowie Betriebe sind sich nach den ersten Erfahrungen mit der Umsetzung einig: Das Instrument ist dem Grunde nach ein relevantes und richtungsweisendes Angebot. Angesichts der aktuellen Ausbildungsbilanz mit einer zunehmenden Spaltung des Ausbildungsmarktes und tendenziell wachsenden Passungsproblemen bei der Vermittlung in Ausbildung, bietet die Idee der Assistierten Ausbildung den geeigneten Rahmen, um förderbedürftigen jungen Menschen den Weg zum erfolgreichen Ausbildungsabschluss zu ebnen. Kurz und bündig Zentrale Aussage: Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit fordert, das bundesweite Förderangebot Assistierte Ausbildung über den 130 SGB III auch über das Jahr 2018 hinaus zu erhalten und das Fachkonzept zur Assistierten Ausbildung weiter zu entwickeln weg vom Maßnahmecharakter hin zu einem bedarfsorientierten sozialpädagogischen Begleitinstrument. Der 130 SGB III sollte entfristet werden, die Zielgruppendefinition erweitert werden sowie den Besonderheiten in der Förderung nach 130 Absatz 8 SGB III mehr landesspezifischen Gestaltungsraum lassen. Was wollen wir mit diesem Papier erreichen: Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit fordert, die Assistierte Ausbildung zu einem flexiblen, bedarfsgerechten sozialpädagogischen Begleitinstrument weiter zu entwickeln und den standardisierten Maßnahmecharakter zu verlassen, um den unterschiedlichen Förderbedarfen der einzelnen Jugendlichen und der jeweiligen Ausbildungsbetriebe gerecht werden zu können. Eine Unterstützung durch die Assistierte Ausbildung muss zukünftig für alle Jugendlichen und ihre Ausbildungsbetriebe möglich sein, die eine Begleitung des Ausbildungsverhältnisses benötigen und wünschen. Zudem sollte die besondere Förderung nach 130 Absatz 8 SGB III unter Einbeziehung der landesspezifischen Gesamtkonzepte im Übergang Schule-Beruf in den Bundesländern eine stärkere Mitgestaltung als die der Mitfinanzierung zulassen. Eine Erweiterung der förderungswürdigen Ausbildungsberufe bei Mitfinanzierung der Bundesländer auf die vollzeitschulischen Berufsausbildungen im Erziehungs-, Gesundheits- und Sozialbereich sollte über den 130 Absatz 8 SGB III unbedingt ermöglicht werden. 1 / 5

A. Weiterentwicklung des Fachkonzeptes 1. Vom Maßnahmecharakter zum flexiblen sozialpädagogischen Begleitinstrument zur Anbahnung und Unterstützung von Ausbildungsverhältnissen Die Assistierte Ausbildung soll sowohl den Hilfebedarf der Auszubildenden als auch den Unterstützungsbedarf der Ausbildungsbetriebe und der Berufsschule erfüllen. Dies erfordert flexible, individuell gestaltbare Unterstützungsleistungen, die auf das spezifische Ausbildungsverhältnis zugeschnitten werden können. Vor allem zum Ausbildungsbeginn benötigen die Betriebe, die Auszubildenden und die durchführenden Träger frei gestaltbare Zeiträume, um eine vertrauensvolle Arbeitsbeziehung aufbauen zu können. Auf dieser Basis kann der Ausbildungsablauf gemeinsam strukturiert werden und die individuellen Förderbedarfe mit den zu vermittelnden Ausbildungsinhalten und den Abläufen in den Betrieben in Einklang gebracht werden. Mit diesem sorgsam durchgeführten Aushandlungsprozess werden die Grundlagen für eine qualitative und dem jungen Menschen und dem jeweiligen Ausbildungsbetrieb entsprechende Ausbildung und damit für einen erfolgreichen Abschluss gelegt. Damit kann ein wirksames Unterstützungssystem ohne Überforderung geschaffen werden. 2. Das Aufgabenspektrum der Ausbildungsbegleitung Entgegen der heute im Fachkonzept vorgesehenen zwei Ansprechpartner_innen Ausbildungsbegleiter_in und Sozialpädagog_in für die Jugendlichen halten wir aus fachlicher Sicht eine konstante, verlässliche Bezugsperson mit pädagogischer Kompetenz für erforderlich. Zu den wichtigsten Aufgaben der sozialpädagogischen Ausbildungsbegleitung sollten gehören: 1. die geförderten jungen Menschen bei der Suche nach einem geeigneten Ausbildungsplatz zu unterstützen, 2. diesen jungen Menschen sozialpädagogische Hilfen zur Stabilisierung ihrer Lebensbedingungen und ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu unterbreiten, 3. den Ausbildungsbetrieben Unterstützungsangebote bei der Anbahnung und Bewältigung des Ausbildungsverhältnisses zu machen, 4. das jeweilige Ausbildungsverhältnis zu moderieren (inklusive der beteiligten Berufsschulen) und insbesondere in Konfliktsituationen ausgleichend einzuwirken. Um den jeweiligen Unterstützungsbedarfen gerecht werden zu können, muss die Ausbildungsbegleitung individuell ausgerichtet sein. In struktureller Analogie zu dem Instrument der Berufseinstiegsbegleitung ( 49 SGB III BerEB) sollte das Fachkonzept zur Assistierten Ausbildung so verändert werden, dass es ein Instrument der individuellen Begleitung und sozialpädagogischen Unterstützung von jungen Menschen mit Ausbildungswunsch und den an der Ausbildung beteiligten Betrieben darstellt. Jedes einzelne Berufsausbildungsverhältnis sollte flexibel und passgenau begleitet werden können. Die sozialpäda- 2 / 5

gogische Personalausstattung sollte so gestaltet sein, dass unterschiedlich intensive Förderungen ermöglicht werden. Daher fordern wir einen Personalschlüssel in der Ausbildungsbegleitung in einem Verhältnis von einer sozialpädagogischen Fachkraft zu 12 Teilnehmenden. 3. Praktikable Lösungen für den ländlichen Raum entwickeln Die Anforderungen an eine dienliche und nachhaltige Unterstützung müssen im eher ländlich geprägten Raum anders bewertet werden als in einer Großstadt. Dementsprechend müssen die Förderangebote anders gestaltet werden und vor allem die Komm-Struktur der Unterstützungsangebote aufgrund der langen Anfahrtswege bedingt durch mangelnde Infrastruktur auf dem Land verändert werden. Perspektivisch müssen daher für den ländlichen Raum andere Rahmenbedingungen aufgelegt und Angebote beispielsweise durch digitale Konzepte und Ansätze ergänzt werden. Die Entwicklung und der Einsatz von digitalen Begleitstrukturen gilt es daher zu fördern. Die im ländlichen Raum deutlich aufwändigere individuelle Begleitung von Jugendlichen im Gegensatz zu städtisch geprägten Gebieten muss sich darüber hinaus in der personellen Ausstattung niederschlagen, so dass wir die Berücksichtigung von vermehrten Fahrtkosten, einer mobilen Büroausstattung und einen Personalschlüssel von einer sozialpädagogischen Fachkraft für zehn Teilnehmende empfehlen. 4. Hilfe für alle jungen Menschen und ihre Ausbildungsbetriebe sicher stellen, die Unterstützung benötigen Zielgruppen erweitern Die Assistierte Ausbildung soll für alle jungen Menschen mit persönlichem Förderbedarf auf dem Weg in die Berufsausbildung offen sein, die in der Lage sind, eine (duale und schulische) Ausbildung zu absolvieren und hierbei Unterstützung benötigen. Dies können junge Menschen mit und ohne Migrationshintergrund, mit Fluchterfahrung, mit und ohne Behinderung sein. Die jeweilige Hilfeleistung der Assistierten Ausbildung muss bedarfsgerecht ausgerichtet sein und den jeweiligen Ausbildungsbetrieb einschließen. Ebenso sollen alle um Unterstützung anfragenden Ausbildungsbetriebe vom Angebot der Assistierten Ausbildung profitieren können. In Abgrenzung zu den ausbildungsbegleitenden Hilfen sind die Unterstützungsleistungen der Assistierten Ausbildung pädagogisch und umfassender ausgerichtet und schließen die Anbahnung und Unterstützung des gesamten Ausbildungsverhältnisses ein. 5. Das Spektrum der Berufe erweitern Die Assistierte Ausbildung muss für alle Ausbildungsberufe offen sein, um Ausbildungssuchenden alle Möglichkeiten der beruflichen Ausbildungen zu eröffnen und sie bei der Aufnahme und dem erfolgreichen Abschluss einer von ihnen gewählten beruflichen Ausbildung zu unterstützen. Das Angebot der Assistierten Ausbildung ist daher auf alle dualen Ausbildungsverhältnisse unabhängig von der Ausbildungsdauer sowie auf Kammerberufe auszuweiten. 3 / 5

In Absprache mit den jeweiligen Bundesländern sollte bei einer Mitfinanzierung der Bundesländer auch eine Förderung von vollzeitschulischen Ausbildungen im Erziehungs-, Gesundheits- und Sozialbereich eingeschlossen werden können. Vorschläge zur Nachjustierung des 130 SGB III Landesspezifische Bedarfe berücksichtigen, Beteiligungsmöglichkeit der Länder erhöhen 130 Absatz 8 SGB III weiter entwickeln Die Einführung der Assistierten Ausbildung als Förderinstrument im SGB III mit der bundesweiten Ausschreibepraxis der Bundesagentur für Arbeit hatte zur Folge, dass bewährte Angebote, Strukturen und Vernetzungen in den Ländern nicht aufrechterhalten werden konnten. Neben Baden-Württemberg sind auch im Saarland, in Sachsen sowie in Hamburg bestehende und gut funktionierende Landesförderungen eingestellt worden. Der Engführung des 130 Absatz 8 ist es geschuldet, dass trotz großem Interesse auf Länderseite einzig in Sachsen-Anhalt ein Landesprogramm nach 130 Absatz 8 SGB III initiiert werden konnte. Folglich sollte der 130 Absatz 8 SGB III Assistierte Ausbildung den Ländern deutlich mehr Beteiligungsmöglichkeiten bei der Ausgestaltung einer länderspezifischen Prägung der Assistierten Ausbildung bieten. Die Kooperation muss über die finanzielle Beteiligung gem. 130 Abs. 8 SGB III mit einer 50 prozentigen Kofinanzierung hinaus eine Mitgestaltung bei den jeweiligen Landeskonzeptionen ermöglichen, die deren landesspezifischen Bedarfen entsprechen und die jeweiligen Rahmenbedingungen und Förderstrukturen berücksichtigen. Dies beinhaltet auch die Auswahl der Standorte bzw. der Träger B. Einbettung der Assistierten Ausbildung in die rechtskreisübergreifende Arbeit, z.b. der Jugendberufsagenturen Die Assistierte Ausbildung als sozialpädagogisches Begleitinstrument sollte eingebunden werden in ein Gesamtkonzept des Übergangs Schule-Beruf auf Landesebene und im rechtskreisübergreifenden Bündnis der jeweiligen Region (z.b. auch in sog. Jugendberufsagenturen). Neben Beratung, Berufsorientierung und Berufsvorbereitung sind zukünftig auch die Zugänge zu Ausbildungsverhältnissen und die unterstützende Begleitung im Gesamtkonzept des Übergangs Schule-Beruf in den Blick zu nehmen. Eine sozialpädagogisch gestaltete Assistierte Ausbildung stellt auch im Sinne der Jugendhilfe ein echtes Unterstützungsangebot dar: Es steht hilfesuchenden Ausbildungsplatzbewerber_innen und dem jeweiligen Ausbildungsort bei Bedarf mit individuell ausgerichteten, stabilisierenden Unterstützungsleistungen und zwar über mehrere Jahre hinweg kontinuierlich zur Seite. Die Assistierte Ausbildung bietet Jugendlichen mit schlechten Startbedingungen und Altbewerber_innen echte Chancen in Regelausbildungsverhältnisse ein- 4 / 5

münden zu können und damit eine Ausbildung erfolgreich abschließen zu können. Auch aus dem Blickwinkel der Ausbildungsbetriebe mit Fachkräftebedarf, die Auszubildende suchen oder auch die Bereitschaft mitbringen zusätzlich auszubilden, stellt die Assistierte Ausbildung eine reale Chance dar, mit konkreten Leistungen Ausbildungserfolge nachhaltig zu sichern. Berlin, 2. August 2017 Birgit Beierling Stellvertretende Sprecherin des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit Fachlich verantwortliche Ansprechpartnerin zu dieser Stellungnahme: Susanne Nowak (IN VIA), E-Mail; susanne.nowak@caritas.de 5 / 5