Fortentwicklung der Juniorprofessur in Baden-Württemberg

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Transkript:

Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2102 19. 05. 2017 Antrag der Abg. Nico Weinmann u. a. FDP/DVP und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Fortentwicklung der Juniorprofessur in Baden-Württemberg Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie viele deutsche Wissenschaftler aktuell an Hochschulen im inner- und außereuropäischen Ausland tätig sind (gegliedert nach Gastländern); 2. wie viele deutsche Wissenschaftler derzeit im Ausland Forschungs- oder Lehraufenthalte absolvierten; 3. wie die Landesregierung die quantitative und qualitative Entwicklung der 2002 eingeführten Juniorprofessur bewertet, insbesondere unter Berücksichtigung der Zahl der Juniorprofessoren, die in eine Professur mündeten und der Zahl derjenigen Juniorprofessoren, die sich zusätzlich habilitiert haben; 4. welche neuen Kriterien und Maßgaben das im vergangenen Jahr beschlossene Bund-Länder-Förderprogramm für den wissenschaftlichen Nachwuchs im Vergleich zur vorherigen Konzeption der Juniorprofessur aufweist; 5. inwieweit die Vergütungsmöglichkeiten für einen Tenure-Track-Professor von den Vergütungsmöglichkeiten des vorherigen Konzepts der Juniorprofessur divergieren; 6. inwieweit die vorgesehene Alimentation der Tenure-Track-Professuren mit der Bezahlung in gleichrangiger Position in den beliebtesten Gastländern deutscher Wissenschaftler vergleichbar ist, beispielsweise als assistant professor in den USA; 7. inwieweit die vorgesehene Ausstattung mit Mitteln für wissenschaftliches Personal und Material der Tenure-Track-Professuren mit der Ausstattung in den beliebtesten Gastländern deutscher Wissenschaftler vergleichbar ist; Eingegangen: 19. 05. 2017 / Ausgegeben: 27. 06. 2017 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1

8. wie viele Hochschulen in Baden-Württemberg bereits einen Antrag auf Förderung in der ersten Bewilligungsrunde gestellt haben, die eine Bestätigung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst als Wissenschaftsbehörde erhalten haben; 9. wann und in welcher Zahl sie beginnen wird, die im Bund-Länder-Förderprogramm vorgesehenen unbefristeten Professorenstellen zu schaffen; 10. ob sie plant, ergänzend zu dem aus Bundesmitteln geförderten Programm noch eine eigene Konzeption zu etatisieren, um den Wissenschaftsstandort Baden- Württemberg weiter zu internationalisieren und im Wettstreit um Hochqualifizierte noch attraktiver zu machen; 11. inwieweit aus Sicht der Landesregierung aktuell die internationalen politischen Entwicklungen, wie etwa im Bereich der Forschungs-Budgetierung in den USA oder der Demission zahlreicher Wissenschaftler in der Türkei, Einfluss auf die Wanderungsbewegungen von Wissenschaftlern haben; 12. ob und ggf. wie sie die vorgenannten Rahmenbedingungen nutzen will, um speziell den Wissenschaftsstandort Baden-Württemberg zu stärken und ausländische Wissenschaftler dauerhaft für die Tätigkeit im Land zu gewinnen. 19. 05. 2017 Weinmann, Hoher, Dr. Rülke, Dr. Timm Kern, Haußmann FDP Begründung Im internationalen Wettbewerb um hochqualifizierte Wissenschaftler versuchen Bund und Länder bereits seit 2002 attraktive, transparente und planbare Karrierewege zu etablieren. Das nach amerikanischem Vorbild konzeptionierte Format der Juniorprofessuren, das jungen Wissenschaftlern mit herausragenden Doktorarbeiten einen neuen Weg zur Lebenszeitprofessur ohne Habilitation eröffnen sollte, war jedoch nicht so erfolgreich wie erhofft. Auch die Neukonzeption der Tenure- Track-Professur muss sich im internationalen Kontext erst noch bewähren. Der Antrag soll klären, welche Rahmenbedingungen derzeit global für die Mobilität von Wissenschaftlern herrschen und wie es um die Attraktivität des Wissenschaftsstandortes Baden-Württemberg im internationalen Vergleich bestellt ist. Stellungnahme*) Mit Schreiben vom 20. Juni 2017 Nr. 31.7635.50/3/1 nimmt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie viele deutsche Wissenschaftler aktuell an Hochschulen im inner- und außereuropäischen Ausland tätig sind (gegliedert nach Gastländern); Nach Angaben in der Studie Wissenschaft weltoffen 2016 1 ) lag die Gesamtzahl der deutschen Wissenschaftler, die im Jahr 2014 2 ) an Hochschulen im Ausland tätig waren oder sich dort als Gastwissenschaftler aufhielten soweit hierzu Daten vorlagen bei rund 43.000. Davon waren über 24.000 deutsche Wissenschaftler an 2 *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 1) Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD), Deutsches Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung GmbH (DZHW): Wissenschaft weltoffen 2016, S. 138 ff. 2) Aktuellere Zahlen liegen nicht vor.

Hochschulen im Ausland tätig. Zudem wurden rund 16.000 Forschungsaufenthalte deutscher Gastwissenschaftler im Ausland und knapp 3.000 Lehraufenthalte von Erasmus-Gastdozenten gefördert (vgl. hierzu die Antwort zu Ziff. 2). Zu den wichtigsten Gastländern der im Ausland tätigen deutschen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zählten die USA, die Schweiz, Großbritannien, Österreich, Frankreich, Kanada und die Niederlande. Aufgrund einer mangelhaften Datenlage liegen konkrete Angaben zu der Anzahl der an ausländischen Hochschulen beschäftigten deutschen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nur für wenige Gastländer vor (s. Tabelle unten). Nur für diese Länder waren Daten aus öffentlich zugänglichen Hochschulstatistiken oder durch Abfrage der Daten bei den nationalen statistischen Ämtern verfügbar. Daten zu deutschen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in den USA liegen zusätzlich von dem US-amerikanischen Institute of International Education (IIE) vor. Nach den IIE-Statistiken lag die Zahl der deutschen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an US-Hochschulen im Studienjahr 2014/15 bei 5.318; allerdings deckt diese Zahl nur einen Teil aller deutschen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ab, da nur 40% aller Hochschulen in den IIE-Statistiken erfasst wurden. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Anzahl der in den Gastländern tätigen deutschen Wissenschaftler, für die statistische Daten vorliegen. Demnach findet sich die höchste Zahl deutscher Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an ausländischen Universitäten in der Schweiz, gefolgt mit deutlichem Abstand von Großbritannien und Österreich. Anzahl deutscher Wissenschaftler an Universitäten wichtiger Gastländer 2014 Schweiz Großbritannien Österreich Niederlande Belgien (flämisch) Anzahl Wissenschaftler 8.555 5.108 4.009 1.486 346 darunter Professoren 872 708 597 279 56 Gesamt 19.504 2.512 Anteil deutscher Professoren an allen ausländischen Professoren (%) 43,1 13,8 72,5 28,3 20,9 Quelle: DAAD Wissenschaft Weltoffen 2016, S. 140-142 (Nationale Daten der jeweiligen statistischen Ämter) 2. wie viele deutsche Wissenschaftler derzeit im Ausland Forschungs- oder Lehraufenthalte absolvierten; Zur Beantwortung der Frage wurden die Auswertungen des Deutschen Akademischen Auslandsdienstes (DAAD) zu den deutschen Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftlern im Ausland herangezogen 3 ). Als Gastwissenschaftler werden nach DAAD Personen bezeichnet, die sich für eine befristete Dauer im Rahmen einer finanziellen Förderung im Ausland aufhalten und an Lehre und Forschung an ausländischen Hochschulen oder Forschungseinrichtungen tätig sind. Die Datengrundlage für die Auswertungen des DAAD bilden die Angaben der wichtigsten Förderorganisationen in Deutschland und die Berechnungen des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW) auf Basis dieser Angaben. Gastaufenthalte, die durch andere deutsche oder ausländische Förderorganisationen sowie durch Hochschulen finanziert wurden, sind dabei nicht erfasst. Die Daten bilden daher nur einen nicht quantifizierbaren, aber wesentlichen Teil der Aufenthalte geförderter deutscher Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Ausland ab. 3

Nach den Angaben des DAAD haben im Jahr 2014 rund 15.700 deutsche Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler mit Unterstützung einer deutschen Förderorganisation einen Forschungsaufenthalt im Ausland absolviert, darunter waren 8.973 Promovierte und 4.676 Doktoranden und Postgraduierte. Zu den Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftlern zu zählen sind zudem auch knapp 3.000 deutsche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die im Jahr 2014 als Gastdozentinnen und Gastdozenten im Rahmen einer Erasmus-Förderung im europäischen Ausland lehrten. Das wichtigste Zielland für deutsche Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler war mit Abstand die USA, gefolgt von Großbritannien, Russland, China und Frankreich. 3. wie die Landesregierung die quantitative und qualitative Entwicklung der 2002 eingeführten Juniorprofessur bewertet, insbesondere unter Berücksichtigung der Zahl der Juniorprofessoren, die in eine Professur mündeten und der Zahl derjenigen Juniorprofessoren, die sich zusätzlich habilitiert haben; Die Einführung der Juniorprofessuren war ein wichtiger Schritt, um attraktivere Karrierewege für den wissenschaftlichen Nachwuchs an den Hochschulen zu ermöglichen. An baden-württembergischen Hochschulen gibt es nach dem Stand der letzten Erhebung zum 30. Juni 2016 insgesamt 119 Juniorprofessoren und 81 Juniorprofessorinnen. Davon haben 44 die Aussicht auf Übernahme auf eine Dauerprofessur, sofern ihre Leistungen in Forschung und Lehre erfolgreich evaluiert werden und eine entsprechende Stelle an ihrer Hochschule zur Verfügung steht (Tenure-Track-Option). Diese Zahlen belegen, dass von der Einrichtung von Juniorprofessuren mit Tenure Track von den Hochschulen bislang eher zurückhaltend Gebrauch gemacht wurde. Wegen des Stellenvorbehalts musste bereits zum Zeitpunkt der Ausschreibung eine konkrete Stelle für die anschließende Lebenszeitprofessur hinterlegt werden. Die im Hochschulbetrieb üblichen Unwägbarkeiten der aktueller Stellensituation führten so dazu, dass Juniorprofessuren überwiegend ohne Tenure Track angeboten wurden. Für eine große Zahl an Nachwuchswissenschaftlerinnen und wissenschaftlern war die Übernahme auf eine Lebenszeitprofessur damit trotz hervorragender Leistungen praktisch ausgeschlossen. Mit dem 3. Hochschulrechtsänderungsgesetz wurden im Landeshochschulgesetz die Voraussetzungen geschaffen, Juniorprofessuren mit Tenure Track auch ohne einen entsprechenden Stellenvorbehalt ausschreiben zu dürfen und für Juniorprofessorinnen und -professoren damit eine verlässliche Karriereperspektive zu schaffen. Das Wissenschaftsministerium geht davon aus, dass die Hochschulen auch im Hinblick auf die zu erwartende Förderung aus dem Bund-Länder-Programm künftig die Möglichkeit des verlässlichen Tenure Tracks stärker nutzen und dem wissenschaftlichen Nachwuchs auf der Grundlage der von ihnen erarbeiteten Qualitätssicherungskonzepte transparente und planbarer Karrieremöglichkeiten in der Wissenschaft anbieten werden. 4. welche neuen Kriterien und Maßgaben das im vergangenen Jahr beschlossene Bund-Länder-Förderprogramm für den wissenschaftlichen Nachwuchs im Vergleich zur vorherigen Konzeption der Juniorprofessur aufweist; Die bisherige Ausgestaltung der Juniorprofessur wurde durch das am 1. April 2014 in Kraft getretene 3. Hochschulrechtsänderungsgesetz mit der Möglichkeit fortentwickelt, bei der Berufung auf die Juniorprofessur die Übernahme auf eine Dauerprofessur nach erfolgreicher Evaluierung ohne Stellenvorbehalt (verlässlicher Tenure Track) zusagen zu dürfen (vgl. 58 Abs. 1 Satz 4 des Landeshochschulgesetzes). Baden-Württemberg hat damit die im Sommer 2014 veröffentlichten Empfehlungen des Wissenschaftsrates zu den Karrierewegen und -zielen an Universitäten als erstes Land umgesetzt. Zur Wahrung des Leistungsprinzips und zur Sicherung der Qualität ist die Tenure- Zusage ohne Stellenvorbehält abhängig davon, dass die Hochschule über ein mit dem Wissenschaftsministerium abgestimmtes Qualitätssicherungskonzept verfügt, dessen Mindestinhalte gemeinsam mit den Landesrektorenkonferenzen erarbeitet und in das gemeinsame Eckpunktepapier Juniorprofessuren mit verlässlichem Tenure Track vom 15. Juni 2015 4 aufgenommen wurden. Mit diesen besonderen Anforderungen an die Tenure Track-Professur, die sich vor allem auf die satzungs- 4 4) https://mwk.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mwk/intern/dateien/ pdf/forschungsf%c3%b6rderung/ergebnispapier_-_juniorprofessuren-mitverl%c3%a4sslichem_tenure_track.pdf

förmigen Regelung des Qualitätssicherungskonzepts und das Berufungs- und Evaluierungsverfahren mit der Beteiligung international ausgewiesener Gutachterinnen und Gutachter beziehen, geht die Tenure Track-Professur über die ursprüngliche Konzeption der Juniorprofessur hinaus; sie entspricht damit den Kriterien und Maßgaben des am 16. Juni 2016 beschlossenen Bund-Länder-Programms für den wissenschaftlichen Nachwuchs (Tenure-Track-Programm). 5. inwieweit die Vergütungsmöglichkeiten für einen Tenure-Track-Professor von den Vergütungsmöglichkeiten des vorherigen Konzepts der Juniorprofessur divergieren; Für die Vergütung von Tenure Track-Professorinnen und -Professoren sind die gleichen Möglichkeiten eröffnet wie für Juniorprofessorinnen und -professoren ohne Tenure Track. Diese sind in Baden-Württemberg besonders attraktiv und bieten die erforderlichen Rahmenbedingungen, um hochqualifiziertes Personal zu gewinnen und zu halten. Soweit Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren verbeamtet sind, erhalten sie in Baden-Württemberg das Grundgehalt in W 1 in Höhe von 4.781,14 Euro (Stand: 1. Juni 2017). Darüber hinaus können Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren von der Hochschule zur Gewinnung, zur Erhaltung und für besondere Leistungen eine nicht ruhegehaltfähige Zulage bis zur Höhe des Grundgehalts der Besoldungsgruppe W 1, d. h. bis zu 4.781,14 Euro, erhalten ( 59 Abs. 1 LBesGBW). Des Weiteren besteht für Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren die auch für die anderen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer bestehende Möglichkeit, eine Forschungs- und Lehrzulage bis zu 100 Prozent des Jahresgrundgehalts (W 1) zu erhalten ( 60 Abs. 1 und 2 LBesGBW). Die nicht ruhegehaltfähigen Forschungs- und Lehrzulagen können Hochschullehrern in Ämtern der Landesbesoldungsordnung W, die Mittel privater Dritter für Forschungs- und Lehrvorhaben der Hochschule einwerben und diese Vorhaben durchführen, für die Dauer des Drittmittelflusses aus diesen Mitteln, gewährt werden. Diese Regelungen gelten für Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren im Angestelltenverhältnis entsprechend. 6. inwieweit die vorgesehene Alimentation der Tenure-Track-Professuren mit der Bezahlung in gleichrangiger Position in den beliebtesten Gastländern deutscher Wissenschaftler vergleichbar ist, beispielsweise als assistant professor in den USA; 7. inwieweit die vorgesehene Ausstattung mit Mitteln für wissenschaftliches Personal und Material der Tenure-Track-Professuren mit der Ausstattung in den beliebtesten Gastländern deutscher Wissenschaftler vergleichbar ist; Dem Wissenschaftsministerium liegen keine Daten dazu vor, wie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die eine vergleichbare Position zur Tenure Track- Professur innehaben, im Ausland bezahlt werden. Das Gleiche gilt für deren Mittel- und Personalausstattung. Vergleiche mit beliebten Gastländern würden dadurch erschwert, dass sich dort Bezahlung und Ausstattung oft wesentlich stärker zwischen Hochschulen unterscheiden als in Deutschland. Exemplarisch kann das an US-amerikanischen Universitäten verdeutlicht werden: So erhält ein Assistant Professor an der Fresno Pacific University im Durchschnitt nur 46 % des Gehalts eines Assistant Professors an der Stanford University. Auf der Stufe des Associate Professors sind es 43 %, auf der des Full Professors sogar nur 31 % 5 ). 8. wie viele Hochschulen in Baden-Württemberg bereits einen Antrag auf Förderung in der ersten Bewilligungsrunde gestellt haben, die eine Bestätigung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst als Wissenschaftsbehörde erhalten haben; Für die erste Bewilligungsrunde haben 14 baden-württembergische Hochschulen Förderanträge eingereicht. Es handelt sich dabei um die Anträge von sieben Universitäten, sechs Pädagogischen Hochschulen und einer Kunsthochschule. Das Wissenschaftsministerium hat diese Förderanträge mit dem in der Programmausschreibung vorgesehenen Befürwortungsschreiben inzwischen an den Projektträger weitergeleitet. 5) Quelle: American Association of University Professors. 5

9. wann und in welcher Zahl sie beginnen wird, die im Bund-Länder-Förderprogramm vorgesehenen unbefristeten Professorenstellen zu schaffen; Für die Einrichtung der zusätzlichen Professuren gilt nach 8 Abs. 3 der Verwaltungsvereinbarung vom 16. Juni 2016 der Stichtag 1. Dezember 2014. Seit diesem Termin wurden an den im Tenure Track-Programm antragsberechtigten badenwürttembergischen Universitäten und gleichgestellten Hochschulen bereits erste zusätzliche Dauerprofessuren geschaffen. Die exakte Aufwuchsverpflichtung, die das Land bis zum Progammende im Jahr 2032 erfüllen muss, hängt von der Zahl der erfolgreich eingeworbenen Tenure-Track-Professuren in den beiden Bewilligungsrunden ab. Die Entscheidung der ersten Bewilligungsrunde wird im September 2017, die der zweiten in 2019 bekanntgegeben. Baden-Württemberg wird die Gesamtzahl sukzessive erbringen. 10. ob sie plant, ergänzend zu dem aus Bundesmitteln geförderten Programm noch eine eigene Konzeption zu etatisieren, um den Wissenschaftsstandort Baden- Württemberg weiter zu internationalisieren und im Wettstreit um Hochqualifizierte noch attraktiver zu machen; Verwiesen wird dazu auf die Ausführungen zu Ziff. 12. 11. inwieweit aus Sicht der Landesregierung aktuell die internationalen politischen Entwicklungen, wie etwa im Bereich der Forschungs-Budgetierung in den USA oder der Demission zahlreicher Wissenschaftler in der Türkei, Einfluss auf die Wanderungsbewegungen von Wissenschaftlern haben; Das Wissenschaftsministerium geht davon aus, dass sich die angesprochenen Entwicklungen auf die Wanderungsbewegungen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auswirken. So gibt es Informationen darüber, dass die USA für ausländische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler als Zielland an Attraktivität verlieren und dort arbeitende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eine Rückkehr in ihre Heimatländer anstreben. Das gilt insbesondere in Wissenschaftsgebieten wie der Klimaforschung, denen die jetzige US-Regierung die Unterstützung entzieht. Die Entlassung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in der Türkei und die zunehmend eingeschränkten Möglichkeiten für freie Forschung und Lehre dort führen zu verstärkten Bemühungen türkischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, in anderen Ländern Beschäftigungsmöglichkeiten zu finden. Dies zeigt sich auch an der Antragssituation im Baden-Württemberg-Fonds für bedrohte Wissenschaftler. Nicht auszuschließen ist, dass der BREXIT die Wanderungsbilanz von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zu Ungunsten Großbritanniens verschieben wird. Belastbare Zahlen oder Prognosen dazu, in welcher Größenordnung sich Wanderungsströme durch die beschriebenen Entwicklungen verändern, liegen bisher jedoch nicht vor. 12. ob und ggf. wie sie die vorgenannten Rahmenbedingungen nutzen will, um speziell den Wissenschaftsstandort Baden-Württemberg zu stärken und ausländische Wissenschaftler dauerhaft für die Tätigkeit im Land zu gewinnen. Das Wissenschaftsministerium verfolgt das Ziel, den bereits heute hoch attraktiven Wissenschaftsstandort Baden-Württemberg weiter zu stärken und seine Anziehungskraft auf ausländische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auszubauen. Dies gilt unabhängig von den unter Ziff. 11 beschriebenen Entwicklungen in verschiedenen Herkunftsländern. Trotz solcher Entwicklungen gilt es, die in- 6

ternationale Wissenschaftskooperation lebendig zu halten, denn Wissenschaftseinrichtungen beispielsweise in den USA zählen zu den wichtigsten Partnern der Hochschulen in Baden-Württemberg. Eine aggressive Abwerbungspolitik würde gerade diesen Partnereinrichtungen schaden und damit die Kooperationsbeziehungen langfristig gefährden. Bauer Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst 7