Verwaltungsakademie Berlin Zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz Abschlussprüfung Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r Prüfungskennzahl: VfA 2014/2015 W P4 / Berlin, den 08.12.2014 Begonnen: Beendet: Wirtschafts- und Sozialkunde Bitte beachten Sie: Zur Verfügung stehende Zeit: 90 Minuten Punkte: 100 Beantworten Sie alle gestellten Aufgaben bitte in vollständigen Sätzen. Die angegebenen Punkte bei den Teilaufgaben bieten Ihnen eine Orientierung für die Bearbeitungsdauer. Schreiben Sie übersichtlich und gut lesbar. Seiten nummerieren. Alle ausgeteilten Blätter müssen wieder abgegeben werden. Hilfsmittel: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Grundgesetz (GG), Taschenrechner Bewertung durch die Zensierenden: Erstzensierende/r Herr Hornecker Frau Vetter Punkte Note Unterschrift/ Datum Zweitzensierende/r Herr Brombosch Herr Exler
1 TEIL I (28 Punkte) Richtzeit: 25 Minuten 1. Aufgabe (18 P) Um die volle Punktzahl bei dieser Aufgabe zu erreichen, müssen Ihre Ausführungen e x a k t sein und g e n a u mit den einschlägigen Vorschriften des BGB begründet werden. Die Verbraucherin Frau Weller kauft am 4. November 2014 bei der AMSS GmbH einen Kopierer. Als sie den Kopierer am 12. November 2014 das erste Mal benutzen möchte, stellt sie fest, dass der Papiereinzug nicht funktioniert. Am 13. November 2014 geht Frau Weller zu der AMSS GmbH und möchte unverzüglich vom Vertrag zurücktreten. Die AMSS GmbH lehnt den Rücktritt ab, weil sie der Meinung ist, dass der Kopierer mangelfrei übergeben wurde. Frau Weller verneint dieses und besteht weiterhin auf den unverzüglichen Rücktritt, da sie der Meinung ist, dass die AMSS GmbH die Beweislast trägt. Aufgabe: Kann Frau Weller unverzüglich vom Vertrag zurücktreten? 2. Aufgabe (10 P) Kreuzen Sie an, welche Aussage/Aussagen richtig bzw. falsch ist/sind. Aussage richtig falsch Wenn der Geldschuldner Unternehmer ist und in der Rechnung nicht ausdrücklich auf die 30-Tage-Regelung hingewiesen wurde, gerät er nicht automatisch 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug. Wenn sich ein Verbraucher in Zahlungsverzug befindet, kann der Geldgläubiger einen Zinssatz von 5% über dem Basiszinssatz verlangen. Der Verkäufer gerät nicht in Verzug, wenn seinerseits kein Verschulden vorliegt.. Der Käufer kommt bei Nichtzahlung immer erst durch die Mahnung in Verzug. Wenn der Käufer bei Fälligkeit der Zahlung nicht zahlt, gerät er automatisch in Verzug. Hilfsmittel: BGB
2 TEIL II (39 Punkte) Richtzeit: 35 Minuten 1. Aufgabe (39 P) 1.1 (14 P) Für die Bundesrepublik Deutschland wurden für zwei Ziele des Stabilitätsgesetzes von 1967 (Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft) die folgenden Kennzahlen ermittelt: 2009 2010 2011 2012 2013 Ziel: stetiges und angemessenes Ziel: hoher Beschäftigungsstand Wirtschaftswachstum Indikator: Wachstumsrate des realen Indikator: Arbeitslosenquote Bruttoinlandsproduktes (Wachstum gegenüber dem Vorjahr) (Minus) - 4,7 % 8,2 % 4,0 % 7,7 % 3,3 % 7,1 % 0,7 % 6,8 % 0,4 % 6,9 % Bei wirtschaftspolitischen Maßnahmen zur Förderung dieser Ziele können Harmonien oder Konflikte auftreten. Erläutern Sie, inwieweit zwischen diesen beiden Zielen eine Harmonie oder ein Konflikt besteht. Belegen Sie Ihre Erläuterung auch anhand der vorliegenden Kennzahlen. 1.2 (5 P) Wodurch unterscheidet sich das oben angeführte reale Wachstum des Bruttoinlandsproduktes von dem nominalen Wachstum des Bruttoinlandsproduktes? 1.3 (8 P) Das Wirtschaftswachstum und die Arbeitslosenquote werden im Rahmen der Wirtschaftspolitik auch als Indikatoren bezeichnet. Was sind Indikatoren und welcher Unterschied besteht zwischen Früh-, Gegenwartsund Spätindikatoren? 1.4 (12 P) Drei der folgenden Aussagen sind falsch. Beschreiben Sie auf Ihrem Arbeitsblatt, warum es sich um falsche Aussagen handelt. Hinweis: Bei der Bewertung werden nur (die ersten) drei Korrekturen berücksichtigt. a) Bei der Berechnung des Bruttoinlandsproduktes (BIP) kann man an der Entstehungsrechnung erkennen, in welchen Wirtschaftsbereichen (z.b. Landwirtschaft, produzierendes Gewerbe, Handel) das BIP entstanden ist.
3 b) Der Außenbeitrag (Unterschied zwischen den Ein- und Ausfuhren von Waren und Dienstleistungen) wird im Bruttoinlandsprodukt (BIP) in der Verwendungsrechnung berücksichtigt. c) Zur Gewährleistung der Unabhängigkeit und der Kontinuität ist die Amtszeit der sechs Mitglieder des Direktoriums der Europäischen Zentralbank (EZB) auf acht e festgelegt. Nach Ablauf der Amtszeit ist eine Wiederernennung nicht möglich. d) Das vorrangige Ziel der Europäischen Zentralbank (EZB) ist die Sicherung der Preisniveaustabilität. Dieses Ziel ist aus Sicht der Europäischen Zentralbank (EZB) bei einem Anstieg des harmonisierten Verbraucherpreisindexes (HVPI) zwischen 0 % bis 3 % gegenüber dem Vorjahr erreicht. e) Die Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland wird als soziale Marktwirtschaft bezeichnet. Die Wirtschaftssubjekte (Unternehmen, private Haushalte) haben weitgehende Freiheitsrechte, die allerdings durch Gesetze beschränkt werden (z.b. Mitbestimmung der Arbeitnehmer, Verbraucherschutz, Mindestlohn). Das Güterangebot und die Güternachfrage werden entsprechend durch den Staat festgelegt und gesteuert. f) Unter friktioneller Arbeitslosigkeit versteht man die häufig unvermeidliche Arbeitslosigkeit zwischen der Aufgabe der alten und dem Finden einer neuen Tätigkeit. Sie tritt auch in Phasen der Vollbeschäftigung auf und ist in der Regel von langer Dauer. g) Bei einer strukturellen Arbeitslosigkeit sind zwar freie Stellen in einer Volkswirtschaft vorhanden. Diese können jedoch durch die Arbeitslosen nicht besetzt werden, weil diesen die entsprechenden Qualifikationen fehlen ( mismatch ; qualifikatorische Diskrepanz zwischen Arbeitskräfteangebot und Arbeitskräftenachfrage). Ein Kennzeichen dieser Form ist also ein Nebeneinander von Arbeitslosigkeit und Arbeitskräftemangel, bei der die Arbeitslosigkeit in der Regel von längerer Dauer ist. Hilfsmittel: Taschenrechner
4 TEIL III (33 Punkte) Richtzeit: 30 Minuten 1. Aufgabe (20 P) Im 2014 fanden in drei Ländern der Bundesrepublik Deutschland Landtagswahlen statt. Die Ergebnisse dieser Wahlen haben nicht nur Bedeutung für die Länder selbst, sondern sie strahlen auch auf die Bundesebene aus.# Aufgabe Verdeutlichen Sie den Befund anhand von drei Beispielen. 2. Aufgabe (13 P) In einem Bundesstaat gibt es mehrere Gesetzgeber. So verfügt bspw. die Bundesrepublik Deutschland über einen Bundes- und sechzehn Landesgesetzgeber. Die Ausführung der Landesgesetze obliegt in der Bundesrepublik nur den Landesbehörden. Demgegenüber werden Bundesgesetze nicht nur durch Bundesbehörden, sondern sogar überwiegend durch Landesbehörden ausgeführt, d. h., von der unmittelbaren und mittelbaren Landesverwaltung inklusive der Kommunalverwaltung. Aufgabe Begründen Sie an einem Beispiel, warum die Ausführung der Bundesgesetze gemäß des Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland überwiegend durch die Landesverwaltung erfolgt. Hilfsmittel: GG