Abschlussprüfung. Sommer 2014
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- Willi Gerber
- vor 9 Jahren
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1 Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen - GeoSN zuständige Stelle nach 73 BBiG Abschlussprüfung Sommer 2014 nach 37 BBiG und POGIT im Ausbildungsberuf Vermessungstechniker / Vermessungstechnikerin Fachrichtung Vermessung Prüfungsbereich: Wirtschafts- und Sozialkunde Kennziffer: Lösungsfrist: 60 Minuten Hilfsmittel: keine Hinweise: Eine saubere und übersichtliche Darstellung wird mit bewertet. Bei den Aufgaben 7 bis 12, ist jeweils nur eine Lösung richtig. Wird je Aufgabe mehr als eine Antwort angekreuzt, gilt die Aufgabe als insgesamt falsch beantwortet.
2 Aufgabe 1 Jana Klar kauft sich einen Neuwagen. Nach den ersten 1000 km stellt sie fest, dass das Fahrzeug einen viel höheren Benzinverbrauch hat als vom Hersteller angegeben ist und die Klappe des Handschuhfachs klemmt. Weiterhin erfährt sie, dass das Auto sicherungsübereignet ist, da das Autohaus zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits Insolvenz angemeldet hatte. 1.1 Bezeichnen Sie die drei aufgetretenen Mängel und ordnen Sie die Sachverhalte zu. 1.2 Nennen Sie zwei weitere allgemeine Mängelarten und geben Sie dazu jeweils ein Beispiel an. 1.3 Begründen Sie, warum von den Rechten, die der Käufer bei Mängeln hat, in diesem Fall nur Vertragsrücktritt für Jana Klar in Frage kommt.
3 1.4 Welche Rechte zum Abstellen der Mängel hätte ein Käufer, wenn es nur um den höheren Benzinverbrauch oder die defekte Klappe des Handschuhfachs geht? Aufgabe 2 Reiner Keller hat sich neue Fenster für sein Haus einbauen lassen. Er erhält den Brief mit der Rechnung am d.Jahres. Das Datum der Rechnung ist der d.Jahres. Es ist keine gesonderte Zahlungsfrist angegeben. 2.1 Ab welchem Datum tritt Zahlungsverzug lt. Gesetz ein? 2.2 Da Herr Keller nicht zahlen kann, mahnt ihn der Fensterbaubetrieb. Zunächst erhält Herr Keller zwei Mahnungen, später einen Mahnbescheid. Erläutern Sie die beiden Verfahren.
4 2.3 Welche drei Möglichkeiten hat Herr Keller nach Erhalt des Mahnbescheids, auf diesen zu reagieren und mit welchen Konsequenzen muss er rechnen, wenn er nicht reagiert? Aufgabe 3 Das Vermessungsbüro Maß und Raum kauft ein neues motorisiertes Tachymeter-instrument und stellt ein altes Instrument außer Dienst. Das neue ermöglicht, Aufträge im Außendienst von nur einem Mitarbeiter ausführen zu lassen. 3.1 Geben Sie drei mögliche Auswirkungen an, die diese Neuanschaffung auf die Arbeit der Angestellten des Vermessungsbüros haben. 3.2 Nennen Sie zwei weitere Auswirkungen, die neue Technologien allgemein auf die menschliche Arbeitskraft haben.
5 3.3 Welche betrieblichen Maßnahmen könnten veranlasst werden, um einen Anreiz zu schaffen, die neue Technik möglichst schnell in vollem Umfang wirksam werden zu lassen? Nennen Sie zwei. Aufgabe 4 Sophie Kluge geht zum ersten Mal zur Bundestagswahl und beschäftigt sich im Vorfeld mit der Problematik, vor allem mit den fünf Wahlgrundsätzen für demokratische Wahlen. Außerdem sieht sie sich das Muster des Stimmzettels an. Eine Entscheidungshilfe findet sie darüber hinaus im Internet mit dem Wahlomat. 4.1 Wahlen sind allgemein, unmittelbar, frei, gleich, geheim. Erläutern Sie diese fünf Wahlgrundsätze. 4.2 Welcher Unterschied besteht zwischen Erst- und Zweitstimme?
6 4.3 Was ist unter dem Wahlomat zu verstehen, was ist sein Inhalt und wer veröffentlicht den Wahlomaten zur Bundestagswahl? Aufgabe 5 Die vier Ziele des magischen Vierecks in der Wirtschaftspolitik sind Preisniveaustabilität, hoher Beschäftigungsstand, stetiges und angemessenes Wirtschaftswachstum sowie außenwirtschaftliches Gleichgewicht. 5.1 Welche zwei weiteren Ziele machen das magische Viereck zum magischen Sechseck? 5.2 Für welche zwei Ziele des magischen Vierecks sind stabile Preise eine wichtige Voraussetzung? 5.3 Absolute Vollbeschäftigung ist in einer Volkswirtschaft praktisch nicht realisierbar. Nennen Sie drei Gründe, warum Personen, dauerhaft oder zeitweilig ohne Arbeit sein könnten.
7 5.4 Am Anstieg welcher Größe wird das Wachstum einer Volkswirtschaft gemessen? 5.5 Ergänzen Sie den Lückentext zum außenwirtschaftlichen Gleichgewicht und setzen Sie dazu einige der unten angeführten Begriffe ein: In Fall einer immer weiter wachsenden Ausfuhr deutscher Produkte ins Ausland nimmt die inländische ab. Dagegen wächst die... Die Folgen können und.. sein. Bedingt durch die erhöhte Nachfrage günstiger Produkte aus dem Ausland nehmen die.... zu. Wird die Nachfrage nach Waren aus Deutschland im Ausland geringer, gehen die drastisch zurück. Folgen davon können.. und. sein. Deshalb wird nach einem zwischen Einfuhren und Ausfuhren gestrebt. Wählen Sie aus den folgenden Begriffen: Arbeitslosigkeit, Betriebsstilllegungen, Deflation, Exporte, Geldmenge, Gleichgewicht, Gütermenge, Importe, Inflation, Preissenkungen, Preissteigerungen, Vollbeschäftigung.
8 Aufgabe 6 Seit 1999 bildet die EU eine Wirtschafts- und Währungsunion. Die Länder der Eurozone haben sich beim Beitritt zur Einhaltung gemeinsamer Regelungen bei der Gestaltung ihrer Haushaltspolitik verpflichtet. Diese vertraglich vereinbarten Bestimmungen werden auch als Euro-Stabilitätspakt bezeichnet. 6.1 Am ersten Januar welchen Jahres wurde der Euro als amtliches Zahlungsmittel in zwölf EU-Ländern eingeführt? 6.2 Nennen Sie zwei Vorteile, die eine gemeinsame Währung bietet. 6.3 Was ist das Ziel des Euro-Stabilitätspakts?
9 Aufgabe 7 Eine Auszubildende im zweiten Ausbildungsjahr informiert sich im Berufsbildungsgesetz über den Zeitpunkt der Beendigung ihrer Berufsausbildung. Demnach endet das Berufsausbildungsverhältnis am Tag der schriftlichen Abschlussprüfung grundsätzlich mit dem Ablauf der vertraglich vereinbarten Ausbildungszeit, bei bestandener Abschlussprüfung vor Ablauf der Ausbildungszeit jedoch bereits mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses in jedem Fall am Tag der Aushändigung oder Zusendung des Prüfungsergebnisses durch die zuständige Kammer grundsätzlich mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Ausbildungszeit, bei nichtbestandener Abschlussprüfung jedoch erst mit Bekanntgabe des Ergebnisses der Wiederholungsprüfung unabhängig von Prüfungstermin und -ergebnis immer mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Ausbildungszeit. Aufgabe 8 Welche Institution erlässt die bundesweit gültigen Rahmenlehrpläne für den Berufsschulunterricht? Bundesrat Kultusministerkonferenz Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bundestag Bundesministerium für Bildung und Forschung Aufgabe 9 Welche Rechtsform haben Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern? Aktiengesellschaft Körperschaft des öffentlichen Rechts Genossenschaft Gesellschaft des bürgerlichen Rechts Stiftung
10 Aufgabe 10 Wer wählt in der Bundesrepublik Deutschland den Bundespräsidenten? unmittelbar alle wahlberechtigten Bürger der Bundesrepublik Abgeordnete des Bundestages und die Bundesregierung die Bundesversammlung der Bundesrat die Bundesminister und Vertreter der Landesregierungen. Aufgabe 11 Nach einem heftigen Streit erhält der Angestellte Ralf Rauhbein eine seines Arbeitgebers, Dr. Fröhlich, mit dem Text: Sie sind aus unserem Unternehmen gefeuert. Handelt es sich hierbei um eine wirksame Kündigung? Ja, denn Kündigungen sind an keine bestimmte Form gebunden. Ja, wenn der Angestellte nicht binnen 24 Stunden die Wirksamkeit der Kündigung anfechtet. Nein, weil das Wort Kündigung nicht im Text enthalten ist. Nur wenn die digital signiert ist. Nein, Kündigungen bedürfen der Schriftform, die elektronische Form ist ausgeschlossen. Aufgabe 12 Was bedeutet die Bezeichnung GmbH & Co.KG? Unternehmen, das durch Fusion einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung und einer Kommanditgesellschaft entstanden ist. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, an der eine Kommanditgesellschaft beteiligt ist. Gesellschaftsform, auf die wahlweise das Recht der GmbH oder das Recht der Kommanditgesellschaft angewandt werden kann. Kommanditgesellschaft, deren Komplementär eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist. Kommanditgesellschaft, bei der mindestens ein Kommanditist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist.
Schriftliche Prüfung
Prüfungsausschuss für die Abschlussprüfungen im Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/in Prüfungstermin: 2004/II Datum: 24.-28.05.2004 Maximale Punktzahl: 100 Name: Note: Ausgegeben: 26.05.2004-14.45 Uhr
Abschlussprüfung. Sommer 2015
Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen - GeoSN zuständige Stelle nach 73 BBiG Abschlussprüfung Sommer 2015 nach 37 BBiG und POGIT im Ausbildungsberuf Vermessungstechniker / Vermessungstechnikerin
Abschlussprüfung. Sommer 2014
Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen - GeoSN zuständige Stelle nach 73 BBiG Abschlussprüfung Sommer 2014 nach 37 BBiG und POGIT im Ausbildungsberuf Vermessungstechniker / Vermessungstechnikerin
Abschlussprüfung. Sommer 2016
Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen - GeoSN zuständige Stelle nach 73 BBiG Abschlussprüfung Sommer 2016 nach 37 BBiG und POGIT im Ausbildungsberuf Vermessungstechniker / Vermessungstechnikerin
Wirtschafts- und Sozialkunde
1 - Zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz - A b s c h l u s s p r ü f u n g für den Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r Prüfungskennzahl: Berlin, den 07.12.2009 Begonnen: Beendet: Wirtschafts-
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Thüringer Verwaltungsschule Körperschaft des öffentlichen Rechts Kennziffer Verwaltungsfachangestellte/r VFA 015/016 in Weimar am 7. Mai 2010 Schriftliche Prüfungsarbeit im Fachgebiet Wirtschafts- und
Abschlussprüfung. Sommer 2010. nach 37 BBiG und POVmT. im Ausbildungsberuf Vermessungstechniker / Vermessungstechnikerin
Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen - GeoSN zuständige Stelle nach 73 BBiG Abschlussprüfung Sommer 2010 nach 37 BBiG und POVmT im Ausbildungsberuf Vermessungstechniker / Vermessungstechnikerin
Wirtschafts- und Sozialkunde
1 - Zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz - A b s c h l u s s p r ü f u n g für den Ausbildungsberuf Fachangestellte/r für Bürokommunikation Prüfungskennzahl: Berlin, den 04.12.2009 Begonnen:
Prüfungsaufgaben für die Abschluss-/Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Vermessungstechnikerin und Vermessungstechniker. Termin: Winter 2004/2005
Bezirksregierung Hannover als Zuständige Stelle nach 84 BBiG für die Ausbildungsberufe Kartograph/in im öffentlichen Dienst und Vermessungstechniker/in in Niedersachsen Prüfungsaufgaben für die Abschluss-/Umschulungsprüfung
Prüfungsausschuss für den Ausbildungsberuf Vermessungstechniker des Landes Mecklenburg - Vorpommern
Prüfungsausschuss für den Ausbildungsberuf Vermessungstechniker des Landes Mecklenburg - Vorpommern Prüfungsaufgaben für die Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/in Termin: Februar
Abschlussprüfung. Sommer 2009
Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen - GeoSN zuständige Stelle nach 73 BBiG Abschlussprüfung Sommer 2009 nach 37 BBiG und POVmT im Ausbildungsberuf Vermessungstechniker / Vermessungstechnikerin
Wirtschafts- und Sozialkunde
Verwaltungsakademie Berlin Zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz Abschlussprüfung Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r Prüfungskennzahl: VfA 2014/2015 W P4 / Berlin, den 08.12.2014 Begonnen:
Wirtschafts- und Sozialkunde
1 - Zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz - Abschlussprüfung für den Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r Prüfungskennzahl: Berlin, den 09.06.2010 Begonnen: Beendet: Wirtschafts- und
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Wirtschaftswissenschaften 6 Stabilitätsgesetz Kai Kleinwächter, M.A. Zentrale Begriffe - Wirtschaftspolitik - Stabilitätsgesetz => stetiges / angemessenes Wirtschaftswachstum => Preisniveaustabilität =>
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Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/Vermessungstechnikerin nach 37 BBiG Januar/Februar 2010 Schriftliche Prüfung Prüfungsfach: Zeit: Hilfsmittel: Wirtschafts- und Sozialkunde 60 Minuten
Abschlussprüfung. Sommer 2015
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Empfehlung für das Führen von Ausbildungsnachweisen Der Berufsbildungsausschuss der Industrie- und Handelskammer Ostwürttemberg hat am 10.12.2018 folgende Empfehlung verabschiedet: 1. Auszubildende haben
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Stand: 27.11.2018 Richtlinie zum Führen von Ausbildungsnachweisen Durch Artikel 149 des am 5. April 2017 in Kraft getretenen Gesetzes zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht
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Abschlussprüfung. Sommer 2009
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Richtlinie für das Führen von Ausbildungsnachweisen für den Ausbildungsberuf Fachangestellter/Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste Die Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek Niedersächsische
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über die Berufsausbildung zum Servicekaufmann im Luftverkehr / zur Servicekauffrau im Luftverkehr vom 23. März 1998 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 611 vom 31. März 1998) Auf Grund des 25
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NEUORDNUNG AUTOMOBILKAUFLEUTE ZUM 01.08.2017 HINWEISE ZUR GESTRECKTEN ABSCHLUSSPRÜFUNG (TEIL 1 UND TEIL 2) PRÜFUNG Zur gestreckten Abschlussprüfung: Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinander fallenden
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BERUFSAUSBILDUNGSVERTRAG ( 10, 11 Berufsbildungsgesetz - BBiG - vom 23. März 2005) Zwischen dem Land Baden-Württemberg vertreten durch und (Ausbildender) Frau/Herrn geboren am/in (Auszubildende/-r) wohnhaft
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RECHT Kurzinformation Das Ende des Ausbildungsverhältnisses und die Gefahren eines Übergangs in ein Arbeitsverhältnis ( 24 BBiG) INHALT I. Das Ende des Ausbildungsverhältnisses... 1 1. Ende des Ausbildungsverhältnisses
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Ausbildungsnachweis Heft-Nr.: Name, Vorname: geboren am: Adresse: Ausbildungsstätte: Ausbildungsberuf: (ggf. mit Fachrichtung) Ausbilder: Ausbildungszeit von: _ bis: _ Industrie- und Handelskammer Erfurt
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Abschlussprüfung für Medizinische Fachangestellte Sommer 2017 Klasse Familienname Vorname Geburtsdatum Prüfungsbereich: Wirtschafts- und Sozialkunde Prüfungszeit: 30 Minuten erreichte Punktzahl: Hilfsmittel:
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über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann / zur Automobilkauffrau vom 28. Februar 2017 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 9 vom 03. März 2017) Auf Grund des 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes,
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über die Berufsausbildung zum Immobilienkaufmann / zur Immobilienkauffrau ) vom 14. Februar 2006 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 9 vom 28. Februar 2006) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung
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Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten 974 Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/ zur Verwaltungsfachangestellten 1 Vom 19. Mai 1999 (BGBl.
Wirtschafts- und Sozialkunde
1 - Zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz - Abschlussprüfung für den Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r Prüfungskennzahl: VfA 2011 S P4 / Berlin, den 10.06.2011 Begonnen: Beendet:
B e r u f s a u s b i l d u n g s v e r t r a g
Anlage 9 Zwischen vertreten durch (Ausbildender) und Frau/Herrn 2 geboren am: wohnhaft in: (Auszubildende/Auszubildender 2 ) wird - vorbehaltlich 1 - folgender wird unter Zustimmung ihrer/seiner gesetzlichen
Empfehlung für das Führen von Ausbildungsnachweisen
Empfehlung für das Führen von Ausbildungsnachweisen 1. Auszubildende haben während ihrer Ausbildung einen Ausbildungsnachweis zu führen. Hierzu kann eines der in den Anlagen 2 und 3 beiliegenden Muster
Thüringer Landesverwaltungsamt - Zuständige Stelle nach 73 BBiG -
Thüringer Landesverwaltungsamt - Zuständige Stelle nach 73 BBiG - Seitenzahl Kennziffer 5 (mit eckblatt) Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste am 13.
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