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Transkript:

More & More GmbH (Starnberg, Deutschland) Angebot an die Inhaber der 8,125 %-Inhaber-Teilschuldverschreibungen, ISIN DE000A1TND44, fällig am 11. Juni 2018, zum Rückkauf im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 3.850.000 Präambel Die More & More AG (die Gesellschaft oder die Emittentin, im März 2016 formgewandelt in die More & More GmbH) hat am 11. Juni 2013 Anleihen 8,125 %-Inhaber-Teilschuldverschreibungen, die mit Ablauf des 10. Juni 2018 fällig werden, unter der ISIN DE000A1TND44 begeben, die im Nennwert von EUR 9.500.000 eingeteilt in 9.500 auf den Inhaber lautende, untereinander gleichberechtigte Inhaber-Teilschuldverschreibungen mit einem Nennbetrag von jeweils EUR 1.000, (die Inhaber-Teilschuldverschreibungen 2013/2018 und jeweils eine Inhaber-Teilschuldverschreibung 2013/2018 ), ausstehen. Die Gesellschaft selbst hält derzeit keine Inhaber-Teilschuldverschreibungen 2013/2018. Die Gesellschaft beabsichtigt nunmehr, den Inhabern der Inhaber-Teilschuldverschreibungen 2013/2018 (die Anleihegläubiger und jeweils ein Anleihegläubiger ) den Erwerb ihrer Inhaber-Teilschuldverschreibungen 2013/2018 durch die Gesellschaft im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 3.850.000 anzubieten. Hierzu ergeht das folgende Angebot, das sich an alle Inhaber von Inhaber-Teilschuldverschreibungen 2013/2018 richtet (das Angebot ): 1 GEGENSTAND DES ANGEBOTS Gegenstand dieses Angebots sind die ausstehenden Inhaber-Teilschuldverschreibungen 2013/2018 (ISIN DE000A1TND44). Andere Wertpapiere sind nicht Gegenstand dieses Angebots. 2 ANGEBOT Die Gesellschaft bietet allen Inhabern von Inhaber-Teilschuldverschreibungen 2013/2018, die Gegenstand dieses Angebots sind, nach Maßgabe der Bedingungen dieses Angebots, insbesondere vorbehaltlich der Bedingungen nach 5 und der Begrenzung des Angebots nach 9, an, die Inhaber-Teilschuldverschreibungen 2013/2018 gegen Zahlung des in 3 bestimmten Kaufpreises zu erwerben. (1) Der Kaufpreis beträgt jeweils 3 KAUFPREIS 1

35% des Nennbetrags also EUR 350 pro EUR 1.000 Nennbetrag der erworbenen Inhaber-Teilschuldverschreibungen 2013/2018, zuzüglich der jeweiligen Stückzinsen seit dem letzten Zinszahltag, die auf die erworbenen Inhaber- Teilschuldverschreibungen 2013/2018 entfallen (voraussichtlich der 12. Juni 2017). Die Zinszahlung liegt im Angebotszeitraum. (2) Stückzinsen sind die anteilsmäßig angefallenen Zinsen vom letzten Zinszahltag (einschließlich) der Inhaber-Teilschuldverschreibungen 2013/2018, wie in 2 Ziff. 1 der Anleihebedingungen der Inhaber-Teilschuldverschreibungen 2013/2018 festgelegt, bis zum Tag der Abwicklung dieses Angebots (ausschließlich). Gemäß 2 Ziff. 3 der Anleihebedingungen der Inhaber-Teilschuldverschreibungen 2013/2018 erfolgt die Berechnung der Zinsen für Teile von Zeiträumen, sofern Zinsen für einen Zeitraum von weniger als einem Jahr zu berechnen sind, auf der Grundlage der tatsächlich verstrichenen Tage (act/act). 4 ANNAHMEFRIST (1) Die Frist, innerhalb derer die Anleihegläubiger dieses Angebot annehmen können (die Annahmefrist ), beginnt am 29. Mai 2017 und endet am 16. Juni 2017 um 18:00 Uhr MEZ. (2) Die Gesellschaft behält sich eine Verlängerung der Annahmefrist ausdrücklich vor. Eine Verlängerung der Annahmefrist wird die Gesellschaft unverzüglich vor Ablauf der Annahmefrist auf der Internetseite der Gesellschaft mitteilen und im Bundesanzeiger veröffentlichen. Im Fall der Verlängerung der Annahmefrist verschieben sich alle weiteren in diesem Angebot genannten Fristen entsprechend. (3) Der nachfolgende Zeitplan gibt einen Überblick über den voraussichtlichen zeitlichen Ablauf des Rückkaufs der Inhaber-Teilschuldverschreibungen 2013/2018 gemäß diesem Rückkaufangebot. Er kann Änderungen und Anpassungen unterliegen. Die genannten Daten können durch die Emittentin im Einklang mit diesem Rückkaufangebot geändert werden, sodass der tatsächliche Ablauf des Anleiherückkaufs von dem nachstehenden Zeitplan abweichen kann. Änderungen des Angebots oder des Zeitplans werden durch die Emittentin unverzüglich auf der Internetseite der Emittentin unter www.more-and-more.de/company/bond veröffentlicht. Datum Maßnahme 29. Mai 2017 Angebotsbeginn: Beginn der Frist, während der die Anleihegläubiger das Rückkaufangebot der Gesellschaft annehmen können 12. Juni 2017 Zinszahlungen: Zinszahlung auf Inhaber Teilschuldverschreibungen (ISIN DE000A1TND44) bzw. auf die zum Rückkauf angemeldeten Inhaber-Teilschuldverschreibungen (ISIN DE000A2E4KG6) 16. Juni 2017 Angebotsende: Ende der Frist, während der die Anleihegläubiger das Rückkaufangebot der Gesellschaft annehmen können 18:00 Uhr MEZ 21. Juni 2017 Ergebnisbekanntgabe: Bekanntgabe des Gesamtnennbetrags der Inhaber- Teilschuldverschreibungen 2013/2018, für die das Rückkaufangebot angenommen wurde 2

22. Juni 2017 Valutatag: Tag, an dem Zug um Zug gegen Eigentumsübertragung der Inhaber-Teilschuldverschreibungen 2013/2018 an die Emittentin der Rückkaufspreis zzgl. aufgelaufener Stückzinsen vom 12. Juni 2017 bis 21. Juni 2017 als Gutschrift auf das jeweilige Verrechnungskonto der Anleihegläubiger gezahlt wird 5 BEDINGUNGEN (1) Das Angebot ist in seiner Höhe begrenzt gemäß 9. (2) Das Angebot steht unter der auflösenden Bedingung, dass dieses Angebot von Anleihegläubigern im Gesamtnennbetrag von mindestens EUR 1.000.000 angenommen wird. (3) Die Annahme kann jeweils nur für Nennbeträge von Inhaber-Teilschuldverschreibungen 2013/2018 erfolgen, die durch 1.000 ohne Rest teilbar sind. Eine Annahme für Teilbeträge von unter EUR 1.000 ist nicht möglich. (4) Die Gesellschaft behält sich das Recht vor auf sämtliche oder einzelne Bedingungen während der Annahmefrist zu verzichten. Ein solcher Verzicht wird durch die Emittentin unverzüglich veröffentlicht. 6 ABWICKLUNGSSTELLE (1) Abwicklungsstelle für das Angebot ist die quirin bank AG, Kurfürstendamm 119, 10711 Berlin (die Abwicklungsstelle ). (2) Die Abwicklungsstelle handelt ausschließlich als Erfüllungsgehilfe der Gesellschaft und übernimmt keinerlei Verpflichtungen gegenüber den Anleihegläubigern und es wird kein Auftrags- oder Treuhandverhältnis zwischen ihr und den Anleihegläubigern begründet. 7 ANNAHMEERKLÄRUNG UND UMBUCHUNG (1) Anleihegläubiger, die für ihre Inhaber-Teilschuldverschreibungen 2013/2018 das Angebot annehmen wollen, müssen innerhalb der in 4 vorgesehenen Annahmefrist (a) schriftlich die Annahme gegenüber einem depotführenden Kreditinstitut oder einem depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland oder der inländischen Niederlassung eines depotführenden Kreditinstituts oder eines depotführenden Finanzdienstleistungsunternehmens (nachfolgend Depotbank ) erklären; und 3

(b) ihre Depotbank anweisen, die Anzahl von in ihrem Wertpapierdepot befindlichen Inhaber- Teilschuldverschreibungen 2013/2018 (ISIN DE000A1TND44), für die das Angebot angenommen werden soll, in die ausschließlich für das Angebot eingerichtete ISIN DE000 A2E4KG6 ( zum Rückkauf angemeldete Inhaber-Teilschuldverschreibungen ) bei der Clearstream Banking Aktiengesellschaft, Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, ( CBF ), die ebenfalls zinsberechtigt ist, umzubuchen. Zinsen werden, falls im Angebotszeitraum fällig, sowohl auf Stamm-ISIN wie auch auf die für das Angebot eingerichtete ISIN gezahlt. (2) Die Annahmeerklärung muss innerhalb der in 4 vorgesehenen Annahmefrist der Depotbank zugegangen sein. Die Umbuchung gilt als fristgerecht innerhalb der Annahmefrist erfolgt, wenn die Umbuchung bis 18.00 Uhr (MEZ) am zweiten Bankarbeitstag (einschließlich) nach Ablauf der Annahmefrist bewirkt wird, also bis zum 20. Juni 2017, 18.00 Uhr (MEZ). Bankarbeitstag bezeichnet einen Tag, der ein Tag (außer einem Samstag oder Sonntag) ist, an dem das Clearing-System der CBF sowie alle betroffenen Bereiche des Trans-European Automated Real-time Gross Settlement Express Transfer System 2 (TARGET2) betriebsbereit sind. (3) Mit der Erklärung der Annahme des Angebots (a) (b) (c) (d) (e) weisen die das Angebot annehmenden Anleihegläubiger ihre Depotbank an, die zum Rückkauf angemeldeten Inhaber-Teilschuldverschreibungen zunächst in ihrem Depot zu belassen, aber in die für das Angebot eingerichtete ISIN DE000A2E4KG6, die ebenfalls zinsberechtigt ist, bei der CBF umzubuchen und ihrerseits die CBF anzuweisen und zu ermächtigen, die Inhaber-Teilschuldverschreibungen 2013/2018 mit der ISIN DE000 A2E4KG 6 unverzüglich nach Ablauf der Annahmefrist der Abwicklungsstelle auf deren Depot bei der CBF zur Übereignung an die Gesellschaft zur Verfügung zu stellen, wobei gegebenenfalls gemäß 9 Abs. (2) eine lediglich verhältnismäßige Berücksichtigung von Annahmeerklärungen erfolgt; beauftragen und bevollmächtigen die das Angebot annehmenden Anleihegläubiger die Abwicklungsstelle sowie ihre Depotbank (jeweils unter Befreiung von dem Verbot des Selbstkontrahierens gemäß 181 BGB), alle zur Abwicklung dieses Angebots erforderlichen oder zweckmäßigen Handlungen vorzunehmen sowie entsprechende Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, insbesondere den Übergang des Eigentums an den zum Rückkauf angemeldeten Inhaber-Teilschuldverschreibungen, herbeizuführen; weisen die das Angebot annehmenden Anleihegläubiger ihre Depotbank an, ihrerseits die CBF anzuweisen und zu ermächtigen, der Gesellschaft über die Abwicklungsstelle unmittelbar oder über die Depotbank die für die Bekanntgabe des Ergebnisses dieses Angebots erforderlichen Informationen, insbesondere die Anzahl der im Depot der Depotbank bei der CBF in die für das Angebot eingerichtete ISIN DE000A2E4KG6eingebuchten Inhaber-Teilschuldverschreibungen 2013/2018 börsentäglich mitzuteilen; übertragen und übereignen die das Angebot annehmenden Anleihegläubiger die zum Rückkauf angemeldeten Inhaber-Teilschuldverschreibungen vorbehaltlich des Ablaufs der Annahmefrist, des Eintritts aller Bedingungen und vorbehaltlich einer lediglich verhältnismäßigen Berücksichtigung von Annahmeerklärungen gemäß 9 Abs. (2) Zug um Zug gegen Zahlung des in 3 bestimmten Kaufpreises auf die Gesellschaft; und erklären die das Angebot annehmenden Anleihegläubiger, dass die zum Rückkauf angemeldeten Inhaber-Teilschuldverschreibungen, i. in ihrem alleinigen Eigentum und ihrer Verfügungsmacht stehen, 4

ii. iii. frei von Rechten und Ansprüchen Dritter sind und sie der Umbuchung der maßgeblichen Inhaber-Teilschuldverschreibungen und der Übermittlung von Informationen über seine Identität an die Emittentin zustimmen. (4) Die in den vorstehenden Absätzen aufgeführten Erklärungen, Weisungen, Aufträge und Vollmachten von Anleihegläubigern werden im Interesse einer reibungslosen und zügigen Abwicklung dieses Angebots unwiderruflich bis 30. Juni 2017 abgegeben bzw. erteilt. (5) Mit der Annahme des Angebots kommt zwischen der Gesellschaft und dem das Angebot annehmenden Anleihegläubiger vorbehaltlich einer lediglich verhältnismäßigen Berücksichtigung von Annahmeerklärungen gemäß 9 Abs. (2) ein Kaufvertrag über die Teilschuldverschreibungen 2013/2018, für die der Anleihegläubiger die Annahme erklärt hat, gemäß den Bestimmungen dieses Angebots zustande. Mit der Annahme des Angebots einigen sich der Anleihegläubiger und die Gesellschaft zugleich über die Übertragung des Eigentums an den Inhaber-Teilschuldverschreibungen 2013/2018, für die der Anleihegläubiger die Annahme erklärt hat, auf die Gesellschaft. 8 ABWICKLUNG DES ANGEBOTS UND KAUFPREISZAHLUNG (1) Die Zahlung des in 3 bestimmten Kaufpreises erfolgt an die jeweiligen Depotbanken Zug um Zug gegen Übertragung der Inhaber-Teilschuldverschreibungen 2013/2018, für die die Anleihegläubiger die Annahme erklärt haben, gegebenenfalls nach Maßgabe der verhältnismäßigen Berücksichtigung von Annahmeerklärungen gemäß 9 Abs. (2) auf das Depot der Abwicklungsstelle bei der CBF zur Übereignung an die Gesellschaft. Soweit Inhaber-Teilschuldverschreibungen 2013/2018 im Falle der verhältnismäßigen Berücksichtigung von Annahmeerklärungen nicht von der Gesellschaft erworben werden können, werden die Depotbanken angewiesen, diese Inhaber- Teilschuldverschreibungen 2013/2018 in die ursprüngliche ISIN DE000A1TND44 zurückzubuchen. (2) Mit der Gutschrift bei der jeweiligen Depotbank hat die Gesellschaft ihre Verpflichtung zur Zahlung des in 3 bestimmten Kaufpreises erfüllt. Es obliegt den Depotbanken, den Kaufpreis den das Angebot annehmenden Anleihegläubigern gutzuschreiben. 9 BEGRENZUNG DES ANGEBOTS UND ANNAHME IM FALLE DER ÜBERZEICHNUNG DES ANGEBOTS (1) Das Angebot bezieht sich auf Inhaber-Teilschuldverschreibungen 2013/2018 im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 3.850.000. (2) Sofern im Rahmen dieses Angebots über die Depotbanken die Annahme für Inhaber-Teilschuldverschreibungen 2013/2018 mit einem Gesamtnennbetrag von mehr als EUR 3.850.000 erklärt wird ( Überzeichnung ), werden die jeweiligen Annahmeerklärungen verhältnismäßig berücksichtigt, d. h. im Verhältnis des Gesamtnennbetrags der Inhaber-Teilschuldverschreibungen 2013/2018, auf deren Rückkauf dieses Angebot gerichtet ist (EUR 3.850.000) zu dem Gesamtnennbetrag der Inhaber-Teilschuldverschreibungen 2013/2018, für die insgesamt Annahmeerklärungen im Rahmen dieses Angebots abgegeben worden sind ( Repartierung ). Sollten sich bei einer verhältnismäßigen Berücksichtigung Nennbeträge ungleich EUR 1.000 ergeben, wird auf den nächst niedrigeren durch 1.000 ohne Rest teilbaren Betrag abgerundet. Für den Fall einer möglichen Überzeichnung behält sich die Gesellschaft vor, einen Teil der Annahmeerklärungen 5

nicht verhältnismäßig zu berücksichtigen, sondern voll zuzuteilen, insbesondere solche von Anlegern mit geringen Gesamtnennbeträgen von Inhaber-Teilschuldverschreibungen 2013/2018. Die Kriterien für eine solche abweichende Zuteilung bestimmt die Gesellschaft in Abstimmung mit der Abwicklungsstelle. Mit Annahme des Angebots erklärt der jeweils das Angebot annehmende Anleihegläubiger hierzu sein Einverständnis. (3) Die Gesellschaft behält sich vor, weitere Inhaber-Teilschuldverschreibungen 2013/2018 als unter 9 Abs. (1) genannt zu erwerben, insbesondere, aber nicht ausschließlich, durch eine nachträgliche und vor Ende der Annahmefrist erfolgende Erhöhung des Gesamtnennbetrags, auf die dieses Angebot begrenzt ist. Mit Annahme des Angebots erklärt der jeweils das Angebot annehmende Anleihegläubiger hierzu sein Einverständnis. Die Gesellschaft wird eine Erhöhung des Gesamtnennbetrags durch Veröffentlichung gemäß 13 mitteilen. 10 KOSTEN DER ANNAHME Etwaige mit der Annahme dieses Angebots entstehende Kosten sind von den betreffenden Anleihegläubigern selbst zu tragen. Anleihegläubigern, die dieses Angebot annehmen wollen, wird empfohlen, etwaige durch die Annahme des Angebots entstehende Kosten mit ihrer Depotbank abzuklären. 11 HANDELBARKEIT DER INHABER-TEILSCHULDVERSCHREIBUNGEN BIS ZUR ABWICKLUNG DES ANGEBOTS Ein börslicher Handel der Inhaber-Teilschuldverschreibungen 2013/2018, für die die Anleihegläubiger die Annahme erklärt haben, ist nicht vorgesehen. 12 STEUERLICHER HINWEIS Es wird darauf hingewiesen, dass die steuerliche Behandlung des Rückkaufs der Inhaber-Teilschuldverschreibungen 2013/2018 bei den Anleihegläubigern von den jeweiligen individuellen steuerlichen Verhältnissen des jeweiligen Anleihegläubigers abhängt. Den Anleihegläubigern wird empfohlen, vor Annahme des Rückkaufangebots jeweils ausreichende steuerrechtliche Beratung einzuholen, bei der die individuellen steuerlichen Verhältnisse des jeweiligen Anleihegläubigers berücksichtigt werden. 13 VERÖFFENTLICHUNGEN Die Gesellschaft wird das Angebot, das Ergebnis des Angebots und eine etwaige Repartierung gemäß 9 Abs. (2) auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.more-and-more.de/company/bondund im Bundesanzeiger veröffentlichen. Alle sonstigen Veröffentlichungen und Mitteilungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Angebot erfolgen, soweit nicht eine weitergehende Veröffentlichungspflicht besteht, nur auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.more-and-more.de/company/bond. 14 ANWENDBARES RECHT 6

Dieses Angebot, die Annahmeerklärungen der Anleihegläubiger sowie alle vertraglichen und außervertraglichen Schuldverhältnisse, die sich aus oder im Zusammenhang damit ergeben, unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des deutschen internationalen Privatrechts. 15 GERICHTSSTAND Für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Angebot, den Annahmeerklärungen der Anleihegläubiger sowie allen vertraglichen und außervertraglichen Schuldverhältnissen, die sich aus oder im Zusammenhang damit ergeben, ist soweit gesetzlich zulässig, ausschließlicher Gerichtsstand München, Landgericht I. 16 Disclaimer Dieses Angebot darf und wird innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika oder an oder für Rechnung oder zugunsten von U.S. Personen (wie in Regulation S des US Securities Act definiert) oder einem Land indem dies nicht rechtlich zulässig ist, weder weitergegeben noch abgegeben, es sei denn, dies erfolgt gemäß einer Befreiung von den Registrierungspflichten des US Securities Act oder in einer Transaktion, die nicht unter den Anwendungsbereich des US Securities Act fällt. Starnberg, im Mai 2017 More & More GmbH Geschäftsführung 7