Lern- und Leistungsdokumentation Betrieblich organisierte Grundbildung (BOG) Kauffrau/Kaufmann EFZ. Ein Produkt der Branche Öffentliche Verwaltung

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Transkript:

branche öffentliche verwaltung branche administration publique ramo amministrazione pubblica Lern- und Leistungsdokumentation Betrieblich organisierte Grundbildung (BOG) Kauffrau/Kaufmann EFZ Version 2016 Ein Produkt der Branche Öffentliche Verwaltung Branche Öffentliche Verwaltung/Administration publique/amministrazione pubblica 1

Berufliche Grundbildung Kauffrau/Kaufmann (BOG und SOG) Überbetriebliche Kurse Branche Öffentliche Verwaltung Link zum Formular > Öffentlichkeitsprinzip Das Öffentlichkeitsprinzip fördert die Transparenz der Verwaltung und stärkt damit das Vertrauen der Bevölkerung in die staatlichen Institutionen. Deshalb kann jede Person grundsätzlich Einsicht in amtliche Dokumente verlangen, ohne ein besonderes Interesse nachweisen zu müssen. Dieser Zugang kann eingeschränkt oder verweigert werden, wenn es gilt, überwiegend öffentliches oder privates Interesse zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn durch die Einsicht in amtliche Dokumente die freie Meinungs- und Willensbildung einer Behörde beeinträchtigt oder die Sicherheit der Schweiz gefährdet würde. Ausgenommen vom Öffentlichkeitsprinzip sind Berufs-, Geschäfts- oder Fabrikationsgeheimnisse. Wünscht eine Bürgerin/ein Bürger Einsicht in amtliche Dokumente, richtet sie/er sich mit einem Gesuch an die entsprechende Amtsstelle. Das Gesuch kann telefonisch, per E-Mail, brieflich oder mit den dafür vorgesehenen Formularen gestellt werden. Aufgabe Wie geht Ihr Ausbildungsbetrieb/Ihre Ausbildungsabteilung mit Gesuchen um Einsicht in amtliche Dokumente um? Beantworten Sie aufgrund eines konkreten Beispiels folgende Fragen: Sie bringen Ihre Antworten im überbetrieblichen Kurs ein. Die Lernende/der Lernende, die Praktikantin/der Praktikant bestätigt, dass sie/er die Vorbereitungsaufgaben selbständig bearbeitet hat. Datum: Unterschrift: Die Berufsbildnerin/der Berufsbildner bestätigt, dass sie/er die Vorbereitungsaufgaben eingesehen hat. Datum: Unterschrift: 03/LZ 1.1.3.4.1 Auskunftsrecht/Version 2016 14 Betrieblich organisierte Grundbildung (BOG) Kauffrau/Kaufmann EFZ Kaufleute erkennen die Bedeutung einer reibungslosen und nachhaltigen Bewirtschaftung von Waren, Material und Dienstleistungen. Sie bewältigen die wichtigsten Schritte in diesem Prozess zielorientiert sowie effizient und setzen die betrieblichen und rechtlichen Vorgaben um. Leistungsziele zurück zum Inhaltsverzeichnis Branche Öffentliche Verwaltung/Administration publique/amministrazione pubblica Seiten 1.1.1.1 Material/Waren beschaffen ohne Submission (K5) 30 36 1.1.1.2 Material/Waren lagern (K5) 37 41 19 Betrieblich organisierte Grundbildung (BOG) Kauffrau/Kaufmann EFZ Die Produkte der Branche «Öffentliche Verwaltung/Administration publique/ Amministrazione pubblica» Lern- und Leistungsdokumentationen für die betrieblich organisierte Grundbildung (BOG) für die schulisch organisierte Grundbildung (SOG) Die Lern- und Leistungsdokumentationen LLD, gültig ab Lehrbeginn 2016, stehen in elektronischer Form im Extranet (geschützter Raum) der Website www.ov-ap.ch zur Verfügung. Die Lern- und Leistungsdokumentationen bestehen aus 18 Kapiteln. Das Inhaltsverzeichnis ist mit Links versehen und führt direkt in das entsprechende Kapitel/Thema, um die Ausbildung zu planen, die Arbeits- und Lernsituation (ALS) oder die Prozesseinheit (PE) vorzubereiten, resp. in der Wegleitung der ovap wichtige Detailinformationen zu erhalten. Alle Links sind in blauer Schrift. Bestehensnorm (BiVo, Art. 22, Abs. 1a) Gegenstand sind die Leistungsziele des Betriebs und der überbetrieblichen Kurse.» (BiVo, Art. 22, Abs. 3) «Das Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung ist bestanden, wenn für den betrieblichen Teil die Note 4.0 oder höher ist, und nicht mehr als eine Fachnote des betrieblichen Teils ungenügend ist, und keine Fachnote des betrieblichen Teils unter 3,0 liegt.» Leistungsziele zu Richtziel 1.1.1 Material/Waren oder Dienstleistungen bewirtschaften LLD, Kapitel 04 Leistungszielkatalog Betrieb: Fachkompetenzen, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen LLD, Kapitel 06 bis 12 Leistungsziele mit den Teilkriterien für die Beurteilung der Arbeits- und Lernsituationen (ALS) LLD, Kapitel 13 Arbeits- und Lernsituationen (ALS) LLD, Kapitel 14 Prozesseinheiten (PE) LLD, Kapitel 16 Berufspraxis mündlich LLD, Kapitel 17 Berufspraxis schriftlich 03/Betriebliches Qualifikationsverfahren Wegleitung/Version 2016 11 06 Lehrmittel für die überbetrieblichen Kurse für die betrieblich sowie die schulisch organisierte Grundbildung (BOG und SOG) Das Lehrmittel für die überbetrieblichen Kurse, gültig ab Lehrbeginn 2016, ist elektronisch verfügbar im Extranet (geschützter Raum) der Website www.ov-ap.ch. Das Inhaltsverzeichnis führt direkt zum gewünschten Register/Thema. Berufliche Grundbildung Kauffrau/Kaufmann (BOG und SOG) Leistungsziel 1.1.3.4.1 Auskunftsrecht VORBEREITUNGSAUFGABE Überbetriebliche Kurse Branche Öffentliche Verwaltung INHALTSVERZEICHNIS FÜR DEN USB-STICK «ÜBERBETRIEBLICHE KURSE» Register ük Leistungziele/Inhalte Themen Seite Überbetriebliche Kurse in der Branche «Öffentliche Verwaltung/ 5 Administration publique/amministrazione pubblica» In welcher Form gehen diese Gesuche ein? Von wem werden diese Gesuche bearbeitet? Welche 01Vorbereitungen werden 1 für Rahmenprogramm die Einsichtnahme getroffen? Ablauf der Lehre 7 Wie erfolgt die Einsichtnahme? 02 3 LZ 1.1.4.1.2 Werte/Verhalten/Umgangsformen 03 1 LZ 1.1.3.4.1 Auskunftsrecht 1 LZ 1.1.3.4.2 Datenschutz/Amtsgeheimnis 1 LZ 1.1.3.4.3 Archivierung Werte/Verhalten/Umgangsformen 9 Vorbereitungsaufgabe 14 Öffentlichkeitsprinzip/Auskunftsrecht 15 Datenschutz/Amtsgeheimnis 16 Archivierung in der Öffentlichen Verwaltung 18 04 2 LZ 1.1.3.7.1 Publikationsorgane Vorbereitungsaufgabe 22 Publikationsorgane 23 2 LZ 1.1.4.1.1 Öffentlichkeitsarbeit 25 Formularservice Hier stehen alle Formulare für die betriebliche Ausbildung als PDF, im Word- oder Excel-Format zur Verfügung: Ausbildungsprogramm, ALS, PE, Praxisbericht, bearbeitete Tätigkeiten dokumentieren, bearbeitete Tätigkeiten reflektieren, Verbindung zu den überbetrieblichen Kursen, Verbindung zur Berufsfachschule, Kontrolle und Würdigung der Berufsbildnerin/ des Berufsbildners, Vorbereitungsaufgaben für überbetriebliche Kurse. Broschüre «Berufliche Grundbildung Kauffrau/Kaufmann EFZ in der Branche Öffentliche Verwaltung» Wer die Bildungsgrundlagen wie die Wegleitung zum betrieblichen Qualifikationsverfahren, den Leistungszielkatalog, die Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen sowie die Taxonomie der Leistungsziele gerne in Händen hält, bestellt die Broschüre «Berufliche Grundbildung Kauffrau/Kaufmann EFZ in der Branche Öffentliche Verwaltung» bei der Geschäftsstelle über die Website www.ov-ap.ch. Branche Öffentliche Verwaltung/Administration publique/amministrazione pubblica 2

Inhaltsverzeichnis Seite 01 Betrieblich organisierte Grundbildung «Kauffrau EFZ/Kaufmann EFZ» in der Branche «Öffentliche Verwaltung/Administration publique/amministrazione pubblica» 02 Ablauf der Lehre 9 5 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 15 16 17 18 Betriebliches Qualifikationsverfahren Wegleitung 12 Handlungskompetenz, Ausbildungsprogramm Leistungszielkatalog Betrieb: Fachkompetenzen, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen Taxonomiestufen 30 Leistungziele zu Richtziel 1.1.1 Material/Waren oder Dienstleistungen bewirtschaften Leistungziele zu Richtziel 1.1.2 Kunden beraten Leistungziele zu Richtziel 1.1.3 Aufträge abwickeln Leistungziel zu Richtziel 1.1.4 Massnahmen des Marketings und der Öffentlichkeitsarbeit umsetzen Leistungziele zu Richtziel 1.1.5 Aufgaben der Personaladministration ausführen Leistungziele zu Richtziel 1.1.6 Unterstützende Arbeiten im Finanzbereich ausführen Leistungziele zu Richtziel 1.1.7 Administrative und organisatorische Tätigkeiten ausüben Arbeits- und Lernsituationen (ALS) 216 Prozesseinheiten (PE) 218 Überbetrieblichen Kurse (ük) 228 Berufspraxis mündlich Praxisbericht Berufspraxis schriftlich 247 Formulare 249 20 32 46 76 134 142 156 180 243 Die Paginierung ist abgestimmt auf die elektronische Version Druckversion pdf ohne Verlinkung Branche Öffentliche Verwaltung/Administration publique/amministrazione pubblica 3

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01 Betrieblich organisierte Grundbildung «Kauffrau EFZ/Kaufmann EFZ» in der Branche «Öffentliche Verwaltung/Administration publique/ Amministrazione pubblica» zurück zum Inhaltsverzeichnis Branche Öffentliche Verwaltung/Administration publique/amministrazione pubblica 5

BETRIEBLICH ORGANISIERTE GRUNDBILDUNG «KAUFFRAU EFZ/KAUFMANN EFZ» IN DER BRANCHE «ÖFFENTLICHE VERWALTUNG» Liebe Lernende In der Branche «Öffentliche Verwaltung/Administration publique/amministrazione pubblica» (ovap) erledigen Sie anspruchsvolle kaufmännische Arbeiten im Dienste der Einwohnerinnen und Einwohner, der Gesellschaft, der Wirtschaft und anderer vielfältiger Anspruchsgruppen auf verschiedenen Verwaltungsebenen (Gemeinde-, Stadt-, Kreis-, Bezirks- und kantonale Verwaltung). Diese Lern- und Leistungsdokumentation (LLD/Version 2016) steht ausschliesslich in elektronischer Form zur Verfügung. Sie begleitet Sie durch Ihre betriebliche Ausbildung. Ihre Berufsbildnerinnen und Berufsbildner werden Sie tatkräftig unterstützen. Im Kapitel 04 erfahren Sie, wie Sie die geforderte berufliche Handlungskompetenz entlang Ihres betrieblichen Ausbildungsprogrammes erreichen können. Die in den Kapiteln 06 bis 12 beschriebenen Leistungsziele, deren Taxonomiestufen (Kapitel 05) sowie die Methoden-, Sozialund Selbstkompetenzen (Kapitel 04), zeigen Ihnen die Anforderungen auf, welche an eine Kauffrau/einen Kaufmann EFZ gestellt sind. In Ihrer Arbeit halten Sie Ihre Lernfortschritte fest und dokumentieren sowie reflektieren Ihre Erfahrungen und Erkenntnisse über Ihre drei Lehrjahre. Wir, die Branche «Öffentliche Verwaltung/Administration publique/amministrazione pubblica», kurz ovap genannt, sind die zuständige Ausbildungs- und Prüfungsbranche für die Lernenden der Öffentlichen Verwaltungen. Wir sind verantwortlich für die betriebliche Ausbildung und das betriebliche Qualifikationsverfahren. Das heisst, wir erarbeiten die Bildungsgrundlagen wie den Leistungszielkatalog (Kapitel 04), diese LLD, das Lehrmittel für die überbetrieblichen Kurse (ük), die schriftliche Abschlussprüfung «Berufspraxis schriftlich» sowie die Rahmenbedingungen für die mündliche Abschlussprüfung «Berufspraxis mündlich». Weitere Informationen zur Branche wie auch zu Ihrer Ausbildung finden Sie auf diesem geschützten Raum, aber auch auf dem öffentlichen Teil dieser Website www.ov-ap.ch. Die ovap ist die zweitgrösste Branche und hat in der ganzen Schweiz verteilt 18 lokale/regionale Organisationen. Sie sehen diese auf der Karte unten. Diese Organisationen sind zuständig für die Durchführung der überbetrieblichen Kurse sowie der betrieblichen Abschlussprüfungen. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 Amministrazione cantonale e Comuni del Cantone Ticino ovap-vs Kanton und Gemeinden Wallis/Canton et communes du Valais Etat de Genève ORF-VD, Organisation régionale de formation Kantonale Verwaltung und Gemeinden Fribourg/Canton et communes de Fribourg ORF-NE, Organisation régionale de formation Kantonale Verwaltung Bern/Administration du canton de Berne Verband Bernischer Gemeinden Kantonale Verwaltung Solothurn Kantonale Verwaltung Basel-Landschaft Gemeinden Kanton Basel-Landschaft (Verband der Gemeindeverwalterinnen und -verwalter des Kantons BL) Fachstelle ovap Basel-Stadt Kantonale Verwaltung und Gemeinden Kanton Aargau Verein Verwaltungsweiterbildung Zentralschweiz, VWBZ (LU, SZ, NW, OW, UR, ZG) Fachstelle Kanton Zürich Gemeinden Kanton Zürich (Verein Zürcher Gemeindeschreiber und Verwaltungsfachleute VZGV) Fachstelle Ostschweiz (TG, SG, SH, AI, AR, GL, GR) Gemeinden Kanton Solothurn (Verband der Gemeindebeamten des Kantons Solothurn VGS) (Stand 2016) 01/Betrieblich organisierte Grundbildung in der Branche «Öffentliche Verwaltung»/Version 2016 6

Informationen und Unterlagen zu Ihrem betrieblichen Qualifikationsverfahren finden Sie in den Kapiteln 03, 13, 14, 16 und 17. Ihre betriebliche Ausbildung wird ergänzt durch die überbetrieblichen Kurse (Kapitel 15). Dort werden Ihnen ük-leiterinnen und ük-leiter sowie Fachreferentinnen und Fachreferenten den vielfältigen Branchenstoff praxisnah vermitteln. Diese engagierten Praktikerinnen und Praktiker sind bestrebt, Ihnen ihr Wissen und ihre Erfahrungen weiterzugeben. In der Berufsfachschule (BFS) erwarten Sie folgende Unterrichtsbereiche und Lerngefässe: Standardsprache (regionale Landessprache LS) Fremdsprache (FS) (2. Landessprache und/oder Englisch) Information, Kommunikation, Administration (IKA) Wirtschaft und Gesellschaft (W&G) Vertiefen und Vernetzen (V&V) und Selbstständige Arbeit (SA) überfachliche Kompetenzen (UefK) Sport Im Kapitel 02 sehen Sie den Ablauf der Lehre im Zusammenspiel von Ausbildungsbetrieb, überbetrieblichen Kursen und Berufsfachschule. Bitte beachten Sie, dass die vorgezogene Abschlussprüfung «AP IKA» schweizweit am Ende des 4. Semesters stattfindet. Die Abschlussprüfungen «AP FS1» und «AP W&G» hingegen werden je nach Kanton entweder am Ende des 4. oder 6. Semesters durchgeführt. Wir wünschen Ihnen Interesse, Freude und Erfolg in Ihrer Ausbildung. Branche «Öffentliche Verwaltung/Administration publique/amministrazione pubblica» Thomas-Peter Binder Präsident 01/Betrieblich organisierte Grundbildung in der Branche «Öffentliche Verwaltung»/Version 2016 7

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02 Ablauf der Lehre zurück zum Inhaltsverzeichnis Branche Öffentliche Verwaltung/Administration publique/amministrazione pubblica 9

ABLAUF DER LEHRE Lernorte 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr Ausbildungsbetrieb Betriebliches leistungszielbezogenes Ausbildungsprogramm 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester 5. Semester 6. Semester 08 09 10 11 12 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 01 02 03 04 05 06 07 ALS 1 ALS 2 1 ALS 3 ALS 4 2 ALS 5 ALS 6 3 PE 1 erarbeiten PE 2 erarbeiten Überbetrieblicher Kurs (ük) Gemäss Kursprogramm der Branche; findet an schulfreien Tagen statt PE 1 Präsentation PE 2 Präsentation ük 1 ük 2 ük 3 ük 4 ük 5 AP Berufspraxis mündlich AP Berufspraxis schriftlich Berufsfachschule Schulischer Leistungszielkatalog; für alle Lernenden schweizweit festgelegt, in welchem Semester die einzelnen schulischen Leistungsziele IKA und W&G erreicht werden müssen. Legende ALS Arbeits- und Lernsituation PE Prozesseinheit ük überbetrieblicher Kurs AP Abschlussprüfung DBLAP2 Datenbank LJ Lehrjahr Unterrichtstage 1. Lehrjahr: 2 Tage/Woche 2. Lehrjahr: 2 Tage/Woche 3. Lehrjahr: 1 Tag/Woche (degressives Modell) sprachregionale Verschiebungen möglich Unterrichtsbereiche/Lerngefässe Standardsprache, regionale Landessprache (LS) 1. Fremdsprache (FS 1) 2. Fremdsprache (FS 2) Information, Kommunikation, Administration (IKA) Wirtschaft und Gesellschaft (W&G) Vertiefen und Vernetzen (V&V) und selbstständige Arbeit (SA) Überfachliche Kompetenzen (UefK) Sport 1 2 3 * AP IKA AP LS AP FS 1 AP FS 2 * AP W&G * Kantonale Unterschiede beachten Notenabgabe DBLAP2: ALS 1 und ALS 2 (bis Ende 1. LJ) Notenabgabe DBLAP2: ALS 3 und ALS 4 / PE 1 (bis Ende 2. LJ) Notenabgabe DBLAP2: ALS 5 und ALS 6 / PE 2 (bis 15. Mai 3. LJ) 02/Ablauf der Lehre/Version 2016 10

03 Betriebliches Qualifikationsverfahren Wegleitung zurück zum Inhaltsverzeichnis Branche Öffentliche Verwaltung/Administration publique/amministrazione pubblica 12

BETRIEBLICHES QUALIFIKATIONSVERFAHREN WEGLEITUNG Ausgangslage Die Branche «Öffentliche Verwaltung/Administration publique/amministrazione pubblica» ist eine vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) anerkannte Ausbildungs- und Prüfungsbranche der Kaufmännischen Grundbildung. Zuständigkeit der Branche «Öffentliche Verwaltung/Administration publique/amministrazione pubblica» Gesetzliche Grundlagen: Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung Kauffrau/Kaufmann mit Eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) vom 26. September 2011 (Stand am 1. Januar 2015) Bildungsplan für die betrieblich organisierte Grundbildung Kauffrau/Kaufmann EFZ vom 26. September 2011 Bildungsplan Kauffrau/Kaufmann EFZ. Teil A: berufliche Handlungskompetenzen Lernbereich «Branche und Betrieb» Leistungszielkatalog Branche «Öffentliche Verwaltung/Administration publique» vom 26. September 2011 Organisationsreglement für die überbetrieblichen Kurse der Branche «Öffentliche Verwaltung/Administration publique/ Amministrazione pubblica» vom 31. August 2011 Die Branche «Öffentliche Verwaltung/Administration publique/amministrazione pubblica» zeichnet sich verantwortlich für das betriebliche Qualifikationsverfahren und die überbetrieblichen Kurse für die Lernenden der Branche. Die lokalen/regionalen Organisationen führen die überbetrieblichen Kurse gemäss diesen Rahmenbedingungen durch. Die Branche ist für die Qualitätssicherung der überbetrieblichen Kurse zuständig. Gesetzliche Grundlagen ovap SKKAB Schweizerische Konferenz der kaufmännischen Ausbildungs- und Prüfungsbranchen 03/Betriebliches Qualifikationsverfahren Wegleitung/Version 2016 13

Betriebliches Qualifikationsverfahren Das betriebliche Qualifikationsverfahren setzt sich aus 8 Erfahrungsnoten und 2 Abschlussprüfungen einer mündlichen und einer schriftlichen Prüfung zusammen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür finden Sie in der Verordnung über die berufliche Grundbildung Kauffrau/Kaufmann mit Eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (BiVo), Art. 22 und dem Bildungsplan Kauffrau/Kaufmann EFZ (BiPla), Teil D. Qualifikationsbereiche und Erfahrungsnoten Berufspraxis schriftlich Berufspraxis mündlich Ausgestaltung/Gesetzliche Grundlagen Gewichtung Rundung auf Schriftliche Prüfung, 120 Minuten. Gegenstand sind die Leistungsziele des Betriebs und der überbetrieblichen Kurse. «Die Leistungen in den Qualifikationsverfahren werden in ganzen oder halben Noten ausgedrückt. 6 ist die höchste, 1 die tiefste Note. Noten unter 4 stehen für ungenügende Leistungen.» (BBV, Art. 34, Abs. 1) Mündliche Prüfung, 30 Minuten. Form: Rollenspiele und/ oder Fachgespräche (z. B. Fallbeispiel, Verkaufs- oder Beratungsgespräch, Fachgespräch zu einem Arbeitsauftrag usw.). Gegenstand sind die Leistungsziele des Betriebs und der überbetrieblichen Kurse, die Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen sowie der Praxisbericht der Lernenden. Standard BiVo, Art. 22 Abs. 2 Spezialfall BiVo, Art. 24 Abs. 2 25% 50% ganze oder halbe Noten 25% 50% ganze oder halbe Noten Erfahrungsnoten betrieblicher Teil «Die Leistungen in den Qualifikationsverfahren werden in ganzen oder halben Noten ausgedrückt. 6 ist die höchste, 1 die tiefste Note. Noten unter 4 stehen für ungenügende Leistungen.» (BBV, Art. 34, Abs. 1) Die 8 Erfahrungsnoten werden aus den folgenden Elementen gebildet: 6 Arbeits- und Lernsituationen als Pflichtelement Betrieb 2 Prozesseinheiten als Pflichtelement Betrieb und ük zu gleichen Teilen «Die Erfahrungsnote des betrieblichen Teils ist das auf eine ganze oder halbe Note gerundete Mittel von acht Noten; Gegenstand sind die Leistungsziele des Betriebs und der überbetrieblichen Kurse.» (BiVo, Art. 22, Abs. 3) 50% 0% ganze oder halbe Noten Bestehensnorm (BiVo, Art. 22, Abs. 1a) «Das Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung ist bestanden, wenn für den betrieblichen Teil die Note 4.0 oder höher ist, und nicht mehr als eine Fachnote des betrieblichen Teils ungenügend ist, und keine Fachnote des betrieblichen Teils unter 3,0 liegt.» LLD, Kapitel 04 Leistungszielkatalog Betrieb: Fachkompetenzen, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen LLD, Kapitel 06 bis 12 Leistungsziele mit den Teilkriterien für die Beurteilung der Arbeits- und Lernsituationen (ALS) LLD, Kapitel 13 Arbeits- und Lernsituationen (ALS) LLD, Kapitel 14 Prozesseinheiten (PE) LLD, Kapitel 16 Berufspraxis mündlich LLD, Kapitel 17 Berufspraxis schriftlich 03/Betriebliches Qualifikationsverfahren Wegleitung/Version 2016 14

Arbeits- und Lernsituationen (ALS) Eine Arbeits- und Lernsituation versteht sich einerseits als Bildungsbericht des Ausbildungsbetriebs pro Semester (BiVo, Art. 16, Abs. 3; BiPla, Teil D), der über die Leistungen und das Verhalten der Lernenden Auskunft gibt. Die Ausbildungsbetriebe sind verpflichtet, eine ALS pro Semester durchzuführen. Andererseits ist die ALS ein Bewertungsinstrument für die im Betrieb erbrachten Leistungen und das an den Tag gelegte Verhalten der Lernenden. Die sechs Semesterbewertungen fliessen als Erfahrungsnoten in das betriebliche Qualifikationsverfahren ein (BiVo, Art. 22, Abs. 3). Durchführung einer ALS Die Berufsbildnerin/der Berufsbildner legt eine konkrete Arbeitssituation fest, welche die Lernenden über mindestens 2 Monate bearbeiten. Diese Situation dient der Erarbeitung zweier ausgewählter Leistungsziele. Die Leistungsziele fokussieren sich auf die Fachkompetenz. Zusätzlich erarbeiten die Lernenden auch Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen (MSS). Ein Vorschlag, welche MSS sich zur Zuweisung eignen, befindet sich bei den Beschrieben der einzelnen Leistungsziele (Kapitel 06 bis 12). Innerhalb der 6 ALS müssen alle Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen je mindestens einmal überprüft werden. Die Berufsbildnerin/der Berufsbildner hält in einem Initiierungsgespräch mit den Lernenden die zu bearbeitende und später zu bewertende Arbeitssituation mit den dazu passenden Leistungszielen und den Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen fest und formuliert das zu erreichende Niveau bzw. die Erwartungen bezüglich Leistung (Fachkompetenz) und Verhalten (Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen). Die Berufsbildnerin/der Berufsbildner beobachtet die Lernenden über mindestens 2 Monate und beurteilt anhand der Teilkriterien der Leistungsziele und der Teilkriterien der Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen die Leistungen und das Verhalten der Lernenden. Die Berufsbildnerin/der Berufsbildner begründet die Beurteilung schriftlich und teilt den Lernenden diese zusammen mit der Bewertung im Beurteilungsgespräch mit. Dabei zeigt die Berufsbildnerin/der Berufsbildner den Lernenden das mögliche Verbesserungs- und Entwicklungspotenzial auf. Beurteilungs- und Bewertungssystem Für die Beurteilung der Leistungen sowie der Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen mit Bezug auf eine ganz konkrete Arbeitssituation stehen der Berufsbildnerin/dem Berufsbildner Teilkriterien zur Verfügung. Die Bewertung erfolgt anhand eines 4-Punkte-Rasters pro Teilkriterium: 0 Punkte Erwartungen nicht erfüllt 1 Punkt Erwartungen teilweise erfüllt 2 Punkte Erwartungen erfüllt 3 Punkte Erwartungen übertroffen Maximale Punktzahl pro ALS Fachkompetenz: 2 Leistungsziele à 2 Teilkriterien à 3 Punkte 12 Punkte 1 Methodenkompetenz à 2 Teilkriterien à 3 Punkte 6 Punkte 1 Sozial- und Selbstkompetenz à 2 Teilkriterien à 3 Punkte 6 Punkte Gesamt 24 Punkte Die Punktzahl pro ALS wird auf die bekannte Notenskala 1 bis 6 übertragen. Punkte 22 24 20 21 18 19 16 17 14 15 11 13 9 10 6 8 4 5 2 3 0 1 Note 6 5.5 5 4.5 4 3.5 3 2.5 2 1.5 1 LLD, Kapitel 13 Arbeits- und Lernsituationen (ALS) Formular ALS Das Formular ALS steht mit den Teilkriterien auch zur Verfügung: DBLAP2 rals (Branchen-Front-End-Tool) Notenabgabe und Eingaben der Erfahrungsnoten an die DBLAP2 (Datenbank) Die Ausbildungsbetriebe geben die Noten in der DBLAP2 ein (oder synchronisieren über rals auf die DBLAP2): ALS 1 und ALS 2 bis Ende des 1. Lehrjahres ALS 3 und ALS 4 bis Ende des 2. Lehrjahres ALS 5 und ALS 6 bis 15. Mai des 3. Lehrjahres 03/Betriebliches Qualifikationsverfahren Wegleitung/Version 2016 15

Prozesseinheiten (PE) Mit der Prozesseinheit erarbeiten die Lernenden eine Dokumentation über einen im Ausbildungsbetrieb getätigten Arbeitsablauf (BiVo, Art. 16, Abs. 5; BiPla, Teil D). Die Berufsbildnerin/der Berufsbildner legt den zu bearbeitenden Prozess fest. Die Lernenden bearbeiten diesen Prozess, beschreiben und dokumentieren ihn mittels der Prozesseinheit (Dokumentation). Diese Dokumentation wird von der Berufsbildnerin/vom Berufsbildner bewertet. Zusätzlich erstellen die Lernenden eine Präsentation über diesen Arbeitsprozess. Die Präsentation wird im überbetrieblichen Kurs vorgetragen und von den ük-leitenden bewertet (BiVo, Art. 22, Abs. 3). Für die Erarbeitung der Dokumentation und der Präsentation stehen den Lernenden 15 Arbeitsstunden im Betrieb zur Verfügung. Beurteilungs- und Bewertungssystem Die Dokumentation wird inhaltlich von der Berufsbildnerin/vom Berufsbildner bewertet. Im überbetrieblichen Kurs wird die Präsentation bewertet. Für die Beurteilung stehen den Berufsbildnerinnen/Berufsbildnern und den ük-leiterinnen/ük-leitern je 8 Beurteilungskriterien zur Verfügung (siehe Formular PE: LLD Kapitel 14). Die Bewertung erfolgt anhand eines 4-Punkte-Rasters pro Beurteilungskriterium: 0 Punkte Erwartungen nicht erfüllt 1 Punkt Erwartungen teilweise erfüllt 2 Punkte Erwartungen erfüllt 3 Punkte Erwartungen übertroffen Maximale Punktzahl pro PE Betrieb: 8 Beurteilungskriterien à 3 Punkte ük: 8 Beurteilungskriterien à 3 Punkte Gesamt 24 Punkte 24 Punkte 48 Punkte Die Berufsbildnerin/der Berufsbildner begründet die Beurteilung schriftlich und teilt den Lernenden diese zusammen mit der Bewertung im Beurteilungsgespräch mit. Dabei zeigt die Berufsbildnerin/der Berufsbildner den Lernenden das mögliche Verbesserungs- und Entwicklungspotenzial auf. Die von der Berufsbildnerin/dem Berufsbildner korrigierte und bewertete Originaldokumentation wird von den Lernenden bis zum vereinbarten Termin an die für die ük-organisation zuständige lokale/regionale Organisation der Branche «Öffentliche Verwaltung/Administration publique/amministrazione pubblica» oder an die vereinbarte Adresse der zuständigen ük-leiterin/ des zuständigen ük-leiters gesandt. Die Note der Prozesseinheit errechnet sich aus der Summe der Punkte aus dem Ausbildungsbetrieb (Dokumentation) und dem überbetrieblichen Kurs (Präsentation). Punkte 45 48 41 44 37 40 33 36 28 32 25 27 19 24 14 18 10 13 5 9 0 4 Note 6 5.5 5 4.5 4 3.5 3 2.5 2 1.5 1 LLD, Kapitel 14 Prozesseinheiten (PE) Formular PE Das Formular PE steht mit den Beurteilungskriterien auch zur Verfügung: DBLAP2 rals (Branchen-Front-End-Tool) Notenabgabe und Eingaben der Erfahrungsnoten an die DBLAP2 (Datenbank) Die Ausbildungsbetriebe geben die Noten in der DBLAP2 ein (oder synchronisieren über rals auf die DBLAP2): PE 1 bis Ende des 2. Lehrjahres PE 2 bis 15. Mai des 3. Lehrjahres 03/Betriebliches Qualifikationsverfahren Wegleitung/Version 2016 16

Berufspraxis mündlich Die Berufspraxis mündlich ist eine Abschlussprüfung gemäss BiVo, Art. 22 und BiPla, Teil D. Die Kandidatin/der Kandidat erstellt als Grundlage für die Prüfungsexpertinnen/Prüfungsexperten (PEX) einen Praxisbericht. Dieser Praxisbericht gibt Einsicht in die praktische Ausbildung der Lernenden. Die mündliche Abschlussprüfung ist als individuelle Prüfung angesetzt und nimmt Bezug auf die praktische Ausbildung der Lernenden im Ausbildungsbetrieb. So erarbeiten die Prüfungsexpertinnen/Prüfungsexperten auf der Grundlage des Praxisberichtes, des Ausbildungsprogramms, der Leistungsziele sowie der Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen der betrieblichen Ausbildung und der überbetrieblichen Kurse sowie des ük-kursprogramms und des entsprechenden Unterrichtsstoffs eine mündliche Prüfung in Form von zwei Gesprächssituationen: Rollenspiel (Gespräch zwischen einer Verwaltungsperson und einer Anspruchsperson) und/oder Fachgespräch (Gespräch zwischen zwei Verwaltungspersonen). LLD, Kapitel 16 Praxisbericht Formular Praxisbericht Das Formular Praxisbericht steht auch zur Verfügung: rals (Branchen-Front-End-Tool) Die Prüfungsexpertinnen/Prüfungsexperten bereiten die Prüfungsfälle im Formular «Fallvorlage Berufspraxis mündlich» vor. Dieses gilt auch als Protokollgrundlage. Prüfungsaufgebot Die lokalen/regionalen Organisationen und die Chefexpertinnen/Chefexperten sind für das Aufgebot der Kandidatinnen/Kandidaten verantwortlich. In diesem Aufgebot erfahren die Kandidatinnen/Kandidaten: a) Prüfungstermin (Tag, Uhrzeit) b) Prüfungsort c) Erlaubte Hilfsmittel Ablauf und Inhalt Die mündliche Abschlussprüfung wird in Form von zwei realen Gesprächssituationen zwischen den Kandidatinnen/Kandidaten und einer Kundin/einem Kunden oder einer anderen Anspruchsperson geführt. Zur Vorbereitung auf die zwei Situationen erhalten die Kandidatinnen/Kandidaten jeweils eine Fallvorlage, die ihnen die Ausgangssituation schildert, sowie entsprechende Hilfsmittel. Die Kandidatinnen/Kandidaten haben 5 Minuten Zeit, sich in den Fall einzulesen, dann folgt das 15-minütige Rollenspiel/Fachgespräch. Für die zweite Situation erhalten die Kandidatinnen/Kandidaten wiederum eine Fallvorlage und eine Vorbereitungszeit von 5 Minuten. Dann folgt das zweite 15-minütige Rollenspiel/Fachgespräch. Beurteilung und Notengebung LLD, Kapitel 04 Leistungszielkatalog Betrieb: Fachkompetenzen, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen LLD, Kapitel 05 Taxonomiestufen Bewertung der Fälle Jeder Fall wird anhand zweier Leistungsziele mit den entsprechenden Teilkriterien (Fachkompetenz) sowie je einer Methodenkompetenz bzw. einer Sozial- und Selbstkompetenz bewertet. Fachkompetenz 6 Punkte Methodenkompetenz 3 Punkte Sozial- und Selbstkompetenz 3 Punkte Maximale Punktzahl pro Fall 12 Punkte Gesamtpunktzahl für zwei Fälle 24 Punkte Punkte 22 24 20 21 18 19 16 17 14 15 11 13 9 10 6 8 4 5 2 3 0 1 Note 6 5.5 5 4.5 4 3.5 3 2.5 2 1.5 1 03/Betriebliches Qualifikationsverfahren Wegleitung/Version 2016 17

Berufspraxis schriftlich Die Berufspraxis schriftlich ist eine Abschlussprüfung gemäss BiVo, Art. 22 und BiPla, Teil D. Prüfungsaufgebot Die lokalen/regionalen Organisationen und die Chefexpertinnen/Chefexperten sind für das Aufgebot der Kandidatinnen/Kandidaten verantwortlich. In diesem Aufgebot erfahren die Kandidatinnen/Kandidaten: a) Prüfungstermin (Tag, Uhrzeit) b) Prüfungsort c) Erlaubte Hilfsmittel Ablauf und Inhalte Die Berufspraxis schriftlich dauert 120 Minuten. Die schriftliche Abschlussprüfung basiert auf den Leistungszielen der betrieblichen Ausbildung und den Leistungszielen der überbetrieblichen Kurse sowie auf dem vermittelten Stoff innerhalb der überbetrieblichen Kurse gemäss dem Kursprogramm der Branche «Öffentliche Verwaltung/Administration publique/amministrazione pubblica». Jede Prüfungsaufgabe bezieht sich auf mindestens 1 Leistungsziel. 50 bis 70% der Prüfungsinhalte sind für alle Lernenden gleich und beinhalten Fragestellungen im Bereich der Öffentlichen Verwaltungen. 30 bis 50% berücksichtigen betriebsgruppenspezifische Fragestellungen (Gemeindeverwaltung; kantonale Verwaltung; Grundbuch-, Betreibungs- und Konkursämter, Gerichte). Hilfsmittel Mit dem Aufgebot zur Prüfung werden die Hilfsmittel bekannt gegeben. Beurteilung und Notengebung In erster Linie zählen die Richtigkeit und die Vollständigkeit der Lösungen. Die maximale Punktzahl ist 100. Das Punktetotal ist nur in ganzen Punkten zu setzen. Die Umrechnung der Punktezahl auf die Note erfolgt nach der Skala: Punkte 95 100 85 94 75 84 65 74 55 64 45 54 35 44 25 34 15 24 5 14 0 4 Note 6 5.5 5 4.5 4 3.5 3 2.5 2 1.5 1 03/Betriebliches Qualifikationsverfahren Wegleitung/Version 2016 18

Noteneröffnungen und Rekursmöglichkeiten im betrieblichen Qualifikationsverfahren Das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis und der Notenausweis werden von der zuständigen Prüfungsbehörde ausgestellt. Rechtsmittel gemäss jeweiligem kantonalen Recht. Die unterzeichneten Formulare ALS und PE sowie die PE-Dokumentation (Original) sind vom Ausbildungsbetrieb bis zum Ablauf der Rekursfrist bzw. dem Abschluss des Rekursverfahrens aufzubewahren. 03/Betriebliches Qualifikationsverfahren Wegleitung/Version 2016 19

04 Handlungskompetenz Ausbildungsprogramm Leistungszielkatalog Betrieb: Fachkompetenzen, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen zurück zum Inhaltsverzeichnis Branche Öffentliche Verwaltung/Administration publique/amministrazione pubblica 20

HANDLUNGSKOMPETENZ Handlungskompetenz erreichen Um als Kauffrau oder Kaufmann EFZ die beruflichen Anforderungen zu bewältigen, erlernen Sie berufliche Handlungskompetenzen. Diese bestehen aus einem spezifischen Bündel von Fachkompetenzen, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen, die jeweils situationsgerecht zum Einsatz kommen. In der betrieblichen Ausbildung «Branche und Betrieb» werden verschiedene Handlungssituationen in sieben Kapiteln (Richtzielen) gebündelt, beschrieben: Kapitel Handlungssituation 06 Material/Waren oder Dienstleistungen bewirtschaften 07 Kunden beraten 08 Aufträge abwickeln 09 Massnahmen des Marketings und der Öffentlichkeitsarbeit umsetzen 10 Aufgaben der Personaladministration ausführen 11 Unterstützende Arbeiten im Finanzbereich ausführen 12 Administrative und organisatorische Tätigkeiten ausüben Die geforderte Fachkompetenz wird in den Leistungszielen beschrieben. Die dazugehörigen Teilkriterien zeigen, wie das Erreichen der geforderten Fachkompetenz überprüft und gemessen wird. Um eine konkrete Handlungssituation erfolgreich zu meistern, braucht es nebst der Fachkompetenz auch Methodenkompetenz sowie Sozial- und Selbstkompetenz (Kapitel 04). So zeigt der nachfolgende Leistungszielkatalog einerseits die Leistungsziele (Fachkompetenzen) auf, welche Sie im Ausbildungsbetrieb und im überbetrieblichen Kurs erarbeiten. Andererseits zeigt er auf, welche Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen in diesen Situationen gefragt sind. Die einzelnen Leistungsziele sind mit Taxonomiestufen versehen, welche Hinweise über die Komplexität der Leistungsziele geben (Kapitel 05). 04/Handlungskompetenz/Version 2016 21

AUSBILDUNGSPROGRAMM Das Berufsbildungsgesetz (BBG) fordert in Art. 20: 1 «Die Anbieter der Bildung in beruflicher Praxis setzen sich für den bestmöglichen Lernerfolg der Lernenden ein und überprüfen diesen periodisch. Sie bedürfen einer Bildungsbewilligung des Kantons; dieser darf keine Gebühren erheben.» Die Bildungsbewilligung zum BBG, Art. 12, Abs. 1 nennt unter anderem «Instrumente zur Förderung der Qualität der Bildung wie Bildungspläne und damit verbundene weiterführende Instrumente». Die Deutschschweizer Berufsbildungsämter-Konferenz (DBK) und die Conférence suisse des offices de la formation professionnelle (CSFP) verlangen in ihrem Handbuch «Betriebliche Grundbildung» auf der Checkliste «Einfach Lehrbetrieb werden» einen betrieblichen Bildungsplan. Die Lern- und Leistungsdokumentation mit dem individuellen betrieblichen Ausbildungsprogramm ist ein solches Instrument, das den Lernenden wie auch den Berufsbildnerinnen und Berufsbildnern eine Hilfestellung gibt. Das Programm und die Lerninhalte sind transparent, können geplant und überprüft werden. Die Grundlage der betrieblichen Ausbildung sind die Leistungsziele. Es ist sinnvoll, das betriebliche Ausbildungsprogramm an den Leistungszielen auszurichten. Als Hilfsmittel dienen den Berufsbildnerinnen und Berufsbildnern die elektronischen Vorlagen (Ausbildungsprogramm) und der nachfolgende Leistungszielkatalog. Damit kann auch die Vorbereitung der Arbeitsund Lernsituation (ALS) vereinfacht werden: Verschiedene Tätigkeiten ergeben eine Arbeits- und Lernsituation (ALS). Formular Ausbildungsprogramm 04/Ausbildungsprogramm/Version 2016 22

LEISTUNGSZIELKATALOG BETRIEB Fachkompetenzen LZ 1.1.1.1 Material/Waren beschaffen ohne Submission (K5) Umfang des Leistungsziels Ich beschaffe Material und Waren gemäss betrieblichen und rechtlichen Vorgaben. Dabei erledige ich die folgenden Arbeiten fachgerecht: Bedürfnisse abklären Offerten einholen und vergleichen Konditionen und Liefertermine abklären Material/Waren bestellen Lieferungen kontrollieren Fehllieferungen beanstanden/korrigieren Lieferantenrechnungen kontrollieren/kontieren Teilkriterien Vergleicht die eingeholten Offerten anhand der betriebsüblichen Kriterien. Kontrolliert den Wareneingang und beanstandet (falls notwendig) Fehllieferungen selbstständig. LZ 1.1.1.2 Material/Waren lagern (K5) Umfang des Leistungsziels Ich lagere Material und Waren fachgerecht ein. Dabei bewältige ich die folgenden Anforderungen kompetent: Lieferungen einlagern Lagerbestände nachführen Lager bewirtschaften Inventar erstellen Teilkriterien Lagert das Material fachgerecht (mit Bezug auf das Produkt und die betrieblichen Gegebenheiten) ein. Führt die Bestände und/oder Inventarlisten zuverlässig und richtig nach. Dabei beachte ich die Vorgaben der Arbeits- und Betriebssicherheit sowie des Gesundheitsschutzes. LZ 1.1.2.1 Kenntnisse über die Produkte und Dienstleistungen einsetzen (K5) Umfang des Leistungsziels Ich erkläre mit aussagekräftigen Unterlagen oder Mustern die Merkmale, Besonderheiten und Stärken der Produkte und Dienstleistungen meines Lehrbetriebes. Ich setze diese Kenntnisse in der Arbeit mit verschiedenen Anspruchsgruppen, in den Arbeitsprozessen und bei den administrativen Aufgaben gezielt und überzeugend ein. Teilkriterien Stellt Unterlagen und Muster selbstständig, auf die Anspruchsgruppe ausgerichtet zusammen. Überzeugt mit den Unterlagen und den entsprechenden Aussagen die Anspruchsgruppen. LZ 1.1.2.2 Interne und externe Kunden/Anspruchsgruppen angemessen bedienen (K5) Umfang des Leistungsziels Ich bin fähig, meine Gesprächspartner in ihrer Rolle zu erkennen. Ich verhalte mich entsprechend und handle adressaten- und situationsgerecht. Beispiele: Mitarbeitende anderer Verwaltungen oder Verwaltungsabteilungen Die Behördenmitglieder Die Bürger als verschiedene Kundentypen: der Steuerzahler (der Kunde ist zu einer Leistung verpflichtet, erwartet aber eine klare Hilfestellung in der Erfüllung seiner Pflicht) der Hilfeempfänger (der Kunde erhält finanzielle Unterstützung vom Staat, von dem er in hohem Masse abhängig ist. Der Staat ist Monopolist. Beispiel: Empfänger von Arbeitslosenunterstützung) der Regulierte (der Kunde ist Betroffener von Inspektionen und Regulierungen. Er hat rechtliche Verpflichtungen, erwartet aber korrekte und rasche Aktivitäten des Staates. Beispiele: Sicherheitsbereich, Umweltschutzbereich) der Käufer/Konsument (der Kunde kauft eine Leistung und bezahlt dafür eine Gebühr. Der Staat ist oft monopolistischer Anbieter. Beispiel: öffentlicher Verkehr.) Teilkriterien Charakterisiert die Anspruchsgruppen in verschiedenen Arbeitssituationen. Handelt in den jeweiligen Situationen adressatengerecht unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen und der Verwaltungsgrundsätze. 04/Leistungszielkatalog Betrieb/Version 2016 23

Fachkompetenzen LZ 1.1.2.3 Beratungs- und/oder Verkaufsgespräche führen und abschliessen (K5) Umfang des Leistungsziels Ich führe Kunden- und Beratungsgespräche freundlich, überzeugend und zielorientiert. Dabei setze ich meine Produkt- und Dienstleistungskenntnisse gezielt ein und gehe in den folgenden Schritten vor: Kundengespräch vorbereiten Kundengespräch führen (Handlungsspielraum und gesetzliche Rahmenbedingungen aufzeigen) Verwaltungsakt vorbereiten und/oder vollziehen. Teilkriterien Bereitet selbstständig die wesentlichen Punkte für das Gespräch wie z.b. Bedürfnis, Zielsetzung, Handlungsspielraum, etc. vor. Führt das Gespräch so, dass klar ist, welche konkreten Schritte folgen resp. wie die Zielsetzung erreicht wird. LZ 1.1.2.4 Kundenreklamationen bearbeiten (K5) Umfang des Leistungsziels Ich nehme die Reklamation von Kunden und Anspruchsgruppen freundlich und angemessen auf. Ich zeige das weitere Vorgehen auf. Teilkriterien Erkennt die Problemstellung. Sucht mögliche Lösungswege unter Berücksichtigung des Handlungsspielraumes (betriebliche und gesetzliche Vorgaben). LZ 1.1.3.1 Auftrag des Lehrbetriebes aufzeigen (K2) Umfang des Leistungsziels Ich zeige den Auftrag /die Aufgaben des Lehrbetriebes verständlich auf. Dabei berücksichtige ich die gesetzlichen Grundlagen und zeige Schnittstellen zu anderen Abteilungen oder Ämtern auf. Teilkriterien Erklärt die Aufgaben des Lehrbetriebes korrekt. Zeigt die Schnittstellen des Lehrbetriebes verständlich auf. LZ 1.1.3.2 Kundenanfragen unter Berücksichtigung der Verwaltungsgrundsätze bearbeiten (K3) Umfang des Leistungsziels Ich bearbeite die Kundenanfragen gemäss den betrieblichen und rechtlichen Vorgaben fachgerecht. Ich erledige die folgenden Arbeiten kundengerecht und freundlich: Persönliche und/oder schriftliche Kundenanfragen entgegennehmen Kundenanfragen bearbeiten und beantworten oder an zuständige Personen weiterleiten Kundenkontakte mit den entsprechenden Unterlagen nachvollziehbar dokumentieren Dabei halte ich mich an die folgenden Verwaltungsgrundsätze: Gesetzmässigkeit (Legalitätsprinzip) Gleichheit Treu und Glauben Notwendigkeit und Verhältnismässigkeit Teilkriterien Erfasst die Kundenbedürfnisse vollständig und bearbeitet diese richtig. Leitet die Anfragen mit nachvollziehbaren Informationen an die richtige Stelle/Person weiter. LZ 1.1.3.3 Rechtliche Grundlagen aufzeigen (K3) Umfang des Leistungsziels Ich bin fähig, meinen Kunden/Gesprächspartnern die dem Dienstleistungsprozess zugrunde liegenden rechtlichen Rahmenbedingungen aufzuzeigen. Ich beschaffe mir die nötigen Rechtsgrundlagen und benütze dafür die geeigneten Mittel wie beispielsweise Internet/Intranet, Rechtssammlung. Teilkriterien Findet die rechtlichen Grundlagen innerhalb nützlicher Frist. Stützt sich auf die richtigen gesetzlichen Grundlagen und wendet diese richtig an. LZ 1.1.3.4 Vollzugsarbeiten ausführen (K3) Umfang des Leistungsziels Ich erbringe die Dienstleistungen für Kunden und Anspruchsgruppen fachgerecht und selbstständig unter Einhaltung und Anwendung der gesetzlichen Grundlagen, der Fristen, des Amtsgeheimnisses und des Datenschutzes. Dabei verwende und erläutere ich Fachausdrücke korrekt. Teilkriterien Führt die erhaltenen Aufgaben und Dienstleistungen zuverlässig aus. Berücksichtigt die Vorgaben und nutzt den Handlungsspielraum bei der Erbringung der Dienstleistung. 04/Leistungszielkatalog Betrieb/Version 2016 24

Fachkompetenzen LZ 1.1.3.5 Gebührenordnung anwenden (K3) Umfang des Leistungsziels Ich setze bei gebührenpflichtigen Dienstleistungen die Gebührenordnung korrekt ein. Teilkriterien - Wendet die Gebührenordnung korrekt an. - Erklärt die Inhalte der Gebührenordnung richtig. LZ 1.1.3.6 Register führen (K3) Umfang des Leistungsziels Ich bin fähig, die (amtlichen) Register in meinem Arbeitsbereich selbstständig und fachgerecht (Datenschutz, Amtsgeheimnis, Aufbewahrung, Entsorgung) zu führen und Mutationen vorzunehmen. Teilkriterien Erklärt den Nutzen des Registers korrekt. Nimmt Mutationen selbstständig, fachgerecht und richtig vor. LZ 1.1.3.7 Bei Publikationen mitwirken (K3) Umfang des Leistungsziels Ich übernehme bei Publikationen in meinem Arbeitsbereich die mir übertragenen Arbeiten. Teilkriterien Setzt die erhaltenen Aufgaben gemäss Vorgaben richtig um. Überprüft die eigene Arbeit (Selbstkontrolle). LZ 1.1.3.8 Kenntnisse über den politischen Einfluss auf die Verwaltung (K2) Umfang des Leistungsziels Teilkriterien Ich charakterisiere anhand von selbst gewählten Beispielen den Einfluss Nennt mindestens 1 konkretes Beispiel. der Politik auf meine Verwaltungsebene und deren Aufgabenerledigung. Identifiziert die wichtigsten Faktoren, welche auf die Verwaltungsebene und deren Aufgabenerledigung wirken. LZ 1.1.4.1 Massnahmen der Öffentlichkeitsarbeit aufzeigen (K3) Umfang des Leistungsziels Ich zeige aus meinem Arbeitsbereich die Massnahmen der Öffentlichkeitsarbeit für die einzelnen Zielgruppen auf. Ich setze adressatengerecht die zur Verfügung stehenden Mittel aus den Massnahmen der Öffentlichkeitsarbeit ein. Teilkriterien Setzt die Mittel der Öffentlichkeitsarbeit gezielt und adressatengerecht ein. Tritt authentisch auf. Ich begreife mein persönliches Auftreten als Teil davon und setze dies authentisch um. LZ 1.1.5.1 Personaleintritte und -austritte bearbeiten (K3) Umfang des Leistungsziels Ich bearbeite nach betrieblichen und rechtlichen Vorgaben die folgenden Aufgaben: Mitwirkung bei Stellenausschreibungen Vorbereitung von Verfügungen und Entscheiden Erstellen von Dokumenten für die Sozialversicherungen Teilkriterien Setzt die erhaltenen Aufgaben gemäss Vorgaben richtig um. Überprüft die eigene Arbeit auf fachliche Richtigkeit (Selbstkontrolle). LZ 1.1.5.2 Daten der Personaladministration bearbeiten (K3) Umfang des Leistungsziels Ich führe Arbeitszeiten, Absenzen und Personaldaten genau nach. Ich administriere Sozial- und Lohnnebenleistungen sowie Spesen. Teilkriterien Führt die Arbeiten genau aus. Korrigiert Fehlerfassungen richtig und informiert gemäss betrieblichen Vorgaben. 04/Leistungszielkatalog Betrieb/Version 2016 25

Fachkompetenzen LZ 1.1.6.1 Ein- und ausgehende Rechnungen bearbeiten (K4) Umfang des Leistungsziels Ich erledige im Bereich des Rechnungswesens die folgenden Arbeiten und setze die entsprechenden Dokumente und elektronischen Hilfsmittel nach Vorgaben ein: Debitorenrechnungen erstellen und verarbeiten Kreditorenrechnungen verarbeiten Rechnungs- und Buchungsfehler korrigieren Mahnungen bearbeiten Betreibungsabläufe erklären Teilkriterien Erstellt Debitorenrechnungen korrekt. Kontiert und verarbeitet die Kreditorenrechnungen gemäss internen Vorgaben. LZ 1.1.6.2 Bei Abschlussarbeiten/Voranschlägen mitarbeiten (K3) Umfang des Leistungsziels Ich übernehme bei der Erstellung von Quartals- und/oder Jahresabschlüssen/Voranschlägen die folgenden Arbeiten gemäss Vorgaben: Zahlenmaterial und Statistiken aufbereiten Für den Abschluss: Nebenbücher führen und vorbereiten Teilkriterien Setzt die erhaltenen Aufgaben gemäss Vorgaben richtig um. Überprüft die eigene Arbeit auf fachliche Richtigkeit (Selbstkontrolle). LZ 1.1.6.3 Aufwendungen und Erträge erklären (K2) Umfang des Leistungsziels Ich erkläre Inhalt und Bedeutung der wichtigsten Aufwendungen und Erträge aus meinem Aufgabenbereich verständlich. Teilkriterien - Erklärt die Bedeutung richtig. - Erklärt Inhalte korrekt. LZ 1.1.6.4 Einfache Geschäftsfälle kontieren und verbuchen (K3) Umfang des Leistungsziels Ich kontiere und / oder verbuche einfache Geschäftsfälle selbstständig. Teilkriterien - Kontiert die Belege richtig. - Verbucht richtig. LZ 1.1.7.1 Korrespondenz bearbeiten (K5) Umfang des Leistungsziels Ich bearbeite selbstständig oder nach Vorgaben/Vorlagen folgende Korrespondenz korrekt und leite sie an die Adressaten weiter: E-Mails Briefe Kurzbriefe Fax Teilkriterien - Bearbeitet Korrespondenz vollständig und fehlerfrei. - Berücksichtigt die betrieblichen Richtlinien. Dabei beachte ich die betrieblichen Richtlinien. LZ 1.1.7.2 Dokumente erstellen (K3) Umfang des Leistungsziels Ich verfasse selbstständig oder nach Vorgaben/Vorlagen adressatengerechte Dokumente. Dabei setze ich die geeigneten Instrumente ein. Teilkriterien - Bearbeitet Dokumente vollständig und fehlerfrei. - Berücksichtigt die betrieblichen Richtlinien. LZ 1.1.7.3 Dokumentationen gestalten (K3) Umfang des Leistungsziels Ich gestalte mit geeigneten Instrumenten fachgerechte, überzeugende Dokumentationen. Teilkriterien Wählt die richtigen Instrumente resp. Programme aus. Gestaltet die Dokumente fachgerecht. 04/Leistungszielkatalog Betrieb/Version 2016 26

Fachkompetenzen LZ 1.1.7.4 Daten und Dokumente verwalten (K3) Umfang des Leistungsziels Ich verwalte Daten und Dokumente selbstständig. Ich setze die in meinem Arbeitsbereich eingesetzten Geräte ökologisch sinnvoll ein. Teilkriterien Erläutert die betrieblichen Vorschriften betreffend Datensicherheit. Arbeitet korrekt in den vorgegebenen Ordnungs- und Ablagestrukturen. Ich halte mich an die Vorgaben: der Datensicherung des Ordnungs- und Ablagesystems des Archivierungssystems sowie an die betrieblichen und rechtlichen Vorgaben. LZ 1.1.7.5 Sitzungen und Anlässe vor- und nachbereiten (K3) Umfang des Leistungsziels Ich bereite Sitzungen und Anlässe fachgerecht vor und nach und beachte dabei die betrieblichen Richtlinien und Vorgaben. Teilkriterien Berücksichtigt bei der Planung und den Vorbereitungsarbeiten die Vorgaben. Die Umsetzung/Durchführung erfolgt gemäss dem erteilten Auftrag. LZ 1.1.7.6 Verwaltungsstruktur und Zuständigkeiten aufzeigen (K2) Umfang des Leistungsziels Ich zeige die Verwaltungsstruktur und die Zuständigkeiten in meinem Arbeitsbereich korrekt auf. Teilkriterien - Erklärt die Verwaltungstruktur korrekt. - Zeigt die Zuständigkeiten verständlich auf. LZ 1.1.7.7 Brief- und Paketpost bearbeiten (K3) Umfang des Leistungsziels Ich bearbeite den Posteingang und Postausgang und erledige dabei zuverlässig die folgenden Arbeiten für die Brief- und Paketpost: Entgegennahme Sortierung Verteilung Verpackung Frankierung Teilkriterien Verteilt die Post speditiv und richtig. Bearbeitet die ein- und ausgehende Post gemäss den betrieblichen Vorgaben. 04/Leistungszielkatalog Betrieb/Version 2016 27

Methodenkompetenzen (MK) MK 2.1 Effizientes und systematisches Arbeiten Umfang der Methodenkompetenzen Ich führe meine Arbeiten effizient und systematisch aus. Ich wähle Informationsquellen aufgabenbezogen aus und beschaffe mir zielgerichtet die erforderlichen Informationen; plane meine Arbeiten und Projekte, setze Prioritäten und entscheide situationsgerecht; führe meine Arbeiten kostenbewusst und zielorientiert aus; kontrolliere und dokumentiere meine ausgeführten Arbeiten; reflektiere meine Arbeiten und mein Handeln, um meine Leistungen und mein Verhalten zu optimieren. Dazu setze ich passende Methoden und Hilfsmittel ein. Teilkriterien Systematisches, geplantes Vorgehen erkennbar. Selbstkontrolle zur Zufriedenheit erfolgt. MK 2.2 Vernetztes Denken und Handeln Umfang der Methodenkompetenzen Ich stelle meine Tätigkeit in den Zusammenhang mit andern Aktivitäten meiner Unternehmung oder Organisation für die ich arbeite. Ich stelle betriebswirtschaftliche Prozesse, Organisationsformen und gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge verständlich dar; erkenne Abhängigkeiten und Schnittstellen; trage in meinem Arbeits- bereich dazu bei, Arbeitsabläufe zu optimieren. Dazu setze ich passende Methoden und Hilfsmittel ein. Teilkriterien Stellt Prozesse korrekt und nachvollziehbar dar. Schnittstellen und Abhängigkeiten sind erkannt. MK 2.3 Erfolgreiches Beraten und Verhandeln Umfang der Methodenkompetenzen Ich setze wirksame Methoden für Beratungen und Verhandlungen mit externen und internen Partnern ein. Ich kläre Bedürfnisse und Standpunkte; erkenne und verstehe verbale und nonverbale Botschaften der Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner; erarbeite angemessene Lösungsvorschläge; erziele für die Beteiligten gute und erfolgreiche Ergebnisse. Teilkriterien Versteht und deutet verbale und nonverbale Botschaften richtig. Erarbeitet Lösungsvorschläge, die vom Gesprächspartner akzeptiert werden können. MK 2.4 Wirksames Präsentieren Umfang der Methodenkompetenzen Ich zeichne mich aus durch wirksames Präsentieren meiner Arbeiten, indem ich - Präsentationen plane und vorbereite; - Präsentationen überzeugend durchführe; - Rhetorik und Körpersprache angemessen einsetze; - Präsentationshilfsmittel adressaten- und situationsgerecht einsetze. Teilkriterien Tritt überzeugend auf. Setzt Hilfsmittel richtig ein. Sozial- und Selbskompetenzen (SSK) SSK 3.1 Leistungsbereitschaft Umfang der Sozial- und Selbstkompetenzen Ich verfüge über eine hohe Leistungsbereitschaft. Ich gehe meine Arbeiten motiviert und überlegt an; erfülle die Anforderungen und Anliegen meiner Auftraggeberinnen und- Auftraggeber sowie Geschäftspartnerinnen und -partner; halte mich an Termine und Qualitätsvorgaben; bin belastbar, erkenne schwierige Situationen und hole mir bei Bedarf Unterstützung; übernehme Verantwortung für meine Arbeiten und mein Verhalten. Teilkriterien Hat Anforderungen betreffend Terminen, Qualität und Quantität erfüllt. Schätzt die eigenen Ressourcen und Fähigkeiten richtig ein und holt bei Bedarf Rat oder Unterstützung. 04/Leistungszielkatalog Betrieb/Version 2016 28