Bekämpfung der Herkulesstaude im Rhein-Sieg-Kreis

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Transkript:

Bekämpfung der Herkulesstaude im Rhein-Sieg-Kreis Dipl.-Ing. Sabine Lwowski Rhein-Sieg-Kreis Der Landrat Amt für Natur- und Landschaftsschutz Bauvorhaben, Landschaftsplanung, Artenschutz 11.11.2013

Bekämpfung der Herkulesstaude im Rhein-Sieg-Kreis - Jährliche Besprechungsrunde seit 2006 - Kartierung durch Biologische Station in 2007 - Erwartungshaltung in der Bevölkerung für eine Bekämpfung sehr hoch - MUNLV 2009: Bündelung der Anstrengungen, Einbindung der Öffentlichkeit, Handlungskonzept, nach 3 Jahren Zwischenbilanz 2012: Zustimmung zu Verlängerung der Förderung - LANUV 2009: Konflikt zwischen der sich ausbreitenden Herkulesstaude und Naturschutzzielen, die ein gezieltes Vorgehen notwendig machen. Langfristige Maßnahmen erforderlich Eine systematische, planvolle Bekämpfung ist ohne Herbizideinsatz nicht zu bewerkstelligen - Bezirksregierung Köln (Eigentümer eines Großteils der Flächen): Bekämpfung im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht; Eine Bekämpfung mit Herbiziden in den Gewässerrandstreifen wird abgelehnt

- 2009 Beginn der Arbeiten zur Bekämpfung der Herkulesstaude - ELER-Förderung 2009-11 - 100% auf landeseigenen Flächen an Biostation - 80 % auf sonstigen Flächen an RSK - FöNa-Förderung 2012/13-75 % Förderung -Auftrag an Sozialverband ( 16 e SGB-Beschäftigte) (2013 tlw. an Unternehmen)

Vorkommen zu ca. 90 % entlang der Überschwemmungsbereiche der Sieg und Agger Agger Sieg

Akteure bei der Bekämpfung Bezirksregierung Köln Kreisverwaltung/Untere Landschaftsbehörde Wasserverband Rhein-Sieg Aggerverband Kommunen Private Ortsangabe Mahd an Wegen Heißschaumverfahren Siegtal, Bröltal, Naafbachtal Nebengewässer von Sieg und Rhein im rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreis. Einzugsbereich der Agger Gemeindegebiet außerhalb Sieg-, Brölund Naafbachtal div. Zeitraum jährlich 2010 2009-13 seit 1997 2011 Teilbereich bis Donrath 2009-13

Siegverlauf: Arbeiten vom Oberlauf der Fließgewässer ausgehend Hauptvorkommen in Windeck

Siegverlauf: Arbeitsablauf von Oberlauf ausgehend flussabwärts 2009 2010 2011 2012 2013 Blüten beseitigt (Vermehrung verhindert) Stauden ausgegraben Hauptvorkommen in Windeck

Siegverlauf: Anzahl der beseitigten Stauden 2009-13 in Abschnitten Abschnitt 7 6 5 4 3 2 1 85.660 1.000 3.889 10.452 10.004 88.588 96.720 25.345 270.968

Übersicht über beseitigte Stauden und Kosten 2009-13 Anzahl der beseitigten Stauden Kosten in Knollen (mit Blüten) nur Blüten 2009 57.750 15.000 68.382,43 2010 82.170 6.980 93.173,71 2011 74.690 94.203,69 2012 (Beginn erst 08.06. wegen HHbeschluss) 23.000 49.043,06 2013 insgesamt 35.519 13.480 79.818,83 Gesamt 273.129 35.460 384.621,72

Quo vadis? ODER -langfristige Entscheidung über die Förderung der Maßnahmen notwendig - Koordinierung der Maßnahmen im Einzugsbereich der Sieg > in NRW Regierungsbez. - Arnsberg - Kreis Siegen-Wittgenstein - Kreis Olpe - Märkischer Kreis - Köln - Rhein-Sieg-Kreis > und Rheinland-Pfalz - Oberbergischer Kreis - Rheinisch-Bergischer Kreis Quelle: Ergebnisbericht Sieg, WRRL in NRW, Bestandsaufnahme, Juni 2005, MUNLV

Einsatz von Herbiziden zur Bekämpfung der Herkulesstaude im Bereich der Sieg: - im Kreis Siegen- Wittgenstein - in Rheinland-Pfalz - nicht im Rhein-Sieg-Kreis Quelle: Ergebnisbericht Sieg, WRRL in NRW, Bestandsaufnahme, Juni 2005, MUNLV

40 BNatschG Es sind geeignete Maßnahmen zu treffen, um einer Gefährdung von Ökosystemen, Biotopen und Arten durch Tiere und Pflanzen nichtheimischer oder invasiver Arten entgegenzuwirken. - die Verpflichtung des Kreises als Unterer Landschafts- und Naturschutzbehörde dient der Abwendung der Gefahren, die durch die Ausbreitung der invasiven Pflanze ausgehen. Schutzgüter sind die natürlich vorkommenden Ökosysteme, Biotope und Arten. - Bestand an Herkulesstauden begründet eine gegenwärtige Gefahr für die öffentliche Sicherheit im Sinne von 14 OBG NRW, insbesondere für die Gesundheit von Personen, etwa spielender Kinder (phototoxische Wirkung, die sie zu einer Gefahr für die menschliche Gesundheit macht). Zur Abwehr dieser Gefahr durch Kontakt mit der Pflanze ist die örtliche Ordnungsbehörde, d. h. die kreisangehörige Gemeinde bzw. Stadt, verpflichtet. - privater oder öffentlicher Eigentümer des Grundstücks ist Zustandsstörer i. S. d. 18 OBG NRW kann zu Einzäunen oder Abschneiden verpflichtet werden

Vorkommen zu ca. 90 % entlang der Überschwemmungsbereiche der Sieg und Agger Agger Gewässerentwicklung Untere Sieg Sieg

Vielen Dank