Realschule Niederkrüchten

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Transkript:

Realschule Niederkrüchten - Sekundarstufe I - Realschule Niederitfüchten Oberkrüchlener Weg 39 41372 Niederkrüdilen 1 An den Bürgermeister Herrn Winzen Gemeinde Niederkrüchten I Gemeindeverwaltung Auskunft erteilt Telefon: Fax: e-mail: Frau Buchwald 02163 57138-0 02163 57138-111 realschule.niederkruechten@t-online.de 34 Mal IM 1 Datum: 28. Mai 2013 Antrag an den Schulausschuss/den Rat der Gemeinde Niederkrüchten Sehr geehrter Herr Winzen, die Schulkonferenz der Realschule Niederkrüchten hat in Ihrer Sitzung vom 14.05.13 beschlossen, zum kommenden Schuljahr 13/14 eine integrative Lerngruppe einzurichten (Konzept, s. Anlage). Die Schulkonferenz stellt nunmehr an den Schulausschuss und den Rat der Gemeinde den Antrag, diesem Beschluss zuzustimmen. Für die Schulkonferenz der Realschule Niederkrüchten mit freundlichem Gruß oj-ldl 9n-^cA^(U3 c ul^c. Bärbel Buchwald RR'n

Inhalt Vorwort Schulalltag Klassen Unterrichtsformen Differenzierungsformen Leistungsmessung Unterrichtsstörungen Förderplan Arbeitsbereiche der Kollegen Berufsvorbereitung an der RS Niederkrüchten Ausstattung räumliche Ausstattung Unterrichtsmaterial Aufgabenverteilung Diskussionspunkte nächster Termin 03.05.2013 Inklusion RS Niederkrüchten

Vorwort m ss Die Realschule Niederkrüchten macht sich auf den Weg zu einer inklusiven Schule. Inklusion bedeutet für uns gemeinsames und individuelles Lernen in heterogenen Klassen mit der Berücksichtigung und Anerkennung aller Bedürfnisse in unserem Schulalltag. Alle Kinder erfahren eine höhere Anleitung zur Selbstständigkeit und die Förderung der im (Berufs-) Leben wichtigen soft skills. Zum Schuljahr 2013/14 wird die erste Integrative Lerngruppe an der Realschule Niederkrüchten eingerichtet. 03.05.2013 Inklusion RS Niederkrüchten

Klassen Klassengemeinschaft kleines Lehrerteam (offen für alle Interessierten) aktive Teilnahme aller Kinder am gemeinsamen Unterricht in einer Klasse Lions Quest / soziales Lernen gleiches Unterrichtsthema auf verschiedene Lernniveaus abgestimmt Klassengröße Klassenraum 03.05.2013 Inklusion RS Niederkrüchten

Untemchtsformen offene Unterrichtsmethoden wie Lernen an Stationen / Lernzirkel Lerntheke Tages- und Wochenplan projektorientiertes Lernen 03.05.2013 Inklusion RS Niederkrüchten

Differenzierung Ü Lernen im Klassenverband differenzierte Arbeitsaufträge u.a. bezogen auf Lernziele, Lernumfang, Zeit, Arbeitsmittel, personale Hilfe Lernen in der Kleingruppe individueller Förderbedarf nach Bedarf räumliche Trennung Reduzierung des Lernmaterials auf Kompetenzniveau der Kinder gleiche Themen wie im Fachunterricht bei Bedarf Rückzug in Kleingruppe für alle Schüler der Klasse möglich 03.05.2013 Inklusion RS Niederkrüchten 6

Differenzierung Differenzierung außerhalb des Klassenverbandes Schülerverteilung in WP (z.b. Projekt Hauswirtschaft) äußere Differenzierung in Klasse 6, z.b. kein Französisch, dafür Förderunterricht Deutsch ggf. auch Ersatz für Englisch 03.05.2013 Inklusion RS Niederkrüchten

Leistungsmessung Ü Klassenarbeiten werden zeitgleich geschrieben m Zeugnis (Konferenzbeschluss ausstehend) Förderschullehrer schreibt nach Abstimmung mit den Fachlehrern Berichtzeugnisse entsprechend zu den Bestimmungen des jeweiligen Bildungsganges (z.zt. nur LB) Schüler erwerben Abschluss- oder Abgangszeugnis entsprechend ihres Bildungsgangs (z.b. Hauptschule Klasse 9 nach unserer Klasse 10) Bei mindestens ausreichenden Leistungen im zielgleichen Unterricht kann dies durch eine Ziffernnote im Zeugnis dokumentiert werden. Leistungsstand Jahr davor zieldifferente (LB), zielgleiche Förderung (ES) 03.05.2013 Inklusion RS Niederknieten 8

Umgang mit Unterrichtsstörungen die im Schulprogramm festgelegten Regeln gelten auch für Schüler mit besonderem Förderbedarf Trainingsraum (Raumbedarf klären), Streitschlichter * erzieherische Maßnahmen laut SchuIG Ordnungsmaßnahmen laut SchuIG 03.05.2013 Inklusion RS Niederkrüchten

Förderplan erstellt durch Förderlehrer in Absprache mit Fachlehrern aktueller Lernstand, Ist-Stand Soll-Stand Förderschritte Abzeichnung durch Förderlehrer, Klassenlehrer, Fachlehrer, Eltern 03.05.2013 Inklusion RS Niederkrüchten 10

Aufgaben des Klassenlehrers Ansprechpartner für alle Teamteaching (Planung und Durchführung von Unterricht, auch fachfremd) individualisiertes Lernen bei Unterrichtsplanung berücksichtigen Einhalten der Richtlinien und Lehrpläne der Realschule Unterricht mit der gesamten Klasse Sitzplanerstellung in Absprache mit dem Förderschullehrer Aktenführung Aufgaben wie bisher 03.05.2013 Inklusion RS Niederkriichten 11

Aufgaben des Sonderpädagogen 3S Ansprechpartner und Lernbegleiter für die Schüler mit Förderbedarf Teamteaching (Planung und Durchführung von Unterricht, auch fachfremd) nach Bedarf Unterricht von Kleingruppen oder der ganzen Klasse förderpädagogische Aufbereitung von Arbeitsaufträgen Themenabstimmung mit Klassen-/Fachlehrer nach Realschulcurriculum Differenzierung und Bereitstellung von Unterrichtsmaterial Ansprechpartner für das gesamte Kollegium z.b. Hilfe bei Differenzierungsmöglichkeiten des Unterrichtmaterials 03.05.2013 Inklusion RS Niederkrüchten 12

Aufgaben des Sonderpädagogen Erstellen von Klassenarbeiten/Tests parallel zu Fachlehrern a Teilnahme an Konferenzen (u.a. Erprobungsstufenkonferenz) Lernordner erstellen, falls kein Förderschullehrer anwesend ist Förderpläne fortschreiben (Förderschulkollege mit Einsicht/ Abzeichnung von allen unterrichtenden Kollegen) Leistungsbeurteilung (Förderschullehrer, wenn in den Fächern dabei, sonst kurze schriftliche Beurteilung vom Fachlehrer) is Zeugnisse schreiben Kontakt zu Eltern 03.05.2013 Inklusion RS Niederkrüchten 13

Aufgaben des Fachlehrers Teamteaching (Planung und Durchführung von Unterricht, auch fachfremd) individualisiertes Lernen bei Unterrichtsplanung berücksichtigen Einhalten der Richtlinien und Lehrpläne der Realschule Ü Unterricht mit der gesamten Klasse Aufgaben wie bisher 03.05.2013 Inklusion RS Niederkrüchten 14

B er ufs vor b er ei tung tu Lernbegleiter, Paten suchen (Team: Förderschullehrer, STuBo) Projekt Schulverpflegung (Förderschüler bauen Mensabetrieb mit auf, Küche möglicher späterer Arbeitsplatz) Tagespraktikum evtl. ab Klasse 8 Berufsorientierung Schwerpunkt von Beginn an 03.05.2013 Inklusion RS Niederkrüchten 15

Raumbedarf Klassenraum Differenzierungsraum Ruheraum Raum für Elterngespräche Spielraum 03.05.2013 Inklusion RS Niederkrüchten 16

Raumangebot m Trakt im Hauptschulgebäude für den 5. Jahrgang eigene Tagesrhythmisierung durch fehlenden Gong Pause und Fachräume im Hauptgebäude der Realschule Aufhebung des Lehrerraumprinzips erstmal nur für die I-Klassen keine Schließfächer, Material im Klassenraum 03.05.2013 Inklusion RS Niederkrüchten 17

(Raum)-Aus st attung Raumausstattung Materialkisten, Materialwagen, Schränke etc. PCs Telefon Ü Bestellliste für Gemeinde Unterrichtsmaterial a Bestellliste 03.05.2013 Inklusion RS Niederkrüchten

Stundenplan Lehrer durchgehende Doppelbesetzung Teamsitzung einmal pro Woche fest im Plan verankert Tagesordnungspunkt bei Lehrerkonferenzen zur Information der z.zt. nicht in der I-Klasse unterrichtenden Lehrer Doppelbesetzung nur im Notfall als Vertretungsreserve m Schüler Nachmittagsbetreuung, Hausaufgabenbetreuung (Förderschullehrer) Unterricht von 08.15 bis 12.50h, ggf.14.20h Stundentafel nach den Realschulrichtlinien mit individueller Anpassung 03.05.2013 Inklusion RS Niederkrüchten 19

Aufgabenverteilung und Planung m Antrag (Schulkonferenz am 14.5.) Ü Hospitation (Wer? Wann?) In der Grundschule (Realschullehrer, Förderschullehrer) In der Förderschule (Realschullehrer) In der Realschule (Förderschullehrer) Besuch der Kinder beim Kennenlernmittag, evtl. auch gesondert B Fortbildung (Info Frau Terhorst) Konzepterstellung (Team) m nächster Termin ggf. mit Präsentation der Materialien aus dem Spectraverlag (17.5) 03.05.2013 InHusion RS Niederkrüchten 20

BASS (Stand: 1.4.2013) 13-41 Nr. 3 Integrative Lerngruppen an allgemeinen Schulen der Sekundarstufe I RdErl. des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder V. 19. 5. 2005 (ABI. NRW. S. 216) * 1. Einrichtung In einer Integrativen Lerngruppe sollen in der Regel nicht weniger als fünf Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam mit nicht behinderten Schülerinnen und Schülern unterrichtet werden. Für Integrative Lerngruppen ( 20 Abs, 8 SchuIG - BASS 1-1) gelten grundsätzlich die Klassenbildungswerte dar VO zu 93 Abs. 2 SchuIG (BASS 11-11 Nr. 1). Die Schule kann gemäß 6 Abs. 2 VO zu 93 Abs. 2 SchuIG von der Bandbreite abweichen, sofern die Unterrichtsversorgung nach der Stundentafel innerhalb der Jahrgangsstufe gesichert werden kann. 2. Aufnahme Die Aufnahme in eine Integrative Lerngruppe setzt einen Antrag der Eltern voraus ( 37 Abs. 1 AO-SF). Die Sehnlaufsichtsbenorde bittet die Eltern einen Antrag bis zum 15, Februar zu stellen, wenn die Schülerin oder der Schüler zu Beginn des nächsten Schuljahres aufgenommen werden soll. 3. Unterricht Die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden auf der Grundlage der Unterrichtsvorgaben des Ministeriums für die allgemeine Schule sowie der Richtlinien für ihren Fürderschwerpunkt unterrichtet ( 37 Abs. 2 AO-SF). Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden individualle sonderpadagogische Förderpläne erstellt und fortgeschrieben ( 19 Abs. 6 AO-SF). 4. Schuleigenes Konzept Die Schulkonferenz entscheidet im Rahmen des Schulprogramms ( 3 Abs 2 SchuIG- BASS 1-1) über das schuleigene Konzept. Das Konzept beschreibt, in welchem Umfang und in welchen Fächern gemeinsames Lernen für behinderte und nicht behinderte Schülerinnen und Schüler stattfinden kann und beschreibt die zur Qualifizierung der Lehrkräfte notwendige Fortbildung, Für die Weiterentwicklung des schul eigenen Konzepts ist die Kooperation verschiedener Schulen einer Region empfehlenswert. Ansprechpartner sind die Koordinatorinnen und Koordinatoren für den Gemeinsamen Unterricht bei den Schulämtern und den Bezirks regierungen. 5. Leistungsbewertung, Zeugnisse und Abschlüsse Die Abschlüsse und Zeugnisse richten sich nach den 19 sowie 21 bis 37 AO-SF. 6. Personalausstattung 6.1 Grundbedarf Die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind Schülerinnen oder Schüler der allgemeinen Schule und gehören einer Jahrgangsklasse an. Die erforderlichen Stellen für die Unterrichtsversorgung und die sondenpädagogische Förderung errechnen sich nach der Relation Schüler je Stelle" des festgestellten Förderschwerpunkts der Schülerin oder des Schülers. Sie werden durch Lehrkräfte für Sonderpädagogik abgedeckt. 6.2 Mehrbedarf Im Umfang der dafür im Haushalt zur Verfügung stehenden Stellen wird für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die nicht nach den Unterrichtsvorgaben der allgemeinen Schule lernen, ein Zuschlag in Höhe von in der Regel 0,1 Stelle pro Kopf als Unterrichtsmehrbedarf bereitgestellt. Die in Integrativen Lerngruppen tätigen Lehrkräfte für Sonderpädagogik gehören dam Kollegium der allgemeinen Schule an. Für sie gilt die Pflichtstundenregeiung der altgemeinen Schule. Die Schul teilen" n oder der Schulleiter der allgemeinen Schute nimmt die Vorgasetztenfunktlon wahr. Die Die nstauf sieht liegt bei der Seh Lila ufsicht für die allgemeine Schule, In fachaufsichtlichen Fragen wird die Fachaufeicht für die Förderschulen hinzugezogen. Wird die allgemeine Schule als Ganztagsschule geführt, wird der Stellenzuschlag für die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf nach der Grundstellenrelation und dem Zuschlagssatz der allgemeinen Schule ermittelt. bereinigt Ritterbach Verlag