Konzept Elternmitwirkung (EMW) und Elternbildung an der PSG Lauchetal. Standorte Primarschule Affeltrangen Gesamtschule Wolfikon Kindergarten Zezikon

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Transkript:

Konzept Elternmitwirkung (EMW) und Elternbildung an der PSG Lauchetal Standorte Primarschule Affeltrangen Gesamtschule Wolfikon Kindergarten Zezikon

1. Grundlagen 1.1 Schule und Eltern Das vorliegende Konzept beschreibt und regelt die Mitwirkung der Eltern in der Primarschule Lauchetal. Es stützt sich auf den Entscheid der Schulbehörde vom 00.00.2017 und auf 2 und 21 des Volksschulgesetzes des Kantons Thurgau. 1.1.1 Ein gemeinsamer Auftrag der Volksschule Für die Kinder und Jugendlichen stellt die Schule einen prägenden Teil ihres Alltages dar. Hier machen sie vielfältige Lern- und Lebenserfahrungen, die auf ausserschulisch erworbenen Erfahrungen aufbauen. Das soziale Zusammenleben, die Gemeinschaft und der Unterricht werden von allen Beteiligten mitgestaltet. Die Schülerinnen und Schüler lernen, sich in der Schule ihrem Alter entsprechend einzubringen und auf Klassen- und Schulebene mitzuwirken. Die Schule als Ort des sozialen, partizipativen Lernens fördert die Beziehungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler, die Fähigkeit zur Zusammenarbeit und das Übernehmen von Verantwortung für die Gemeinschaft. Gegenseitige Wertschätzung, Lebensfreude und Musse stellen wichtige Werte dar. Ziele: 2 Gesetz über die Volksschule 1 Die Volksschule fördert die geistigen, seelischen und körperlichen Fähigkeiten der Kinder. In Ergänzung zum Erziehungsauftrag der Eltern erzieht sie die Kinder nach christlichen Grundsätzen und demokratischen Werten zu selbständigen, lebenstüchtigen Persönlichkeiten und zu Verantwortungsbewusstsein gegenüber den Mitmenschen und der Umwelt. Zusammenwirken mit Erziehungsberechtigen: 21 Gesetz über die Volksschule 1 Die Volksschule arbeitet mit den Erziehungsberechtigten zusammen. Sie sorgt für eine angemessene Information und einen regelmässigen Kontakt. Die Schulbehörde regelt Besprechungen und Schulbesuche und kann diese obligatorisch erklären. 2 Der Kanton und die Schulgemeinden fördern die Mitwirkung der Erziehungsberechtigten und die Elternbildung. 3 Erziehungsberechtigte haben das Recht zu Unterrichtsbesuchen. Diese müssen mit der Lehrperson abgesprochen werden. 4 Die Erziehungsberechtigten stehen für Kontakte bereit und unterstützen die Volksschule, namentlich bei der Umsetzung schulischer Massnahmen. Sie nehmen obligatorisch erklärte Schulbesuche wahr und informieren über Kind und Familie, soweit dies der schulische Erziehungs- und Bildungsauftrag erfordert. 5 Die Erziehungsberechtigten halten die Kinder zum Schulbesuch, zu respektvollem Verhalten und zur Befolgung angeordneter Massnahmen an. Sie sorgen dafür, dass die Kinder ausgeruht, verpflegt und pünktlich in der Schule erscheinen. 2

2. Ausgangslage Nach der kantonalen Evaluation im 2012 machte sich eine Projektgruppe mit einem externen Berater an die Arbeit, um die Bedürfnisse der EMW an der PSG Lauchetal zu ermitteln und die Grundlagen für die Einführung der EMW zu erarbeiten. In der Folge wurden die Eltern und die Mitarbeitenden umfassend über mögliche Formen der Elternmitwirkung und die Elternbildung informiert. Zudem wurde eine Vollbefragung der Eltern durchgeführt. Die Auswertung wurde allen Beteiligten und an der Schulgemeindeversammlung präsentiert. Die Ergebnisse zeigten, dass seitens der Elternschaft kein grosses Interesse bestand, eine institutionalisierte Elternmitwirkung aufzubauen. Im Grundtenor waren die Eltern mit den bestehenden Angeboten zufrieden. Ebenfalls wurden die Informationspolitik und die Möglichkeit, Anliegen zu deponieren sehr positiv bewertet. Schulseitig wurden in der Vergangenheit immer wieder alternative Formen der Elternmitwirkung betrieben (Befragungen, Einholen von Rückmeldungen z.b. an Elternabenden, usw.). Eine weitere Ebene bilden die regelmässig stattfindenden Elternbildungsangebote, welche im Sekundarschulkreis organisiert und angeboten werden. An diesen Anlässen werden Input-Themen aufgenommen, für die sich die Eltern interessieren. Weiter wurde ein Elternkaffee-Treffen ins Leben gerufen. Der Anlass und die Inhalte dieses Treffens wurden durch die Arbeitsgruppe EMW (ehem. Projektgruppe) organisiert. Auch hier zeigte sich schnell, dass sich nur ein geringer Teil der Eltern für dieses Gefäss interessierte. Der mehrmalige Aufruf, diesen Anlass aktiv mitzugestalten und in der Arbeitsgruppe Einsitz zu nehmen, wurde nicht wahrgenommen. Ende 2015 wurde das Projekt abgeschlossen und im Team und der Schulbehörde ausgewertet. Die Evaluation mit den Eltern wurde im März 2016 durchgeführt. Die Ergebnisse sind dokumentiert und stützen den eingeschlagenen Weg mit einer niederschwelligen EMW. Es ist nicht ausgeschlossen, dass eine künftige Elternschaft eine institutionalisierte Form der EMW aufbauen möchte (z.b. Elternrat). Schulbehörde und Schulleitung signalisieren diese Haltung bei konkreten Anfragen und können diese Anliegen auch unterstützen. 3. Grundsatz Alle Handlungen der Elternmitwirkung dienen dem Wohl und der Qualitätssteigerung des Lebensraums Schule Lauchetal. Es herrscht die Haltung der «offenen Türen». Eltern können jederzeit für einen Schulbesuch anfragen. 4. Zweck Die Primarschulgemeinde Lauchetal bindet die Eltern im Rahmen der Elternmitwirkung gezielt in ihre Arbeit mit ein. Ein partnerschaftlicher Umgang aller an der Schule Beteiligten wird gepflegt. Gemeinsame schulische und schulnahe Projekte und Anlässe können das Schulleben bereichern. 5. Ziele Eine gute Gesprächskultur und ein konstruktiver Meinungsaustausch werden gepflegt (Kultur des miteinander Redens). Die Eltern sollen spüren, dass Anregungen aufgenommen und geprüft werden. 3

Die EMW hilft, gemeinsam Verantwortung für die Kinder und deren Bildung und Erziehung zu tragen. Die EMW trägt mit Aktivitäten und Projekten zum Leben und zur Gestaltung der Schule bei. Die EMW fördert die Integration von fremdsprachigen Familien in der Schule und im Dorf. 6. Bestehende Mitwirkungsmöglichkeiten Die Eltern an der PSG Lauchetal sind engagiert dabei, wenn sie für ein bestimmtes Projekt angefragt und gebraucht werden. Auf der anderen Seite zeigt sich aber auch, dass in vielen Familien beide Elternteile berufstätig sind und daher während den Schulzeiten nur beschränkt verfügbar sind. In Wolfikon besteht ein aktiver Gesamtschulverein, welcher sich immer wieder für den Schulalltag einsetzt (z.b. Adventsfeier, Examen, Panoramatafel) Umfragen (z.b. mit der Lauchetal-Post, Befragungen mit Umfrage-Tool) Wiederkehrende Projekte (Eltern übernehmen Angebote, Aufgaben) (z.b. Musical und Theater, Weihnachtsmarkt, Adventsfeiern, gesunder Znüni, Kaffeestube) Mitarbeit am Sporttag Mitarbeit an traditionellen Anlässen wie Lichterumzug Einblicke in die Berufswelt der Eltern Begleitung bei Schulreisen Elternkaffee-Treffen (ca. 1-2 x im Jahr), ab 2017 neu auf Initiative der Eltern Fahrdienste für besondere Anlässe Begleitung Schwimmunterricht/Eislaufen Ferienpass Organisation durch Mütter Unterstützung für die Lagerverpflegung Wunschwand/Befragung an den Elternabenden Diverse Anlässe und Beteiligungsmöglichkeiten auf Klassenebene (z.b. Lernfeste, offenes Singen) Insbesondere im Kindergarten wird ein intensiver Elternkontakt mit vielen Mitwirkungsmöglichkeiten gepflegt. Das Interesse der Eltern nimmt jedoch im Verlaufe der Schulzeit stark ab. 7. Elternbildung Elternbildung im Sekundarschulkreis Das breite Angebote der TAGEO wird aktiv beworben Impulse in den Elternkaffe-Treffen Lauchetal-Post mit Impulsen Infobriefe, Flyer Elternabende mit Fokusthemen 8. Grenzen der Elternmitwirkung Es ist uns ein Anliegen, dass die Abgrenzung der Mitwirkung verständlich und nachvollziehbar ist. Die Elternmitwirkung hat keinen Einfluss auf die Kompetenzen der Schulbehörde, der Schulleitung, der Lehrpersonen oder anderer Fachpersonen im Schulbetrieb. 4

Sie hat weder eine Aufsichtsfunktion, noch berät sie über einzelne Lehrpersonen oder beurteilt deren Lehrmethoden oder Inhalte des Unterrichts. Sie hat keine Mitsprache bei Personalfragen und Mitarbeiterbeurteilung, bei der Stundenplangestaltung, bei der Lehrmittelwahl und keinen Einfluss auf den Lehrplan. Sie hat keine Mitwirkung bei der Klassenzuteilung (örtlich und personell) und den Klassengrössen. Sie hat keine Mitbestimmung bei Themen wie Repetition, Lernzielanpassung, Übertritt, Notengebung, Disziplinarmassnahmen, Sie ist nicht für die Bewältigung individueller Schulprobleme von einzelnen Schülern zuständig. Ansprechperson für Elternanliegen ist immer zuerst die zuständige Klassenlehrperson. 9. Kooperation - Zusammenarbeit Unter Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern verstehen wir Den persönlichen Kontakt zwischen Eltern und Lehrpersonen Elternabende, Informations- und Diskussionsveranstaltungen, besondere Schulanlässe Mithilfe an Projekten (mitwirken können, aber nicht müssen) Interesse am Schulalltag Eine offene Gesprächskultur Gegenseitiger Respekt Wertschätzung 10. Überprüfung Schulbehörde und Schulleitung überprüfen im Rahmen der Klausur zur neuen Legislatur den Bereich der EMW und leiten allenfalls notwendige Schritte ein. Die kantonale Evaluation wird im Rahmen des ordentlichen Zyklus diesen Bereich mittels Fragebogen und Gesprächen überprüfen. Der Prozess der regulären Eltern- und Standortgespräche ist nicht in diesem Papier geregelt. Durch die Schulbehörde verabschiedet und in Kraft gesetzt per 1. Mai 2017. 5