Das DigiNetz-Gesetz Umsetzungsstand und aktuelle Entwicklungen Breitbandgipfel Niedersachsen, 01.11.2017 Dr. Mirko Paschke (BMVI, Recht der Digitalen Infrastruktur) www.bmvi.de
1 Jahr DigiNetz-Gesetz Zeit für eine 1. Bilanz Agenda 1. Ausgangslage: Hintergrund & Inhalt des DigiNetz-Gesetzes 2. Rückblick: Umsetzung im ersten Jahr & ihre Bilanz 3. Ausblick: Was ist zu erwarten & Was bleibt zu tun? 2
1 Jahr DigiNetz-Gesetz Zeit für eine 1. Bilanz Agenda 1. Ausgangslage: Hintergrund & Inhalt des DigiNetz-Gesetzes 2. Rückblick: Umsetzung im ersten Jahr & ihre Bilanz 3. Ausblick: Was ist zu erwarten & Was bleibt zu tun? 3
Steckbrief DigiNetz-Gesetz Titel: Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetz-Gesetz) InKrafttreten: 10.11.2016 2 Jahre nach dem 1. Referentenentwurf Ziel: Erschließung von Einsparpotentialen von bis zu 20 Mrd. Euro durch Schaffung eines kostenoptimierten Rechtsrahmen für den wettbewerblichen Netzausbau vom Backbone bis zum Netzabschluss Maßnahmen: Aktualisierung der Wegerechtsregelungen der 68-77 TKG Neufassung der Mitnutzungsregelungen in 77a bis 77p TKG Transparenz, Mitverlegung und Mitnutzung, Verfahrensbeschleunigung und Gebäuderegelungen Mitverlegungsregelung des 77i Abs. 7 TKG 4 - Zentrale Informationsstelle des Bundes - Nationale Streitbeilegungsstelle
Inhalte des DigiNetzG insb. 68 bis 77p TKG 1. Glasfaserregelungen ( 77g und 77i TKG) - Glasfasermitverlegungsrecht - Sicherstellungsverpflichtung zur Mitverlegung - Überbaueinrede 2. Kostensenkungsmaßnahmen ( 77a 77p TKG) - Transparenz Einrichtung einer zentralen Informationsstelle - Entgeltliche Mitnutzung passiver Netzinfrastrukturen - Baustellenkoordinierung - Ausstattungspflichten (Neubauten & umfangreiche Renovierungen) - Inhouse-Zugang - Einrichtung einer nationalen Streitbeilegungsstelle 5 3. Wegerechtsanpassungen ( 68 77 TKG) Systematische Trennung Zugang Mitverlegung Wegerecht Stärkung des zentralen Begriffs TK-Linie, inkl. Mobilfunkstandorte Wegfall Schriftformerfordernis bei Wegebaulastträger-Zustimmung Haftungsregelungen bei Umverlegung von Verkehrswegen Ausweitung Hausstich -Regelung auf digitale Hochleistungsnetze Geringere Verlegetiefe auch für konventionelle Tiefbaumethoden
Bedeutung für den kommunalen Breitbandausbau Intensivierung und Beschleunigung des privatwirtschaftlichen Netzausbaus durch kostensenkende Mitverlegungen und Mitnutzungen Weniger Förderbedarf und größere Reichweite von Fördermitteln Wegerechte auch für reine Leerrohrnetze / Betreibermodelle Klarstellung: Wegerechte für alle Netzbestandteile öffentlicher TK-Netze 4-Monatsfrist für Genehmigung von Bauarbeiten zum Breitbandausbau Prüfauftrag für Nutzungserlaubnis untiefer und oberirdischer Verlegung Mehr Information über bestehende Infrastrukturen durch Ausweitung des Datenbestandes und der Zugriffsrechte auf den Infrastrukturatlas Rechtsrahmen und Anreizsystem für Breitbandausbau durch kommunale Unternehmen Nachhaltige Erschließung von Neubaugebieten Vorbereitung von Wohn- und Gewerbeimmobilien für den Anschluss an Hochgeschwindigkeitsnetze Prüfpflicht der Baugenehmigungsbehörden Weniger Baumaßnahmen durch Baustellenkoordinierung Aber auch: planerischer Mehraufwand, Koordinierungs- und Kooperationsaufwand, Sicherstellungsverpflichtung, Vorfinanzierungsaufwand 6 insgesamt wird eine aktive Rolle im Breitbandausbau vorausgesetzt, diese Rolle aber wird gestärkt
1 Jahr DigiNetz-Gesetz Zeit für eine 1. Bilanz Agenda 1. Ausgangslage: Hintergrund & Inhalt des DigiNetz-Gesetzes 2. Rückblick: Umsetzung im ersten Jahr & ihre Bilanz 3. Ausblick: Was ist zu erwarten & Was bleibt zu tun? 7
Umsetzungsakte im 1. Jahr Verabschiedung des Bundeshaushalts 2017 am 25.11.2016 BNetzA Aufbauorganisation Einrichtung der Zentralen Streitbeilegungsstelle (Beschlusskammer 11 der Bundesnetzagentur) Umbau des Infrastrukturatlas (ISA) zur Zentralen Informationsstelle (ZIS) BMVI: Aktive Begleitung und Moderation des Umsetzungsprozesses Einrichtung der AG Digitale Netze Umsetzungserlass der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung (WSV) des Bundes vom 8.12.2016 Überarbeitung der Richtlinien für die Benutzung der Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (Nutzungsrichtlinien) 8 Standardisierungsprozesse für Abwassernetze
9 Umsetzungsakte BNetzA
ZIS Zwischenbilanz: Technische Umstellung bis Jahresende abgeschlossen d.h. Ausbau ISA-Planung und Aufbau ISA-Mitnutzung Neue Datenliefer- und Einsichtnahmebedingungen vom BMVI genehmigt und bis Jahresende in Kraft Baustellenatlas bis auf weiteres nur rudimentär als pdf-veröffentlichung (derzeit 15 Veröffentlichungen) Die Strukturen des DigiNetz-Gesetzes sind nach 1 Jahr implementiert -> weitere Anpassungen werden bereits vom Markt gefordert 10
Streitbeilegungsstelle BK 11 11 bislang 18 eröffnete Streitbeilegungsverfahren Für zahlreiche Fallgruppen liegen erste Streitbeilegungsfälle vor Mitnutzung, Mitverlegung, Vor-Ort-Untersuchungen Parteien attestieren intensive Auseinandersetzung mit den Streitfragen Erste Streitbeilegungen abgeschlossen, aufgrund der Vielzahl unterschiedlichster Fallkonstellationen fehlt bislang aber noch ein greifbares Gesamtbild Grundsatz-Entscheidungen zu Entgeltmaßstäben steht bislang aus: im öffentlich kontrovers diskutierten Fall Linkenheim-Hochstetten ging es vorrangig um den Zugangsanspruch aufgrund der dort uneingeschränkt gewährten Mitverlegung bleiben Auswirkungen auf Betreibermodelle im Fokus Aufgrund der kurzen Verfahrensfristen sind jedoch zahlreiche Präzedenzentscheidungen in Kürze zu erwarten Die Streitbeilegungsstelle steht seit Inkrafttreten des DigiNetzG bereit Fallzahlen und Einzelfallkomplexität nehmen zu Zahlreiche Präzedenzfälle zu erwarten
Verkehrsträger des Bundes Umsetzungserlass der WSV BMVI-Umsetzungserlass vom 8.12.2016 zur Umsetzung des DigiNetzG für die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) der Bundeswasserstraßen Die WSV besteht aus der dem BMVI nachgeordneten Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS), der wiederum die für den Betrieb und die Unterhaltung zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter (WSA) sowie die für den Aus- und Neubau von Bundeswasserstraßen zuständigen Neubauämter (NBA) unterstehen. Antrags- und Vertragsmuster sind bei der ZIS der BNetzA veröffentlicht Erlass wird bei Bedarf zeitnah angepasst. Im ersten Streitbeilegungsverfahren vor der BNetzA hat sich die WSV mit dem Antragsteller vergleichsweise geeinigt Frühzeitige Umsetzung der DigiNetz-Gesetz-Vorgaben Aufgrund vergleichsweise geringer Anwendungsfälle bestehen gleichwohl noch Anwendungsunsicherheiten im Einzelfall 12
Verkehrsträger des Bundes Bundesfernstraßen Überarbeitung der Richtlinien für die Benutzung der Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (Nutzungsrichtlinien) 13 bekanntgemacht mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau Nr. 03/2014 des BMVI vom 04.02.2014 Überarbeitet aufgrund des Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen vom 03. Mai 2012 (BGBl. I, S. 958) den Ländern zur Einführung empfohlen Das umfassende Regelwerk enthält sämtliche zu beachtenden Handlungshinweise, Vertrags-, Bescheid- und Antragsmuster Länderanhörung sowie Konsultation der AG Digitale Netze abgeschlossen Weiterhin Überlassungsentgelt Leerrohr: 1 /lfdm Erneute Empfehlung bis Jahresende geplant 1 Jahr nach Inkrafttreten sind die Nutzungsrichtlinien überarbeitet Verzugsgrund: umfangreiche Konsultation aufgrund der erwarteten zahlreichen Anwendungsfälle
14 Umsetzungsakte BMVI AG Digitale Netze 24 Mitglieder Bund: BMVI DG BMVI StB Breitbandbüro Länder: VMK: 4 Vertreter WIMIKO: 3 Vertreter Kommunen: DStGB Deutscher Städtetag Deutscher Landkreistag VKU TK-Netzbetreiber: Anga Bitkom Breko Buglas Vatm Deutsche Telekom
Zielsetzung / Aufgabe: AG Digitale Netze UAG Materialkonzept zu 77i VII TKG UAG Mitnutzungsentgelte UAG Inhouse UAG Grundsatzfragen der Transparenz UAG Mitnutzung für die mobile Gigabitgesellschaft (konvergente Hochgeschwindigkeitsnetze/5G) 1. Informationsaustausch 2. Identifizierung von Umsetzungshindernissen Umsetzungshilfen 3. Identifizierung von Optimierungspotentialen Empfehlungen zur Weiterentwicklung Quartalsweise Sitzungen 15
18 Mitglieder 16 AG Digitale Netze UAG Materialkonzept zu 77i VII TKG UAG Mitnutzungsentgelte UAG Inhouse UAG Grundsatzfragen der Transparenz UAG Mitnutzung für die mobile Gigabitgesellschaft (konvergente Hochgeschwindigkeitsnetze/5G) Aufgabe: Entwicklung eines Materialkonzepts als Mindestvorgabe im Rahmen hoheitlicher Sicherstellung nach 77i VII TKG Anlehnung an Bundes- Materialkonzept zur Gewerbegebietsförderung Erweiterung um Glasfaserkomponente Fokussierung auf Straßenbau und Neubaugebiete Lückenschluss zum HH Für Glasfaserbelegung braucht es eine konkrete Netzplanung Mitverlegung nur in abgeschlossenen Einheiten sinnvoll Zur besseren Vermarktbarkeit Mitverlegung bis zum Hausanschluss empfohlen
Auftaktworkshop am 27.April 2017 AG Digitale Netze UAG Materialkonzept zu 77i VII TKG UAG Mitnutzungsentgelte UAG Inhouse UAG Grundsatzfragen der Transparenz UAG Mitnutzung für die mobile Gigabitgesellschaft (konvergente Hochgeschwindigkeitsnetze/5G) 50 Teilnehmer Ziel: Beschleunigung der Marktpreisfindung Erläuterung der rechtlichen Vorgaben Sammlung aller Entgeltfragen Konsultation der BNetzA im Dezember 2017 vereinbart Streitbeilegungsverfah ren abwarten -> Sitzung in Q1 2018? 17
Auftaktworkshop 20.7. UAG-Sitzung am 7.9. AG Digitale Netze UAG Materialkonzept zu 77i VII TKG UAG Mitnutzungsentgelte UAG Inhouse UAG Grundsatzfragen der Transparenz UAG Mitnutzung für die mobile Gigabitgesellschaft (konvergente Hochgeschwindigkeitsnetze/5G) ~30 Teilnehmer Materialkonzept zur Ausstattungspflicht Definition der Hausinfrastruktur Schnittstellen (Netzabschlusspunkt, Zugangspunkt, Konzentrations- und Verteilpunkte, aktive Technik) spürbare Qualitätseinbußen gem. 77k I zumutbare Anträge Broadband Ready Label 18
Auftaktworkshop 20.09. Identifizierte Themen: AG Digitale Netze UAG Materialkonzept zu 77i VII TKG UAG Mitnutzungsentgelte UAG Inhouse UAG Grundsatzfragen der Transparenz Baustellenatlas Dokumentation zu 77i VII TKG Vereinfachter Zugriff auf flächendeckende Grob-IS- Daten für großräumige Ausbauplanung Transparenz zu Fördergebieten im ISA Schnittstellen ISA / BBA UAG Mitnutzung für die mobile Gigabitgesellschaft (konvergente Hochgeschwindigkeitsnetze/5G) 19
AG Digitale Netze UAG Materialkonzept zu 77i VII TKG UAG Mitnutzungsentgelte UAG Inhouse UAG Grundsatzfragen der Transparenz UAG Mitnutzung für die mobile Gigabitgesellschaft (konvergente Hochgeschwindigkeitsnetze/5G) Auftaktworkshop im Dezember 2017 geplant Identifizierung geeigneter Mitnutzungspotentiale (Verkehrsschilder, Stadtmöbel, Leitplanken, Gullideckel, ) Prüfkonzept für die Bereitstellung dieser Mitnutzungspotenziale (z.b. techn. Sicherheitsvorgaben, Montagenormen, Stromanbindung oder Statik) Beschleunigungspotential des Bauordnungs- /planungsrechts für Mobilfunkmasten Mustervertrag für MF- Masten auf/an Immobilien Erläuterung 5G-Ausbau in Kommunen 20
FAQ zu 77d IV TKG AG Digitale Netze UAG Materialkonzept zu 77i VII TKG Broschüre Verlegetechnologien Prüfkonzept zu 77i VII TKG UAG Mitnutzungsentgelte UAG Inhouse Materialkonzept zu 77i VII TKG UAG Grundsatzfragen der Transparenz Verabschiedung am 9.11. geplant UAG Mitnutzung für die mobile Gigabitgesellschaft (konvergente Hochgeschwindigkeitsnetze/5G) 21
Umsetzungsakte BMVI AG Digitale Netze Bilanz AG Digitale Netze: - Effektiver Informationsaustausch - Identifizierung von Hemmnissen - Abstimmung in Detailfragen kontrovers aber machbar - 1 Jahr nach Inkrafttreten liegen erste gemeinsame Handlungsempfehlungen aller Betroffenen vor 22
Muster / Normierung / Hinweise DWA Merkblatt M 137-1 Einbauten Dritter in Abwasseranlagen Teil 1: Elektronische Kommunikationseinrichtungen BDEW Mustervertrag über die Mitnutzung passiver Netzinfrastrukturen VKU-Infotage und Anwendungshilfen Umsetzung im Abwasserbereich konstruktiv nach langen Gesetzgebungsdiskussionen 23
Bilanz nach 1 Jahr Für eine Beurteilung der Effektivität der Regelungen ist es noch 1 Jahr zu früh Bilaterale Kooperationen sind statistisch nicht erfasst, aber gemessen an den Streitbeilegungsfällen und Umsetzungsfragen bei BMVI, BNetzA und BBB beginnen die Regelungen spürbar zu greifen (anders noch als 2012) ZIS und Streitbeilegungsstelle sind funktionsfähig, ihr Beitrag zur Beschleunigung wird aber erst 2018 spürbar werden Zähe und kontroverse Umsetzung bestätigt bestehende Kooperationshindernisse und Bedarf an Moderation durch den Bund Gemeinsame Abstimmung mit allen Branchen zeigt aber Machbarkeit auf Der erste Schritt ist getan, aber der Weg liegt noch vor uns 24
1 Jahr DigiNetz-Gesetz Zeit für eine 1. Bilanz Agenda 1. Ausgangslage: Hintergrund & Inhalt des DigiNetz-Gesetzes 2. Rückblick: Umsetzung im ersten Jahr & ihre Bilanz 3. Ausblick: Was ist zu erwarten & Was bleibt zu tun? 25
Ausblick Was ist zu erwarten, was bleibt zu tun? - Vermarktungshinweise für 77i VII der AG Digitale Netze / Aufbau einheitlicher Vermarktungsplattformen - Klärung der Gebäude-Ausstattungs- und Zugangsfragen (UAG inhouse) - Klärung der Anforderung von 5G-Netzen an das Festnetz, kommunale Infrastruktur (Stadtmöbel) und Genehmigungsverfahren (UAG MF) - Vollendung des Umbaus des ISA zur ZIS - Zusammenführung der unterschiedlichen Informationsdatenbanken des Bundes (ISA / Breitbandatlas) - Überarbeitung der DB-Nutzungsrichtlinien - Angemessene Berücksichtigung der Mitnutzungsrechte und pflichten sowie der Sicherstellungspflichten im Förderregime - Klärung der Entgeltmaßstäbe durch die Streitbeilegungsstelle Klare Rahmenbedingungen für Betreibermodelle - Vereinheitlichung der TK-Entgeltregime aus Regulierung, Mitnutzung und Förderung im Hinblick auf Investitionsförderung - Ggf Weiterentwicklung und Anpassung der Mitnutzungsregelungen im Lichte der Anwendungserfahrungen im 2. Jahr 26
Best practice am Beispiel Abwasser - Glasfaser in Hamburger Abwasserkanälen seit 20 Jahren, ~400km 80 km nicht begehbare Kanäle 110 km begehbare Kanäle 60 km stillgelegte Leitungen 140 km konventionelle Verlegung Erfahrung : insbesondere stillgelegte Leitungen (Druckrohre, Wasserleitungen und Leitungstunnel) sind ideal zur Mitnutzung - TWB Burscheid (7km mitgenutzte Abwasserleitungen) Erfahrung : längst nicht alle Abwasserleitungen sind bautechnisch geeignet, aber selbst bei restriktiven Anforderungsprofilen können sie einen Beitrag zur Senkung von Aufwand und Kosten leisten - Stadtentwässerungsbetrieb Düsseldorf (5 km) Erfahrung: auch im langjährigen Betrieb positive Erfahrungen (7-13 Jahre) 27
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Mirko Paschke Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur Digitale Gesellschaft und Infrastruktur DG 13 Recht der Digitalen Infrastruktur Robert-Schuman-Platz 1 53175 Bonn Telefon: 0228 99 300 6131 mailto: mirko.paschke@bmvi.bund.de ref-dg13@bmvi.bund.de Internet: www.bmvi.bund.de www.bmvi.de