Novellierung des TKG Das DigiNetzG und seine Bedeutung für Kommunen & Kreise Informationsveranstaltung 25. April 2017, Dresden Breitbandbüro des Bundes Ein Kompetenzzentrum des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur 1
Übersicht Anpassung des TKG Mitnutzung & Mitverlegung DigiNetzG 2
DigiNetzG Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze 50 Mbit/s Kostensenkung Anpassung des TKG Seit dem 10. November 2016 in Kraft. 3
Anpassungen des TKG Wegerechte Mitnutzung & Mitverlegung Regulierter Zugang Systematische Trennung 4
Wegerechte & regulierter Zugang Wegerechte Mitnutzung & Mitverlegung Regulierter Zugang Nutzungsberechtigung Geringere Verlegetiefe für konventionelle Tiefbaumethoden ( 68 Abs. 2) Vereinfachung durch elektronische Zustimmung des Wegebaulastträgers ( 68 Abs. 3): Zustimmungsfiktion nach 3 Monaten Übertragung der Nutzungsberechtigung Erweiterung des Kreises möglicher steller: Eigentümer/Betreiber von Telekommunikationslinien ( 69 Abs. 1) Mitnutzungsanspruch Zweckbindung: Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetzwerke ( 70 Abs. 1) Mitnutzung anderer passiver Netzinfrastrukturen bei unwirtschaftlicher Neuverlegung auch ohne Zweckbindungserfordernis ( 70 Abs. 2) Als Lückenschluss: Eisenbahninfrastruktur ( 70 Abs. 3) Haftung bei Veränderung/Verlegung von Telekommunikationslinien Zugunsten des Betreibers/Eigentümers späterer besonderer Anlagen gegenüber dem Nutzungsberechtigten ( 75 Abs. 2) Gebäude und Grundstücke Ausweitung der Hausstichregelung auf digitale Hochleistungsnetze ( 76 Abs. 1) 5
Mitnutzung & Mitverlegung Telekommunikationsunternehmen als Berechtigte Mitnutzungsansprüche Vor-Ort-Untersuchungen Baustellenkoordinierungen Informationsansprüche TKU Versorgungsnetzbetreiber als Verpflichtete zur Angebotserteilung, wenn keine Versagungsgründe vorliegen fehlende technische Eignung Sicherheitsaspekte 6
Mitnutzung & Mitverlegung Was ist der Inhalt der Anträge? Passive Netzinfrastruktur ( 3 Nr. 17b) Träger- und Mantelstrukturen Fernleitungen, Leer- und Leitungsrohre, Kabelkanäle, etc. Gebäude und deren Eingänge Antennenanlagen und Trägerstrukturen (Türme, Masten und Pfähle) Ausgenommen sind: Verkehrswege, die nach Wegerecht in Anspruch genommen werden TK-Kabel, zu denen regulierter Zugang gewährt werden müsste TKU 7
Mitnutzung & Mitverlegung TKU Was sind öffentliche Versorgungsnetze? ( 3 Nr. 16b) entstehende, betriebene oder stillgelegte physische Infrastrukturen TK Energie Wasser (kein Trinkwasser) Verkehrsdienste (insbesondere Schienen, Straßen, Wasserstraßen, Brücken, Häfen, Flugplätze) 8
Die Rolle der BNetzA als oberste Regulierungsbehörde der Netzmärkte Streitschlichtungsstelle über Bedingungen zur Mitnutzung oder Entgelten Infrastrukturatlas als Kern der zentralen Informationsstelle Planung Mitnutzung Bauarbeiten 9
Mitnutzung & Mitverlegung TKU steller: Eigentümer/Betreiber öffentlicher TK-Netze Zweck: Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze sgegner: Eigentümer/Betreiber öffentlicher Versorgungsnetze Angebot binnen einer bestimmten Frist 10
Mitnutzung & Mitverlegung Mitnutzung Informationsanspruch Vor-Ort-Untersuchungsanspruch Mitnutzungsanspruch Mitverlegung Informationsanspruch Koordinierung von Bauarbeiten Mitverlegungs- & Sicherstellungspflicht Inhouse-Mitnutzung & Mitverlegung TKU 11
Mitnutzung passiver Netzinfrastruktur Informationen TKU Vor-Ort- Untersuchung Mitnutzung 12
Mitnutzung passiver Netzinfrastruktur Informationen TKU Anspruch auf Infos über passive Netzinfrastrukturen ( 77b) Mindestangaben: zu erschließendes Gebiet Auskunftsgewährung Frist: 2 Monate Mindestangaben Geografische Lage Art und gegenwärtige Nutzung Kontaktdaten Informationen bereits bei BNetzA: Hinweis genügt 13
Mitnutzung passiver Netzinfrastruktur Vor-Ort-Untersuchung TKU Anspruch auf eine Vor-Ort-Untersuchung ( 77c) Mindestangaben: betroffene Netzkomponenten Untersuchungsgewährung Frist: 1 Monat Zumutbarkeit bei Mitnutzungsbegehren unterstellt Beachtung der Sicherheitserfordernisse des Versorgungsnetzes steller trägt die Kosten Ablehnungsgrund u.a. bei Gefährdung der Sicherheit 14
Mitnutzung passiver Netzinfrastruktur Mitnutzung TKU Mitnutzungsanspruch ( 77d) Mindestangaben: Projektbeschreibung, Zeitplan & Gebiet Mitnutzungsangebot Frist: 2 Monate Mindestanforderungen u.a. zur operativen Umsetzung Haftungsbestimmungen möglich Informationspflicht über Vertragsschluss binnen 2 Monaten gegenüber der BNetzA Veröffentlichung von Standardangeboten möglich 15
Mitverlegung passiver Netzinfrastruktur und Glasfaserkabel Informationen TKU Koordinierung von Bauarbeiten Mitverlegung 16
Mitverlegung passiver Netzinfrastruktur und Glasfaserkabel Informationen TKU Anspruch auf Infos zur Koordinierung von Bauarbeiten ( 77h) Mindestangaben: zu erschließendes Gebiet Auskunftsgewährung Frist: 2 Wochen Für Bauvorhaben Bereits erteilte Genehmigung Im Verfahren ist binnen 6 Monaten vorgesehen Mindestangaben (siehe 77b) Informationen bereits bei BNetzA: Hinweis genügt Informationspflicht binnen 2 Wochen an BNetzA 17
Mitverlegung passiver Netzinfrastruktur und Glasfaserkabel Koordinierung von Bauarbeiten TKU oder Freiwillige Vereinbarung zur Koordinierung von Bauarbeiten ( 77i Abs. 1 bis 5) Mindestangaben: Art & Umfang, Netzkomponenten & Mitverlegung Öffentlich finanzierte Bauarbeiten Bei Zumutbarkeit Keine zusätzlichen Kosten Keine Behinderung der Kontrolle der Bauarbeiten Insbesondere Anträge bis 1 Monat von Projektantrag mit Bezug auf Bauarbeiten länger als 8 Wochen Kostenumlegung auf TK-Netzbetreiber (nach Grundsätzen der BNetzA) Informationen bereits bei BNetzA: Hinweis genügt 18
Mitverlegung passiver Netzinfrastruktur und Glasfaserkabel Mitverlegung TKU Mitverlegungsrecht ( 77i Abs. 6) Freiwillige Mitverlegung ist jederzeit möglich Bedarfsgerechte Mitverlegungspflicht als Sicherstellungsverpflichtung ( 77i Abs. 7 S.1) Vorrang der Privatwirtschaft (Art. 87f GG) Verkehrsmaßnahme Öffentliche Finanzierung Anfänglich geplante Dauer: länger als 8 Wochen Bedarfsgerechtigkeit Grundsätzliche Mitverlegungspflicht bei der Erschließung von Neubaugebieten ( 77i Abs. 7 S.2) Bedarf wird unterstellt 19
Rechte & Pflichten als konkrete Konsequenzen Kommunen Gebietskörperschaft Informationen aus dem Infrastrukturatlas der BNetzA Allgemeines Auskunftsrecht und als Beteiligte ( 77a Abs. 3) Anspruch auf Einsichtnahme für allgemeine Planungs- und Förderzwecke ( 77a Abs. 3) Recht auf Einsichtnahme ( 77b Abs. 6) Straßenbaulastträger sgegner bei Anträgen zur Verlegung von Glasfaserleitungen/Leerrohrsystemen in geringer Verlegetiefe ( 68 Abs. 2) zur Verlegung/Änderung von Telekommunikationslinien ( 68 Abs. 3) 20
Rechte & Pflichten als konkrete Konsequenzen Kommunen Zuständige Baubehörde Kontrollpflicht bei Inhouse-Verlegungen ( 77k Abs. 7) 3-Monats-Frist von Baugenehmigungen bei Hochgeschwindigkeitsnetzen ( 77p) Auftraggeber für Neubauvorhaben/Renovierungen von Gebäuden Inhouse-Mitverlegungspflicht für neu errichtete Gebäude und umfangreiche Renovierungen ( 77k Abs. 4 und 5) 21
Rechte & Pflichten als konkrete Konsequenzen Mitnutzung Auskunftsgewährung ( 77b) Vor-Ort-Untersuchungsgewährung ( 77c) Mitnutzungsgewährung ( 77d) Mitverlegung Auskunftsgewährung ( 77h) Informationspflicht gegenüber BNetzA ( 77h Abs. 6) Mitverlegungsgewährung ( 77i Abs.2) Freiwillige Vereinbarung zur Koordinierung von Bauarbeiten ( 77i Abs.1) Übernahme der Koordinierung von Bauarbeiten ( 77i Abs. 2) Mitverlegungsrecht ( 77i Abs. 6) Auskunftsrecht zu Bedingungen und Verfahren von Genehmigungen ( 77j) 22
Rechte & Pflichten als konkrete Konsequenzen Infrastrukturatlas der BNetzA Informationspflicht gegenüber BNetzA ( 77a Abs. 2) Auskunftsrecht als Beteiligte ( 77a Abs. 3) Wegerechte Mitnutzungsgewährung ( 70) 3-Monats-Frist von Baugenehmigungen bei Hochgeschwindigkeitsnetzen ( 77p) 23
Work In Progress Bund-Länder Arbeitsgruppe Umsetzungsfragen Begleitung des Umsetzungsprozesses Identifizierung von Umsetzungshemmnissen und Auslegungsfragen Schaffung von Transparenz durch FAQ / Handlungsempfehlungen und Beispielen der best practice Konsens zwischen allen an der Umsetzung Beteiligten 24
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