Lösungen zu Auflage Taschenbuch. 131 S. Paperback ISBN Format (B x L): 21 x 29,7 cm Gewicht: 418 g

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Lösungen zu 72566 1. Auflage 2013. Taschenbuch. 131 S. Paperback ISBN 978 3 8085 7264 1 Format (B x L): 21 x 29,7 cm Gewicht: 418 g schnell und portofrei erhältlich bei Die Online-Fachbuchhandlung beck-shop.de ist spezialisiert auf Fachbücher, insbesondere Recht, Steuern und Wirtschaft. Im Sortiment finden Sie alle Medien (Bücher, Zeitschriften, CDs, ebooks, etc.) aller Verlage. Ergänzt wird das Programm durch Services wie Neuerscheinungsdienst oder Zusammenstellungen von Büchern zu Sonderpreisen. Der Shop führt mehr als 8 Millionen Produkte.

Fachbuchreihe für wirtschaftliche Bildung Wolfgang Hafer Wirtschaft im Blick Lösungen zum Arbeitsbuch Wirtschaftskunde für nicht kaufmännische Berufsschulen 3. Auflage VERLAG EUROPA-LEHRMITTEL Nourney, Vollmer GmbH & Co. KG Düsselberger Straße 23 42781 Haan-Gruiten Europa-Nr: 72760

Autor: OStR. Wolfgang Hafer, Frankfurt a.m. Lektorat: StD. Walter Bierwerth, Dipl.-Ing., Eppstein/Ts. Bildbearbeitung Zeichenbüro des Verlags Europa-Lehrmittel, Ostfildern 3. Auflage 2013 Druck 5 4 3 2 1 Alle Drucke derselben Auflage sind parallel einsetzbar, da sie bis auf die Behebung von Druckfehlern untereinander unverändert sind. ISBN 978-3-8085-7264-1 Alle Rechte vorbehalten. Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der gesetzlich geregelten Fälle muss vom Verlag schriftlich genehmigt werden. 2013 by Verlag Europa-Lehrmittel, Nourney, Vollmer GmbH & Co. KG, 42781 Haan-Gruiten http://www.europa-lehrmittel.de Umschlaggestaltung, Layout und Satz: Reemers Publishing Services GmbH, 47799 Krefeld www.reemers.de Umschlagfoto: peshkova Fotolia.com Druck: Konrad Triltsch, Print und digitale Medien GmbH, 97199 Ochsenfurt-Hohestadt

Vorbemerkung zur dritten Auflage Während das Lehrbuch Wirtschaft im Blick nicht nur für den unmittelbaren Unterrichtseinsatz, sondern auch für die häusliche Vorbereitung und Nacharbeit gedacht ist, dient das Arbeitsbuch der handlungsorientierten Erarbeitung der einzelnen Lernfelder. Großer Wert wird daher auf Aufgabenstellungen gelegt, die auf schülerzentrierte Arbeitsformen wie Gruppenarbeit, Planspiel und Projektarbeit abzielen. Ebenso wird Wert gelegt auf die selbstständige Beschaffung von Informationsmaterial, insbesondere auch durch die Nutzung der Möglichkeiten des Internets. Alle Sachinformationen, die zur Bearbeitung der hier vorgestellten Arbeitsaufträge und Projekte benötigt werden, lassen sich dem Lehrbuch entnehmen, bei den Aufgabenstellungen finden sich daher entsprechende Verweise. Das gilt auch für die Gesetzestexte, die im Anhang des Lehrbuches zu finden sind. In der vorliegenden dritten Auflage wurden die Aufgabenstellungen gründlich überarbeitet, aktualisiert und ergänzt. Sie berücksichtigen zudem den am 07. Mai 2008 seitens der Kultusministerkonferenz beschlossenen Themenkatalog. Zur schnellen Orientierung sind die einzelnen Aufgabenstellungen in folgender Weise gekennzeichnet: P A R Arbeitsvorschlag Projekt/Planspiel Rollenspiel Wir wünschen viel Erfolg und großen Erkenntnisgewinn bei der Bearbeitung der Aufgabenvorschläge. Frankfurt am Main, im Sommer 2013

Inhaltsverzeichnis 5 Inhaltsverzeichnis 1 Eintritt in das Berufsleben 1 Grundlagen der betrieblichen Berufsausbildung.................. 7 1.1 Ausbildungsvertrag................ 7 1.2 Berufsschule und Betrieb (duales System)................... 10 1.3 Beendigung des Ausbildungsverhältnisses........... 11 1.4 Fortbildung, Weiterbildung und Umschulung...................... 12 1.5 Wandel der Arbeitswelt Neuordnung der Berufe............ 12 1.6 Leben, Lernen und Arbeiten in Europa........................ 13 2 Rechte und Pflichten für Auszubildende und jugendliche Arbeitnehmer...... 16 2.1 Jugendarbeitsschutzgesetz.......... 16 2.2. Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung............... 18 2.3 Mitbestimmung................... 22 2 Soziale Sicherung 1 Grundlagen.................... 23 2 Gesetzliche Krankenversicherung.... 25 3 Gesetzliche Unfallversicherung...... 28 4 Gesetzliche Rentenversicherung..... 31 5 Arbeitslosenversicherung.......... 35 6 Pflegeversicherung................ 39 7 Individualversicherungen.......... 42 3 Arbeitsschutz 1 Grundlagen...................... 44 2 Arbeitssicherheit................. 44 3 Sozialer Arbeitsschutz.............. 45 3.1 Kündigungsschutz................. 45 3.2 Arbeitszeitgesetz.................. 47 3.3 Bundesurlaubsgesetz.............. 48 3.4 Entgeltfortzahlungsgesetz.......... 48 3.5 Mutterschutzgesetz................ 49 3.6 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz................... 49 3.7 Schwerbehindertenrecht........... 50 3.8 Arbeitsplatzschutzgesetz........... 51 3.9 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz................ 51 3.10 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.... 51 3.11 Arbeitsgericht.................... 52 4 Vertragsrecht 1 Grundlagen.................... 53 1.1 Personen und Rechtsgeschäfte....... 53 2 Verträge....................... 54 2.1 Absprache und Vertrag............. 54 2.2 Geschäftsfähigkeit................. 55 2.3 Gültigkeit von Verträgen........... 56 2.4 Vertragsarten..................... 60 2.5 Kaufvertrag...................... 61 2.6 Pflichtverletzungen................ 65 5 Wirtschaftliche Grundtatbestände 1 Voraussetzungen für wirtschaftliches Handeln........... 69 1.1 Bedürfnisse, Güter und Produktionsfaktoren............... 69 1.2 Preisbildung...................... 71 2 Geld............................ 72 2.1 Grundlagen...................... 72 2.2 Geldarten........................ 73 2.3 Zahlungsverkehr.................. 74 2.4 Geldanlagen..................... 77 2.5 Kreditarten....................... 79 6 Betrieb und Unternehmen 1 Grundlagen und Unternehmensformen.............. 80 1.1 Merkmale eines Betriebs........... 80 1.2 Merkmale eines Unternehmens und Unternehmensformen.............. 80

6 Inhaltsverzeichnis 2 Unternehmenszusammenschlüsse.... 85 2.1 Zusammenarbeit (Kooperation) von Unternehmen..................... 85 2.2 Zusammenschluss (Konzentration) von Unternehmen..................... 86 3 Organisationen von Industrie und Handwerk...................... 87 7 Aufgaben und Aufbau eines Betriebes 1 Grundlagen...................... 88 2 Aufgaben eines Betriebes........... 89 2.1 Beschaffung und Lagerhaltung...... 89 2.2 Leistungserstellung (Produktion).... 90 2.3 Kostenrechnung und Kalkulation.... 91 2.4 Vertrieb und Marketing............ 92 2.5 Betriebswirtschaftliche Kennzahlen.. 93 8 Tarifautonomie und Mitbestimmung 1 Tarifvertrag..................... 94 2 Mitbestimmung................. 98 2.1 Betriebliche Mitbestimmung........ 98 2.2 Unternehmerische Mitbestimmung... 100 2 Wirtschaftspolitik in der Bundesrepublik Deutschland........ 113 2.1 Ziele der Wirtschaftspolitik.......... 113 2.2 Konjunkturpolitik................. 114 2.3 Wettbewerbspolitik................ 115 2.4 Strukturpolitik.................... 118 2.5 Finanzpolitik..................... 119 2.6 Vermögenspolitik................. 122 11 Ökonomie und Ökologie 1 Grundlagen...................... 123 1.1 Ökosysteme...................... 123 1.2 Betriebliche und ökologische Kostenkalkulation................. 124 2 Lösungsmöglichkeiten............. 125 2.1 Lösungen durch technischen Fortschritt........................ 125 2.2 Betrieblicher Umweltschutz......... 126 2.3 Lösungen durch staatliche Maßnahmen...................... 129 12 Anhang 1 Verzeichnis der Textquellen......... 131 2 Verzeichnis der Bildquellen......... 131 9 Personalwesen 1 Personalplanung.................. 102 2 Personalbeschaffung............... 103 3 Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag.................... 106 4 Beendigung des Arbeitsverhältnisses. 107 5 Beurteilung und Arbeitszeugnis..... 107 10 Wirtschaftspolitik 1 Wirtschaftsordnungen.............. 109 1.1 Zentralverwaltungswirtschaft und freie Marktwirtschaft............... 109 1.2 Soziale Marktwirtschaft............ 110 1.3 Europäischer Binnenmarkt.......... 110 1.4 Welthandelsordnung und Globalisierung.................... 111

Eintritt in das Berufsleben 7 1 Eintritt in das Berufsleben 1 Grundlagen der betrieblichen Berufsausbildung 1.1 Ausbildungsvertrag (Lehrbuch S. 11 13) Mit dem Thema Ausbildungsplatz und Ausbildungsvertrag sind eine ganze Reihe von Institutionen, Einrichtungen und Personen befasst, nämlich: MMDas Bundeswirtschaftsministerium MMdas Kultusministerium des jeweiligen Bundeslandes MMdie zuständigen Kammern (z.b. Handwerkskammer) MMder Ausbildungsbetrieb (Ausbilder) MMdie zuständigen Tarifvertragsparteien (Arbeitgeberverband und Gewerkschaft) MMdie Eltern MMdie/der Auszubildende A1 Ihre Aufgabe: Tragen Sie bitte ein, welche Institutionen, Einrichtungen und/oder Personen in den folgenden Fällen jeweils zuständig sind: Fälle 1. Eine Auszubildende (16) schließt einen Ausbildungs vertrag ab als Gärtnerin. Wer muss den Ausbildungsvertrag unterschreiben? 2. Wo muss der Ausbildungsver trag geprüft und eingetragen werden? 3. Wer legt die Ausbildungsord nungen fest? 4. Wer erstellt die Rahmenlehr pläne für den Berufsschulunter richt? 5. Wer legt fest, in welchen Beru fen überhaupt eine aner kannte Ausbildung erfolgen darf? 6. Wer ist für die Kontrolle der betrieblichen Ausbildung zustän dig? 7. Vor welcher Institution wird die Abschlussprüfung abge legt? 8. Laut Ausbildungsvertrag rich tet sich eine Ausbildungsver gütung nach dem jeweils gülti gen Tarif vertrag. Wer legt diesen Tarif vertrag fest? Zuständige Institutionen, Einrichtungen, Personen 1. Der Vertreter des Ausbildungsbetriebs 2. die Auszubildende 3. ein gesetzlicher Vertreter der Auszubilden den Bei der zuständigen Kammer, in diesem Fall: Landwirt schaftskammer Das Bundesministerium für Wirtschaft Das Kultusministerium des jeweiligen Bundes landes Das Bundesministerium für Wirtschaft Die zuständige Kammer des entsprechenden Kammerbe zirks Vor der zuständigen Kammer Die Tarifvertragsparteien (zuständige Gewerk schaft und entsprechender Arbeitgeberverband bzw. einzelner Ar beitgeber)

8 Eintritt in das Berufsleben Lesen Sie bitte folgenden Ausbildungsvertrag sorgfältig durch: A2 n B E R U F S AU S B I L D U N G SV E RT R AG n Zwischen Edgar Müller und Nicole Zimmermann Gartenbau Amselweg 3a Frankfurter Str. 21 64380 Roßdorf 64293 Darmstadt (Auszubildende), (Ausbildender) gesetzlich vertreten durch die Eltern Stefan und Heide Zimmer mann, wird nachstehender Vertrag zur Ausbildung im Ausbildungsberuf Gärtnerin nach Maß gabe der Ausbildungsordnung (s. Anlage) geschlossen: n A Ausbildungszeit Die Ausbildungszeit beträgt 24 Monate. Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt am 1. August 2013 und endet am 31. Juli 2015. n B Probezeit Die Probezeit beträgt 6 Monate. n C Ausbildungsort Die Ausbildung findet in den o.a. Geschäftsräumen und den mit dem Be triebssitz für die Ausbildung üblicherweise zusammen hängenden Arbeits stellen statt. n D Ausbildungsvergütung Der Ausbildende zahlt der Auszubildenden eine angemessene Vergütung. Sie beträgt monatlich: 489,00 brutto im ersten Ausbildungsjahr 551,00 brutto im zweiten Ausbildungsjahr 619,00 brutto im dritten Ausbildungsjahr n E Arbeitszeit Die Arbeitszeit beträgt von Montag bis Donnerstag 9 Stunden. Freitags wird die Ar beitszeit entsprechend verkürzt, sie beträgt 4 Stunden. n F Urlaubsanspruch Der Urlaubsanspruch beträgt jährlich 24 Werktage. n G Kündigung Nach Ablauf der Probezeit können beide Seiten den Ausbildungsvertrag mit einer Frist von vier Wochen unter Angabe der Kündigungsgründe auflösen. Darmstadt, 30. 6. 2013 Auszubildende Ausbildender Gesetzliche Vertreter 1. Dieser Ausbildungsvertrag entspricht in insgesamt fünf Punkten nicht den gesetzlichen Bestimmungen. Bitte markieren Sie im Text diese Verstöße, tragen Sie die se stichwortartig in folgende Übersicht ein und notieren Sie, wie die entsprechen de Rechtslage aussieht (Nicole ist bei Abschluss des Vertrags 16 Jahre alt).

Eintritt in das Berufsleben 9 Verstoß Rechtslage 24 Monate Ausbildungszeit Die Ausbildungsordnung für die Gärtnerin verlangt 36 Monate Berufsausbildung Sechs Monate Probezeit Neun Stunden regelmäßige Ar beitszeit an vier Tagen Es sind nur bis zu 4 Monate Probezeit zulässig Nicole ist minderjährig, daher darf die tägliche Arbeits zeit in der Regel 8 Stunden nicht über schreiten 24 Werktage Urlaubsan spruch Nicole ist 16, ihr stehen daher im ersten Jahr 27 Werk tage, im zweiten Jahr 25 Werktage Urlaub zu Beidseitige Kündigungsfrist von vier Wochen Ordentliche Kündigung ist nur durch Nicole mög lich Es gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen 1. Informieren Sie sich, welche Kammer für Sie zuständig ist. Suchen Sie deren Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse heraus, sowie die des dortigen Ausbil dungsberaters bzw. der Ausbildungsberaterin. Tragen Sie die Angaben hier ein: A3 Zuständige Kammer: Anschrift/Telefon: Straße: Hausnummer: PLZ: Ort: Telefon: Fax: E-Mail: 2. Wenn, wie in diesem Fall, einige Bestimmungen des Vertrages gegen eine gesetz liche Regelung verstoßen, gelten dann die Vertragsbestimmungen trotzdem? Ausbildungsberater/Ausbildungsberaterin Name: Durchwahl: E-Mail:

10 Eintritt in das Berufsleben 2. Stellen Sie fest, zu welchem Berufsfeld und zu welcher Berufsgruppe Ihr Ausbildungsberuf gehört und tragen Sie die Angaben hier ein: Mein Ausbildungsberuf Zugehörige Berufsgruppe Zugehöriges Berufsfeld 1.2 Berufsschule und Betrieb (duales System) (Lehrbuch S. 13 16) A4 Folgender Text setzt sich kritisch mit dem dualen Ausbildungssystem auseinander. Bitte tragen Sie die Einwände in die unten stehende Tabelle ein und nehmen Sie dazu jeweils Stellung: Ich finde, die Berufsausbildung, wie sie bei uns abläuft, überhaupt nicht vorbildlich. Erstens ist sie viel zu lang. Was wir da al les machen mussten! Wenn ich mir meine jet zige Tätigkeit ansehe, muss ich sagen, von dem, was ich gelernt habe, brauche ich höchstens aber höchstens die Hälf te! Das heißt: Die Hälfte der Ausbildungs zeit hätte ich mir glatt sparen können. Dann hätte ich eineinhalb Jahre früher schon or dentlich Geld verdienen können. Was mir da an Einkommen verloren gegan gen ist! Zweitens: Der Berufsschulunterricht ist zum größten Teil völlig verlorene Zeit. Man hat ja schließlich schon zehn Schuljahre hinter sich und das sollte doch eigentlich reichen! Deshalb wollte ich doch eine Lehre machen, weil ich die Schule satt hatte! Und was dann alles unterrichtet wurde: Sport, Poli tik, Reli gion, Wirtschaft, auch Deutsch wer nach zehn Jahren noch nicht richtig schreiben kann, der lernt es in der Berufs schule doch auch nicht mehr. Und in Fach kunde lauter kompliziertes Zeug, das ich nie brauche! Und immer wieder kam es vor, dass wir in der Berufsschule etwas ganz anderes gemacht hatten, als wir gera de im Betrieb brauchen konnten. Also, wenn es nach mir ginge, dann müss te es so sein: Die Ausbildung ganz streng pra xisorientiert, ich will ja schließlich kein In genieur werden, ich will nur wissen, wie ich meine Arbeit ordentlich verrichten kann. Und vielleicht einen Vormittag in der Woche etwas Fachtheorie, so viel wie nö tig, damit ich weiß, was ich da eigentlich mache. Aber dazu brauche ich keine Be rufsschule. Das kann mir der Ausbilder viel besser beibrin gen, denn der kennt den La den! (Erfahrungsbericht eines ausgelernten Fachar beiters) Einwände Viel zu lang Überflüssige allge meinbildende Fä cher Zu komplizierte In halte Stellungnahme z.b. umfangreiche Ausbildung notwendig, um in der Ar beitswelt fle xibel einsetzbar zu sein z.b. Allgemeinbildung notwendig für weiterführende Schu len; Allge meinbildung als Voraussetzung, um in der Ge sellschaft mitreden zu können Hohe berufliche Qualifikation ist eine der wichtigsten Voraus setzungen für einen sicheren Arbeitsplatz

Eintritt in das Berufsleben 11 1.3 Beendigung des Ausbildungsverhältnisses (Lehrbuch S. 16 17) Die Beendigung eines Ausbildungsverhältnisses ist aus folgenden Grün den möglich: MMBestehen der Abschlussprüfung MMKündigung des Ausbildungsverhältnisses durch den AuszubildenMden MMaußerordentliche Kündigung des Ausbildungsverhältnisses durch den Ausbildenden Klären Sie, ob in folgenden Fällen die Beendigung des Ausbildungsverhält nisses ge rechtfertigt ist oder nicht. Liefern Sie jeweils eine kurze Begrün dung. A5 Fälle Der Ausbildungsbetrieb kündigt Nils nach dem ersten Ausbildungsjahr, weil sein Berufsschulzeugnis nur mangel hafte Noten aufweist. Im Ausbildungsvertrag war eine Pro bezeit von drei Monaten verein bart. Nach zwei Monaten er hält Re nate ohne Begründung ein Kündigungs schreiben. Nils kündigt schriftlich seinen Ausbildungs platz, weil er nach einem Jahr fest stellt, dass er für den Beruf nicht ge eignet ist. Der Ausbildungsbetrieb kündigt Ka thrins Ausbildungsvertrag, weil sie zum zweiten Mal bei der Prüfung durchgefallen ist. Harald erklärt nach 3 Wochen sei nem verblüfften Ausbilder, er habe keine Lust mehr, er kündi ge hier mit. Nachdem Marco schon mehrmals abgemahnt worden war, weil er be trunken und verspätet im Betrieb er schien, kommt er erneut zu spät und angetrunken zur Ausbildung. Darauf hin wird sein Ausbildungsver trag frist los gekündigt. Kündigung zulässig? nein ja ja ja nein ja Begründung: Kündigung ist nur aus wichtigen Grün den möglich, Berufsschul noten gehören nicht dazu Während der Probezeit ist jeder zeit eine Kündigung ohne Anga be von Gründen möglich Der Auszubildende kann den Ausbil dungsplatz mit vierwöchi ger Kündi gungsfrist kündigen Die Berufsausbildung muss nur bis zur ersten Wiederholungs prüfung verlän gert werden Während der Probezeit ist jeder zeit eine Kündigung möglich, al lerdings nur schriftlich Es liegt ein wichtiger Grund vor, der eine fristlose Kündigung rechtfertigt

12 Eintritt in das Berufsleben 1.4 Fortbildung, Weiterbildung und Umschulung (Lehrbuch S. 17 19) A6 Sie sind ehrgeizig und merken, dass in Ihnen Fähigkeiten schlummern, die durch die Berufsausbildung nicht vollständig entfaltet werden. Für diesen Fall bietet Ihnen Ihre Berufsschule ein mehr oder weniger breites Angebot an Möglichkeiten zur weiteren Qualifikation. Informieren Sie sich über dieses Angebot und tragen Sie das Ergeb nis Ihrer Recherche in folgende Übersicht so wie in der ersten Zeile ein: Weiterbildungsangebote an meiner Berufsschule Angebot Dauer Voraussetzung Darauf aufbauende Bildungsgänge (z.b.) Erwerb des Während der Hauptschulab- z.b. Fachoberschu le mittleren Bildungs- Berufsausbildung schluss abschlusses z.b. Erwerb der Während der Mittlerer z.b. Studium an Fachhochschulreife Berufs ausbildung Bildungs abschluss Fachhochschulen (2 Jahre Zusatzunterricht) z.b. Berufliches Gymnasium 3 Jahre (Vollzeit) Mittlerer Bildungsabschluss z.b. Studium an FH und Uni z.b. Fachschule 4 J. (Teilzeit) bzw. Abgeschlossene z.b. Studium an 2 J. (Vollzeit) Be rufsausbildung FH 1.5 Wandel der Arbeitswelt Neuordnung der Berufe (Lehrbuch S. 19 20) P1 Arbeiten Sie heraus, wie Ihr Beruf, den Sie jetzt lernen, sich in den nächs ten 20 Jahren wandeln könnte. Betrachten Sie dabei folgende Gesichts punkte: MMWelche Werkzeuge, Gerätschaften, Behälter, Hilfsmittel usw. werden gegenmwärtig für die Ausführung Ihrer Arbeitstätigkeit benötigt? Können Sie sich vormstellen, dass hier Vereinfachungen oder Veränderungen vorgenommen wermden können? MMWelche Arbeitsabläufe werden manuell (mit der Hand) ausgeführt? Wo wermden Maschinen eingesetzt? Wie weit lässt sich die manuelle Arbeit beispielsmweise durch computergesteuerte Maschinen ersetzen? MMÜberlegen Sie sich, welche besonderen Fähigkeiten und Kenntnisse man gemgenwärtig haben muss, um Ihren Ausbildungsberuf ausüben zu können. WelMche AnfordeMrungen könnten in dieser Hinsicht besonders wichtig werden? MMKönnen Sie sich vorstellen, dass es Ihren Ausbildungsberuf in 20 Jahren garmnicht mehr geben könnte? Inwiefern? Welcher Beruf könnte an seine Stelle treten?

Eintritt in das Berufsleben 13 1.6 Leben, Lernen und Arbeiten in Europa (Lehrbuch S. 20) Berufserfahrung im Ausland wird für das berufliche Fortkommen immer wichti ger. Sie planen deshalb, sich nach Abschluss Ihrer Ausbildung im europäischen Ausland um eine Stelle in Ihrem erlernten Beruf zu bewerben. Eine wichtige Rol le spielt dabei der in der EU eingeführte Europass, der die Bewerbung in den EU-Ländern vereinheitli chen soll. Bitte bearbeiten Sie daher folgende Aufgaben: P2 1. Füllen Sie einen Europass-Lebenslauf aus (zu finden im Internet unter www.europass.cedefop.europa.eu/de/documents/ curriculum-vitae). Falls kein Internet zur Verfügung steht, können Sie den nachstehend abgedruck ten gekürz ten und vereinfachten Vordruck ausfüllen. Hier Foto einfügen. Europass-Lebenslauf Angaben zur Person Nachname(n) /Vorname(n) Adresse(n) Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Staat Telefon E-Mail Mobil: Staatsangehörigkeit Gewünschte Beschäftigung/ Gewünschtes Berufsfeld Geburtsdatum Schul- und Berufsbildung Mit der am kürzesten zurückliegenden Maßnahme beginnen und für jeden abgeschlossenen Bildungs- und Ausbildungsgang separate Eintragungen vornehmen. Falls nicht relevant, Zeile bitte löschen (siehe Anleitung) Datum Bezeichnung der erworbenen Quali fikation Hauptfächer/berufliche Fähigkeiten Name und Art der Bildungs- oder Ausbildungseinrichtung Stufe der nationalen oder internatio nalen Klassifikation

14 Eintritt in das Berufsleben Datum Bezeichnung der erworbenen Quali fikation Hauptfächer/berufliche Fähigkeiten Name und Art der Bildungs- oder Ausbildungseinrichtung Stufe der nationalen oder internatio nalen Klassifikation Persönliche Fähigkeiten und Kompetenzen Muttersprache(n) sonstige Sprache(n) sonstige Fähigkeiten und Kompetenzen Beschreibung der einschlägigen Kompetenzen, Angabe, wo diese erworben wurden Führerschein(e) Anlagen 2. Füllen Sie einen Europass-Sprachenpass aus (zu finden im Internet unter http://europass.cedefop.europa.eu/de/documents/european-skillspassport/language-passport). Falls kein Internet zur Verfügung steht, können Sie den nachstehend abgedruck ten gekürz ten und vereinfachten Vordruck ausfüllen.

Eintritt in das Berufsleben 15 Europass-Sprachenpass Bestandteil des vom Europarat entwickelten Europäischen Sprachenportfolios Nachname(n), Vorname(n) Zimmermann, Nicole Geburtsdatum 28.02.1994 Muttersprache(n) Sonstige Sprache(n) Deutsch Englisch, Französisch Hören Selbstbeurteilung der Sprachkenntnisse (**) Englisch Verstehen Sprechen Schreiben An Gesprächen Zusammenhängendes Lesen teilneh men Spre chen B1 B2 B1 B2 C1 Diplom(e) oder Zertifikat(e) Bezeichnung des (der) Diplome(s) oder Zertifika te(s) Ausstellende Stelle Datum keine Sprachliche Erfahrung(en) Europäische Kompetenzstufe (***) Beschreibung Von Bis Sprachkurs in Brighton, England 01.08.10 22.08.10 Hören Selbstbeurteilung der Sprachkenntnisse (**) Französisch Verstehen Sprechen Schreiben An Gesprächen Zusammenhängendes Lesen teilneh men Spre chen A2 B1 A1 A2 B1 Diplom(e) oder Zertifikat(e) Bezeichnung des (der) Diplome(s) oder Zertifika te(s) Ausstellende Stelle Datum keine Sprachliche Erfahrung(en) Europäische Kompe tenzstu fe (***) Beschreibung Von Bis Schüleraustausch mit Lycée Paimpol, Bretagne 15.04.11 22.04.11 ** 6 Kompetenzstufen des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen; die Einstufung geht von A1 = Grundkenntnisse bis C2 = nahezu perfekte Sprachkenntnisse *** Genaue tabellarische Übersicht zum europäischen Referenzrahmen und weitere Informationen zum Euro pass-spra chenpass: http://europass.cedefop.europa.eu

16 Eintritt in das Berufsleben 2 Rechte und Pflichten für Auszubildende und jugendliche Arbeitnehmer 2.1 Jugendarbeitsschutzgesetz (Lehrbuch S. 22 24; Gesetzestext: S. 315 324) A7 Im Folgenden finden Sie eine Reihe von Fällen, bei denen unter Umständen ein Ver stoß gegen das Jugendarbeits schutzgesetz vorliegt. Versuchen Sie anhand des Ge setzestextes heraus zu finden, wie die Rechtslage tatsächlich aussieht. Tragen Sie bitte in Stichworten das Ergebnis Ihrer Recherche ein und notieren Sie den zutreffenden Para grafen des Jugendarbeitsschutzge setzes. Fall Antwort 1. Thomas (15 Jahre) macht eine Lehre zum Bäcker. Die Bä ckerei beginnt um 5.00 Uhr mit der Arbeit. Gilt das auch für Thomas? 2. Am Dienstag muss Thomas (15 Jahre) zur Berufs schule. Der Unter richt beginnt um 9.30 Uhr. Der Chef verlangt von Tho mas, um 6 Uhr im Be trieb zu erschei nen, um die Brötchen auszutra gen und erst dann zur Schule zu gehen. Thomas weigert sich. Zu Recht? 3. Ein Großhandelsbetrieb bil det sieben Ju gendliche aus. Als Donnerstag ein Feier tag ist, bitten sie Ihren Chef, auch für den Freitag frei zu bekommen. Sie wür den in der nächsten Wo che dafür auch am Sams tag in den Betrieb kommen. Darf der Chef sich darauf ein lassen? 4. Ein 17 jähriger Auszubilden der soll die Ak kordarbeit ken nen lernen, da dies sei ner spä teren Tätigkeit entspricht. Er wird daher für zwei Wochen in eine Gruppe versetzt, die aus schließlich im Akkord arbeitet. Ist das zulässig? 5. Jan, 17 Jahre, wird von einem Vorar beiter an gelernt. Als Jan nach einigen Ta gen immer noch überdurch schnittlich viel Ausschuss pro duziert, wird der Vorarbeiter ungeduldig und zieht Jan schließlich als Konzentrationshilfe kräftig an den Oh ren. Darf er das? Nein. Jugendliche Auszubildende und Ar beitnehmer unter 16 Jah ren dürfen nicht vor 6.00 Uhr mit der Arbeit bzw. Ausbildung be ginnen Wenn der anschließende Unter richt nicht mehr als fünf Unter richtsstunden be trägt, muss Thomas vorher noch Bröt chen austra gen Die Jugendlichen würden dann in der fol genden Woche mehr als 5 Tage be schäftigt werden. Das ist nicht zulässig Wenn dies zur Erreichung des Ausbildungs zieles notwendig ist, darf der Auszubilden de in diese Gruppe versetzt werden Nein. Der Vorarbeiter verstößt gegen das Züchtigungsverbot 14(1) 9(1.1) 15 23(2) 31(1)

Eintritt in das Berufsleben 17 Fall Antwort 6. Patricia, 15 Jahre, kommt zwei Stun den später als normal von der Arbeit leicht be schwipst nach Hause. Sie ent schuldigt sich damit, dass ihr Chef seine Beförderung mit sei ner Abteilung gefei ert hätte. Ihre Mutter ist empört und droht, gegen den Chef gericht lich vorzugehen. Zu Recht? Die Mutter ist zu Recht empört. An Jugend liche unter 16 Jahren dürfen keine alkoholi schen Ge tränke ausgegeben werden 31(2) Bei der Bearbeitung dieser Fälle haben Sie eine Reihe wichtiger Inhalte des Jugend arbeitsschutzgesetzes kennen gelernt. Um sich über weitere wichtige Re gelungen zu informieren, füllen Sie bitte folgende Tabel le aus: A8 Frage Antwort 1. Das JArbSchG gilt für jugendliche Arbeitneh mer. Welche Altersgruppen fallen darunter? Vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 2(2) 2. Die regelmäßige tägliche Arbeitszeit darf wie viele Stunden nicht überschreiten? Acht Stunden 8(1) 3. Wie lange muss der Berufsschulunterricht min destens dauern, damit der Jugendliche an die sem Tag nicht mehr in den Betrieb kommen muss? Mehr als fünf Unterrichtsstunden 9 (1.2) 4. Wie lange müssen die Ruhepausen insgesamt mindestens sein: bei mehr als vierein halb bis zu sechs Stunden Arbeits zeit? bei mehr als sechs Stunden Arbeitszeit? 30 Minuten 11 (1.1) 60 Minuten 11 (1.2) 5. Von bestimmten Ausnahmefällen abgesehen, dürfen Jugendliche an folgenden Tagen nicht beschäftigt werden: An Samstagen An Sonntagen An Feiertagen 16 17 18 6. Wie hoch ist der gesetzliche Urlaubsanspruch, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jah re alt ist? noch nicht 17 Jah re alt ist? noch nicht 18 Jah re alt ist? 30 Werktage 19 (2.1) 27 Werktage 19 (2.2) 25 Werktage 19 (2.3) 7. In der Urlaubsregelung ist von Werktagen die Rede. Welche Wochentage gehören zu den Werktagen? Montag bis einschließlich Samstag

18 Eintritt in das Berufsleben 2.2. Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Handwerksordnung (HWO) 1 (Lehrbuch S. 21 22; Gesetzestext: Lehrbuch S. 305 315) R1 Bei der Arbeit mit dem Jugendarbeitsschutzgesetz haben Sie den Umgang mit einem Gesetzestext geübt. Nun wollen wir einen Schritt weiter gehen. Im Fol genden bekommen Sie eine Reihe von Fällen zur Berufsausbildung vorgelegt. Diese Fälle sollen Sie nun in Form von Verhandlungen am Arbeitsgericht klären. Es handelt sich um folgende Fälle: Fall 1: Der Auszubildende Lothar (18) spielt in der ersten Mannschaft eines Amateur- Fuß ballvereins. In einem Punktspiel erleidet er einen komplizier ten Knochen bruch, der ihn für vier Wo chen ar beits un fähig macht. Sein Ausbildungs be trieb weigert sich nun, ihm für diese Zeit die Ausbildungsvergütung fortzuzahlen. Be grün dung: Der Betrieb zahle die Ver gütung schließlich nur für tatsächlich praktizierte Ausbildung und betriebli che Tätigkeit. Wer daran nicht teilnehme, könne daher auch k eine Vergütung bekommen. Außerdem sei der Krank heits ausfall selbst ver schul det. Fußball sei bekannt lich ein Sport mit hohem Verletzungsrisiko. Wer dieses Risiko auf sich nehme, könne nicht hin ter her den Betrieb dafür zahlen lassen. Wer hat Recht? Dazu: 19 (1.2b) BBiG Fall 2: Ursula (19 ) lernt Verkäuferin. An einem nasskalten Herbsttag soll sie Restposten vor dem Warenhaus ver kau fen. Sie erhebt Einspruch, das sei ihr nicht zuzumuten. Kann der Ge schäftsführer sie trotzdem dazu ver pflich ten? Dazu: 13 Punkt 3 BBIG, 14(1.5) BBiG und 14 (2) BBIG Fall 3: Martha lernt Chemikantin. Aufgrund pri vater Schwierigkeiten kann sie sich nicht aus reichend auf die Abschlussprü fung vorbe reiten und fällt durch. Der Betrieb weigert sich nun sie bis zur nächsten Prüfung weiter auszubil den. Begründung: Ihre dreieinhalb jährige Aus bil dung sei schließlich abge schlossen und au ßerdem könne der Betrieb sie nicht auch noch für ihre Faulheit beloh nen. Wie ist die Rechts lage? Dazu: 21(3) BBiG Fall 4: Ein Ausbilder hat den Eindruck, dass die ihm anvertrauten Auszubildenden weit mehr Material verschwenden, als not wen dig wäre. Um sie zu sparsa merem Um gang damit anzu spornen, kündigt er an, er werde nun bei je dem den Mate rialverbrauch beobach ten. Wer mehr verbrauche als der Durch schnitt, müsse ab jetzt diesen Mehrver brauch aus der eigenen Tasche bezahlen. Die meisten Auszubildenden erheben Protest. Zu Recht? Dazu: 14(1.3) BBiG 1 Die Handwerksordnung (HWO) entspricht bis auf kleine Details dem Berufsbildungsgesetz. Es wird daher hier im Einzelnen nur das BBiG behandelt.

Eintritt in das Berufsleben 19 Durchführung: Bitten bilden Sie für jeden Fall folgende drei Gruppen: Kläger und Beklagte Kläger und Beklagte müssen die Ereignisse, die zur Klage führten, möglichst lebendig und anschau lich beschreiben können. Natürlich dürfen dabei aber keine unauflös bare Widersprüche auftauchen. 1 Richter + 2 Beisitzer (1 Vertreter der Arbeitnehmer und 1 Vertreter der Arbeitgeber) Richter und Beisitzer müssen durch gezielte Fragen versu chen, den konkreten Sachver halt aufzuklären. Zudem müssen sie natürlich die in Frage kom menden Paragrafen ken nen, um ein sachliches Urteil fällen zu können. 2 Rechtsanwälte (1 Anwalt für den Kläger, 1 An walt für den Beklagten) Die Rechtsanwälte müssen ver suchen, die Sichtweise ihrer Mandan ten möglichst einleuchtend zu be schreiben. Außerdem müssen sie selbstverständlich die in Frage kommenden Paragrafen genau kennen und im Sinne ihrer Man danten auslegen. Für die Verhandlungen müssen sich die Beteiligten jeweils präzi se auf ihre Rolle vorbereiten (Vorbereitungszeit: ca. 15 Minuten). Jede Verhandlung sollte nicht länger als 15 30 Minuten dauern. Bei der Bearbeitung dieser Fälle haben Sie eine Reihe wichti ger Inhalte des Berufsbildungsgesetzes kennen gelernt. Um sich über weitere wichtige Regelungen zu informieren, füllen Sie bitte anhand des BBiG folgende Tabelle aus: A9 Frage Antwort BBiG 1. Welche der folgenden Regelungen hat nichts in einem Berufs aus bildungsvertrag zu suchen? Bitte streichen Sie durch! 2. Es schadet dem Auszubildenden gar nichts, wenn er ab und zu mal Erledigungen für die Frau des Meisters übernimmt. Ist diese Aussage mit dem BBiG bzw. der HWO vereinbar? 3. Welche Angaben muss das Zeugnis nach Abschluss der Ausbildung mindestens enthalten? 4. Wie lang muss die Probezeit mindestens und wie lang darf sie höchstens sein? 5. Wann endet das Ausbildungsverhältnis, wenn der/die Auszubildende die Prüfung vor Ablauf der Ausbildungszeit besteht? Beginn und Dauer der Ausbildung Vereinbarung über Vertragsstrafen Dauer des Urlaubs Dauer der Probezeit Zahlung und Höhe der Vergütung Einkäufe für den Haushalt des Meisters dienen nicht dem Ausbildungszweck Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung, erworbene Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse Mindestens 1 Monat, höchstens 4 Monate Mit Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses durch den Prüfungsausschuss 14(2) 16(2) 20 21(2)

20 Eintritt in das Berufsleben Frage Antwort BBiG 6. Nach der Probezeit bestehen für den Ausbildenden und den/ die Auszubildenden unterschiedliche Kündigungsbedingungen. Inwiefern? Der Auszubildende darf jederzeit mit vierwöchiger Kündigungsfrist kündigen, der Ausbildende nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes 22(2) 7. Welche der folgenden Festlegungen muss eine Ausbildungsordnung nicht enthalten? Bitte streichen Sie die entsprechende Regelung durch! 8. Wie oft kann die Abschlussprüfung wiederholt werden? 9. Wie setzt sich der Prüfungsausschuss mindestens zusammen? Ausbildungsdauer Fertigkeiten und Kenntnisse, die Gegenstand der Berufsausbildung sind Höhe der Vergütung Prüfungsanforderungen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Fertigkeiten und Kenntnisse Zweimal 37(1) Mindestens drei Mitglieder, davon ein Beauftragter der Arbeitgeber, ein Beauftragter der Arbeitnehmer und ein Berufsschullehrer 40 (1 und 2) A10 Sie kennen jetzt die wesentlichen Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Berufsbildungs gesetzes. Jetzt erhalten Sie Gelegenheit, den Umgang mit diesen Gesetzen an folgendem Beispiel zu erproben. Der Fall beschreibt die Ausbildungsbedingungen in einer Buchbinderei vor etwa 120 Jahren. Nehmen wir einmal an, es handelte sich um Verhältnisse in einem heutigen Betrieb: Gegen welche Vorschriften des JArbSchG und des BBiG würde dann hier verstoßen? Gehen Sie dabei folgendermaßen vor: Unterstreichen Sie die Textstellen, die einen Verstoß beschreiben, benennen Sie den Verstoß und geben Sie dazu den entsprechenden Paragrafen des entsprechenden Gesetzes an (siehe Beispiel in der 1. Zeile). Der Fall Gesetzesverstöße [...] Damals erhielt der Lehrling keine Wochenvergütung: Dem Lehrherrn musste ein Lehrgeld bezahlt werden. Das geschah teils in bar, teils durch Stellung eines Bettes nebst der dazu gehörigen Bettwäsche. Mein Vater zahl te damals einhundertfünfzig Ta ler [...]; dabei sollte ich vier und ein halbes Jahr lernen. Das halbe Jahr hat dann später mein Vater durch Zahlung weiterer fünfzig Taler abgekauft. Ich war aber auch ohne das beim Auslernen schon im zwanzigsten Jahre. Ausbildender muss Auszubildendenvergü tung zahlen Ausbildender muss Un terkunft stellen Ausbildungsdauer höchstens 36 Monate Verkürzung nur auf An trag bei der IHK BBiG 17(1) JArbSchG 30 (1.1) BBIG 4(2) BBiG 8(1)