Woran orientiert sich die Stadtplanung?

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Transkript:

Lehrbausteine Stadt Landschaft Planung Woran orientiert sich die Stadtplanung? Werte, Normen, Ziele, Interessen und die Bedeutung der argumentativen Abwägung Stadtentwicklung wird durch das Handeln vieler Akteure geprägt (-> vgl. die Lehrbausteine»Stadtentwicklung«,»Akteure«). Daraus folgt, dass Stadtplanung stets zwischen zahlreichen Interessen navigieren muss. Das gilt schon für die Planungen Privater zum Beispiel eines Investors, der eine Bahnbrache als Standort entwickeln will. Das gilt aber insbesondere für die kommunale Stadtplanung, deren gesetzliche Aufgabe es ist, die verschiedenen privaten Interessen und öffentlichen Belange»untereinander und gegeneinander gerecht abzuwägen«wie es im BauGB heißt. Welche Orientierungshilfen es in dieser Vielfalt gibt und welche Konsequenzen daraus für die Planungsprozesse in Theorie und Praxis resultieren, wird hier kurz skizziert. Weitere Erläuterungen, insbesondere zu den städtebaulichen und landschaftsarchitektonischen Qualitätsanforderungen sind in anderen Lehrbausteinen (z.b. ->»StadtQualitäten«) zu finden. Vielfalt der Interessen (1) Man kann praktisch jede beliebige Aufgabe der Stadtplanung als Beispiel nehmen, um zu illustrieren, wie unterschiedliche Interessen, Ziele und Gesichtspunkte aufeinander prallen (können) und welche Herausforderungen sich daraus für den stadtplanerischen Umgang mit dieser Situation ergeben. Eine Illustration: In einem Vorort soll eine im Ortsteil liegende Grünfläche bebaut werden. Es gibt verschiedene Optionen: Ein angrenzender Einzelhandelsbetrieb sucht Erweiterungsflächen, zugleich hat ein Investor Interesse bekundet, hier Einfamilienhäuser bauen zu wollen. Aus Sicht der kommunalen Planung werden diese Absichten kontrovers eingeschätzt: Einerseits wird eine Bebauung aus Sicht des Naturschutzes abgelehnt, weil der Grünraum wichtige ökologische Funktionen habe (Biotop, Kaltluft); Andererseits wird mit Blick auf Nachhaltigkeitsziele argumentiert, dass es sich um»innenentwicklung«handele und eine Bebauung hier angemessener sei als in Ortsrandlagen; Aus gleichen Gründen sei eine Aufwertung des ganzen Stadtteils wünschenswert - und die Bebauung dieses Schlüsselgrundstücks könnte dazu einen Beitrag leisten. Das aber setze»qualitativ hochwertige, städtisch-dichte Wohnbebauung«voraus. Auch wird aus Sicht der städtischen Finanzen die Ansiedlung einkommensstärkerer Gruppen an diesem Standort positiv gesehen, da sonst Gefahr bestehe, dass sie bei der Suche nach Baugrundstücken über die Stadtgrenzen hinaus ziehen. Strittig wird die Erweiterung der Einzelhandelsfläche betrachtet: Der Auffassung, man könne dem Betrieb das Recht auf Erweiterung nicht nehmen, wird entgegen gehalten, dass ein Ausbau dieses Standortes zur Konkurrenz mit anderen Einzelhandelslagen führe. Von Seiten der Anwohner werden beide Bebauungsabsichten skeptisch betrachtet: Der Grünraum biete den Kindern geschützte Spielmöglichkeiten, insbesondere die Erweiterung des Einzelhandelsstandortes würde mehr Verkehr ins Gebiet bringen und eine Aufwertung der Ortslage insgesamt könne auch zu umfassenden Modernisierungen in den bestehenden Wohngebäuden, und damit zu erheblichen Mieterhöhungen führen. Aus Sicht der Wirtschaft wird die Bebauung begrüßt und eine umfassende Aufwertung auch des Umfeldes gefordert. Allerdings wenden sich die lokalen Einzelhändler gegen die Ausweitung des Geschäftsbetriebs (um Kon- Baustein Orientierungen für die Stadtplanung Selle & Wachten 1 8

kurrenz zu vermeiden) und der Wohnungsbauinvestor wendet sich scharf gegen die Vorgabe dichter Bebauung:»Das lässt sich am Markt nicht unterbringen«. In Frage käme nur eine Einfamilienhausbebauung. Abb. 1: Zusammenwirken verschiedener Interessen und Belange am Bsp. einer zu bebauenden Grünfläche Soweit eine (durchaus verkürzte) Situationsschilderung. Was folgt daraus für die Stadtplanung? Orientierungshilfen: Gesetzliche Grundlagen, politische Programme und Initiativen (2) In der für die Stadtplanung zentralen gesetzlichen Grundlage das Baugesetzbuch werden Ziele und Belange vorgegeben, an denen sich die Verwaltungen und Politik bei der Aufstellung von Bauleitplanen in besonderer Weise orientieren sollen. So heißt es in 1 Absatz 3:»Die Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.«damit wird die Erfordernis von Planungen umrissen. Die bei der Aufstellung dieser Pläne wesentlichen Belange werden in Absatz 5 zunächst allgemein so umrissen (vgl. die detaillierte Auflistung der Belange im nebenstehenden InfoKasten):» Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten und dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln.«der Schlüsselbegriff in diesem Zusammenhang ist die»nachhaltige Entwicklung«. Dieser Begriff ist an die Stelle der ursprünglichen Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen 1. die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung, 2. die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung bei Vermeidung einseitiger Bevölkerungsstrukturen, die Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung insbesondere durch die Förderung Kosten sparenden Bauens und die Bevölkerungsentwicklung, 3. die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere die Bedürfnisse der Familien, der jungen und alten Menschen und der Behinderten, die Belange des Bildungswesens und von Sport, Freizeit und Erholung, 4. die Erhaltung, Erneuerung und Fortentwicklung vorhandener Ortsteile sowie die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbilds, 5. die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege sowie die erhaltenswerten Ortsteile, Straßen und Plätze von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung, 6. die von den Kirchen und Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts festgestellten Erfordernisse für Gottesdienst und Seelsorge, 7. gemäß 1a die Belange des Umweltschutzes, auch durch die Nutzung erneuerbarer Energien, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere des Naturhaushalts, des Wassers, der Luft und des Bodens einschließlich seiner Rohstoffvorkommen, sowie das Klima, 8. die Belange der Wirtschaft, auch ihrer mittelständischen Struktur im Interesse einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung, der Land- und Forstwirtschaft, des Verkehrs einschließlich des öffentlichen Personennahverkehrs, des Post- und Fernmeldewesens, der Versorgung, insbesondere mit Energie und Wasser, der Abfallentsorgung und der Abwasserbeseitigung sowie die Sicherung von Rohstoffvorkommen und die Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen, 9. die Belange der Verteidigung und des Zivilschutzes... Abb. 2: Die Auflistung von Belangen in 1 Absatz 5 des BauGB»städtebaulichen Ordnung«getreten, die als Planerfordernis - s. Abb. 2 oben - noch genannt wird, aber ansonsten als Teil der»nachhaltigen Entwicklung«betrachtet wird. Baustein Orientierungen für die Stadtplanung Selle & Wachten 2 8

(3) Spätestens seit dem (nach ihrer Vorsitzenden so genannten)»brundlandt-bericht«der World Commission on Environment and Development der Vereinten Nationen (von 1987) wird der Begriff»Sustainable Development«bzw. in deutscher Übertragung»Nachhaltige Entwicklung«in vielen Zusammenhängen benutzt. Er stellt spätestens seit 1998 auch einen Leitbegriff für die städtebauliche Entwicklung dar (damals wurde eine entsprechende Formulierung in das BauGB übernommen). Ursprünglich fand das Prinzip der»nachhaltigkeit«unter dieser Bezeichnung in der Forstwirtschaft Anwendung: Um den Waldbestand als natürliche Ressource für die Holzwirtschaft auf Dauer zu sichern, sollte z.b. in einer bestimmten Periode immer nur soviel Holz geschlagen werden, wie durch Wiederaufforstung nachwachsen kann. Im Brundlandt-Bericht liest sich die heutige Verwendung so:»sustainable development is development that meets the needs of the present without compromising the ability of future generations to meet their own needs. It contains within it two key concepts: The concept of needs, in particular the essential needs of the world's poor, to which overriding priority should be given; and The idea of limitations imposed by the state of technology and social organization on the environment's ability to meet present and future needs«das Zitat macht deutlich, wie weit gespannt die Zielsetzung ist. Für den städtebaulichen Zusammenhang hat der damalige Bundestagsausschuss (BT-Drucksache 13/7589, S.11) Folgendes festgehalten:»nachhaltige Entwicklung ist für die Siedlungsentwicklung von entscheidender Bedeutung und berücksichtigt voll die mit dem Erzielen von Wirtschaftswachtum, sozialer Entwicklung und dem Umweltschutz verbundenen Erfordernisse und Notwendigkeiten Siedlungen sollen auf eine Weise geplant, entwickelt und verbessert werden, welche die Prinzipien der nachhaltigen Entwicklung und aller ihrer Komponenten voll berücksichtigt Eine nachhaltige Siedlungsentwicklung gewährleistet wirtschaftliche Entwicklung, Beschäftigungsmöglichkeiten und sozialen Fortschritt im Einklang mit der Umwelt«. Abb. 3 (oben):»sustainable development«abb. 4 (unten): Kernaspekte für haushälterisches Bodenmanagement und sozial verantwortliche Wohnungsversorgung (4) Alle Definitionen von»nachhaltigkeit«oder»nachhaltiger städtebaulicher Entwicklung«machen deutlich, dass dieser Begriff der Konkretisierung bedarf, um in konkretes Handeln umgesetzt zu werden. Es gibt viele Versuche dieser Art. Eine sei hier besonders empfohlen, weil sie Operationalisierungen mit konkreten Beispielen verbindet: Unter www.werkstatt-stadt.de/ipros werden vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung»Innovative Projekte im Städtebau«präsentiert. Alle diese Projekte werden»handlungsfeldern«nachhaltiger Stadtentwicklung zugeordnet. Diese sind: Haushälterisches Bodenmanagement Vorsorgender Umweltschutz Stadtverträgliche Mobilitätssteuerung Sozialverantwortliche Wohnungsversorgung Standortsichernde Wirtschaftsförderung Integrierte Stadtentwicklung Jedes dieser Handlungsfelder wird inhaltlich näher umschrieben. Ein Beispiel: Zum Handlungsfeld»Haushälterisches Bodenmanagement«heißt es:»intelligentes Flächenmanagement und ressourcen- Baustein Orientierungen für die Stadtplanung Selle & Wachten 3 8

bewusster Umgang mit der Siedlungsfläche haben eine Schlüsselrolle für die nachhaltige Stadtentwicklung. Im Mittelpunkt steht der innovative Umgang mit den unterschiedlichen Flächenansprüchen in der Stadt. Dazu gehören Bodenkataster, Wiedernutzung von industriellen, verkehrlichen und militärischen Brachen, Stärkung städtischer Zentren, optimierte Ausnutzung innerstädtischer Flächen und Förderung der Innenentwicklung«. Und dem folgt eine Liste von konkreten städtebaulichen Projekten, die diesen Ansprüchen nahe kommen derzeit sind es fast 70 vom Aachener Bürgerpark und der»gesamtschule Moltkebahnhof«bis hin zum»stahlwerk Becker«in Willich; weitere kommen hinzu. (5) Es gibt viele weitere programmatische Zielsetzungen der Politik auf internationaler wie nationaler Ebene, die Richtungsangaben für die Stadtplanung darstellen. Sie beziehen sich zum Teil global auf die Handlungsfelder Stadtentwicklung insgesamt oder zielen auf einzelne Aufgabenbereiche: (6) Ein Beispiel für umfassende Zielsetzungen auf internationaler Ebene bietet die so genannte Leipzig Charta, die am 24. und 25. Mai 2007 von den Fachministern der EU verabschiedet wurde. Darin wird zum Beispiel gefordert, dass die städtischen Nutzungen (Wohnen, Arbeiten, Freizeit) wieder stärker miteinander vermischt werden. Auch finden sich Ziele, die den Vorrang einzelner Interessen kritisieren und Interessensausgleich fordern (s.u.). (7) Orientierungen bieten auch die Förderprogramme des Bundes und der Länder. In Ihnen werden stadtentwicklungspolitische Zielsetzungen aus der Sicht der Bundesregierung und der Länderregierungen definiert und zum Gegenstand finanzieller Förderung aus Bundesund Landesmitteln gemacht. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat im vergangenen Jahr beispielsweise eine Initiative zu einer nationalen Stadtentwicklungspolitik auf den Weg gebracht. Danach sollen unter anderem der Fokus der Stadtentwicklung deutlicher auf die Stärkung der Innenstädte gerichtet sein, modellhafte, beispielgebende Problemlösungen mit Innovationsanspruch angestoßen werden, wie zum Beispiel: CO2-neutrale Stadtquartiere, die prozessualen Qualitäten von Stadtplanungen gestärkt werden, zum Beispiel: mehr Dialog-Orientierung, mehr kooperative Wettbewerbe, mehr Einbezug von Nicht-Fachleuten. (8) Ein Ziel der Initiative zur nationalen Stadtentwicklungspolitik ist auch die Modernisierung und Weiterentwicklung der Förderprogramme. Ergänzend wird deshalb zur Zeit eine Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern zur Akzentuierung bestehender und Entwicklung neuer Förderprogramme vorbereitet. Schwerpunkte darin sind unter anderem: Stärkung von Innenstädten und Ortsteilzentren in ihrer städtebaulichen Funktion unter besonderer Berücksichtigung des Wohnungsbaus und der Belange von Denkmalschutz und pflege, der Aufwertung des öffentlichen Raumes, ganzheitliche Aufwertung von Stadtteilen mit besonderem Erneuerungsbedarf, beispielsweise durch Stärkung der lokalen Ökonomie, Integrationsmaßnahmen, Bildungsinitiativen, kinderund jugendgerechte Sozialangebote, Verbesserung der Wohnverhältnisse und des Wohnumfeldes, Umweltentlastung, Stärkung der Stadtteilkultur u.v.m. Förderung des Stadtumbaus, wie zum Beispiel: Umnutzung nicht mehr bedarfsgerechter Gebäude, Entwicklung brachgefallener Flächen, teilweise auch mit verträglichen Zwischennutzungen, Erhaltung und Entwicklung innerstädtischer Altbaubestände, Rückbau dauerhaft nicht mehr benötigter Gebäude und ihrer Infrastruktur. Wiedernutzung vorrangig innerstädtischer Flächen mit gemischt genutzten Projekten. (9) Als Beispiel für eine spezifische, auf ein besonderes Aufgabenfeld gerichtete Zielsetzung kann das sog. 30-ha-Ziel gelten: Unter dem Titel»Perspektiven für Deutschland«hat- Baustein Orientierungen für die Stadtplanung Selle & Wachten 4 8

te das Bundeskabinett im April 2002 u.a. beschlossen, dass bis zum Jahr 2020 die tägliche Umwidmung von Flächen zur Erweiterung der Siedlungs- und Verkehrsflächen auf nicht mehr als 30 ha zu reduzieren. Hier wird also das Handlungsfeld des»nachhaltigen Bodenmanagements«operationalisiert - allerdings nur in Form eines Durchschnittswertes für das gesamte Bundesgebiet. In den Regionen und Kommunen müssen also eigene Schlussfolgerungen aus dieser Vorgabe gezogen werden. (10) Seit einigen Jahren wird auf der nationalen Ebene, sowie besonders auf der Landesebene und in den Kommunen die Förderung der Baukultur thematisiert. Modellprojekte, Ausstellungen, Exkursionen, Stadtforen und Architektur- und Bauherrenpreise sollen dazu beitragen die Themen der Baukultur und Stadtentwicklung in die Öffentlichkeit zu tragen und deren Anliegen verständlich zu machen. Das Land Nordrhein-Westfalen hat bereits vor sieben Jahren gemeinsam mit der Architektenkammer NW eine Landesinitiative Stadt- BauKultur NRW auf den Weg gebracht, die recht erfolgreich arbeitet. Auch ihre programmatische Ausrichtung kann Orientierungen geben. Die Landesinitiative verfolgt im wesentlichen vier Schwerpunkte: Gestalt geben: Stärkung zeitgenössischer Erscheinungsformen und Gestaltqualitäten von Architektur und Stadt; Räume öffnen: Sicherstellen der Zukunft und Ausweitung des öffentlichen Raumes, Kommunikation suchen: Entwicklung einer Kultur der Kommunikation der am Planen und Bauen beteiligten Gruppen; Traditionen finden: Nutzung und Weiterentwicklung des baukulturellen Erbes. Qualitätsziele für den Wohnungsbau und -bestand (11) In einigen Städten werden spezielle Programme zur Erzeugung und Sicherung von Qualitäten in städtebaulichen Projekten verfolgt. Beispielsweise die Stadt Wien betreibt dies auf der Grundlage einer langen Tradition im Wiener Wohnbau sehr offensiv. Der dortige Grundstücksbeirat entscheidet über die Vergabe städtischer Liegenschaften an gemeinnützige oder gewerbliche Wohnungsbau- und Bauträgergesellschaften in Abhängigkeit von der jeweils angebotenen Projektqualität. Anhand festgelegter planerischer, gestalterischer, nutzerbezogener, ökonomischer, bauökologischer und bautechnologischer Kriterien beurteilt der Grundstücksbeirat die Qualität eingereichter Projekte. Dabei kommen unter städtebaulichen Gesichtspunkten dem Sicherstellen integrierter Lagen und der Verbesserung der Gebrauchsqualitäten im Wohnbau besondere Bedeutung zu (vgl. zu den einzelnen Kriterien die Wiedergabe des Bewertungsblattes zum Wiener Wohnbau, s. Abb. 5). (12) Orientierungshilfen für stadtplanerische Entscheidungssituationen werden aber nicht nur von Staat und Kommunen definiert. Auch die Akteure in verschiedenen Handlungsfeldern können für ihre Aktivitäten Vorgaben vereinbaren, an denen sie sich orientieren (wollen). Ein aktuelles Beispiel stellt in diesem Zusammenhang das Qualitätssiegel»Geprüfte Lebensqualität in Siedlungen«des TÜV Rheinland dar (s. Abb. 6). Hier wird ein umfassender Kriterienkatalog für das wohnungswirtschaftliche Qualitätsmanagement angeboten. Unternehmen, die auf dieser Basis einzelne Siedlungen zertifizieren lassen, möchten damit die Qualität ihres Bestandes unter Beweis stellen und natürlich auch dessen Marktposition stärken. Dieses Beispiel zeigt auch, dass es zu überlegen gilt, welche Faktoren einen Anreiz darstellen könnten, vorgegebene oder vereinbarte Ziele anzustreben. Baustein Orientierungen für die Stadtplanung Selle & Wachten 5 8

Zwischenresümee: Orientierungspunkte, die der fallspezifischen Konkretisierung bedürfen Qualitätsziele für den Wohnungsbau und die Wohnungsbestandsentwicklung; Abb. 5 (oben): der Bewertungsbogen für den Wiener Wohnbau; Abb. 6 (unten): die acht Bewertungsfelder im Zertifizierungsprozess des TÜV Rheinland (13) Die Darstellung bis hierher hat deutlich gemacht: Es gibt eine Reihe von Quellen, auf die man sich beziehen kann (und zum Teil muss), wenn man um Orientierung bei der Auseinandersetzung mit stadtplanerischen Aufgaben bemüht ist; Offensichtlich gibt es in zentralen Bereichen auch ein hohes Maß an fachlicher Übereinstimmung hinsichtlich der Bedeutung einzelner Ziele. Das gilt allgemein für das Zieldreieck der»nachhaltigen Entwicklung«, das sich sogar in spezifischen Anforderungen für den Wohnungsbau wieder findet. Auch Teilbereiche des Nachhaltigkeitszieles wie»sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen«mit verschiedenen Handlungsfeldern (Bodenmanagement, 30-ha-Ziel, Minderung des CO2 - Ausstoßes, Klimaschutz etc.) sind offensichtlich von hohem Geltungsrang. Auch im engeren Sinn städtebauliche Vorgaben wie beispielsweise Innenentwicklung, Nutzungsmischung, Erhaltung und Entwicklung der Altbaubestände etc. geben deutliche Hinweise. Und nicht zuletzt ist klar geworden, dass die meisten Vorgaben und orientierenden Hinweise auch Forderung nach der Gestaltung von Planungs- und Entscheidungsprozessen beinhalten. Nehmen wir die Leipzig-Charta als Beispiel. Dort heißt es:»in der europäischen Stadt der Zukunft sollen nicht mehr isolierte Interessen wie etwa des Verkehrs, des Wohnens oder der Wirtschaft dominieren. Die Leipzig Charta fordert, dass Stadtplanung ein Ergebnis eines öffentlichen Prozesses ist. In diesem Prozess müssen alle Baustein Orientierungen für die Stadtplanung Selle & Wachten 6 8

Ansprüche an die Stadtentwicklung gerecht untereinander abgewogen werden«. Mit diesen und vergleichbaren Forderungen wird eine Kernaufgabe der Stadtplanung angesprochen, auf die näher einzugehen ist: Im Kern: Abwägen und nachvollziehbar argumentieren (14) Das Nachhaltigkeitsziel um nur ein Beispiel zu nennen bietet zwar eine wesentliche Orientierung für die städtebauliche Entwicklung aber es lassen sich daraus noch nicht unmittelbar eindeutige Vorgaben für notwendige Entscheidungen in einem konkreten Planungsprozess ableiten. Das hat zwei Gründe: Selbst die detailliert beschriebenen Teilziele nachhaltiger Entwicklung bedürfen weiterer Konkretisierung und müssen auf die Besonderheiten des jeweiligen Planungsfalles bezogen werden, um handlungsrelevant werden zu können; Bei der Übersetzung der Zielvorgaben auf einen konkreten Fall wird sich zumeist zeigen, dass die Teilziele nachhaltiger Entwicklung untereinander durchaus nicht immer konfliktfrei sind. Typische Konflikte ergeben sich etwa zwischen ökologischer Nachhaltigkeit und wirtschaftlichen Interessen. Damit kehren wir zum Ausgangspunkt zurück: Zur Notwendigkeit der Abwägung verschiedener Ziele, Interessen und Belange. (15) Das»Abwägungsgebot ist die zentrale Verpflichtung einer den rechtsstaatlichen Anforderungen entsprechenden Planung«(Ernst/ Zinkahn/Bielenberg Rd. Nr. 179 zu 1 BauGB) Oder in anderer Formulierung an gleicher Stelle:»Die in 1 Abs. 7 gebotene Abwägung bildet den Kern des eigentlichen Planungsaktes«. Die Anforderungen, denen eine Abwägung genügen muss, werden in juristischer Ausdrucksweise so zusammengefasst:»es muss eine Abwägung stattgefunden haben, es müssen alle erforderlichen Gesichtspunkte in die Abwägung einbezogen worden sein, der Ausgleich der Belange muss sachangemessen erfolgt sein.«(a.a.o. Rd. Nr. 185) Wie weit die Rolle der Abwägung reicht, sei am Beispiel der»städtebaulichen Ordnung«illustriert. In 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches heißt es:»die Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist«. Dieser Begriff der»städtebaulichen Ordnung«wurde früher vielfach von den planenden und entwerfenden Fachleuten mit räumlichen und funktionalen Qualitäten gleichgesetzt und sie sahen ihre Aufgabe darin, eben diese Qualitäten in ihren Plänen zu realisieren. Das ist sicher weiterhin erforderlich. A- ber wenn der Gesetzgeber hier von»ordnung«spricht dann ist etwas anderes gemeint: Nicht Gestalt und Funktion, sondern vorrangig erneut der»ausgleich unterschiedlicher privater und öffentlicher Interessen «. Damit wird einmal mehr unterstrichen: Das Zusammentragen der Informationen, Belange und Interessen, die Abwägung, das Bemühen um Ausgleich und die Zusammenfassung all dessen in einer nachvollziehbaren Argumentation sind der Kern der Stadtplanung aus ihm heraus sind dann die baulich-räumlichen, funktionalen und inhaltlichen Lösungsvorschläge zu entwickeln. Folgerungen für das Berufsbild der Stadtplanerinnen und Stadtplaner Abb. 7: Stadtplanerprofile (aus dem Internetauftritt der Architektenkammer Baden-Württemberg, s. Link) (16) Gerd Albers hat festgestellt, dass die»im Baugesetzbuch geforderten Abwägung öffentlicher und privater Belange gegeneinander und untereinander im Laufe der Zeit mit Recht immer mehr Bedeutung zugewachsen«sei. Er folgert daraus: Die Abwägung»stellt den Kern der Planungsaufgabe dar«und sie»bedarf des Baustein Orientierungen für die Stadtplanung Selle & Wachten 7 8

umfassenden Austauschs von Argumenten und Gegenargumenten «(1999, S. 33). Dem entspricht weitgehend eine Beschreibung des Berufsbildes der Stadtplaner, die die Bundesarchitektenkammer einmal vorgelegt hat. Darin wurden vier Rollen beschrieben, die in diesem Beruf zugleich wahrzunehmen sind - die des Treuhänders und Beraters, des Entwerfers, des Moderators und des Koordinators. Bei alledem ist ganz wesentlich, was bereits von Albers hervorgehoben wurde: die argumentative Auseinandersetzung mit der Aufgabe. Zu aktuellen Rechtsfragen, etwa zur Rolle wirtschaftlicher Belange in der Abwägung: http://www.krautzberger-online.de/ Stand_Bearbeitung 08/08 Fragen zur Vorlesung Wo sind in Gesetzen oder Programmen von Bund, Ländern oder Kommunen Vorgaben für die Stadtplanung zu finden? Nennen Sie zwei Beispiele. Warum ist eine»abwägung«im Zuge der Bauleitplanung notwendig und was ist damit (in wenigen Worten) gemeint? Was bedeutet das»30-ha-ziel«? (Was besagt es? Wer hat es formuliert? Welche Zwecke werden damit verfolg?) Literaturhinweise _Albers, Gerd (1999): Wie sähe heute das Gründungskonzept einer Raumplanungsfakultät aus? Betrachtungen eines Dortmunder»Gründervaters«In: Schmals, Klaus M. (Hg.): Was ist Raumplanung? (Dortmunder Beiträge zur Raumplanung Bd. 89), S. 28-41 _BBR (Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung) (Hg.) (2000): Stadtentwicklung und Städtebau in Deutschland. Ein Überblick. BBR-Berichte Bd. 5. Bonn _Ernst, Zinkhahn, Bielenberg, Krautzberger (o.j.): BauGB-Kommentar, Loseblattausgabe Links Zur Leipzigcharta (Erklärung der EU-Fachminister zur Städtebaupolitik, angeregt während der Deutschen Ratspräsidentschaft 2006/2007) http://www.bmvbs.de/artikel,-1000184/hintergru ndinformationen-zur-l.htm Zu den Folgerungen für das Berufsbild: http://www.stadtplanerprofile.de/aufgaben.htm Baustein Orientierungen für die Stadtplanung Selle & Wachten 8 8