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Das Persönliche Budget Erfahrungen aus Deutschland Sitzung der Wiener Monitoringstelle für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 12. Oktober 2017 Prof. Dr. Gudrun Wansing Humboldt-Universität zu Berlin Institut für Rehabilitationswissenschaften Abt. Rehabilitationssoziologie

Übersicht 1. Hintergrund und Zielsetzung des Persönlichen Budgets 2. Wie wird das Persönliche Budget ausgestaltet? 3. Stand der Umsetzung Diskussion ausgewählter Ergebnisse Anzahl und Personenkreis Budgetbemessung Budgetverwendung Beratung und Unterstützung 4. Hemmnisse und förderliche Bedingungen 5. Wirkungen

Maßstab ist die UN- Behindertenrechtskonvention Allgemeine Grundsätze Autonomie In der Erkenntnis, wie wichtig die individuelle Autonomie und Unabhängigkeit für Menschen mit Behinderungen ist, einschließlich der Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen. (Präambel BRK)

Von der Sachleistung zur Geldleistung Ohne das Persönliche Budget (Sachleistung): Geld vom Staat Anbieter (z.b. Wohnheim) Unterstützung

Umsteuern! Leistungen für Menschen mit Behinderung sollen zielgenauer und wirksamer erbracht werden: Mehr Selbstbestimmung und Teilhabe (= Effektivität) Die Kostenentwicklung in der Sozialhilfe soll gedämpft, vorhandene Ressourcen wirtschaftlich und sparsam eingesetzt werden (= Effizienz) Die Position der Menschen mit Behinderung als Nutzer/Kunde soll gestärkt werden Markt und Wettbewerb im Bereich sozialer Dienste sollen gefördert werden Ein Angebotswandel gemäß Nachfrage zugunsten flexibler, offener Hilfen soll erfolgen

Von der Sachleistung zur Geldleistung Ohne das Persönliche Budget (Sachleistung): Geld vom Staat Anbieter (z.b. Wohnheim) Unterstützung Mit einem Persönlichen Budget (Geldleistung): Geld vom Staat Person Unterstützung

Von der Sachleistung zur Geldleistung Auf Antrag können Leistungen zur Teilhabe auch durch ein persönliches Budget ausgeführt werden, um den Leistungsberechtigten in eigener Verantwortung ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. ( 17 Abs. 2 SGB IX) Professionelle Dienste Arbeitgebermodell (Persönliche Assistenz) Privatpersonen, einschließlich Angehörige Allgemeine Dienstleistungen und Infrastruktur Sachmittel

Welche Leistungen kommen für ein Persönliches Budget in Frage? Alle Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe (nach SGB IX) Leistungen zur Medizinischen Rehabilitation Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft beim Wohnen um überall hin zu kommen bei der Arbeit um Freunde zu treffen

Persönliches Budget trägerübergreifend Krankenversicherung (SGB V) Bundesagentur für Arbeit (SGB III) Komplexleistung aus einer Hand Unfallversicherung (SGB VII) Rentenversicherung (SGB VII) Kriegsopferversorgung/-fürsorge (BVG, SGB XII, KfürsV) Jugendhilfe (SGB VIII) Sozialhilfe (SGB XII) Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) Integrationsämter (SGB IX) Das Persönliche Budget wird von den beteiligten Leistungsträgern trägerübergreifend als Komplexleistung erbracht.

Wer kann das Persönliche Budget bekommen? Alle Personen mit Behinderung, die einen grundsätzlichen Anspruch auf Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe haben. > Niemand wird aufgrund von Alter, Art und Ausmaß der Beeinträchtigung bzw. der notwendigen Unterstützung oder der Wohnsituation ausgeschlossen!

Wie läuft das Verfahren? Antrag bei einem Leistungsträger (Servicestelle) Bedarfs-Feststellungs-Verfahren Bedarf, Leistungen, Budgethöhe Zielvereinbarung Leistungsziele, Nachweispflicht, Qualitätssicherung Verwaltungsakt/ Bewilligungsbescheid Überweisung auf das Konto

Was ändert sich im Verfahren? Das Persönliche Budget erfordert Mitwirkung und Mitbestimmung! Menschen mit Behinderung müssen aktiv am Verfahren mitwirken, um ihre eigenen Ziele, Wünsche und Vorstellungen einbringen zu können.

Wie viel Geld bekommen die Personen? Persönliche Budgets werden ( ) so bemessen, dass der individuell festgestellte Bedarf gedeckt wird und die erforderliche Beratung und Unterstützung erfolgen kann. Dabei soll die Höhe des persönlichen Budgets die Kosten aller bisher individuell festgestellten, ohne das Persönliche Budget zu erbringenden Leistungen nicht überschreiten. Stundensätze Teilpauschalen für differenzierte Leistungen (z.b. Mobilität, Freizeit, Unterstützung im Haushalt) Pauschalen nach Bedarfsgruppen

Zielvereinbarung Die Zielvereinbarung wird zwischen der Antrag stellenden Person und dem Beauftragten abgeschlossen. Sie enthält mindestens Regelungen über 1. die Ausrichtung der individuellen Förder- und Leistungsziele, 2. die Erforderlichkeit eines Nachweises für die Deckung des individuellen Bedarfs 3. die Qualitätssicherung

Stand der Umsetzung ausgewählte Ergebnisse Anzahl der Persönlichen Budgets dynamische Entwicklung, seit Rechtsanspruch 2008 jährliche Steigerung um 3.000-4.000 Personen 2007: 850 2010: 14.200 weniger als 2% aller Leistungsempfänger nehmen das Persönliche Budget in Anspruch Unterschiede zwischen den Bundesländern/Regionen

Stand der Umsetzung ausgewählte Ergebnisse Budgetnehmer: Personenkreis Männer und Frauen gleichermaßen alle Altersgruppen sind vertreten, Durchschnittsalter: Mitte 30 unterschiedliche Formen von Beeinträchtigungen: psychische Beeinträchtigungen (42%) kognitive Beeinträchtigungen (31%) körperliche Beeinträchtigungen (19%) sonstige Beeinträchtigungen (8%) Überwiegend Personen in Privatwohnungen, einige im ambulant betreuten Wohnen, kaum Personen im Wohnheim

Wofür wird das Geld eingesetzt? Ausschließlich professionelle Dienste (48%) Kombination professionelle Dienste und nicht professionelle UnterstützerInnen (14%) Ausschließlich nicht professionelle UnterstützerInnen (13%) Arbeitgebermodell (13%) Allgemeine Dienstleistungen/Sachmittel (6%) Sonstiges (2007, n=191)

Beratung und Unterstützung ist unverzichtbar Information, Beratung vor/bei Antragstellung Beratung während des Budgetbezuges Unterstützung bei der Organisation und Verwaltung des Budgets Wer verwaltet das Budget? Budgetnehmer alleine (1/3) Budgetnehmer mit Unterstützung (1/3) Jemand anderes (1/3) > Gesetzliche Betreuer, Eltern/Angehörige, Mitarbeiter sozialer Dienste, Budgetassistenz

Gründe, kein Persönliches Budget zu beantragen Es gibt keine (unabhängige, gute) Information und Beratung Man erfährt vorher nicht, wie der Bedarf ermittelt wird und wie viel Geld man bekommt Es dauert sehr lange, bis der Antrag entschieden wird und die Beantragung kostet viel Kraft Die Leistungsträger bestimmen zu viel, wofür das Geld ausgeben werden darf

Der Weg ist nicht (immer) das Ziel! Keine engen Zweckbindungen individuelle Lösungen ermöglichen von den Wirkungen der Leistungen her denken Ergebnisqualität sichern

Gründe, kein Persönliches Budget zu beantragen Es gibt keine (unabhängige, gute) Information und Beratung Man erfährt vorher nicht, wie der Bedarf ermittelt wird und wie viel Geld man bekommt Es dauert sehr lange, bis der Antrag entschieden wird und die Beantragung kostet viel Kraft Die Leistungsträger bestimmen zu viel, wofür das Geld ausgeben werden darf Die Budgetnehmer müssen sehr genau nachweisen, wofür sie das Geld ausgegeben haben Wenn Budgetassistenz benötigt wird, gibt es dafür häufig kein extra Geld Es ist sehr schwierig, passende Unterstützer zu finden

Positive Veränderungen im Leben Mehr Aktivitäten und soziale Teilhabe Ich komme öfter raus, ich treffe häufiger Menschen Psychische Stabilisierung und Wohlbefinden Es geht mir gut, ich komme klar Passendere Hilfen Ich bestimme wann ich welche Unterstützung bekomme Erhalt oder Verbesserung der Selbständigkeit Ich lebe in einer eigenen Wohnung, ich bestimme über meinen Alltag Mehr Selbstbewusstsein Ich bin stolz, dass ich meine Hilfen selbst auswähle und bezahle