Teilhabe gestalten mit dem Persönlichen Budget?
|
|
- Gudrun Heintze
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Teilhabe gestalten mit dem Persönlichen Budget? Abschlussveranstaltung des Projektes Perspektive B. Donnerstag, 10. Februar 2011 Halle an der Saale
2 Workshop 4: Persönliches Budget und Persönliche Assistenz Wolfgang Rathke Geschäftsführer Individualhilfe -Ambulanter Dienstgemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung
3 Kurzvorstellung der Individualhilfe Heidelberg Die Individualhilfe Heidelberg ist eine etwas andere Selbsthilfegruppe und das gilt sowohl für körperlich Behinderte ab Pflegestufe II (bzw. einem Pflegebedarf von mindestens täglich sechs Stunden) als auch für deren Angehörige, sowie für die, die bei uns und für uns arbeiten wollen. Bei uns ist alles unserem Ziel untergeordnet, ein Leben in Selbstbestimmung zu führen. Nicht die Behinderung steht im Vordergrund, sondern die Überwindung von Hindernissen.
4 Auszug aus der Satzung des Vereins 2 Zweck des Vereins 1. Der Verein hat das Ziel, Menschen mit Behinderung, die auf Pflege und Assistenz angewiesen sind, ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Dies beinhaltet u. a. auch die Förderung in den Bereichen Gesundheit, Wohnen, Ausbildung, Beruf und Freizeit. Der Verein versteht sich als Selbsthilfeverein.
5 Organigramm Individualhilfe für Schwerbehinderte (IS) e. V. Zuständiger Vertreter: Werner Aures Paritätisches Bildungswerk, Bundesverband e. V., Frankfurt Zuständiger Vertreter: Uwe Weppler Reha - Südwest für Behinderte ggmbh, Karlsruhe Zuständige Vertreterin: Rahel Tomcak 60 % Gesellschaftsanteile 40 % Gesellschaftsanteile Individualhilfe Ambulanter Dienst - gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung Träger der Zivildienststelle Träger der FSJ - Stelle Stabstelle Qualitätsmanagement Kathrin Hartmann Geschäftsführung Inge Sanwald-Kluge Wolfgang Rathke Stabstelle Assistentin der Geschäftsführung Michaela Schadeck Verwaltung Maria Schwartz Manuela Spancken Karin Maier Pflegedienstleitung Michael Müller (verantw. Pflegefachkraft) Petra Scholz (stv. verantw. Pflegefachkraft) Christina Hill (Pflegefachkraft) Einsatzleitung Heide Rasche Zivildienststelle FSJ - Stelle
6 Leistungsangebote I Grundpflege Verhinderungspflege nichtinvasive Beatmung Hauswirtschaft Assistenz im Haushalt Assistenz im Kindergarten Assistenz in der Schule Assistenz im Studium Arbeitsassistenz Assistenz im Krankenhaus und Homeservice während eines Krankenhausoder Kuraufenthaltes Assistenz zum Leben in der Gemeinschaft Assistenz bei Freizeitaktivitäten
7 Leistungsangebote II Schulung der Assistenten Unterstützung bei der Gestaltung der persönlichen Assistenz Beratungseinsätze im Rahmen der Pflegeversicherung allgemeine soziale Beratung sozialrechtliche Informationen rund um das Thema Pflege / Assistenz Vermittlung von Patenschaften für Neukunden Beratung zum Arbeitgebermodell Budgetassistenz (Persönliches Budget) Hilfsmittelberatung Beratung zur Kfz-Förderung Wohnen und Freizeit Beratung zur barrierefreien Wohnraumgestaltung Beratung zum Thema Reisen für Menschen mit Behinderung
8 Das Persönliche Budget Das Persönliche Budget ist keine neue Leistung. Für Menschen mit Behinderung ist es der direkte Zugang zu finanziellen Mitteln, um Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe einzukaufen. Selbstbestimmung und Eigenverantwortung finden im Sozialgesetzbuch IX ihre gesetzliche Verankerung.
9 Rechtliche Beziehung im Rahmen der Sachleistung Geldmittel Leistungsträger Vereinbarungen über Inhalt, Umfang, Qualität der Leistungen Anbieter Anspruch auf Leistungen Ausführung von Sachleistungen Nutzer
10 Rechtliche Beziehung im Rahmen des Persönlichen Budgets Geldmittel Nutzung und Bezahlung von Dienstleistungen Leistungsträger Nutzer Anbieter Zielvereinbarungen Vereinbarungen über Inhalt, Umfang, Qualität
11 Kundenorientierung Flexibilität bei Kundenwünschen Mitgestaltungsmöglichkeit des Kunden beim persönlichen Assistenz-Team Umfassende Beratung Unterstützung bei Anträgen
12 Profil eines Wunsch-Assistenten Geschlecht Männlich weiblich egal Bevorzugtes Alter ab 40 egal Schulabschluss Hauptschule Realschule Gymnasium Berufsausbildung Hochschule egal Pflegeerfahrung Ja nein egal Raucher Ja nein egal Vegetarier Ja nein egal Führerschein Ja nein egal Fahrpraxis Ja nein egal Lege besonderen Wert auf: Diese Eigenschaften sollte der Assistent nicht haben:
13 Kundenprofil Männlich weiblich egal Raucher Ja nein egal Vegetarier Ja nein egal Arbeitsbedingungen Tagdienst Nachtdienst egal Lege Wert auf: Diese Eigenschaft sollte der Kunde nicht haben:
14 Der Weg zu einem Persönlichen Budget Der Leistungsberechtigte stellt einen Antrag auf Leistungen durch ein persönliches Budget bei einem Leistungsträger. Der beauftragte Leistungsträger klärt, ob noch weitere Leistungen anderer Träger in Frage kommen. Die beteiligten Leistungsträger stellen den individuellen Bedarf fest. In diesem Bedarfsfeststellungsverfahren beraten die Leistungsträger und der Leistungsberechtigte über Bedarf, budgetfähige Leistungen, Höhe des PB, Zielvereinbarung, Beratungs- und Unterstützungsbedarf. Als Ergebnis wird eine Zielvereinbarung abgeschlossen. Alle beteiligten Leistungsträger stellen dem beauftragten Leistungsträger die Teilbudgets zur Verfügung. Der beauftragte Leistungsträger überweist das Gesamtbudget an den Antragsteller.
15 Budgetberatung / Budgetassistenz Wo ist die Beratung angesiedelt? Wer überlässt wem die Beratung? Kann die Budgetassistenz ein Dienstleistungsangebot sein für einen Ambulanten Dienst?
16 Die Säulen der sozialen Absicherung Krankenversicherung SGB V Pflegeversicherung SGB XI Rentenversicherung SGB VI Unfallversicherung SGB VII Bundesversorgungsgesetz BVG Grundsicherung für Arbeitssuchende SGB II Arbeitsförderung SGB III Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen SGB IX Sozialhilfe SGB XII Kinder und Jugendhilfe SGB VIII Private Versicherungen
17 Frage der Zuständigkeit In Deutschland gilt das Ursachenprinzip! Die Eingangsfragen lauten daher: Ist die Behinderung bei der Geburt entstanden? Wie ist die Krankheit entstanden? Was ist der Grund des Unfalls? Die Schuldfrage steht stark im Vordergrund!
18 Leistungen der Eingliederungshilfe 54 SGB XII Begleitung in den Kindergarten Schulbildung Ausbildung (Lehre, Studium etc.) Teilhabe am Arbeitsleben Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
19 Teilhabe am Arbeitsleben 33 SGB IX Hilfen zur Erlangung oder Erhaltung eines Arbeitsplatzes einschließlich Leistungen zur Beratung und Vermittlung, Trainingsmaßnahmen und Mobilitätshilfen Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz als Hilfe zur Erlangung des Arbeitsplatzes
20 Leistungen zur Teilhabe an der Gemeinschaft 55 SGB IX Erwerb praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten, die erforderlich und geeignet sind, behinderten Menschen die für sie erreichbare Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen Hilfen zur Förderung der Verständigung mit der Umwelt (z. B. Gebärdensprachdolmetscher) Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben
21 Trägerübergreifendes Persönliches Budget 57 SGB XII Auf Antrag können Leistungen der Eingliederungshilfe auch als Trägerübergreifendes Persönliches Budget gewährt werden.
22 Studienbegleitung in Spanien (Ein Beispiel aus der Praxis) Runder Tisch aller Beteiligten - Leistungsnehmer - Leistungsträger - Leistungserbringer - Behindertenbeauftragter der Universität Zielvereinbarung : erfolgreiche Teilnahme eines 10- monatigen Auslandssemesters Problematik: Auslandsaufenthalt ist kein Pflichtteil des Romanistikstudiums Gründe für die letztendliche Bewilligung eines Persönlichen Budgets : Gute Leistungen der Studentin (Bewilligung eines Stipendiums lag vor) Auslegung des 18 SGB IX
23 18 SGB IX 18 Leistungsort Sachleistungen können auch im Ausland erbracht werden, wenn sie dort bei zumindest gleicher Qualität und Wirksamkeit wirtschaftlicher ausgeführt werden können. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können im grenznahen Ausland auch ausgeführt werden, wenn sie für die Aufnahme oder Ausübung einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit erforderlich sind.
24 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Eselsbrücke SGB. 12 Bücher bilden die deutsche Sozialgesetzgebung ab. Hartmut Vöhringer
Eselsbrücke SGB 12 Bücher bilden die deutsche Sozialgesetzgebung ab. Hartmut Vöhringer SGB I Hilfe in der Not Aufklärung, Beratung, Auskunft, Antrag Was gibt es? Wer ist zuständig? Vorschuss, Vorläufige
MehrDas Persönliche Budget
Das Persönliche Budget Erfahrungen aus Deutschland Prof. Dr. Gudrun Wansing Universität Kassel Institut für Sozialwesen FG Behinderung und Inklusion Übersicht 1. Hintergrund und Zielsetzung des Persönlichen
MehrSH5. Statistik über die Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII im Berichtsjahr Allgemeine Angaben
Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Statistik über die Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII im Berichtsjahr 2013 Ansprechpartner/- für Rückfragen ( freiwillige
MehrDas Persönliche Budget
Eva-Maria Rothenburg Das Persönliche Budget Eine Einführung in Grundlagen, Verfahren und Leistungserbringung Juventa Verlag Weinheim und München 2009 Inhalt Einleitung 9 TeilA Idee und Entwicklung des
MehrFÜR IHRE UNTERLAGEN SH1. Name der befragenden Behörde. Statistik zu Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr 2016
Name der befragenden Behörde Statistik zu Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr 2016 Rechtsgrundlagen und weitere rechtliche Hinweise entnehmen Sie der beigefügten Unterlage,
MehrBundesweiter Rechtsanspruch auf das Persönliches Budget. Bemessung. Wunsch- und Wahlrecht 9 SGB IX. Elemente des Sachleistungsprinzips
17 SGB IX Ausführung von Leistungen, Persönliches Budget Bundesweiter Rechtsanspruch auf das Persönliches Budget Möglichkeiten, Grenzen, Erfahrungswerte (2) Auf Antrag können Leistungen zur Teilhabe auch
MehrPersönliches Budget - Eine neue Leistungsform. Mario Lewerenz. Abteilung Rehabilitation Deutsche Rentenversicherung Bund
1 Persönliches Budget - Eine neue Leistungsform Mario Lewerenz Abteilung Rehabilitation Deutsche Rentenversicherung Bund 2 Was ist ein Persönliches Budget? Leistung zur Teilhabe wird anstelle einer Sachleistung
MehrSTATISTISCHES LANDESAMT. Statistik nutzen. K I - j/15 K
STATISTISCHES LANDESAMT 2016 2015 Statistik nutzen K I - j/15 K1033 201500 1430-5143 Zeichenerklärungen 0 Zahl ungleich Null, Betrag jedoch kleiner als die Hälfte von 1 in der letzten ausgewiesenen Stelle
MehrSGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen Inhalt und Design: Dr. Paul Erdélyi und Klaus-Heinrich Dreyer Gesetzessystematik SGB III AF SGB V Krankenversicherung SGB I Allgemeiner Teil SGB
MehrMedizinische Versorgungszentren (MVZ)
Medizinische Versorgungszentren (MVZ) Vortrag auf dem Workshop Gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen in der Gemeinde / Perspektiven in der Behindertenhilfe des Bundesverbandes evangelische
MehrDas Bundesteilhabegesetz
Das Bundesteilhabegesetz Weiterentwicklung des Teilhaberechts - Reform der Eingliederungshilfe Dr. Rolf Schmachtenberg Leiter der Abteilung V Teilhabe, Belange behinderter Menschen, Soziale Entschädigung,
MehrKonzeption für das Ambulant Betreute Wohnen psychisch Kranker
Deutsches Rotes Kreuz Betreutes Wohnen für psychisch Kranke zu erreichen unter Psychosoziales Wohnheim Kosmonautenweg 5 18528 Bergen Tel.:03838/209756 Fax:03838/252664 Konzeption für das Ambulant Betreute
MehrPersönliches Budget (PB) in der Suchthilfe
Persönliches Budget (PB) in der Suchthilfe Definition Rechtliche Grundlage Ziele des Budgets Budgetfähige Leistungen Modellphase & Modellregionen Ziele der Suchthilfe Warum ein Budget oder : Warum kein
MehrTeilhabe im Überblick Stand März 2011
Teilhabe im Überblick Stand März 2011 eantrag Leistungsarten Leistungen zur Teilhabe 5 SGB IX Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Leistungen zur Teilhabe
Mehrdrobs Halle Ambulant Betreutes Wohnen Halle / MSH
drobs Halle Ambulant Betreutes Wohnen Halle / MSH Laura Radecker Tag der Begegnung Eisleben am 26.11.2014 Gliederung 1. Rechtlicher Rahmen 2. Personenkreis/Zielgruppe 3. Ziele und Aufgaben 4. Ziele und
MehrPersönliches Budget Hilfen für ehrenamtliche rechtliche Betreuer als Budgetassistenten
Persönliches Budget Hilfen für ehrenamtliche rechtliche Betreuer als Budgetassistenten Schulungsunterlagen der Mitarbeiterinnen des Projektes Fachberatung von ehrenamtlichen rechtlichen Betreuerinnen und
MehrWorkshop 4: Medizin trifft Recht Sozialrechtliche Verankerung der DNQP-Expertenstandards
Workshop 4: Medizin trifft Recht Sozialrechtliche Verankerung der DNQP-Expertenstandards Jan Richter, Qualitätssicherungskonferenz 2010 09.12.2010 Agenda -Sozialgesetzbuch I bis XII - Qualitätssicherung
MehrEmpfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach den Kapiteln 5 bis 9 SGB XII
Dr. Ortrud Moshake (Tel. 0511 9898-2213) Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach den Kapiteln 5 bis 9 SGB XII Im Laufe des Jahres 2011 erhielten in Niedersachsen 144 962 Personen Leistungen nach
MehrSozialleistungen. Statistisches Bundesamt. Empfänger und Empfängerinnen von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII. Fachserie 13 Reihe 2.
Statistisches Bundesamt Fachserie 13 Reihe 2.3 Sozialleistungen Empfänger und Empfängerinnen von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII 2010 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 28. Januar
MehrBerufliche Teilhabe psychisch beeinträchtigter Menschen. Sozialrechtliche Flankierung personenzentrierte Hilfe
Berufliche Teilhabe psychisch beeinträchtigter Menschen Sozialrechtliche Flankierung personenzentrierte Hilfe Leistungsansprüche Krankenbehandlung Medizinische Rehabilitation Teilhabe am Arbeitsleben Teilhabe
MehrSozialleistungen. Statistisches Bundesamt. Empfänger und Empfängerinnen von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII. Fachserie 13 Reihe 2.
Statistisches Bundesamt Fachserie 13 Reihe 2.3 Sozialleistungen Empfänger und Empfängerinnen von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII 2013 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 7. September
MehrRechtliche Grundlagen des Betreuten Wohnens in Familien
Rechtliche Grundlagen des Betreuten Wohnens in Familien SGB XII 53 Leistungsberechtigte und Aufgabe SGB IX 2 Behinderung SGB XII 54 Leistungen der Eingliederungshilfe SGB IX 55 Leistungen zur Teilhabe
MehrIn den letzten Jahren hat sich in Deutschland viel geändert für Menschen mit Behinderung, in der Politik sowie bei den gesetzlichen Regelungen
113 6. Einheit 6. Einheit Persönliches Budget Teil 1 a) Einstieg - Der Kursleiter begrüßt die Teilnehmer. - Gemeinsam wird an die letzte Einheit erinnert. - Der Kursleiter gibt einen Überblick über die
MehrDer Bedarf von Senioren mit Behinderung als Anforderung an den Sozialhilfeträger
. Der Bedarf von Senioren mit Behinderung als Anforderung an den Sozialhilfeträger 17. Fachtagung GBM/POB&A Anwendertreffen 24. bis 26.04.2013 in München Marga Tobolar-Karg Inhalt 1. Allgemeine Informationen
MehrWerkstätten für behinderte Menschen
Werkstätten für behinderte Menschen Kommentar von Dr. Horst H. Cramer 3., neu bearb. Aufl. Werkstätten für behinderte Menschen Cramer schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG
MehrBudgetfähige Leistungen für berufliche Teilhabe (außer WfbM-Leistungen)
Budgetfähige en für berufliche Teilhabe (außer WfbM-en) Budgetfähige en der Bundesagentur für Arbeit Alle Teilhabeleistungen nach 33 sind budgetfähig, insoweit die Arbeitsagentur als Rehabilitationsträger
MehrPersönliches Budget -Präsentation- Herzlich Willkommen
Persönliches Budget -Präsentation- Herzlich Willkommen Einführung Die Leistungsform des Persönlichen Budgets wurde mit dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) zum 1. Juli 2001 eingeführt. Einführung
MehrDas Persönliche Budget: Erfahrungen in der Eingliederungshilfe
Das Persönliche Budget: Erfahrungen in der Eingliederungshilfe Fachtagung Leistungen im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe- Persönliches Budget Köln, 06.12.2012 Friedrich Reichenbach Landschaftsverband
MehrDas Persönliche Budget
Das Persönliche Budget Gesetzliche Grundlagen: Was ich über das Persönliche Budget wissen sollte! Stefan Viernickel Rechtsanwalt Juri-Gagarin-Ring 116 99084 Erfurt Telefon: 0361-64 43 99 64 Telefax: 0361-64
MehrDas Persönliche Budget. 17 SGB IX, 57 SGB XII, BudgetV
Das Persönliche Budget 17 SGB IX, 57 SGB XII, BudgetV Fragen: Was ist ein Persönliches Budget? Wer kann ein Persönliches Budget erhalten? Wofür kann ein Persönliches Budget (des Sozialhilfeträgers) verwendet
MehrUmsetzung des Persönlichen Budgets in der Eingliederungshilfe. Erfahrungen aus der Praxis am Beispiel der Stadt Emden
Umsetzung des Persönlichen Budgets in der Eingliederungshilfe Erfahrungen aus der Praxis am Beispiel der Stadt Emden Gliederung: Situation in der Stadt Emden Beispiele aus der Praxis Ausblick Allgemeine
MehrBundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter
Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter Diskussionspapier: Das Persönliche Budget (PB) in der Jugendhilfe beschlossen auf der 106. Arbeitstagung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter
MehrSelbstbestimmung oder reine Geldangelegenheit?!
Selbstbestimmung oder reine Geldangelegenheit?! Das Persönliche Budget FORUM Psychiatrie Dresden, 2. April 2008 Vicki Hänel Referentin beim PARITÄTISCHEN Sachsen e.v. Worüber sprechen wir? Was ist ein
MehrLandesverband der Gehörlosen Thüringen e.v.
Landesverband der Gehörlosen Thüringen e.v. Referent: Thomas Wartenberg (Dipl.-Sozialarbeiter/-pädagoge OV München und GMU) Was ist das? Teilhabegeld ein neuer Begriff für das Nachteilausgleichsgeld für
MehrIntegrationsfachdienste
Integrationsfachdienste Partner für Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben Vorstellungen des Leistungsspektrums beim 8. bipolaris-informationstag Tätig sein mit Bipolaren Störungen 24.11.2012 Was sind
MehrDie Sozialhilfe in Schleswig-Holstein 2012
Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein STATISTISCHER BERICHT Kennziffer: K I 1 - j/12, Teil 1 SH Die Sozialhilfe in Schleswig-Holstein 2012 Teil 1: Ausgaben und Einnahmen (einschließlich
MehrHerausgeber: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden
Herausgeber: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden Internet: wwwdestatisde Ihr Kontakt zu uns: wwwdestatisde/kontakt Zentraler Auskunftsdienst Tel: +49 (0) 611 / 75 24 05 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen
MehrMaßnahmen und Angebote der Bundesagentur für Arbeit für Rehabilitanden
21.04.2015 Fachtag für Mitarbeiter der sozialen und begleitenden Dienste in Stuttgart Daniela Schickle Maßnahmen und Angebote der Bundesagentur für Arbeit für Rehabilitanden Agenda 1. Definition des Begriffs
MehrÖffentliche Sozialleistungen
Artikel- 3826 15001 Öffentliche Sozialleistungen K I 1 - j/15 Teil 2(2) Fachauskünfte: (0711) 641-25 43 22.11.2016 Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII in Baden-Württemberg 2015
MehrÖffentliche Sozialleistungen
Artikel- 3826 14001 Öffentliche Sozialleistungen K I 1 - j/14 Teil 2(2) Fachauskünfte: (0711) 641-25 43 27.11.2015 Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII in Baden-Württemberg 2014
MehrFachtag: Die heilpädagogische Dienstleistung zwischen Profession und Verwaltung
Fachtag: Die heilpädagogische Dienstleistung zwischen Profession und Verwaltung Augsburg 28. September 2015 Sozialrechtliche Grundlagen des SGB VIII, IX und XII Aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen
MehrDokumentationsformular für Leistungsträger/Beauftragte. I. Person und Lebenssituation d. Antragstellers/in bzw. Budgetnehmers/in
Anträge zum (Trägerübergreifenden) Persönlichen Budget Dokumentationsformular für Leistungsträger/Beauftragte Wichtig: Bitte ab dem ersten Kontakt mit dem (potentielle/n) Budgetnehmer/in unter Punkt V
MehrHauptaufgabe des Integrationsamts: Unterstützung in Arbeit und Beruf durch Integrationsamt und Integrationsfachdienste.
Unterstützung in Arbeit und Beruf durch Integrationsamt und Integrationsfachdienste Fachtag Demenz mitten im Leben Forum B Hauptaufgabe des Integrationsamts: Sicherung von bestehenden Arbeitsverhältnissen
MehrÜbersicht zu Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen nach SGB XII. Landeshauptstadt Dresden
Übersicht zu Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen nach SGB XII Angebote für behinderte Kinder bis zur Einschulung ambulant mobile Heilpädagogische Frühförderung
MehrÜbersicht über die sachliche Zuständigkeit der Träger der Sozialhilfe nach dem SGB XII
Übersicht über die sachliche Zuständigkeit der Träger der Sozialhilfe nach dem SGB II Land: Nordhrein-Westfalen üötrsh: Landschaftsverband Westfalen Lippe, Münster Stand: 1.6.2009 Bezeichnung der Leistung
MehrHerzlich Willkommen zum Vortrag: Besondere Anforderungen an einen mobilen Betreuungs-und Pflegedienst
Herzlich Willkommen zum Vortrag: Besondere Anforderungen an einen mobilen Betreuungs-und Pflegedienst Das persönliche Budget als Instrument für Selbstbestimmung Alois Reif Geschäftsführer Mayer-Reif-Scheck
MehrBAG - Bundesarbeitsgemeinschaft. Integrativer Übergang in den Beruf? Monika Scholdei-Klie
BAG - Bundesarbeitsgemeinschaft Integrativer Übergang in den Beruf? Monika Scholdei-Klie Sozialgesetzbuch - SGB IX Neuerungen: Zunehmende Anzahl von Modellprojekten Integrationsfirmen und -projekte - 132-135
Mehr11. Sozialgesetzgebung
116 11. Sozialgesetzgebung Bundessozialhilfegesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. März 1994 (BGBl. I S. 646, 2975), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes zur Reform des Wohnungsbaurechts
MehrEingliederung der Sozialhilfe in das SGB XII. Darstellung der wesentlichen Änderungen und der neuen Anforderungen
Eingliederung der Sozialhilfe in das SGB XII Darstellung der wesentlichen Änderungen und der neuen Anforderungen Änderungen in der Sozialhilfe Struktur des bisherigen BSHG bleibt im Wesentlichen erhalten:
Mehr38a SGB IX Unterstütze Beschäftigung
38a SGB IX Unterstütze Beschäftigung Unterstützte Beschäftigung Erste Anfänge Ende der 1970 Jahre: Entwicklung des Konzeptes in den USA (1984 gesetzliche Verankerung) Erste Projekte in Europa: Ende der
MehrHeft 1. Rechte für Menschen mit Behinderungen Weg-Weiser Rehabilitation und Teil-Habe
Leichte Sprache Heft 1 Rechte für Menschen mit Behinderungen Weg-Weiser Rehabilitation und Teil-Habe Weg-Weiser für Menschen mit Behinderungen Das Heft wurde von der Bundes-Arbeits-Gemeinschaft für Rehabilitation
MehrKonzept. Ambulant betreutes Wohnen für Menschen mit wesentlichen seelischen und seelischen und mehrfachen Behinderungen infolge Sucht
Sozialtherapeutisches Zentrum - Gut Priemern ggmbh Priemern Nr. 2-39606 Bretsch (03 93 84) 8 65 12 Internet: www.suchtkrankenwohnheim-gut-priemern.de Konzept für Menschen mit wesentlichen seelischen und
MehrLeistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in der gesetzlichen Rentenversicherung
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in der gesetzlichen Rentenversicherung von Nicole Grau DRV Hessen 19.11.2014 1 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) = Berufliche Rehabilitation Begrifflich
MehrHeft 4. Regeln für Familie, Freizeit und Wohnen und für das Persönliche Budget. Weg-Weiser Rehabilitation und Teil-Habe
Leichte Sprache Heft 4 Regeln für Familie, Freizeit und Wohnen und für das Persönliche Budget Weg-Weiser Rehabilitation und Teil-Habe Das Heft wurde von der Bundes-Arbeits-Gemeinschaft für Rehabilitation
MehrHauswirtschaft im Quartier
Hauswirtschaft im Quartier Jahrestagung Berufsverband Hauswirtschaft 15. - 16. April 2013 Stuttgart-Hohenheim Johanna Ewig-Spur Diakonisches Werk Württemberg Jahrestagung Berufsverband Hauswirtschaft April
MehrVerbesserung der Teilhabe pflegebedürftiger Menschen durch Pflege. Gudrun Gille Präsidentin a.d. Bundessverband DBfK
Verbesserung der Teilhabe pflegebedürftiger Menschen durch Pflege Gudrun Gille Präsidentin a.d. Bundessverband DBfK Pflege und Teilhabe bei Menschen in unterschiedlichen Lebenssituation Schulbegleitung
MehrDas Persönliche Budget
Das Persönliche Budget Carl-Wilhelm Rößler Übersicht Begriff des Persönlichen Budgets Einfache Persönliche Budgets Trägerübergreifende Persönliche Budgets Rechtsgrundlagen (Auszug) Personenkreis Leistungen
MehrBKKBetriebsService. Grundlagen der Sozialversicherung. n Referenten-Leitfaden. n Hilfe
n Referenten-Leitfaden n Hilfe Kapitel n Kapitel 0 Einleitung/geschichtliche Entwicklung der Sozialversicherung n Kapitel 1 Versicherungspflicht der Arbeitnehmer n Kapitel 2 Versicherungsfreiheit der Arbeitnehmer
MehrRechtliche Grundlagen für Entlastungs-/Kurzzeitangebote Stand: Februar 2016
Informationsblatt für Angehörige von Menschen mit geistiger und/oder körperlichen Behinderungen Rechtliche Grundlagen für Entlastungs-/Kurzzeitangebote Stand: Februar 2016 1. Pflegeversicherung (Sozialgesetzbuch
MehrInklusion braucht Information und Beratung
Wiebke Rehr Geschäftsführerin Operativ der Agentur für Arbeit Hamburg Inklusion braucht Information und Beratung Chefsache Inklusion am 05.04.2016 Agenda Herausforderungen am Arbeitsmarkt Rechtliche Grundlagen
MehrPersönliches Budget als besondere Form der Leistungserbringung nach dem SGB IX und SGB XII- Volker Conrad
Persönliches Budget als besondere Form der Leistungserbringung nach dem SGB IX und SGB XII- Volker Conrad Übersicht der wichtigsten gesetzlichen Grundlagen 17 SGB IX Ausführung von Leistungen, Persönliches
MehrSozialleistungen. Statistisches Bundesamt. Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe. Fachserie 13 Reihe 2.1
Statistisches Bundesamt Fachserie 13 Reihe 2.1 Sozialleistungen Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe 2013 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am Artikelnummer: 21302 0137004 Ihr Kontakt zu uns: www.destatis.de/kontakt
Mehr16 Mutterschaftsgeld vor und nach der Geburt 16 Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenversicherung 18 Mutterschaftsgeld vom Bundes
6 Inhalt 01 Finanzielle Hilfen für Eltern und Kinder 16 Mutterschaftsgeld vor und nach der Geburt 16 Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenversicherung 18 Mutterschaftsgeld vom Bundes versicherungsamt
MehrBestandsaufnahme und Perspektiven der deutschen Pflegeversicherung
Bestandsaufnahme und Perspektiven der deutschen Pflegeversicherung Gunnar Peeters Referatsleiter Pflege Verband der Ersatzkassen e.v. (vdek) Landesvertretung Nordrhein-Westfalen 14. Oktober 2015, Düsseldorf
MehrSTATISTISCHES LANDESAMT
STATISTISCHES LANDESAMT Inhalt Vorbemerkungen 3 Erläuterungen 3 Seite Tabellen Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII 1. Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII
MehrSTATISTISCHES LANDESAMT
STATISTISCHES LANDESAMT Inhalt Vorbemerkungen 3 Erläuterungen 3 Seite Tabellen Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII 1. Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII
MehrSGB II: Grundsicherung für Arbeitsuchende / SGB XII: Sozialhilfe
Beck-Texte im dtv 5767 SGB II: Grundsicherung für Arbeitsuchende / SGB XII: Sozialhilfe Textausgabe von Prof. Dr. Jürgen Winkler 11. Auflage Verlag C.H. Beck München 2015 Verlag C.H. Beck im Internet:
MehrWohnen im Viertel bei der GEWOFAG Zu Hause versorgt, ein Leben lang
Wohnen im Viertel bei der GEWOFAG Zu Hause versorgt, ein Leben lang Fachtagung Wohnen wie zu Hause alternative Wohnformen, 11. Dez. 2014 Die GEWOFAG Zahlen und Fakten 1 60 % 40 % EST.1928 100 % 35.000
Mehr- Diskussionsforum zur Schnittstelle zwischen Arbeitsverwaltung und Jugendhilfe - Diana Eschelbach. Jugendberufshilfe
Das Jugendamt als Schnittstellenmanager?! - Diskussionsforum zur Schnittstelle zwischen Arbeitsverwaltung und Jugendhilfe - DIJuF-ZweiJahrestagung am 9. und 10. Dezember 2014 in Bonn Rechtliche Grundlagen
Mehr8. Behinderung LGA. 8.1 Schwerbehinderte. 8.2 Behinderung und Pflege
8. Behinderung 8.1 Schwerbehinderte 8.1.a Schwerbehinderte nach Altersgruppen im Land Brandenburg 8.1.b Schwerbehinderte nach dem Grad der Behinderung im Land Brandenburg 8.1.c Schwerbehinderte je 1. Einwohner
MehrFachtagung CJD / Autismus Karlsruhe e.v Rechtliche Ansprüche für Versorgung und Betreuung von Menschen mit Autismus
Fachtagung CJD / Autismus Karlsruhe e.v. 15.10.2010 Rechtliche Ansprüche für Versorgung und Betreuung von Menschen mit Autismus Referent: Christian Frese Geschäftsführer Autismus Deutschland e.v. Gliederung
MehrWas macht Beratung unabhängig? Vortrag Barbara Vieweg Unabhängige Beratung für Menschen mit Behinderungen Anspruch und Erwartungen
Was macht Beratung unabhängig? Vortrag Barbara Vieweg Unabhängige Beratung für Menschen mit Behinderungen Anspruch und Erwartungen Wer wir sind Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland
MehrIntegrationshilfen in Schulen. Rechtliche Grundlagen und Antragstellung
Integrationshilfen in Schulen Rechtliche Grundlagen und Antragstellung Eingliederungshilfe Integrationshelfer an Schulen und Kindertagesstätten können eine Leistung der Eingliederungshilfe sein. Differenzierung:
MehrRechtsgrundlagen und Leistungsbereiche der Familienpflege
Rechtsgrundlagen und Leistungsbereiche der Familienpflege Überblick über die wichtigsten Gesetzesgrundlagen Auszug aus dem Gesetzestext Rechtsgrundlagen Sozialgesetzbuch (SGB) V 38 SGB V: Haushaltshilfe
MehrArbeitsassistenz Fachtage 2016
Arbeitsassistenz Fachtage 2016 Workshop 4: Supported Employment: Standards in der Arbeitsassistenz Workshopleitung: Karin Löberbauer, Vorstand dabei-austria Andreas Jesse, Vorstand dabei-austria Inhalte
MehrDolmetscher Was steht im Gesetz? Was ist wichtig zu wissen?
Dolmetscher für hörbehinderte Menschen bei Sozialleistungen Was steht im Gesetz? Was ist wichtig zu wissen? Paulinenpflege Winnenden Beratung für Hörgeschädigte Beate Müller Charlottenstraße 41 88212 Ravensburg
MehrWohnen und Angebote zur Tagesstruktur in der Stadt was klappt gut und was klappt nicht so gut? Dr. Laurenz Aselmeier Bereichsleitung Wohnen
Wohnen und Angebote zur Tagesstruktur in der Stadt was klappt gut und was klappt nicht so gut? Dr. Laurenz Aselmeier Bereichsleitung Wohnen Die Lebenshilfe Braunschweig gemeinnützige GmbH Vier Bereiche:
MehrHier steht, welche Meinung die Denk-Werkstatt der BGW dazu hat. Man nennt diese Zettel auch: Positions-Papier
Denk-Werkstatt: Inklusion und Werkstatt Die Denk-Werkstatt ist eine Arbeits-Gruppe der BGW BGW ist die Abkürzung für: Berufs-Genossenschaft für Gesundheits-Dienst und Wohlfahrts-Pflege Ich will arbeiten!
MehrDas Persönliche Budget für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf
KOMPETENZZENTRUM PERSÖNLICHES BUDGET Übergänge gestalten, individuelle Lösungen finden... Das Persönliche Budget für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf deutscher paritätischer wohlfahrtsverband gesamtverband
MehrSechs gemeinsame Forderungen zum Bundesteilhabegesetz
Sechs gemeinsame Forderungen zum Bundesteilhabegesetz Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf Teilhabe. Das bedeutet, dass sie überall dabei sein können: in der Schule, am Arbeitsplatz, im Wohnviertel,
MehrAufgaben, Ziele und Möglichkeiten des Integrationsfachdienstes bei der Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben
Aufgaben, Ziele und Möglichkeiten des Integrationsfachdienstes bei der Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben Dr. Wolfgang Degner Geschäftsführender Vorstand Soziales Förderwerk
MehrWege in Beschäftigung
Wege in Beschäftigung Wege in Beschäftigung Kompetenzen erlangen, Chancen ergreifen Fördertreppe zur Arbeit Viele Wege führen zum Ziel Einleitung Seelische Gesundheit und die Möglichkeit einer sinnvollen
MehrLVR-Dezernat Soziales Unterstützungsmöglichkeiten und Förderprogramme im Bereich Arbeit der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe
Unterstützungsmöglichkeiten und Förderprogramme im Bereich Arbeit der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe Fachtagung Gut leben in NRW Leben und Arbeiten für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf
MehrEine Empfehlung vom Deutschen Verein. So soll gute Unterstützung sein: für Eltern mit Beeinträchtigung und ihre Kinder Erklärungen in Leichter Sprache
Eine Empfehlung vom Deutschen Verein So soll gute Unterstützung sein: für Eltern mit Beeinträchtigung und ihre Kinder Erklärungen in Leichter Sprache Eine Empfehlung ist ein Rat oder ein Vorschlag. Diese
MehrLohnsteuer (LSt) in Deutschland
Lohnsteuer (LSt) in Deutschland LSt ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Steuerschuldner ist der Arbeitnehmer ( 38 Abs. 2 EStG). Der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer einzubehalten ( 38 Abs. 3 EStG).
MehrNutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung.
Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung. Vorwort... 7 Abkürzungen... 9 1 2 3 Idee und rechtliche Grundlagen...11 Voraussetzungen
MehrBerufliche Reha wer leistet was
Berufliche Reha wer leistet was unter besondere Betrachtung des SGB I 2. Bremer Fachaustausch am 29.01.2009 Carola Luther, stellv. Geschäftsführerin der BG Chemie, BV Hamburg Ausgangslage: verschiedene
MehrWas ist ein Persönliches Budget?
12 Einführung Y Beispiel Ein Mensch mit Behinderung kann krankheitsbedingt ambulante Hilfen immer nur zeitweise in Anspruch nehmen. Die Hilfe soll da sein, wenn sie gebraucht wird. ô Lösung: Das Persönliche
MehrHilfen für Familien mit Diabetes in schwierigen Situationen
Hilfen für Familien mit Diabetes in schwierigen Situationen Schwerpunkte der sozialpädagogischen Beratung in der Ambulanz Dipl.- Soz. Cornelia Prescher Sana Klinikum Berlin Lichtenberg Sozialpädiatrisches
MehrPerspektiven für eine gute pflegerische Versorgung. Werner Hesse Berlin, 29. Okt. 2014
Perspektiven für eine gute pflegerische Versorgung Werner Hesse Berlin, 29. Okt. 2014 DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND GESAMTVEBAND GESAMTVERBAND e. e. V., V., Oranienburger Straße 13 13 14, 14,
MehrDas Persönliche Budget aus Sicht der Sozialhilfe. Maren Dieckmann Fachbereichsleiterin Soziales Stadtverwaltung Cottbus
Das Persönliche Budget aus Sicht der Sozialhilfe Maren Dieckmann Fachbereichsleiterin Soziales Stadtverwaltung Cottbus Was ist ein Persönliches Budget? Das Persönliche Budget ist ein festgesetzter Geldbetrag.
Mehr10 Jahre Hamburger Koordinationsstelle Fachtag und Feier, 23. Juni 2016
WGs für Menschen mit psychischen Erkrankungen und Pflegebedarf 10 Jahre Hamburger Koordinationsstelle Fachtag und Feier, 23. Juni 2016 Thomas Gutiérrez 1 Stiftung Freundeskreis Ochsenzoll seit 42 Jahren
MehrTätigkeitsfelder einer Schwerbehindertenvertretung
Tätigkeitsfelder einer Schwerbehindertenvertretung Detlef Bieber LASH - NRW Vernetzungstreffen der Sicherheitsingenieure der Fachhochschulen - NRW 12. Dezember 2013 An der Fachhochschule Dortmund Gliederung
MehrThema: Behinderung. Berufliche Bildung Beruf/Arbeit. Folie 1. Vortrag: Handlungskonzept / Dateiname: HANDLUNG.PPT
Thema: Behinderung Berufliche Bildung Beruf/Arbeit Folie 1 Was ist Behinderung? - SchwbG GdB 50 > 6 Monate - SGB III - Reha-AnglG - usw. Rehabilitanten - Arbeitslose mit mehreren Vermittlungshemmnissen
MehrMacht Eingliederungshilfe süchtig?
Macht Eingliederungshilfe süchtig? Vortrag bei der Fachtagung der AG DroPo NRW Köln, 11. November 2011 Lothar Flemming LVR-Dezernat Soziales und Integration Fachbereichsleiter Sozialhilfe II Personenkreis
MehrBiAP. Betriebsintegrierte Arbeitsplätze
BiAP Betriebsintegrierte Arbeitsplätze Definition "betriebsintegrierter Arbeitsplatz" Betriebsintegrierte Beschäftigungsformen sind ausgelagerte befristete oder dauerhaft angelegte Arbeitsplätze, sowie
MehrAbschließender Textentwurf der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen
Handlungsfeld 2. Bauen und Wohnen Abschließender Textentwurf der a) Die Zielvorgaben der Behindertenrechtskonvention Artikel 19 formuliert die Bedingungen und Voraussetzungen, die Menschen mit Behinderungen
MehrLeitbild der WAG. Das sind die Regeln für unsere Arbeit:
Leitbild der WAG Einige Wörter in diesem Leitbild sind unterstrichen. Das sind schwierige Wörter, die manche Menschen vielleicht nicht kennen. Diese Wörter werden am Ende erklärt. Wir wünschen uns eine
MehrWie wollen Menschen mit Behinderung wohnen? Zusammenwirken von Sozialraum und Menschen mit Behinderung Empfehlungen aus der Berliner Kundenstudie
Dr. : Zusammenwirken von Sozialraum und Menschen mit Behinderung Empfehlungen aus der Berliner Kundenstudie, Berlin Fachtagung des Projekts Gut Leben in NRW Leben und Wohnen für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf
MehrFachtagung LWV Hessen / DGB aktiv² - gemeinsam Handeln im Betrieb
Gesundheit in besten Händen Fachtagung LWV Hessen / DGB aktiv² - gemeinsam Handeln im Betrieb Workshop 2 Dauerhafter Erwerbsminderung wirkungsvoll begegnen Stefan Semkat, AOK Hessen Beratung durch die
Mehr