Teilhabe gestalten mit dem Persönlichen Budget?

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1 Teilhabe gestalten mit dem Persönlichen Budget? Abschlussveranstaltung des Projektes Perspektive B. Donnerstag, 10. Februar 2011 Halle an der Saale

2 Workshop 4: Persönliches Budget und Persönliche Assistenz Wolfgang Rathke Geschäftsführer Individualhilfe -Ambulanter Dienstgemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung

3 Kurzvorstellung der Individualhilfe Heidelberg Die Individualhilfe Heidelberg ist eine etwas andere Selbsthilfegruppe und das gilt sowohl für körperlich Behinderte ab Pflegestufe II (bzw. einem Pflegebedarf von mindestens täglich sechs Stunden) als auch für deren Angehörige, sowie für die, die bei uns und für uns arbeiten wollen. Bei uns ist alles unserem Ziel untergeordnet, ein Leben in Selbstbestimmung zu führen. Nicht die Behinderung steht im Vordergrund, sondern die Überwindung von Hindernissen.

4 Auszug aus der Satzung des Vereins 2 Zweck des Vereins 1. Der Verein hat das Ziel, Menschen mit Behinderung, die auf Pflege und Assistenz angewiesen sind, ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Dies beinhaltet u. a. auch die Förderung in den Bereichen Gesundheit, Wohnen, Ausbildung, Beruf und Freizeit. Der Verein versteht sich als Selbsthilfeverein.

5 Organigramm Individualhilfe für Schwerbehinderte (IS) e. V. Zuständiger Vertreter: Werner Aures Paritätisches Bildungswerk, Bundesverband e. V., Frankfurt Zuständiger Vertreter: Uwe Weppler Reha - Südwest für Behinderte ggmbh, Karlsruhe Zuständige Vertreterin: Rahel Tomcak 60 % Gesellschaftsanteile 40 % Gesellschaftsanteile Individualhilfe Ambulanter Dienst - gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung Träger der Zivildienststelle Träger der FSJ - Stelle Stabstelle Qualitätsmanagement Kathrin Hartmann Geschäftsführung Inge Sanwald-Kluge Wolfgang Rathke Stabstelle Assistentin der Geschäftsführung Michaela Schadeck Verwaltung Maria Schwartz Manuela Spancken Karin Maier Pflegedienstleitung Michael Müller (verantw. Pflegefachkraft) Petra Scholz (stv. verantw. Pflegefachkraft) Christina Hill (Pflegefachkraft) Einsatzleitung Heide Rasche Zivildienststelle FSJ - Stelle

6 Leistungsangebote I Grundpflege Verhinderungspflege nichtinvasive Beatmung Hauswirtschaft Assistenz im Haushalt Assistenz im Kindergarten Assistenz in der Schule Assistenz im Studium Arbeitsassistenz Assistenz im Krankenhaus und Homeservice während eines Krankenhausoder Kuraufenthaltes Assistenz zum Leben in der Gemeinschaft Assistenz bei Freizeitaktivitäten

7 Leistungsangebote II Schulung der Assistenten Unterstützung bei der Gestaltung der persönlichen Assistenz Beratungseinsätze im Rahmen der Pflegeversicherung allgemeine soziale Beratung sozialrechtliche Informationen rund um das Thema Pflege / Assistenz Vermittlung von Patenschaften für Neukunden Beratung zum Arbeitgebermodell Budgetassistenz (Persönliches Budget) Hilfsmittelberatung Beratung zur Kfz-Förderung Wohnen und Freizeit Beratung zur barrierefreien Wohnraumgestaltung Beratung zum Thema Reisen für Menschen mit Behinderung

8 Das Persönliche Budget Das Persönliche Budget ist keine neue Leistung. Für Menschen mit Behinderung ist es der direkte Zugang zu finanziellen Mitteln, um Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe einzukaufen. Selbstbestimmung und Eigenverantwortung finden im Sozialgesetzbuch IX ihre gesetzliche Verankerung.

9 Rechtliche Beziehung im Rahmen der Sachleistung Geldmittel Leistungsträger Vereinbarungen über Inhalt, Umfang, Qualität der Leistungen Anbieter Anspruch auf Leistungen Ausführung von Sachleistungen Nutzer

10 Rechtliche Beziehung im Rahmen des Persönlichen Budgets Geldmittel Nutzung und Bezahlung von Dienstleistungen Leistungsträger Nutzer Anbieter Zielvereinbarungen Vereinbarungen über Inhalt, Umfang, Qualität

11 Kundenorientierung Flexibilität bei Kundenwünschen Mitgestaltungsmöglichkeit des Kunden beim persönlichen Assistenz-Team Umfassende Beratung Unterstützung bei Anträgen

12 Profil eines Wunsch-Assistenten Geschlecht Männlich weiblich egal Bevorzugtes Alter ab 40 egal Schulabschluss Hauptschule Realschule Gymnasium Berufsausbildung Hochschule egal Pflegeerfahrung Ja nein egal Raucher Ja nein egal Vegetarier Ja nein egal Führerschein Ja nein egal Fahrpraxis Ja nein egal Lege besonderen Wert auf: Diese Eigenschaften sollte der Assistent nicht haben:

13 Kundenprofil Männlich weiblich egal Raucher Ja nein egal Vegetarier Ja nein egal Arbeitsbedingungen Tagdienst Nachtdienst egal Lege Wert auf: Diese Eigenschaft sollte der Kunde nicht haben:

14 Der Weg zu einem Persönlichen Budget Der Leistungsberechtigte stellt einen Antrag auf Leistungen durch ein persönliches Budget bei einem Leistungsträger. Der beauftragte Leistungsträger klärt, ob noch weitere Leistungen anderer Träger in Frage kommen. Die beteiligten Leistungsträger stellen den individuellen Bedarf fest. In diesem Bedarfsfeststellungsverfahren beraten die Leistungsträger und der Leistungsberechtigte über Bedarf, budgetfähige Leistungen, Höhe des PB, Zielvereinbarung, Beratungs- und Unterstützungsbedarf. Als Ergebnis wird eine Zielvereinbarung abgeschlossen. Alle beteiligten Leistungsträger stellen dem beauftragten Leistungsträger die Teilbudgets zur Verfügung. Der beauftragte Leistungsträger überweist das Gesamtbudget an den Antragsteller.

15 Budgetberatung / Budgetassistenz Wo ist die Beratung angesiedelt? Wer überlässt wem die Beratung? Kann die Budgetassistenz ein Dienstleistungsangebot sein für einen Ambulanten Dienst?

16 Die Säulen der sozialen Absicherung Krankenversicherung SGB V Pflegeversicherung SGB XI Rentenversicherung SGB VI Unfallversicherung SGB VII Bundesversorgungsgesetz BVG Grundsicherung für Arbeitssuchende SGB II Arbeitsförderung SGB III Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen SGB IX Sozialhilfe SGB XII Kinder und Jugendhilfe SGB VIII Private Versicherungen

17 Frage der Zuständigkeit In Deutschland gilt das Ursachenprinzip! Die Eingangsfragen lauten daher: Ist die Behinderung bei der Geburt entstanden? Wie ist die Krankheit entstanden? Was ist der Grund des Unfalls? Die Schuldfrage steht stark im Vordergrund!

18 Leistungen der Eingliederungshilfe 54 SGB XII Begleitung in den Kindergarten Schulbildung Ausbildung (Lehre, Studium etc.) Teilhabe am Arbeitsleben Teilhabe am Leben in der Gesellschaft

19 Teilhabe am Arbeitsleben 33 SGB IX Hilfen zur Erlangung oder Erhaltung eines Arbeitsplatzes einschließlich Leistungen zur Beratung und Vermittlung, Trainingsmaßnahmen und Mobilitätshilfen Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz als Hilfe zur Erlangung des Arbeitsplatzes

20 Leistungen zur Teilhabe an der Gemeinschaft 55 SGB IX Erwerb praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten, die erforderlich und geeignet sind, behinderten Menschen die für sie erreichbare Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen Hilfen zur Förderung der Verständigung mit der Umwelt (z. B. Gebärdensprachdolmetscher) Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben

21 Trägerübergreifendes Persönliches Budget 57 SGB XII Auf Antrag können Leistungen der Eingliederungshilfe auch als Trägerübergreifendes Persönliches Budget gewährt werden.

22 Studienbegleitung in Spanien (Ein Beispiel aus der Praxis) Runder Tisch aller Beteiligten - Leistungsnehmer - Leistungsträger - Leistungserbringer - Behindertenbeauftragter der Universität Zielvereinbarung : erfolgreiche Teilnahme eines 10- monatigen Auslandssemesters Problematik: Auslandsaufenthalt ist kein Pflichtteil des Romanistikstudiums Gründe für die letztendliche Bewilligung eines Persönlichen Budgets : Gute Leistungen der Studentin (Bewilligung eines Stipendiums lag vor) Auslegung des 18 SGB IX

23 18 SGB IX 18 Leistungsort Sachleistungen können auch im Ausland erbracht werden, wenn sie dort bei zumindest gleicher Qualität und Wirksamkeit wirtschaftlicher ausgeführt werden können. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können im grenznahen Ausland auch ausgeführt werden, wenn sie für die Aufnahme oder Ausübung einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit erforderlich sind.

24 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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