Verabschiedet von der Plenarversammlung der EDK am 26. Oktober 2017

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Transkript:

EMPFEHLUNGEN zum Fremdsprachenunterricht 1 (Landessprachen und Englisch) in der obligatorischen Schule Verabschiedet von der Plenarversammlung der EDK am 26. Oktober 2017 Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) erlässt, gestützt auf Artikel 1 des Konkordats über die Schulkoordination vom 29. Oktober 1970, die folgenden Empfehlungen: I Ausgangslage Im März 2004 einigten sich die kantonalen Erziehungsdirektorinnen und Erziehungsdirektoren auf eine Sprachenstrategie für die obligatorische Schule. Die Eckwerte dieser Strategie waren leitend für die koordinierte Weiterentwicklung des Fremdsprachenunterrichts (zweite und dritte Landessprache, Englisch) in der Schweiz. Sie sind später im HarmoS-Konkordat von 2007 aufgenommen worden und die nationalen Bildungsziele der EDK (Grundkompetenzen) von 2011 richten sich für die zweite Landessprache und Englisch am Modell 5/7 2 aus. Seit der Annahme der revidierten Bildungsartikel in der Bundesverfassung im Mai 2006 sind die Kantone und je nach Bildungsstufe die Kantone zusammen mit dem Bund zur Harmonisierung wichtiger Eckwerte im Bildungswesen verpflichtet. Für die obligatorische Schule haben die Kantone diesen Verfassungsauftrag wahrzunehmen. Zu den Eckwerten gemäss Artikel 62 Absatz 4 der Bundesverfassung (BV) gehören auch die Ziele des Sprachenunterrichts in der obligatorischen Schule. Die Kantone haben die Umsetzung der Sprachenstrategie 2004 in den vergangenen Jahren mit zahlreichen koordinierten Massnahmen und unter Verwendung beträchtlicher finanzieller und personeller Ressourcen vorangetrieben und setzen ihre Bemühungen fort. Was die Eckwerte betrifft (Beginn des Sprachenunterrichts, Abfolge der Sprachen), haben sie heute eine weitreichende Harmonisierung erreicht. 1 Gemäss Artikel 4 des HarmoS-Konkordats ist eine der beiden obligatorischen Fremdsprachen eine zweite Landesprache, deren Unterricht kulturelle Aspekte einschliesst; die andere Sprache ist Englisch. Eine dritte Landessprache wird fakultativ angeboten. 2 Zählweise bei 11 obligatorischen Schuljahren inklusive 2 Jahre Kindergarten oder die ersten beiden Jahre einer Eingangsstufe. Generalsekretariat Secrétariat général Haus der Kantone, Speichergasse 6, Postfach, CH-3001 Bern T: +41 (0)31 309 51 11, F: +41 (0)31 309 51 50, www.edk.ch, edk@edk.ch IDES Informationszentrum Centre d information T: +41 (0)31 309 51 00, F: +41 (0)31 309 51 10, ides@edk.ch

In den meisten Kantonen werden aktuell an den Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufe I 3 spätestens ab dem 5. und 7. Jahr der obligatorischen Schule durchgehend bis zum Ende des 11. Jahres der obligatorischen Schule eine zweite Landessprache sowie Englisch als Pflichtfächer unterrichtet. Eine dritte Landessprache wird als Freifach zumindest auf der Sekundarstufe I angeboten. Diesen Stand gilt es zu halten und weiter auszubauen. Gleichzeitig bleibt die Weiterentwicklung des Unterrichts einer zweiten Landessprache und Englisch ein langfristiger Prozess. 2014 hat die EDK die Sprachenstrategie von 2004 bestätigt. Sie hat bei dieser Gelegenheit festgehalten, sich auch auf der interkantonalen Ebene für die Gelingensbedingungen einzusetzen und zusammen mit den Berufsverbänden der Schulleitungen und der Lehrkräfte Empfehlungen für eine erfolgreiche Umsetzung des Sprachenkonzepts in den Schulen zu erarbeiten. Die vorliegenden Empfehlungen sind das Produkt dieser Arbeiten. Sie verstehen sich als Beitrag zur Weiterentwicklung des Sprachenunterrichts und damit als Unterstützung der laufenden Arbeiten in den Kantonen. Das Lernen soll so gestärkt und gefördert werden, dass die Schülerinnen und Schüler die festgelegten Kompetenzen erreichen und interkulturelle Kompetenzen entwickeln. Eine gute Unterrichtsqualität setzt auch eine gute Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen voraus. Die vorliegenden Empfehlungen sollen in ihrer Gesamtheit dazu beitragen, die Bedingungen für den Fremdsprachenunterricht in den Klassen weiterzuentwickeln (A), die Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen zu präzisieren (B), den Austausch und die Mobilität zu unterstützen (C) und die Forschungsprojekte sowie Projekte zur Unterrichtsentwicklung zu fördern (D). Neben den Empfehlungen veröffentlicht die EDK Beispiele Guter Praxis im Fremdsprachenunterricht und möchte damit dazu beitragen, dass solche Lösungen, die teilweise auf lokaler Ebene entwickelt worden sind und auf dieser Ebene auch in der Schul- resp. Unterrichtspraxis verankert sind, ausgetauscht werden können. Als Beitrag an die Lehrerinnen- und Lehrerbildung ist vorgesehen, den Lehrpersonen Instrumente für die Selbstbeurteilung ihrer sprachlichen und didaktischen Kompetenzen zur Verfügung zu stellen. Zudem beteiligt sich die EDK an der Stiftung für die Förderung von Austausch und Mobilität durch eine ständige Vertretung im Stiftungsrat. Diese Arbeiten zeigen in verschiedener Hinsicht, dass die Landessprachen und deren Verwendung im innerschweizerischen Dialog einen zentralen Faktor für den nationalen Zusammenhalt und für den Zugang zur Kultur der anderen Sprachgemeinschaften bilden. In der obligatorischen Schule haben sie daher einen besonderen Stellenwert. II Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Fremdsprachenunterrichts A. Bedingungen für den Fremdsprachenunterricht in den Klassen Den Kantonen wird empfohlen, zu guten Unterrichtsbedingungen beizutragen, indem sie 1. sich dafür einsetzen, dass ungeachtet der Leistungs- oder Klassenzüge, in denen sich die einzelnen Schülerinnen und Schüler befinden, alle gleichermassen die Möglichkeit haben, einen Unterricht zu besuchen, der ihnen die Erreichung der Grundkompetenzen in den Landessprachen ermöglichen sollte; 2. eine engere Zusammenarbeit zwischen den Schulstufen unterstützen, um die didaktische und methodische Kontinuität zwischen der Primarstufe und der Sekundarstufe I sowie in Übereinstimmung mit der Sprachenstrategie der EDK vom 24. Oktober 2013 für die Sekundarstufe II zwischen den Sekundarstufen I und II zu fördern; 3 Die Situation in den Kantonen Graubünden und Tessin ist besonders, weil hier der obligatorische Unterricht in einer dritten Landessprache vorgesehen ist. 2/5

3. sicherstellen, dass die Art der Beurteilung auf die Ziele des Fremdsprachenunterrichts abgestimmt ist, vor allem im Hinblick auf die mündlichen Fertigkeiten und den Stufenübertritt; 4. auf die regionalen Lehrpläne abgestimmte Lehrmittel bereitstellen, die den Lehrpersonen die Möglichkeit zur Binnendifferenzierung bieten und dadurch die Schülerinnen und Schüler beim Sprachenlernen unterstützen; 5. für alle Schülerinnen und Schüler im ersten und zweiten Jahr des Unterrichts von Landessprachen als Fremdsprachen drei Jahreswochenlektionen anstreben und über die gesamte obligatorische Schulzeit mindestens 15 Wochenlektionen vorsehen; 6. die Schulen fördern und unterstützen, damit diese vielfältige und altersgerechte Lehr- und Lernformen anbieten können, die zum Erhalt der Motivation bei den Schülerinnen und Schülern und zum Erhalt der Lernprogression beitragen und es ermöglichen kulturelle Aspekte in der Zielsprache, vor allem in einer anderen Landessprache, zu berücksichtigen. So können beispielsweise in anderen Fächern immersive Sequenzen durchgeführt, die Landessprachen im Rahmen von Projekten und Workshops rezeptiv oder produktiv verwendet oder Sprachassistentinnen und -assistenten bzw. andere Personen, deren Erstsprache die Zielsprache ist, in den Unterricht einbezogen werden; 7. zur fortlaufenden Erfassung von Beispielen Guter Praxis beitragen, die von der EDK publiziert werden, und sich an deren Verbreitung beteiligen, damit die Lehrpersonen über konkrete Beispiele verfügen; 8. den Schulen bei der Organisation des Unterrichts den notwendigen Handlungsspielraum und die Unterstützung gewähren, damit diese Massnahmen wie das Lernen in Gruppen, den Unterricht in Halbklassen oder einen vom lektionenweisen Unterricht abweichenden Unterrichtsrhythmus pragmatisch umsetzen können, um beispielsweise die mündlichen Fertigkeiten und das kulturelle Lernen zu fördern. B. Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen Den Kantonen und ihren Bildungsinstitutionen wird empfohlen, die Entwicklung und Erhaltung der sprachlichen und didaktischen Kompetenzen der Lehrpersonen zu fördern, indem sie 9. durch die Bereitstellung von attraktiven Angeboten dazu beitragen, dass angehende Lehrpersonen die Landessprachen als Studienfächer wählen und mehrere Sprachen parallel studieren können; 10. die Möglichkeit bieten, ein nicht-sprachliches Fach immersiv in einer anderen Landessprache zu studieren; 11. die Umsetzung der Empfehlungen der Kammer der Pädagogischen Hochschulen (PH) von swissuniversities bezüglich der Einführung der Berufsspezifischen Sprachkompetenzprofile für Lehrpersonen für Fremdsprachen in den Bildungsinstitutionen unterstützen. Es wird empfohlen, möglichst früh während der Ausbildung ein allgemeines Niveau 4 B2 (Primarstufe) bzw. C1 (Sekundarstufe) zu erreichen. Am Ende der Ausbildung soll ein höheres berufsspezifisches Niveau als das allgemeine Niveau B2 bzw. C1 erreicht werden; 12. hochschulpolitische Massnahmen unterstützen, um die Weiterentwicklung der Fachdidaktik im Sprachenbereich als wissenschaftliche Disziplin zu fördern; 13. darauf achten, dass ein ausreichendes Weiterbildungsangebot zur Sprachendidaktik und Interkulturalität, zum Beispiel zur Mehrsprachigkeitsdidaktik sowie zu den (schweizerischen oder internationalen) Beurteilungsinstrumenten verfügbar und leicht zugänglich ist; 14. die Lehrpersonen finanziell und logistisch unterstützen, damit diese ihre sprachlichen Kompetenzen während ihres gesamten Berufslebens erhalten und erweitern können, zum Beispiel im Rahmen eines Austauschs. 4 Das erreichte Niveau muss nicht unbedingt durch ein internationales Zertifikat bestätigt werden. 3/5

C. Austausch und Mobilität Den Kantonen wird empfohlen, Austausch- und Mobilitätsaktivitäten zu unterstützen, um die gelernte Sprache in authentischen Situationen zu kontextualisieren, den Nutzen des Sprachenlernens erfahrbar zu machen und das Kennenlernen der anderen Sprachregionen zu ermöglichen. Diese Aktivitäten richten sich einerseits an Schülerinnen und Schüler wobei diese einzeln, als Gruppen oder Klassen angesprochen sind und andererseits an Lehrpersonen, die sich in der Ausbildung oder am Beginn ihrer Berufslaufbahn befinden oder bereits im Berufsleben stehen. Die Kantone und ihre Institutionen nutzen insbesondere die Unterstützungsmöglichkeiten und -formen, die Movetia, die nationale Agentur zur Förderung von Austausch und Mobilität, bietet. Austausch und Mobilität für Schülerinnen und Schüler sowie für Klassen Damit sich die Schülerinnen und Schüler an Austauschaktivitäten mit Regionen beteiligen, in denen eine andere Schweizer Landessprache gesprochen wird, unterstützen die Kantone die Schulen, die Lehrpersonen, die Schülerinnen und Schüler sowie die Klassen, indem sie 15. innerhalb des Kantons die Zuständigkeiten für die Förderung und Begleitung der Austauschaktivitäten zuweisen und Unterstützungsmassnahmen für jede Schulstufe institutionalisieren; 16. die Schulen ermuntern, für alle Schülerinnen und Schüler im Verlauf der obligatorischen Schulzeit mindestens einmal ein Austauschprogramm in einer anderen Landessprache zu organisieren, mit oder ohne Ortsveränderung (z.b. über elektronische Kommunikationsmittel oder soziale Netzwerke); 17. die notwendigen Voraussetzungen schaffen, damit Klassen oder Gruppen von Schülerinnen und Schülern Aufenthalte in einer anderen Sprachregion der Schweiz oder im Ausland verbringen können und Schülerinnen und Schüler länger dauernde, individuelle Aufenthalte in anderen Sprachregionen der Schweiz machen können; Austausch und Mobilität für Lehrpersonen Die Kantone und ihre Lehrerinnen- und Lehrerbildungsinstitutionen unterstützen Austausch- und Mobilitätsaktivitäten von Lehrpersonen zwischen den Sprachregionen der Schweiz, indem sie 18. dafür sorgen, dass angehende Lehrpersonen mit dem Unterrichtsfach «zweite Landessprache» 5 im Rahmen ihrer Grundausbildung ein Unterrichtspraktikum in der entsprechenden Sprachregion absolvieren; 19. Lehrpersonen dazu ermuntern, während eines Semesters oder eines Jahres an einem Austausch- oder Mobilitätsprogramm teilzunehmen, das eine Weiterführung ihrer Tätigkeit sei es im Rahmen ihrer Grundausbildung oder ihrer Berufstätigkeit in einer anderen Sprachregion der Schweiz beinhaltet. 20. Schulen dazu anregen, Lehrpersonen aus anderen Sprachregionen beizuziehen und den Schulen die hierfür notwendige Unterstützung zukommen lassen. D. Forschungsprojekte und Projekte zur Unterrichtsentwicklung Damit die hohe Qualität des landessprachlichen Unterrichts erhalten bleibt, wird den Kantonen und ihren Bildungsinstitutionen empfohlen, 21. Forschungs- und Unterrichtsprojekte zu fördern, die auf die Weiterentwicklung des Lehrens und Lernens der Landessprachen ausgerichtet sind (zum Beispiel zur Schülerinnen- und Schülerbeurteilung sowie zur Selbstbeurteilung der Lehrpersonen, zum Erhalt der Motivation, 5 Als «angehende Lehrpersonen einer anderen Landessprache» gelten Sprachlehrpersonen, die sich in der Grundausbildung für die Sekundarstufen I oder II befinden, sowie Lehrpersonen, die sich in der Grundausbildung zur Primarlehrerin / zum Primarlehrer befinden und deren Ausbildungsprofil eine zweite Landessprache umfasst. 4/5

zur Fertigkeit «Sprechen», zu den Austausch- und Mobilitätsaktivitäten und zur Umsetzung vielfältiger didaktischer Methoden); 22. Pilotprojekte zu fördern; 23. die Verbreitung der Ergebnisse solcher Projekte sicherzustellen. Zürich, 26. Oktober 2017 Im Namen der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren Die Präsidentin: Silvia Steiner Die Generalsekretärin: Susanne Hardmeier 5/5