Empfehlungen zur Förderung des nationalen und internationalen Austausches im Bildungswesen. (Schüler und Schülerinnen, Lehrlinge und Lehrpersonen)

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1 Quelle EDK: Empfehlungen und Beschlüsse. Bern 1995 (EDK-Dossier 36A), S. 173 Empfehlungen zur Förderung des nationalen und internationalen Austausches im Bildungswesen (Schüler und Schülerinnen, Lehrlinge und Lehrpersonen) vom 18. Februar 1993 Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren und die für die Berufsbildung zuständigen kantonalen Volkwirtschaftsdirektoren, gestützt auf Art. 3 des Konkordats über die Schulkoordination vom 29. Oktober 1970 sowie in Anbetracht und Ergänzung - - der Empfehlungen zur Förderung des Schüler- und Lehreraustausches zwischen den Regionen des Landes vom 24. Oktober 1985; der Empfehlungen und Beschlüsse zur Einführung, Reform und Koordination des Unterrichts in der zweiten Landessprache vom 30. Oktober 1975 und der Treffpunkte am Übergang von der obligatorischen Schule zu den Anschluss-Schulen vom 30. Oktober 1986; der Empfehlungen zur Schulung der fremdsprachigen Kinder vom 24. Oktober 1991; der Empfehlungen "Europa in der Schule" vom 18. Februar 1993; der Erklärung "Rassismus und Schule" vom 6. Juni 1991; und im Bestreben, den nationalen und internationalen Austausch im Bildungswesen aus staats- und europapolitischen Erwägungen zwischen den Sprachregionen unseres Landes und mit dem Ausland zu fördern und dadurch zur gegenseitigen Achtung und Verständigung beizutragen, erlassen die folgenden Empfehlungen: Den zuständigen kantonalen Behörden wird empfohlen: 1. den Austausch mit anderen Sprachregionen und dem Ausland als Bestandteil des Unterrichts an den Volks- und Mittelschulen sowie der Berufsbildung der Lehrlinge und auch der Ausbildung und Berufsausübung der Lehrpersonen dieser Stufen und Schultypen zu betrachten; 2. Massnahmen zu treffen, damit den Jugendlichen im Verlaufe ihrer schulischen und beruflichen Bildung die Möglichkeit gewährt wird, in irgendeiner Form an Austauschaktivitäten oder sonstigen Kontakten mit andern Sprachregionen unseres Landes oder dem Ausland teilzunehmen; 3. zu diesem Zweck Austauschprojekte aller Art durch die Schaffung von rechtlichen, organisatorischen und strukturellen Voraussetzungen zu unterstützen sowie finanzielle Mittel für die Verwirklichung der Austauschprojekte bereitzustellen und die Kostenträgerschaft zu regeln; 4. die verantwortlichen Schulbehörden und Schulleiter, die Lehrerschaft sowie weitere Interessierte über die Möglichkeiten, die Rahmenbedingungen und das Vorgehen bei der Durchführung von Austauschprojekten zu informieren;

2 5. neben den Sprachlehrkräften auch die Lehrpersonen anderer Fächer zu ermuntern, sich im Sinne interdisziplinären, projektorientierten und themenzentrierten Arbeitens bei Austauschaktivitäten zu beteiligen; 6. für den nationalen und internationalen Austausch im Bildungswesen mit der Fachstelle Jugendaustausch der ch-stiftung in Solothurn sowie im Bereich des Lehreraustausches auch mit der Schweizerischen Zentralstelle für die Weiterbildung der Mittelschullehrer in Luzern (WBZ) zusammenzuarbeiten; 7. für die Umsetzung der Empfehlungen kantonale Verantwortliche für Austauschfragen zu bezeichnen; 8. die Erfahrungen mit den Austauschaktivitäten in den Kantonen, den Regionalkonferenzen und auf gesamtschweizerischer Ebene auszutauschen und deren Ergebnisse auswerten zu lassen. Plenarversammlung vom 18. Februar 1993

3 Begründung und Kommentar Einleitung Der Jugendaustausch im allgemeinen und der Austausch im Bildungswesen im besonderen tragen anerkanntermassen wesentlich zu einer Auseinandersetzung mit anderen Sprach- und Kulturräumen, aber auch mit der eigenen Identität bei. Insbesondere im Rahmen der Fremdsprachendidaktik hat sich der schulische bzw. ausbildungsbezogene Jugendaustausch im Sinne von projektorientiertem, authentizitätsbezogenem Unterricht sowohl im In- wie im Ausland seit Jahrzehnten bewährt. Wie die Erfahrungen zeigen, haben sich in der Schweiz einerseits die allgemeinen Bedingungen für Jugendaustauschprojekte und anderseits deren inhaltliche Schwerpunkte im Laufe der Zeit jedoch verändert. Grundsätzliche Erwägungen Das Spektrum der Beteiligten an einem Austausch hat sich erweitert Die aktualisierten Empfehlungen gehen von einem breit gefächerten Spektrum von Austauschbeteiligten aus, das im wesentlichen aus Schülern und Schülerinnen, Lehrkräften aller Schulstufen sowie Lehrlingen besteht. Im Vergleich zu den Empfehlungen des Jahres 1985 ist insbesondere festzuhalten, dass mit der Vorverlegung des Fremdsprachenunterrichts auf die Primarschule auch diese Schulstufe im Rahmen von stufengerechten Projekten an Kultur- und Sprachkontakten zu anderen Regionen teilhaben kann. Es ist überdies anzumerken, dass im Bereich der postobligatorischen Schulzeit auch den in einer beruflichen Ausbildung stehenden Jugendlichen die Teilnahme an Austauschprojekten ermöglicht werden sollte. In Austauschaktivitäten mit anderen Sprachgebieten sollen demnach einbezogen werden Schüler und Schülerinnen sowie Lehrkräfte der - Primarschulen - Schulen der Sekundarstufe I - Schulen der Sekundarstufe II: Maturitätsschulen, Lehrerseminare, andere allgemeinbildende Schulen dieser Stufe (z.b. Diplommittelschulen), Vollzeitberufsschulen (z.b. Handelsmittelschulen, Verkehrsschulen) und vor allem auch Teilzeitberufsschulen (kaufmännische Berufsschulen, gewerblich-industrielle Berufsschulen und die entsprechenden Berufsmittelschulen) Zu beachten ist, dass es sich bei den durch die aktualisierten Empfehlungen angestrebten Austauschaktivitäten nicht ausschliesslich und immer um den Austausch von Klassen, Lehrlingen oder Lehrkräften zwischen geographisch verschiedenen Orten handeln muss, sondern dass darunter auch Aktivitäten wie die Erstellung von Kontakten und Verbindungen mittels Briefwechsel, gemeinsamen Umfragen und Projekten mit Schulen anderer Sprachregionen und Länder, den gegenseitigen Austausch von Zeichnungen, Klassenarbeiten, Tonbändern, Videos, Kontakte über Fax zwischen Schulen, usw. verstanden werden können. Der physische Austausch ist nur eine der Austausch-

4 formen, muss aber keineswegs die einzig geeignete und zweckmässige sein, vor allem, wenn man an die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe denkt. Die inhaltlichen Schwerpunkte von Austauschprojekten sind komplexer geworden Die Austauschpraxis in der Schweiz zeigt, dass Sprach- und Kulturkontakte in zunehmendem Masse als Möglichkeit angesehen werden, im Rahmen einer Austauschpädagogik projektorientiert, themenzentriert und interdisziplinär zu arbeiten. Austauschaktivitäten mit anderen Sprachregionen bilden einen festen Bestandteil des Fremdsprachenunterrichts und sind deshalb konsequenterweise in Lehrplänen verankert worden. Austauschprojekte verstehen sich so als wesentlicher Beitrag zur dringend notwendigen Verbesserung der Mehrsprachigkeitskompetenz der Schüler und Schülerinnen und eröffnen darüberhinaus Möglichkeiten der persönlichen Auseinandersetzung der Jugendlichen mit kulturellen, sozio-ökonomischen, psychologischen usw. Zusammenhängen. Die Europäisierung bzw. Internationalisierung des Austausches im Bildungswesen Auf nationaler Ebene wird der Jugendaustausch als wertvolles Mittel zur Förderung des Verständnisses für die anderen Sprachregionen des Landes und zur Verbesserung der Verständigung zwischen den Sprachgruppen verstanden. Diesen landesinternen Austauschaktivitäten kommt nach dem Ausgang der Abstimmung über den EWR-Vertrag noch grössere Aktualität und Priorität zu als bisher, zumal sie einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des Sprachfriedens darstellen. Im Zuge der Diskussion um die Stellung der Schweiz im Rahmen der europäischen Integration erweist sich der Jugendaustausch zunehmend auch als sinnvolle Möglichkeit für die Schulen, im Rahmen von geeigneten Landes- und/oder Sprachgrenzen übergreifenden Projekten einen konkreten, realitätsnahen Einblick in andere Kulturräume zu gewinnen. Insbesondere die diesbezüglichen Aktivitäten des Europarates, aber auch der Europäischen Gemeinschaft, der UNESCO sowie zahlreicher anderer Organisationen tragen wesentlich zu einer Internationalisierung des Austausches im Bildungswesen in der Schweiz bei. Angesichts der quantitativen Verteilung der Nationalsprachen einerseits und der an Wichtigkeit gewinnenden europäischen Dimension anderseits erscheint der internationale Austausch im Bildungswesen als eine sinnvolle Ergänzung zum nationalen Austausch. Auch in diesem Bereich sollten deshalb angesichts des Ausgangs der EWR-Abstimmung in Zukunft in verstärktem Masse Austauschaktivitäten initiiert und gefördert werden. Auch der Austausch von Lehrpersonen in seinen verschiedenen Formen ist ein wichtiger Bestandteil einer modernen Lehrerfort- und Weiterbildung und versteht sich als Ergänzung zum bestehenden kantonalen, regionalen und schweizerischen Angebot in der Lehrerfort- und Weiterbildung. Er ermöglicht eine persönliche, fachliche und pädagogische Fortbildung der Lehrerschaft durch Aufenthalte kürzerer oder längerer Dauer an einer anderen Schule im In- oder Ausland, das Kennenlernen anderer Erziehungs- und Ausbildungssysteme und die Auseinandersetzung mit anderen Lehrinhalten und Unterrichtsformen. Kontakte, die sich aus dem Austausch von Lehrpersonen ergeben, erleichtern schliesslich die Verwirklichung von Schulpartnerschaften und schulischen Austauschprojekten.

5 Geeignete Massnahmen zur Förderung von nationalem und internationalem Austausch im Bildungswesen Schon seit über zwei Jahrzehnten beteiligen sich schweizerische Schulen aller Stufen an Austauschprojekten mit dem In- und Ausland. Man kommt allerdings nicht umhin festzustellen, dass in der Schweiz: 1. trotz günstiger Voraussetzungen (vier Sprachgebiete im eigenen kleinen Lande, anderssprachige Gebiete im grenznahen Ausland) erst ein sehr geringer Teil unserer Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit hat, an schulischen Austauschaktivitäten teilzunehmen; 2. Austauschvorhaben immer wieder aus verschiedenen Gründen (schlechte infrastrukturelle und organisatorische Voraussetzungen, ungenügende Information, mangelnde finanzielle Unterstützung) nicht realisiert werden können. Der nationale und internationale Austausch soll deshalb in Zukunft nachdrücklich gefördert werden. Die aktualisierten Empfehlungen liefern hierfür eine geeignete Grundlage und den nötigen Impuls. 18. Februar 1993

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