Das neue Kinderförderungsgesetz rderungsgesetz ab 2014 Auswirkungen auf die Angebote der Kinderbetreuung Jugendamt, Gabi Keiner
Hessisches Kinderförderungsgesetz rderungsgesetz ab 2014 Gesetz fasst alle bisherigen Gesetze, Verordnungen und Förderprogramme zusammen Hessisches Ausführungsgesetz zum SGBVIII wird novelliert Finanzierungsstruktur der Landesförderung sowie Betriebserlaubnisgrundlagen werden geändert 2
KiFöG - Grundsätzliches Kindbezogene Förderung statt Pauschalen für Einrichtungen und Gruppen wie bereits bei Bambini-Knirps für Kinder unter Drei praktiziert Voraussetzungen für Betriebserlaubnis werden neu geregelt der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe erhält mehr Entscheidungsspielraum und damit mehr Aufgaben 3
KiFöG Voraussetzungen Betriebserlaubnis Erweiterung Fachkräftedefinition Personen mit fachfremder Ausbildung aber einschlägiger Berufserfahrung, Personen deren Einsatz als Fachkraft der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe zugestimmt hat Kinderpflegerinnen in Gruppen mit Kinder unter Drei Personeller Bedarf Personeller Bedarf wird kindbezogen und abhängig von Alter und Öffnungszeit errechnet, bei Vollbelegung mit 25 Kindern bleibt der bisherige Fachkraftschlüssel erhalten, bei kleinerer Gruppengröße sinkt der Fachkraftschlüssel Begrenzung der Fachkräfte mit fachfremder Ausbildung auf max. 20 % der gesamten Fachkraftkapazität und Anrechnung mit 50 % der Arbeitszeit 4
KiFöG Betriebserlaubnis Die Öffnungszeit wird mit drei Zeitkategorien und Betreuungsmittelwerten berechnet - unter 25 Std. Betreuungsmittelwert 22,5 Std. - mehr als 25 Std. bis zu 35 Std. gleich 30 Std. - mehr als 35 Std. gleich 42,5 Std. Wird die kleinstmögliche Zeit einer Kategorie gewählt, verbessert sich der Betreuungsschlüssel, bei größtmöglicher Zeit verschlechtert er sich steuert bedarfsgerechter Ausgestaltung der Betreuungszeiten entgegen Der bisherige Personalschlüssel Kindergarten, 1,75 Fachkraftstd. pro Stunde Öffnungszeit bleibt erhalten, wenn die - Gruppe mit 25 Kindern belegt ist und - die Öffnungszeit gleich dem Betreuungsmittelwert ist 5
Beispiele Fachkraftberechnung Weicht die Betreuungszeit vom Betreuungsmittelwert ab, verändert sich der Fachkraftschlüssel 1 Kindergartengruppe Beispiel 1 Beispiel 2 Beispiel 3 Beispiel 4 Anzahl der Kinder 25,00 25,00 25,00 25,00 Betreuungsmittelwert/Std. 42,50 40,00 45,00 50,00 Faktor 0,07 0,07 0,07 0,07 Fachkraftstunden 74,38 74,38 74,38 74,38 Fachkraftschlüssel 1 1,75 1,86 1,65 1,49 Aufschlag Ausfallzeiten 15 % 11,16 11,16 11,16 11,16 Fachkraftstunden für BE 85,53 85,53 85,53 85,53 Fachkraftschlüssel 2 2,01 2,14 1,90 1,71 6
Beispiele Fachkraftberechnung Beispiel für die Auswirkungen bei Reduzierung der Gruppengröße und Abweichung vom Betreuungsmittelwert 42,5 Stunden 1 Kindergartengruppe Beispiel 1 Beispiel 2 Beispiel 3 Beispiel 4 Anzahl der Kinder 20,00 20,00 20,00 20,00 Betreuungsmittelwert/Std. 42,50 40,00 45,00 50,00 Faktor 0,07 0,07 0,07 0,07 Fachkraftstunden 59,50 59,50 59,50 59,50 Fachkraftschlüssel 1 1,40 1,49 1,32 1,19 Aufschlag Ausfallzeiten 15 % 8,93 8,93 8,93 8,93 Fachkraftstunden für BE 68,43 68,43 68,43 68,43 Fachkraftschlüssel 2 1,61 1,71 1,52 1,37 7
Beispiele Fachkraftberechnung Beispiel für Abweichung vom Betreuungsmittelwert und Gruppengröße bei Gruppen mit Kindern unter Drei U3-Gruppe Beispiel 1 Beispiel 2 Beispiel 3 Beispiel 4 Kinder 10,00 10,00 10,00 10,00 Betreuungsmittelwert 42,50 36,00 45,00 50,00 Faktor 0,20 0,20 0,20 0,20 Fachkraftstunden für BE 85,00 85,00 85,00 85,00 Fachkraftschlüssel 1 2,00 2,36 1,89 1,70 Aufschlag Ausfallzeiten 15 % 12,75 12,75 12,75 12,75 Fachkraftstunden für BE 97,75 97,75 97,75 97,75 Fachkraftschlüssel 2 2,30 2,72 2,17 1,96 8
KiFög Gruppengröß öße Gruppengröße Die maximale Gruppengröße ist auf 25 Kinder festgelegt. Kinder unter Drei: Bei der Berechnung der Gruppengröße zählen Kinder unter zwei Jahren als 2,5 Kinder, Kinder im Alter von 2 bis 3 Jahren als 1,5 Kinder Befristete Ausnahmen zur Überschreitung der Gruppengröße sind möglich 9
KiFöG Gruppengröß öße U3 Die mögliche Gruppengröße hängt von der Alterszusammensetzung ab - Umsetzung in der Praxis - Alter 1 Alter 2 Gruppengröße Gruppengröße Anzahl Kinder unter 2 Anzahl Kinder 2-3 tatsächlich 9 1 10 24 8 3 11 24,5 7 5 12 25 6 6 12 24 5 8 13 24,5 4 10 14 25 3 11 14 24 2 13 15 24,5 1 15 16 25 0 16 16 24 10
KiFöG Finanzierung Kindergarten Bisher Förderung der Einrichtung nach Betriebserlaubnis - Anzahl der genehmigten Plätze - öffentlicher und freier Träger - Öffnungszeiten - Anzahl der Kinder mit Migrationshintergrund in drei Stufen, bis 40 Kinder, von 40 bis 70 und über 70 Kinder - U 3 Förderung bereits platzbezogen Zukünftig Kindbezogene Förderung auf Grundlage eines Stichtages Förderung abhängig von Trägerstruktur Betreuungsmittelwert Alter Anteil Migration Arbeit nach BEP Pauschale Förderung bei Einhaltung der Gruppengröße 11
KiFöG - Resümee Erweiterung der Fachkraftanerkennung Personen mit fachfremder Ausbildung und für die Zweckbestimmung geeignete Personen können als Fachkraft anerkannt werden Anerkennung durch örtlichen, öffentlichen Träger Mögliche Folge: Standardabsenkung Steuert in Richtung Inanspruchnahme dieser Erweiterung, weil nur 50 % der Arbeitszeit als Fachkraftstunden angerechnet werden und gleichzeitig bedarfsgerechte Betreuungszeiten und Gruppengrößen geringere Fachkraftstunden bedeuten 12
KiFöG - Resümee Personeller Bedarf Der bestehende Standard bleibt lediglich bei idealtypischer Umsetzung erhalten Beispiel Kindergarten, 25 Kinder, Öffnungszeit gleich Betreuungsmittelwert Folge: Steuert der bedarfsgerechten Ausgestaltung von Gruppengröß öße und Öffnungszeit entgegen 13
KiFöG - Resümee Größ öße und Zusammensetzung einer Gruppe U 3 Die Differenzierung der unter Dreijährigen in zwei Altersgruppen, Kinder unter 2 Jahren mit dem Faktor 2,5 und Kinder von 2 bis 3 Jahren mit dem Faktor 1,5 ermöglicht eine drastische Erhöhung der Guppengröße bis zu 16 Kinder unter Drei. Die praxisfremde Ausgestaltung wird zu erheblichen Schwierigkeiten in der Umsetzung führen (Alter der Kinder ist nicht statisch). 14
KiFöG - Resümee Die angestrebte Flexibilität kann in der Praxis nur bedingt umgesetzt werden (Kurzfristige Änderung des Personalbestand nicht möglich, Räumliche Voraussetzungen) In der Kombination der Stellschrauben - Personeller Bedarf, Gruppengröße, Einsatz von fachfremden Kräften wird eine Steuerung vorgenommen, die höchstwahrscheinlich zu einer Absenkung der Standards und der Öffnungszeiten führen wird. Erhärtet wird diese Einschätzung durch die Finanznot der Kommunen und den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter Drei ab August 2013 15
KiFöG - Resümee Besondere pädagogische Anforderungen zur Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenssituationen von Kindern und deren Familien und zur Herstellung von Chancen- und Bildungsgerechtigkeit werden nicht berücksichtigt. Beispielsweise Kinder mit Behinderung, Kinder aus bildungsfernen Familien und Familien in prekären Lebenslagen. Die wegfallende Regelung zur Reduzierung der Gruppengröße bei Integrationen von behinderten Kindern in dem Entwurf zur neuen Rahmenvereinbarung Integration ist im Gesetz nicht aufgegriffen und führt zu einer massiven Verschlechterung in der Betreuung und Förderung betroffener Kinder 16