Informationsblatt. Betreuerwechsel DWS TopRente. 4 Free AG - Betreuerwechsel - Bahrenfelder Steindamm 110



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Transkript:

Informationsblatt 4 Free AG - Betreuerwechsel - Bahrenfelder Steindamm 110 22761 Hamburg Nutzen Sie dieses Formular als Deckblatt und Checkliste bei der Rücksendung der Formulare. Betreuerwechsel DWS TopRente Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent! Vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Dienstleistung. Sie können jederzeit bei der DWS Ihren Betreuer wechseln und durch uns enorme Vorteile nutzen. Füllen Sie einfach die anhängenden Formulare aus und schicken Sie alle Dokumente mit dieser Vorlage an unsere Adresse. Sobald die 4 Free AG bei der DWS als Ihr Betreuer vermerkt ist, erhalten Sie den zugesagten Rabatt von 50 %. Checkliste Betreuerwechsel DWS TopRente Durch Sie zu bearbeiten: Auftrag Betreuerwechsel Rahmenvereinbarung Ausweiskopie Vorder- und Rückseite mit Unterschrift (Personalausweis oder Reisepass) Der weitere Ablauf stellt sich wie folgt dar: 1. Wir senden die Unterlagen an die DWS. 2. Die DWS schlüsselt die 4 Free AG als Ihren neuen Betreuer für Ihr Depot, und künftige Einzahlungen werden mit dem Rabatt auf den Ausgabeaufschlag investiert. Der Betreuerwechsel dauert in der Regel ca. 5 Tage. Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen unter 040 / 244 296 20 zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Ihr 4 Free AG Team 4 Free AG

Beratungsfreies Geschäft 1/6 zwischen dem Kundenbetreuer 4 Free AG Bahrenfelder Steindamm 110 D-22761 Hamburg - handelnd für die NFS Netfonds Financial Service GmbH, Süderstr. 30, 20097 Hamburg, (im Folgenden: NFS ) - und und (im Folgenden: Kunden ) Präambel Die NFS ist Finanzdienstleistungsinstitut und verfügt über eine Erlaubnis nach 32 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 KWG. Sie ist berechtigt, als Finanzdienstleistungen die Anlage- und Abschlussvermittlung sowie die Anlageberatung gemäß 1 Abs. 1a Satz 2 Nrn. 1, 1a und 2 KWG auszuüben. Der Kundenbetreuer erbringt als sog. gebundener Agent diese Finanzdienstleistungen ausschließlich im Namen und auf Rechnung der NFS. Ein Vertragsverhältnis kommt daher nur zwischen der NFS und den Kunden zu Stande. Informationen zu der NFS und der Behörde, von der sie beaufsichtigt wird, finden sich in Ziff. 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der NFS Netfonds Financial Service GmbH für Privatkunden (im Folgenden: AGB ). I. Kundenklassifizierung Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist eine Klassifizierung jedes Kunden vorzunehmen. Mit der Einstufung als Privatkunde hat die NFS sämtliche Schutzvorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) zu beachten. Unter bestimmten Umständen kann eine Umstufung der Kunden zu Professionellen Kunden erfolgen. Privatkunden genießen gegenüber professionellen Kunden ein höheres Schutzniveau und erhalten weitergehende Informationen. Wünschen die Kunden die Einstufung als professionelle Kunden, so werden sie ihren Kundenbetreuer hierüber unterrichten, ggf. wird dies in einer gesonderten Vereinbarung zwischen den Parteien vereinbart. II. Vertragssprache und Kommunikationsmittel Die Vertragssprache ist deutsch. Sämtliche Informationen und Unterlagen der NFS sind ausschließlich in deutscher Sprache erhältlich. Die NFS ist wie in Ziff. 1. ihrer AGB angegeben schriftlich per Post, telefonisch, per Telefax oder per Email erreichbar. Für die Auftragsausführung gilt Ziff. IV dieser Vereinbarung.

Beratungsfreies Geschäft 2/6 III. Tätigkeit und Pflichten der NFS Execution only Vertragsgegenstand sind ausschließlich die in der Präambel genannten Finanzdienstleistungen mit Ausnahme der Anlageberatung. Anlageberatung ist ausdrücklich nicht Bestandteil dieser Rahmenvereinbarung. Diese Rahmenvereinbarung umfasst ausschließlich anlageberatungsfreies Geschäft ( Execution only ). Jede Anlageentscheidung wird von den Kunden allein getroffen. Mit dieser Rahmenvereinbarung kommt ausschließlich ein Vermittlungs- und kein Beratungsvertrag zu Stande. Für die Auswahl einer Anlage in Finanzinstrumenten steht den Kunden eine Auswahl von mehr als 7.000 Investmentfonds, Zertifikaten, Hedgefonds, Aktien, strukturierten Finanzprodukten und anderen Anlageformen zur Verfügung. Die NFS ist weder vertraglich noch wirtschaftlich von einzelnen Emittenten oder Banken abhängig. Sie führt die Kundenaufträge nicht selbst aus, sondern leitet diese an die ausführenden Stellen weiter. Die NFS ist nicht verpflichtet, Kundenaufträge betreffend Finanzinstrumente der Risikoklasse 5 anzunehmen und weiterzuleiten, diese sind von den Kunden direkt bei der auftragsausführenden Stelle einzureichen. Die Übermittlung der Aufträge erfolgt im Übrigen je nach Art des Kundenauftrages per Post, per Telefax oder auf elektronischem Wege. Die Übermittlung erfolgt unter Berücksichtigung der jeweiligen rechtlichen und technischen Vorgaben möglichst zeitnah und im Interesse der Kunden. Die NFS ist nicht dazu verpflichtet, die von den Kunden gewünschte Dienstleistung erfolgreich über einen Anbieter zu vermitteln oder die Dienstleistung selbst zu erbringen. Sie ist ferner nicht zur Annahme von Kundengeldern berechtigt und erbringt keine Finanzportfolioverwaltung. IV. Orderausführung durch die NFS Die NFS nimmt Aufträge von den Kunden nur entgegen, wenn das von den Kunden gewünschte Produkt oder die Dienstleistung von Vertragspartnern der NFS angeboten werden. Die NFS ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen die Annahme von Kundenaufträgen abzulehnen. Für die Orderausführung gelten im Übrigen die Grundsätze zur Orderausführung bei der NFS Netfonds Financial Service GmbH sowie die einschlägigen Bestimmungen in den AGB der NFS. V. Auftrags- und Weisungserteilung durch die Kunden Bei mehreren Depotinhabern wird das Depot bei der depotführenden Stelle als Gemeinschaftsdepot geführt. Grundsätzlich kann jeder Depotinhaber einzeln über den Depotbestand verfügen (sog. Oder -Depot). Dies gilt nicht, wenn das Depot als Und -Depot geführt wird oder einer oder mehrere der Depotinhaber gegenüber der Depotstelle die Einzelverfügungsberechtigung für die Zukunft widerrufen. Bezüglich der Berechtigung zur Auftrags- oder Weisungserteilung gegenüber der NFS bzw. dem Kundenbetreuer gelten die Regelungen zur Verfügungsberechtigung entsprechend. Maßgeblich sind insofern allein die Angaben im Depoteröffnungsantrag. Bei einem Oder -Depot kann jeder Kunde einzeln Aufträge und Weisungen erteilen, bei einem Und -Depot können Aufträge und Weisungen nur gemeinschaftlich von allen Depotinhabern erteilt werden. Dies gilt ebenfalls für den Fall des Widerrufs der Einzelverfügungsberechtigung durch einen oder mehrere Kunden. VI. Mitwirkungspflichten der Kunden Die Kunden verpflichten sich, sämtliche Angaben gegenüber dem Kundenbetreuer wahrheitsgemäß und vollständig zu machen. Dies gilt insbesondere für die Angaben in dem Persönlichen Analysebogen. Sollten sich Änderungen in den von den Kunden gemachten Angaben ergeben, so werden die Kunden ihren Kundenbetreuer umgehend hierüber informieren. Erteilen die Kunden dem Kundenbetreuer die Angaben in dem Persönlichen Analysebogen nicht oder nicht vollständig, so ist der Kundenbetreuer berechtigt, einen Vertragsschluss oder die Annahme eines Auftrages von den Kunden abzulehnen. Ferner ist dem Kundenbetreuer in diesem Fall die Einschätzung, ob ein von den Kunden gewünschtes Finanzinstrument für diese angemessen ist, nicht möglich. Die Kunden verpflichten sich ferner, Aufträge eindeutig zu erteilen und alles ihnen Mögliche zu tun, um eine zügige Bearbeitung ihrer Aufträge zu gewährleisten. Sie verpflichten sich, binnen einer angemessenen Frist zu kontrollieren, ob ein Auftrag auftragsgemäß ausgeführt worden ist.

Beratungsfreies Geschäft 3/6 Für Finanzinstrumente der Risikoklassen 1 und 2 gilt eine Frist von zwei Wochen als angemessen, für Finanzinstrumente der Risikoklassen 3 und 4 gilt eine Frist von einer Woche als angemessen. Aufgrund ihrer hohen Volatilität haben die Kunden Aufträge betreffend die Risikoklasse 5 direkt bei der auftragsausführenden Stelle einzureichen, die NFS wird diese Aufträge nicht annehmen. Sollte eine Order nicht oder nicht auftragsgemäß ausgeführt worden sein, so werden die Kunden die NFS binnen der in diesem Abschnitt genannten Fristen entsprechend informieren. VII. Gesonderte Vereinbarungen Soll im Einzelfall bei der Order eines Finanzinstruments von der im Persönlichen Analysebogen angegebenen Risikoklasse abgewichen werden, so ist dies in einer gesonderten Orderdokumentation schriftlich festzuhalten. VIII. Interessenkonflikte Den Kunden ist bekannt, dass Interessenkonflikte entstehen können. Über diese Interessenkonflikte werden die Kunden in den AGB und der Conflicts of Interests Policy der NFS informiert. Diese wird jährlich von der NFS überarbeitet und ggf. angepasst. Die Kunden können die aktuelle Version der Conflicts of Interests Policy jederzeit unter www.nfs-netfonds.de/coip abrufen oder bei ihrem Kundenbetreuer kostenlos anfordern. IX. Vergütung / Zuwendungen Für ihre Dienstleistungen und insbesondere für die Zurverfügungstellung einer Infrastruktur im Zusammenhang mit dem Vertrieb und der Vermittlung von Finanzdienstleistungen und Produkten erhält die NFS von den jeweiligen Fondsgesellschaften oder Produktgebern Vergütungen. Sie kann z.b. zum Teil bei Fondsanteilskäufen eine Provision bis zur Höhe des Ausgabeaufschlages erhalten, ferner kann sie von den jeweiligen Fondsgesellschaften eine zeitanteilige Vergütung aus der der jeweiligen Fondsgesellschaft zufließenden Verwaltungsvergütung erhalten. Bei der Gewährung eines Rabatts auf den Ausgabeaufschlag mindert sich die Provision der NFS bzw. des Kundenbetreuers entsprechend. Wie die Vergütung berechnet wird, bestimmt sich u.a. danach, um was für ein Produkt es sich handelt und ist den Preisverzeichnissen der Anbieter zu entnehmen. Als Vergütung können u.u. auch geldwerte Vorteile in Form von Sachleistungen (Schulungen, Fortbildungsveranstaltungen mit Freizeitanteil etc.) gewährt werden. Durch die Leistung der Vergütungen an die NFS erhöhen sich die Kosten für die Kunden nicht. Die NFS reicht einen Teil der erhaltenen Vergütung an den Kundenbetreuer weiter. Die Kunden verzichten auf ihre aus den in dieser Ziffer dargestellten Provisionszahlungen herrührenden jetzigen und zukünftigen etwaigen Herausgabeansprüche sowie darauf, von der NFS oder der 4 free AG die Herausgabe der vereinnahmten Provision zu verlangen, es sei denn, es wird ausdrücklich eine anderslautende Vereinbarung getroffen. Eine solche Vereinbarung bedarf der Schriftform. Die Vermittlungs- und Beratungsleistungen des Kundenbetreuers und der NFS sind von den Kunden im Regelfall nicht gesondert zu vergüten, es sei denn, es wird eine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen. X. Discountvereinbarung Durch den Abschluss des Vertrages über die 4 free AG erhalten die Kunden bis zu 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag von Einmalanlagen und Sparplänen beim Kauf von Fonds und Zertifikaten, sofern das Depot bei der Frankfurter Fondsbank, der comdirect bank AG oder der DWS eröffnet wird. Die Liste der handelbaren Fonds und die Rabatthöhe sind abhängig von der jeweiligen Depotbank und den einzelnen Investmentgesellschaften und können sich jederzeit ändern. Die jeweils aktuellen Konditionen stellt die 4 free AG den Kunden in der Rabattliste zur Verfügung. Ein Rechtsanspruch auf Rabatt in einer bestimmten Höhe besteht nicht, da weder die 4 free AG noch die NFS Einfluss auf die Konditionsgestaltung der Produktanbieter und Depotbanken haben und Rabatt maximal bis zu der Höhe gewähren können, in der ihnen selbst der Rabatt eingeräumt wird. Bei der Frankfurter Fondsbank wird ab einem Depotvolumen größer als 25.000 zum Stichtag 31.12. keine Depotgebühr erhoben. Die comdirect bank AG erhebt im Standard Konditionsmodell der 4 free AG generell keine Depotführungsgebühr.

Beratungsfreies Geschäft 4/6 Die Rabatte der 4 free AG stellen individuelle, freibleibende Angebote an die einzelnen Kunden dar. Die Kunden verpflichten sich mit Unterzeichnung dieser Vereinbarung zum Stillschweigen über die Rabatte und die Rabattliste. Diese Verschwiegenheitspflicht besteht auch gegenüber den Produktanbietern. Handeln die Kunden der Verschwiegenheitspflicht zuwider, so führt dieser Verstoß zum Widerruf der Rabattzusage. Der Rabatt auf das reguläre Agio wird den Kunden aufgrund ihres Verzichts auf jegliche Beratungsdienstleistung angeboten. XI. Auskunftsrechte der Kunden Die Kunden sind berechtigt, jederzeit weiterführende Informationen zu den Grundsätzen zur Orderausführung und potentiellen Interessenkonflikten zu verlangen. Auf Nachfrage sind den Kunden detaillierte Informationen zu den gewährten oder erlangten Zuwendungen zu erteilen. XII. Steuern / sonstige Kosten Den Kunden ist bekannt, dass Einkünfte aus Finanzinstrumenten in der Regel steuerpflichtig sind. Abhängig von dem jeweils gültigen Steuerrecht im In- oder Ausland können bei der Auszahlung von Erträgen oder Veräußerungserlösen Steuern anfallen, die direkt an die zuständige Steuerbehörde abgeführt werden und daher den an die Kunden auszuzahlenden Betrag mindern. Die NFS erbringt weder rechtliche noch steuerliche Beratungsdienstleistungen. XIII. Risikoaufklärung Geldanlagen in Finanzinstrumenten unterliegen Risiken. Bestimmte Umstände können zu gravierenden Veränderungen des Wertes der Vermögensanlage der Kunden führen. Typische Risiken, sog. Basisrisiken treffen für nahezu alle Anlageinstrumente zu, ferner unterliegen die einzelnen Anlageinstrumente speziellen Risiken. Unter besonders ungünstigen Umständen können mehrere Risiken kumulieren und sich gegenseitig verstärken. Die NFS ist nicht verpflichtet, die Kunden über jedes einzelne Risiko aufzuklären, sie wird den Kunden auf Nachfrage jedoch geeignete Unterlagen aushändigen oder zur Verfügung stellen, die die erforderlichen Informationen für die Kunden in verständlicher Form enthalten. Eine darüber hinausgehende Risikoaufklärung wird seitens der NFS nicht geschuldet, es sei denn, es wird zwischen den Parteien eine gesonderte schriftliche Absprache hierzu getroffen. XIV. Risikoausschluss / Haftung Die in den Prospekten der Anbieter enthaltenen Informationen und Angaben zu den jeweiligen Dienstleistungen sowie Anlage- und Beteiligungsmöglichkeiten stammen ausschließlich von dem jeweiligen Anbieter. Eine Haftung für die Inhalte der Prospekte wird seitens der NFS nicht übernommen. Die NFS haftet insbesondere nicht für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Die NFS haftet nicht für die Wertentwicklung von Finanzinstrumenten oder für Kursverluste. Bezüglich der vermittelten Produkte und Dienstleistungen hat jeweils ausschließlich der zu Grunde liegende Prospekt Gültigkeit. Die NFS haftet ferner nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass die Kunden die Angaben in dem Persönlichen Analysebogen nicht, nicht richtig oder nicht vollständig erteilen oder die NFS nicht oder nicht rechtzeitig über Änderungen ihrer persönlichen Verhältnisse unterrichten. Machen die Kunden die Angaben in einem Auftrag nicht vollständig oder sind ihre Angaben nicht leserlich und ist die Bearbeitung oder Weiterleitung des Auftrages aufgrunddessen fehlerhaft oder kommt es zu Verzögerungen, so ist eine Haftung der NFS insoweit ebenfalls ausgeschlossen. Da eine Beratung nicht geschuldet wird, können die Kunden keinerlei Ansprüche auf eine fehlerhafte oder nicht erfolgte Beratung stützen. Die NFS haftet nicht für Schäden aufgrund nicht oder nicht auftragsgemäß ausgeführter Aufträge der Kunden, wenn diese die NFS nicht binnen der in Ziff. VI. dieser Vereinbarung genannten angemessenen Fristen nach Auftragserteilung von der nicht oder nicht auftragsgemäßen Auftragsausführung unterrichtet haben, es sei denn, die Mitteilung war den Kunden aufgrund von

Beratungsfreies Geschäft 5/6 ihnen nicht zu vertretender Umstände nicht möglich. Nicht zu vertreten ist die Unmöglichkeit von den Kunden insofern insbesondere im Falle höherer Gewalt oder schwerer Krankheit eines des Kunden. Erteilen die Kunde einer depotführenden Stelle einen Auftrag/eine Order, ohne dass die NFS Kenntnis hiervon erlangt (z.b. beim Online-Banking), so ist eine Haftung der NFS für diesen Auftrag/ für diese Order ausgeschlossen. Die NFS haftet nur sofern und soweit sie Kenntnis von den eine Haftung begründenden Umständen, insbesondere dem zugrundeliegenden Wertpapiergeschäft, hat. Die Kunden haften gegenüber der NFS für sämtliche Verpflichtungen aus dieser Rahmenvereinbarung als Gesamtschuldner. Ergänzend gilt Ziff. 11 der AGB der NFS. XV. Speicherung personenbezogener Daten Die NFS und die depotführenden Stellen sind berechtigt, personenbezogene Daten i.s.v. 3 Abs. 5 Nr. 1 BDSG zu speichern. Ab einem Transaktionsvolumen von EUR 15.000,00 ist die NFS gem. 9 Abs. 1 Satz 1 GWG zur Anfertigung einer Kopie der Ausweise der Kunden verpflichtet. Die Kunden erklären sich mit Unterzeichnung dieser Vereinbarung mit der Speicherung ihrer Daten und der Anfertigung jeweils einer Ausweiskopie einverstanden. Die NFS wird die Vertragsunterlagen ungeachtet der Dauer der Geschäftsbeziehung mit den Kunden mindestens fünf Jahre ab dem Zeitpunkt ihrer Erstellung aufbewahren. XVI. Kündigung Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von jeder der Vertragsparteien mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Die Kunden können den Vertrag nur gemeinschaftlich kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die NFS insbesondere dann vor, wenn der Aufenthaltsort und/oder die Kontaktdaten der Kunden unbekannt sind oder die Kunden ihren Mitwirkungspflichten nach dieser Vereinbarung nicht oder nicht ordnungsgemäß nachkommen, insbesondere Auskünfte nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erteilen und der NFS aus diesem Grunde eine ordnungsgemäße Vertragsausführung nicht möglich ist. XVII. Salvatorische Klausel Eine unwirksame Bestimmung dieser Vereinbarung oder eine Vertragslücke berühren die Wirksamkeit dieser Vereinbarung im Übrigen nicht. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die unwirksamen Bestimmungen und/oder Lücken durch eine solche Regelung zu ersetzen oder auszufüllen, die der von ihnen beabsichtigten Regelung in gesetzlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. XVIII. Allgemeine Geschäftsbedingungen / Informationen zur Mitgliedschaft in der EdW / Informationen zum Fernabsatz Die Kunden bestätigen, dass ihnen - ein Exemplar der Rahmenvereinbarung für Privatkunden, - die Conflicts of Interests Policy (www.nfs-netfonds.de/coip), - die Grundsätze zur Orderausführung bei der NFS Netfonds Financial Service GmbH (www.nfs-netfonds.de/orderausfuehrung), - die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der NFS Netfonds Financial Service GmbH für Privatkunden (www.nfs-netfonds.de/agb) und - die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der 4 free AG (www.4free-ag.de/static/page_agb.html)

Beratungsfreies Geschäft 6/6 ausgehändigt oder unter den angegebenen Internetseiten zur Kenntnis gebracht und von ihnen zur Kenntnis genommen und akzeptiert worden sind. In den AGB der NFS enthalten sind insbesondere auch Informationen über die Einrichtung zur Sicherung der Ansprüche von Anlegern (Sicherungseinrichtung). Bei Fernabsatzgeschäften erhalten die Kunden ferner die Kundeninformation der NFS zu Vermittlungsgeschäften im Fernabsatz (www.nfs-netfonds.de/fernabsatz) ausgehändigt. Die genannten Unterlagen und Informationen in ihrer jeweils aktuellen Fassung sind Bestandteil dieser Rahmenvereinbarung. XIX. Informationen und Unterlagen zu Vermögensanlagen Die Kunden bestätigen, dass ihnen die Broschüre Basisinformationen über Vermögensanlagen in Wertpapieren ausgehändigt bzw. angeboten worden ist. Die Kunden können diese Broschüre jederzeit bei ihrem Kundenbetreuer oder der NFS unter den angegebenen Kontaktdaten kostenlos anfordern. Im Übrigen erklären die Kunden mit dem Verzicht auf jegliche Anlageberatung und dem Abschluss dieser Execution only Rahmenvereinbarung, hinreichend über die Risiken einer Anlage in Investmentfonds und Wertpapieren informiert zu sein und sich alle für ihre Anlageentscheidung relevanten Informationen wie Verkaufsprospekte und Rechenschaftsberichte selbstständig vor einer Anlageentscheidung zugänglich zu machen. XX. Weitere Vereinbarungen Es wurden keine weiteren Vereinbarungen/Verträge geschlossen. Es wurden folgende weiteren Vereinbarungen/Verträge geschlossen: Ort, Datum Unterschrift 1. Kunde Ort, Datum Unterschrift 2. Kunde Ort, Datum Unterschrift Kundenbetreuer - für NFS -

Betreuerwechsel 4 Free AG Bahrenfelder Steindamm 110 22761 Hamburg Wechsel des Vermittlers / Maklers (DWS TopRente) Kontoinhaber Name Vorname Straße, Nr. PLZ, Ort Ich möchte, dass ab sofort mein Investmentkonto Nr. durch den Betreuer 4 Free AG, Bahrenfelder Steindamm 110, 22761 Hamburg, info@4free-ag.de, betreut wird. An die DWS: Bitte richten Sie einen Depotrabatt von 50% ein. Unterschrift Ort / Datum Unterschrift Kontoinhaber 4 Free AG Konsorte: 8905 V-Info: 90466