Kundeninfo zu den SAP Hinweisen vom 14.2. 2013 (Februar Patches)



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Transkript:

Kundeninfo zu den SAP en vom 14.2. 2013 (Februar Patches) Copyright Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Bezeichnungen und dergleichen, die in diesem Dokument ohne besondere Kennzeichnung aufgeführt sind, berechtigen nicht zu der Annahme, dass solche Namen ohne weiteres von jedem benützt werden dürfen. Vielmehr kann es sich auch dann um gesetzlich geschützte Warenzeichen handeln. Axel Kiltz abresa GmbH 31.01.2013 Alle Rechte, auch des Nachdruckes, der Wiedergabe in jeder Form und der Übersetzung in andere Sprachen, sind dem Urheber vorbehalten. Es ist ohne schriftliche Genehmigung des Urhebers nicht erlaubt, das vorliegende Dokument oder Teile daraus auf fotomechanischem oder elektronischem Weg (Fotokopie, Mikrokopie, Scan u.ä.) zu vervielfältigen oder unter Verwendung elektronischer bzw. mechanischer Systeme zu speichern, zu verarbeiten, auszuwerten, zu verbreiten oder zu veröffentlichen. abresa GmbH, Katharina-Paulus-Str. 8, 65824 Schwalbach am Taunus

Kundeninfo zu den SAP en vom 14.2. 2013 (Februar Patches) Sehr geehrte Damen und Herren, zu Anfang ein Wort zur Intention dieses Informationsdokuments. Es ist nicht dazu gedacht, den Kundenmitarbeitern im Fachbereich oder auch an der Basis e zum Einspielen vorab zu empfehlen. Allenfalls kann ein Mitarbeiter des Fachbereichs selbst bemerken, dass es gut wäre einen zeitnah einzuspielen, weil im Unternehmen eine spezielle Situation vorliegt. Denn dazu kommt dieses Dokument viel zu spät. Es kann erst nach der Veröffentlichung des behandelten Support Packages und dann häufig nicht sofort erstellt werden. Warnungen betreffend Notwendigkeit zum Einspielen von en kommen von unserer Seite auf andere Art und wenn, dann früher. Im Januar 2013 wurden mehrfach Listen mit Einspielempfehlungen (Excel Liste) an die Kunden versandt, weil diese e jeweils vor der monatlichen Abrechnung im System sein sollten. Dieses Informationsdokument dient hingegen überwiegend dem Fachbereich Personalabrechnung zur Info in folgenden Punkten: Sind als Konsequenz von gesetzlichen Änderungen, inhaltlichen Verbesserungen, Korrekturen in HR in besonderer Weise Daten zu pflegen, Rückrechnungen anzustoßen oder ähnliches? Werden neue Funktionen von SAP eingesetzt oder geplant? Kann man den SAP-en (auch den patchunabhängigen Zusatzinfos) Information en entnehmen, die die tägliche Arbeit erleichtern oder das Verständnis für die Abläufe erhöhen? Nun zu den eigentlichen Support Packages: Am 14.2.2013 wurden von SAP die folgenden HR Patches veröffentlicht: Release 4.70: E3 Release 5.00 A9 Release 6.00 92 Release 6.04 58 Wir stellen Ihnen von den in diesen SP s enthaltenen en in Abschnitt 1 einige der insgesamt 34 e (plus 19 für den ÖD) vor. Diese e haben wir ausgewählt, weil sie entweder weitergehende en von Ihnen fordern (z.b. Stammdatenpflege oder Rückrechnungen), oder weil sie von SAP als besonders wichtig eingestuft sind, oder weil eine neue Funktionalität implementiert wurde, die Sie kennen sollten. In Abschnitt 2 zeigen wir Ihnen weitere e, die nicht Bestandteile eines Support Packages sind, sondern als Zusatzinfo, How To, Problem beratenden Charakter haben und die seit Veröffentlichung der Kundeninfo zu der vorherigen Patchserie (im Januar 2013) von SAP heraus gegeben wurden. Im 3. Abschnitt führen wir e aus den genannten Patches (evtl. mit Handlungsbedarf) für den öffentlichen Dienst auf, die aber nur für Kunden mit Merkmalen der ÖD Abrechnung interessant sind. Zusammen mit der vorliegenden Kundeninfo stellen wir Ihnen die Texte der hier aufgeführten e als PDF Dateien (in einer gepackten Datei) zur Verfügung. Für eine Gesamtsicht der 1

Kundeninfo zu den SAP en vom 14.2. 2013 (Februar Patches) e in den oben genannten SP s möchten wir Sie bitten, die entsprechenden Seiten auf dem SAP Support Market Place aufzusuchen. Bei Bedarf können wir Sie gerne beraten, um Ihnen einen performanten Zugang zu dem SAP system zu verschaffen. Die folgende Grafik soll nochmals daran erinnern, wie unsere Kundeninfos aufgebaut sind: Angabe des s, unter dem dieser von SAP geführt wird (*) nummer und Titel, den die SAP dem gegeben hat (ggf. gekürzt) Kurze Zusammenfassung des s des es, Ggf. Zusatzinformationen. Für Ihre en nutzen wir folgendes Signalsystem: Frage, die Sie dringend klären müssen. Wichtige. Wenn ein rotes Fragezeichen davor steht, ist die von der Antwort auf die Frage abhängig. Zu klärende Frage ohne besondere Dringlichkeit. ohne besondere Dringlichkeit. Wenn ein grünes Fragezeichen davor steht, ist die von der Antwort auf die Frage abhängig. (*) Die meisten e gelten für alle Releases. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, stehen die Patch-Nummern im Kästchen in der rechten oberen Ecke. Steht dort der Text info, so handelt es sich um einen, der keinem Support Package angehört. 2

Kundeninfo zu den SAP en vom 14.2. 2013 (Februar Patches) 1. e aus den Support Packages (ohne ÖD) PY-DE Deutschland 1809479: /101 wird nicht vermindert (02/2013) Bei Personen, die einen Infotyp ZVE-/VBL-Daten (0051) haben, heute aber nicht (mehr) zv-pflichtig sind, wird die Korrekturlohnart /2R1 nicht gebildet. Der erste verursachende stammt aus Patch E0_A6_89_55, der zweite aus E1. Betrifft nur Spezialfälle des ÖD, die Am müssen aber rückgerechnet werden PY-DE-FP-DU DEÜV 1798892: DEÜV(UVMG): Korrekturen XIX 1. BG-Brutto: Unterschiedliche Verteilung der Lohnarten /6U0 und /6U8 in Regel DBG1 nach 1721165 (betrifft nur Freistellungen aus Wertguthaben) 2. BG-Brutto: Keine neue Höchstjahresarbeitsverdienstgrenze bei Wechsel der Juristischen Person 3. Sondermeldungen vor Produktivstart enthalten irrtümlich ein BG-Brutto Die Erläuterungen zu den Fehlerpunkten sind umfangreich. Bitte text lesen. Zu 1: Wenn derartige Fälle von Freistellungen aus Wertguthaben seit Einspielen des es 1721165 (aus Oktober 2012) aufgetreten sind, kann es notwendig sein, zurückzurechnen. Zu 2: Hier kann eine Teilapplikation BGJU aktiviert werden, um BG-abhängig die Bildung einer derartigen Höchstjahresarbeitsverdienstgrenze zu beeinflussen. PY-DE-FP-E2 ELStAM Verfahren ELStAM: Korrekturen nach dem Jahreswechsel Zum ELStAM Verfahren gibt es in diesem Support Package insgesamt 7 e, davon 5 mit Priorität hoch. Die texte liegen bei, eine Erörterung der diversen Sachverhalte würde aber hier den Rahmen sprengen. Es handelt sich um die e: Note 1802434: ELStAM: Korrekturen nach dem Jahreswechsel 03/2013 Note 1803945: ELStAM: Meldungen löschen Note 1806090: ELStAM: Korrekturen 022013 Note 1807090: ELStAM: Korrekturen nach Jahreswechsel 04/2013 Note 1808461: ELStAM: Korrekturen nach dem Jahreswechsel 05/2013 Note 1810919: ELStAM: Korrekturen nach Jahreswechsel 06/2013 Note 1812539: ELStAM: Korrekturen nach dem Jahreswechsel 08/2013 Bei Beginn Einsatz von ELStAM sollten alle diese e im System sein. Im März Patch sind übrigens bereits jetzt auch 6 e zum Thema ELStAM, davon einer mit Prio Hoch. 3

Kundeninfo zu den SAP en vom 14.2. 2013 (Februar Patches) PY-DE-GR Brutto 1804680: Zuschuss MuSchG bei mehreren Arbeitsverhältnissen Bei Mitarbeiterinnen mit Mutterschutz und mit mehreren Arbeitsverhältnissen gleichzeitig kann derzeit das Nettoentgelt aus anderen Beschäftigungen ausschließlich über den Infotyp 0700 mit Subtyp 'DBZU' vorgegeben werden. Zur besseren maschinellen Unterstützung dieser Konstellation werden mit diesem die Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld und die Abrechnungsfunktion DSVU dahingehend erweitert, dass eine manuelle Vorgabe des kalendertägigen Nettoentgelts aus einer anderen Beschäftigung über den Infotyp 0014 (Wiederkehrende Be- und Abzüge) oder den Infotyp 0015 (Einmalige Be- und Abzüge) für die Zeit des Mutterschutzes berücksichtigt wird. Die vorgenommenen Erweiterungen werden über die Teilapplikation ZMG5 gesteuert, die in der SAP-Standardauslieferung zum 01.01.2014 aktiv ist. Bei Bedarf können Sie die Gültigkeit durch einen Eintrag in der Tabelle V_T596D vorziehen. Künftig wird im Abrechnungsprogramm in der Funktion DOZMG mit Parameter CALC die Vorgabelohnart für den kalendertägigen Nettoverdienst aus anderen Beschäftigungen (Musterlohnart OZNB) berücksichtigt. Achtung: Die Musterlohnart OZNB wird im Falle einer manuellen Vorgabe des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld (Musterlohnart O450) ignoriert. PY-DE-NT-GR Pfändung / Abtretung 146944: HR-DPF: Basiszinssatz auf -0,13% geändert 1805606: neue Konstante PFDI2 für negativen Basiszinssatz Zum 01.01.2013 wurde der Basiszinssatz auf - 0,13% geändert. Da negative Werte für die Konstante PFDIS nicht vorgesehen sind, wird eine weitere Konstante PFDI2 für negative Werte eingeführt. Wenn der Kunde Pfändungen gem. Basis-Zinssatz hat: unbedingt vor der Februar- Abrechnung einpflegen, falls nicht schon geschehen. Einmal falsch abgeführte Zinsen können bei Pfändungen nicht mehr korrigiert werden. Es sind immer beide e einzupflegen. <Sonst kommt es bei der Abrechnung zum Abbruch-. PY-DE-NT-NI Sozialversicherung 1800126: Beitragsnachweis: Merkmalstrukturerweiterung Die Merkmalstruktur PMEB7 beinhaltet keine Möglichkeit zur Unterscheidung nach Aktiven und Rentnern. Es kann daher nicht festgestellt werden, ob die Eingangsmeldung für Zahlstellen gilt oder nicht. Eine direkte Zuordnung der Eingangsmeldung zum entsprechenden Personalbereich/-teilbereich ist nicht möglich. Werden in Ihrem Betrieb die Zahlstellenmeldungen (BNZ) durch ein anderes Lohnbüro bearbeitet als die SV-Nachweise (BNA) der Aktiven? Wenn ja, sollten Sie im System gemäß Einstellungen vornehmen, damit die Rückmeldungen das richtige Lohnbüro erreichen. Die Möglichkeit dazu wurde mit diesem geschaffen. 4

Kundeninfo zu den SAP en vom 14.2. 2013 (Februar Patches) PY-DE-NT-NI Sozialversicherung 1807080: Korrektur bei Mehrfachbeschäftigung in Zusammenhang mit DBGZ Sehr spezielle Fehlersituation bei Mehrfachbeschäftigungen bei mindestens 3 Arbeitgebern, wobei mindestens eins davon in der Gleitzone liegt. Der DBGZ Baustein der DSKK Meldung wird dann möglicherweise falsch gemeldet. Bitte Originaltext lesen. Dort sind ausführliche Beispiele genannt. Nach Einspielen des Jahreswechsel-Support-Packages und einer Rückrechnung in Zeiten vor 2013 wird aufgrund eines Programmfehlers für den oben genannten Fall in der Tabelle SV die AV-Sonderregel 04 gelöscht und damit fälschlicherweise auch in der AV eine Zusammenrechnung der Beschäftigungen vorgenommen und somit das AV-pflichtige Entgelt zu hoch angesetzt. Derartige Fälle müssten dann zurückgerechnet werden. PY-DE-NT-TX Steuern 1800727: VBEZ: Fehler bei Auswertung Merkmal DSTZM Bei Verwendung der VADM (Versorgungsadministration) werden Mitarbeiter mit der Fehlermeldung Keine "Versorgungsgrundlage für V001 (Lohnart xxxx) im Infotyp 0012" in der Abrechnung abgelehnt. Man kann die neue Teilapplikation VAAK 'Positionierung P0001 für Auswertung DST VBEZ' aktivieren; dann wird vor der Auswertung des Merkmals die Kopfzeile der Struktur P0001 mit den Infotypdaten gefüllt, die zum Ende der Abrechnungsperiode gültig ist. (VBEZ = Versorgungsbezug) 5

Kundeninfo zu den SAP en vom 14.2. 2013 (Februar Patches) 2. Zusatzinfos PY-DE-NT-NI Sozialversicherung Info 1812164 - Berufsgenossenschaftsbrutto beim Erstellen des BG-Nachweises fehlerhaft Die Report RPLBGND0 zeigt nicht die richtigen Jahreswerte bei Überschreiten der Höchstjahresarbeitsverdienstgrenze (Höchst-JAV) der Berufsgenossenschaft an. Die Daten beim Berufsgenossenschaftsbrutto (BG-Brutto) in der BG-Liste entsprechen nicht dem aktuellen Höchstsatz der Berufsgenossenschaft. Der enthält umfangreiche Ratschläge für durchzuführende en, u.a. Rückrechnungserfordernisse und eine spezielle Parametrierung des Reports RPLBGND0, die auch Rückrechnungen ins Vorjahr berücksichtigt PY-XX-PF Personalabrechnungsfunktionen Info 393820 - Abbruch im RPCALC#0 - was ist zu tun? Die Abrechnung bricht aus irgendeinem Grund ab. Es erfolgt entweder ein Kurzdump oder eine Fehlermeldung im Protokoll. Dieser liegt mittlerweile in Version 40 vor. Er enthält eine umfangreiche Sammlung von Gründen, weshalb es zu einem Abbruch der Abrechnung kommen kann sowie Hilfen für diese Fälle. PY-DE-FP-DU DEUEV Info 1810391 - ACHTUNG NEU! DEÜV-Meldungen bei Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei Minijoblern nach neuem Recht (2013) Sie haben MitarbeiterInnen mit Minijob, für die das Arbeitsentgelt ab 01.01.2013 erhöht wird, so dass es regelmäßig zwischen 400,01 und 450 EUR liegt. Die Sachlage hat sich durch eine gesetzliche Neuerung geändert ( 28a, Abs. 1, Nr. 11, SGB IV; Verweis: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/ 28a.html) Bitte verwenden Sie aktuell die Anzeige der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei Erhöhung des monatlichen Arbeitsentgelts auf mehr als 400 Euro (http://www.minijobzentrale.de/de/service/03_service_rechte_navigation/download Center/2_Formulare_und_Antraege/1_gewerblich/Anzeige_Befreiung_RV_Pflicht_Ent gelterhoehung.pdf? blob=publicationfile&v=1). Eine maschinelle Lösung in SAP ist in Planung. Bitte halten Sie diesbezüglich Ausschau nach einem SAP-! 6

Kundeninfo zu den SAP en vom 14.2. 2013 (Februar Patches) PY-DE-NT-TX Steuer Info 1815007 - FAQ Lohnsteuerbescheinigung 2012 Zeile 28 1. Auf der Lohnsteuerbescheinigung sind in Zeile 28 die Beiträge zur privaten Krankenversicherung und privaten Pflege-Pflichtversicherung zu melden. Im Jahre 2012 werden aber andere Werte ausgewiesen als auf der LStB 2011. 2. Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung und privaten Pflege- Pflichtversicherung (/45G,/45H) werden auch für Mitarbeiter ausgewiesen, die nicht privat KV / PV versichert sind. 3. In Zeile 28 wird die berücksichtigte Mindestvorsorgepauschale bescheinigt. 4. Anstelle von 1.900 EUR werden nur 1.899,96 EUR Mindestvorsorgepauschale bescheinigt. Bitte beachten Sie die ausführlichen Erläuterungen zu den oben genannten Problemstellungen im text. PY-DE-BA Behördenkommunikation Info 1816785 - LSTA Authentifizierung Übergangszeit bis 31.08.2013 Sie wissen nicht, ob Sie die LSTA-Daten auch ohne Authentifizierung übertragen dürfen. Wenn die Konstanten SIGSW bzw. SIGAU weiterhin nicht gesetzt sind, werden die LSTA-Daten wie bisher übertragen. Bitte beachten Sie, dass diese Übergangsphase nur bis 31.08.2013 gilt. 7

Kundeninfo zu den SAP en vom 14.2. 2013 (Februar Patches) 3. e Öffentlicher Dienst PY-DE-PS Public Sector 1797689: Übersteuerung masch. Berechnung des Krankengeldzuschusses Das System führt die Berechnung des Krankengeldzuschusses maschinell durch. In einigen Fallkonstellationen (zum Beispiel bei Mehrfachbeschäftigung) ist das maschinelle Ergebnis nicht korrekt. Mit diesem wird eine Möglichkeit zur Verfügung gestellt, dass bei einem manuellen Eingriff in der Krankengeldzuschussberechnung (durch Vorgabe des Nettourlaubslohns) die Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahme nach 23C SGB IV weiterhin maschinell berechnet werden kann. Mit diesem wird eine neue Version der Funktion FKTBR (Parameter NURL)ausgeliefert sowie die drei folgenden Musterlohnarten: Vorgabe Monatlicher Nettourlaubslohnbetrag mit eingefrorenem Aufschlagssatz aus dem Vormonat (Musterlohnart O412) Vorgabe monatlicher Nettourlaubslohnbetrag mit neu zu berechnendem Aufschlagssatz (Musterlohnart O413) Vorgabe für den monatlichen ZV-Bruttobetrag während des Krankengeldzuschusses (Musterlohnart O414) Damit kann man die Ergebnisse der maschinellen Berechnungen für den gesamten Monat überschreiben; es werden die folgenden Lohnarten verändert: /O60 (NURL mit UKA Vormonat) /O61 (NURL mit UKA neu) /O28 (Brutto ZVK während KGZ) /O62 (Fiktivbrutto KGZ Vormonat) /O63 (Fiktivbrutto KGZ neu). PY-DE-PS Public Sector Note 1809406: ZfA: Status "Manuell erledigt" für ZK01-Meldungen Bisher fehlt die Möglichkeit, ZK01-Meldungen, die erfolgreich einer Personalnummer zugeordnet wurden, mit einem Status 'Manuell erledigt/erledigt' zu versehen. Das Programm RPUZFAD0 wird um die Möglichkeit erweitert, die bereits einer Personalnummer zugeordneten ZK01-Meldungen in den Status 'Manuell erledigt' zu setzen. Falls die Statusverwaltung für ZfA-Meldungen (Teilapplikation ZFAS) nicht aktiviert ist, wird nur der Clusterstatus auf 'Erledigt' umgesetzt. Meldungen im Status 'Manuell erledigt/erledigt' werden durch das Programm RPCZFAD0_KZ01 nicht mehr beantwortet. 8

Kundeninfo zu den SAP en vom 14.2. 2013 (Februar Patches) PY-DE-PS-VA Versorgungsadministration 1792427: Laufende Erstattungen nach 10 VersStaatsV (9) Mit diesem werden die mit 1759277 ausgelieferten Reports RPIDEPBSVAVG_VLTSV_P10_MELDE und RPIDEPBSVAVG_VLTSV_P10_DRUCK vervollständigt und der neue PDF-basierte Musterbescheid HR_DE_PBS_VA_VLTSV_P10 ausgeliefert. Der Report RPIDEPBSVAVG_VLTSV_P10_DRUCK steht nun produktiv mit Datenbank Update der neuen Tabellen und Erzeugung der Bescheide zur Verfügung. Man kann diese Reports auch bereits für Änderungen in 2012 nutzen. Man muss allerdings bestimmte Daten aus 2011 ausblenden. Eine ausführliche Anleitung ist im text enthalten. PY-DE-PS-VA Versorgungsadministration 1804719: Fachkräftegewinnungsgesetz und 14 Abs. 4 Satz 4 BeamtVG Dieser liefert eine Erweiterung zur Abbildung von Art. 4 Nr. 10 des "Fachkräftegewinnungsgesetzes" v. 15.03.2012 aus. Mit Artikel 4 Nr. 10 ist 14 Abs.4 Satz 4 BeamtVG mit Wirkung v. 25.03.2010 aufgehoben worden. Im sind ausführliche Erläuterungen enthalten, wie man mithilfe einer Teilapplikation VASA (die von einem BadI gesteuert wird), die Verarbeitung steuern kann. 9