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Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland Vorlage-Nr. 14/2101 öffentlich Datum: 28.07.2017 Dienststelle: Fachbereich 53 Bearbeitung: Herr Wissel Schulausschuss Sozialausschuss Ausschuss für Inklusion 04.09.2017 05.09.2017 20.09.2017 Kenntnis Kenntnis Kenntnis Tagesordnungspunkt: Broschüre in leichter Sprache über das Arbeitsmarktprogramm Aktion 5: Aktion 5 Besondere Menschen, besondere Hilfe. Unterstützung für besonders schwer behinderte Menschen auf dem Arbeits-Markt Kenntnisnahme: Die Broschüre zum Arbeitsmarktprogramm Aktion 5 in leichter Sprache wird gem. Vorlage-Nr. 14/2101 zur Kenntnis genommen. UN-Behindertenrechtskonvention (BRK): Diese Vorlage berührt eine oder mehrere Zielrichtungen des LVR-Aktionsplans zur Umsetzung der BRK. Gleichstellung/Gender Mainstreaming: Diese Vorlage berücksichtigt Vorgaben des LVR-Aktionsplanes für Gleichstellung, Familienfreundlichkeit und Gender Mainstreaming. ja ja Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr): Produktgruppe: Erträge: Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan Einzahlungen: Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme: Aufwendungen: /Wirtschaftsplan Auszahlungen: /Wirtschaftsplan Jährliche ergebniswirksame Folgekosten: Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten In Vertretung P r o f. D r. F a b e r

Worum geht es hier? In leichter Sprache Beim LVR gibt es ein Integrations-Amt. Es hilft Menschen mit einer Behinderung, wenn Sie arbeiten. Oder eine Arbeit finden wollen. Das Integrations-Amt vom LVR hat ein neues Heft in Leichter Sprache geschrieben. Darin steht: So unterstützt das Integrations-Amt besonders schwer behinderte Menschen, wenn sie eine Arbeit suchen. Das Geld für diese Unterstützung kommt aus einem Programm. Das Programm heißt: Aktion 5. Haben Sie Fragen zu diesem Text? Dann können Sie beim LVR in Köln anrufen: 0221-809-6153 Viele Informationen zum LVR in leichter Sprache finden Sie hier: www.leichtesprache.lvr.de Dort gibt es auch ein Heft in Leichter Sprache Das Integrations-Amt stellt sich vor. Der Zusatztext in leichter Sprache soll zum einen die Verständlichkeit der Vorlage insbesondere für Menschen mit Lernschwierigkeiten konkret verbessern, zum anderen für die Grundsätze der Zugänglichkeit und Barrierefreiheit im Bereich Information und Kommunikation im Sinne der Zielrichtungen 6 und 8 des LVR-Aktionsplans zur UN- Behindertenrechtskonvention sensibilisieren. Mit der Telefonnummer 0221-809-6153 erreicht man die zentrale Stabsstelle Inklusion und Menschenrechte (00.300). Bilder: Reinhild Kassing. 1

Zusammenfassung: Menschen mit Behinderungen haben ein Recht darauf, dass ihnen alle Informationen so verständlich wie möglich vermittelt werden. Leider sieht die Realität oft anders aus: Gerade in der behördlichen Fachsprache gibt es viele juristische Ausdrücke, lange und komplizierte Sätze. Das führt immer wieder dazu, dass Menschen mit Behinderungen und nicht nur sie Texte nicht verstehen, die sie betreffen. Die Verwaltung kann dies ändern, indem sie Leichte Sprache verwendet. Die Leichte Sprache ist ein entscheidender Schlüssel, der vielen Bürgerinnen und Bürgern mit Behinderung dabei hilft, gut informiert und selbständig am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Das LVR-Integrationsamt hat deshalb in Zusammenarbeit mit dem Büro für Leichte Sprache der Lebenshilfe Bremen e.v. die Broschüre Aktion 5 Besondere Menschen, besondere Hilfe. Unterstützung für besonders schwer behinderte Menschen auf dem Arbeits-Markt neu herausgegeben. Sie informiert in Leichter Sprache über das Arbeitsmarktprogramm aktion 5 im Rheinland. Somit können sich auch Menschen mit einer geistigen Behinderung selbständig über das Programm und seine Fördermöglichkeiten informieren. Die Erstellung der Broschüre Aktion 5 Besondere Menschen, besondere Hilfe. Unterstützung für besonders schwer behinderte Menschen auf dem Arbeits-Markt berührt die Zielrichtungen Z1 (Die Partizipation von Menschen mit Behinderung im LVR ausgestalten), Z6 (Die Zugänglichkeit in allen Informations- und Kommunikationsmedien und -formaten im LVR herstellen) und Z8 (Die Leichte Sprache im LVR anwenden) des LVR-Aktionsplanes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. 2

Begründung der Vorlage Nr. 14/2101: Im Januar 2013 startete das regionale Arbeitsmarktprogramm aktion5 nahtlos angeknüpft an seinen gleichnamigen Vorgänger. Hierfür stellen die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe je 20 Millionen Euro aus der Ausgleichsabgabe über eine Laufzeit von fünf Jahren zur Verfügung. Das neue Programm aktion5 stellt dabei einen Teil der Konzeption des Budgets für Arbeit der beiden Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen dar. Es trägt dazu bei, im Rahmen der Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention neue Wege zum Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt einzuschlagen (vgl. Vorlagen Nr. 13/2293, 14/803). Mit aktion5 können Arbeitgeber / Arbeitgeberinnen und schwerbehinderte Menschen in Nordrhein-Westfalen gefördert werden. Das Programm zielt mit Anreizsystemen zur Einstellung, aber auch mit individuellen Fördermöglichkeiten auf die Schaffung und Stabilisierung sozialversicherungspflichtiger Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ab. Mit der aktion 5 können nicht zuletzt auch Menschen mit einer geistigen Behinderung gefördert werden. Um ihnen die Möglichkeit zu geben, sich selbständig über das Arbeitsmarktprogramm aktion 5 zu informieren, hat das LVR-Integrationsamt die Broschüre in leichter Sprache erstellt. Die Broschüre liegt dieser Vorlage als Anlage bei und ist außerdem im Internet unter folgendem Link eingestellt (bitte runterscrollen, bis man zum aktion5-bereich gelangt): http://www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/menschenmitbehinderung/arbeitundausbildu ng/informationenfrarbeitgeber/frdermglichkeiten/frdermglichkeiten_4.jsp Die Erstellung der Broschüre Aktion 5 Besondere Menschen, besondere Hilfe. Unterstützung für besonders schwer behinderte Menschen auf dem Arbeits-Markt berührt die folgenden Zielrichtungen des LVR-Aktionsplanes zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention: Z1 (Die Partizipation von Menschen mit Behinderung im LVR ausgestalten) Z6 (Die Zugänglichkeit in allen Informations- und Kommunikationsmedien und - formaten im LVR herstellen) Z8 (Die Leichte Sprache im LVR anwenden) In Vertretung P r o f. D r. F a b e r 3

Aktion 5 Besondere Menschen, besondere Hilfe Unterstützung für besonders schwer behinderte Menschen auf dem Arbeits-Markt Ein Heft in leichter Sprache

Illustration: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.v., Illustrator Stefan Albers, Atelier Feetinsel, 2013 Layout: Fabian Siegel, LVR-Druckerei Druck: LVR-Druckerei, Ottoplatz 2, 50679 Köln, Tel 0221 809-2418 Köln, im März 2017

Arbeit hat viele Vorteile: Man verdient eigenes Geld. Man hat einen festen Tagesablauf. Und man hat Kolleginnen und Kollegen. Durch die Arbeit ist man selbstbewusster. Denn man weiß, was man schaffen kann. Das alles ist auch für Menschen mit Behinderungen wichtig. Menschen mit Behinderungen sollen einen guten Arbeits-Platz finden können. Der LVR hilft Menschen mit Behinderungen. Wenn sie in den allgemeinen Arbeits-Markt einsteigen wollen. Und der LVR hilft, dass sie auf Dauer dort arbeiten können. Auf dem allgemeinen Arbeits-Markt gibt es Arbeits-Plätze, die nichts mit einer Werkstatt zu tun haben. 1

Wer auf dem allgemeinen Arbeits-Markt arbeitet, hat: Einen Arbeits-Vertrag mit einer Firma. Viele Kolleginnen und Kollegen, die keine Behinderungen haben. Und der LVR hilft, dass Menschen mit Behinderungen auf Dauer auf dem allgemeinen Arbeits-Markt arbeiten können. Der LVR hilft auch Firmen, wenn sie Menschen mit Behinderungen einstellen oder eine Arbeit geben wollen. Dafür gibt es beim LVR ein Amt. Das Amt heißt LVR-Integrationsamt. Das LVR-Integrationsamt unterstützt Menschen mit schweren Behinderungen und ihre Arbeit-Geberinnen und Arbeit-Geber. 2

Menschen mit schweren Behinderungen sind zum Beispiel: Menschen mit sehr schweren Behinderungen am Körper. Blinde oder gehörlose Menschen. Menschen mit einer geistigen Behinderung. Menschen mit einer psychischen Behinderung. Menschen, die nicht in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten wollen, sondern lieber in einer Firma. Jugendliche mit Behinderungen, die nach dem Schul-Abschluss in einer Firma arbeiten wollen. Das Geld kommt aus einem Programm. Es heißt: aktion 5 aktion 5 ist ein Programm für Menschen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen. 3

Das Programm soll Menschen mit Behinderungen helfen, einen guten Arbeits-Platz zu finden. Es soll auch helfen, alle Aufgaben zu lernen. Die Landschafts-Verbände haben das Programm geplant. Die Landschafts-Verbände sind: Landschaftsverband Rheinland, Kurz: L V R und Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Kurz: L W L. 4

Mit aktion 5 kann das LVR-Integrationsamt viele Sachen für Menschen mit Behinderungen bezahlen Manche Menschen mit Behinderungen kommen nicht gut zurecht bei der Arbeit. Das kann verschiedene Gründe haben. Zum Beispiel: Weil sie langsamer arbeiten. Weil sie schlecht hören oder sehen. Weil sie sich nicht mit den Regeln auskennen. Dann hilft vielleicht ein Arbeits-Training. Oder jemand sagt den Kolleginnen und Kollegen, worauf sie achten müssen. Das kann das LVR-Integrationsamt mit Geld aus aktion 5 bezahlen. Das nennt das LVR-Integrationsamt Integrations-Budget oder Vorbereitungs-Budget. Budget ist ein anderes Wort für Geld. 5

Beratung für einen guten Beruf Menschen mit Behinderungen sollen einen guten Beruf haben können. Sie sollen im Beruf gut zurecht kommen. Die Leute vom Integrationsfachdienst helfen dabei. Integra onsfachdienst Im Au rag des LVR-Integra onsamtes Ein Integrationsfachdienst ist so etwas wie eine Beratungs-Stelle. Der Integrationsfachdienst heißt kurz IFD. Die Fach-Leute vom IFD helfen Menschen mit Behinderungen, dass sie eine gute Arbeit finden. Oder sie helfen, wenn Menschen mit Behinderungen nicht gut zurecht kommen bei der Arbeit. Die Fach-Leute vom IFD helfen auch der Arbeit-Geberin oder dem Arbeit-Geber. Die Fach-Leute vom IFD helfen auch, einen Antrag auf Hilfen bei aktion 5 zu stellen. 6

Mit aktion 5 kann das LVR-Integrationsamt viele Sachen für Arbeit-Geberinnen und Arbeit-Geber bezahlen Wenn eine Arbeit-Geberin oder ein Arbeit-Geber einen Menschen mit Behinderung einstellt, bekommt die Arbeit-Geberin oder der Arbeit-Geber Geld. Er oder sie kann bis zu 5.000 Euro bekommen. Das nennt das LVR-Integrationsamt Einstellungs-Prämie. Wenn eine Arbeit-Geberin oder ein Arbeit-Geber einem Menschen mit Behinderung eine Ausbildungs-Stelle gibt, bekommt die Arbeit-Geberin oder der Arbeit-Geber Geld. Das sind 3.000 Euro. Das nennt das LVR-Integrationsamt Ausbildungs-Prämie. Die Arbeit-Geberin oder der Arbeit-Geber kann noch mehr Geld bekommen. Wenn der Mensch mit Behinderung nach der Ausbildung weiter dort arbeiten kann. 7

Viele Menschen mit Behinderungen arbeiten in Werkstätten für behinderte Menschen. Manche Menschen mit Behinderungen wollen lieber in einer Firma arbeiten. Wenn eine Arbeit-Geberin oder ein Arbeit-Geber jemanden aus der Werkstatt einstellt, bekommt er Geld. Das sind bis zu 710 Euro im Monat. Das nennt das LVR-Integrationsamt Lohnkosten-Zuschüsse. Wichtig ist: Dieses Geld gibt es nur, wenn der Mensch mit Behinderung erst kurz in der Werkstatt war. Oder wenn der Mensch mit Behinderung sonst in einer Werkstatt arbeiten muss. Es gibt noch viele weitere Hilfen. Die Leute vom IFD helfen dabei, die Hilfen zu bekommen. 8

Viele Leute überlegen, wie Menschen mit Behinderungen Arbeit finden können. Viele Leute haben gute Ideen dazu. Das LVR-Integrationsamt kann den Leuten Geld geben. Dann können die Leute die Ideen ausprobieren. Das nennt das LVR-Integrationsamt Förderung für innovative Projekte. Innovativ ist ein anderes Wort für neue Idee. Manche Menschen haben große Probleme, eine Arbeit zu finden. Zum Beispiel: Frauen mit Behinderungen Ausländerinnen und Ausländer mit Behinderungen Wir brauchen gute Ideen, wie sie eine Arbeit finden können. 9

Wenn man Geld aus aktion 5 haben will, muss man beim LVR-Integrationsamt Bescheid sagen. Wichtig ist: Man muss früh genug Bescheid sagen. Früh genug ist: Drei Monate nach dem ersten Arbeits-Tag oder früher. Wenn man Geld für ein Integrations-Budget braucht, muss man auch beim LVR-Integrationsamt Bescheid sagen. Früh genug ist: Sechs Monate nach dem ersten Arbeits-Tag oder früher. 10

Hier gibt es Informationen zu aktion 5 Beim LVR-Integrationsamt gibt es Leute, die sich gut mit aktion 5 auskennen. Da kann man anrufen und sich beraten lassen. Oder eine E-Mail schreiben. Egal, ob man selbst eine Behinderung hat oder ob man Arbeit-Geberin oder Arbeit-Geber ist. Das sind: Melek Look Claudia Weier Gisela Brockmeyer Kirsten Fröbel Hier kann man anrufen: Telefon 0221 809 4468 Oder man kann eine E-Mail schreiben. Die Adresse ist: aktion5@lvr.de 11

Man kann auch im Internet mehr über aktion 5 lesen. Die Internet-Adresse ist www.aktion5.de Man kann dem LVR-Integrationsamt auch Post schicken. Die Post-Adresse ist: LVR-Integrationsamt Deutzer Freiheit 77-79 50679 Köln Die Leute, die bei den Integrationsfachdiensten arbeiten, kennen sich mit aktion 5 aus. Auch sie helfen bei Fragen weiter. Integra onsfachdienst Im Au rag des LVR-Integra onsamtes Die Internet-Adresse ist: www.ifd.lvr.de oder www.rav.lvr.de 12

LVR-Integrationsamt 50663 Köln www.integrationsamt.lvr.de