1. Die Stellung der Kosten- und Leistungsrechnung innerhalb des betrieblichen Rechnungswesen



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Transkript:

1. Die Stellung der Kosten- und Leistungsrechnung innerhalb des betrieblichen Rechnungswesen Das betriebliche Rechnungswesen ist das Informationssystem der Unternehmung. In ihm werden wirtschaftlich relevante Informationen über angefallene oder geplante Geschäftsvorgänge und -ergebnisse erfaßt, gespeichert und entsprechend dem zugrundeliegenden Rechnungszweck verarbeitet und an die Informationsadressaten weitergegeben. Hauptaufgaben des Rechnungswesens Dokumentation: Rechenschaftslegung / Information: Kontrolle: Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle (Belege) für Finanzbehörden, Gläubiger, Anteilseigner (aufgrund gesetzlicher Vorschriften) und für interne Entscheidungsträger Überwachung der Wirtschaftlichkeit, Rentabilität, Liquidität Planung / Disposition: Grundlage für alle unternehmerischen Entscheidungen Das Rechnungswesen besteht in seiner inhaltlichen Strukturierung aus unterschiedlichen Teilgebieten, die nicht im Zusammenhang als ein System, sondern eher unabhängig voneinander entwickelt wurden. Ihre Gemeinsamkeit besteht in der Zugehörigkeit zum Imformationssystem und in den daraus abgeleiteten Planungs-, Kontroll- und Dokumentationsaufgaben Prof. Dr. Andreas Piel Seite 1 von 111 Seite 1

1. Die Stellung der Kosten- und Leistungsrechnung innerhalb des betrieblichen Rechnungswesen TEILGEBIETE DES RECHNUNGSWESEN Bilanzrechnung Kosten- und Leistungsrechnung Investitionsrechnung Finanzrechnung Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung Prof. Dr. Andreas Piel Seite 2 Seite 2 von 111

1. Die Stellung der Kosten- und Leistungsrechnung innerhalb des betrieblichen Rechnungswesen Ausgewählte Merkmale der Teilgebiete des Rechnungswesen TEILGEBIETE BILANZRECHNUNG MERKMALE Bilanz GUV KOSTEN- UND LEISTUNGS- RECHNUNG INVESTITIONS- RECHNUNG FINANZ- RECHNUNG RECHNUNGS- ZIEL Darstellung der Vermögenslage Periodenerfolg Perioden- und Stückerfolg mehrperiodiger Erfolg Liquidität RECHNUNGS- GRÖSSEN Vermögen Kapital Erträge Aufwendungen Leistungen Kosten Einzahlungen Auszahlungen Einzahlungen Auszahlungen GESETZLICHE VORSCHRIFTEN Handels- und Steuerrecht Handels- und Steuerrecht grds. keine, aber Ausnahmen keine keine ADRESSAT extern extern intern intern intern ZEITBEZUG Zeitpunkt Zeitraum Zeitraum mehrere Zeiträume Zeitraum Prof. Dr. Andreas Piel Seite 3 von 111 Seite 3

1. Die Stellung der Kosten- und Leistungsrechnung innerhalb des betrieblichen Rechnungswesen Definition der wichtigsten Grundbegriffe des Rechnungswesens I. Stromgrößen Auszahlung: Einzahlung: Abgang liquider Mittel (Bargeld u. Sichtguthaben) pro Periode = Verminderung des Zahlungsmittelbestandes Zugang liquider Mittel (Bargeld u. Sichtguthaben) pro Periode = Erhöhung des Zahlungsmittelbestandes Ausgabe: Einnahme: Verminderung des Geldvermögens pro Periode Erhöhung des Geldvermögens pro Periode Aufwand: Ertrag: Wert aller verbrauchten Güter und Dienstleistungen pro Periode Wert aller erbrachten Leistungen pro Periode Kosten: Betriebsertrag: Wert aller verbrauchten Güter u. Dienstleistungen pro Periode zur Erstellung der eigentlichen (typischen) betrieblichen Leistungen Wert aller erbrachten Leistungen pro Periode im Rahmen der eigentlichen (typischen) betrieblichen Tätigkeit Prof. Dr. Andreas Piel Seite 4 von 111 Seite 4

1. Die Stellung der Kosten- und Leistungsrechnung innerhalb des betrieblichen Rechnungswesen II. Bestandsgrößen Zahlungsmittelbestand: Geldvermögen: Gesamtvermögen: Bestand an liquiden Mitteln (Bargeld [=Kasse] und Sichtguthaben) Zahlungsmittel + Forderungen - Verbindlichkeiten Geldvermögen + Sachvermögen betriebsnotw. Vermögen: Gesamtvermögen (kostenrechnerisch bewertet) abzügl. nichtbetriebsnotw. (neutrale) Vermögen Prof. Dr. Andreas Piel Seite 5 von 111 Seite 5

1. Die Stellung der Kosten- und Leistungsrechnung innerhalb des betrieblichen Rechnungswesen I Auszahlung (Zahlungsmittelbestand) Einzahlung II Ausgabe (Geldvermögen) Einnahme III Aufwand (Gesamtvermögen) Ertrag IV Kosten (Betriebsnotw. Vermögen) Leistung I/II: Ebene der Investitions-, Finanz- und Liquiditätsplanung III: Ebene der Finanzbuchhaltung (Bilanz und GUV) IV: Ebene der Kosten- und Leistungsrechnung Prof. Dr. Andreas Piel Seite 6 von 111 Seite 6

1. Die Stellung der Kosten- und Leistungsrechnung innerhalb des betrieblichen Rechnungswesen AUFWAND Neutraler Aufwand betriebsfremd außer-ordentlich periodenfremd Zweckaufwand Grundkosten (aufwandsgleiche Kosten) Anderskosten Zusatzkosten Kalkulatorische Kosten KOSTEN Prof. Dr. Andreas Piel Seite 7 von 111 Seite 7

1. Die Stellung der Kosten- und Leistungsrechnung innerhalb des betrieblichen Rechnungswesen a) Aufwand Abgrenzung zwischen Aufwand und Kosten Aufwand = Neutraler Aufwand + Zweckaufwand 1. Der neutrale Aufwand beeinflußt in der Finanzbuchhaltung das Periodenergebnis, eine Übernahme in die Kostenrechnung erfolgt aber nicht. Der neutrale Aufwand ist wie folgt zu unterteilen: a) betriebsfremd: es besteht kein Zusammenhang mit der betrieblichen Leistungserstellung und verwertung b) außerordentlich: betriebsbedingt, aber in Art und/oder Höhe nicht regelmäßig anfallend c) periodenfremd: betriebsbedingt, aber die Gründe für das Entstehen dieser Aufwendungen liegen in einer anderen Periode 2. Der Zweckaufwand entsteht bei der Leistungserstellung und - ver-wertung und wird mit der gleichen Bewertung als Kosten in die Kosten- und Leistungsrechnung übernommen. b) Kosten Kosten = Grundkosten + kalkulatorische Kosten 1. Die Grundkosten entsprechen als aufwandsgleiche Kosten dem Zweckaufwand. 2. Die kalkulatorischen Kosten bestehen aus den Anderskosten sowie den Zusatzkosten. a) Anderskosten werden anders bewertet als der entsprechende Aufwand in der Finanzbuchhaltung (Bsp.: Abschreibung). b) Zusatzkosten sind Kosten, denen kein Aufwand in der Finanzbuchhaltung gegenübersteht (Bsp.: kalkulatorische Kstn.). Prof. Dr. Andreas Piel Seite 8 von 111 Seite 8

1. Die Stellung der Kosten- und Leistungsrechnung innerhalb des betrieblichen Rechnungswesen ERTRAG Neutraler Ertrag betriebsfremd außerordentlich periodenfremd Zweckertrag Grundleistung Andersleistung Zusatzleistung Kalkulatorische Leistung LEISTUNG Prof. Dr. Andreas Piel Seite 9 von 111 Seite 9

1. Die Stellung der Kosten- und Leistungsrechnung innerhalb des betrieblichen Rechnungswesen Hauptaufgaben der Kosten- und Leistungsrechnung 1. Planungsaufgabe (Dispositionsaufgabe) 2. Kontrollaufgabe 3. Dokumentationsaufgabe Planungs- und Entscheidungssituationen auf Basis von Informationen der Kosten- und Leistungsrechnung Wahl zwischen verschiedenen Bezugsquellen und Beschaffungswegen Bestimmung optimaler Bestellmengen und Seriengrößen Bestimmung von Preisuntergrenzen Bestimmung des optimalen Produktionsprogramms Wahl zwischen Eigenfertigung und Fremdbezug Kontrollaufgaben der Kosten- und Leistungsrechnung 1. Kostenkontrolle 2. Wirtschaftlichkeitskontrolle 3. kurzfristige Erfolgskontrolle Prof. Dr. Andreas Piel Seite 10 von 111 Seite 10

1. Die Stellung der Kosten- und Leistungsrechnung innerhalb des betrieblichen Rechnungswesen Unterschiede zwischen externem Rechnungswesen und der Kosten- und Leistungsrechnung Bilanzrechnung Hauptzweck: realistisches und vorsichtiges Bild der Lage des Unternehmens K/L-Rechnung Unterstützung von Entscheidungen, Vergleich von Betriebsergebnissen Gegenstand: Gesamtunternehmen Betriebsbereich Vorgehen: zeitgenaue Erfassung zeitliche Glättung Bewertung: gesetzlich geregelt zweckorientiert (Opportunitätskosten/ andere Abschreibungsmethoden) Prof. Dr. Andreas Piel Seite 11 von 111 Seite 11

1. Die Stellung der Kosten- und Leistungsrechnung innerhalb des betrieblichen Rechnungswesen Teilbereiche der Kostenrechnung KOSTENARTENRECHNUNG (Welche Kosten sind insgesamt in welcher Höhe angefallen?) KOSTENSTELLENRECHNUNG (Wo sind welche Kosten in welcher Höhe angefallen?) KOSTENTRÄGERRECHNUNG KOSTENTRÄGERSTÜCKRECHNUNG (Wofür sind welche Kosten in welcher Höhe angefallen?) KOSTENTRÄGERZEITRECHNUNG (KER) (Welche Kosten (und Leistungen) sind in der betrachteten Periode für welche Kostenträger angefallen?) Prof. Dr. Andreas Piel Seite 12 von 111 Seite 12

1. Die Stellung der Kosten- und Leistungsrechnung innerhalb des betrieblichen Rechnungswesen Teilbereiche der Kostenrechnung 1. Kostenartenrechnung steht am Anfang der Kostenrechnung und dient der Erfassung und Gliederung aller im Laufe der jeweiligen Abrechnungsperiode angefallenen bzw. für eine kommende Periode geplanten Kostenarten. 2. Kostenstellenrechnung hier werden die Kosten auf die Betriebsbereiche / Abteilungen (Kostenstellen) verteilt, in denen sie angefallen bzw. für die sie geplant sind. 3. Kostenträgerrechnung - Kostenträgerstückrechnung (Kalkulation) ermittelt für alle erstellten bzw. geplanten Güter und Dienstleistungen die Stückkosten - Kostenträgerzeitrechnung ermittelt als Periodenrechnung - nach Leistungsarten gegliedert - die insgesamt angefallenen bzw. geplanten Kosten einer Abrechnungsperiode und ihre Verteilung auf die Kostenträger. Prof. Dr. Andreas Piel Seite 13 von 111 Seite 13

1. Die Stellung der Kosten- und Leistungsrechnung innerhalb des betrieblichen Rechnungswesen Kostenartenrechnung Kostenstellenrechnung Kostenträgerrechnung Kostenträger- Einzelkosten Sondereinzelkosten Kostenträger- Gemeinkosten Verteilung der primären Gemeinkosten Stückrechnung Materialkosten + Fertigungskosten = Herstellkosten + Verwaltungskosten + Vertriebskosten = Selbstkosten Erlöse = Produktergebnis Zeitrechnung Herstell - kosten Verwaltungskosten Vertriebskosten Gewinn Erlöse Verlust Kostenstellen- Einzelkosten Kostenstellen- Gemeinkosten Innerbetriebliche Leistungsverrechnung Ermittlung von Zuschlagssätzen Erlöse Prof. Dr. Andreas Piel Seite 14 von 111 Seite 14

2. Grundlagen der Kosten- und Leistungsrechnung Kosten sind der bewertete Verbrauch von Gütern (Produktionsfaktoren und Dienstleistungen) zur Erstellung und zum Absatz betrieblicher Leistungen. Verrechnungsbezogene Kosteneinteilung Einzelkosten (direkte Kosten) lassen sich direkt einem Bezugsobjekt (den einzelnen betrieblichen Leistungen/ Kostenträgern) zuordnen. Sie werden unmittelbar aus der Kostenartenrechnug ohne Verrechnung über die Kostenstellen den Kostenträgern zugerechnet. Gemeinkosten (indirekte Kosten) sind nicht unmittelbar, sondern nur indirekt einzelnen Bezugsobjekten (den einzelnen Kostenträgern) zurechenbar. Bei ihnen ist das Verursachungsprinzip nur schwer bzw. gar nicht einzuhalten. Die Zurechnung der Kosten erfolgt über die Kostenstellenrechnung nach bestimmten Schlüsselgrößen. Beschäftigungsbezogene Kosteneinteilung Fixe Kosten bleiben bei Änderungen des Niveaus der betrachteten Bezugsgröße (i.d.r. Beschäftigung) unverändert konstant (mengenunabhängig). Variable Kosten verändern sich bei Änderungen des Niveaus der betrachteten Bezugsgröße (mengenabhängig). Prof. Dr. Andreas Piel Seite 15 von 111 Seite 1

2. Grundlagen der Kosten- und Leistungsrechnung Verrechnungsbezogene Einteilung der Kosten (auf Kostenträger bzw. Leistungseinheiten) Einzelkosten (direkte Kosten oder Kostenträger- Einzelkosten) Gemeinkosten (indirekte Kosten oder Kostenträger- Gemeinkosten) Materialeinzelkosten Fertigungseinzelkosten (Fertigungslöhne) Sondereinzelkosten Kostenstellen- Einzelkosten (direkte Stellen- Gemeinkosten) Kostenstellen- Gemeinkosten (indirekte Stellen- Gemeinkosten) der Fertigung des Vertriebs Prof. Dr. Andreas Piel Seite 2 Seite 16 von 111

2. Grundlagen der Kosten- und Leistungsrechnung Nutz- und Leerkosten Fixkosten L e e r k o s t e n N u t z k o s t e n Istbeschäftigung Beschäftigung Maximalbeschäftigung Prof. Dr. Andreas Piel Seite 17 von 111 Seite 3

2. Grundlagen der Kosten- und Leistungsrechnung Sprungfixe Kosten Fixkosten Normalbeschäftigung Beschäftigung Maximalbeschäftigung Prof. Dr. Andreas Piel Seite 18 von 111 Seite 4

2. Grundlagen der Kosten- und Leistungsrechnung Zusammenhang zwischen Einzel- und Gemeinkosten sowie variablen und fixen Kosten Kosten Einzelkosten Gemeinkosten variable Kosten fixe Kosten Kosten Prof. Dr. Andreas Piel Seite 5 Seite 19 von 111

2. Grundlagen der Kosten- und Leistungsrechnung Umfang der Kostenzurechnung Vollkostenrechnung es werden grundsätzlich alle anfallenden Kosten auf die einzelnen Kostenträger zugerechnet. Problem: bei den Gemeinkosten kann dies nur indirekt erfolgen, was dem sog. Verursachungsprinzip widerspricht ("Umlegen" von Kosten) Teilkostenrechnung es wird nur der verursachungsgerecht zurechenbare Teil der angefallenen Kosten den jeweiligen Kostenträgern zugerechnet Zeitbezug der Kostendaten Istkostenrechnung Kosten ergeben sich aus den tatsächlich verbrauchten Mengen bewertet mit den tatsächlichen Preisen (Ist- Menge mal Ist-Preis) Normalkostenrechnung Kosten werden mit ihrer "normalen" Höhe angesetzt, wobei Art der Normierung unterschiedlich sein kann (in der einfachsten Form Durchschnittswerte der Vergangenheit) Plankostenrechnung ist im Gegensatz zu den v.g. zukunftsbezogen und ermittelt die Plankosten aus Planmengen und Planpreisen (Soll-Ist-Vergleich, Wirtschaftlichkeit) Prof. Dr. Andreas Piel Seite 20 von 111 Seite 6

2. Grundlagen der Kosten- und Leistungsrechnung Systematisierung von Kostenrechnungssystemen ZEITBEZUG VERGANGENHEIT ZUKUNFT VERRECHNUNGS- UMFANG Istkosten Normalkosten Plankosten Vollkostenrechnung Istkostenrechnung auf Vollkostenbasis Normalkostenrechnung auf Vollkostenbasis Plankostenrechnung auf Vollkostenbasis (starr und flexibel) Teilkostenrechnung Istkostenrechnung auf Teilkostenbasis Normalkostenrechnung auf Teilkostenbasis Plankostenrechnung auf Teilkostenbasis (Grenzplankostenrechnung und Relative Einzel-kostenrechnung) Quelle: Haberstock, L. (2002), S. 173 Prof. Dr. Andreas Piel Seite 21 von 111 Seite 7

2. Grundlagen der Kosten- und Leistungsrechnung Gestaltungsprinzipien von Kostenrechnungssystemen Prinzip der Vollständigkeit Erfassung und Darstellung aller in einer Periode erbrachten Leistungen und Kosten Prinzip der Objektivität Gleichbehandlung von betrieblichen Werteverzehren bei gleichen Umständen bzw. Situationen Prinzip der Periodengerechtigkeit Zurechnung der Kosten zu den Perioden, in denen sie angefallen sind Prinzip der Ausschaltung außergewöhnlicher Ereignisse "Glättung" von außergewöhnlichen Ereignissen zur besseren Vergleichbarkeit (Normalkosten) Verursachungsprinzip dieses zentrale Prinzip der KLR verlangt in der strengen Auslegung, daß alle Kosten einer Periode verursachungsgerecht den Leistungen zugerechnet werden, durch die sie entstanden sind. Prinzip der Wirtschaftlichkeit die KLR selbst muß nach dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit ausgestaltet sein. Der Aufwand zur Erzielung einer höheren Genauigkeit darf nicht größer sein als der hierdurch erzielbare Nutzen. Prof. Dr. Andreas Piel Seite 22 von 111 Seite 8

3. Kostenartenrechnung Aufgaben der Kostenartenrechnung Erfassung und Abgrenzung der Kosten Aufbau einer Kostengliederung bzw. -struktur Schaffung der Grundlage für eine exakte, überschneidungsfreie und eindeutige Zuordnung der Kosten auf Kostenstellen und -träger (Vorbereitung der Kostenstellenund -trägerrechnung) Schaffung der Grundlage für kostenartenorientierte Planung und Kontrolle Bereitstellung der Informationsbasis für Entscheidungszwecke etc. Prof. Dr. Andreas Piel Seite 23 von 111 Seite 1

3. Kostenartenrechnung Gliederung der Kostenarten Werkstoffkosten (Materialkosten, Stoffkosten) sind die mit jeweiligen Preisen bewerteten Verbrauchsmengen an Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffen. Auch sog. Zukaufteile zählen zu den Werkstoffkosten. Personalkosten entstehen für den Einsatz menschlicher Arbeitskraft und beinhalten v.a. die für die Mitarbeiter aufzuwendenden Entgelte in Form von Löhnen und Gehältern. Dienstleistungskosten fallen bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen Unternehmensexterner an. Kosten aus öffentlichen Abgaben beinhalten alle kraft öffentlicher Finanzhoheit zur Erzielung von Einnahmen erhobenen Zahlungen. Kalkulatorische Kosten umfassen alle Kostenarten, denen in der GUV entweder kein Aufwand (Zusatzkosten) oder Aufwand in anderer Höhe (Anderskosten) gegenübersteht. Prof. Dr. Andreas Piel Seite 24 von 111 Seite 2

3. Kostenartenrechnung Bei der Inventurmethode erfolgt die Erfassung der Verbrauchsmengen (= Lagerabgang) am Ende der Abrechnungsperiode. Hierzu wird zunächst zum Anfangsbestand der Lagerzugang hinzugerechnet, um in einem weiteren Schritt den Endbestand (laut Inventur) abzuziehen. Verbrauch = Anfangsbestand + Zugang - Endbestand (lt. Inventur) Die Berechnung des Verbrauchs soll an einem Beispiel verdeutlicht werden, bei dem ein bestimmtes Material betrachtet wird: 01.04.2003 Anfangsbestand 500 g 03.04.2003 Zugang 750 g 10.04.2003 Zugang 650 g 17.04.2003 Zugang 500 g Es sei nun angenommen, dass der Endbestand laut Inventur 260 g betrage. Unter Verwendung der obigen Daten ergibt sich folgender Verbrauch: Verbrauch = 500 g + 750 g + 650 g + 500 g - 260 g = 2.140 g Vorteil: Relativ geringer Verwaltungsaufwand. Nachteil: Keine Berücksichtigung von Schwund/Diebstahl; wg. fehlender Etrfassung der Lagerabgänge ist die Zuordnung zu Kostenstellen/-trägern so nicht möglich. Für eine aussagefähige Kostenrechnung ist die Inventurmethode daher kaum geeignet. Prof. Dr. Andreas Piel Seite 25 von 111 Seite 3

3. Kostenartenrechnung Das Ziel der Fortschreibungsmethode (Skontrationsmethode) zur Erfassung der Verbrauchsmengen ist es nun die Nachteile der Inventurmethode zu vermeiden. Dazu werden nicht nur die Lagerzugänge wie bei der Inventurmethode auf der Grundlage von Lieferscheinen und Eingangsrechnungen erfasst, sondern auch die Lagerabgänge werden durch Materialentnahmescheine separat dokumentiert. Der Verbrauch ergibt sich hier als Summe der Entnahmemengen laut Materialentnahmescheinen. (Soll-) Endbestand = Anfangsbestand + Zugang - Abgang Anhand des um die Lagerabgänge ergänzten Beispiels von oben können der Materialverbrauch und der (Soll-) Endbestand ermittelt werden. 01.04.2003 Anfangsbestand 500 g 03.04.2003 Zugang 750 g 04.04.2003 Abgang 300 g 07.04.2003 Abgang 350 g 09.04.2003 Abgang 300 g 10.04.2003 Zugang 650 g 12.04.2003 Abgang 400 g 17.04.2003 Zugang 500 g 22.04.2003 Abgang 450 g 27.04.2003 Abgang 300 g Als Materialverbrauch ergibt sich über die Summe der Lagerabgänge ein Wert von 2.100 g. Der (Soll)Endbestand beträgt 300 g (= 500 g + 1.900 g - 2.100 g). Bei der Inventurmethode wurde ein tatsächlicher Endbestand von 260 g unterstellt. Die Differenz von 40 g ist nun als gesonderte Bestandsminderung (z.b. durch Schwund) feststellbar und ggf. näher zu untersuchen, soweit es sich um ein entsprechend hochwertiges Material handelt. Vorteile dieser Methode sind unmittelbar ersichtlich. Nachteil der Methode ist in dem zweifelsohne höheren Verwaltungsaufwand zu sehen. Dieses Verfahren sollte zumindest bei hochwertigeren Materialien zum Einsatz kommen. Prof. Dr. Andreas Piel Seite 26 von 111 Seite 4

3. Kostenartenrechnung Die Retrograde Methode stellt das dritte hier zu erläuternde Verfahren dar. Grundlage dieser Methode bilden Stücklisten bzw. Rezepturen, aus denen dann unter Einbezug der produzierten Stückzahlen retrograd die (Soll)Verbrauchsmengen (unter Berücksichtigung unvermeidbarer Abfälle) hergeleitet werden. Die Berechnung lautet: (Soll)Verbrauch = Sollverbrauchsmenge pro Stück x Stückzahl Wird z.b. für ein bestimmtes Produkt eine Materialmenge von 50 g benötigt und ist die Produktion von 1.000 Mengeneinheiten geplant, so ergibt sich der Sollverbrauch i.h.v. 50.000 g durch einfache Multiplikation der beiden Werte. Der Vorteil dieses Verfahrens liegt in seiner einfachen Anwendbarkeit und dem geringen Aufwand. Allerdings weist auch dieses Verfahren Nachteile auf. So lassen die ermittelten Sollverbrauchsmengen nur bedingt Rückschlüsse auf den tatsächlichen Verbrauch zu. Zudem sind keine Lagerbestandsdifferenzen ermittelbar. Hierzu bedarf es zusätzlicher Kontrollen über Materialentnahmescheine oder Inventuren. Eine Kombination mit anderen Verfahren erscheint hier durchaus sinnvoll. Da die Retrograde Methode für die Ermittlung aktueller Istverbrauchsmengen eher ungeeignet ist, loht deren Einsatz vor allem im Rahmen der Kostenplanung. Folgende kalkulatorische Kostenarten lassen sich im Wesentlichen unterscheiden: kalkulatorische Abschreibungen kalkulatorische Zinsen kalkulatorischer Unternehmerlohn kalkulatorische Miete kalkulatorische Wagnisse Prof. Dr. Andreas Piel Seite 27 von 111 Seite 5

3. Kostenartenrechnung Bezüglich der Berechnung von linearer, degressiver etc. Abschreibung sei auf die Arbeitsmaterialien zum zweiten Semester verwiesen! Zur Erinnerung: Lineare Abschreibung (steuerrechtlich: Absetzung für Abnutzung AfA ) Abschreibu ngsbetrag p. a. = AHK = Anschaffungs-/Herstellungskosten RW = Restwert; ND = Nutzungsdauer AHK RW ND Geometrisch degressive Abschreibung Abschreibu ngsbetrag p. a. = RBW x Pr ozentsatz RBW = Restbuchwert Der Prozentsatz kann in der Kostenrechnung selbstverständlich frei gewählt werden. (Im Handelsrecht hat man sich im Rahmen der GoB zu bewegen und steuerrechtlich bestimmt 7 Abs. 2 S. 2 EStG Folgendes: Die Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen kann nach einem unveränderlichen Hundertsatz vom jeweiligen Buchwert (Restwert) vorgenommen werden; der dabei anzuwendende Hundertsatz darf höchstens das Doppelte des bei der Absetzung für Abnutzung in gleichen Jahresbeträgen in Betracht kommenden Hundertsatzes betragen und 20 vom Hundert nicht übersteigen. ) Arithmetisch degressive Abschreibung D = Anschaffungskosten Jahresziffern A n = D * (ND - n +1) D = Degressionsbetrag A n = Abschreibungsbetrag im Jahr n Leistungsbezogene Abschreibung AHK Abschreibu ngsbetrag p. a. = Lstg. in A n Gesamtlstg. Beispiel zur Abschreibung bei Änderung der geschätzten Nutzungsdauer Anschaffung eines Anlagegutes im Wert von 200.000. Erwartete Nutzungsdauer: vier Jahren. Nach zwei Jahren stellt sich bei der Inspektion des Anlagegutes heraus, Prof. Dr. Andreas Piel Seite 28 von 111 Seite 6

3. Kostenartenrechnung dass es zumindest fünf Jahre genutzt werden kann. Unterstellt sei eine lineare Abschreibung und keine Preiserhöhung für das Anlagegut bis zum Ende der tatsächlichen Nutzungsdauer (fünf Jahre). Jahr Abschreibungsbetrag ( ) Restbuchwert ( ) 1 50.000 150.000 2 50.000 100.000 Jahr Abschreibungsbetrag ( ) Restbuchwert ( ) 3 40.000 80.000 4 40.000 40.000 5 40.000 0 Der Restbuchwert am Ende des zweiten Jahres von 100.000 ist entsprechend auf 120.000 zu korrigieren, da in den ersten zwei Jahren nur ein Werteverzehr von 80.000 (= 2 x 40.000 ) stattgefunden hat. Dadurch ergibt sich am Ende des dritten Jahres eine Restbuchwert i.h.v. 80.000. Unterschiede zwischen bilanzieller und kalkulatorischer Abschreibung: bilanzielle Abschreibung Kalkulatorische Abschreibung Ziel bilanzpolitische bzw. fiskalische Ziele Erfassung des tatsächlichen Werteverzehrs Gesetzliche 253 und 254 HGB keine Vorschriften Regelung Abschreibungsbasis Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten i.d.r. Wiederbeschaffungsbzw. Tageswerte Abschreibungsverfahren häufig geometrisch-degressiv und linear idealerweise leistungsbezogen oder Kombination; häufig linear Überschreiten der Nutzungsdauer keine weiteren Abschreibungen Weitere Abschreibungsverrechnung bis Ausmusterung Kapitalerhaltung nominelle Kapitalerhaltung Substanzerhaltung Prof. Dr. Andreas Piel Seite 29 von 111 Seite 7

3. Kostenartenrechnung Zur Ermittlung der kalkulatorischen Zinskosten sind zwei Schritte notwendig: 1. Erfassung des durchschnittlich gebundenen betriebsnotwendigen Kapitals 2. Bestimmung des Kalkulationszinsfußes Die kalkulatorischen Zinskosten ergeben sich dann aus dem Produkt von 1. und 2. Erfassung des durchschnittlich gebundenen betriebsnotwendigen Kapitals: Zwei Schritte sind hierzu erforderlich: a) Erfassung der betriebsnotwendigen Vermögensteile b) Bewertung des betriebsnotwendigen Vermögens zu kalkulatorischen Wiederbeschaffungs- bzw. Restbuchwerten Bei der Erfassung des betriebsnotwendigen Vermögens sind zunächst alle Vermögensteile der Aktivseite der Bilanz zu eliminieren, die nicht betriebsnotwendig sind. Beispielhaft wären hier zu nennen: nicht betriebsnotwendige Beteiligungen ungenutzte bzw. fremdgenutzte Grundstücke fremdgenutzte Gebäude fremdgenutzte Anlagen und Anlagen im Bau stillgelegte Anlagen unbrauchbare Bestände Wertpapiere zu Spekulationszwecken etc. Hinzuzurechnen sind diejenigen Vermögensgegenstände, die nicht mehr der Bilanz zu entnehmen sind (z.b. bilanziell voll abgeschriebene, aber noch genutzte VG s). Im zweiten Schritt ist das betriebsnotwendige Vermögen kalkulatorisch zu bewerten: Das betriebsnotwendige nicht abnutzbare Anlagevermögen sollte sinnvollerweise zu vollen Wiederbeschaffungs- bzw. Tageswerten angesetzt werden. Beim betriebsnotwendigen abnutzbaren Anlagevermögen gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten der Bewertung: 1. aus Vereinfachungsgründen werden die halben Wiederbeschaffungs- bzw. Tageswerte bei der Berechnung von kalkulatorischen Zinskosten angesetzt (Durchschnittsmethode). Prof. Dr. Andreas Piel Seite 30 von 111 Seite 8

3. Kostenartenrechnung 2. Die Restwertmethode ist etwas aufwändiger, dafür aber auch genauer: Der kalkulatorische Restwert eines Anlagegutes ergibt sich wie folgt: kalk. Restwert = Wiederbeschaffungswert - kalk. Abschreibungen der Vorperiode Der während der Periode durchschnittlich gebundene Restwert, der die Grundlage für die Zinskostenberechnung bildet, lässt sich dann wie folgt ermitteln: durchschnittl.gebund. Re stwert RW zu Periodenbeginn RW zu Periodenende = 2 Betrachtet wird ein Anlagegut, das einen Wiederbeschaffungswert von 110.000 hat. Unterstellt sei eine Nutzungsdauer von zehn Perioden bei linearer Abschreibung. Sollen nun die kalkulatorischen Zinskosten für die erste Periode ermittelt werden, bedarf es zunächst der Berechnung der kalkulatorischen Restwerte zu Periodenbeginn und -ende. Der kalkulatorische Restbuchwert zu Periodenbeginn entspricht dem Wiederbeschaffungswert. Der kalkulatorische Restbuchwert am Periodenende beträgt entsprechend obiger Formel: 110.000 - (110.000 /10 J.) = 99.000. Der durchschnittlich gebundene kalkulatorische Restwert beträgt dann 104.500 (= 110.000 + 99.000 )/2). 110.000 + ((110.000 (110.000 /10J.)) 110.000 + 99.000 durchschni ttl.geb. RW = = = 104.500 2 2 Dieser Betrag ist in der ersten Periode durchschnittlich gebunden. Die kalkulatorischen Zinskosten (bei einem Zinssatz von 5%) betragen in dieser Periode 5.225 (= 0,05 x 104.500 ). Für Periode 2 ergäben sich Restwerte zu Periodenbeginn i.h.v. 99.000 und zu Periodenende i.h.v. 88.000 (= 110.000-2 x 11.000 ). Als durchschnittlicher Restwert ergäbe sich 93.500 (= (99.000 + 88.000 )/2) und die kalkulatorischen Zinskosten würden 4.675 (= 0,05 x 93.500 ) betragen: 99.000 + ((110.000 (2x(110.000 /10J.)) 99.000 + 88.000 durchschni ttl. geb. RW = = = 93.500 2 2 Vergleicht man die Ergebnisse beider Methoden, so ist festzustellen, dass die Durchschnittsmethode einen jährlich gleichbleibenden Betrag (hier: 2.750 ) an kalkulatorischen Zinskosten verrechnet, während die Zinskosten der Restwertmethode fallenden Verlauf haben (hier: 5.225, 4.675...). Die Durchschnittsmethode vereinfacht die Problemlösung sehr stark. In den ersten Perioden werden zu geringe kalkulatorische Zinskosten verrechnet, während gegen Ende der Nutzungsdauer die Zinskosten zu hoch ausfallen. Die Restwertmethode ermittelt die Zinskosten entsprechend der tatsächlichen Kapitalbindung, die im Zeitverlauf abnimmt, und berücksichtigt damit den "richtigen" Werteverzehr. Trotz des größeren Rechenaufwands sollte daher prinzipiell dieser Methode der Vorzug gegeben werden. Prof. Dr. Andreas Piel Seite 31 von 111 Seite 9

3. Kostenartenrechnung Ermittlung des betriebsnotwendigen Kapitals Bestandteile Betriebsnotwendiges nicht abnutzbares Anlagevermögen (z.b. Grundstücke) + betriebsnotwendiges abnutzbares An lagevermögen (z.b. Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge etc.) + betriebsnotwendiges Umlaufvermögen (z.b. Lagerbestände, Kasse etc.) Bewertung volle Wiederbeschaffungs- bzw. Tageswerte durchschnittlich gebundener Restwert oder halber Wiederbeschaffungswert Mittelwerte = durchschnittlich gebundenes betriebsnotwendiges Vermögen - Abzugskapital (z.b. Kundenanzahlungen, Lieferantenkredite) Mittelwerte = durchschnittlich gebundenes betriebsnotwendiges Kapital Prof. Dr. Andreas Piel Seite 32 von 111 Seite 10

3. Kostenartenrechnung Kalkulatorische Wagnisse Beständewagnis:... Lagerverluste (z.b. durch Schwund), Veralten etc. Fertigungswagnis:... Mehrkosten aufgrund von Arbeits- und Konstruktionsfehlern Entwicklungswagnis:... Kosten für fehlgeschlagene F&E- Arbeiten Vertriebswagnis:... Forderungsausfälle und Währungsverluste Anlagewagnis:... außergewöhnliche Schäden an Anlagegütern Gewährleistungswagnis:.. Kosten für Gewährleistungen (z.b. Ersatzlieferungen) Summe der eingetrete nen Wagnisverl uste Wagniskost ensatz = Summe der Bezugsgrößeneinheit x100 kalk. Wagniskosten = Wagniskostensatz x aktueller Wert der Bezugsgröße Wagnisart Beständewagnis Fertigungswagnis Entwicklungswagnis Vertriebswagnis Anlagewagnis Gewährleistungswagnis Bezugsgröße Wert des durchschnittlichen Lagerbestandes Herstellungskosten der Produkte Entwicklungskosten der Periode Umsatz oder Forderungsbestand durchschnittliche Restbuchwerte oder Summe der Periodenabschreibungen Umsatz oder Herstellungskosten der Produkte Prof. Dr. Andreas Piel Seite 33 von 111 Seite 11

3. Kostenartenrechnung Kostenartenplan-Auszug (GKR) 40 Stoffkosten 46 Steuern, Gebühren, Beiträge, Versicherungs- 400 Stoffverbrauch-Sammelkonto prämien 403 Rohstoffe 460 Vermögen, Grundsteuer 404 Hilfsstoffe 461 Gewerbesteuer 405 Betriebsstoffe 463 Andere Steuern 464 Allgemeine Abgaben und Gebühren 42 Brennstoffe, Energie 465 Gebühren und dgl. für den gewerblichen 420 Brenn- und Treibstoffe Rechtsschutz 429 Energie 466 Gebühren und dgl. für den allgemeinen Rechtsschutz 43 Personalkosten 467 Prüfungsgebühren und dgl. 430 Löhne-Sammelkonto 468 Beiträge 431 Fertigungslöhne 469 Versicherungsprämien 433 Hilfslöhne 438 Andere Löhne 47 Mieten, Verkehrs-, Büro-, Werbekosten 439 Gehälter und Tantiemen 470 Raum-, Maschinen-Mieten 472 Allgemeine Transportkosten 44 Sozial-/andere Personalkosten 473 Versandkosten 440 Sozialkosten 474 Reisekosten 441 Gesetzliche Sozialkosten 475 Postkosten 447 Freiwillige Sozialkosten 476 Bürokosten 448 Andere Personalkosten 477 Werbe- und Vertreterkosten 479 Finanzspesen und sonstige Kosten 45 Instandhaltung Verschiedene Leistungen 48 Kalkulatorische Kosten 450 Instandhaltung 480 Verbrauchsbedingte Abschreibungen 450 Instandhaltung an Grund- 481 Betriebsbedingte Zinsen stücken und Gebäuden, 482 Betriebsbedingte Wagnisprämien Maschinen, Fahrzeugen, 483 Unternehmerlohn Werkzeugen, Betriebs- und 484 Sonstige kalkulatorische Kosten Geschäftsausstattung 455 Allgemeine Dienstleistungen 49 lnnerbetriebliche Kosten- und Leistungs- Entwicklungs-, Versuchs- verrechnung, Sondereinzelkosten und Konstruktionskosten 457 Ausschuß, Gewährleistungen Prof. Dr. Andreas Piel Seite 34 von 111 Seite 12

4. Die Kostenstellenrechnung Aufgaben der Kostenstellenrechnung Verteilung der Gemeinkosten aus der Kostenartenrechnung auf die Kostenstellen Durchführung der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung hierauf aufbauend: Vorbereitung der Kalkulation (durch Ermittlung von Gemeinkostenzuschlagssätzen) Kontrolle der Wirtschaftlichkeit (Soll-Ist-Kostenkontrolle) an den Stellen, an denen Kosten zu verantworten und zu beeinflussen sind Versorgung mit relevanten Kosteninformationen aus den einzelnen Betriebsbereichen für Planungszwecke Club der Schizophrenen = Club der Kostenrechner (?) Kostenrechner leisten das Unmögliche: Sie deklarieren zwar bestimmte Kosten feinsäuberlich als Gemeinkosten, dann aber fangen sie mit logisch unhaltbaren Tricks an, die Gemeinkosten in Pseudo-Einzelkosten umzuwandeln. Sie legen die Kosten mit bestimmten Verrechnungsgrößen bis auf die Einzelleistungen um. Umlegen der Kosten nennen sie diesen Vorgang. Wir werden dafür die Bezeichnung "Umlügen" einführen, da diese Bezeichnung genauer zum Ausdruck bringt, was da eigentlich passiert. Adam, D. (1997, S. 31) Prof. Dr. Andreas Piel Seite 35 von 111 Seite 1

4. Die Kostenstellenrechnung Unter einer Kostenstelle versteht man betriebliche Abrechnungseinheiten (Teilbereiche), für die Kosten gesondert geplant, erfasst und kontrolliert werden können. Durch die Bildung von Kostenstellen ist es möglich, den betrieblichen Leistungserstellungsprozess kostenrechnerisch abzubilden Grundsätze bzw. Prinzipien der Bildung von Kostenstellen Prinzip der selbständigen Verantwortungsbereiche Prinzip der verursachungsgerechten Kostenverrechnung Prinzip der Wirtschaftlichkeit und Übersichtlichkeit Aus den genannten Prinzipien ergibt sich ein Optimierungsproblem: Ein Unternehmen überlegt, die beiden Kostenstellen "Vorfertigung" und "Hauptfertigung" entweder als eigenständige Kostenstellen zu führen oder sie als eine Kostenstelle zusammenzufassen. Es gilt folgende Datensituation: Kostenstelle Vorfertigung Hauptfertigung Zusammenfassung Gemeinkosten ( ) 50.000 100.000 150.000 Bezugsgröße 400 400 800 (Arbeitsstunden) Verrechnungssatz ( /h) 125 250 187,5 Betrachtet man beispielhaft ein bestimmtes Produkt, das in der Vorfertigung eine Arbeitsstunde und in der Hauptfertigung eine halbe Arbeitsstunde an Bearbeitungszeit benötigt, ergeben sich folgende rechnerischen Konsequenzen: 1. Bei getrennt geführten Kostenstellen ergeben sich anteilige Fertigungskosten für das Produkt i.h.v. 250 (= 1 x 125 + 0,5 x 250 ). 2. Werden beide Kostenstellen zu einer zusammengefasst, ergeben sich anteilige Fertigungskosten für das Produkt i.h.v. 281,25 (= 1,5 x 187,5 ). Die Höhe der produktbezogenen Fertigungskosten und damit die Genauigkeit der Kostenverrechnung letztlich von der Kostenstelleneinteilung ab. Eine Zusammenfassung der Kostenstellen führt zu verrechnungstechnischen Ungenauigkeiten bei i.d.r. allerdings geringerem Erfassungs- und Verrechnungsaufwand. Eine Lösung dieses Optimierungsproblems kann nur unternehmensindividuell erfolgen. Häufig wird dabei dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit Vorrang vor einer "übertriebenen" Verrechnungsgenauigkeit eingeräumt. Prof. Dr. Andreas Piel Seite 36 von 111 Seite 2

4. Die Kostenstellenrechnung Differenzierung von Kostenstellen nach betrieblichen Funktionen Materialkostenstellen Fertigungskostenstellen Vertriebskostenstellen Verwaltungskostenstellen Allgemeine Kostenstellen F&E-Kostenstellen Prof. Dr. Andreas Piel Seite 37 von 111 Seite 3

4. Die Kostenstellenrechnung Beispiel eines (funktionsorientierten) Kostenstellenplanes Materialkostenstellen (Beschaffung) Einkauf - Angebotsbearbeitung - Bestellwesen/Terminwesen etc. Warenannahme und -prüfung - Warenannahme - Wareneingangskontrolle - Lagerrevision etc. Materialverwaltung - Lagerbuchhaltung - Materialdisposition - Materiallagerung und -ausgabe etc. Verwaltungskostenstellen Unternehmensleitung - Geschäftsleitung - Pressestelle etc. Personalverwaltung - Lohn- und Gehaltsabrechnung - Vorschlagswesen - Aus- und Fortbildung etc. Finanz- und Rechnungswesen - Hauptbuchhaltung - Finanzabteilung - Betriebsabrechnung/Kalkulation - Controlling etc. Spezielle Verwaltungsdienste - Rechtsabteilung - Organisation - Datenverarbeitung etc. Allgemeine Kostenstellen Energieversorgung Transport Instandhaltung Werkschutz und Feuerwehr Sozialeinrichtungen (z.b. Kantine) etc. Fertigungskostenstellen Fertigungshilfsstellen - Fertigungsvorbereitung/-steuerung - Zwischenlager - Werkzeuglager - Qualitätssicherung etc. Fertigungshauptstellen - Vorfertigung - Hauptfertigung - Montage etc. Vertriebskostenstellen Verkaufsvorbereitung - Marktforschung - Produktinformation - Verkaufsplanung - Werbung etc. Auftragsabwicklung - Auftragsbearbeitung - Fakturierung etc. Fertigwarenlager und Versand - Packerei - Versand etc. Kundendienst F&E-Kostenstellen Zentrallabor Konstruktionsabteilung Musterbau Erprobung Patentstelle etc. Prof. Dr. Andreas Piel Seite 38 von 111 Seite 4

4. Die Kostenstellenrechnung Differenzierung von Kostenstellen nach Art der Abrechnung Hauptkostenstellen (Endkostenstellen) alle Kostenstellen, deren Kosten nicht auf andere Kostenstellen, sondern direkt auf die Kostenträger verrechnet werden Hilfskostenstellen (Vorkostenstellen) alle Kostenstellen, deren Kosten nicht direkt auf die Kostenträger, sondern erst auf andere Hilfs- oder Hauptkostenstellen umgelegt werden Prof. Dr. Andreas Piel Seite 39 von 111 Seite 5

4. Die Kostenstellenrechnung Der BAB dient der tabellarischen Darstellung der einzelnen Arbeitsschritte der Kostenstellenrechnung und entspricht in seiner Grundstruktur einer Matrix. In den Spalten werden die jeweiligen Kostenstellen und in den Zeilen die jeweiligen Kostenarten aufgeführt. Die Ausgestaltung des BAB Grundstruktur des BAB richtet sich v.a. nach der konkreten Kostenstelleneinteilung und erfolgt damit stets unternehmensindividuell. Je detaillierter die Kostenstelleneinteilung ausfällt, um so umfangreicher ist der BAB, da für jede Kostenstelle eine eigene Spalte eingerichtet wird. Im BAB werden dabei grundsätzlich nur Gemeinkosten verrechnet, da diese sich nicht direkt einem Kostenträger zurechnen lassen. Einzelkosten werden im BAB nicht verrechnet; sie können einem Kostenträger direkt zugerechnet werden. Kostenstellen Allgemeine Kostenstellen Materialkostenstellen Fertigungskostenstellen Verwaltungskostenstellen Vertriebskostenstellen Kostenarten Bezeichnung Betrag Prof. Dr. Andreas Piel Seite 40 von 111 Seite 6

4. Die Kostenstellenrechnung Beispiel einer Kostenartendarstellung im BAB Diese Abbildung zeigt beispielhaft die Ausgangssituation vor Beginn des ersten Schrittes der Kostenstellenrechnung. Alle Gemeinkostenarten sind aus der Kostenartenrechnung übernommen und in den BAB übertragen worden. Die Einzelkosten sind zunächst zu Informationszwecken gesondert im BAB aufgeführt, werden aber nicht in ihm verrechnet. Kostenarten Kostenstellen Bezeichnung Betrag ( ) Einzelkosten Materialkosten 150.000 Fertigungslöhne 225.000 375.000 Gemeinkosten Hilfslöhne 32.000 Gehälter 250.000 Energie 15.000 Instandhaltung 5.500 Miete 12.000 kalk. Abschreibungen 55.000 kalk. Zinsen 40.000 409.500 1. Verteilung der primären Gemeinkosten: Nach der Übernahme der primären Gemeinkosten aus der Kostenartenrechnung in die linke Spalte des BAB erfolgt deren Verteilung auf die Hilfs- und Hauptkostenstellen, die diese Gemeinkosten verursacht haben. Im Ergebnis erhält man die Summe der primären Gemeinkosten für jede Kostenstelle. 2. Durchführung der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung: Hilfskostenstellen erbringen i.d.r. Leistungen für andere Hilfs- und Hauptkostenstellen. Die hierdurch entstandenen (Gemein-) Kosten sind daher denjenigen Kostenstellen zuzurechnen, die diese Leistungen in Anspruch genommen haben. Ziel der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung ist es, diese Umverteilung der Kosten von den leistungserbringenden Kostenstellen an die leistungsempfangenden Kostenstellen so lange durchzuführen, bis alle Kosten der Hilfskostenstellen auf die Hauptkostenstellen verteilt sind. 3. Bildung von Kalkulationssätzen: In einem weiteren Arbeitsschritt werden nun dem eigentlichen Ziel der Kostenrechnung folgend die Gemeinkosten der Hauptkostenstellen auf die Produkte verrechnet. Hierzu werden sog. Kalkulationssätze benötigt, deren Ermittlung noch Aufgabe der Kostenstellenrechnung ist. Die eigentliche Verrechnung der Gemeinkosten erfolgt dann in der Kostenträgerrechnung. 4. Wirtschaftlichkeitskontrolle: Die Durchführung einer Wirtschaftlichkeitskontrolle setzt voraus, dass neben einer Ermittlung von Istkosten auch Normal- oder Plankosten als wirtschaftliche Kostengrößen einer Periode berechnet werden. Die Differenz zwischen Normal- bzw. Plankosten und Istkosten wird als Kostenunter- bzw. -überdeckung bezeichnet und lässt Rückschlüsse auf den wirtschaftlichen Umgang mit den Ressourcen in den einzelnen Kostenstellen zu. Prof. Dr. Andreas Piel Seite 41 von 111 Seite 7

4. Die Kostenstellenrechnung Verteilungsgrundlage der primären Gemeinkosten direkte Verteilung: Gehälter und Hilfslöhne: Energie (Strom): Hilfs- und Betriebsstoffe (Büromaterial): Fremdreparaturen: Kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen: Gehalts- / Lohnlisten Stromzähler (kwh) Entnahmescheine / Einzelbelege Rechnungen investiertes Vermögen (Werte laut Anlagekonten) indirekte Verteilung: (freiwillige) Sozialkosten: Lohn- und Gehaltssummen / Zahl der Beschäftigten Mieten: Raumgröße (m 2 ) Heizungskosten: Raumgröße (m 2 ) Prof. Dr. Andreas Piel Seite 42 von 111 Seite 8

4. Die Kostenstellenrechnung Beispiel 1 zur Verteilung der primären Gemeinkosten: Gegeben sei die Datensituation wie in unten dargestellt. Aus Vereinfachungsgründen wird davon ausgegangen, dass das betrachtete Unternehmen über keine Hilfskostenstellen, sondern nur über die vier angegebenen Hauptkostenstellen verfügt. Die Verteilung der primären Gemeinkosten soll anhand der angegebenen Kostenschlüssel erfolgen. Sie kann entweder direkt (wie im Fall der Energiekosten über kwh) oder indirekt (wie im Fall der Sozialkosten über Löhne und Gehälter) erfolgen. Als zusätzliche Information sei bekannt, dass an Fertigungslohnkosten in der Fertigung I 150.000 und in der Fertigung II 100.000 anfallen. Diese Kosten werden nicht im BAB verteilt, da es sich um Einzelkosten handelt. Sie dienen vielmehr allein als Verteilungsgrundlage für die Sozialkosten. Bei den Gehältern ergeben die Gehaltslisten eine prozentuale Verteilung der Kosten von 20 % auf die Materialstelle und von 80 % auf den Bereich Verwaltung/Vertrieb. Von den 75.000 entfallen somit 15.000 auf die Materialstelle und 60.000 auf den Bereich Verwaltung/Vertrieb. Im Fertigungsbereich fallen nur die o.g. Lohnkosten aber keine Gehälter an. Kostenart Gemeinkosten ( ) Kostenschlüssel Materialstelle Fertigung I Fertigung II Verwaltung/ Vertrieb Gehälter 75.000 Gehaltslisten 20% 80% Sozialkosten 260.000 Löhne/ Gehälter Hilfsstoffe 120.000 Erfahrungswerte 50% 30% 20% Kalk. Zinsen 45.000 Investiertes 100.000 410.000 640.000 50.000 Vermögen Kalk. Abschr. 135.000 Investiertes 100.000 410.000 640.000 50.000 vermögen Miete 90.000 qm 1.000 4.000 3.000 2.000 Energie 225.000 kwh 4.000 50.000 36.000 10.000 Die Lohn- und Gehaltskosten dienen als Verteilungsgrundlage für die Sozialkosten. Insgesamt fallen Lohn- und Gehaltskosten i.h.v. 325.000 an (75.000 + 150.000 + 100.000 ). Auf die Materialstelle entfallen nun Sozialkosten i.h.v. 12.000 (= (260.000 /325.000 ) x 15.000 ). Für die Fertigung I ergäbe sich ein Wert von 120.000 (= (260.000 /325.000 ) x 150.000 ) usw. Die kalkulatorischen Zinskosten werden auf Basis des in den Kostenstellen investierten Vermögens verteilt. Das insgesamt investierte Vermögen beträgt 1.200.000 (= 100.000 + 410.000 + 640.000 + 50.000 ). Die Zinskosten lassen sich nun wie folgt verteilen: Auf die Materialstelle entfallen 3.750 (= (45.000 /1.200.000 ) x 100.000 ), auf Fertigung I entfallen 15.375 (= (45.000 /1.200.000 ) x 410.000 ) usw. In ähnlicher Weise werden auch die kalkulatorischen Abschreibungen auf die einzelnen Kostenstellen verteilt. Die Mietkosten werden auf Grundlage der Quadratmeterzahlen verteilt. Die 90.000 Mietkosten entfallen auf insgesamt 10.000 qm. Dies ergibt einen Quadratmeterpreis von 9. Auf die Materialstelle entfallen bei 1.000 qm also Mietkosten i.h.v. 9.000. Die anderen Ergebnisse ergeben sich analog und sind der Abbildung 18 zu entnehmen. 1 Entnommen bei Coenenberg, A. G., Kostenrechnung und Kostenanalyse - Aufgaben und Lösungen, Landsberg/Lech, 1997. Prof. Dr. Andreas Piel Seite 43 von 111 Seite 9

4. Die Kostenstellenrechnung Ergebnis der primären Gemeinkostenverteilung Kostenart Materialstelle Fertigung I Fertigung II Verwaltung/ Vertrieb Gehälter 15.000 60.000 Sozialkosten 12.000 120.000 80.000 48.000 Hilfsstoffe - 60.000 36.000 24.000 Kalk. Zinsen 3.750 15.375 24.000 1.875 Kalk. Abschr. 11.250 46.125 72.000 5.625 Miete 9.000 36.000 27.000 18.000 Energie 9.000 112.500 81.000 22.500 Summe 60.000 390.000 320.000 180.000 Damit sind alle primären Gemeinkosten im ersten Schritt der Kostenstellenrechnung verteilt. Da es sich hier im Beispiel um einen sog. einstufigen BAB (ohne Hilfskostenstellen) handelt, der insbesondere in Kleinunternehmen Verwendung findet, könnte bereits an dieser Stelle mit dem dritten Schritt der Kostenstellenrechnung (Bildung von Kalkulationssätzen) begonnen werden. Aufgrund der fehlenden Hilfskostenstellen bräuchte eine innerbetriebliche Leistungsverrechnung hier nicht durchgeführt zu werden. Prof. Dr. Andreas Piel Seite 44 von 111 Seite 10

4. Die Kostenstellenrechnung Ausgangsbeispiel zur innerbetrieblichen Leistungsverrechnung Kostenarten Kostenstellen Allgemeine Kostenstellen Material Fertigung Verwaltung Vertrieb Bezeichnung Betrag Kantine Fuhrpark Einzelkosten Material 32.000 32.000 Fertigungslöhne Gemeinkosten (primär) 40.000 72.000 40.000 Verteilungsgrundlage Summe 84.400 5.600 7.200 12.400 34.500 9.300 15.400 Mitarbeiter (100) 15 10 43 20 12 Kilometerleistung (10.000) 1.000 3.500 800 700 4.000 Prof. Dr. Andreas Piel Seite 45 von 111 Seite 11

4. Die Kostenstellenrechnung Beim Anbauverfahren, das auch Blockumlageverfahren genannt wird, erfolgt die Umlage der Gemeinkosten der Hilfskostenstellen in einem Schritt ("en bloc"). Dabei werden die Leistungsbeziehungen, die zwischen den Hilfskostenstellen bestehen, nicht berücksichtigt, d.h. es findet keine Verteilung von sekundären Gemeinkosten auf Hilfskostenstellen statt. Die Verteilung der Gemeinkosten erfolgt ausschließlich - gewissermaßen ohne Umweg - auf die Hauptkostenstellen entsprechend der jeweiligen Leistungsinanspruchnahme. Der innerbetriebliche Verrechnungssatz je Hilfskostenstelle j (V j ) ergibt sich wie folgt: Primäre Gemeinkosten der Hilfskostenstelle j Vj = ------------------------------------------------------------------------------------------------------- Summe der Leistungsabgabe der Hilfskostenstelle j an alle Hauptkostenstellen Bezogen auf das hier zugrunde liegende Beispiel ergeben sich für die beiden Hilfskostenstellen Kantine und Fuhrpark als innerbetriebliche Verrechnungssätze: V Kantine = 5.600 / 85 Mitarbeiter 65,88 /Mitarbeiter V Fuhrpark = 7.200 / 9.000 km = 0,8 /km Mit Hilfe dieser Verrechnungssätze lassen sich nun die sekundären Gemeinkosten der vier Hauptkostenstellen bestimmen. Für die Materialkostenstelle würden sich z.b. folgende Werte ergeben: Sekundäre Gemeinkosten Kantine = 65,88 /Mitarbeiter x 10 Mitarbeiter = 658,80 Sekundäre Gemeinkosten Fuhrpark = 0,8 /km x 3.500 km = 2.800 Prof. Dr. Andreas Piel Seite 46 von 111 Seite 12

4. Die Kostenstellenrechnung Anbau-/ Blockumlageverfahren im BAB Kostenarten Kostenstellen Allgemeine Kostenstellen Material Fertigung Verwaltung Vertrieb Bezeichnung Betrag Kantine Fuhrpark Einzelkosten Material 32.000 32.000 Fertigungslöhne Gemeinkosten (primär) 40.000 72.000 40.000 Summe 84.400 5.600 7.200 12.400 34.500 9.300 15.400 Umlage Kantine (5.600) 659 2.833 1.318 790 Fuhrpark (7.200) 2.800 640 560 3.200 Gemeinkosten (primär + sekundär) 84.400 15.859 37.973 11.178 19.390 Prof. Dr. Andreas Piel Seite 47 von 111 Seite 13

4. Die Kostenstellenrechnung Grundprinzip des Stufenleiterverfahrens im BAB Kostenstellen Hilfskostenstellen Hauptkostenstellen Kostenarten Primäre Gemeinkosten X X X X X X X X Innerbetriebliche Leistungsverrechnung (Sekundärkostenverrechnung) X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X Gemeinkosten (primär und sekundär) X X X X Prof. Dr. Andreas Piel Seite 48 von 111 Seite 14

4. Die Kostenstellenrechnung Der innerbetriebliche Verrechnungssatz je Hilfskostenstelle j (V j ) ergibt sich beim Stufenleiternverfahren wie folgt: Sekundäre Gemeinkosten aller Primäre Gemeinkosten der Hilfskostenstelle j + vorgelagerten Kostenstellen Vj = ------------------------------------------------------------------------------------------------------- Summe der Leistungsabgabe der Hilfskostenstelle j an alle nachgelagerten Hilfs- und Hauptkostenstellen Bezogen auf das hier zugrunde liegende Beispiel ergeben sich nun zwei Möglichkeiten, die Hilfskostenstellen nacheinander abzurechnen. Die Verrechnung kann in der Reihenfolge Kantine/Fuhrpark oder umgekehrt erfolgen. Für beide Reihenfolgen sollen im Folgenden die Berechnungen durchgeführt werden. Begonnen wird mit der Reihenfolge Kantine/Fuhrpark. Es ergeben sich für die beiden Hilfskostenstellen Kantine und Fuhrpark als innerbetriebliche Verrechnungssätze: V Kantine = 5.600 / 100 Mitarbeiter = 56 /Mitarbeiter V Fuhrpark = (7.200 + 56 x 15) / 9.000 km 0,89333 /km Mit Hilfe dieser Verrechnungssätze lassen sich nun die sekundären Gemeinkosten der vier Hauptkostenstellen bestimmen. Für die Materialkostenstelle würden sich z.b. folgende Werte ergeben: Sekundäre Gemeinkosten Kantine = 56 /Mitarbeiter x 10 Mitarbeiter = 560 Sekundäre Gemeinkosten Fuhrpark = 0,89333 /km x 3.500 km = 3.126,65 Prof. Dr. Andreas Piel Seite 49 von 111 Seite 15

4. Die Kostenstellenrechnung Stufenleiterverfahren im BAB Kostenarten Kostenstellen Allgemeine Kostenstellen Material Fertigung Verwaltung Vertrieb Bezeichnung Betrag Kantine Fuhrpark Einzelkosten Material 32.000 32.000 Fertigungslöhne Gemeinkosten (primär) 40.000 72.000 40.000 Summe 84.400 5.600 7.200 12.400 34.500 9.300 15.400 Umlage Kantine Fuhrpark 840 (8.040) 560 3.127 2.408 715 1.120 625 672 3.573 Gemeinkosten (primär + sekundär) 84.400 16.087 37.623 11.045 19.645 Prof. Dr. Andreas Piel Seite 50 von 111 Seite 16

4. Die Kostenstellenrechnung Stufenleiterverfahren im BAB (Alternativrechnung, Reihenfolge: Fuhrpark/Kantine) Kostenarten Kostenstellen Allgemeine Kostenstellen Material Fertigung Verwaltung Vertrieb Bezeichnung Betrag Fuhrpark Kantine Einzelkosten Material 32.000 32.000 Fertigungslöhne Gemeinkosten (primär) 40.000 72.000 40.000 Summe 84.400 7.200 5.600 12.400 34.500 9.300 15.400 Umlage Kantine Fuhrpark 720 (6.320) 2.520 744 576 3.197 504 1.487 2.880 892 Gemeinkosten (primär + sekundär) 84.400 15.664 38.273 11.291 19.172 Prof. Dr. Andreas Piel Seite 51 von 111 Seite 17

4. Die Kostenstellenrechnung Simultanverfahren (Gleichungsverfahren) Die allgemeine Gleichung innerhalb des Simultanverfahrens für die Hilfskostenstelle j (mit Vj = Verrechnungssatz) lautet: gesamte primäre sekundäre bewerteter Vj x Leistungs- = Gemeinkosten + Gemeinkosten + Eigenverbrauch 2 erstellung j der Stelle j anderer Stellen der Stelle j Bezogen auf das hier zugrunde liegende Beispiel lassen sich für die beiden Hilfskostenstellen Kantine und Fuhrpark folgende Gleichungen formulieren: 100 V Kantine = 5.600 + 1.000 V Fuhrpark 10.000 V Fuhrpark = 7.200 + 15 V Kantine Die Lösung dieses Gleichungssystems mit zwei Gleichungen und zwei Unbekannten ist nun vergleichsweise einfach und nach wenigen Rechenschritten ergibt sich: V Kantine 64,162 /Mitarbeiter V Fuhrpark 0,8162 /km Mit Hilfe dieser Verrechnungssätze lassen sich nun wieder die sekundären Gemeinkosten der vier Hauptkostenstellen bestimmen. Für die Materialkostenstelle würden sich z.b. folgende Werte ergeben: Sekundäre Gemeinkosten Kantine = 64,162 /Mitarbeiter x 10 Mitarbeiter = 641,62 Sekundäre Gemeinkosten Fuhrpark = 0,8162 /km x 3.500 km = 2.856,70 In gleicher Weise lassen sich die sekundären Gemeinkosten der anderen Hauptkostenstellen ermitteln. Alle Ergebnisse (z.t. gerundet) sind im BAB der folgenden Abbildung zusammengefasst. 2 Es handelt sich um Leistungen der Stelle j, die diese Stelle selbst erzeugt und auch selbst verbraucht (z.b. Reparaturleistungen, die von der Reparaturwerkstatt in den eigenen Räumen durchgeführt werden). Prof. Dr. Andreas Piel Seite 52 von 111 Seite 18