Ausführungsvorschrift zur Kindertagespflege vom

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Transkript:

Ausführungsvorschrift zur Kindertagespflege vom 21.12.2010

Bundesgesetzliche Regelungen 43 SGB VIII Pflegeerlaubnis für die Betreuung von bis zu 5 Kindern je Tagespflegeperson in deren Haushalt oder anderen geeigneten Räumlichkeiten

Bundesgesetzliche Regelungen Landesrecht kann bestimmen, dass mehr als 5 Kindern betreut werden können, wenn die Person über eine pädagogische Ausführungsvorschrift zur Ausbildung verfügt. Kindertagespflege vom In der Pflegestelle 21.12.2010 dürfen nicht mehr Kinder betreut werden als in einer vergleichbaren Gruppe einer Tageseinrichtung.

Landesrechtliche Regelungen Adressat: Jugendämter, mittelbar TPP Ziel: vereinheitlichte Verfahren rechtliche Absicherung inhaltliche Ausgestaltung Weiterentwicklung der KTP

Rechtliche Neuerungen im Überblick (1) Verbundpflege für 9 und 10 Kinder Ausdifferenzierung der Finanzierung Meldepflichten bezogen auf: Gesundheitsamt, Lebensmittelhygiene und Schulamt

Rechtliche Neuerungen im Überblick (2) Fortbildungstag Ergänzende Tagespflege Mietzuschuss Qualifizierungsvoraussetzungen Übergangsregelungen

Ausführungsvorschrift zur Kindertagespflege vom 21.12.2010 Verbundpflegestellen - Charakter 2 Tagespflegepersonen betreuen im Verbund mindestens 6 und höchstens 10 Kinder ( 17 (2) KitaFöG i. V. mit 32 (1) AG KJHG) Gemeinsame Pflegeerlaubnis Qualifikationsanforderung in Abhängigkeit von der Kinderzahl

Ausführungsvorschrift zur Kindertagespflege vom 21.12.2010 Verbundpflegestellen - Merkmale zusätzlicher Raum nur für die Kinder altersgemischtes Angebot mindestens zwei gleichaltrige Tagespflegekinder nicht mehr als 2 Kinder unter einem Jahr pro Tagespflegeperson

Ausführungsvorschrift zur Kindertagespflege vom 21.12.2010 Verbundpflegestellen Qualifikationsanforderungen bei 6 bis 8 Kindern eine qualifizierte Fachkraft (i.d.r. Erzieher/in) und eine weitere Tagespflegeperson mit Aufbauzertifikat bei 9 bis 10 Kindern zwei qualifizierte Fachkräfte

Ausführungsvorschrift zur Kindertagespflege vom 21.12.2010 Finanzierung - Sachkosten 196 im Monat bei erweiterter Ganztagsförderung + 25 %, Betreuung zu außergewöhnlichen Zeiten + bis zu 25 %, Betreuung eines Kindes mit besonderem individuellen Förderbedarf + bis zu 50 %

Finanzierung Entgelt (1) zur Vergütung der Förderleistung gestaffelt nach Zahl der Kinder, Betreuungsumfang und Qualifikation z.b. für Ganztagsbetreuung von bis zu 3 Kindern 369 4 und 5 Kindern 453 6 bis 8 Kindern 465 Neu: 9 bis 10 Kindern 477

Finanzierung Entgelte (2) Betreuung zu außergewöhnlichen Zeiten + bis zu 50 % Betreuung eines Kindes mit besonderem individuellen Förderbedarf + bis zu 75 %

Finanzierung - Fortbildung Bezahlung pro Fortbildungstag für alle Tagespflegestellen, unabhängig von Betreuungsumfang, 23 multipliziert mit der Anzahl der genehmigten Plätze laut Pflegeerlaubnis. (Nummer 10 Absatz 9 i. V. m. Nummer 11 Absatz 15 AV-KTPF)

Ausführungsvorschrift zur Kindertagespflege vom 21.12.2010 Finanzierung - Ergänzende Kindertagespflege Entgelt eines Ganztagsplatzes entsprechend Angebotsform und hälftige Sachkostenpauschale geteilt durch 80, multipliziert mit der Betreuungsstundenzahl bei Betreuung im Haushalt der Eltern Fahrtkosten und/oder eine tätigkeitsentsprechende Haftpflichtversicherung möglich (keine Sachkostenpauschale) (Finanzierung nach Nummer 11 Absatz 14 AV-KTPF)

Ausführungsvorschrift zur Kindertagespflege vom 21.12.2010 Finanzierung - Mietzuschuss kann vom JA gewährt werden Obergrenze von bis zu 120 nach Zahl der erlaubten Plätze Im Ausnahmefall kann vorübergehend die gesamte Warmmiete übernommen werden, wenn diese unter der Summe der Mietzuschüsse liegt. maximal ein Jahr Anpassungsfrist

Qualifizierung Tagespflegeperson: Erste Hilfe-Kurs, 160 Ustd. Pädagogische Fachkräfte: Erste Hilfe-Kurs, 30 Ustd. Anerkennung als päd. Fachkraft in der Kindertagespflege für bestimmte Berufsgruppen möglich (Aufbauzertifikat, 6 Monate Erfahrung in der Betreuung von U3-Kindern) Fortbildung im Umfang von 12 Ustd. im Kalenderjahr

Übergangsregelungen Abgeschlossene Tagespflegeverträge sind bis spätestens 31.12.2011 anzupassen. Tätige Tagespflegepersonen ohne ausreichende Qualifikation erhalten bis längstens 31.12.2015 eine Erlaubnis nach den bis zum 31.12.2010 geltenden Vorschriften. JA kann im Einzelfall eine Gleichstellung von TPP vornehmen.

ISBJ Integrierte Software Berliner Jugendhilfe Computergestütztes Abrechnungsverfahren Monatliche Abrechnungen aller Kinder Daten- und Dokumentationssystem Jahresübersicht Durch Dateneingabe und Umstellung sind Verzögerungen möglich.

Ausführungsvorschrift zur Kindertagespflege vom 21.12.2010 Erwartungen für das System der Kindertagespflege Aufwertung Gleichrangigkeit mit Förderung in Kindertageseinrichtungen Professionalisierung und Qualitätsentwicklung Verbesserung der Rahmenbedingungen Innovationsschub

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!