Marktgemeinde Würmla 3042 Würmla, Bezirk Tulln, NÖ Telefon:02275/8200, Fax: 02275/82005 Verhandlungsschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 21.12.2017 in Würmla, Sitzungssaal der Marktgemeinde Die Einladung erfolgte am 13. Dezember 2017 mit Kurrende Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr Ende der Sitzung: 21:15 Uhr Anwesend waren: BGM Anton Priesching Die Mitglieder des Gemeinderates: VizeBGM Johannes Diemt, GGR Reinhold Kail, GGR Anton Krendl, GGR Johannes Weiss, Angelika Beer, Alois Anzenberger, Josef Dorn, Christoph Heiß, Dieter Nestelberger, Gerhard Königshofer, Erwin Ramßl, Martin Schrall, Leopold Schweyer, Gregor Soukup, Martha Eder entschuldigt abwesend:, GR Lukas Nagl, GR DI Christian Ruprechter unentschuldigt abwesend: GGR Josef Eichinger Schriftführer: Anton Nieszner Marianne Happenhofer Den Vorsitz leitet: BGM Anton Priesching Die Sitzung war öffentlich.
Sitzungspunkte: Pkt. 1: Protokoll der letzten Sitzung Pkt. 2: Abänderung der Kanalabgabenordnung Pkt. 3: Ergebnis Kassenprüfung Land NÖ Pkt. 4: SARA Vertrag Pkt. 5: Resolution Pkt. 6: Angebot Schneepflug Pkt. 7: Energiebericht Pkt. 8: Kinderweihnachtsgeld 2017 Pkt. 9: Gebarungsprüfung durch den Prüfungsausschuss Pkt. 10: Vertrag Rotes Kreuz Neu Pkt. 11: Werbefilm über Gemeinde Würmla Pkt. 12: Förderung thermische Gebäudesanierung KG Pkt. 13: Rechnung Fa. Rauner Mehrkosten Pkt. 14: Förderung ÖKB 2017 Pkt. 15: Förderung Kirchenchor 2017 Pkt. 16: Subvention FF Würmla 2017 Pkt. 17: Subvention FF Saladorf 2017 Pkt. 18: Voranschlag 2018 Pkt. 19: Subvention SVW 2018 Pkt. 20: Vertrag Sammelzentrum mit Fam. Gstöttner Pkt. 21: Sicherheitskontrolle Baumbestand Dringlichkeitsantrag VizeBGM Diemt: Als Punkt 20 soll der neu aufgesetzte Mietvertrag zwischen der Marktgemeinde Würmla und Fam. Gstöttner bzgl. dem Sammelzentrum aufgenommen werden einstimmig. Dringlichkeitsantrag GGR Kail: Als Punkt 21 soll die Sicherheitskontrolle des Baumbestandes aufgenommen werden einstimmig. Pkt. 1: Protokoll der letzten Sitzung Das Protokoll der letzten Sitzung wird zur Kenntnis genommen. Pkt. 2: Abänderung der Kanalabgabenordnung Die zur Verordnungsprüfung geschickte Kanalabgabenordnung wurde seitens Hrn. Eckenhofer (IVW3) nicht anerkannt. Nach Kontrolle seitens Hrn. Ing. Macho (NÖ Landesregierung, Abtl. Wasserwirtschaft) wurden Korrekturen
durchgeführt und diese Hrn. Eckenhofer bekannt gegeben und für in Ordnung befunden. Abänderung der Kanalabgabenordnung 2 C.. Einmündungsabgabe für den Anschluss an den öffentlichen Regenwasserkanal (1) Der Einheitssatz für die Berechnung der Kanaleinmündungsabgabe für die Einmündung in den öffentlichen Regenwasserkanal wird gemäß 3 Abs. 3 des NÖ Kanalgesetzes 1977 mit 3,00 festgesetzt. (2) Gemäß 6 Abs. 2 des NÖ Kanalgesetzes1977 wird für die Ermittlung des Einheitssatzes (Abs. 1) eine Baukostensumme von 3.787.451,-- und eine Gesamtlänge des Regenwasserkanalnetzes von 15.195 lfm zugrunde gelegt. Gemäß 3a des NÖ Kanalgesetzes 1977 sind Vorauszahlungen auf die gemäß 2 leg. cit. zu entrichtenden Kanaleinmündungsabgaben in der Höhe von 80 % der gemäß 3 NÖ Kanalgesetz 1977 ermittelten Kanaleinmündungsabgaben zu erheben. 6 Kanalbenützungsgebühren für den Schmutz- und Regenwasserkanal (Trennsystem) (1) Zur Berechnung der laufenden Gebühren für die Benützung der öffentlichen Kanalanlage (Kanalbenützungsgebühr) werden für die Schmutzwasserentsorgung folgende Einheitssätze festgesetzt: a) Schmutz- und Regenwasserkanal (Trennsystem)*: 2,57 angeschlagen am: 2017 abgenommen am: 2017
Antrag BGM: Der GR soll die Abänderung der Kanalabgabenordnung beschließen. GR Johannes Weiss trifft ein. Pkt. 3: Ergebnis Kassenprüfung Land NÖ Am 28.09.2017 fand eine Kassenprüfung durch die NÖ Landesregierung statt. Das Ergebnis der Prüfung wurde dem GR vom BGM vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht. Pkt. 4: SARA Vertrag Ein Vertrag über die elektronische, internetbasierte Durchführung von Befragungen betreffend Sicherheit und spezielle Vorgehensweisen unserer Gde- Arbeiter liegt vor. (Z.B. Verhalten bei Verätzungen, Ladesicherung, ) Kosten EUR 285,00 inkl. MWSt, pro Jahr. Der Vertrag wird erstmalig auf 24 Monate ab Unterfertigung abgeschlossen. Kündigung mit einer 2-monatigen Kündigungsfrist zum Ablauf der Vertragsdauer möglich. Antrag BGM: Der GR soll den SARA-Vertrag beschließen. Pkt. 5: Resolution Der Pflegeregress wird 2018 abgeschafft. Die Gemeinden fordern vom Bund den vollständigen Kostenersatz für die durch die Abschaffung des Pflegeregresses den österreichischen Gemeinden entstehenden Mehrausgaben (beträgt ein Vielfaches als die vom Bund genannten Zahlen). Antrag BGM: Der GR soll die Resolution beschließen. Pkt. 6: Angebot Schneepflug Ein neuer Schneepflug der Marke Hauer SRS 2L 3000 soll angeschafft werden. Es liegen 3 Angebote vor. Steyr Landmaschinentechnik: 8.450,00 inkl. MWSt. Neidhard Landmaschinentechnik: 9.120,00 inkl MWSt. Scherndl-Figl Landtechnik: 8.295,00 inkl. MWSt.zzgl. 404,00 (Schneeblende) Die Abwicklung über Leasing Maschinenring kommt teurer. BGM klärt den Einsatz des Schneepfluges ausserhalb des mit der Gemeinde Würmla vereinbarten Bereiches (z.b. HLAG). Antrag BGM: Der GR soll dem Bestbieter, der Firma Steyr, den Auftrag erteilen.
Pkt. 7: Energiebericht Punkt wird verschoben Pkt. 8: Kinderweihnachtsgeld 2017 Für das jährlich ausbezahlte Kinderweihnachtsgeld für Vertragsbedienstete ist ab jetzt ein jährlicher GR-Beschluss notwendig. Antrag BGM: Der GR soll das Kinderweihnachtsgeld, welches jährlich ausbezahlt werden soll, und zwar in der jeweils geltenden Höhe, beschließen. Pkt. 9: Gebarungsprüfung durch den Prüfungsausschuss Am 22.11.2017 fand eine unangekündigte Kassaprüfung statt, welche durch den Prüfungsausschuss für in Ordnung befunden wurde. Eine weitere Gebarungsprüfung wurde am 06.12.2017 durchgeführt. BGM trägt Ergebnis vor. Das Mahnwesen soll weiter ausgebaut werden, Rest wird im nicht öffentlichen Teil der Sitzung unter Pkt. 4 behandelt. Pkt. 10: Vertrag Rotes Kreuz Neu Der bereits bestehende Rettungs- u. Krankentransportdienstvertrag mit dem Roten Kreuz wurde neu aufgesetzt (aufgrund der neuen NÖ Rettungsdienst- Beitragsverordnung 2017). Es ändert sich für die Gemeinde nichts. Beitrag von EUR 10,00 pro Einwohner bleibt unverändert und wurde von ursprünglich 2 Verträgen auf einen zusammengefasst. Antrag BGM: Der GR soll den Vertrag mit dem Roten Kreuz beschließen. Pkt. 11: Werbefilm über Gemeinde Würmla Ein Werbefilm über die Gemeinde Würmla wurde von Hrn. Schmeja gedreht. GR Dorn kritisiert die Information an den Gemeinderat im Nachhinein. Punkt wird abgesetzt bis Film überarbeitet u. fertiggestellt ist einstimmig. Pkt. 12: Förderung thermische Gebäudesanierung KG Die Gemeinde erhält eine Förderung für die thermische Gebäudesanierung im KG in der Höhe von EUR 22.614,00 Euro, welche durch die ENERGY CHANGES Projektentwicklung GmbH abgewickelt wurde. Auszahlung Ende Jänner 2018. Rechnung von ENERGY CHANGES über den Verwaltungsaufwand von 10% der Fördersumme liegt vor. Antrag BGM: Der GR soll die dadurch entstandenen Kosten von EUR 2.713,68 inkl. MWSt. gewähren.
Pkt. 13: Rechnung Fa. Rauner Mehrkosten Die Rechnung der Firma Rauner betreffend Straßenbau Ziegelofen liegt vor. Durch die Anhebung des Straßenniveaus sind Mehrkosten von EUR 21.644,76 inkl. MWSt. entstanden. Der Ablauf wird vom GR kritisiert. Antrag BGM: Der GR soll die Mehrkosten von EUR 21.644,76 beschließen. Beschluss: Der Antrag wird mit 12 Stimmen dafür angenommen. Dagegen: GGR Kail, GR Dorn, GR Nestelberger, GR Schweyer GR Ramßl verlässt den Sitzungssaal. Pkt. 14: Förderung ÖKB 2017 Der ÖKB hat um Förderung für das Jahr 2017 angesucht. Antrag BGM: Der GR soll eine Subvention für 2017 in der Höhe von EUR 1.000,-- gewähren Beschluss: Der Antrag wird mit 14 Stimmen dafür angenommen. GR Dorn enthält sich der Stimme. Pkt. 15: Förderung Kirchenchor 2017 Ein Ansuchen um Förderung für das Jahr 2017 in der Höhe von EUR 500,00 seitens Hrn. Pfarrer Balteanu liegt vor. Antrag BGM: Der GR soll eine Subvention über EUR 500,00 beschließen. Pkt. 16: Subvention FF Würmla 2017 Die FF Würmla hat um Förderung für 2017 angesucht. Antrag BGM: Der GR soll eine Subvention für 2017 in der Höhe von EUR 8.000,00 gewähren. Pkt. 17: Subvention FF Saladorf 2017 Die FF Saladorf hat um Förderung für 2017 angesucht. Antrag BGM: Der GR soll eine Subvention für 2017 in der Höhe von EUR 4.000,00 gewähren. GR Ramßl kehrt in den Sitzungssaal zurück. Pkt. 18: Voranschlag 2018 Der Voranschlag 2018 und MfP ist in der Zeit vom 30.11. bis 15.12.2017 zur öffentlichen Einsicht aufgelegen. Es wurde eine Erinnerung durch den BGM eingebracht. Für das neu errichtete Gebäude des Roten Kreuzes wird im aoh um
eine Bedarfszuweisung in der Höhe von 21.000,00 angesucht, welche nach Einlangen an das Rote Kreuz überwiesen wird. Ausserordentlicher Haushalt: Rettungsdienst überörtlich 6/5300/8611 Bedarfszuweisung 21.000,00 5/5300/7770 Subvention Rotes Kreuz (Hausbau) 21.000,00 Antrag BGM: Der GR soll den Voranschlag 2018 samt o.a. Veränderung sowie den dadurch angepassten MfP beschließen. Pkt. 19: Subvention SVW 2018 Der SV-Würmla hat um eine Förderung für das Jahr 2018 angesucht. Antrag BGM: Der GR soll eine Subvention für 2018 in der Höhe von EUR 14.800,-- sowie eine Subvention für die Jugend von EUR 2.900,-- gewähren. Pkt. 20: Vertrag Sammelzentrum mit Fam. Gstöttner Soll im nicht öffentlichen Teil als Punkt 5 behandelt werden einstimmig. Pkt. 21: Sicherheitskontrolle Baumbestand GR Kail legt ein Angebot über eine Verkehrssicherheitskontrolle des Baumbestandes durch die Österr. Bundesforste (DI Weber) vor. Kosten 3.436,80 inkl. MWSt. Bei Bestellung wird eine Durchführung noch in der letzten Dezemberwoche angedacht. Antrag BGM: Der GR soll den Österr. Bundesforste den Auftrag über 3.436,80 inkl. MWSt. erteilen.